Elektroinstallation Hinterhaus
Neuapostolische Kirche DD
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BAUBESCHREIBUNG Umbau und Sanierung eines mehrgeschossigen denkmalgeschützen Wohngebäudes (Vorderhaus=VH) und eines mehrgeschossigen Kirchengebäudes (Hinterhaus=HH) mit zusätzlichen Wohnungen (Hybrid - Kirche und Wohnen). Zwischen den Gebäuden 1. Hinterhof, nach dem HH 2. Hinterhof. BAUBESCHREIBUNG HINTERHAUS (HH) Das Hinterhaus steht nicht unter Denkmalschutz. Das Hinterhaus wird durch die Gemeinde kirchlich genutzt. Da das bestehende Gebäude nicht mehr den Ansprüchen einer zeitgemäßen kirchlichen Nutzung entspricht und einen erheblichen Sanierungsbedarf hat, wurde auch im Hinblick auf den stark reduzierten Bedarf von Sitzplätzen entschieden, die kirchliche Nutzfläche zu reduzieren. Dadurch entsteht die Möglichkeit des Einbaus von drei Wohnungen im Erdgeschoss. Die neuen, verkleinerten kirchlichen Räumlichkeiten sind in das Gebäude zu integrieren. Das Hinterhaus ist energetisch zu sanieren. Dazu liegen auch schon genehmigte KFW-Förderanträge vor, die in der Abrechnung der Gewerke besonders zu berücksichtigen sind. Alle nicht statischen Einbauten werden abgebrochen. Statische Veränderungen betreffen tragende Wände im EG und 1. OG. Die Deckenkonstruktion des Zwischengeschosses wird vollständig erneuert als Stahl-Holzkonstruktion. Die vorhandenen Holzbalkendecken werden vollständig freigelegt, holzschutztechnisch geprüft und geometrisch angepasst. Ertüchtigung der Decken an aktuelle Schallschutz- und Brandschutzanforderungen. Erhalt des Treppenhauses ins 1. Obergeschoß, Neubau eines Treppenhauses in das Zwischengeschoß und das Dachgeschoß. Neubau eines Aufzuges. Die Mieteinheiten im HH sollen mit Fussbodenheizung, die kirchlichen Räume mit statischen Heizkörpern ausgestattet werden. Die Wärmeversorgung erfolgt über den bestehenden Nahwärmeanschluss ins Vorderhaus. Die Fassade erhält einen Wärmedämmputz. Die Fensteröffnungen in den beiden Obergeschossen werden der neuen Raumstruktur angepasst. Die Fassadenöffnungen im Erdgeschoss bleiben im Bereich der Wohnungen erhalten, es werden Türausschnitte für Wohnungs- und Terrassenzugänge hergestellt. Die Dachdeckung wird vollständig unter Erhalt des Dachstuhles erneuert. BAUBESCHREIBUNG VORDERHAUS (VH) Das Vorderhaus steht unter Denkmalschutz. Die aktuell im Vorderhaus untergebrachten Räume kirchlicher Nutzung sollen im Hinterhaus integriert werden. Das Erdgeschoss mit ehemaligen kirchlichen Nebenräumen wird zu einer größeren Wohnung zur Vermietung als studentische Apartements umgebaut. In den Wohnungen in den oberen Geschossen sollen Sanierungen und Modernisierungen an den Leitungen von HLSE sowie den sanitären Anlagen erfolgen um einen zeitgemäßen Standard, insbesondere im Hinblick auf den Brandschutz, zu erhalten. Die zum Hinterhof ausgerichteten Wohnungen im EG-2.OG sollen einen Balkon / Terasse erhalten. Die Wohnungen im Dachgeschoss sind energetisch zu modernisieren. Die Dacheindeckung und die Fenster werden erneuert. Die elektrische Anlage, die Heizungsanlage und die Sanitäranlage bleiben im wesentlichen erhalten. Das Vorderhaus ist bewohnt. Für die Umbauarbeiten im Erdgeschoß und Dachgeschoß werden die Wohnungen freigezogen, alle weiteren Baumaßnahmen finden im bewohnten Zustand statt. AUSSENANLAGEN Die Gestaltung der Außenräume soll den kirchlichen wie auch wohnwirtschaftlichen Ansprüchen gerecht werden. Im Hinterhof sollen die vorhandenen Garagen abgebrochen werden und ein Eingangsfoyer, ein überdachter Müllplatz und ein überdachter Fahrradabstellplatz entstehen. Für die Mieter soll der Zugang zu den Wohnungen wie auch die Restfläche im rückwärtigen Bereich als Aufenthaltsfläche mit Aufenthaltsqualität zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren soll die Fläche dem Anspruch einer kirchlichen Nutzung (z.B. für Gemeindefeste) entsprechen. Im zweiten Hinterhof sind die vorhandene Garage und die 2 Treppenhäuser abzubrechen. Es sind Terrassen für die Mieter im Erdgeschoss des Hinterhauses zu schaffen. Die mieterunabhängige Zugänglichkeit zum zweiten Hinterhof ist sicherzustellen. STÄDTEBAULICHE SITUATION Das Grundstück, das ausschließlich von der Böhmischen Strasse aus erschlossen wird, ist mit einer Blockbebauung mit Vorder(IV+DG)-sowie Hinterhaus(III+D) bebaut. Das Hinterhaus ist durch eine Durchfahrt im Vorderhaus erschlossen. Im Osten wie im Westen schließt sich an das Vorderhaus eine homogene Blockrandbebauung an. An das Hinterhaus schließen sich beidseitig Nebengelasse der Nachbargrundstücke sowie Wohnbebauung an. WICHTIGE PARAMETER DER GEBÄUDE Bau-Null HH: +115,18 m über NHN = OK FFB EG Bau-Null VH: +114,57 m über NHN = OK FFB EG Bestandsgebäude HH L x B: ca. 28,3 m x 15,5 m Bestandsgebäude VH L x B: ca. 26,8 m x 13,5 m Gebäudehöhe über Gelände HH: ca. 15 m Gebäudehöhe über Gelände VH: ca. 17,4 m Geschossanzahl (über Gelände) HH: 4 Geschossanzahl (über Gelände) VH: 5 1. Innenhof L x B ca. 26 m x 14,5 m 2. Innenhof L X B ca. 27 m x 8,4 m
BAUBESCHREIBUNG
Allgemeine Vorbemerkungen und Kalkulationsgrundlagen zur Leistungsbeschreibung Allgemeine Vorbemerkungen und Kalkulationsgrundlagen zur Leistungsbeschreibung NAK Böhmische Straße 37, 01099 Dresden Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet: Planunterlagen Es sind nur vom Auftraggeber freigegebene Pläne für die Bauausführung zu benutzen. Zum Bauanlauf erfolgt einmalig und in einfacher Ausfertigung die Übergabe der freigegebenen Pläne als Papierexemplar, danach erfolgt die Aktualisierung der Pläne über die Plattform des AG. Es ist die vom Auftraggeber vorgegebene Datenplattform zu verwenden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, weitere Pläne eigenverantwortlich über die Plattform einzuholen, zu verwenden, zu vervielfältigen, zu plotten / drucken bzw. Unterlagen zu übergeben. Die Kommunikation zu geänderten Plänen erfolgt jeweils per Mail bzw. über das Bauprotokoll. Die Zugangsberechtigung zur Plattform erfolgt durch den AG und ist von diesem abzufragen. Angaben zur Baustelle Alle Arbeiten erfolgen abschnittweise, zeitversetzt und ggf. mit längeren Unterbrechungen. Für die Umbauarbeiten im Erdgeschoß und Dachgeschoß des Vorderhauses werden die Wohnungen freigezogen, alle weiteren Baumaßnahmen im Vorderhaus finden im bewohnten Zustand statt. Das Hinterhaus wird mietfrei übergeben. Der Bieter wird aufgefordert, sich vor Angebotsabgabe vor Ort ein Bild von der räumlichen Situation und Gebäudegeometrie zu machen. Baustellenzufahrt Das Grundstück ist ausschließlich von der Böhmischen Strasse aus erschlossen. Das Hinterhaus ist durch eine Durchfahrt im Vorderhaus erschlossen. Die örtlichen Verhältnisse für Baustelleneinrichtung und Baubetrieb sind beengt. Zufahrt vom Straßenbereich Böhmische Straße über Tordurchfahrt im Vorderhaus, Transport nur mit kleinen bis mittelgroßen Fahrzeugen möglich, bei max. Zufahrtbreite ca. 2,50 m, max. Durchfahrthöhe ca. 3,0 m, Kurvenradius begrenzt, max. Gesamtgewicht in der Tordurchfahrt 7,5 t (Ladung + Eigengewicht Fahrzeug) Baustellenlogistik und Organisation Die Aufstellung eines Baukranes ist sowohl auf der Böhmischen Straße als auch in den Hinterhöfen nicht möglich. Die Aufstellung von Materialcontainern im 1. Hinterhof ist bedingt möglich und wird durch die Durchfahrt im VH bestimmt. Die Aufstellung von Materialcontainern im 2. Hinterhof ist nicht möglich. Der 2. Hinterhof ist aussschließlich durch das HH mit handgeführten Geräten und Kleinstmaschinen (Schubkarre, BOBCAT u.ä.) während der Rohbauphase erreichbar. Im Ausbaustadium  ausschließlich mit Schubkarre durch einflüglige Türen. Parkmöglichkeiten auf der Böhmischen Straße sind nicht vorhanden. Parken von Kraftfahrzeugen in den Innenhöfen, bei denen es sich nicht um Anlieferungen oder Abtransporte (Baustellenfahrzeuge) handelt, ist untersagt und nur auf öffentlichen Flächen möglich. Parkgebühren trägt der Auftragnehmer. Sanitäreinrichtungen stellt der AG im VH in einer Leerwohnung zur Verfügung. Im 1. Hinterhof besteht der Verdacht einer denkmalgeschützen Brunneneinfassung. Dies ist bei Abbruch-, Erd- und Entwässerungskanalarbeiten sowie bei Arbeiten an Freianlagen zu beachten. Bei Verdachtsfällen ist die Bauüberwachung / AG unverzüglich zu informieren und die Arbeiten sind vorübergehend einzustellen. Es können keine Lagerflächen für zentrale Anlieferungen (einmalige Lieferung von Material für die gesamte Bauzeit) bereitgestellt werden. Die Materialverfügbarkeit ist daher "just in time" zu planen. Beide Innenhöfe können als Lagerflächen genutzt werden. Im 1. Innenhof sind Flächen für die Mieter des VH freizuhalten. Zu beachten sind weiterhin: - Baustellenabsperrungen sind nur für die Anlieferung zu öffnen und   eigenständig wieder zu schließen - Baustellenabsperrungen sind ständig geschlossen zu halten. - Materialien sind nur im Baufeld zu lagern - Freihalten von Flucht- und Rettungswegen Hebezeuge werden seitens des AG nicht gestellt und sind, wenn diese für die Erbringung der Leistung nötig sind, durch den AN zu stellen. Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Vergabe einen Fachbauleiter schriftlich zu benennen, der alle Leistungen des Auftragnehmers für dieses Projekt vertritt. Die Arbeiten erfolgen parallel zu Leistungen anderer Gewerke. Zwischen den Gewerken ist eine Abstimmung zu Schnittstellen und Kreuzungspunkten erforderlich. Der Auftragnehmer ist zur selbständigen Koordinierung der Baumaßnahme verpflichtet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an  Koordinierungsgesprächen teilzunehmen und die Schnittstellen zu anderen Gewerke anzugeben. Staub-, Lärm- und Umweltschutz Die Baustelle befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu genutzten Gebäuden. Die Lärmbelästigung der Anwohner und Mieter ist auf ein Minimum zu beschränken. Staubemissionen sind durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden (Absaugung, Schutzplanen). Verunreinigungen sind sofort durch den Verursacher zu entfernen. Erfolgt dies spätestens nach Aufforderung durch die Bauleitung nicht, wird dies zu Lasten des Verursachers entfernt. Verlegen von Wasserschläuchen und Lagern von gefüllten Flüssigkeitsbehältern im Gebäude ist untersagt. Das Rauchen in Gebäuden ist untersagt. Schweißerlaubnisse sind für alle Schweiß- und Lötarbeiten, sowie Heißarbeiten wie Flexen usw. beim AG (über die AG-Bauleitung) eine Woche vor Beginn der Schweißarbeiten einzuholen. Das Einleiten von Flüssigkeiten und -materialien jeglicher Art in Straßenabläufe, Kanäle, Grundleitungen, Schächte etc. ist strengstens untersagt. Arbeiten mit erhöhter Lärmbelästigung: Die örtl. Bauüberwachung kann im Einzelfall die Ausführungszeiten besonders lärmintensiver Arbeiten beschränken. Einschränkungen um bis zu 50 % der laut Arbeitszeitfestlegung des AG vorgesehenen Arbeitszeit müssen durch den AN hingenommen und bei der Terminplanung und Arbeitsvorbereitung berücksichtigt werden. Das Einhausen von Maschinen und Geräten zur Lärmminimierung ist durch den AN einzukalkulieren. Ansprüche auf Mehraufwendungen, Bauzeitverlängerung oder Baubehinderung können daraus nicht begründet werden. Diese Anordnungen werden in der Bauberatung bekannt gegeben. Baubesprechungen Baubesprechungen finden einmal wöchentlich auf der Baustelle statt. Der Auftragnehmer ist nach Aufforderung durch den AG verpflichtet, je nach Bedarf des AG an diesem Gespräch mit dem benannten verantwortlichen Fachbauleiter teilzunehmen. Während der Ausführung auf der Baustelle ist der AN verpflichtet, mindestens einen kompetenten Vertreter zur Baubesprechung zu entsenden. Bauausführung / Termin Der Auftragnehmer hat sofort, jedoch spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung, einen Feinterminplan mit Kapazitätsuntersetzung, auf Grundlage eines Generalterminplanes und unter Beachtung der Vertragsfristen zu erbringen. Der AN hat diesen Feinterminplan koordinierend mit dem AG und der örtlichen Bauleitung unter Einhaltung der Vertragstermine zu erstellen und fortzuschreiben. Dieser abgestimmte Feinterminplan wird Vertragsterminplan. Werk- und Montagepläne sind in dreifacher Ausfertigung 2 Wochen im Voraus in Papierform einzureichen. Von jedem AN ist ein Bautagebuch zu führen und der Bauleitung wöchentlich zur Unterschrift zu übergeben. Der vom AN erstellte Arbeits- und Sicherheitsplan ist einzuhalten; Arbeitsschutzbelehrungen sind eigenständig durchzuführen und zu dokumentieren. Normen Vorschriften Toleranzen Alle einschlägigen Normen und Vorschriften sind einzuhalten. Darüber hinaus gelten alle zutreffenden Merkblätter und Richtlinien in der zur Zeit der Angebotserstellung gültigen Fassung. Alle Maße sind vor Baubeginn örtlich aufzunehmen und vor Ausführung zu prüfen. Die vom AN angebotenen Produkte und Ausrüstungen sind vom AN auf einer Fabrikatsliste zusammenzustellen und dem Planer / Architekt zur Freigabe vorzulegen. Für alle Produkte und Ausrüstungen, auch die in der Ausschreibung nicht explizit benannt wurden oder für die von der Ausschreibung abweichenden Produkte, sind die technischen Produktdatenblätter bzw. Herstellerdokumentationen mit dem Nachweis der Gleichwertigkeit beizufügen. Für eingebaute Produkte ohne Freigabe bzw.  die nicht den Anforderungen der Planung / Ausschreibung genügen, kann die Bauüberwachung den Ausbau bzw. Demontage fordern auf Kosten des AN. Hinweise zur Abrechnung Die Baumaßnahmen werden aus unterschiedlichen Fördermitteln mitfinanziert. Daher ist es erforderlich, geförderte Leistungen separat abzurechnen. Die Zuordnung der Leistungen erfolgt unabhängig durch ein beauftragtes Büro. Dessen Prüfhinweise sind zu beachten und einzuarbeiten. Diese Aufwendungen in den Aufmasserstellungen und Rechnungslegungen sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Bauleistungsversicherung, Baustrom, Bauwasser, Baureinigung Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Bauleistungsversicherung abzuschließen. Die vom Auftraggeber abgeschlossene Bauleistungsversicherung deckt die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen mit ab. Als Selbstbeteiligung des AN an jedem Schaden werden 10 %, mindestens jedoch ein Betrag von 500,00 € vereinbart. An den Kosten für Baustrom und Bauwasser beteiligt sich der AN mit 0,0 % der Netto-Abrechnungssumme. Der AN hat die Baureinigung, wozu auch die Beseitigung des von ihm verursachten Bauschutts zu zählen ist, selbsttätig vorzunehmen. Kommt der AN mit dieser Verpflichtung in Verzug, so kann der AG diese Aufgabe übernehmen. Dadurch entstehende Kosten sind vom AN zu tragen. Sollte eine Kostenaufschlüsselung nicht möglich sein, erfolgt die Aufschlüsselung im Verhältnis der Nettoabrechnungssumme zur gesamten Nettobausumme des AG. Dem AN steht es frei, nachzuweisen, dass der auf ihn entfallende und umzulegende Kostenanteil geringer ist.
Allgemeine Vorbemerkungen und Kalkulationsgrundlagen zur Leistungsbeschreibung
Anlagenbeschreibung 1. KGR 440 ELEKTRISCHE ANLAGEN 1.1 KGR 443 NIEDERSPANNUNGSSCHALTANLAGEN Im Vorderhaus ist bereits ein Hausanschluss mit 100 A Absicherung vorhanden. Nach Rücksprache zum Versorger kann diese Absicherung auch noch auf 160 A erweitert werden. Dies ist so vorgesehen. An diesem Hausanschluss erfolgt die Anbindung der Zuleitung für der Hinterhaus. Die Verlegung erfolgt über den Innenhof, in dem bereits in den Vorabmaßnahmen Leerrohre dafür vorgesehen werden. Im Kellergeschossen ist eine Zählerverteilung vorgesehen. Folgende Zählungen sind innerhalb der Gebäude vorgesehen. - Wohnungen Je Wohnung 1 x Direktmessung Versorger - Kirchenbereich 1 x Direktmessung Versorger - Allgemein Vorderhaus / Hinterhaus (Verkehrsbereiche, Innenhof, Aufzug) 1 x Direktmessung Versorger 1.2 KGR 444 NIEDERSPANNUNGSINSTALLATIONSANLAGEN Kirchenbereich Der Kirchenbereich Hinterhaus erhält im 2.OG im Abstellraum eine Unterverteilung als Aufbau Wandverteiler. Von diesem ausgehend wird der gesamte Bereich Kirche mit Steckdosen, Beleuchtungs- und weiteren Betriebsmittel Stromkreisen versorgt. Die Mindestanforderungen gemäß Ausstattungsstandard NAK werden umgesetzt. Alle Wohn - Mieteinheiten im Hinterhaus erhalten eine neue Zuleitung ausgehend vom neuen Zählerverteiler sowie Wandeinbau- oder Wandaufbau Unterverteiler. Die Installation wird in Anlehnung an die HEA Richtlinie Ausstattungsstandard 1 geplant. Weiterhin finden die Vorgaben der DIN 18015-1, -3 und -4 Berücksichtigung. In den Kellerbereichen werden neue Kabelrinnen für die Anbindung der Steigeschächte installiert. Weiterhin wird eine neue Aufputz Installation in den Verkehrsbereichen und den Mieterkellern, wie Bewegungsmelder, Schalter, Steckdosen und Leuchten, vorgesehen. Hinterhaus Kirche Der Kirchenbereich wird mit ausreichend Steckdosen für den Betrieb ausgestattet. Arbeitsplätze sind nicht vorgesehen. Die Anforderungen der Medientechnik NAK sind in der Planung berücksichtigt. Die Anschlüsse werden in Wänden und Wandverkleidungen vorgesehen. Die Erschließung erfolgt von der Unterverteilung über die Zwischendecken, Wände in Trockenbau sowie der Heizungsabkofferung im Kirchenbereich. Teilweise sind Teilstrecken in Unterputzverlegung vorgesehen. Außenanlagen: Sämtliche Installationen im Innenhof, wie Beleuchtung sowie de Anschlüsse für die Dienstleister (z.B. verschließbare Außensteckdosen) werden über das Erdreich erschlossen. Die festgelegten Leistungsgrenzen zum Freianlagenplaner sind unter dem Punkt Schnittstellen beschrieben. 1.3 KGR 445 BELEUCHTUNGSANLAGEN Grundsätzlich erfolgt die Auslegung der Beleuchtung auf Grundlage der DIN EN 12464-1. Ausgenommen davon sind die Wohnbereiche. Diese erhalten lediglich Beleuchtungsanschlüsse. Die Bäder im Hinterhaus erhalten Deckeneinbauspots. Die Beleuchtungsanschlüsse der Wohn- Mieteinheiten und die zugehörige Beleuchtung der Keller- Abstellräume (inkl. Leuchte) werden nach HEA Richtlinie Ausstattungsstandard 1 vorgesehen. Der Kirchensaal verfügt im Bestand über Decken Kronleuchter, welche nun entfernt werden sollen. Die Planung des gesamten Kirchenbereiches erfolgt durch einen Beleuchtungsplaner. Dieser stellt die Anforderungen an elektrische Anschlüsse sowie die Ansteuerungen zur Verfügung. In der TGA-Planung werden diese Angaben dann bis zur Schnittstelle vorbereitet. Eigens für den Kirchenbereich wird ein Beleuchtung-Unterverteiler im Dachgeschoss aufgestellt. In diesem sind sämtliche Steuerungen integriert. Auch die restlichen der Kirche zugehörigen Bereiche werden nach optischen Vorgaben durch den Architekten bzw. dem Beleuchtungsplaner in der technischen Planung realisiert. Außenanlagen Im Innenhof werden Wandleuchten als LED-Leuchten mit integrierten Bewegungsmelder, in Abstimmung mit der Freianlagenplanung, geplant. Soweit erforderlich, werden noch zusätzliche Pollerleuchten aufgestellt. Die Bereiche mit Überdachung erhalten Aufputzleuchten als Langfeldleuchte. 1.4 KGR 446 BLITZSCHUTZ- UND ERDUNGSANLAGEN Das Hinterhaus erhält eine neue äußere Blitzschutzanlage - in Klasse 3 nach Vorgabe VdS 2010. Es werden neue Erdungsanlagen um die Gebäude vorgesehen, da man aufgrund des Alters davon ausgehen kann, dass diese elektrisch nicht mehr leitfähig sind bzw. nicht vorhanden. Somit kann auch der im Ausstattungsstandard NAK geforderte Ringerder zumindest im Innenhof in den Bereichen mit Erdarbeiten eingelegt werden. In dem Hof hinter dem Hinterhaus wird ebenfalls ein Ringerder verlegt. Beide Ringerder haben eine maximale Maschenweite von 15x15m. Nicht voll erschließbare Ringe werden an den Enden mit Tiefenerdern (ca. 9m Länge) erweitert. Alle metallisch leitfähigen Komponenten im Außenbereich (wie Fluchttreppe) sowie im Innenbereich werden in die Erdungsanlage eingebunden. Weiterhin werden Überspannungsschutzgeräte nach DIN VDE 0100-443 und -534 vorgesehen. 1.5 KGR 449 SONSTIGES ZUR KG 440 Brandschutzmaßnahmen sind zur Einhaltung der LAR vorgesehen. Nach Fertigstellung werden Revisionsunterlagen erstellt. 2. KG 450 KOMMUNIKATIONS- SICHERHEITS- UND INFORMATIONSTECHNISCHE ANLAGEN 2.1 KG 451 TELEKOMMUNIKATIONSANLAGEN Der Anschlusspunkt des Netzbetreibers ist bereits in beiden Gebäuden vorhanden und wird auch weiter so genutzt. Weitere Beschreibung siehe unter: KG 457 Übertragungsnetze 2.2 KG 452 SUCH- UND SIGNALANLAGEN Aus Kostengründen wurde in der Planung eine Audio Gegensprechanlage vorgesehen. Folgende Hauptsprechstellen sind geplant. Hauptzugang Audio Türstation mit 15 Tastern, hohe Schlagfestigkeit (Leistung LOS Vorderhaus) Vorderhaus Zugang Türstation mit 11 Tastern (Leistung LOS Vorderhaus) Hinterhaus Klingeln für die 3 Wohnungen sowie eine Klingel für den Kirchebereich Jede Mieteinheit im Hinterhaus erhält unter Berücksichtigung der HEA Ausstattungsrichtlinie mindestens eine Sprechstelle. Für den Kirchenbereich wird eine Leitung bis zum Datenverteiler verlegt, wo zukünftig eine Weiterverarbeitung des Signals über eine Meldeleuchte nach Standortvorgabe des AG erfolgt. Alle Mieteinheiten im Hinterhaus erhalten zudem einen Klingeltaster an der Wohnungszugangstür. Im Kirchenbereich Hinterhaus 2.OG kommt ein Behinderten-Notrufsystem zum Einsatz. 2.3 KG 454 ELEKTROAKUSTISCHE ANLAGEN Hörschleife Eine Hörschleife gemäß NAK Standard ist aufgrund der Budgetvorgaben in der Planung nicht berücksichtigt. Audiotechnik Gemäß Ausstattungsstandard NAK wird der Kirchenbereich Hinterhaus mit einer Audioanlage ausgestattet. Die Anschlüsse erfolgen im Kirchenraum auf XLR bzw. als Festanschlüsse für installierte Wandlautsprecher. Hierfür wird die passive Verkabelung vorgerüstet, die Lieferung der aktiven Technik, bis auf Deckenlautsprecher in den Nebenbereichen, erfolgt durch den Nutzer. Eine Kabelzugliste wird von der NAK bereitgestellt. Es wird eine Audioanlage mit Lautsprechern im Sakralraum und Emporenbereich vorgesehen. In den Nebenräumen kommen Wandlautsprecher mit raumweisen verorteten Lautstärkereglern zum Einsatz. Kabelgebundene Mikrofone werden für Altar und Pult geplant. Weiterhin ein Taschensender mit Funk-Ansteckmikrofon. Die Lieferung der aktiven Technik erfolgt ebenfalls durch den Nutzer. 2.4 KG 455 AUDIOVISUELLE MEDIEN- UND ANTENNENANLAGEN Der Anschlusspunkt des Netzbetreibers (Breitbandkabelnetz (Kabel TV)) ist bereits in beiden Gebäuden vorhanden und wird auch weiter so genutzt. Es ist vorgesehen, ausgehend von diesen APL alle Wohnungen sternförmig mit Antennenleitungen zu erschließen. Die Vorgaben zu Leerrohrverlegungen nach DIN VDE 18015 werden vollständig umgesetzt. Innerhalb der Mieteinheiten bzw. des Kirchenbereiches werden Medienverteiler errichtet. Von diesem ausgehend werden Antennenanschlüsse (RuK) sternförmig innerhalb der Mieteinheiten, unter Berücksichtigung der normativen Vorgaben und unter Einhaltung der HEA Richtlinie Ausstattungsstandard 1 bzw. Ausstattungsstandard NAK installiert. Videotechnik Gemäß Ausstattungsstandard werden folgende Geräte durch den Nutzer geliefert. - 1 x 65 Zoll TV mit Videoanschluss auf Rollwagen - 1 x 40 Zoll TV mit Videoanschluss an Wandhalter - 3 x PTZ-Kamera an Wandhalter - ggf. 1 x Beamer Die Versorgung der aktiven Technik wird als "overIP" geplant. Damit kann an jedem passiven Datenanschluss sowohl ein TV-Gerät als auch eine Kamera angeschlossen werden. Die Verschaltung erfolgt an der Audio-Video-Kreuzschiene im Datenverteiler. Des Weiteren wird die entsprechende Medien-Technik über Power over Ethernet (PoE) mit dem notwendigen Strom versorgt. Die aktive Technik ist kein Bestandteil der Leistung und wird durch den Nutzer bereitgestellt. In folgenden Räumen der Kirche werden Datenanschlüsse (Class EA) vorgesehen. - Foyer - Kirchensaal verteilt, inkl. Altar - Sakristei (als Bedienarbeitsplätze) - Nebenräume (je Raum 1 x) inkl. Kirchencafé Weitere aktive Technik ist kein Bestandteil der Planung. 2.5 KG 456 GEFAHRENMELDEANLAGEN Für das Kirchengebäude bestehen keine brandschutztechnischen Anforderungen. Zur Kompensation der Abweichungen ist in der Nutzungseinheit "Kirche" sowie im 1. Dachgeschoss eine Brandmeldeanlage als Hausalarmanlage geplant. Folgende Bereiche werden mit automatischen Meldern in Räumen und im Zwischendeckenbereich, Handmeldern, DIN-Ton-Signalgebern ausgestattet: - 1. Obergeschoss gesamt - 2. Obergeschoss gesamt - Dachgeschoss gesamt - Erdgeschoss - 1. Obergeschoss - Bereich der Innentreppe - Erdgeschoss - Windfang Eine optische Alarmierung der Menschen mit Höreinschränkungen ist nicht geplant. Gemäß Brandschutzkonzept soll ein Alarmierungs- und Evakuierungskonzept erstellt werden (durch den Betreiber). In diesem Konzept werden organisatorische Maßnahmen dafür vorgesehen. Es wurde eine statische Brandfallsteuerung vom Aufzug vorgesehen (Empfehlung des BSK) mit der Brandfallhaltestelle im Erdgeschoss. Es ist keine Aufschaltung auf die Feuerwehr gefordert. Die Feuerwehrperipherie ist vorgesehen: -> am Vorderhaus außen: Feuerwehrschlüsseldepot oder Notschlüsselrohr mit Profilzylinder der Schließung Dresden 2 sowie Blitzleuchte. Die Kabelverlegung von der Hausalarmzentrale erfolgt im Medienschacht zwischen Hinterhaus und Vorderhaus unterirdisch. Dies stellt den gewaltfreien Zugang für die Feuerwehr auf das Grundstück (Durchgang Vorderhaus) und in das Hinterhaus (Nutzungseinheit "Kirche") sicher; - im Eingangsbereich Hinterhaus vor der Treppe ein FIBS mit: - Feuerwehranzeigetableau - Laufkarten im Format DIN A3 - Feuerwehrbedienfeld - Feuerwehrplan Die Hausalarmzentrale befindet sich im Untergeschoss in eigenem BMZ-Raum (Achsen 4E-4F). Interne Batteriepufferung für Ausfall der allgemeinen Stromversorgung (Überbrückungszeit 12 Stunden) wird vorgesehen. Die BMA-Verkabelung wird durch das Hinterhaus als Einzelverkabelung verlegt (unterputz, im Zwischendeckenbereich bzw. im Installationskanal). Die Verkabelung vom FIBS und FW-Peripherie muss mit E30-Kabel realisiert werden. Außerdem ist das Kabel im Medienschacht als Kabel für die Verlegung im Außenbereich vorgesehen. Es ist die Montage von Rauchwarnmeldern für alle sanierten Mieteinheiten (Wohnungsbereiche) nach DIN VDE 14676 im Hinterhaus vorgesehen. Alternativ kann diese Leistung auch über einen Dienstleister beauftragt werden. 2.6 KG 457 ÜBERTRAGUNGSNETZE Der Anschlusspunkt des Netzbetreibers ist bereits in beiden Gebäuden vorhanden und wird auch weiter so genutzt. Diese umfassen einen DSL-APL des Providers "Telekom" und einen Breitbandkabel-APL des Providers "Vodafone - Kabel Deutschland". Es ist vorgesehen, ausgehend von diesen APL alle Wohnungen und den Kirchenbereich sternförmig mit Datenleitungen (Class EA - Permanent Link bis 500 MHz), Koaxialkabel (nur Wohnungen) und LWL-Singlemodekabel zu erschließen. Die Vorgaben zu Leerrohrverlegungen nach DIN VDE 18015 werden vollständig umgesetzt. Innerhalb der Mieteinheiten werden Medienverteiler errichtet. Von diesem ausgehend werden Datenanschlüsse (IuK) sternförmig innerhalb der Mieteinheiten, unter Berücksichtigung der normativen Vorgaben und unter Einhaltung der HEA Richtlinie Ausstattungsstandard 1 installiert. Für den Kirchenbereich ist gemäß Ausstattungsstandard NAK ein 19 Zoll Medienschrank vorgesehen. Die Aufstellung erfolgt in der Techniknische innerhalb des Kirchenbereiches. Der Verteiler wird mit Patchpanels für die abgehenden Datenanschlüsse, einer Steckdosenleiste und Beleuchtung ausgestattet. Aktive Technik ist kein Bestandteil der Planung. 2.7 KG 459 SONSTIGES ZUR KG 450 Brandschutzmaßnahmen sind zur Einhaltung der LAR vorgesehen. Nach Fertigstellung werden Revisionsunterlagen erstellt.
Anlagenbeschreibung
Kalkulationshinweise Zur Kalkulation und Beschreibung nachfolgender Positionen sind die Erläuterungen in der Anlagenbeschreibung unbedingt zu berücksichtigen. Die Elektroinstallationsanlage muss allen gültigen Vorschriften und Richtlinien entsprechen, insbesondere - VDE 0100  (Allg. Bestimmungen) - VDE 0830 Teil 1-4 (Produktfamiliennorm EMV) - VDE 0839 (Fachgrundnorm EMV) - DIN 12464-1 - DIN 14095 - VdS-Richtlinien - CE-Kennzeichnung gem. Bauproduktenrichtlinie - Leitungsanlagenrichtlinie - DIN 4102 (Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen) - LAR Sachsen - DIBt Alle im Folgenden beschriebenen Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle und betriebsfertig montieren und die Inbetriebnahme, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Die Standardhöhe für Installation beträgt, soweit nicht separat ausgewiesen, bis zu 3,75 m. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Arbeitsfläche sorgfältig zu reinigen (ist in die Einheitspreise einzukalkulieren). Eine Feinreinigung erfolgt separat.
Kalkulationshinweise
01 Starkstrom
01
Starkstrom
01.01 Zählerschrank
01.01
Zählerschrank
01.02 Unterverteiler
01.02
Unterverteiler
01.03 Zuleitungskabel
01.03
Zuleitungskabel
01.04 Kabel und Leitungen
01.04
Kabel und Leitungen
01.05 Kabel / Leitungen anschließen
01.05
Kabel / Leitungen anschließen
01.06 Kabelträger
01.06
Kabelträger
01.07 Installationsmaterial /-geräte
01.07
Installationsmaterial /-geräte
01.08 Installationskanäle und Rohre
01.08
Installationskanäle und Rohre
01.09 Leuchten
01.09
Leuchten
01.10 Sonderbeleuchtung
01.10
Sonderbeleuchtung
01.11 Blitzschutz und Erdung
01.11
Blitzschutz und Erdung
01.12 Gebäudeautomation
01.12
Gebäudeautomation
02 Schwachstrom
02
Schwachstrom
02.01 Gegensprechanlage
02.01
Gegensprechanlage
02.02 Datenübertragungsnetze
02.02
Datenübertragungsnetze
02.03 Notrufanlage
02.03
Notrufanlage
02.04 Medientechnik
02.04
Medientechnik
02.05 Antennenanlagen
02.05
Antennenanlagen
02.06 Rauchwarnanlage
02.06
Rauchwarnanlage
02.07 Hausalarmanlage
02.07
Hausalarmanlage
03 Sonstiges
03
Sonstiges
03.01 Brandschutz
03.01
Brandschutz
03.02 Sonstiges
03.02
Sonstiges
03.03 Dokumentation
03.03
Dokumentation
03.04 Stundenlohnarbeiten
03.04
Stundenlohnarbeiten
03.05 Anlagen
03.05
Anlagen
04 Wartung
04
Wartung
04.__.__._.0001 Wartungsangebot 1. Jahr für die Wartungsarbeiten innerhalb des ersten Jahres der Gewährleistungszeit. Leistung gem. Vorschrift "Wartung 2018"; für Gebäude für Inspektion und Wartung, herausgegeben vom AMEV, komplett für die vorstehend beschriebenen Leistungen für den Zeitraum von 5 Jahren. Das Wartungsangebot wird bei der Wertung des Angebotes berücksichtigt.  Der Auftraggeber behält sich eine Vergabe vor.  Sofern eine Wartung beauftragt wird,  erfolgt dies spätestens nach 3 Monate nach der Gesamtübernahme. pauschal
04.__.__._.0001
Wartungsangebot 1. Jahr
L
1.00
psch
04.__.__._.0002 Wartungsangebot 2. Jahr für die Wartungsarbeiten innerhalb des zweiten Jahres der Gewährleistungszeit. wie zuvor, jedoch für das zweite Jahr. pauschal
04.__.__._.0002
Wartungsangebot 2. Jahr
L
H
1.00
psch
04.__.__._.0003 Wartungsangebot 3. Jahr für die Wartungsarbeiten innerhalb des dritten Jahres der Gewährleistungszeit. wie zuvor, jedoch für das dritte Jahr. pauschal
04.__.__._.0003
Wartungsangebot 3. Jahr
L
H
1.00
psch
04.__.__._.0004 Wartungsangebot 4. Jahr für die Wartungsarbeiten innerhalb des vierten Jahres der Gewährleistungszeit. wie zuvor, jedoch für das vierte Jahr. pauschal
04.__.__._.0004
Wartungsangebot 4. Jahr
L
H
1.00
psch
04.__.__._.0005 Wartungsangebot 5. Jahr für die Wartungsarbeiten innerhalb des fünften Jahres der Gewährleistungszeit. wie zuvor, jedoch für das fünfte Jahr. pauschal
04.__.__._.0005
Wartungsangebot 5. Jahr
L
H
1.00
psch