Dachdeckerarbeiten
Neubau 116 WE - Barfusstraße 6 in 13349 Berlin
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Allgemeine Projektbeschreibung Beim Bauvorhaben Barfusstraße 6 in 13349 Berlin handelt es sich um den Neubau einer Wohnanlage mit 116 Wohneinheiten, 3 Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss und 76 PKW-Stellplätzen im UG. Beim vorliegenden Projekt handelt es sich um die Bebauung einer Baulücke, die als voll-unterkellerter Neubau in Hybridbauweise ausgeführt wird. UG, EG, Decken, Treppenhauskerne sowie tragende Schotten und für die Aussteifung notwendige Außenwände werden in Stahlbeton errichtet. Tragende Schotten sowie Deckenkonstruktionen im DG werden  in Brettsperrholz errichtet, sämtliche restlichen Außenwände in Holzriegel-Bauweise. Die 116 Wohnungen werden über zwei Treppenhäuser, die direkt von der Barfusstraße zu erreichen sind und außen am Zugang mit einer Video-Gegensprechanlage ausgestattet sind, erschlossen.
Allgemeine Projektbeschreibung
1. Allgemeine Vorbemerkungen
1. Allgemeine Vorbemerkungen
1.1 Baustelleneinrichtung Die Flächen der Baustelleneinrichtung werden durch die örtliche Bauüberwachung vorgegeben. Deren Nutzung ist mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen und wird in letzter Entscheidung durch die örtliche Bauüberwachung festgelegt. Es dürfen nur soviel Materialien geliefert werden, wie innerhalb der zur Verfügung stehenden Flächen, für die notwendige Zeitdauer gelagert werden können. Die eigene Baustelleneinrichtung ist durch den AN eigenverantwortlich in Absprache mit Projektleitung abzugrenzen und zu sichern, einschl. eventuell erforderlicher Verkehrssicherungen. Weiterhin hat der AN für einen ausreichend sicheren und fachgerechten Baumschutz innerhalb seiner Baustelleneinrichtungsbereiche eigenverantwortlich und zu seinen Lasten zu sorgen. Außerhalb des mit dem AG abgestimmten Baustelleneinrichtungs- bzw. Baustellenbereiches sind keine Flächen zu belegen bzw. zu verstellen. Fahrstraßen, Feuerwehrzufahrten, Feuerwehrbewegungsflächen und Umfahrungen dürfen dafür nicht genutzt werden und sind permanent freizuhalten. Wirtschaftswege, öffentliche Einrichtungen der Ver- und Entsorgungsbetriebe - Wasser- und Entwässerungswerke, GASAG, Vattenfall, Telekom, Feuerwehr usw. - wie Hydranten, Absperrschieber, Schachtabdeckungen usw. sind für den ungehinderten Zugang ständig freizuhalten und dürfen nicht versperrt werden. Durch den AN ist sicherzustellen, dass nur zugelasseneund geprüfte Geräte und Werkzeuge verwendet werden. Jeder AN hat die für seine Leistungerbringung benötigten Beleuchtungsmittel zur Ausleuchtung der Arbeitsbereiche selbst beizustellen und zu betreiben. Der ordnungsgemäße Betrieb, die arbeitstägliche Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme sowie der Verschluss und die Sicherung der eigenen sowie allgemeinen Baustelleneinrichtung ist Sache des AN. Vom AN ist die verbleibende Bepflanzung pfleglich zu behandeln und zu schützen. Schäden an der Bepflanzung infolge nicht ausreichenden Schutzes gehen zu Lasten des AN. Der AN hat insbesondere angrenzende Bauteile sowie Gullys, Sickerschächte vor Verschmutzung bzw. Verstopfung zu schützen. Bei Nicht-Beachtung werden alle Schäden, einschl. der Folgeschäden zu Lasten des AN beseitigt. Der Auftragnehmer übernimmt bis zu dem Tag, an dem der Auftraggeber die Fertigstellung angezeigt wird und der Auftraggeber die Bauleistung mangelfrei abgenommen hat, die Verkehrssicherungspflicht den Baustellenbereich. Der bestehende Zustand der angrenzenden öffentlichen Bereiche, Nachbargrundstücke und Zuwegungen ist durch den AN ausreichend und nachweislich zu dokumentieren (einschl. Fotos), vor Beginn der Arbeiten bzw. vor Baustelleneinrichtung. Der bestehende Zustand  ndist gemeinsam m¿Arit der örtlich¿Aren Bauleitunnïg orr Beginn der Arbeiten bzw. vor Baustelleneinrichtung protokollarisch festzuhalten und ¿sadurch gegenseitige Unterschrift zu fixieren. @p Nach Beendigung des BV sind die Baustellen- und Arbeitsbereiche durch den AN zu beräumen, gründlich zu reinigen und die Außenanlagen in ihren ursprünglichen vorherigen Zustand wieder herzustellen. Kommt der AN dieser Verpflichtung auch nach Aufforderung und angemessAAener Fristsetzung nicht nach, wird der AG diese Arbeiten anderweitig vergeben und die Kosten der bauseitigen Durchführung von der Bruttoschlussrechnungssumme des AN abziehen. Alle Beschädigungen im öffentlichen Gehweg- und Verkehrsbereich sind durch den verursachenden AN zu seinen Lasten wieder instandzusetzen. Die Wiederherstellungsarbeiten sind ausschließlich von einer durch das örtliche Straßen- und Tiefbauamt zugelassenen Tiefbaufirma auszuführen.
1.1 Baustelleneinrichtung
1.2 Anforderungen zum Baustellenbetrieb Mit der Baustelleneröffnung wird dem Auftragnehmer die gültige Baustellenordnung übergeben. Diese ist strikt einzuhalten. Alle eigenen Arbeitskräfte, sowie der Nachunternehmer sind zum schriftlichen Nachweis über die Baustellenordnung zu belehren. Der Nachweis ist der örtlichen Bauüberwachung zu Beginn des Vorhabens zu übergeben. Für den An- und Abtransport aller Materialien bis zur jeweiligen Verwendungsstelle/ Einbauort ist der AN selbst verantwortlich und hat die dafür notwendige Technik/Leistung selbst zu erbringen. Nach täglichem Arbeitsende ist der gesamte Baustellenbereich durch die AN zu sichern und zu verschließen, d.h. alle Türen sind zu schließen und zu verriegeln, vorh. Bauzäune sind zu schließen, Verkehrssicherungen sind zu prüfen und ggf. wieder korrekt aufzustellen. Bei Nichteinhaltung wird nach einmaliger Aufforderung eine Firma beauftragt und die entstehenden Kosten werden von der Rechnungssumme der AN abgezogen. Die Klappen der Leitergänge und alle Leitern der unteren Gerüstlage sind täglich nach Arbeitsschluss zu schließen/ sichern. Der Schutz der ausgeführten Leistungen bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl obliegt dem Auftragnehmer.
1.2 Anforderungen zum Baustellenbetrieb
1.3 Angaben zum Bauablauf / Baustellenorganisation Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Personal- und Geräteeinsatz sowie seine Materiallieferungen dem Baufortschritt so anzupassen, daß alle vereinbarten und festgelegten Termine sowie die im Vertrag festgelegten Zwischen- und Fertigstellungstermine unbedingt eingehalten werden. Für die Planung der Montagekapazität ist eine tägliche Arbeitszeit von 7.00 bis 18.00 Uhr zu berücksichtigen. Die Arbeitszeit beinhaltet das tägliche Aufräumen, Sichern und Reinigen der Baustellen- und Arbeitsbereiche. Sind zur Sicherstellung der vereinbarten Fertigstellungstermine darüber hinausgehende Arbeitszeiten erforderlich, so sind diese auf Anforderung durch die örtliche BÜ durch die AN abzusichern und zu realisieren. Die behördlichen Genehmigungen für die Durchführung von Arbeiten in mehreren Schichten/ Nachtarbeit/ Wochenendarbeit sind eigenverantwortlich durch den AN einzuholen. Die anfallenden Gebühren gehen zu Lasten des AN. Vor Beginn der Arbeiten ernennt der Auftragnehmer einen geeigneten Bauleiter, mit Befugnis zu rechtskräftigen Abstimmungen, der die gesamte Verantwortung für die Arbeitsausführung/ Auftragsabwicklung des Auftragnehmers auf der Baustelle trägt. Entsprechend der Landesbauordnung muß er die Qualifikation als Fachbauleiter gegenüber der BÜ nachweisen. Eine personelle Auswechslung bis zur mängelfreien Abnahme durch den Auftraggeber kann nur mit Zustimmung der BÜ erfolgen. Während der Bauausführung ist durch den Auftragnehmer folgendes zu beachten bzw. zu leisten: Der Bauleiter bzw. ein weisungsberechtigter Vertreter (Vorarbeiter) ist verpflichtet, während der Ausführung der Arbeiten ständig auf der Baustelle zu sein und die Arbeiten fachgerecht zu überwachen. Längere Abwesenheit von der Baustelle ist der örtlichen BÜ vorher anzuzeigen. Für diesen Fall ist vom Auftragnehmer ein geeigneter Stellvertreter zu benennen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für sämtliche Arbeiten einschließlich Baustelleneinrichtung und -räumung nur erfahrene und geschulte Arbeitskräfte einzusetzen. Arbeitskräfte des Auftragnehmers, die der Auftraggeber aufgrund Ihrer Verhaltensweise als unfähig oder sonst wie ungeeignet erachtet, sind auf Verlangen der örtlichen BÜ sofort von der Baustelle zu entfernen. Sie sind seitens des Auftragnehmers unverzüglich und kostenlos für den Auftraggeber durch akzeptable Arbeitskräfte zu ersetzen. Der Bauleiter und der Vorarbeiter müssen über ausreichend gute Deutschkenntnisse verfügen. Es wird mind. wöchentlich 1x eine Bauberatung/ Baubesprechung mit allen Projektbeteiligen AN durchgeführt. An dieser regelmäßigen Besprechung müssen alle AN bindend teilnehmen. Die Teilnehmer müssen berechtigt sein, rechtskräftige Abstimmungen treffen zu können. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle für die Ausführung seiner Leistungen erfordhmeerlichen behördlichen Genehmigungen zu beschaffen und etwai>ge erforderlich¿Are behördliche ¿ArKontrollen ddïurchführen zu lassen. Schweißarbeiten und sonstige feuergefährliche Arbeiten sind vor Beginn der Arbeiten zwingend bei der örtlichen BÜ anzuzeigen. Durch den AN sind ausreichend Schutzmaßnahmen vorzunehmen (Abdeckung und Schutz aller brennbaren Stoffe/Oberflächen im Arbeitsbereich und dessen Umfeld) und zusätzliche geeignete und funktionsfähige Löschmittel in ausreichender Menge bereitzustellen und im Arbeitsbereich vorzuhalten, ggf. Brandwache.
1.3 Angaben zum Bauablauf / Baustellenorganisation
1.4 Angaben zu Angebot / Angebotsunterlagen Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über folgende Punkte gemäß den beiliegenden Anlagen genau zu informieren: - Lage und Zufahrt zum Bauvorhaben, einschl. dem Umfeld - Baustellenverhältnisse - Bodenverhältnisse - Flächen, die für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung   stehen - Beschaffenheit der Nachbarbebauung sowie Lage der im   Baubereich vorhandenen Versorgungsleitungen Texte des Leistungsverzeichnisses und beigefügte Anlagen erläutern das Konstruktionsprinzip im Rahmen der Architekturgestaltung, dementsprechend hat die Konstruktionsausführung zu erfolgen. Die Anfragen bzw. Nachfragen bei Unklarheiten zu den Ausschreibungsunterlagen bzw. zu den zu erbringenden Leistungen sind ausschließlich an domoplan zu stellen. Die Ausführungsunterlagen, die der Auftragnehmer verwendet, müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Alle Positionen verstehen sich grundsätzlich inkl. der Leistungen herstellen, liefern und montieren.
1.4 Angaben zu Angebot / Angebotsunterlagen
1.5 Vorschriften, Richtlinien und Bestimmungen Die Ausführung hat in jedem Fall nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und Baukunst sowie unter Beachtung und Einhaltung der Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, der örtlichen Vorschriften, der örtlichen Verordnungen, aller behördlichen Auflagen, den Hochbaurichtlinien und den Runderlassen der Länder zu erfolgen, sofern sie dieses Bauvorhaben und Gewerk betreffen oder tangieren. Der AN ist bei seiner Arbeitsausführung auf der Baustelle für die strikte Einhaltung der Arbeits-Sicherheits-, Unfallverhütungsvorschriften und Vorschriften der Berufsgenossenschaften allein verantwortlich. Bei Baustelleneröffnung ist der Sicherheitsbeauftragte des AN der Bauüberwachung schriftlich zu benennen. Besonders hingewiesen wird auf aktuell gültige Baustellenverordnung (BStVO). Bei der Ausführung der Arbeiten sind die jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft zwingend zu beachten und umzusetzen.
1.5 Vorschriften, Richtlinien und Bestimmungen
1.6 Allgemeine Anforderungen / Angaben zur Ausführung Alle Bauprodukte, Baustoffe und Bauarten müssen gemäß Bauregelliste über die erforderlichen Verwendbar- keitsnachweise, Zulassungen oder Prüfzeugnisse verfügen, der entsprechende Nachweis ist dem AG spätestens mit der Abnahme zu dokumentieren, einschl. aller erforderlichen Übereinstimmungsnachweise/ -erklärungen des AN. Evtl. erforderliche Zustimmungen im Einzelfall sind in Verantwortung und zu Lasten des AN herbeizuführen und zu veranlassen. Die nachstehenden Leistungen sind grundsätzlich als Komplettleistung zu verstehen, einschl. Entsorgung alles anfallenden Bauschutt, Lieferung aller erforderlichen Materialien und Baustoffe, Verschnitt, Transport zu Verwendungsstellen, aller erforderlichen Untergrund- vorbereitungen, Anpassungen, Herstellung von Anschlüssen, Aussparungen, Schutzmaßnahmen, Versiegelungen usw. Vor Ausführungsbeginn sind die einzelnen Baustoffe und Ausführungen als Materialmuster zur Bemusterung zur Verfügung zu stellen bzw. Musterflächen an Ort und Stelle in ausreichender Größe und Anzahl anzubringen. Der Umfang der erforderlichen Bemusterungen ist rechtzeitig mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen.Die Vorlage von Mustern, deren Beschaffung und Vorstellung zur Genehmigung ist vom AN so rechtzeitig vorzunehmen, daß eine termingerechte Disposition der ausgesuchten Stoffe, unter Berücksichtigung von Produktions- und Lieferfristen, erfolgen kann.
1.6 Allgemeine Anforderungen / Angaben zur Ausführung
1.7 Sicherheitstechnische Belange und Festlegungen Diese sicherheitstechnischen Vorbemerkungen dienen als grundsätzliche Regelung zur Umsetzung und Einhaltung der Forderungen aus der Baustellenverordnung. Sie entbinden den Auftragnehmer nicht von seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Einhaltung insbesondere folgender Vorschriften: - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) - Arbeitsstättenverordnung (ArbStVO) - Baustellenverordnung (BStVO) - Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) - Technische Regelungen TRGS sowie den gültigen Vorschriften und Regelungen dergesetzlichen Unfallversicherer, insbesondere den jeweils gültigen - Unfallverhütungsvorschriften (UVV) - Richtlinien, Sicherheitsregeln und anderen bauberufsgenossenschaftlichen Schriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ZH 1 -Schriften). Für die Einhaltung vg. Regelungen bleibt der Auftragnehmer allein verantwortlich. Mit Auftragserteilung werden folgende Dokumente zum Vertragsbestandteil: - SiGe-Plan (Stand - Ausführungsplanung) - Baustellenordnung (Stand - Ausführungsplanung) Mit Baubeginn ist vom Bieter gem. § 5 ArbSchG eine Gefährdungsanalyse für die zu seinem Leistungsumfang gehörenden Leistungen und Arbeiten sowie eine Sicherungskonzeption zur Verminderung von Gefährdungen und Risiken seiner Angestellten durch die gewählten Arbeits-/ Produktionsverfahren durchzuführen. Diese ist als Dokumentation vor Baubeginn der Bauüberwachung zu übergeben Vor Ausführungsbeginn sind, sofern für bestimmte Arbeiten erforderlich, entsprechende Sachkundenachweise gem. § 7 ArbSchG für die jeweilig für die Ausführung vorgesehenen Fachkräfte in Kopie dem SiGe-Koordinator zu übergeben. Vor Ausführungsbeginn sind die erforderlichen Montage- und/ oder Abbruchanweisungen an den zuständigen SiGe-Koordinator zu übergeben. Der SiGe-Plan unterliegt erfahrungsgemäß bauablaufbedingt ständigen Anpassungen (Änderungen Planung, hieraus erforderliche Änderungen im Bauablauf, temperaturbedingte Änderung/ Unterbrechung von Ausführungszeiten, Änderungen im Baustellenumfeld durch weitere Baumaßnahmen, usw.). Spätestens mit Baubeginn ist dem zuständigen SiGe-Koordinator vom AN der nach Bauordnung verantwortliche Bauleiter sowie die Person zu benennen, die entsprechend UVV BGV 1 § 6 der vom AN beauftragten Subunternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz abstimmt. @ ,Der SiGe-Koordinator ist zur Einstellung sicherheitswidriger Arbeiten berechtigt. Daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des betreffenden AN. n b
1.7 Sicherheitstechnische Belange und Festlegungen
1.8 Leistungseinschluss In den allgemeinen Vorbemerkungen (Pkt. 1.1 bis 1.7) aufgeführte Leistungen sowie sich aus den allgemeinen Vorbemerkungen ergebende Leistungen sind zu erbringen (Leistungsbestandsteil) und bei der Angbeotsberarbeitung zu berücksichtigen/ einzukalkulieren.
1.8 Leistungseinschluss
ZTV Dachdeckerarbeiten Ausführungsgrundlage: Für die Erstellung der Arbeiten gelten neben den allgemein üblichen Vorschriften, Verordnungen, Gesetzen und den diesen Verdingungsunterlagen als Anlagen beigefügten Unterlagen und den dort genannten und zitierten Vorschriften und Unter- lagen in der jeweils aktuellen Fassung, insbesondere: -   Die VOB Teil B / C -   Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der   Systemhersteller. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen   Einsicht in diese zu gewähren. Das    gilt besonders   für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte   sowie die Fugenausbildung. -   Das genehmigte Baugesuch. Der Auftragnehmer   macht sich mit den hierin getroffenen Auflagen und   Bestimmungen vertraut, da er sich für die Einhaltung   der Vorschriften mit verantwortlichzeichnet. -   Fachregeln und Merkblätter des Zentralverbands des    Deutschen   Dachdeckerhandwerks e. V. (ZVDH): - Fachregel für Dächer mit Abdichtungen   - Flachdachrichtlinien- Bei wiedersprüchlichen Angaben in den Vertragsbe- standteilen gilt die jeweils Höherwertige als geschuldet. Allgemeines: Der Leistungsumfang erfaßt alle Leistungen, einschl. Lieferung aller Materialien, Transporte und Neben- leistungen, die für die Gesamtleistung erforderlich sind, auch wenn sie nicht im einzelnen beschrieben sind. Der AG behält sich vor, einzelne Positionen ersatz- los zu streichen o. anderweitig zu vergeben. Geänderte Massen in der Ausführung berechtigen nicht zur Änderung des Einheitspreises. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, - bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen   Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder   allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. -   notwendige Werk- u. Montagepläne zu erstellen    und vorzulegen. -    alle Maße am Bau zu nehmen. -   bei der Verarbeitung, vor allem bei Trennung entstehende   Rückstände von Mineralwolle nicht zu fegen.   Es sind zugelassene Staubsauger zu verwenden.   Verschnitt, Abfälle und Staubsaugerinhalte sind in   staubdicht schließenden Behältern (auch Plastiksäcke   sind zulässig) zu    sammeln. -   Restmaterial , sofern es nicht vom Auftraggeber   ausdrücklich  übernommen wird, kostenlos zu be-   seitigen. Gleiches gilt für Verpackung, Abdeckmaterial,   Behälter u.dgl.    Für geringfügige Ausbesserungen sind dem Auftraggeber   auf Verlangen, nach Abschluss der Arbeiten, genügend   Restmaterialien zu übergeben.    Die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall sind ein-   zuhalten. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden   Nachweis verlangen.    Restmaterialien dürfen, auch wenn sie in Bezug auf   Umweltschutz    unbedenklich sind, nicht in die   Entwässerung des Gebäudes oder der Außenanlagen   gelangen. -   geschnittene Kanten imprägnierter Platten ohne   besondere Berechnung nachzuimprägnieren. -   Bewegungsfugen im Baukörper an gleicher Stelle auch   in den Konstruktionen vorzusehen.   Geforderte Schall- und Brandschutzklassen   dürfen durch die Ausführung von Bewegungsfugen nicht   beeinträchtigt werden. Die gleiche Bewegungsmöglichkeit   wie im Bauwerk ist zu gewährleisten. -   sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen   auf Gehrung herzustellen, soweit nicht markenspezifisch   eine andere Ausführung vorgesehen ist. -   bei Dämmungen auch die Hohlräume mit Mineralwolle   satt auszustopfen. Ausführung: Eigenverantwortliche bauphysikalische Überprüfung des vorgesehenen Dachaufbaues durch den AG. Das gilt insbesondere für die Wahl des geeigneten Wärmedämmstoffes entsprechend den bauphysikalischen Forderungen, der konstruktiven Ausbildung des Daches und seiner Beschichtung. Fachgerechte Detaillösung für: Dachrandausbildung, Wandanschlüsse und innenliegender Attikaanschluss, Dehnfugen, Dachentwässerung, Dach- durchführungen und Lichtkuppeln. Stoffe und Bauteile Polystyrolschaumplatten sind nur im abgelagerten Zustand (ca. 6 Wochen) einzubauen. Der Nachweis darüber kann vom AG verlangt werden. Für Umkehrdächer sind nur  extrudierte Polystyrol- Hartschaumplatten (XPS) zulässig. Alle Dämm- und Abdichtungsmaterialien sind auf Unterlagen trocken zu lagern und einzubauen. Rollen sind stehend zu lagern. Ausführung: Die Sicherung provisorischer Abdeckungen ist besonders im Bereich von Durchdringungen vorzunehmen. Werden Dampfsperren als  Notabdichtung verwendet, was möglichst zu vermeiden ist, so muss vor Weiter- führung der Arbeiten nachweisbar eine Dichtheitsprüfung erfolgen. Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, dass bei Arbeits- unterbrechung  offene Kanten des Abdichtungsaufbaus gegen das Eindringen von Niederschlägen geschützt sind, ggf. sind siesausau abzukleben und bei Weiterarbeit von den fenKlebstreifen wieder zu befreien. Roste für Dacheinläufe müssen herausnehmbar sein. Sind die Roste fest in die begehbare Oberfläche einge- bunden, muss ihre Beweglichkeit gegenüber dem Ablauf gewährleistet sein. Abdeckungen und Ortausbildungen sind so zu gestalten, dass durch ablaufendes Wasser an der Fassade keine Schmutzränder entstehen können. Die Dicke der späteren Bekleidung ist ggf. zu erfragen. Einzubauende Hölzer müssen einen Holzschutz nach DIN 68800 erhalten, wobei als Holzschutzmittel nur farbloses Material zu verwenden ist. Dachanschlusselemente, Dachkantenprofile, Dachab- schluss profile usw. aus Metall oder Kunststoff sowie deren Verbindungen und Befestigungen sind so aus- zuführen, dass sich die Elemente und Profile bei Wärmeeinflüssen ungehindert ausdehnen, zusammen- ziehen oder verschieben können, insbesondere in der Längsrichtung, ohne Undichtheiten hervorzurufen. Weiterhin sind gegen Abheben und Beschädigung durch Sturm geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Sind Blitzschutzleitungen oder ähnliches durch die Dachdeckung hindurchzuführen, so müssen diese Dachdurchdringungen  mit Systemformteilen fachgerecht und dicht ausgeführt werden. Dachabdichtung Bei zweilagigen Abdichtungen beträgt der Versatz der Bahnen 50 cm, bei dreilagiger Abdichtung 33,3 cm. Die einzelnen Lagen sind grundsätzlich in einzelnen Arbeitsgängen aufzubringen. Eine Verbanddeckung (englische Deckung) ist nur nach Zustimmung der Bauleitung zulässig. Die Bekiesung von Dachflächen darf erst nach einer technischen Abnahme der fertig gestellten Abdichtung (einschl. aller Anschlüsse) durch die Bauleitung erfolgen. Für Kiesschüttungen ist ungebrochener und von abschlämmbaren Bestandteilen weitgehend freier Kies zu verwenden. Die dem Tageslicht ausgesetzten Dachbahnen sind mit einem ausreichenden UV Schutz zu versehen. Metallanschlüsse, die in wasserführenden Ebenen liegen, müssen wegen Bitumenkorrosion oder als Schutz vor Weißrost eine Schutzbeschichtung erhalten, die mindestens 2 cm über Oberfläche Dachabdichtung, Kiesschüttung oder Plattenbelag zu führen ist. Dämmungen Dampfsperren und Dampfbremsen dürfen nicht mit Klammern befestigt werden; sie sind zu kleben. Die Dämmschichten sind an allen Anschlüssen so ¿auszuauszuführen, dass keine Wärmebrücken entstehen. Im unmittelbaren Bereich von Dachabläufen sind die chtDämmschichten um ca. 20 mm leicht abzuschrägen. Schaumglasplatten sind entsprechend der Konstruktion der Deckenplatte nach den Verarbeitungs- richtlinien des Herstellers zu verlegen. Dabei dürfen die von den Herstellern vorgeschriebenen Verbrauchsmengen von Heißbitumen zum Verkleben der Platten nicht unterschritten werden. Unterseitig unkaschierte Polystyrolschaum-Dämmstoffe sind mit geeigneten Kaltklebern aufzukleben. Mechanische Befestigungen Werden Befestigungselemente nicht im Überdeckungs- bereich angeordnet, müssen sie zusätzlich mit Flecken oder Streifen überklebt werden. Die Windsoglasten der Bauwerke sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Planungsvorgaben zu berücksichtigen. Der Windsogsicherungsnachweis ist durch den AN zu führen.
ZTV Dachdeckerarbeiten
08 Barfusstraße 6 in 13349 Berlin - Abdichtungs- und Klempnerarbeiten
08
Barfusstraße 6 in 13349 Berlin - Abdichtungs- und Klempnerarbeiten
08.01 Baustelleneinrichtung
08.01
Baustelleneinrichtung
08.02 Dachabdichtungsarbeiten über Staffelgeschoss DA01 und DA01.1
08.02
Dachabdichtungsarbeiten über Staffelgeschoss DA01 und DA01.1
08.03 Dachabdichtung über 6:OG DA02.1 Terrasse TRH
08.03
Dachabdichtung über 6:OG DA02.1 Terrasse TRH
08.04 Dachabdichtung über 6:OG DA02.1 Terrasse WNG
08.04
Dachabdichtung über 6:OG DA02.1 Terrasse WNG
08.06 Dachabdichtung über 6:OG DA03 Gründach
08.06
Dachabdichtung über 6:OG DA03 Gründach
08.07 Dachabdichtung über 3:OG DA02 + DA2.02 Terrassen
08.07
Dachabdichtung über 3:OG DA02 + DA2.02 Terrassen
08.08 Dachabdichtung über 3:OG DA06 Gründach
08.08
Dachabdichtung über 3:OG DA06 Gründach
08.09 Dachabdichtung über EG DA05. und DA05.01
08.09
Dachabdichtung über EG DA05. und DA05.01
08.10 Loggien 1. - 5. OG
08.10
Loggien 1. - 5. OG
08.12 Balkonen und Loggien Beläge und Rinnen
08.12
Balkonen und Loggien Beläge und Rinnen
08.13 Klempnerarbeiten
08.13
Klempnerarbeiten
08.14 Gründacharbeiten Dach über Staffelgeschoss
08.14
Gründacharbeiten Dach über Staffelgeschoss
08.15 Gründacharbeiten Dach über 6. OG Terrassen und Gründach
08.15
Gründacharbeiten Dach über 6. OG Terrassen und Gründach
08.16 Gründacharbeiten Dach über 3. OG Terrassen und Gründach
08.16
Gründacharbeiten Dach über 3. OG Terrassen und Gründach
08.17 Gründacharbeiten EG
08.17
Gründacharbeiten EG
08.18 PV-Unterkonstruktion
08.18
PV-Unterkonstruktion
08.19 Abdichtungsarbeiten EG
08.19
Abdichtungsarbeiten EG
08.20 Stundenlohnarbeiten
08.20
Stundenlohnarbeiten