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Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Projekt 963 Neckargerach
Leistungsverzeichnis Fliesen- und Plattenarbeiten
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Auftraggeber FWD Hausbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Stra ß e 28
69221 Dossenheim
Bauherr FWD Hausbau GmbH Ausf ü hrungort Hauptstra ß e 21/23
Gerhart-Hauptmann-Stra ß e 28 69437 Neckargerach
69221 Dossenheim
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Abgabeort FWD Hausbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221 Dossenheim
Ansprechpartner Holger Ducati
+49 6221 8750-132
Abgabedatum 30.10.2026
Ausf ü hrungsbeginn 14.06.2027
Ausf ü hrungsende 30.07.2027
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Angebotssumme netto EUR ______________
Nachlass _____ % EUR ______________
Angebotssumme netto abzgl. Nachlass EUR ______________
Umsatzsteuer 19 % EUR ______________
Angebotssumme brutto EUR ______________
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Ort und Datum Firmenstempel und rechtsg ü ltige Unterschrift
Projekt 963 Neckargerach
00 Vertragsbedingungen
00
Vertragsbedingungen
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Angebot Das nachfolgende Leistungsverzeichnis ist komplett auszuf ü llen und alle geforderten Unterlagen sind bei der Angebotsabgabe mit beizulegen. Nicht komplett ausgef ü llte Unterlagen oder von Forderungen des Leistungsverzeichnisses abweichende Angebote k ö nnen von der Bewertung ausgeschlossen werden. Weiter Angebotsunterlagen sind: Die Landesbauordnung des entsprechenden Bundeslandes, neueste Fassung, die Bedingungen und Auflagen aus der Baugenehmigung. Die Baugenehmigung kann nach Terminvereinbarung beim AG eingesehen werden. Sollte der AN auf die Einsichtnahme verzichten, so kann er sich zu einem sp ä teren Zeitpunkt nicht auf Unkenntnis berufen, die allgemeinen technischen Vorschriften f ü r die zu erbringenden Leistungen, insbesondere die einschl ä gigen DIN-Normen und die VDI- und VDE-Richtlinien. Auf die Vorgaben hinsichtlich W ä rme- und Schallschutz ist besonders zu achten. die Vorschriften und Bedingungen der Versorgungstr ä ger, wie z. B. Gas, Wasser, Kanal etc., die Energieeinsparverordnung (EnEV), die Arbeitsst ä ttenverordnung und -richtlinien, die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verh ü tung von Unf ä llen der Berufsgenossenschaften, die Unfallverh ü tungsvorschriften der GUV, die Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen der Fachverb ä nde, die Auflagen des T Ü V. Preisg ü nstigere Alternativen zu den ausgeschriebenen Einzelleistungen sind erw ü nscht. Das Alternativangebot ist getrennt vom Hauptangebot mit diesem abzugeben. Mit der Abgabe des Angebotes erkl ä rt der Bieter, dass er vor Auftragserteilung dem Auftraggeber die Unbedenklichkeitsbescheinigung dar ü ber vorlegen kann, dass er seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Beitr ä gen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Er verpflichtet sich bei evtl. Vergabe an Subunternehmer nur solche Handwerker zu ber ü cksichtigen, die ebenfalls die vorgenannten Bedingungen erf ü llen. Verst öß t der AN gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), so kann der AG den Vertrag k ü ndigen. Allgemeine Gesch ä ftsbedingungen (AGB) des AN haben keine G ü ltigkeit. Art und Umfang der Leistung Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes ü ber die Baustelle, ihre Zug ä nglichkeit und alle sonstigen f ü r die Preisfindung und Baudurchf ü hrung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung sowie Einsichtnahme der Zeichnungsunterlagen zu unterrichten. Die Ausf ü hrungsfrist f ü r die vollst ä ndige Fertigstellung der ausgeschriebenen Leistungen ist mit ...... Wochen kalkuliert. Im Rahmen des Bauwerkvertrages ist ein detaillierter Zeitplan zu vereinbaren. Soweit die vom Unternehmer aufgestellte Baustelleneinrichtung auch von anderen bauausf ü hrenden Unternehmern ben ö tigt wird, insbesondere Baukran, Ger ü ste, Baustellenabsicherung etc., stellt der Unternehmer diese zur Verf ü gung. Subunternehmer d ü rfen nur mit ausdr ü cklicher Genehmigung des AG eingesetzt werden. Die Genehmigung setzt voraus, dass Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie ein Ansprechpartner des Subunternehmers auf der Baustelle dem AG bekannt gegeben wird. Der AN hat auch bei nicht vollst ä ndiger Beschreibung den Aufwand f ü r fix und fertige Arbeiten einschlie ß lich s ä mtlicher erforderlicher Nebenarbeiten zu ber ü cksichtigen. Montageteile, Befestigungsmittel, Kleinteile usw. sowie deren Dimensionierung und Anzahl sind so zu w ä hlen, dass sie den Anforderungen gerecht werden. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugeh ö rigen Stoffe und Bauteile einschlie ß lich aller Hilfsstoffe, Befestigungs- und Verwahrungsmaterialien sowie Vorhalten von Werkzeugen und Maschinen, das Abladen, Lagern und Bef ö rdern auf der Baustelle und zu der Verwendungsstelle. Vergabe Die Vergabe selbst erfolgt durch schriftlichen Auftrag oder schriftlichen Bauvertrag unter Mitwirkung des AG, niemals m ü ndlich oder stillschweigend. Wesentliche Vertragsbestandteile werden in der nachstehenden Reihenfolge: Der Zuschlag und das Verhandlungsprotokoll, Baukr ä ne und Transportger ä te, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verf ü gung gestellt werden, die gesamte Leistungsbeschreibung des Auftraggebers mit den kompletten Allgemeinen und Zus ä tzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen, alle Zeichnungen und Detailangaben, die Vergabe- und Vertragsordnung f ü r Bauleistungen (VOB), Teil B und C, jeweils in der neuesten Fassung, die HOAI in ihrer bei Vertragsabschluss geltenden Fassung, wenn und soweit der AN Planungsleistungen (Ausf ü hrungs- und/oder Fachingenieursplanung) ü bernimmt, die Vorschriften des B ü rgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die unter Ziffer 1.2 aufgef ü hrten Unterlagen gelten neben denjenigen, die im Verhandlungsprotokoll evtl. zus ä tzlich aufgef ü hrt worden sind. Alle Ü berschriften der Vertragsgrundlagen dienen lediglich der Orientierung und nicht der Auslegung. Alle Erg ä nzungen und Ä nderungen des Vertrages bed ü rfen der Schriftform. Verg ü tung, Zahlungen Es wird ein Pauschalfestpreis vereinbart. Die Verg ü tung bzw. Bauwerkvertragssumme ergibt sich aus der Addition der Einzelpositionen. Etwaige Lohn- und Materialkostenerh ö hungen haben keine Auswirkungen auf die Verg ü tung. Die der Ausschreibung zugrunde liegenden Massenberechnungen und sonstigen Kalkulationsgrundlagen sind vor Auftragsvergabe von dem Unternehmer zu ü berpr ü fen. Die Verg ü tung ist zahlbar nach Baufortschritt, gem äß einem noch festzulegenden Zahlungsplan. Die Vertragspreise sind Festpreise f ü r die gesamte Bauzeit. Die Anerkennung wie die Bezahlung der Schlussrechnung schlie ß en R ü ckforderungen wegen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Abtretung der dem AN aus dem Vertrag zustehenden Forderungen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet. Sicherheitsleistungen Als Sicherheitsleistung f ü r die Vertragserf ü llung erfolgt ein 10%er Abzug an den Abschlagszahlungen, dieser Abzug kann durch eine B ü rgschaft nach Mustervorlage des Auftraggebers abgel ö st werden. Die Gew ä hrleistungsdauer des Unternehmers betr ä gt 5 Jahre. Zur Sicherstellung der Gew ä hrleistungsanspr ü che hat der Auftraggeber das Recht, f ü r die Dauer der Gew ä hrleistungszeit bei der Schlussabrechnung einen Einbehalt von 5 % der Bruttovertragssumme vorzunehmen. Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch eine unbefristete Bankb ü rgschaft, inhaltlich nach Mustervorlage des Auftraggebers, abl ö sen. Ungeachtet dieser Sicherheitsleistung kann der AG ein Zur ü ckbehaltungsrecht geltend machen, wenn vor der Schlusszahlung oder vor Abl ö sung des Sicherheitseinbehaltes nach Ziffer 5.3 ein Leistungsmangel vorhanden ist. Gerichtsstand Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Gerichtsstand f ü r alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Heidelberg.
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gelesen (Ort, Datum, Unterschrift
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB Zus ä tzliche Vertragsbedingungen zur VOB
Stoffe und Bauteile S ä mtliche Stoffe und Bauteile m ü ssen den DIN-Normen entsprechen. Es d ü rfen nur Materialien erster Wahl angeboten und verwendet werden. Alle Baustoffe und Bauteile m ü ssen ungebraucht sein. Sie m ü ssen den DIN-, G ü te- und Ma ß bestimmungen entsprechen. Auf Anforderung des AG sind vor Auftragserteilung Pr ü fzeugnisse von amtlich anerkannten Materialpr ü fungsinstituten bzw. bauaufsichtlichen Zulassungen f ü r die zum Einbau kommenden Materialien vorzulegen. S ä mtliche Befestigungsmittel aus Stahl sind in verzinkt oder allgemein nichtrostend zu liefern. Sind im LV unverzinkte Stahlbauteile beschriebenen, sind diese vollkommen entrostet und mit einem Schutzanstrich versehen einzubauen. Es d ü rfen keine Reinigungsmittel oder -stoffe verwendet werden, die einer einwandfreien Haftung eines sp ä ter aufgebrachten Anstriches entgegenwirken. Ausf ü hrung Allgemeines Ein dauernd auf der Baustelle anwesender, verantwortlicher, Deutsch sprechender Vertreter des AN ist zu benennen. Der AN hat ein f ö rmliches Bautagebuch zu f ü hren und dem AG w ö chentlich einzureichen. Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen f ü r Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten einzurichten. Falls der AN fremde Ger ü ste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu pr ü fen, ob sie f ü r seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und erforderlichenfalls zu erg ä nzen. Er hat sie nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgem äß zur ü ckzugeben. Vorhandene Schutzabdeckungen, Gel ä nder oder ä hnliches, die zur Durchf ü hrung der Arbeit vor ü bergehend entfernt werden m ü ssen, sind wieder ordnungsgem äß herzustellen. F ü r die Dauer der Entfernung m ü ssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Ma ß nahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und st ä ndig, mindestens aber einmal w ö chentlich, den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitspl ä tze als auch die Baustelle selbst zu r ä umen und in einem ordnungsgem äß en Zustand zu versetzen. Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen ö ffentlichen und privaten Stra ß en einschlie ß lich Gehwege sind jegliche Besch ä digungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverz ü glich zu beseitigen, damit keine Beeintr ä chtigung der Verkehrssicherheit entsteht. Alle Auflagen von Beh ö rden und beh ö rden ä hnlichen Instituten sind vom AN zu befolgen. § 2 Absatz 5 u. 6 VOB/B bleiben unber ü hrt. Soweit f ü r die Leistungen des AN besondere beh ö rdliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, m ü ssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen. Der Platz f ü r die Baustelleneinrichtung wird vom AG entsprechend den vorhandenen M ö glichkeiten zugewiesen. Der AN muss sich darauf einstellen, dass Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen einschlie ß lich Arbeitsplatzbeleuchtung und unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuf ü hren. Der AG stellt Baustrom und -wasser zur Verf ü gung. F ü r den Anschluss und den Wasserdruck hat der Unternehmer selbst zu sorgen; entsprechendes gilt f ü r den Strom. Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und M ä ngel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, dass eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne dass es zu Verz ö gerungen bei der Bauausf ü hrung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen Verschmutzung und Besch ä digung an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet f ü r alle entstehenden Sch ä den. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw. Der AN ist verpflichtet, seine Arbeiten mit den Folgehandwerkern so abzusprechen, dass keine Sch ä den an den eingebauten Arbeiten entstehen k ö nnen. Vom Ergebnis ist in jedem Fall die Bauleitung zu verst ä ndigen. Ausf ü hrungsunterlagen Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die f ü r die Ausf ü hrung erforderlichen Unterlagen ben ö tigt und diese unverz ü glich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere die Ma ß e, zu pr ü fen und diese mit den ö rtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind dem AG unverz ü glich bekanntzugeben. Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten Unterlagen ü bernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle Angaben f ü r vom AN ben ö tigten Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen. Alle f ü r die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN verantwortlich durchzuf ü hren. Ver ö ffentlichungen ü ber die Bauleistungen durch den AN sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG zul ä ssig. Ausf ü hrungsfristen Rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er hat auch eine verbindliche fr ü hzeitige Pr ü fung der ö rtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt ist. Der AG beh ä lt sich Termin ä nderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu vertretenden Gr ü nden notwendig werden sollte, und der AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage f ü r die Ausf ü hrung der Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei einzuhalten. Behinderung und Unterbrechung der Ausf ü hrung Der AN hat seine Arbeit so durchzuf ü hren, dass andere am Bau t ä tige Unternehmen nicht behindert oder gesch ä digt werden. Nebenleistungen Nebenleistungen sind erg ä nzend zur VOB/C folgende Leistungen, sie sind vom AN bei der Preiskalkulation zu erfassen: Baukr ä ne und Transportger ä te, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verf ü gung gestellt werden. Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Ger ü sten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen f ü r Arbeitspl ä tze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt. Kosten f ü r besondere beh ö rdliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen. Geeignete Schutzma ß nahmen f ü r alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausf ü hrung erforderlich sind, z. B. Abdeckungen und Verh ä ngungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenstern, T ü ren, Stahl- und Blechteilen aller Art - Aluminiumteile sind mit ä u ß erster Sorgfalt abzudecken -, Beschl ä gen, Gesimsen, Einrichtungsgegenst ä nden, Plattenbel ä gen, Heizk ö rpern, Rohren und sonstigen Installationen usw. Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen und Einrichtungen, so gr ü ndlich, dass den Folgeunternehmern, ü ber deren vertragliche Verpflichtung hinaus, keine weiteren Aufwendungen entstehen. Ma ß nahmen zum Umweltschutz. Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen K ä lte, Hitze und Feuchtigkeit. Herstellen von Proben und Musterfl ä chen. Teilk ü ndigungen durch den AG sind zul ä ssig. Haftung der Vertragsparteien Wird der AG von Dritten wegen Sch ä den in Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN verpflichtet, den AG unverz ü glich von diesen Anspr ü chen freizustellen. Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach Deckungsumfang und H ö he ausreichende Haftpflicht- und Feuerversicherung w ä hrend der gesamten Bauzeit nachzuweisen. Vertragsstrafe Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist nicht erforderlich. Soweit Termine gem. Ziffer 2.3.2 neu vereinbart werden, gilt die vereinbarte Vertragsstrafe auch f ü r die neuen Termine. Bereits erwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine. Abnahme Vor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf Vollst ä ndigkeit und M ä ngelfreiheit zu ü berpr ü fen und schriftlich zu erkl ä ren. Ggf. vorhandene Rest- und Nacharbeiten sind umgehend durchzuf ü hren. Es findet eine f ö rmliche Abnahme statt. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen. Bis zur Abnahme seiner gesamten Leistungen tr ä gt der AN die Gefahr einer Verschlechterung oder des Unterganges seiner Leistung. Gew ä hrleistung Die Gew ä hrleistung betr ä gt gem. BGB 5 Jahre. Der AN ist verpflichtet, sp ä testens 6 Wochen vor Ablauf der Verj ä hrungsfrist per Einschreiben den AG zur gemeinsamen Besichtigung der Arbeiten des AN aufzufordern. Abrechnung Die Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen. Stundenlohnarbeit Stundenlohnarbeiten werden nur verg ü tet, wenn sie vom AG ausdr ü cklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte sp ä testens am folgenden Arbeitstag nach Durchf ü hrung der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Unterschrift der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Pr ü fung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt. Die vertraglich vereinbarten Stundenlohns ä tze beinhalten die erforderliche Aufsicht sowie alle sozialen und tariflichen Nebenkosten. Sie gelten gegenseitig. F ü r evtl. ben ö tigte Materialien oder Ger ä te ist vor Ausf ü hrung eine Verg ü tung in Anlehnung an die Vertragspreise zu vereinbaren.
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gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Das nachfolgende Leistungsverzeichnis ist komplett auszuf ü llen und alle geforderten Unterlagen sind bei der Angebotsabgabe mit beizulegen.
Allgemeines Der Auftragnehmer ist f ü r die Einhaltung aller polizeilichen, beh ö rdlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften allein verantwortlich. F ü r alle durch sein Verschulden entstehenden Sch ä den haftet er den Gesch ä digten in vollem Umfang. Der Auftragnehmer hat sich von der ordnungsgem äß en Ausf ü hrung der Leistungen von Vorunternehmern zu ü berzeugen. M ä ngel an der Leistung des Auftragnehmers, die nachtr ä glich auf mangelhafte Vorleistungen zur ü ckgef ü hrt werden, berechtigen nicht zu Nachforderungen, um den vertragsgem äß en Zustand seiner Leistung wiederherzustellen. Mehrforderungen infolge Unkenntnis der Unterkonstruktion und der Baustelle werden grunds ä tzlich nicht anerkannt. Der AN ist daher verpflichtet, die Unterkonstruktion/ den Untergrund anhand der Zeichnungen und auf der Baustelle auf seine Eignung und M ä ngelfreiheit zu ü berpr ü fen. Etwaige M ä ngel und Bedenken sind der Bauleitung rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Nacharbeiten, die sich aus der Ungenauigkeit bei der Ausf ü hrung ergeben, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. S ä mtliche notwendigen Reinigungen sind vorzunehmen, welche zur Ausf ü hrung der Arbeit geh ö ren. Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsg ä ngen (z.B. Anbringen von dauerelastischen Verfugungen oder sp ä teres Einmauern und Verfliesen der Badewannenk ö rper nach erfolgtem Estricheinbau) bzw. bei Unterbrechungen und Vorwegleistungen sind nach Aufforderung durchzuf ü hren und berechtigen zu keinen Nachforderungen. Einwendungen und zus ä tzliche Forderungen des AN werden nur anerkannt, wenn sie in einem Begleitschreiben vor Vertragsabschluss begr ü ndet und anerkannt werden. Die Einheitspreise f ü r Alternativpositionen sind anzugeben. Die endg ü ltige Auswahl bleibt vorbehalten. Angebote ohne Angabe der Alternativpreise k ö nnen von der Vergabe ausgeschlossen werden. STOFFE UND BAUTEILE S ä mtliche Stoffe und Bauteile m ü ssen den DIN-Normen entsprechen. Es d ü rfen nur ausgeschriebene Materialien angeboten und verwendet werden. F ü r alle angebotenen und eingebauten Materialien und Stoffe muss eine amtliche Zulassung vorliegen, wenn eine solche lt. beh ö rdlichen Erlasses vorgeschrieben ist. Materialien ohne solche Zulassung d ü rfen nur mit schriftlicher Zustimmung eingebaut werden. Grunds ä tzlich ist nur erste Wahl zu verwenden. Werden vom Auftragnehmer andere als die ausgeschriebenen Konstruktionen/Fabrikate angeboten, so sind diese in einem gesonderten Schreiben unter Bezug auf diese Vertragsbedingungen dem Angebot beizuf ü gen. AUSF Ü HRUNG Grundlage der Arbeiten sind die einschl ä gigen DIN-Vorschriften, insbesondere DIN 18352, DIN 4108, EnEV 02/02, DIN 4109, DIN 18164, DIN 18165, DIN 52210, DIN 1164, DIN 1179, DIN 1053, DIN 18155, DIN 18156, VOB Teil C, neueste Fassung, sowie: *Landesbauordnung, *Herstellervorschriften: Vorgeschriebene und anzubietende Materialien sind unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien und Bedingungen des Herstellers einzubauen. Au ß erdem ist der jeweils neueste Stand der Technik und/oder die anerkannten Regeln der Technik zu ber ü cksichtigen. Der Unternehmer ist verpflichtet, seine Arbeiten mit den Folgehandwerkern so abzusprechen, dass keine Sch ä den an den eingebauten Arbeiten entstehen k ö nnen. Vom Ergebnis ist in jedem Fall die Bauleitung zu verst ä ndigen.3.3 S ä mtliche Leistungen nach Werksvorschrift beinhalten s ä mtliche Nebenleistungen. S ä mtliche Befestigungsmittel aus Stahl sind verzinkt zu liefern. Der Untergrund ist vor Ausf ü hrung zu reinigen und so vorzubereiten, dass die Einhaltung der Herstellervorschriften sichergestellt ist. Schalterdosen usw. sind in Zusammenarbeit mit dem Elektriker auszusparen. Hierbei ist dem Elektriker ausreichend Zeit zur Verf ü gung zu stellen. Der Auftragnehmer ü bernimmt die volle Gew ä hrleistung daf ü r, dass seine Ausf ü hrung DIN 4109 Schallschutz im Hochbau gen ü gt. Insbesondere ist hier auf die Ausf ü hrung bei Badewannen, Badewannensch ü rzen, Brausen usw. hinzuweisen. Solche Bauteile sind k ö rperschallged ä mmt vom ü brigen Bauwerk einzubauen. Gleiche Sorgfalt ist beim Randanschluss von Steinzeugb ö den oder Mosaikboden anzuwenden. Falls ein Abkleben von Kanten und Fugen n ö tig ist, hat es unaufgefordert zu erfolgen, ebenso das Wiederentfernen der Abklebung. Abschrankungen und Verwahrungen sind ebenfalls enthalten. Schmutz, M ö rtelreste, anhaftender Zementschleier und sonstige Verunreinigungen sind zu beseitigen, da sonst die Beseitigungskosten von der Endrechnung abgezogen werden. F ü r den Ausgleich von Unebenheiten im Rahmen der Toleranzgrenzen nach DIN 18202 erfolgt kein Zuschlag. Dauerelastischer Fugenverschluss (nach bes. Pos) mit elastoplastischer Polysulfidmasse nach DIN 18540, Mehrkomponenten- Fugendichtungsmasse, z.B. THIOKOL, alterungs-, hitze-, frost- und chemisch best ä ndig mit ausreichendem Dehnungsverm ö gen und einwandfreier Haftung am Fugenrand, absolut wasserdicht, mit den entsprechenden Voranstrichen und nicht verrottbarem schaumgummiartigen Hinterf ü llungsmaterial, z. B. Moltopren. Fugenanordnung und Ausf ü hrung: Im Bauk ö rper vorhandene statische Dehnungs- und Bewegungsfugen m ü ssen an der gleichen Stelle mit derselben Breite im keramischen Belag durchgehen. Zus ä tzliche Dehnungs-, Bewegungs- und Trennfugen in Wand- und Bodenplattenbel ä gen m ü ssen bis zum Verlegegrund durchgehen bzw. sind Bauteile zur Vermeidung von Schall ü bertragungen v ö llig zu trennen. Die Fugen m ü ssen frei von M ö rtelresten sein. Die Herstellung erfolgt durch Einlegen eines Schaumstoffstreifens (in jeweiliger Konstruktionsbreite) ca. 10 mm dick. Solche Fugen sind anzuordnen bei Balkon- und Terrassenbel ä gen in zusammenh ä ngenden Fl ä chen gr öß er als 5 m ², beim Anschluss an Verwahrungen, T ü rrahmen und zum Bauk ö rper, an Bade- und Brausewannenr ä ndern, beim seitlichen Anschluss der Bade- und Brausewannensch ü rzen, bei Anschlagschienen, Bodenabl ä ufen, Rohrdurchf ü hrungen. Bade- und Brausewannen m ü ssen vom Elektriker geerdet werden. Ungeerdete Wannen d ü rfen nicht eingemauert oder eingefliest werden. Es findet eine f ö rmliche Abnahme statt. Sie erfolgt nur nach vollst ä ndiger Fertigstellung der Bel ä ge und wenn dieselben einwandfrei ges ä ubert sind. Die Abnahme ist vom Auftragnehmer schriftlich zu beantragen. Eine fiktive Abnahme wird ausdr ü cklich ausgeschlossen. Nach Beendigung des Verlegens m ü ssen noch f ü r evtl. Besch ä digungen bzw. Nacharbeiten von M ä ngeln ca. 1/2 m2 Fliesen bzw. Platten vorr ä tig gehalten werden, um Farbabweichungen zu vermeiden. NEBENLEISTUNGEN Ma ß gebend f ü r die Preisbildung sind die Zeichnungen und der nachstehende Text. Der Bieter hat auch bei nicht vollst ä ndiger Beschreibung den Aufwand f ü r fix und fertige Arbeiten einschl. s ä mtlicher erforderlichen Nebenarbeiten zu ber ü cksichtigen, also s ä mtliche Montage-, Bohr- und Stemmarbeiten, Befestigungsmittel und -materialien, Abklebungen, Abschrankungen (auch Wiedereinbau), Verwahrungen, Verfugungen, Rundungen, Schalterdosen, Rohrdurchf ü hrungen, Plattierungen von umkleideten Installationsleitungen usw.. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugeh ö rigen Stoffe und Bauteile frei Baustelle einschl. Abladen, diebstahlsichere Lagerung und Transport zur Verwendungsstelle. Die Einheitspreise beinhalten s ä mtliche Leistungen f ü r die Schalld ä mmung (DIN 4109), insbesondere die Abtrennung der Wannensch ü rzen, k ö rperschallged ä mmt, von Fu ß boden und Wand usw. Nebenleistungen sind, entgegen DIN 18352, auch folgende Leistungen: Sicherung des Verkehrs; Sicherung von Leistungen usw.; Ma ß nahmen zum Umweltschutz; Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen K ä lte, Hitze und Feuchtigkeit; Ma ß nahmen zur Weiterarbeit bei Frost und Schnee, soweit vertretbar; Reinigung des Untergrundes; Vorkehrungen gegen Verschmutzen und Besch ä digungen an Bauteilen, Isolierungen und Einrichtungen jeder Art und Schutz frischverlegter Bel ä ge zur Aufrechterhaltung des Baubetriebs; Sicherung der Installationen; Herstellen, Schlie ß en von Aussparungen; Schutz gegen zu rasches Austrocknen des M ö rtels; Anarbeiten von Bel ä gen an Bodenentw ä sserungen; Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen, Gegenst ä nden und Einrichtungen so gr ü ndlich, dass bei den Folgeunternehmern, vor allem Maler, Bodenleger usw., ü ber deren vertragliche Verpflichtung hinausgehend keine Mehraufwendungen erforderlich werden; Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerr ä umen, Ziffer 4.2.1; Aufbringen von Haftbr ü cken, Ziffer 4.2.6; Herstellen von L ö chern in Wand- und Bodenbel ä gen f ü r Installationen und Einbauteile, Ziffer 4.2.10; Anarbeiten der Bel ä ge, Ziffer 4.2.14; Ausbilden, Schlie ß en von Fugen, Ziffer 4.2.15; Abschneiden von Randstreifen, Ziffer 4.2.17; Liefern/Einsetzen von Profilleisten, Zierplatten, Formteilen, Ziffer 4.2.18; Anarbeiten der Bel ä ge an Aussparungen gr öß er 0.1 m ², Ziffer 4.2.21; Herstellen von Gerungen, Ziffer 4.2.22. Bauseitig sind keinerlei Beihilfen vorgesehen. Das Anarbeiten an T ü rzargen, eingebaute Wandk ä sten, UP-Wandsp ü ler, Fenster usw. ist im Einheitspreis enthalten. Das evtl. Abklopfen von nicht ausgesparten Putzfl ä chen bis 5 cm Breite wird nicht besonders verg ü tet. Muster sind auf Anforderung auch in gr öß erem Umfang vorzulegen; eine Verg ü tung erfolgt nicht. F ü r den Wasseranschluss und den Wasserdruck hat der Unternehmer selbst zu sorgen; dasselbe gilt f ü r den Stromanschluss. Entstehende Sch ä den an Bauteilen und Arbeiten der Vorgewerke werden von der Endrechnung abgezogen. Der vom Auftragnehmer verursachte Bauschutt, sowie Abf ä lle aller Art, einschl. Verpackungsmaterial, sind kostenlos von der Baustelle zu entfernen. Die Leistung wird nach Pauschalfestpreis vom Auftraggeber vergeben, nach vorheriger Massen- und Mengen ü berpr ü fung durch den Auftragnehmer anhand der Architektenpl ä ne.
Die angebotenen Fabrikate sind in jedem Fall zu nennen.
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zur Kenntnis genommen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Baubeschreibung Auf dem Baugrundst ü ck in Neckargerach (Flst.-Nr. 200 mit ca. 995 m ² ) wird eine 3-geschossige Wohnanlage mit Teilunterkellerung und einem 1-geschossigen Gemeinschaftsraum mit insgesamt ca. 6.280 m ³ umbautem Raum errichtet. Die Wohnanlage ist f ü r Senioren entsprechend dem Konzept des „ Betreuten Wohnens “ vorgesehen. In zwei Geb ä udek ö rpern entstehen: ▪ 17 Wohnungen mit insgesamt ca. 986 m ² Wohnfl ä che ▪ Ein Gemeinschaftsraum mit ca. 41 m ² Nutzfl ä che und Terrasse ▪ 13 Pkw-Stellpl ä tze, davon 5 offen (S-01 bis S-05) und 7 ü berdacht unter dem Geb ä ude (S-06 bis S-12) sowie ein offener Besucherparkplatz neben dem Haus (S-13).
Baubeschreibung
Unterlagen Beigef ü gte Unterlagen
Der Ausschreibung sind folgende Werkpl ä ne beigef ü gt.
WP-02_F Erdgeschoss_203
WP-03_E Obergeschoss_204
WP-04_E Dachgeschoss_205
WP-09_E Schnitte BK1_210
WP-10_E Schnitte BK2_211
WP-11_C L ä ngsschnitt + Ans. West_212
WP-13_B S. Laubengang + Ans. Nord_214
Unterlagen
01 Verlegung
01
Verlegung
01. 10 Wandfliesen Ansetzen von keramischen Fliesen (DIN EN 14411) als Wandbelag. Verlegung im D ü nnbett auf Putz (Kalk-Zement, Gips), Gipsdielen, GKB oder Beton mit geeignetem Kleber.
Auszuf ü hren auch auf Ablagen, Leibungen und Vormauerungen. Einschlie ß lich anschlie ß ender Verfugung in passender Farbe. D ü nnbettm ö rtel und Fugmaterial sowie andere zur Vorbereitung des Untergrundes notwendigen Stoffe und Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Bei den Fliesenspiegeln in den K ü chen und bei nicht raumhoch gefliesten R ä umen sind die oberen und seitlichen Abschl ü sse zur Wand mit Fliesenkleber oder Fugmaterial vollst ä ndig zu schlie ß en.
F ü r die Fliesenarbeiten demontierte Steckdosen, Rollladengurtwickler, Schalter, Abdeckungen etc. sind unmittelbar nach Verfugung wieder anzubringen und fachgerecht anzuschlie ß en.
Fliesengr öß e: 10 x 10 bis max. 25 x 40 cm
Herstellerangaben
Kleber:
Fugenmaterial:
01. 10
Wandfliesen
162.83
m2
01. 20 Zulage Wandfliesen 30 x 60 cm Zulage zur Position "Wandfliesen" f ü r das Verlegen von
Formaten gr öß er 25 x 40 bis 30 x 60 cm.
01. 20
Zulage Wandfliesen 30 x 60 cm
162.83
m2
01. 30 Zulage Wandfliesen 60 x 60 cm Zulage zur Position "Wandfliesen" f ü r das Verlegen von
Formaten gr öß er 30 x 60 bis 60 x 60 cm.
01. 30
Zulage Wandfliesen 60 x 60 cm
O
1.00
m2
01. 40 Zulage Bodenfliesen an Wand 30 x 60 cm Zulage zur Position "Wandfliesen" f ü r das Verlegen von Bodenfliesen an der Wand.
Format bis 30 x 60 cm.
01. 40
Zulage Bodenfliesen an Wand 30 x 60 cm
O
1.00
m2
01. 50 Bodenfliesen Verlegen von keramischen Fliesen (DIN 14411) als Bodenbelag im D ü nnbett auf Zement- o. Anhydritestrich. Einschlie ß lich anschlie ß ender Verfugung in passender Farbe. D ü nnbettm ö rtel und Fugenmaterial sowie andere zur Vorbereitung des Untergrundes notwendigen Stoffe und Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Gr öß e: 15 x 15 bis max. 40 x 40 cm.
Herstellerangaben
Kleber:
Fugenmaterial:
01. 50
Bodenfliesen
103.99
m2
01. 60 Zulage Bodemfliesen 5 x 5 bis 10 x 10 cm Zulage zur Position "Bodenfliesen" f ü r das Verlegen von
Formaten 5 x 5 bis einschlie ß lich 10 x 10 cm.
01. 60
Zulage Bodemfliesen 5 x 5 bis 10 x 10 cm
24.48
m2
01. 70 Zulage Bodemfliesen 30 x 60 cm Zulage zur Position "Bodenfliesen" f ü r das Verlegen von
Formaten 40 x 40 bis einschlie ß lich 30 x 60 cm.
01. 70
Zulage Bodemfliesen 30 x 60 cm
79.33
m2
01. 80 Zulage Bodenfliesen 60 x 60 cm Zulage zur Position "Bodenfliesen" f ü r das Verlegen von
Formaten gr öß er 30 x 60 bis einschlie ß lich 60 x 60 cm.
01. 80
Zulage Bodenfliesen 60 x 60 cm
O
1.00
m2
01. 90 Sockelfliesen Anbringen von Fliesensockel passend zu den Bodenfliesen.
Der D ü nnbettkleber ist auf den Untergrund sowohl in technischer, als auch in gestalterischer Form abzustimmen (ggf. wei ß en Kleber verwenden).
Material in gesonderter Position.
Sockelh ö he: bis 10 cm
01. 90
Sockelfliesen
72.22
m
01. 100 CT-C20-F4-S59-H45 m. Gefälle für Dusche Zement-Heizestrich DIN EN 13813 CT-C20-F4 auf D ä mmung (schwimmend) im Bereich der Dusche mit Gef ä lle von 2 % zum Bodenablauf verlegen.
Dicke D = 59 mm
Inkl. Trittschalld ä mmiung (Tackerplatte) 20-2, Randstreifen und W ä rmed ä mmung
BK1
EG (4 St.) DEO 032 80 mm
OG (4 St.) DEO 040 90 mm
DG (3 St.) DEO 040 200 mm
BK2
EG (2 St.) DEO 032 80 mm
OG (2 St.) DEO 040 70 mm
DG (2 St.) DEO 040 170 mm
Ca. 1,44 m ² je Bad
Einbauort: B ä der
01. 100
CT-C20-F4-S59-H45 m. Gefälle für Dusche
24.48
m2
02 Abdichtung
02
Abdichtung
02. 10 Verbundabdichtung Wand u. Boden W1-I (A0) Liefern und aufbringen einer bahnenf ö rmigen Abdichtung nach DIN 18534-2 deren Eignung f ü r den Einsatz im Verbund mit Bekleidungen und Bel ä gen aus Fliesen und Platten durch Pr ü fzeugnis best ä tigt ist. Einschlie ß lich Untergrundvorbereitung. Ausf ü hrung auf dem Boden, an der Wand im Bereich von Dusch- u. Badewannen und 5 cm hoch entlang des Boden-Wand-Anschlusses. Das Eindichten von Armaturen usw. ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Verarbeitung nach Angabe des Herstellers.
Untergrund: Beton, Putz (Kalkzement/Gips), Gipsbauplatten, Gipskarton, CT-/CAF-Estrich
Wassereinwirkungsklasse W1-I
Material:
Sopro Fixier- & DichtKleber FDK 415,
Sopro Abdichtungs- und Entkopplungsbahn AEB ® 640,
Sopro Racofix ® RMK 818 Montagekleber
oder gleichwertig.
Einbauort: B ä der
Angebotenes Fabrikat u. Hersteller:
02. 10
Verbundabdichtung Wand u. Boden W1-I (A0)
146.52
m2
02. 20 Verbundabdichtung Wand u. Boden W2-I (A) Liefern und aufbringen einer bahnenf ö rmigen Abdichtung nach DIN 18534-2 deren Eignung f ü r den Einsatz im Verbund mit Bekleidungen und Bel ä gen aus Fliesen und Platten durch Pr ü fzeugnis best ä tigt ist. Einschlie ß lich Untergrundvorbereitung. Ausf ü hrung auf dem Boden, an der Wand im Bereich von Dusch- u. Badewannen und 5 cm hoch entlang des Boden-Wand-Anschlusses. Das Eindichten von Armaturen usw. ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Verarbeitung nach Angabe des Herstellers.
Untergrund: Beton, Kalkzementputz, CT-Estrich usw.
Wassereinwirkungsklasse: W2-I
Material:
Sopro Fixier- & DichtKleber FDK 415,
Sopro Abdichtungs- und Entkopplungsbahn AEB ® 640,
Sopro Racofix ® RMK 818 Montagekleber
oder gleichwertig.
Einbauort: B ä der mit bodengleicher Dusche
Angebotenes Fabrikat u. Hersteller:
02. 20
Verbundabdichtung Wand u. Boden W2-I (A)
100.29
m2
02. 30 Dichtband Abdichten von Bewegungs- und Anschlussfugen, Ecken:
Hochelastisches, beidseitig mit Vliesgewebe beschichtetes Dichtband ü ber Anschluss- und Bewegungsfugen sowie Wandecken auf grundiertem Untergrund vollfl ä chig mit Verbundabdichtungsmaterial - oder systemkonformen Montagekleber auf Polymerbasis - verkleben und vollst ä ndig ü berdecken. St öß e ü berlappend ausf ü hren.
Material:
Sopro AEB ® Dichtecke innen/au ß en 642/643,
Sopro AEB ® Dichtband Flex 148 oder gleichwertig.
Angeboten:
02. 30
Dichtband
347.41
m
02. 40 Dauerelastische Fugen innen Dauerelastischer Fugenverschlu ß, sowie f ü llen der Fugen zwischen T ü rfutter und Fliesen, Sanit ä robjekten und Wand etc. Entsprechend den zus ä tzlichen technischen Vorbemerkungen ausf ü hren, einschl. Vorreinigung und Voranstrich, Hinterf ü llmaterial und Abkleben. Im Anschlussbreich zu den tapezierten Fl ä chen ist entsprechend ü berstreichf ä higes Fugenmaterial zu verwenden.
02. 40
Dauerelastische Fugen innen
350.55
m
03 Fensterbänke
03
Fensterbänke
03. 10 Fensterbänke Kunstharzstein Liefern und Versetzen von Fensterb ä nken.
Vorder- und Seitenkanten feingeschliffen und poliert. Kanten gefast und poliert. Ü berstand ü ber verputzte Vorderkante Fensterleibung ca. 20 mm.
Material: Agglo-Carrara, Feinkorn (kunstharzgebunden)
St ä rke: 20 mm
Einbautiefe: ca. 150 mm
Versetzen in D ü nnbett incl. Verspachtelung des sichtbaren Spalts zum Wandputz
Der Versetzm ö rtel ist auf den Montagebereich abzustimmen, inkl. evtl. notwendiger Stemmarbeiten und Vorbereitung des Untergrundes.
03. 10
Fensterbänke Kunstharzstein
50.74
m
04 Zubehör
04
Zubehör
04. 10 Revisionsrahmen 30/30 cm Revisonsrahmen aus Kunststoff, einschl. Stahlplatte mit
Magnetbefestigung und Zubeh ö r einbauen und mit Fliesen
auskleiden.
Gr öß e ca 30/30 cm
04. 10
Revisionsrahmen 30/30 cm
O
1.00
St
04. 20 Bewegungsfugenprofil zur Feldbegrenzung Bewegungsfugenprofil mit seitlich angeordneten Aluminiumprofilen und einer Profilkammer zur Aufnahme einer 6 mm breiten Bewegungszone aus Kunststoff liefern und im Zuge der Fliesenverlegung unter Beachtung der Herstellerangaben fachgerecht einbauen.
Schl ü ter ® -DILEX-AKWS o. glw.
Angebotenes Fabrikat:
04. 20
Bewegungsfugenprofil zur Feldbegrenzung
O
1.00
m
04. 30 Abschluss-/Eckschiene Wand, Kunststoff Abschluss-/Eckschiene aus PVC, hart liefern und einbauen. Querschnitt, Profil und Farbe passend zu den Wandfliesen. Einschlie ß lich Eckausbildung.
H ö he: bis 15 mm
04. 30
Abschluss-/Eckschiene Wand, Kunststoff
52.88
m
04. 40 Abschluss-/Eckschiene Wand, Aluminium Abschluss-/Eckschiene aus Aluminium liefern und einbauen. Querschnitt und Profil passend zu den Wandfliesen. Einschlie ß lich Eckausbildung.
Schl ü ter-JOLLY-AE
Oberfl ä che: Aluminium chrom geb ü rstet eloxiert
H ö he: bis 15 mm
04. 40
Abschluss-/Eckschiene Wand, Aluminium
O
1.00
m
04. 50 Abschluss-/Eckschiene Wand, Edelstahl V4A Abschlussschiene aus Edelstahl V4A liefern und einbauen. Querschnitt und Profil passend zu den Wandfliesen. Einschlie ß lich Eckausbildung.
Oberfl ä che: natur/poliert/geb ü rstet
H ö he: bis 15 mm
04. 50
Abschluss-/Eckschiene Wand, Edelstahl V4A
O
1.00
m
04. 60 Abschlussschiene Boden, Aluminium Abschlussschiene aus Aluminium liefern und einbauen. Querschnitt passend zu den Bodenfliesen. Einschlie ß lich Eckausbildung.
Oberfl ä che: natur
H ö he: bis 15 mm
04. 60
Abschlussschiene Boden, Aluminium
18.18
m
05 Material
05
Material
05. 10 Wandfliese Kermos Concept 30 x 60 Fabrikat: Kermos
Serie: Concept
Gr öß e: 30 x 60 cm
Farbe: Alle Farben
Artikel-Nr.: -
Einbauort: B ä der, WC
05. 10
Wandfliese Kermos Concept 30 x 60
162.83
m2
05. 20 Bodenfliese Kermos Newcon Mosaik 5 x 5 cm, R 10 B Fabrikat: Kermos
Serie: Newcon Mosaik
Gr öß e: 5 x 5 cm
Farbe: Creme, Taupe, Hellgrau, Grau, Dunkelgrau, Anthrazit
Rutschhemmung: R 11
Barfu ß bereich: B
Artikel: -
Einbauort: Duschen
05. 20
Bodenfliese Kermos Newcon Mosaik 5 x 5 cm, R 10 B
A
24.48
m2
05. 30 Bodenfliese Kermos Newcon Mosaik 10 x 10 cm, R 10 B Fabrikat: Kermos
Serie: Newcon Mosaik
Gr öß e: 10 x 10 cm
Farbe: Creme, Taupe, Hellgrau, Grau, Dunkelgrau, Anthrazit
Rutschhemmung: R 11
Barfu ß bereich: B
Artikel: -
Einbauort: Duschen
05. 30
Bodenfliese Kermos Newcon Mosaik 10 x 10 cm, R 10 B
B
24.48
m2
05. 40 Bodenfliese Kermos Newcon 30 x 60 cm, R 10 B Fabrikat: Kermos
Serie: Newcon
Gr öß e: 30 x 60 cm
Farbe: Creme, Taupe, Hellgrau, Grau, Dunkelgrau, Anthrazit
Rutschhemmung: R 10
Barfu ß bereich: B
Artikel: -
Einbauort: B ä der, WC, Hauswirtschaftsr ä ume
05. 40
Bodenfliese Kermos Newcon 30 x 60 cm, R 10 B
B
79.33
m2
05. 50 Bodenfliese Kermos Newcon 30 x 60 cm, R 11 B Fabrikat: Kermos
Serie: Newcon
Gr öß e: 30 x 60 cm
Farbe: Creme, Taupe, Hellgrau, Grau, Dunkelgrau, Anthrazit
Rutschhemmung: R 11
Barfu ß bereich: B
Artikel: -
Einbauort: -
05. 50
Bodenfliese Kermos Newcon 30 x 60 cm, R 11 B
O
1.00
m2
05. 60 Bodenfliese Kermos New Quarzite Mosaik 5 x 5 cm, R 10 B Fabrikat: Kermos
Serie: New Quarzite Mosaik
Gr öß e: 5 x 5 cm
Farbe: Beige, Hellgrau, Dunkelgrau, Anthrazit
Rutschhemmung: R 10
Barfu ß bereich: B
Artikel: -
Einbauort: Duschen
05. 60
Bodenfliese Kermos New Quarzite Mosaik 5 x 5 cm, R 10 B
A
24.48
m2
05. 70 Bodenfliese Kermos New Quarzite 30 x 60 cm, R 10 B Fabrikat: Kermos
Serie: New Quarzite
Gr öß e: 30 x 60 cm
Farbe: Beige, Hellgrau, Dunkelgrau, Anthrazit
Rutschhemmung: R 10
Barfu ß bereich: B
Artikel: -
Einbauort: B ä der, WC, Hauswirtschaftsr ä ume
05. 70
Bodenfliese Kermos New Quarzite 30 x 60 cm, R 10 B
A
79.33
m2
05. 80 Socklefliese Kermos Newcon, 9 x 60 cm Fabrikat: Kermos
Serie: Newcon
Gr öß e: 9 x 60 cm
Farbe: Creme, Taupe, Hellgrau, Grau, Dunkelgrau, Anthrazit
Rutschhemmung:
Barfu ß bereich:
Artikel: -
Einbauort: Hauswirtschaftsr ä ume
05. 80
Socklefliese Kermos Newcon, 9 x 60 cm
B
72.22
m
05. 90 Socklefliese Kermos New Quarzite 9 x 60 cm Fabrikat: Kermos
Serie: New Quarzite
Gr öß e: 9 x 60 cm
Farbe: Beige, Hellgrau, Dunkelgrau, Anthrazit
Rutschhemmung: -
Barfu ß bereich: -
Artikel: -
Einbauort: Hauswirtschaftsr ä ume
05. 90
Socklefliese Kermos New Quarzite 9 x 60 cm
A
72.22
m2
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Bei der Verg ü tung von Leistungen nach Stundenlohns ä tzen
werden Stunden f ü r Aufsichtspersonal nicht verg ü tet.
Stundenlohnarbeiten k ö nnen nur anerkannt werden, wenn
die Abrechnung der daf ü r erbrachten Leistung mit der
Bauleitung vor der Ausf ü hrung vereinbart war.
Stundenlohns ä tze einschlie ß lich aller Zuschlagss ä tze;
Fahrgelder werden nicht verg ü tet.
Hinweis
06. 10 Facharbeiter F ü r evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfa ß t sind und gegen Nachweis
zur Ausf ü hrung kommen, werden berechnet f ü r:
Facharbeiter:
06. 10
Facharbeiter
1.00
h
06. 20 Helfer F ü r evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfa ß t sind und gegen Nachweis
zur Ausf ü hrung kommen, werden berechnet f ü r:
Helfer:
06. 20
Helfer
1.00
h
06. 30 Auszubildender F ü r evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfa ß t sind und gegen Nachweis
zur Ausf ü hrung kommen, werden berechnet f ü r:
Auszubildender:
06. 30
Auszubildender
1.00
h