Elektrotechnik
Neckargerach
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Allgemeine Baubeschreibung Allgemeine Baubeschreibung Bauvorhaben: Neubau Betreutes Wohnen Neckargerach Hauptstraße 21-23 69437 Neckargerach Allgemein: Auf dem Baugrundstück (Flst.-Nr. 200 mit ca. 995 m²) wird eine 3-geschossige Wohnanlage mit Teilunterkellerung und einem 1-geschossigen Gemeinschaftsraum errichtet mit insgesamt ca. 6.280 m³ umbautem Raum (gem. DIN 277). Die Wohnanlage ist für Senioren entsprechend dem Konzept des "Betreuten Wohnens" vorgesehen. In zwei Gebäudekörpern entstehen: ▪ 17 Wohnungen mit insgesamt ca. 986 m² Wohnfläche (gem. WoFlV vom 25.11.2003) ▪ ein Gemeinschaftsraum mit ca. 41 m² Nutzfläche (nach DIN 277) und Außenterrasse ▪ 13 Pkw-Stellplätze, davon 5 offen (S-01 bis S-05) und 7 überdacht unter dem Gebäude (S-06 bis S-12) sowie ein offener Besucherparkplatz neben dem Haus (S-13). An dieser Stelle wird auf die Teilungserklärung zu diesem Objekt (Bezugsurkunde zum Kaufvertrag) verwiesen, die als Anlage raumbezogene Flächenangaben je Wohnung sowie Teilungspläne (Gesamt- grundrisse, Ansichten, Schnitte) mit entsprechenden Raumbezeichnungen enthält. Bezüglich des Fer- tigstellungstermins wird auf die Festlegungen im Kaufvertrag verwiesen. Die nachfolgende Bau- und Ausstattungsbeschreibung stellt die durch den Festpreis standardmäßig abgedeckte Ausführung und Ausstattung dar. Grundsätzlich besteht jedoch das unverbindliche Ange- bot, mit dem Verkäufer und/oder Architekten eine Planungsbesprechung durchzuführen, in der Alter- nativen und Sonderwünsche besprochen werden können. Unter Beachtung des jeweiligen Planungs- und Bautenstands sowie im Rahmen der technischen Anforderungen (Statik und Haustechnik) und unter Wahrung des gestalterischen Gesamtkonzepts sind Kundensonderwünsche generell realisierbar. Der Verkäufer wird die geschuldeten Arbeiten nach den gesetzlichen Anforderungen und behördlichen Vorschriften ausführen. Es werden die zum Zeitpunkt des Bauantrags (Dezember 2025) für das betreffende Gewerk allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten, soweit dies vertraglich nicht abweichend geregelt wird. Spätere Änderungen dieser Regeln müssen nur beachtet werden, sofern sie bereits zum Zeitpunkt des Bauantrags zuverlässig vorhersehbar waren, und der Bautenstand eine Durchführung der Änderungen noch zulässt. Der Schallschutz der Gebäude wird gemäß der VDI 4100 August 2007 Schallschutzstufe II gewährleis- tet. Ein Schallschutz innerhalb der Wohnung ist ausdrücklich nicht vereinbart. Das Bauvorhaben wird nach dem mit Stand Bauantrag gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) errichtet. Nicht insgesamt wertmindernde Abweichungen von dieser Bau- und Ausstattungsbeschreibung zum Zwecke der Verbesserung der Konstruktion, aus Gründen eines wirtschaftlichen Bauablaufs, der Ge- staltung oder aufgrund von Änderungen der Lieferprogramme sowie durch behördliche Auflagen bleiben vorbehalten. Im Hinblick auf die Wohnungsgröße wird als Beschaffenheit eine Mindestgröße vereinbart, die dieses Maß um bis zu 2 % unterschreiten kann. Darüber hinaus ist es möglich, dass aus Gründen der Statik oder der haustechnischen Installation Stützen, Träger oder Unterzüge sowie Leitungsschächte bzw. Vor- und Abmauerungen in Teilbereichen der Wände und Decken erforderlich werden.
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen zum Bauvorhaben Allgemeine Vorbemerkungen zum Bauvorhaben Baustelle: Die Baustelle und örtliche Umgebung sollten vor Kalkulationsbeginn eingesehen werden. Spätere Forderungen aus Unkenntnis der Örtlichkeit können nicht anerkannt werden. Baustelleneinrichtung: Die Baustelleneinrichtung, die Vorhaltung und die spätere Räumung, sowie die Vorhaltung aller benötigten Geräte und Maschinen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, falls nicht anders im LV vermerkt. Baustellen WC's, Büro-, Material- und Schuttcontainer: Baustellen WC's werden bauseits gestellt. Da auf dem Baufeld nur sehr wenig Platz für die Lagerung von Baumaterialien und die Stellung von Container vorhanden ist, können Flächen hierfür nur von der Gesamtbauleitung der FWD-Hausbau - in Absprache mit dem Auftragnehmer - zur Verfügung gestellt werden. Reinigung der Baustelle: Die Baustelle ist laufend zu reinigen und aufzuräumen. Anfallende Schuttmassen sind in Zeitabständen von höchsten 3 Tagen abzufahren. Container hierzu werden seitens des Bauherrn nicht aufgestellt. Jeder Unternehmer hat nach Beendigung seiner Tätigkeit die Baustelle besenrein zu verlassen. Kommt eine Handwerksfirma der täglichen Reinigung nicht nach, so werden die anfallenden Kosten von der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Baustellensicherheit: Entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes § 19 vom 07. August 1996 gilt für die Baustelle und alle Arbeiten die "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen" (Baustellenverordnung) in der letzten gültigen Fassung. Vom Auftraggeber wird deshalb ein Fachingenieur als "Sicherheitskoordinator" eingesetzt, welcher die Durchführung und Überwachung der vorbeschriebenen Verordnung ausführt. Er ist im Rahmen seines Auftrages auf der Baustelle gegenüber allen Beteiligten weisungsberechtigt. Der Auftragnehmer hat alle im Zusammenhang mit dieser Verordnung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen und die Weisungen des Koordinators zu befolgen. Eventuell hierdurch entstehende Kosten werden nicht gesondert vergütet. Der Auftraggeber behält sich vor die einzelnen Gewerke los- bzw. Bauabschnittsweise zu vergeben.
Allgemeine Vorbemerkungen zum Bauvorhaben
Vorbemerkungen Vorbemerkungen 1. Bieterhinweise Dieses Angebot wurde maschinell sortiert. Bitte prüfen Sie es auf Vollständigkeit. Reklamationen sind    frühzeitig vor dem Eröffnungstermin zu melden. Für unvollständig abgegebene Ausschreibungsunterlagen ist der Bieter allein verantwortlich. Leere Punktfolgen (Textergänzungen) im Leistungsverzeichnis (z.B. angeb. Hersteller: .........., angeb. Typ: .............) sind vom Bieter auszufüllen. 2. Allgemeine Vorbemerkungen 2.1 Leistungsbeschreibung und Pläne Grundlage des Angebotes sind die Leistungsbeschreibung und ihr beiliegende Unterlagen wie Pläne, Gutachten, etc. Bei als 'gleichwertig' angebotenen Fabrikaten/Ausführungen ist die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer zwingend nachzuweisen. Alle EP sind verbindlich auszufüllen. Positionen ohne EP müssen als nicht angeboten gewertet werden. Es ist nicht zulässig, separat ausgeschriebene Leistungen zusammen zu fassen. 2.2 Angebot und Ausführung Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße sind nur Richtmaße. Nach Auftragsvergabe sind die genauen Maße festzulegen. Alle Maße sind am Bau zu prüfen, Abweichungen mit der Bauleitung im Zuge der Arbeitsvorbereitung abzustimmen. Der AN hat dem AG auf die für die Ausführung erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich sind Detailzeichnungen zu übergeben. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer selbstständig und eigenverantwortlich über den Verlauf von Trassen, Leitungen, Kabeln usw. (überirdisch und unterirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen und Sperrungen sind rechtzeitig vom AN zu beantragen. Ggf. ist seitens des AN eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und sind vom AN zu schützen. 2.3 Fachbauleitung des AN Der Auftragnehmer stellt einen Fachbauleiter/Firmenvertreter, der spätestens mit Beginn der Bauvorbereitung  benannt wird und an den Vorbereitungen maßgeblich beteiligt sein muss und in deutscher Sprache verhandeln bzw. den notwendigen Schriftverkehr führen kann. Für den Fall seiner Verhinderung ist ein Stellvertreter zu benennen. Zur Koordination werden durch die Bauleitung des AG Baubesprechungen abgehalten, bei denen der Fachbauleiter des AN verpflichtend wöchentlich teilnimmt. Auf Einladung des Bauherrn oder dessen Vertreter nimmt die Fachbauleitung auch an weiteren Besprechungen Teil. Die Kosten für die Fachbauleitung sind in die EP mit einzukalkulieren. 2.4 Allgemeine Baustellenorganisation Der AG hat entsprechend der Baustellenverordnung einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt. Es wird ein SiGe-Plan erstellt. Vor Arbeitsbeginn erfolgt eine Einweisung durch den SiGeKo. Der AN hat sein Personal über den Inhalt des SiGe-Plans zu unterrichten. Die Einhaltung ist Teil der Vertragserfüllung. Die Tätigkeit des Koordinators befreit den AN nicht von seiner Abstimmungspflicht mit anderen Unternehmern entsprechend  § 8 ArbSchG und §6 Abs. 2 UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG1). Die Verantwortlichkeit des AN für die Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten gegenüber seinen Beschäftigten bleibt unberührt. Der AN hat in geeigneter Form den Personaleinsatz, den Geräteeinsatz, die Materiallieferungen, die Arbeitsleistungen und den Arbeitsfortschritt zu dokumentieren. Dem Koordinator sind alle Arbeitsunfälle und Schadensfälle unverzüglich mitzuteilen. Die gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht an Behörden und Berufsgenossenschaft bleibt davon unberührt. Notwendige Zuleitungen für Strom sind von einer bauseits vorhandenen Unterverteilung selbst herzustellen. Für ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung hat der AN zu sorgen. Maschinen und Geräte für die Ausführung dürfen nur eingesetzt werden, wenn die vorgeschriebenen Wartungs- und Prüfintervalle eingehalten sind. Der AN hat die für seinen Arbeitsbereich erforderlichen Brand- bzw. Explosionsschutzmaßnahmen zu treffen. Der AN hat der Objektüberwachung und dem Koordinator Name und Anschrift seiner Montageleiter bzw. Aufsichtsführenden und der Sicherheitskräfte mitzuteilen. Die Einleitung von flüssigen Stoffen in das Erdreich ist verboten. Abwässer aus Reinigungsvorgängen sind aufzufangen und vom AN zu entsorgen. Die bauseitigen Sicherheitseinrichtungen (Geländer, Abdeckungen etc.) dürfen nicht verändert bzw. abgebaut werden. Ist dies zur Ausführung der Arbeiten notwendig, so muss eine Abstimmung wegen eventuell notwendiger Ersatzmaßnahmen mit der Objektüberwachung erfolgen. Bei Nichtbefolgung der Anweisungen kann die Baustelle eingestellt werden, alle daraus resultierenden Kosten durch Verzögerung bei der Fertigstellung der  Gesamtbaumaßnahme, einschl. Ausbau und Freianlagen, gehen zu Lasten des AN. Arbeitsgerüste für alle Arbeiten sind vom AN im Rahmen seiner Leistungen mit vorzusehen, soweit solche Arbeitshöhen aus den Ausschreibungsunterlagen erkennbar sind. Der AN schützt die übrigen Bauausführenden vor allen aus seinen Tätigkeiten herrührenden Gefahren durch (Absturz-)Sicherungen, Abschrankungen, Markierungen etc. Die vom AN diesbezüglich auszuführenden Leistungen  verstehen sich einschließlich Aufbau, Vorhaltung, Unterhalt, regelmäßiger  Kontrolle und Instandsetzung sowie Rückbau nach Beseitigung der Gefahr bzw. nach Aufforderung durch den AG. Eine verlängerte Vorhaltung bis zu  4 Wochen über den Tätigkeitszeitraum des AN hinaus ist hierbei vorzusehen. Für alle am Bau tätigen Mitarbeiter des AN gilt ein striktes Alkohol- u. Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung wird von der Bauleitung ein Baustellenverbot ausgesprochen. 2.5 Planung der Ausführung/Bauzeitenplan Zur Planung der Ausführung gehört auch das Erstellen eines detaillierten Bauzeitenplanes als Balkenplan, in dem die Ausführung und eingesetzte Arbeitskräfte enthalten sein müssen. Der Plan ist auf Grundlage der Vertragstermine und unter Berücksichtigung des ersten Abstimmungsgespräches mit den anderen am Bau beteiligten Firmen und der Bauleitung zu erstellen. Fortschreibung über die Dauer der Bauzeit. Exakte Beginn-, Zwischen- und Endtermine werden gemeinsam zwischen Auftragnehmer und Objektüberwachung festgelegt. Aktualisierung des Bauzeitenplanes regelmäßig mind. alle 4 Wochen oder auf Anforderung durch die Bauleitung. Vorlage des ersten Bauzeitenplanes in 1-facher Ausfertigung auf Papier sowie 1-fach digital zur Genehmigung bei dem AG bis spätestens 12 Werktage nach Auftragsvergabe. Vorlage der nachfolgenden Bauzeitenpläne digital beim AG. Im Bauzeitenplan sind Vorläufe, Bestellzeiten, Prüf- und Freigabefristen, etc. auszuweisen. 2.6 Bautagesberichte Bestandteil der Leistung und in die Einheitspreise einzukalkulieren ist die Erstellung von Bautagesberichten, mit der Eintragung der täglichen Aktivitäten und besonderen Vorkommnisse als lückenlose Dokumentation des eigenen Bauablaufes und Baufortschrittes, als Bestandteil der Bauakte. Die Berichte sind arbeitstäglich anzufertigen und jeweils 1 x wöchentlich dem AG/Objektüberwachung zu übergeben. Nicht oder unvollständige abgegebene Bautagesberichte gelten als Mangel. Die Berichte müssen mit folgendem Inhalt erstellt werden: mind. zu Beginn und Ende jeder Schicht Wetter und Temperaturen, höchste und niedrigste Tagestemperatur und besondere Wetterereignisse. Arbeitszeiten (Beginn und Ende) Anzahl der Arbeitnehmer (Polier/Facharbeiter/Helfer) nach Firmen getrennt vertragliche und außervertragliche Leistungen durch Bedienstete des AG Etwaiger Arbeitsausfall und deren Gründe Materiallieferungen Erledigung vorgeschriebener Prüfungen einschl. Dokumentation Prüfergebnisse oder Verweis auf die Dokumentation Beginn und Ende einzelner Bauabschnitte Arbeitsunterbrechung und deren Gründe außergewöhnliche Ereignisse (z.B. Unfälle) notwendige Abweichungen von der vorgegebenen Planung einschl. deren Begründung und Genehmigung oder Verweis auf die entsprechenden Dokumente Eingang von Ausführungszeichnungen, Änderungs- und Berichtigungsblättern sowie Aushändigungsvermerk an Auftragnehmer Hinweise auf Anordnung der Bauüberwachung mündliche Weisungen von Vorgesetzten an den Bauführer Name des Bauleiters des AN bei etwaigem Wechsel 2.7 Dokumentations- und Bestandsunterlagen Bestandteil der Leistung und als gesonderte Position ausgewiesen ist die Bestandsdokumentation nach Ausführung. Folgende Dokumentationsunterlagen sind vom AN zu erstellen und vor der Abnahme in 1-facher Ausfertigung der Bauleitung des AG vorzulegen. Pläne sind in digitaler Form auf zugehörigem Netzlaufwerk mit Inhaltsverzeichnis abzurufen: Werk- und Montagepläne, Revisionsplanunterlagen, farbig, DIN Faltung im Originalformat Übereinstimmungserklärungen Errichterbescheinigungen Fachbauleitererklärungen Fachkundenachweise Abnahmebescheinigungen durch Sachverständige und Sachkundige Hersteller-Gütenachweise Zulassungen, Prüfzeugnisse wesentlicher verwendeter Bauprodukte Bewehrungsabnahmen Druckprüfungen Betriebs- und Bedienungsanleitungen Wartungs- und Pflegeanleitungen Entsorgungsnachweise Bautagesberichte Fotodokumentation Aufmaßpläne 2.8 Ausführungsplanung/technische Bearbeitung/Dokumentation Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Werk- und Montagepläne fortzuschreiben sowie bei eventuellen Änderungen und abschließend die Revisionspläne zur Verfügung zu stellen. Die Pläne in digitaler Form, die für die termingerechte Durchführung der Leistung des Auftragnehmers notwendig sind, erhält der AN 1-fach digital per Datentransfer. Im Rahmen der Baufortschreibung ist mit Planindizes bei der Ausführungsplanung, Schal- und Bewehrungsplanung oder dergleichen auszugehen. 2.9 Planvorlage/Plannummerierung Der Auftragnehmer ist voll verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und die Übereinstimmung der Ausführungsplanung und der Werkstatt- und Montageplanung untereinander und mit den Vertragsunterlagen. Mit der Erstellung der Werkstatt- und Montagepläne ist unmittelbar nach Beauftragung unter Berücksichtigung des Bauablaufes zu beginnen. Die Planunterlagen und die statische Berechnung sind innerhalb von drei Wochen nach Beauftragung beim Auftraggeber und der Zuständigen Behörde / Prüfingenieur vorzulegen. Die Sichtung der vorgelegten Unterlagen durch den Auftraggeber bezieht sich auf die allgemeine Übereinstimmung mit den Vertragsunterlagen und ist nicht notwendigerweise vollständig. 2.10 Plansichtung/Wiedervorlagen Die Pläne werden beim Fachplaner zur Sichtung und Freigabe eingereicht. Parallel erhält der Auftraggeber diese Pläne zur Information. Die Sichtungskommentare werden durch diesen auf dem Plan eingetragen und an die ausführende Firma weitergeleitet. Für die Klärung offener Punkte finden nach Erfordernis Koordinierungsgespräche beim Auftraggeber statt. Es wird davon ausgegangen, dass alle auf den zur Sichtung eingereichten Plänen dargestellten Bauteile, Materialien und Konstruktionen vertraglich abgedeckt sind. Sollte das nicht der Fall sein, so sind die Materialien und Konstruktion auf dem Plan deutlich zu markieren und im Anschreiben zu erwähnen. Anschlüsse an die Bauteile anderer Gewerke sind darzustellen. Details sind in den Übersichtsplänen, Horizontal- und Vertikalschnitten zu markieren. Nach der Vorlage prüffähiger Werkstatt- und Montageplanunterlagen durch den Auftragnehmer beträgt der Sichtungszeitraum durch den Auftraggeber 12 Werktage. Sichtungskommentare und Korrekturen sind vollständig einzuarbeiten. Sollte eine Korrektur nicht übernommen werden, ist dies auf dem Plan zu vermerken und im Anschreiben zu begründen. Sämtliche Planänderungen sind in der Indexliste zu dokumentieren und im Plan durch Wolken zu kennzeichnen. 2.11 Plankopf/Planänderungsliste Der Plankopf ist vollständig auszufüllen, die Plannummer ist anzugeben. Die Planbezeichnung ist so zu wählen, dass das dargestellte Bauteil und die Art der Darstellung kurz beschrieben werden. Die Lage im Gebäude ist durch die Angabe von Ebene und Achse zu benennen. Der Maßstab ist anzugeben. Die Planänderungsliste (Indizierung) ist zu führen. Die Planänderungsliste beinhaltet folgende Angaben: - Index (numerisch oder alphabetisch) - Änderung (inhaltliche Beschreibung) - Datum. Die Planänderungsliste ist oberhalb des Plankopfes anzuordnen. Sämtliche Änderungen sind in der Planänderungsliste festzuhalten. Im aktuellen Planumlauf stattfindende Änderung sind durch Wolken zu kennzeichnen. Nachdem eine Zeichnung übergeben wurde, werden die Wolken entfernt, bevor der nächste Index vorgelegt wird. Auf den Plänen sind alle relevanten Plannummern der Bezug genommenen Ausführungspläne, die LV- Positionen, die dazu gehörenden Werkstattpläne mit Plannummer und Planbezeichnung anzugeben. Es sind Übersichtspläne zu erstellen. Planquerverweise sind vollständig anzugeben. Bei planübergreifenden (zeichnungsübergreifenden) Darstellungen sind die Anschlussplannummern anzugeben. Die Horizontal- und Vertikalschnitte müssen das Bauteil vollständig darstellen und sind vollständig zu vermaßen einschließlich Höhenkoten und Vermaßung auf Achsen bezogen, Anschlüsse an die Bauteile anderer Gewerke sind darzustellen. Details sind in den Ansichten, Horizontal- und Vertikalschnitten zu markieren. Ansichts-, Schnitt- und Maßlinien sind in differenzierten Strichstärken, Schnittflächen schraffiert darzustellen. Folgende Informationen sind in den Planunterlagen darzustellen/ anzugeben: Allgemein: Plankopf mit Planbezeichnung Lage im Gebäude Ebene und Achse Maßstab Planänderungsliste (Index) Verweis auf Plannummern der Ausführungsplanung des Architekten und Fachplaners Verweis auf LV-Positionen Darstellung: Horizontal- und Vertikalschnitte durch das Bauteil vollständig darstellen Höhenkoten Vermassung Vermassung bezogen auf die Achsen Ansichts-, Schnitt- und Maßlinien gemäß DIN in differenzierten Strichstärken - Schnittflächen gemäß DIN schraffieren Anschluss an übergeordnete Bauteile darstellen: Anschlüsse an angrenzende Bauteile anderer Gewerke darstellen Details im Maßstab 1:1/1:5/1:10 darstellen Details in Horizontal- und Vertikalschnitten markieren Details in Bezug auf die übergeordneten Bauteilevermaßen Befestigungsmittel mit Material, Dimensionierung bezeichnen - Angabe der Einbauteile mit genauer Bezeichnung 2.12 Regiearbeiten/Stundenlohnarbeiten Arbeiten, die im Stundennachweis durchgeführt werden oder die nicht durch das Leistungsverzeichnis abgedeckt sind, müssen dem AG zuvor angezeigt werden. Hierzu hat der AN einen Regiebericht zu erstellen, in welchem Art und Umfang der Arbeiten beschrieben werden, sowie Veranlassung und Zeitansatz für diese Arbeiten. Dieser Regiebericht ist vor Leistungserbringung von der Bauleitung des AG gegenzeichnen zu lassen. Nach der Durchführung der Regiearbeiten ist der Bauleitung des AG der Stundennachweis unter Berufung auf den Regiebericht kurzfristig zukommen zulassen (spätestens innerhalb einer KW). Der Stundennachweis muss neben dem Bezug zum Regiebericht in jedem Fall die genaue Beschreibung der Arbeiten (was/wann/wo) sowie die Ausführungszeit beinhalten. 2.13 Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) Der AN verwendet ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene (ABZ) oder bauaufsichtlich geprüfte (ABP) Baustoffe und -elemente oder solche mit CE-Konformitätserklärung des Herstellers. Sind solche Baustoffe oder -elemente in Ausnahmefällen nicht verfügbar, so ist der AN für den Nachweis der Rechtmäßigkeit der Ausführung verantwortlich. Soweit hierfür eine  Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich ist, besorgt der AN diese. In diesem Fall ist es Sache des AN, die ZiE terminlich zu koordinieren und alle entstehenden Kosten und Gebühren für Versuche, Berechnungen, Gutachten, Prüfungen/Versuche und Genehmigungen zu tragen. 2.14 Projektkommunikation Sofern der AG eine Internet- Projektplattform als Kommunikationsbasis fordert oder dieser zustimmt, ist diese vom AN für den Projektschriftverkehr und die Ablage von Plänen und Berechnungen sowie aller zur Dokumentation erforderlichen Unterlagen ausschließlich zu verwenden. Nachrichten und Informationen, die über die Internetplattform versendet werden, gelten wechselseitig als mit Upload-Zeitpunkt zugestellt. Dem AN obliegt in diesem Fall, wie allen übrigen Projektbeteiligten, eine Informationsholschuld durch arbeitstäglichen Aufruf der Inhalte des Internet-Projektraums. Jeglicher projektrelevanter Schriftverkehr ist vom AN über den Internetprojektraum zu versenden und zu dokumentieren. 2.15 Allgemeiner Hinweis Vor Bestellung und Montagebeginn sind sämtliche Angebotenen Produkte und Komponenten durch den Bauleiter oder Auftraggeber freizugeben.
Vorbemerkungen
Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen Im Falle des Vertragsabschlusses sind folgende Regelungen verbindlich vorgeschrieben: 1) Der Bauwerkvertrag wird brutto ausgestellt, Rechnungen sind ebenfalls brutto auszustellen. 2) Umlagen und Abzüge (bezogen auf die Brutto-Auftragssumme): Baustrom / Bauwasser: 0,50 % Bauwesen: 0,60 % Baureinigung: 0,10% 3) Bürgschaften (bezogen auf die Brutto-Auftragssumme): Gewährleistungsbürgschaft: 5 % Vertragserfüllungsbürgschaft: 5 % 4) Die Zahlungen erfolgen gemäß einem gemeinsam vereinbarten Zahlungsplan 5) Einbehalt bis zur mängelfreien Fertigstellung: 10 % 6) 3 % Skontierung bei folgenden Zahlungsfristen: Rechnungen, die vom 11. bis 25. eines Monats bei dem AG eingehen, werden am 05. des Monats vom AG gezahlt Rechnungen, die vom 26. bis zum 10.des folge Montas beim AG eingehen werden am 20. des selben Montas vom AG gezahlt 7) Der Auftrag wird generell vor der Vergabe anhand der Pläne durchgesprochen, der Leistungsumfang konkretisiert und pauschaliert.
Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen
ATV DIN 18382 Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen VORBEMERKUNGEN ATV ELEKTRO-; SICHERHEITS- UND INFORMATIONSTECHNISCHE ANLAGEN DIN 18382 0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE 0.1.1 Art und Lage der technischen Anlage der beteiligten Gewerke gemäß Projektbeschreibung und Anlagenbeschreibung Technische Anlagen Der Haupttechnikraum des Gebäudes befindet sich im Untergeschoss. Ein direkter Zugang von außen ist nicht gegeben. zugang erfolgt über den Treppenraum und Flurbereich. Wände des Technikraums sind von außen zugänglich. Im Technikraum angesiedelt sind Zählerhauptverteilung, Unterverteilung Allgemein sowie die Fernmeldehauptverteilung und der Hausanschluss Elektro. Ebenso wie die Wandlermessanlage, der Unterverteiler PV. Für die Aufstellung und Montage und Einrichtungen ist die DIN 18012 zu beachten 0.1.2 Art und Lage sowie Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen und Einrichtungen der Telekommunikation zur Datenfernübertragung Für das Gebäude ein Telekommunikationsanschluss, LWL- oder Fernmeldeanschluss über die örtlichen Anbieter errichtet. Für jede Wohneinheit wird eine Duplex Cat Leitung, eine Koaxialleitung sowie eine LWL-Leitung vom Technikraum zum Wohnungsverteiler vorgesehen. Weitere Angaben siehe Projektbeschreibung und Anlagenbeschreibung 0.1.3 Art, Lage, Maße und Ausbildung sowie Termine des Auf- und Abbaus von bauseitigen Gerüsten: Das komplette Gebäude wird bauseits eingerüstet. Für notwendige Arbeiten innerhalb des Gebäudes sind Rollgerüste / Gerüste vorzuhalten. Für Arbeiten im Treppenhaus sind ebenfalls Gerüste vorzuhalten. 0.1.4 Art und Umfang der Transportwege für alle größeren Anlagenteile auf der Baustelle und im Gebäude, z. B. für Schaltschränke: Das Erdgeschoss ist nicht ebenerdig. Es ist über eine Treppe Zugänglich. Zugang zum Technikraum erfolgt über den Haupteingang vom Gebäude. Die einzelnen Etagen sind durch das Treppenhaus miteinander verbunden. Notwendige Materialien sind über das Treppenhaus in die jeweiligen Etagen / Wohneinheiten zu tragen. Untergeschoss its über die Tiefgarage erschließbar. 0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 0.2.1 Bauseitiges Beistellen von Gerüsten, Hebebühnen und dergleichen: Das komplette Gebäude wird bauseits eingerüstet. Für notwendige Arbeiten innerhalb des Gebäudes sind Rollgerüste / Gerüste vorzuhalten. Für Arbeiten im Treppenhaus sind ebenfalls Gerüste vorzuhalten. 0.2.2 Bauart des Gebäudes, z. B. Art der Wandbausteine, Holz, Stahl oder Stahlbetonskelett, Außenputz, Dacheindeckung, sowie Dicke der Wände und Decken: Mauerwerk/Betonbauweise. Das Gebäude wird als Neubau mit Keller in Beton-/Mauerwerk Bauweise erstellt, mit Beton Decken. Das Dach wird als Satteldach ausgeführt. Mauerstärken sind den Planunterlagen zu entnehmen. Wand-/Decken-/Boden-Oberflächen sind unterschiedlich in den Varianten: gestrichen, tapeziert, gefliest und verputzt. Das Dach der Häuser wird als Satteldach in Holz-Sparren-Pfettenkonstruktion nach den statischen Erfordernissen mit einer Ziegel- oder Betondachstein-Eindeckung erstellt. 0.2.3 Anzahl, Art und Umfang der vom Auftraggeber beigestellten Planungsunterlagen einschließlich Schnittstellenliste: siehe dem LV beigefügte Dokumente 0.2.4 Vorgaben für den Austausch von digitalisierten Daten und Dokumenten: keine Besonderheiten (pdf Dateien / DWG Dateien) 0.2.5 Art und Umfang der brandschutztechnischen Anforderungen, auch negative Anforderungen: Brandwände sind zu berücksichtigen. keine relevanten Angaben 0.2.6 Art und Umfang technischer Daten der Netze und Anlagen: KGR 440 Für das Gebäude besteht aktuell kein Hausanschluss. Es wird ein neuer Hausanschluss erstellt. Dieser wird in Art und Weise des Netzversorgers dimensioniert Aufgrundlage errechneter Leistungsbilanz. Ausführung erfolgt voraussichtlich als TN-S Netz. KGR 450 Für das Gebäude besteht aktuell kein Fernmeldeanschluss. Dieser wird in Art und Weise des Netzversorgers dimensioniert in FM-Kupfer, Breitbandkabel oder Glasfaser-LWL. Weitere Informationen gemäß Projektbeschreibung und Anlagenbeschreibung 0.2.7 Anschlussstellen und Anschlussbedingungen der Netze und Anlagen: Im Technikraum Untergeschoss wird ein neuer HAK errichtet. Ausgehend diesem wird eine Wandlermessanlage angefahren, von dieser die Zählerhauptverteilung angefahren wird. Sternförmige Verteilung zu den Wohnungsverteiler ausgehend der Zählerverteilung. Ebenfalls sind die notwendigen Verteiler Allgemien und Gemienschaftsraum anzubinden Weitere Angaben gemäß TAB Netzbetreiber sowie Projekt und Anlagenbeschreibung 0.2.8 Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art und Nutzung, für die besondere Bestimmung bestehen. siehe Baubeschreibung 0.2.9 Lage und Ausführung der Schalt- und Verteileranlagen Im Untergeschoss Technikraum wird die Zählerverteilung angesiedelt. siehe angefügte Planunterlagen 0.2.10 Anschlussstellen und Anschlusswerte, Bedingungen für elektrische Betriebsmittel keine Angaben 0.2.11 Art und Umfang von Überspannungsschutzmaßnahmen. An der Zählerhauptverteilung wird ein Überspannungsschutz Typ 1+2+3 vorgesehen. In den Wohnungsunterverteilungen wird jeweils ein Überspannungsschutz Typ 2 vorgesehen. Weitere Angaben siehe Projektbeschreibung und Anlagenbeschreibung 0.2.12 Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausführung von Kabeln, Leitungen, Verlegesystemen und Komponenten sowie Art ihrer Verlegung und Montage gemäß Projektbeschreibung und Anlagenbeschreibung 0.2.13 Anzahl, Art, Lage und Ausführung der Schwingungsdämpfung von Komponenten keine Angaben 0.2.14 Art des Montageuntergrundes Bauart des Gebäude: Massivwände aus Stahlbeton und/oder Mauerwerk; Geschossdecken bestehen aus Stahlbeton Im Bereich der Technikräume sowie den Abstellräumen erfolgt eine Montage der Bauteil in Aufputz Ausführung an Massivwänden (Stahlbeton/Mauerwerk). Im Bereich vereinzelter Betonwände und Decken werden Betoneinlegearbeiten ausgeführt. Im Bereich der Wohneinheiten erfolgt eine Unter Putz Montage in Mauerwerk/Stahlbeton/Trockenbau. An den Außenwänden werden Massivwände (Stahlbeton/Mauerwerk) mit außenliegender Dämmung als WDVS gestellt. 0.2.15 Anzahl, Art und Umfang der Montage- und Werkplanung nach der Richtlinie VDI 6026 Blatt 1 "Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung - Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, und Ausführungs- und Revisionsunterlagen: Montageplanung vor Montagebeginn in Papier (1-fach) und in digitaler Form zur Prüfung in Maßstab 1:50 Revisionsplan siehe Ausschreibungstext. Nach Vorgaben der VOB. 0.2.16 Angabe von Maßstäben für Detailpläne 1:20 0.2.17 Anzahl, Art und Maße von Mustern. Ort der Anbringung Bemusterung gemäß LV Texte Beleuchtungskörper sind vorab zu bemustern. Schalter / Steckdosen sind vorab zu bemustern. 0.2.18 Prüfanforderungen, soweit diese von DIN EN-, VDE- und IEC-Normen und Bestimmungen abweichen. keine Besonderheiten 0.2.19 Anzahl, Art und Umfang der geforderten Messungen, z. B. Beleuchtungsstärke, Schallpegel, Sprachverständlichkeit Im Bereich des Treppenhauses sind Beleuchtungsmessungen durchzuführen und in Planunterlagen festzuhalten. Im Bereich des Technikraumes sind Beleuchtungsmessungen durchzuführen und in Planunterlagen festzuhalten. 0.2.20 Art und Umfang der Einweisung: gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.21 Anzahl, Art und Umfang der Revisionsunterlagen/Dokumentationen gemäß Leistungsverzeichnis sowie Vorgaben der VOB 0.2.22 In einem besonderen Instandhaltungsvertrag festzulegende Anforderungen an Art und Umfang der vom Auftragnehmer anzubietenden Instandhaltung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.23 Angabe, ob ein Instandhaltungsvertrag über den Ablauf der Verjährungsfrist hinaus mit angeboten werden soll gemäß Leistungsverzeichnis 0.2.24 Vorgaben, die aus den Sachverständigengutachten resultieren keine Angaben
ATV DIN 18382 Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen 1. Der anbietende Unternehmer wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Auftragsvergabe an sein Unternehmen ein Bauwerkvertrag abzuschließen ist, der die nachstehend aufgeführten wesentlichen Bestandteile enthalten wird. 2. Vor Auftragsvergabe soll mit dem Auftragnehmer ein Pauschalfestpreis vereinbart werden. 3. Die Bestimmungen der VOB Teil B, jeweils in der neusten Fassung. 4. Die allgemeinen technischen Vorschriften für die zu erbringenden Leistungen, insbesondere die einschlägigen DIN-Vorschriften. 5. Vor Baubeginn ist eine Vertragserfüllungs-Bankbürgschaft durch den ausführenden Unternehmer, Inhalt nach Mustervorlage durch den Auftraggeber, vorzulegen. 6. Stellung einer Gewährleistungs-Bankbürgschaft in Höhe von 5% der Bauwerkvertragssumme inhaltlich nach Mustervorlage des Auftraggebers. 7. Die Landesbauordnung Baden-Württemberg, neueste Fassung, sowie die Bedingungen und Auflagen aus der Baugenehmigung. 8. Die Vorschriften und Bedingungen der sonstigen Versorgungsträger, wie z. B. Gas, Wasser, Kanal etc. 9. Einhaltung der Wärme- und Schallschutzverordnungen. 10. Arbeitsstättenverordnung und -richtlinien. 11. Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verhütung von Unfällen nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft. 12. Auflagen des TÜV. 13. Die Vergütung der Bauwerksvertragssumme ergibt sich aus der Addition der Einzelpositionen. Etwaige Lohn- und Materialkostenerhöhungen haben keine Auswirkungen auf die Vergütung. Die der Ausschreibung zugrundeliegenden Massenberechnungen und sonstigen Kalkulationsgrundlagen sind vor Auftragsvergabe von dem Unternehmer zu überprüfen. 14. Die Vergütung ist zahlbar nach Baufortschritt gemäß eines noch festzulegenden Zahlungsplans. 15. Die Gewährleistungsdauer des Unternehmers beträgt 5 Jahre. Zur Sicherstellung der Gewährleistungsansprüche hat der Auftraggeber das Recht, für die Dauer der Gewährleistungszeit bei der Schlussabrechnung einen Einbehalt von 5% der Vertragssumme vorzunehmen. 16. Subunternehmer dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des AG eingesetzt werden. Die Genehmigung setzt voraus, dass Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie ein Ansprechpartner des Subunternehmers auf der Baustelle dem AG bekannt gegeben wird. 17. Preisgünstigere Alternativen zu den ausgeschriebenen Einzelleistungen sind erwünscht und vom Hauptangebot getrennt mit diesem abzugeben.
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB 0. Vertragsgrundlage 0.1 Bestandteile des Vertrages sind in der nachstehenden Reihenfolge: 0.1.1 der Zuschlag und das Verhandlungsprotokoll, 0.1.2 die gesamte Leistungsbeschreibung des Auftraggebers mit den kompletten zusätzlichen und allgemeinen Angebots- und Vertragsbedingungen, 0.1.3 die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B und C. 0.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (AN) haben keine Gültigkeit. 0.3 Alle Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. 0.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertragesunwirksam sein, bleiben die übrigen verbindlich. Die Parteien verpflichten sich in diesem Falle, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommt. 0.5 Alle Überschriften der Vertragsgrundlagen dienen lediglich der Orientierung und nicht der Auslegung. 1. Art und Umfang der Leistung Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Baustelle, ihre Zugänglichkeit und alle sonstigen für die Preisfindung und Baudurchführung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung sowie Einsichtnahme der Zeichnungsunterlagen zu unterrichten. 2. Vergütung 2.1 Die Vertragspreise sind Festpreise für die gesamte Bauzeit. 2.2 Bei der Preiskalkulation hat der AN insbesondere folgende Leistungen zu erfassen: 2.2.1 Nebenleistungen sind ergänzend zur VOB/C 4.1: 2.2.2 Baukräne und Transportgeräte, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden. 2.2.3 Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Gerüsten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen für Arbeitsplätze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt. 2.2.4 Kosten für besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen. 3. Ausführungsunterlagen 3.1 Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen benötigt und diese unverzüglich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere die Maße, zu prüfen und diese mit den örtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind den AG unverzüglich bekanntzugeben. 3.2 Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten Unterlagen übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle Angaben für vom AN benötigten Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen. 3.3 Alle für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN verantwortlich durchzuführen. 3.4 Veröffentlichungen über die Bauleistungen durch den AN sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG zulässig. 4. Ausführung 4.1 Ein dauernd auf der Baustelle anwesender, verantwortlicher Vertreter des AN ist zu benennen. Der AN hat ein förmliches Bautagebuch zu führen und dem AG wöchentlich einzureichen. 4.2 Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten einzurichten. Falls der AN fremde Gerüste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu prüfen, ob sie für seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und erforderlichenfalls zu ergänzen. Er hat sie nach Abschluß der Arbeiten ordnungsgemäß zurückzugeben. Vorhandene Schutzabdeckungen, Geländer oder ähnliches, die zur Durchführung der Arbeit vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäß herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. 4.3 Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und ständig, mindestens aber einmal wöchentlich, den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitsplätze als auch die Baustelle selbst zu räumen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. 4.4 Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen öffentlichen und privaten Straßen einschließlich Gehwege sind jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen, damit keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit entsteht. 4.5 Alle Auflagen von Behörden und behördenähnlichen Instituten sind vom AN zu befolgen. VOB/B, 2 Ziffer 5 und Ziffer 6 bleiben unberührt. Soweit für die Leistungen des AN besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw. veranlaßt werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen. 4.6 Der Platz für die Baustelleneinrichtung wird vom AG entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten zugewiesen. Der AN muss sich darauf einstellen, daß Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen einschließlich Arbeitsplatzbeleuchtung und unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuführen. 4.7 Die Arbeiten aller ausgeschriebenen Positionen sind in fix und fertiger Leistung auszuführen. 4.8 Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen. 4.9 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und Mängel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, daß eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne daß es zu Verzögerungen bei der Bauausführung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen Verschmutzung und Beschädigung an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw. 5. Ausführungsfristen 5.1 Rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er hat auch eine verbindliche frühzeitige Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt ist. 5.2 Der AG behält sich Terminänderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu vertretenden Gründen notwendig werden sollte, und der AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage für die Ausführung der Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei einzuhalten. 6. Behinderung und Unterbrechung der Ausführung Der AN hat seine Arbeit so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden. 7. Verteilung der Gefahr Siehe VOB/B. 8. Kündigung durch den AG Teilkündigungen sind zulässig. 9. Kündigung durch den AN Siehe VOB/B. 10. Haftung der Vertragsparteien 10.1 Wird der AG von Dritten wegen Schäden in Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN verpflichtet, den AG unverzüglich von diesen Ansprüchen freizustellen. 10.2 Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach Deckungsumfang und Höhe ausreichende Haftpflicht- und Feuerversicherung während der gesamten Bauzeit nachzuweisen. 11. Vertragsstrafe 11.1 Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur Schlußzahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist nicht erforderlich. 11.2 Soweit Termine gem. Ziffer 5.2 neu vereinbart werden, gilt eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe unverändert auch für die neuen Termine. 11.3 Bereits verwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine (Ziffer 5.2). 12. Abnahme 12.1 Vor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen und schriftlich zu erklären und ggf. Rest- und Nacharbeiten umgehend durchzuführen. 12.2 Es findet eine förmliche Abnahme statt. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen. 13. Gewährleistung Die Gewährleistung beträgt gem. BGB 5 Jahre. 14. Abrechnung Die Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen. 15. Stundenlohnarbeiten 15.1 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vom AG ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte spätestens am folgenden Arbeitstag nach Durchführung der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Unterschrift der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt. 15.2 Die vertraglich vereinbarten Stundenlohnsätze beinhalten die erforderliche Aufsicht sowie alle sozialen und tariflichen Nebenkosten. Sie gelten gegenseitig. Für evtl. benötigte Materialien oder Geräte ist vor Ausführung eine Vergütung in Anlehnung an die Vertragspreise zu vereinbaren. 16. Zahlung Die Anerkennung wie die Bezahlung der Schlußrechnung schließen Rückforderungen wegen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Abtretung der dem AN aus dem Vertrag zustehenden Forderungen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet. 17. Sicherheitsleistung 17.1 Bei der Schlußzahlung wird als Sicherheit für die Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung 5 % des Bruttorechnungsbetrages einbehalten. Ungeachtet dieser Sicherheitsleistung kann der AG ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn vor der Schlußzahlung oder vor Ablösung des Sicherheitseinbehaltes nach Ziffer 17.2 ein Leistungsmangel vorhanden ist. 17.2 Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch eine unbefristete Bankbürgschaft ablösen. 18. Streitigkeiten Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Heidelberg.
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
Anlagenbeschreibung Anlagenbeschreibung KGR 440 - Starkstromanlagen KGR 450 - Fernmelde- und IT-Anlagen KGR 440 Starkstromanlagen KGR 441 Hoch- u. Mittelspannungsanlagen Keine Arbeiten vorgesehen. KGR 442 Eigenstromversorgungsanlage Es wird eine PV-Anlage auf den Dachflächen der Gebäude errichtet. Errichtung erfolgt durch den AN ELT und geht nach Abnahme zu Handen eines Contrcator. Ausführug der PV Anlage erfolgt auf den Satteldächern, Laubegang und Gaubenflächen der Gebäude. Anbindung an die ZHV erfolgt über einen PV Verteiler mit Wandlermessung. Anwendung als Mieterstrom mit bereitgestelltem Zähler des Pächters ist angedacht. Abstimmungen zwischen Pächter und Elektrofachunternehmen sind in der Ausführung vorgesehen. Kabel und Leitungswege sind zu kennzeichnen. KGR 443 Niederspannungsschaltanlagen Hauptverteilung / HAK Im Hausanschlussraum wird ein Hausanschlusskasten vorgesehen. Ausgehend von diesem wird die Zählerhauptverteilung der einzelnen Zähler der Mieteinheiten inkl. Wandlermessung PV für das Gebäude angebunden. Es ist eine virtuelle Messsummenwandler-Anwendung vorgesehen. KGR 444 Niederspannungsinstallationsanlagen Wandlermessanlage Es wird 1 Wandlermessanlage für PV (W1) im ELT Hausanschlussraum innerhalb der Zählerhauptverteilung errichtet. Aufbau nach Vorgaben TAB Netze BW Neckargerach. Grundsätzlich ist in allen Verteilern eine Platzreserve von mind. 20 % vorgehalten. Zählerhauptverteiler Anbindung der Zählerhauptverteilung erfolgt aus dem HAK. In der Zählerhauptverteilung befinden sich die einzelnen Zähler für die Wohnungen 1-17, sowie des Gruppenraums/Gemeinschaftsraum, der Allgemein-Versorgung Haustechnik. Ausgehend von den Zählerplätzen der Wohnungen, werden die einzelnen Wohnungsverteiler angebunden. Ausgehend von den Zählerplätzen werden die sonstigen Unterverteiler (Gruppenraum,) direkt versorgt. Ausgehend von dem Zählerplatz Allgemeinstrom wird der Allgemeinverteiler versorgt. Die Ladestationen werden jeweilig einzelnen Wohnung zugeteilt und von dem Wohnungszählerplatz entsprechend versorgt. Diese sind mit 11kW ausgelegt. Es ist entsprechend eine Lastverteilung/Laderegelungen E-Mobilität. vorzusehen, um eine Überlastung des Hausanschlusses zu vermeiden. Die Entscheidung ob statisch oder dynamisch steht aktuell noch aus. Hauptverteiler Ausgehend dem Allgemeinstromhauptverteiler erfolgt eine Versorgung der Heizung, der Frischwasserstation, Enthärtungsanlage. Grundsätzlich ist in allen Verteilern eine Platzreserve von mind. 20 % vorgehalten. Kabel und Leitungen Das komplette Kabel- und Leitungsnetz wird entsprechend den aktuellen Bestimmungen und Richtlinien der LAR und der DIN verlegt und unter Beachtung des vorbeugenden Brandschutzes auf entsprechenden Trassen- und Leitungsführungssystemen installiert. Im Bereich der Steigeschächte werden Steigepunkte zur vertikalen Anbindung der Wohnungsverteiler vorgesehen, welche in Bügelschellenmontage auszuführen sind. Die Zu- und Steigleitungen sind grundsätzlich als ungeschnittenes Kabel bzw. Leitung vorgesehen. Bei den kombinierten Trassen erfolgt eine Systemtrennung der Gewerke durch Trennstege. Die Erschließung der Unterverteilungen erfolgt horizontal über Trassensysteme im Untergeschoß. Installationsgeräte UP / AP Im Bereich der Technikräume, Technikräume werden alle Installationsgeräte als Aufputz ausgeführt. Diese werden nach den aktuellen Normen und Richtlinien verortet. Im Bereich der Wohnungen, Treppenhäuser/Laubengang erfolgen die Installationsarbeiten in Unter-Putz Ausführung. Die geltenden Installationsrichtlinien werden eingehalten. Bei einer Verlegung/Ausführung über Leerrohre sind diese geordnet und gebündelt zu verlegen. Ebenfalls sind diese fachgerecht zu befestigen. Anbindung der Installationen in den Wohnungen erfolgt über Wellrohre auf dem Rohfußboden und Wandschlitzen. Teilweise werden auch Leichtbauwände in Metallständerbauweise erstellt. Hierfür sind notwendige Bohrungen in den Wänden vorzusehen/auszuführen. Im Bereich der Betonwände und Decken werden Betoneinlegearbeiten ausgeführt. Die Ausführung erfolgt nach vorliegenden Planunterlagen. Ladestationen für E-Mobilität (PKW) Die Anbindung der Stellplätze im freien erfolgt als Ausbauvorhaltung direkt als Erdverlegte Leitung aus dem Technikraum durch die Bodenplatte, abgedichtet durch Ringraumdichtung in Zementverbundrohren zu den Stellplätzen KGR 445 Beleuchtungsanlagen Beleuchtung Die Beleuchtungsstärke wird entsprechend den Vorgaben sowie der DIN EN 12464 Teil 1 ausgeführt. Es werden grundsätzlich LED-Leuchtmittel mit elektronischen Vorschaltgeräten eingesetzt. Im Bereich der Wohneinheiten werden reine Deckenauslässe geplant. Jeder Nutzer kann somit eigene Leuchten (Aufbauleuchten) montieren. Im Bereich des Laubengangs und an der Fassade werden runde Wandleuchten vorgesehen. Diese werden über Präsenzmelder gesteuert. Im Außenbereich gibt es zusätzlich Pollerleuchten die mit Integrierten Präsenzmelder gesteuert werden. In den Technikräumen und Kellerfluren werden Langfeldleuchten zur Ausführung kommen. Die Montage der Leuchten erfolgt direkt an den Decken. Gegebenenfalls ist auch eine Pendelmontage auszuführen. In den Kellerräumen werden Anbauleuchten vorgesehen. Im Gemeinschaftsraum kommen Anbauleuchten zum Einsatz. Es gibt 3 unterschiedliche Schaltgruppen. KGR 449 Sonstiges, Starkstromanlagen / Brandschutz Elektrische Leitungen und Rohre werden durch raumabschließende Wände und Decken nur dann durchgeführt, wenn sichergestellt ist, dass dadurch keine Übertragung von Feuer und Rauch stattfinden kann. Verschließen aller Öffnungen in Rauch- u. Brandabschnitten mit den jeweiligen klassifizierten Brandschutzsystemen mit bauaufsichtlicher Zulassung. Verschließen mit Brandschutzkissen der bauabschnittsübergreifenden Öffnungen während der Bau- und Inbetriebnahme Phase. Klassifizierung der Schottsysteme nach EN13501 [6]. Jede Abschottung wird mit einem Schild vom ausführenden Unternehmen dauerhaft gekennzeichnet und dokumentiert. Die Brandschutzanforderungen werden gemäß dem Brandschutzkonzept beachtet. KGR 449 Sonstiges, Starkstromanlagen / Baustrom und Baubeleuchtung Baustrom Für die Bauphase ist eine Baustromversorgung vorzusehen. Diese stellt den Baustellenhauptverteiler dar und ist zentral aufzustellen, sowie innerhalb der Baufortschritts ggf. umzupositionieren. Baubeleuchtung Für die Ausleuchtung der Hauptwege der Baustelle (Eingangsbereich und Treppenhaus/Laubengang) wird eine Baubeleuchtung vorgesehen. Versorgung erfolgt aus dem Baustromverteiler des Hauses. Die Montage erfolgt an einer Unterkonstruktion. Die Ansteuerung bzw. Schaltung erfolgt zentral über eine Jahres-Schaltuhr mit Dämmerungsschalter. Hierdurch erfolgt ein automatisches Ein- / Ausschalten der Beleuchtung. KGR 450 Fernmelde- u. inform. Anlagen KGR 451 Telekommunikationsanlagen Telefonanlage / Anbindung Für das Gebäude besteht aktuell kein Telefonanschluss. Dieser wird in Art und Weise neu hergestellt. Ansiedlung des Hauptanschlusses erfolgt im Hausanschlussraum im EG. Es wird ein neuer EDV Wandverteiler vorgesehen. Zugang erfolgt über den neuen Hauptanschluss. Ausgehend diesem werden die jeweiligen Wohneinheiten mit einem Duplex Cat7A-Kabel versehen. KGR 452 Such- und Signalanlagen Video-Gegensprechanlage Für das Gebäude wird eine Video-Gegensprechanlage vorgesehen. Am Haupteingang des Hauses wird eine Sprechanlage in einer Briefkastenanlage vorgesehen. Gegensprechfunktion erfolgt in der jeweiligen Wohnung. Es wird eine Türöffnerfunktion vorgesehen. Vor jedem Wohnungseingang ist ein Klingeltaster für die jeweilige Wohnung vorgesehen. KGR 455 Fernseh- und Antennen-Anlagen Für das Gebäude wird ein neuer Breitbandkabelhausanschluss ins Gebäude gelegt. Ein internes Kabelnetz für den TV-Empfang je Wohneinheit wird ausgebaut. KGR 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen Es wird keine Anlage nach DIN 14675 vorgesehen. Über den Gebäudeeigentümer werden im weiteren Projektverlauf Hauswarnrauchmelder nach DIN 14676 errichte KGR 457 Übertragungsnetze Die Anbindung ans Versorgernetz erfolgt aus dem Hausanschlussraum mittels Kupfer und/oder LWL-Leitung. Im Hausanschlussraum Raum wird eine neuer EDV Knotenpunkt errichtet. Ausgehend dem EDV Schrank erfolgt eine sternförmige Verkabelung zu den einzelnen Wohnungsunterverteilern/Mulitmediaverteilern. Je Datenanschluss wird eine Datenleitung S/FTP 4x2 AWG 22 verlegt und/oder ein Mini-Breakoutkabel Compact mit 4 Adern (gelgefüllt). Als EDV-Anschlussdosen werden E-Dat Module vorgesehen. Art des Anschlusses Typ A oder Typ B ist noch zu definieren. Aufbau EDV Datenverteiler erfolgt nach Vorgaben des Bauherrn.
Anlagenbeschreibung
Vollständigkeit der Leistungen Vollst ä ndigkeit der Leistungen In die Preise der einzelnen Positionen sind einzuschlie ß en: alle Lieferungen, Leistungen und Betriebsstoffe, die zur betriebsfertigen Herstellung erforderlich sind, soweit in der Leistungsbeschreibung nicht bauseitige Lieferung (Beistellung) oder Ausf ü hrung vermerkt ist! S ä mtliche ausgeschriebenen Positionen sind, sofern nichts anderes erw ä hnt ist, als fertige Leistung : - Lieferung und Montage - zu kalkulieren und anzubieten!
Vollständigkeit der Leistungen
01 KGR 440 - Starkstromanlagen
01
KGR 440 - Starkstromanlagen
01.01 PV Anlage
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PV Anlage
01.02 Wandlermessanlage
01.02
Wandlermessanlage
01.03 Zähleranlage
01.03
Zähleranlage
01.04 Allgemein Unterverteilung
01.04
Allgemein Unterverteilung
01.05 Fußbodenheizung/Heizungsanlage
01.05
Fußbodenheizung/Heizungsanlage
01.06 Unterverteiler
01.06
Unterverteiler
01.07 Installationsgeräte
01.07
Installationsgeräte
01.08 Beschattungssystem
01.08
Beschattungssystem
01.09 Verlegesysteme
01.09
Verlegesysteme
01.10 Kabel und Leitungen
01.10
Kabel und Leitungen
01.11 Betoneinlegearbeiten
01.11
Betoneinlegearbeiten
01.12 Bohrungen und Schlitzarbeiten
01.12
Bohrungen und Schlitzarbeiten
01.13 Anschlussarbeiten
01.13
Anschlussarbeiten
01.14 Brandschottungen
01.14
Brandschottungen
01.15 E-Mobilität
01.15
E-Mobilität
01.16 Beleuchtungsanlagen
01.16
Beleuchtungsanlagen
01.17 Innerer Potentialausgleich
01.17
Innerer Potentialausgleich
01.18 Stundenlohnarbeiten
01.18
Stundenlohnarbeiten
01.19 Sonstiges
01.19
Sonstiges
02 KGR 450 - Fernmeld- und Informationstechnische Anlagen
02
KGR 450 - Fernmeld- und Informationstechnische Anlagen
02.01 Such- und Signalanlagen- Sprechanlage
02.01
Such- und Signalanlagen- Sprechanlage
02.02 Breitbandkabelanlage
02.02
Breitbandkabelanlage
02.03 Übertragungsnetze CU
02.03
Übertragungsnetze CU
02.04 Übertragungsnetzte LWL
02.04
Übertragungsnetzte LWL
02.05 Stundenlohnarbeiten
02.05
Stundenlohnarbeiten
03 KGR 490 - Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
03
KGR 490 - Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
03.01 Baustrom / Baubeleuchtung
03.01
Baustrom / Baubeleuchtung
03.02 Baustelleneinrichtung
03.02
Baustelleneinrichtung
03.03 Montagegerüste
03.03
Montagegerüste
04 Sonstiges zu KG 440 und 450
04
Sonstiges zu KG 440 und 450
04.01 Planungsleistungen
04.01
Planungsleistungen
04.02 Koordination
04.02
Koordination
04.03 Inbetriebnahmen / Einweisungen
04.03
Inbetriebnahmen / Einweisungen
04.04 Revisionsunterlagen / Dokumentation
04.04
Revisionsunterlagen / Dokumentation