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Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Projekt 963 Neckargerach
Leistungsverzeichnis Bodenbelagarbeiten
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Auftraggeber FWD Hausbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Stra ß e 28
69221 Dossenheim
Bauherr FWD Hausbau GmbH Ausf ü hrungort Hauptstra ß e 21/23
Gerhart-Hauptmann-Stra ß e 28 69437 Neckargerach
69221 Dossenheim
_______________________________________________________________________________________
Abgabeort FWD Hausbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221 Dossenheim
Ansprechpartner Holger Ducati
06221 8750 -132
Abgabedatum 10.04.2026
Ausf ü hrungsbeginn 16.07.2026
Ausf ü hrungsende 09.09.2026
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Angebotssumme netto EUR ______________
Nachlass _____ % EUR ______________
Angebotssumme netto abzgl. Nachlass EUR ______________
Umsatzsteuer 19 % EUR ______________
Angebotssumme brutto EUR ______________
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Ort und Datum Firmenstempel und rechtsg ü ltige Unterschrift
Projekt 963 Neckargerach
00 Vetragsbedingungen
00
Vetragsbedingungen
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Angebot Das nachfolgende Leistungsverzeichnis ist komplett auszuf ü llen und alle geforderten Unterlagen sind bei der Angebotsabgabe mit beizulegen. Nicht komplett ausgef ü llte Unterlagen oder von Forderungen des Leistungsverzeichnisses abweichende Angebote k ö nnen von der Bewertung ausgeschlossen werden. Weiter Angebotsunterlagen sind: Die Landesbauordnung des entsprechenden Bundeslandes, neueste Fassung, die Bedingungen und Auflagen aus der Baugenehmigung. Die Baugenehmigung kann nach Terminvereinbarung beim AG eingesehen werden. Sollte der AN auf die Einsichtnahme verzichten, so kann er sich zu einem sp ä teren Zeitpunkt nicht auf Unkenntnis berufen, die allgemeinen technischen Vorschriften f ü r die zu erbringenden Leistungen, insbesondere die einschl ä gigen DIN-Normen und die VDI- und VDE-Richtlinien. Auf die Vorgaben hinsichtlich W ä rme- und Schallschutz ist besonders zu achten. die Vorschriften und Bedingungen der Versorgungstr ä ger, wie z. B. Gas, Wasser, Kanal etc., das Geb ä udeenergiegesetz (GEG), die Arbeitsst ä ttenverordnung und -richtlinien, die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verh ü tung von Unf ä llen der Berufsgenossenschaften, die Unfallverh ü tungsvorschriften der GUV, die Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen der Fachverb ä nde, die Auflagen des T Ü V. Preisg ü nstigere Alternativen zu den ausgeschriebenen Einzelleistungen sind erw ü nscht. Das Alternativangebot ist getrennt vom Hauptangebot mit diesem abzugeben. Mit der Abgabe des Angebotes erkl ä rt der Bieter, dass er vor Auftragserteilung dem Auftraggeber die Unbedenklichkeitsbescheinigung dar ü ber vorlegen kann, dass er seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Beitr ä gen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Er verpflichtet sich bei evtl. Vergabe an Subunternehmer nur solche Handwerker zu ber ü cksichtigen, die ebenfalls die vorgenannten Bedingungen erf ü llen. Verst öß t der AN gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), so kann der AG den Vertrag k ü ndigen. Allgemeine Gesch ä ftsbedingungen (AGB) des AN haben keine G ü ltigkeit. Art und Umfang der Leistung Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes ü ber die Baustelle, ihre Zug ä nglichkeit und alle sonstigen f ü r die Preisfindung und Baudurchf ü hrung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung sowie Einsichtnahme der Zeichnungsunterlagen zu unterrichten. Die Ausf ü hrungsfrist f ü r die vollst ä ndige Fertigstellung der ausgeschriebenen Leistungen ist mit ...... Wochen kalkuliert. Im Rahmen des Bauwerkvertrages ist ein detaillierter Zeitplan zu vereinbaren. Soweit die vom Unternehmer aufgestellte Baustelleneinrichtung auch von anderen bauausf ü hrenden Unternehmern ben ö tigt wird, insbesondere Baukran, Ger ü ste, Baustellenabsicherung etc., stellt der Unternehmer diese zur Verf ü gung. Subunternehmer d ü rfen nur mit ausdr ü cklicher Genehmigung des AG eingesetzt werden. Die Genehmigung setzt voraus, dass Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie ein Ansprechpartner des Subunternehmers auf der Baustelle dem AG bekannt gegeben wird. Der AN hat auch bei nicht vollst ä ndiger Beschreibung den Aufwand f ü r fix und fertige Arbeiten einschlie ß lich s ä mtlicher erforderlicher Nebenarbeiten zu ber ü cksichtigen. Montageteile, Befestigungsmittel, Kleinteile usw. sowie deren Dimensionierung und Anzahl sind so zu w ä hlen, dass sie den Anforderungen gerecht werden. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugeh ö rigen Stoffe und Bauteile einschlie ß lich aller Hilfsstoffe, Befestigungs- und Verwahrungsmaterialien sowie Vorhalten von Werkzeugen und Maschinen, das Abladen, Lagern und Bef ö rdern auf der Baustelle und zu der Verwendungsstelle. Vergabe Die Vergabe selbst erfolgt durch schriftlichen Auftrag oder schriftlichen Bauvertrag unter Mitwirkung des AG, niemals m ü ndlich oder stillschweigend. Wesentliche Vertragsbestandteile werden in der nachstehenden Reihenfolge: Der Zuschlag und das Verhandlungsprotokoll, Baukr ä ne und Transportger ä te, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verf ü gung gestellt werden, die gesamte Leistungsbeschreibung des Auftraggebers mit den kompletten Allgemeinen und Zus ä tzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen, alle Zeichnungen und Detailangaben, die Vergabe- und Vertragsordnung f ü r Bauleistungen (VOB), Teil B und C, jeweils in der neuesten Fassung, die HOAI in ihrer bei Vertragsabschluss geltenden Fassung, wenn und soweit der AN Planungsleistungen (Ausf ü hrungs- und/oder Fachingenieursplanung) ü bernimmt, die Vorschriften des B ü rgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die unter Ziffer 1.2 aufgef ü hrten Unterlagen gelten neben denjenigen, die im Verhandlungsprotokoll evtl. zus ä tzlich aufgef ü hrt worden sind. Alle Ü berschriften der Vertragsgrundlagen dienen lediglich der Orientierung und nicht der Auslegung. Alle Erg ä nzungen und Ä nderungen des Vertrages bed ü rfen der Schriftform. Verg ü tung, Zahlungen Es wird ein Pauschalfestpreis vereinbart. Die Verg ü tung bzw. Bauwerkvertragssumme ergibt sich aus der Addition der Einzelpositionen. Etwaige Lohn- und Materialkostenerh ö hungen haben keine Auswirkungen auf die Verg ü tung. Die der Ausschreibung zugrunde liegenden Massenberechnungen und sonstigen Kalkulationsgrundlagen sind vor Auftragsvergabe von dem Unternehmer zu ü berpr ü fen. Die Verg ü tung ist zahlbar nach Baufortschritt, gem äß einem noch festzulegenden Zahlungsplan. Die Vertragspreise sind Festpreise f ü r die gesamte Bauzeit. Die Anerkennung wie die Bezahlung der Schlussrechnung schlie ß en R ü ckforderungen wegen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Abtretung der dem AN aus dem Vertrag zustehenden Forderungen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet. Sicherheitsleistungen Als Sicherheitsleistung f ü r die Vertragserf ü llung erfolgt ein 10%er Abzug an den Abschlagszahlungen, dieser Abzug kann durch eine B ü rgschaft nach Mustervorlage des Auftraggebers abgel ö st werden. Die Gew ä hrleistungsdauer des Unternehmers betr ä gt 5 Jahre. Zur Sicherstellung der Gew ä hrleistungsanspr ü che hat der Auftraggeber das Recht, f ü r die Dauer der Gew ä hrleistungszeit bei der Schlussabrechnung einen Einbehalt von 5 % der Bruttovertragssumme vorzunehmen. Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch eine unbefristete Bankb ü rgschaft, inhaltlich nach Mustervorlage des Auftraggebers, abl ö sen. Ungeachtet dieser Sicherheitsleistung kann der AG ein Zur ü ckbehaltungsrecht geltend machen, wenn vor der Schlusszahlung oder vor Abl ö sung des Sicherheitseinbehaltes nach Ziffer 5.3 ein Leistungsmangel vorhanden ist. Gerichtsstand Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Gerichtsstand f ü r alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Heidelberg.
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gelesen (Ort, Datum, Unterschrift
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB Zus ä tzliche Vertragsbedingungen zur VOB
Stoffe und Bauteile S ä mtliche Stoffe und Bauteile m ü ssen den DIN-Normen entsprechen. Es d ü rfen nur Materialien erster Wahl angeboten und verwendet werden. Alle Baustoffe und Bauteile m ü ssen ungebraucht sein. Sie m ü ssen den DIN-, G ü te- und Ma ß bestimmungen entsprechen. Auf Anforderung des AG sind vor Auftragserteilung Pr ü fzeugnisse von amtlich anerkannten Materialpr ü fungsinstituten bzw. bauaufsichtlichen Zulassungen f ü r die zum Einbau kommenden Materialien vorzulegen. S ä mtliche Befestigungsmittel aus Stahl sind in verzinkt oder allgemein nichtrostend zu liefern. Sind im LV unverzinkte Stahlbauteile beschriebenen, sind diese vollkommen entrostet und mit einem Schutzanstrich versehen einzubauen. Es d ü rfen keine Reinigungsmittel oder -stoffe verwendet werden, die einer einwandfreien Haftung eines sp ä ter aufgebrachten Anstriches entgegenwirken. Ausf ü hrung Allgemeines Ein dauernd auf der Baustelle anwesender, verantwortlicher, Deutsch sprechender Vertreter des AN ist zu benennen. Der AN hat ein f ö rmliches Bautagebuch zu f ü hren und dem AG w ö chentlich einzureichen. Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen f ü r Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten einzurichten. Falls der AN fremde Ger ü ste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu pr ü fen, ob sie f ü r seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und erforderlichenfalls zu erg ä nzen. Er hat sie nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgem äß zur ü ckzugeben. Vorhandene Schutzabdeckungen, Gel ä nder oder ä hnliches, die zur Durchf ü hrung der Arbeit vor ü bergehend entfernt werden m ü ssen, sind wieder ordnungsgem äß herzustellen. F ü r die Dauer der Entfernung m ü ssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Ma ß nahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und st ä ndig, mindestens aber einmal w ö chentlich, den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitspl ä tze als auch die Baustelle selbst zu r ä umen und in einem ordnungsgem äß en Zustand zu versetzen. Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen ö ffentlichen und privaten Stra ß en einschlie ß lich Gehwege sind jegliche Besch ä digungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverz ü glich zu beseitigen, damit keine Beeintr ä chtigung der Verkehrssicherheit entsteht. Alle Auflagen von Beh ö rden und beh ö rden ä hnlichen Instituten sind vom AN zu befolgen. § 2 Absatz 5 u. 6 VOB/B bleiben unber ü hrt. Soweit f ü r die Leistungen des AN besondere beh ö rdliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, m ü ssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen. Der Platz f ü r die Baustelleneinrichtung wird vom AG entsprechend den vorhandenen M ö glichkeiten zugewiesen. Der AN muss sich darauf einstellen, dass Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen einschlie ß lich Arbeitsplatzbeleuchtung und unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuf ü hren. Der AG stellt Baustrom und -wasser zur Verf ü gung. F ü r den Anschluss und den Wasserdruck hat der Unternehmer selbst zu sorgen; entsprechendes gilt f ü r den Strom. Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und M ä ngel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, dass eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne dass es zu Verz ö gerungen bei der Bauausf ü hrung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen Verschmutzung und Besch ä digung an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet f ü r alle entstehenden Sch ä den. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw. Der AN ist verpflichtet, seine Arbeiten mit den Folgehandwerkern so abzusprechen, dass keine Sch ä den an den eingebauten Arbeiten entstehen k ö nnen. Vom Ergebnis ist in jedem Fall die Bauleitung zu verst ä ndigen. Ausf ü hrungsunterlagen Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die f ü r die Ausf ü hrung erforderlichen Unterlagen ben ö tigt und diese unverz ü glich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere die Ma ß e, zu pr ü fen und diese mit den ö rtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind dem AG unverz ü glich bekanntzugeben. Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten Unterlagen ü bernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle Angaben f ü r vom AN ben ö tigten Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen. Alle f ü r die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN verantwortlich durchzuf ü hren. Ver ö ffentlichungen ü ber die Bauleistungen durch den AN sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG zul ä ssig. Ausf ü hrungsfristen Rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er hat auch eine verbindliche fr ü hzeitige Pr ü fung der ö rtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt ist. Der AG beh ä lt sich Termin ä nderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu vertretenden Gr ü nden notwendig werden sollte, und der AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage f ü r die Ausf ü hrung der Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei einzuhalten. Behinderung und Unterbrechung der Ausf ü hrung Der AN hat seine Arbeit so durchzuf ü hren, dass andere am Bau t ä tige Unternehmen nicht behindert oder gesch ä digt werden. Nebenleistungen Nebenleistungen sind erg ä nzend zur VOB/C folgende Leistungen, sie sind vom AN bei der Preiskalkulation zu erfassen: Baukr ä ne und Transportger ä te, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verf ü gung gestellt werden. Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Ger ü sten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen f ü r Arbeitspl ä tze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt. Kosten f ü r besondere beh ö rdliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen. Geeignete Schutzma ß nahmen f ü r alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausf ü hrung erforderlich sind, z. B. Abdeckungen und Verh ä ngungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenstern, T ü ren, Stahl- und Blechteilen aller Art - Aluminiumteile sind mit ä u ß erster Sorgfalt abzudecken -, Beschl ä gen, Gesimsen, Einrichtungsgegenst ä nden, Plattenbel ä gen, Heizk ö rpern, Rohren und sonstigen Installationen usw. Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen und Einrichtungen, so gr ü ndlich, dass den Folgeunternehmern, ü ber deren vertragliche Verpflichtung hinaus, keine weiteren Aufwendungen entstehen. Ma ß nahmen zum Umweltschutz. Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen K ä lte, Hitze und Feuchtigkeit. Herstellen von Proben und Musterfl ä chen. Teilk ü ndigungen durch den AG sind zul ä ssig. Haftung der Vertragsparteien Wird der AG von Dritten wegen Sch ä den in Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN verpflichtet, den AG unverz ü glich von diesen Anspr ü chen freizustellen. Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach Deckungsumfang und H ö he ausreichende Haftpflicht- und Feuerversicherung w ä hrend der gesamten Bauzeit nachzuweisen. Vertragsstrafe Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist nicht erforderlich. Soweit Termine gem. Ziffer 2.3.2 neu vereinbart werden, gilt die vereinbarte Vertragsstrafe auch f ü r die neuen Termine. Bereits erwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine. Abnahme Vor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf Vollst ä ndigkeit und M ä ngelfreiheit zu ü berpr ü fen und schriftlich zu erkl ä ren. Ggf. vorhandene Rest- und Nacharbeiten sind umgehend durchzuf ü hren. Es findet eine f ö rmliche Abnahme statt. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen. Bis zur Abnahme seiner gesamten Leistungen tr ä gt der AN die Gefahr einer Verschlechterung oder des Unterganges seiner Leistung. Gew ä hrleistung Die Gew ä hrleistung betr ä gt gem. BGB 5 Jahre. Der AN ist verpflichtet, sp ä testens 6 Wochen vor Ablauf der Verj ä hrungsfrist per Einschreiben den AG zur gemeinsamen Besichtigung der Arbeiten des AN aufzufordern. Abrechnung Die Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen. Stundenlohnarbeit Stundenlohnarbeiten werden nur verg ü tet, wenn sie vom AG ausdr ü cklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte sp ä testens am folgenden Arbeitstag nach Durchf ü hrung der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Unterschrift der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Pr ü fung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt. Die vertraglich vereinbarten Stundenlohns ä tze beinhalten die erforderliche Aufsicht sowie alle sozialen und tariflichen Nebenkosten. Sie gelten gegenseitig. F ü r evtl. ben ö tigte Materialien oder Ger ä te ist vor Ausf ü hrung eine Verg ü tung in Anlehnung an die Vertragspreise zu vereinbaren.
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gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
Baubeschreibung Baubeschreibung
Bauvorhaben: Betreutes Wohnen Aldingen
Bauherr: FWD Hausbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221 Dossenheim
Bauort: 78554 Aldingen
Neubau eines barrierefreien viergeschossigen Wohngeb ä udes mit Teilunterkellerung. Insgesamt werdeen 24 Eigentumswohnungen f ü r Betreutes Wohnen und einem Gemeinschaftsraum errichtet.
Lage des Baugel ä ndes
Das Baugrundst ü ck ist in der Ortsmitte gelegen und wird mit einer Zufahrt von der Schuraer Stra ß e her neu erschlossen.
Geb ä ude- und Fassadenh ö hen
5 Geschosse UG, EG, 1.OG, 2.OG und DG mit Flachd ä chern. Geb ä udeh ö hen/Attikah ö hen ca. 9,00 m, bis 12,00 m. Die Fassade ist durch viele R ü ckspr ü nge (Loggien) stark gegliedert. Die Ger ü ste werden teilweise auf Terrassen in oberen Geschossen aufgestellt. Die Geb ä ude erhalten einen 24 cm starken Vollw ä rmeschutz.
Baubeschreibung
Unterlagen Beigef ü gte Unterlagen
Der Ausschreibung sind folgende Werkpl ä ne beigef ü gt.
WP-01_E Erdgeschoss_202
WP-02_E 1. Obergeschoss_203
WP-03_F 2. Obergeschoss_204
WP-04_H Dachgeschoss_205
WP-08_E Schnitte 3-6_209
Unterlagen
01 Bodenbelagsarbeiten
01
Bodenbelagsarbeiten
01. 10 Sauberkeitsschliff Abschleifen der Sinterschicht auf den bauseits gelegten Flie ß estrich (CAF).
Absaugen und Entsorgung des Schleifmaterial.
01. 10
Sauberkeitsschliff
932.30
m2
01. 20 Risse und Fugen schließen Fachgerechtes Schlie ß en von Rissen und ggf. Scheinfugen mit einem 2-Komponenten Epoxidharz und anschlie ß endem Absanden mit Quarzsand im Ü berschuss, Korngr öß e 0,3 mm bis 0,8 mm, zur Gew ä hrleistung einer guten Haftung der darauf zu verarbeitenden Materialien. Der ü bersch ü ssige Quarzsand wird nach dem Trocknen abgesaugt.
Angebotenes Erzeugnis:
01. 20
Risse und Fugen schließen
O
1.00
m2
01. 30 Grundieren Vorstreichen des Untergrundes mit einem geeigneten Dispersions-Vorstrich (z. B.Thomsit R777).
F ü llen von L ö chern und Fehlstellen im Unterboden mit einer standfesten, schnell trocknenden und spannungsfreien F ü llmasse.
Angebotenes Erzeugnis:
01. 30
Grundieren
932.30
m2
01. 40 Spachteln Vollfl ä chiges Spachteln des Unterbodens mit einer hochwertigen selbstverlaufenden Spachtelmasse. Die Auftragsdicke mu ß mindestens 2 mm betragen. Der Auftrag hat im Rakelverfahren zu erfolgen. Schleifen der Spachtelmasse nach vorgegebener Trocknungszeit.
Nach der Spachtelung sind die Estrichrandstreifen abzuschneiden und zu entsorgen.
Angebotenes Erzeugnis:
01. 40
Spachteln
932.30
m2
01. 50 Bodenbelag Tarkett Essence 30 Designbodenbelag aus Vinyl als Plankenware entsprechend den Anforderungen der EN 10582, heterogen, mit PU-Verg ü tung liefern und auf vollfl ä chig gespachtelten Estrich mit Fu ß bodenheizung verlegen.
Muster zur freien Auswahl sind dem Bauherrn vorzulegen.
Nutzschichtdicke (EN ISO 24340): Mind. 0,3 mm
Nutzungsklasse: 23
Format: Planken 20 x 120 cm
Rutschhemmklasse (DIN 51130, DGUV Regel 108-003): R10
Bodenbelag Tarkett Essence 30 o. glw.
Angeboten:
Designs: Primary Oak Natural, Primary Oak Light Brown, Cool Oak Classical, Cool Oak Light Beige, Tribe Oak Mocha, Tribe Oak Grey
01. 50
Bodenbelag Tarkett Essence 30
932.30
m2
01. 60 Bodenbelag Enia Tambora 2.5 design floor Designbodenbelag aus Vinyl als Plankenware entsprechend den Anforderungen der EN 10582, heterogen, mit werkseitiger UV-Coating Oberfl ä chenverg ü tung liefern und auf vollfl ä chig gespachtelten Estrich mit Fu ß bodenheizung verlegen.
Muster zur freien Auswahl sind dem Bauherrn vorzulegen.
Nutzschichtdicke (EN ISO 24340): Mind. 0,55 mm
Nutzungsklasse: 33/42
Format: Planken 23,8 x 152 cm
Rutschhemmklasse (DIN 51130, DGUV Regel 108-003): R10
Bodenbelag Enia Tambora design floor o. glw.
Angeboten:
Designs: -
01. 60
Bodenbelag Enia Tambora 2.5 design floor
O
1.00
m2
01. 70 Kernsockelleiste Döllken Cubu life 60 Anbringen einer Kernsockelleiste auf allen mineralischen Untergr ü nden. Befestigung durch kleben.
Farbe: Wei ß,
Gr öß e: ca. 60 mm x 10 mm
Fabrikat: D ö llken Cubu life 60 o. gwl.
Angeboten:
01. 70
Kernsockelleiste Döllken Cubu life 60
719.355
m
01. 80 MDF-Sockelleiste Cubica 40 Lackierte MDF-Sockelleisten liefern und anbringen (nageln). Einschl. sauberem Schneiden der Ecken auf Gehrung, sowie aller Ü berg ä nge und Anschl ü sse.
Farbe: Wei ß
Gr öß e: 40 x 16 mm
Fabrikat: D ö llken Cubica 40 o. glw.
Angeboten:
01. 80
MDF-Sockelleiste Cubica 40
O
1.00
m
01. 90 Verfugung an Fenstern etc. Verfugen der Ü berg ä nge zu bodentiefen Fensterelementen o. ä. mit farblich abgestimmten Acrylaten oder Silikon.
angebotenes Erzeugnis: .......................................................
01. 90
Verfugung an Fenstern etc.
92.79
m
01. 100 Vinyl-Designbodenbelag – Fabrikat nach Wahl des Bieters Vinyl-Designbodenbelag – Fabrikat nach Wahl des Bieters
Heterogenen Vinyl-Designbodenbelag in Holzoptik mit PU-Verg ü tung liefern und auf vollfl ä chig gespachteltem Estrich fachgerecht vollfl ä chig verkleben. Bodenbelag und Verlegesystem m ü ssen f ü r Fu ß bodenheizung geeignet sein.
Mindestanforderungen:
Gem äß EN ISO 10582 Nutzschicht: mindestens 0,30 mm Nutzungsklasse: mindestens 23 Plankenformat: Breite 18 – 23 cm, L ä nge 120 – 125 cm Rutschhemmung: mindestens R10 Fabrikat nach Wahl des Bieters. Produktdatenblatt und Dekormuster sind dem Bauherrn vorzulegen. Die Dekorauswahl erfolgt durch den Bauherrn innerhalb der angebotenen Kollektion ohne Mehrpreis.
Angebotenes Fabrikat / Produkt: ...............................................
Angebotenes Plankenformat: ....................................................
01. 100
Vinyl-Designbodenbelag – Fabrikat nach Wahl des Bieters
O
932.30
m2
02 Parkettarbeiten
02
Parkettarbeiten
02. 10 Sauberkeitsschliff Abschleifen der Sinterschicht auf den bauseits gelegten Flie ß estrich (CAF).
Absaugen und Entsorgung des Schleifmaterial.
02. 10
Sauberkeitsschliff
O
1.00
m2
02. 20 Risse und Fugen schließen Fachgerechtes Schlie ß en von Rissen und ggf. Scheinfugen mit einem 2-Komponenten Epoxidharz und anschlie ß endem Absanden mit Quarzsand im Ü berschuss, Korngr öß e 0,3 mm bis 0,8 mm, zur Gew ä hrleistung einer guten Haftung der darauf zu verarbeitenden Materialien. Der ü bersch ü ssige Quarzsand wird nach dem Trocknen abgesaugt.
Angebotenes Erzeugnis:
02. 20
Risse und Fugen schließen
O
1.00
m2
02. 30 Klebevoranstrich Haftbr ü cke zur Vorbereitung des Untergrundes bei Anhydrit- oder Heizestrich vor dem Verkleben des Parketts aufbringen.
02. 30
Klebevoranstrich
O
1.00
m2
02. 40 2-Schicht-Stab-Fertigparkett Eiche Classic versiegelt 2-Schicht-Stab-Fertigparkett Eiche Classic auf verlegereifem Anhydritestrich mit l ö semittelfreiem Kleber vollfl ä chig verkleben.
Holzart/Sortierung: Eiche Classic
Verlegemuster: unregelm äß iger Verband
Verlegeart: gerade zur Wand
Oberfl ä che: versiegelt
Nutzschicht: 3,6 mm
Stab (St ä rke x Breite x L ä nge): 11 x 70 x 490 mm
Angebotenes Material:
Parkett ...........................................
Grundierung ...................................
Kleber .............................................
Geeignet zur Verlegung auf einer bauseitigen Fu ß bodenheizung eine entsprechende Freigabe durch den Hersteller ist vorzulegen.
02. 40
2-Schicht-Stab-Fertigparkett Eiche Classic versiegelt
O
1.00
m2
02. 50 2-Schicht-Stab-Fertigparkett Eiche Classic geölt 2-Schicht-Stab-Fertigparkett Eiche Classic auf verlegereifem Anhydritestrich mit l ö semittelfreiem Kleber vollfl ä chig verkleben.
Holzart/Sortierung: Eiche Classic
Verlegemuster: unregelm äß iger Verband
Verlegeart: gerade zur Wand
Oberfl ä che: oxidativ ge ö lt
Nutzschicht: 3,6 mm
Stab (St ä rke x Breite x L ä nge): 11 x 70 x 490 mm
Angebotenes Material:
Parkett ...........................................
Grundierung ...................................
Kleber .............................................
Geeignet zur Verlegung auf einer bauseitigen Fu ß bodenheizung eine entsprechende Freigabe durch den Hersteller ist vorzulegen.
02. 50
2-Schicht-Stab-Fertigparkett Eiche Classic geölt
O
1.00
m2
02. 60 2-Schicht-Fertigparkett Diele Eiche Classic versiegelt 2-Schicht-Fertigparkett Diele Eiche Classic auf verlegereifem Anhydritestrich mit l ö semittelfreiem Kleber vollfl ä chig verkleben.
Holzart/Sortierung: Eiche Classic
Verlegemuster: unregelm äß iger Verband
Verlegeart: gerade zur Wand
Oberfl ä che: versiegelt
Nutzschicht: 3,6 mm
Diele (St ä rke x Breite x L ä nge): 11 x 150/153 x 1200/1100/1000 mm
Angebotenes Material:
Parkett ...........................................
Grundierung ...................................
Kleber .............................................
Geeignet zur Verlegung auf einer bauseitigen Fu ß bodenheizung eine entsprechende Freigabe durch den Hersteller ist vorzulegen.
02. 60
2-Schicht-Fertigparkett Diele Eiche Classic versiegelt
O
1.00
m2
02. 70 2-Schicht-Fertigparkett Diele Eiche Classic geölt 2-Schicht-Fertigparkett Diele Eiche Classic auf verlegereifem Anhydritestrich mit l ö semittelfreiem Kleber vollfl ä chig verkleben.
Holzart/Sortierung: Eiche Classic
Verlegemuster: unregelm äß iger Verband
Verlegeart: gerade zur Wand
Oberfl ä che: oxidativ ge ö lt
Nutzschicht: 3,6 mm
Diele (St ä rke x Breite x L ä nge): 11 x 150/153 x 1200/1100/1000 mm
Angebotenes Material:
Parkett ...........................................
Grundierung ...................................
Kleber .............................................
Geeignet zur Verlegung auf einer bauseitigen Fu ß bodenheizung eine entsprechende Freigabe durch den Hersteller ist vorzulegen.
02. 70
2-Schicht-Fertigparkett Diele Eiche Classic geölt
O
1.00
m2
02. 80 Mosaikparkett Eiche, 8mm Liefern und verlegen von massivem Holzparkett auf DIN-gerechten Unterboden in formaldehydfreiem Kunstharzkleber (DIN 281) nach DIN 18 299 /18 356.
Inkl. aller Nebenarbeiten, wie Anarbeiten an aufgehende Bauteile, erforderliche Dehnungsfugenausbildung, Schr ä gschnitte usw..
Holz: Eiche
d: 8 mm
Breite/Stab: 22 mm
L ä nge/Stab: 160 mm
Sortierung: Natur
Muster: Englischer Verband / W ü rfelverband / Parallelverband
Hersteller: _____________________
Schleifen der Parkettoberfl ä che in mindestens 3 Schleifg ä ngen, letzter Schleifgang mit 100-er Korn, fertig f ü r die Oberfl ä chenbehandlung.
Versiegelung des Parketts seidenmatt und gleithemmend (R9), auf umweltfreundlicher Wasserlackbasis, Fabrikat Eukula Strato 311 oder gleichwertig. Wasserlack, l ö sungsmittelarm, nicht brennbar, geruchsneutral, blauer Umweltengel, f ü r Objektbereiche. Verarbeitung: 1-mal stark grundieren, 2-mal Lack spachteln, 2-mal Lack rollen. Austrocknungszeit 24 Std..
Angebotenes Fabrikat:
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02. 80
Mosaikparkett Eiche, 8mm
O
1.00
m2
02. 90 Sockelleiste Holz, 15 x 50 mm, (Eiche) Parkettleiste 15 x 50 mm, Eiche massiv endbehandelt, liefern und an den W ä nden befestigen mittels Edelstahlschrauben (nach Wahl des AG). Ecken auf Gehrung. inkl. aller Nebenarbeiten.
02. 90
Sockelleiste Holz, 15 x 50 mm, (Eiche)
O
1.00
m
02. 100 Sockelleiste Döllken Cubu flex Anbringen einer Sockelleiste auf allen mineralischen Untergr ü nden. Befestigung durch kleben.
Farbe: Wei ß,
Gr öß e: ca. 60 mm x 10 mm
Fabrikat Firma D ö llken Cubu flex life o. glw.
Angeboten:
02. 100
Sockelleiste Döllken Cubu flex
O
1.00
m
02. 110 Korkstreifen an bodentiefen Fenstern und Übergang Fliesenbelag Um die Anschl ü sse an bodentiefen Fenstern bzw. Belagswechsel zum Fliesenbelag in Treppenhaus und B ä dern optisch ansprechend auszuf ü hren, soll in diesen Bereichen ein Korkstreifen belagsb ü ndig angeordnet werden.
Einbauorte : Anschluss an bodentiefe Fenster
Belagswechsel Fliesen im Bad
Belagswechsel Fliesen an Wohnungseingangst ü r zum Treppenhaus
02. 110
Korkstreifen an bodentiefen Fenstern und Übergang Fliesenbelag
O
1.00
m
03 Sonstiges
03
Sonstiges
03. 10 Spachteln von Übergängen im Türbereich H ö hengleiches Anspachteln zum Ausgleich von H ö henunterschieden bis 10 mm bei Belagswechsel, z. B. Fliesen zu Linoleum, gro ß fl ä chig ca 1,5 m ².
Angebotenes Erzeugnis:
03. 10
Spachteln von Übergängen im Türbereich
O
1.00
St
03. 20 Versiegeln Türzargen Bodenbereich T ü rzargen der Innen ü ren elastisch versiegeln mit Acrylat-Fugendichtmasse im Farbton passend zum Bodenbelag.
Dichtmasse frei von L ö sungsmittel sowie Isocyanat, und silikonfrei.
Abrechnung je St ü ck
03. 20
Versiegeln Türzargen Bodenbereich
39.00
St
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
Hinweis F ü r evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfa ß t sind und gegen Nachweis zur Ausf ü hrung kommen.
Bei der Verg ü tung von Leistungen nach Stundenlohns ä tzen werden Stunden f ü r Aufsichtspersonal nicht verg ü tet.
Stundenlohnarbeiten k ö nnen nur anerkannt werden, wenn die Abrechnung der daf ü r erbrachten Leistung mit der Bauleitung vor der Ausf ü hrung vereinbart war.
Stundenlohns ä tze einschlie ß lich aller Zuschlagss ä tze; Fahrgelder werden nicht verg ü tet.
Hinweis
04. 10 Facharbeiter F ü r evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfa ß t sind und gegen Nachweis zur Ausf ü hrung kommen, werden berechnet f ü r:
Facharbeiter
04. 10
Facharbeiter
O
1.00
h
04. 20 Helfer F ü r evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfa ß t sind und gegen Nachweis zur Ausf ü hrung kommen, werden berechnet f ü r:
Helfer
04. 20
Helfer
O
1.00
h
04. 30 Auszubildender F ü r evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfa ß t sind und gegen Nachweis zur Ausf ü hrung kommen, werden berechnet f ü r:
Auszubildender
04. 30
Auszubildender
O
1.00
h