Estricharbeiten
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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
00 Allgemeine Bestimmungen
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Allgemeine Bestimmungen
Version 022 (2021-12)

Version 022 (2021-12)

00.11 Angebotsbestimmungen
00.11
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Angebotsbestimmungen
00.12 Umstände der Leistungserbringung
00.12
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Umstände der Leistungserbringung
00.13 Zusammenfassende Beschreibung der Leistung
00.13
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Zusammenfassende Beschreibung der Leistung
00.14 Allgemeine Bestimmungen
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Allgemeine Bestimmungen
00.15 Besondere Bestimmungen des Auftraggebers
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Besondere Bestimmungen des Auftraggebers
00.16 Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
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Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
11 Estricharbeiten
11
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Estricharbeiten
Version 022 (2021-12) Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen: 1. Begriffe: Im Folgenden sind unter schwimmenden Estrichen sowohl schwimmende als auch Estriche auf Trennlage (gleitende Estriche) zu verstehen. 2. Einkalkulierte Leistungen: Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert: Herstellen von Estrichen auf vorhandenem Gefälle bis zu einer Neigung von 5 Prozent, ausgenommen FließestricheAusbilden von Ichsen und GratenAusfüllen von Einbauteilen (z.B. Deckeln) mit Estrichmaterial bei einer gleichzeitigen EstrichherstellungHerstellen von SchwindfugenStaubfreimachen, soweit bei der Herstellung der Verbundestriche nicht nass in nass gearbeitet wird3. Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Preise gelten ohne Unterschied der Art der Ausführung (z.B. händisch oder maschinell).

Version 022 (2021-12)

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:

1. Begriffe:

Im Folgenden sind unter schwimmenden Estrichen sowohl schwimmende als auch Estriche auf Trennlage (gleitende Estriche) zu verstehen.

2. Einkalkulierte Leistungen:

Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:

  • Herstellen von Estrichen auf vorhandenem Gefälle bis zu einer Neigung von 5 Prozent, ausgenommen Fließestriche
  • Ausbilden von Ichsen und Graten
  • Ausfüllen von Einbauteilen (z.B. Deckeln) mit Estrichmaterial bei einer gleichzeitigen Estrichherstellung
  • Herstellen von Schwindfugen
  • Staubfreimachen, soweit bei der Herstellung der Verbundestriche nicht nass in nass gearbeitet wird

3. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:

Preise gelten ohne Unterschied der Art der Ausführung (z.B. händisch oder maschinell).

11.00 Wählbare Vorbemerkungen
11.00
Z
Wählbare Vorbemerkungen
11.21 Vorbereiten des Untergrundes
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Vorbereiten des Untergrundes
11.22 Trenn-u.Dämmschichten
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Trenn-u.Dämmschichten
11.23 Nutzestriche
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Nutzestriche
11.24 Unterlagsestriche
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Unterlagsestriche
11.25 Sonstige Leistungen
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Sonstige Leistungen
11.90 Regieleistungen
11.90
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Regieleistungen