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LEISTUNGSUMFANG LEISTUNGSUMFANG
Der Umfang dieser Ausschreibung umfasst die
BAUMEISTERARBEITEN
DIN 18299, DIN 18331, DIN 18335, DIN 18336, DIN 18300, DIN 18305, DIN 18306, DIN 18345
Betonarbeiten, Stahlbauarbeiten, Abdichtungsarbeiten, Erdarbeiten, Wasserhaltungsarbeiten, Entwässerungskanalarbeiten, Wärmedämm- und Verbundsysteme
GERÜSTARBEITEN
DIN 18451,
DIN 4420-1 und DIN 4420-3,
DIN EN 12810 (alle Teile) sowie DIN EN 12811 (alle Teile)
für den Neubau der Dienststelle in Höchstadt a.d. Aisch
LEISTUNGSUMFANG
Fortsetzung der weiteren Besonderen Vertragsbedingungen Formular 214.H Fortsetzung der weiteren Besonderen Vertragsbedingungen Formular 214.H
11.1 Beginn der Leistung
Beginn der Leistung im Sinne des Formblattes 214.H, Nr.1 ist die Aufnahme der ausgeschriebenen Bauleistungen auf der Baustelle.
11.2 Nachtragsangebote (§2)
Alle Nachtragsangebote sind einschließlich der notwendigen begründeten Unterlagen (Kalkulation, Aufmaße, etc.) 1-fach beim Auftraggeber rechtsgültig und zugleich 1-fach beim Ingenieurbüro zur inhaltlichen Prüfung einzureichen.
11.3 Werbung der Firma / Bautafel (§ 4 Abs. 1)
Auf der Baustelle ist Firmenwerbung grundsätzlich verboten.
Dies betrifft auch Gerüste, Container und Schutzvorrichtungen. Ausnahme bedürfen der schriftlichen Genehmigung des AG.
11.4 Besichtigung von Baustellen (§ 4 Abs. 1)
Die Besichtigung von Baustellen durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
11.5 Übernachtungsverbot (§ 4 Abs. 1)
Auf der gesamten Baustelle besteht striktes Übernachtungsverbot.
11.6 Ergänzung zu § 4 Nr. 4 VOB/B
11.6.1
Anschlussmöglichkeiten stehen auf der Baustelle zur Verfügung befinden sich:
Im Bereich des BE-Feldes steht ein Wasseranschluss zur Verfügung. Dieser ist zu Beginn der Ausführung entsprechend für die eigene Nutzung und darüber hinaus entsprechend auszubauen.
Stromanschlüsse in Form eines Hauptanschlussschrankes mit Zähler ist vorhanden. Für die bauseitige Baustelleneinrichtung ist ein Unterverteiler aufgestellt. Für die die Arbeiten des AN ist die entsprechende Baustromunterverteilung nach Notwendigkeit des AN durch den AN nach gesonderter Vergütung weiter auszubauen.
11.6.2
Die Kosten des Verbrauchs für Strom und Wasser übernimmt der AG.
Ausgenommen sind die Kosten für Eigenbedarf des AN (Containerversorgung etc.). Diese sind vom AN zu tragen. Entsprechende Zwischenzähler sind vom AN zu setzen. Die Zählerstände (Beginn und Ende der Nutzungsdauer) sind gemeinsam mit der Bauleitung des AG zu dokumentieren.
11.6.3
Notwendige Lager- und Arbeitsplätze werden von der Bauleitung zugewiesen.
11.7 Rechnungen (§ 14)
Alle Rechnungen sind 1-fach beim Auftraggeber rechtsgültig und zugleich 1-fach einschließlich der notwendigen begründenden Unterlagen (Aufmaße, Abrechnungszeichnung, etc.) beim Architekturbüro (Objektüberwachung) zur inhaltlichen Prüfung einzureichen. Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, oder Schlussrechnungen zu bezeichnen. Die Rechnungen und die Aufmaße sind kumulierend und fortlaufend aufzustellen.
11.8 Bauleiter
Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte deutsch sprechende Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein.
11.9 Baustellenbesprechungen
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten deutsch sprechenden Vertreter zu entsenden. Die Teilnahme des AN ist während der Ausführungszeit seiner Leistung verpflichtend.
Die Besprechungen sind noch in der Terminfindung und werden frühzeitig bekannt gegeben.
11.10 Übergabe von Ausführungszeichnungen
Die Ausführungszeichnungen werden in digitaler Form übergeben.
11.11 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen
Vorgaben des Auftraggebers -
Der Auftraggeber stellt als Grundlage für die vom Auftragnehmer zu erstellenden Planunterlagen folgende Unterlagen in digitaler Form zur Verfügung:
Grundrisse, Schnitte, Ansichten
Detailzeichnungen
11.12 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen
Formerfordernisse -
Der Auftragnehmer hat die Zeichnungen und Unterlagen normgerecht herzustellen. Die Zeichnungen sind in einem DIN A - Format zu fertigen. Das größte zulässige Format ist DIN A 0.
Der Planstempel des Auftraggebers ist nach dessen Anweisung anzuwenden.
11.13 Baufristenplan
Die unter Punkt 1.2 Formular 214.H angegebenen Einzelfristen je Sektor sind verbindlich und stellen einen integralen Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung dar.
Im Rahmen eines technischen Aufklärungsgesprächs nach Submission sind der Bauablauf sowie die konkrete Sektorenabfolge einschließlich der jeweiligen Beginn- und Fertigstellungstermine terminlich festzulegen und einvernehmlich zu fixieren. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nach Fertigstellung eines Sektors der unmittelbar daran angeschlossene Sektor fortgeführt werden muss.
Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan für seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann.
Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich fortzuschreiben. Der Plan ist dabei dem Auftraggeber 10 Werktage nach der Baubesprechung zu übergeben.
11.14 Abnahme
Eine förmliche Abnahme der Leistung wird verlangt.
11.15 Vertragsstrafen
zu den Punkt 2.1 und 2.2 (Vertragsstrafenklausel – Formular H.214 Besondere Vertragsbedingungen): Die Prozentangaben zur Berechnung der Vertragsstrafen bezieht sich nicht wie in 2.1 und 2.2 genannt auf die im Auftragsschreiben genannte Auftragssumme, sondern auf die in der Schlussrechnung freigegebene Abrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer).
2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,2% (ohne Umsatzsteuer) der in der Schlussrechnung freigegebenen Abrechnungssumme ohne Umsatzsteuer. Beiträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Abrechnungssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der in der Schlussrechnung genannten freigegebenen Abrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf die in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Abrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
11.16 Ausführungsbedingungen Sichtbetonarbeiten
Die Ausführung der Leistungen der Sichtbetonarbeiten sind von Aufsichtskräften und Facharbeitern des AN auszuführen.
Eine Weitervergabe dieser Teilleistungen an Nachunternehmer ist ausgeschlossen.
11.17 Qualifikation der Aufsichtskräfte
Der AN ist zur Teilnahme eines qualifzierten Vertreters der technischen Baulei-
tung des AN an regelmäßig wöchentlichen Objektüberwachungsbesprechungen
in Präsenz, verpflichtet.
Die Qualifikation und Erfahrung der Aufsichtskräfte des AN ist vom AN entspre-
chend des Schwierigkeitsgrades der auszuführenden Leitungen zu benennen
und während der Ausführung seiner Leistungen zu garantieren.
Diese Aufsichtskräfte sind verpflichtet, die Leistungen des AN an Schalung,
Bewehrung und bei der Betonage arbeitstäglich umfassend zu betreuen und deren Qualität zu sichern.
Die Anzahl der vom AN geplanten Schalungs- Bewehrungs- und Betonierkolon-
nen ist mit der Objektüberwachung auch im Hinblick auf die Einhaltung der ver-
traglich vereinbarten Fristen und Termine abzustimmen.
11.18
In den Jour Fixe - Besprechungen der Objektüberwachung mit dem Vertreter
des AN werden allgemein und ins besondere für die Leistungen an Sichtbetonbauteilen vorausschauend die Abstimmungen zum Leistungsfortschritt der Arbeiten, Sichtabnahmen der Objektüberwachung für Schalungen von sichtbar
bleibenden Wänden und Deckenuntersichten terminlich abgestimmt. Die vom
AN gewählte Betoniertechnologie, die Ausschalfristen und die Nachbehandlung
unterliegt ebenfalls der Zustimmung der Objektüberwachung.
Unabhängig davon erfolgen die Bewehrungsabnahmen durch den beauftragten
Tragwerksplaner / den Prüfstatiker.
Die Abnahme der technischen Einbauteile wie Leerrohre, Entwässerungs-
bauteile etc. erfolgt- ebenfalls abgestimmt im Jour Fixe- von den an der Objektüberwachung beteiligten Fachplanern.
Die Anwesenheit der Aufsichtskräfte, die Kolonnenstärke, die ausgeführten Leistungen, Ausschaltermine etc. sind im wöchentlich vom AN vorzulegenden
Bautagebuch in digitaler Form zu dokumentieren und wöchentlich an die Objektüberwachung zu übergeben. Die erbrachten Leistungen sind dabei mit dem
Bautagebuch des AN fotographisch zu dokumentieren.
Alle vorgenannten Maßnahmen und Leistungen des AN sind bei dessen
Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen und werden mit den angebotenen Preisen der Leistungspositionen vom AG vergütet.
11.19 Einzelfristen Baumeisterarbeiten
gem. FB 214.H Punkt 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen)
gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind:
folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen
Die genannten Zwischentermine bilden die geplanten Schnittstellen, insbesondere für die gemeinsamen Rohdecken-Fertigstellungstermine, den Fertigstellungstermin der Dachdecke sowie die Etappen der Gerüstmontage ab. Sie sind in den Vergabeunterlagen der Gewerke Baumeisterarbeiten und Zimmerer- und Holzbauarbeiten sinngemäß aufeinander abgestimmt ausgewiesen und von beiden Auftragnehmern gleichermaßen als verbindliche Vertragsfristen anzuerkennen.
11.19.1 Amtsgebäude
Erdgeschoss:
ab Ausführungsbeginn - Fertigstellung EG inkl. Decke über EG:
12 Kalenderwochen
1.Obergeschoss:
ab Fertigstellung EG - Dauer für Fertigstellung OG1, S1 und S2 inkl. Aufstellen umlaufendes Fassadengerüst:
4 Kalenderwochen (=verbindliche Vorleistung für Ausführungsbeginn OG1 Zimmerer- und Holzbauarbeiten)
ab Fertigstellung OG1, S1 und S2 - Dauer für Fertigstellung OG 1, S3 und S4:
3 Kalenderwochen
Fertigstellung Decke über OG1 inkl. Aufbeton auf Holzdecken:
2 Kalenderwochen
2.Obergeschoss:
ab Fertigstellung OG1 - Dauer für Fertigstellung OG2, S1 und S2 inkl. Aufstocken umlaufendes Fassadengerüst:
4 Kalenderwochen (=verbindliche Vorleistung für Ausführungsbeginn OG2 Zimmerer- und Holzbauarbeiten)
ab Fertigstellung OG2, S1 und S2 - Dauer für Fertigstellung OG 2, S3 und S4:
3 Kalenderwochen
Fertigstellung Decke über OG2 inkl. Aufbeton auf Holzdecken:
2 Kalenderwochen
3.Obergeschoss:
ab Fertigstellung OG2 - Dauer für Fertigstellung OG3, S1 und S2 inkl. Aufstocken umlaufendes Fassadengerüst:
3 Kalenderwochen (=verbindliche Vorleistung für Ausführungsbeginn OG3 Zimmerer- und Holzbauarbeiten)
ab Fertigstellung OG3, S1 und S2 - Dauer für Fertigstellung OG 3, S3 und S4:
3 Kalenderwochen
Fertigstellung Decke über OG3 inkl. Aufbeton auf Holzdecken:
2 Kalenderwoche
Dach:
Aufbringung Dampfsperre:
2 Kalenderwochen
11.19.2 Nebengebäude:
Bodenplatte / Wände / Dachdecke, inkl. Dampfsperre:
Fertigstellung innerhalb der Ausführungsdauer Amtsgebäude
Hinweis LV-Anlage:
3000.2-100-13 Einzelfristen Ausführung Rohbau
Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
Fortsetzung der weiteren Besonderen Vertragsbedingungen Formular 214.H
Allgemeine Baubeschreibung Allgemeine Baubeschreibung
Bauvorhaben:
Neubau Dienststelle Höchstadt
für den Landkreis Erlangen-Höchstadt in Höchstadt an der Aisch.
Bauort :
Große Bauerngasse, 91315 Höchstadt
Bauherr :
Landkreis Erlangen-Höchstadt,
Nägelsbacherstraße 1
91052 Erlangen
vertreten durch: Landrat Alexander Tritthart
Lage
Das Grundstück befindet sich im östlichen Gemeindegebiet von Höchstadt im
Landkreis Erlangen-Höchstadt. Der Hauptzugang erfolgt von der Großen Bauerngasse.
Östlich des Baufeldes grenzt ein Gewerbe- bzw. Industriegebiet. Im Westen und im Süden befinden sich Wohngebiete. Nördlich schließt sich ein Gewerbegebiet an.
Bauvolumen
Der Neubau ist als viergeschossiger Baukörper mit zwei voneinander versetzten, rechteckigen Volumen.
Die Gebäudelänge beträgt insgesamt ca. 61 m geplant.
Die Gebäudebreite beträgt insgesamt ca. 43,50 m geplant.
Die Gebäudehöhe beträgt ca. +15,45 m über OK FFB Erdgeschoss.
Das Gebäude hat eine Bruttogeschossfläche von ca. 6094 m2.
Darüber hinaus ist ein 1-geschossiges Nebengebäude zu errichten, welches einen hohen Gebäudeteil in Form einer Leichtbauhalle besitzt.
Die Gebäudelänge beträgt hierbei insgesamt ca. 32,31 m geplant.
Die Gebäudebreite beträgt insgesamt ca. 15,78 m geplant.
Die Gebäudehöhe beträgt ca. +6,0 m bzw. 4,50m über OK FFB Erdgeschoss.
Das Gebäude hat eine Bruttogeschossfläche von ca. 492 m2.
Baugrundstück
Das Gelände steigt von Norden nach Süden insgesamt um ca. 40cm an.
Grundwasser wurde bei den Aufschlussarbeiten am 19.01., 25.01. und 30.01.2024 (Baugrunduntersuchung vom 26.02.2024) von 0,97m bis ca. 1,55 m unter Gelände in Form von oberflächennahem Grundwasser angetroffen.
Die FOK EG wird als Bezugshöhe ± 0,00 bei ca. 268,60 m ü.NHN festgelegt.
Baugrundverhältnisse – Schichtaufbau und Kennwerte
Im Bereich des geplanten Gebäudes wurde anhand der vorliegenden Sondierungen folgender Schichtaufbau festgestellt:
In allen Bohrungen wurde zunächst eine etwa 0,30 m bis 0,35 m dicke Schicht aus humosem Oberboden (Mutterboden) angetroffen. Diese relativ große Mächtigkeit hängt mit der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung des Geländes zusammen.
Darunter befindet sich als Deckschicht überwiegend schluffig-toniger Sand (SU*, ST*). Die Mächtigkeit dieser Schicht reicht je nach Bohrpunkt bis etwa 0,80 m (BS 2) bzw. 1,60 m (BS 4) unter Geländeoberkante. Teilweise sind auch Lagen aus feinsandigem Ton bzw. Schluff (TM, UM) mit steifer Konsistenz in die Deckschicht eingeschaltet.
Unterhalb dieser Deckschicht folgen Talablagerungen, die hauptsächlich aus Sand (SE, SU, ST) bestehen. Diese enthalten nur geringe bis unterschiedlich große Anteile an Feinmaterial und Kies und reichen bis in Tiefen von etwa 9 m bis 10 m. Auch hier sind vereinzelt dünne Lagen (wenige Dezimeter) aus feinsandigem Ton bzw. Schluff (TM, UM) mit steifer Konsistenz sowie schluffig/tonigem Sand (SU*, ST*) eingeschaltet. Der Sand in dieser Tiefe ist mitteldicht gelagert.
Fachspezifische Informationen sind aus dem Baugrundgutachten zu entnehmen. Die darin enthaltenen Informationen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Gebäudestruktur /-organisation
Das Gebäude liegt rückversetzt zur Straße mit einem repräsentativen
Vorplatz und einer klaren Zuwegung zum Haupteingang. Der Haupteingang wird nochmals mit einem Wechsel in der Materialität der Oberfläche und einem vorgezogenen Windfang betont. Durch Nutzung der zulässigen Höchstzahl an Geschossen verringert sich der Fußabdruck des Gebäudes und es entsteht eine Freifläche mit Grünanlage und Sitzgelegenheiten zum Verweilen, aber auch für Veranstaltungen im Außenraum.
Es stehen zudem Flächen für mögliche zukünftige Erweiterungen zur Verfügung.
Das Gebäude besteht aus zwei Flügeln, die an einem zentralen, repräsentativen Atrium zusammengeführt sind. Hier werden Besucher empfangen, können sich leicht einen Überblick im Gebäude verschaffen und werden zielgerichtet weitergeleitet.
Der Ausstattungsstandard, die Bürostruktur und Organisation orientieren sich am Dienstgebäude in Erlangen und gliedern sich in Büroeinheiten mit Zellenstruktur und einer Mittelzone mit dienenden Räumen wie Teeküchen, Zwischenarchive, Sanitäranlagen und Kopierräume. Sämtliche Büroflächen sind an der Fassade angeordnet.
Ein zweigeschossige Mehrzweckraum im Erdgeschoss bietet die Möglichkeit für Sitzungen, Versammlungen sowie weitere Veranstaltungen und kann bei Bedarf zum Atrium oder zum Außenbereich geöffnet werden. Die besucherintensiven Sachgebiete sind im Erdgeschoss untergebracht. Nebeneingänge ermöglichen eine Entzerrung des Besucherverkehrs im Foyer und kurze Wege.
Der Baukörper besteht aus einer Holz-Beton-Hybridbauweise mit einem massiven Erdgeschoss ohne Unterkellerung. Auf diese Weise wird dem Hochwasserschutz genüge getan. Zusätzlich wird mit der Höhenlage des Erdgeschosses auf alle bekannten Hochwasserszenarien reagiert. Dennoch wird die Modellierung des Grundstücks so gestaltet, dass eine stufenlose und barrierefreie Erschließung möglich ist. Aus statischen und brandschutztechnischen Gründen werden die Treppenräume und die Mittelzone in Stahlbeton ausgeführt. Die tragenden Decken und die Fassade sind aus Holz.
Baukonstruktionen / Bauelemente
Gründung
Flachgründung mit tragender Bodenplatte
Abdichtung nach Vorgabe Baugrundgutachten und Abdichtungskonzept.
Baukonstruktion
4-geschossiges Holz-Beton-Hybridbauweise mit Stahlbetonwänden, -decken- und stützen;
Geschosshöhe ca. 3,65 m;
Erdgeschoss als Sockelgeschoss in Massivbauweise.
Außenwände
Erdgeschoss
Außenwände als Thermowände / Halbfertigteile mit integrierter Dämmung und Fassadenplatten
Obergeschosse
Außenwände in Form von Brettsperrholz-Pfeilern
Fassade
Pfosten - Riegel - Fassade
Verglasung und Dämmpaneelen im Bereich der offenen Fassaden EG bis 4.OG.
Hinterlüftete Fassade aus Holzschalungsbrettern
Innenwände und Wandbeläge
Tragende Betonwände und Stützen als Sichtbeton-Bauteile (Fugeneinteilung
nach Angabe Architektur).
Nichttragende Wände als Metallständerwände mit Gipsbaustoffen beplankt,
Mineralfaser gedämmt und gestrichen.
Wandoberflächen in den Sanitärbereichen teilweise gefliest.
Akustikverkleidungen mit Lochung an Decken.
Absturzsicherung als Geländer (Höhe: ca. 1,10 m) in Form von geschlossenen Metallwangen bei der Haupttreppe im Eingangsbereich, feuerverzinkte Harfengeländer im Bereich der Fluchttreppenräume.
Im Bereich der Verbindungsflure in der Eingangshalle wird das Geländer als
liniengelagertes Glasgeländer ausgeführt.
Decken
Geschossdecken aus Stahlbeton bzw. Holz-Beton-Verbunddecken.
Alle Decken von Aufenthaltsräumen und Fluren werden abgehängt.
(Metalllamellendecken in den Fluren, Akustikpaneele in den Büros, Mehrzweckraum und Besprechungsräume mit geschlossenen Akustikdecken aus Gipskarton).
Bodenbeläge
Fliesen in Sanitärräumen und Eingangsbereich.
Linoleum in Fluren und Büroräume.
Teppich in Besprechungsräumen und Mehrzweckraum, teilweise auch in Räumen der Verwaltung.
Sauberläufe in Rahmen an allen Eingängen im EG.
Bodenbeschichtung in Technikräumen.
Zementestrich als Heizestrich in Aufenthaltsräumen;
Treppen (Konstruktion, Belag, Geländer)
Fluchttreppenläufe
in 2 Gebäudeecken als Stahlbeton-Fertigteil-Treppenläufe mit Beschichtung,
Antritts- und Zwischenpodest in Ortbeton,
im Treppenauge Absturzsicherung aus feuerverzinkten Harfengeländer.
Treppenanlage im Eingangsbereich
als Stahlbeton-Fertigteil-Treppen mit Linoleum-Belag;
Zwischenpodest aus Ortbeton mit Linoleum-Belag.
Beidseitige Geländer mit integrierten Handläufen geschlossen aus Metall an allen Treppenanlagen.
Dachkonstruktion, Dachdeckung, Dachentwässerung
Holz-Beton-Verbunddecken mit Gefälledämmung und Dachbegrünung (extensiv).
RWA-Öffnungen über Fluchttreppenräumen und Eingangshalle.
Dachausstieg mit ortsfester Stahl-Treppe.
Hauptdachentwässerung außenliegend vor der hinterlüfteten Fassade, Notentwässerung über Speier an der Fassade.
Lüftungskanäle und Photovoltaikanlage auf dem Dach.
Umlaufende Absturzsicherung am Dachrand (Geländer).
Sonnenschutz- und Verdunkelungseinrichtungen
Sonnenschutz mit Raffstoreanlagen an Süd-, West- und Ost-Seite.
Blendschutz Innenliegend im Bereich der Büros.
Baulicher Brandschutz
Das Gebäude wird in Gebäudeklasse 5 und als Sonderbau eingestuft.
Erläuterung des Tragwerks
Auszug aus dem Dokumentationsbericht der Tragwerksplanung zum Abschluss der LPH 3.
Dehnfugen
Das Gebäude muss aufgrund der Länge und Geometrie durch Dehnfugen unterteilt werden. In jedem Flügel wird eine Dehnungsfuge im Bereich der massiven Trennwände zwischen den Teilnutzungen errichtet.
Eine weitere Dehnungsfuge wird im Bereich der Galerie benötigt.
Die Dehnungsfugen werden beginnend ab Oberkante Bodenplatte angeordnet.
Im Bereich der Stahlbetondecken erfolgt die Fugenausbildung mittels Dornen.
Die HBV-Decken werden im Bereich der Schubfuge nicht miteinander verbunden und der Aufbeton durch eine Zwischenschicht wirksam getrennt.
Aussteifung
Die Geschossdecken werden als Deckenscheiben ausgebildet (Stahlbeton-
Deckenscheibe bzw. Holz-Beton-Verbunddecke).
Die Deckenscheiben werden an die massiven aussteifenden Kerne (Treppenhäuser, Mittelzonen zwischen den Fluren bzw. an massiven Trennwänden) angeschlossen.
Dachdecke
Die Dachdecke wird in Teilen als mehrachsig gespannte Stahlbeton-Massivdecke und in Teilen als Holz-Beton-Verbunddecke ausgeführt.
Die Grundlage bildet eine einachsig gespannte 7-schichtige CLT Decke (ca. Leno 220-7), welche mit ca. 8 cm bewehrten Aufbeton (C25/30) ergänzt wird.
Zur Sicherstellung einer Verbundwirkung sind Schubanker als Verbindungsmittel zwischen der Holzdecke und dem Aufbeton erforderlich. Die Verbindungsmittel (Annahme Elascon SFix-2 Schraube 9.5x200 mm) werden in den statisch erforderlichen Abständen angeordnet (geschätzt ca. 13 Stück/m²).
Die CLT-Decken müssen untereinander verbunden werden (z.B. mittels FSH-Stoßbrett oder mit Vollgewindeschrauben). Die bevorzugte Elementbreite der LENO-Deckenelemente beträgt 2,35 m (Standardmaß). Dort wo notwendig müssen Passplatten vorgesehen werden.
Zwischen der CLT-Decke und dem Aufbeton muss eine Folie vorgesehen werden.
Anschließend werden die Schubanker verschraubt und die Bewehrung (Stabstahl) verlegt.
Die Auflagertiefe der Brettsperrholzdecke auf den linienförmigen lastabtragenden Bauteilen (Wände und Unterzüge) wird ca. 80 mm betragen. Im Bereich der Außenwand wird eine Betonnocke (Stahlbeton-Ringbalken) ausgebildet. Aus baupyhsikalischen
Gründen respektive zur Herstellung einer ebenen Auflagerfläche ist ein Elastomerlager zwischen dem flächigen Auflager und der CLT-Decke erforderlich. Sofern aus Schallschutzgründen auf das Lager verzichtet werden kann, ist ein Mörtel-Glattstrich vorzusehen.
Die Deckenstärke wird ca. 30 cm betragen. Es sind keine Höhensprünge geplant.
Die Decken müssen an den Auflagern flächig aufgelagert werden (Wände, Unterzüge).
Hierfür sind geeignete Innen- und Außenwände bzw. Unterzüge vorzusehen.
Der Stahlbetondeckenteil wird als massive Konstruktion ausgebildet.
Es ist eine Ausbildung mit Elementdecken angestrebt.
Der erforderliche Feuerwiderstand (hochfeuerhemmend, F60-B) wird sowohl durch die Stahlbetondecke als auch durch die HBV-Decke erreicht.
Decken über 1. und 2.Obergeschoss
Die Geschossdecke zwischen dem zweiten und dem dritten Obergeschoss wird zu großen Teilen als Holz-Beton-Verbunddecke mit einer Stärke von ca. 30 cm errichtet. Die Grundlage bildet eine 7-schichtige CLT-Decke (Leno 220-7), welche mit ca. 8 cm bewehrten Aufbeton (C25/30) ergänzt wird.
Die Ausführungen sind sonst identisch mit den Beschreibungen der Dachdecke.
Decke über Erdgeschoss
Die Geschossdecke über dem Erdgeschoss wird als Stahlbeton-Massivdecke mit einer Stärke von ca. 30 cm ausgeführt werden. Eine Ausführung als Elementdecke wird angestrebt. Alle Decken werden abgehängt oder bekleidet.
Stützen
Im Bereich der Besprechungsräume und Galerie bzw. als Auflager für wandartige Träger sind Stahlbetonstützen erforderlich. Die Dimensionierung wird im Zuge der statischen Berechnung festgelegt.
Treppen und Treppenpodeste
Es ist eine massive Ausbildung als Stahlbeton-Treppenläufe geplant. Die Treppenläufe in den notwendigen Treppenräumen werden als Fertigteile ausgebildet und sind schallentkoppelt (z.B. Schöck Tronsole) aufzulagern.
Der Treppenlauf in der Eingangshalle wird ebenfalls als massive Stahlbetonkonstruktion ausgeführt. Geplant ist eine Ausführung der Treppenläufe als Fertigteile mit monolithisch verbundenem Zwischenpodest. Die Zwischenpodeste liegen mittels Schöck-Tronsolen Typ P auf den Unterzügen in den Außenwänden aufgelagert. Je Geschoss sind zwei Fertigteile (Antritt bis Zwischenpodest und Zwischenpodest bis Austritt) erforderlich. Die Fuge zwischen den Treppenpodesten ist mit Dornen in der Lage zu halten.
Gründung
Die Bodenplatte wird als elastisch gebettete Bodenplatte nach dem
Steifezifferverfahren bemessen. Die Oberkante der Bodenplatte liegt bei 268,40 müNN.
Der geotechnische Untersuchungsbericht des Ingenieurbüros Geotechnik Platzer vom 26.02.2024 beschreibt einen ca. 0,30-0,35 m hohen Mutterboden. Darunter folgt eine Deckschicht aus schluffig-tonigen Sand mit einer Stärke von ca. 0,80-1,60 m unter dem Gelände. Darunter folgen überwiegend sandige Talablagerungen.
Das Grundstück liegt direkt angrenzend an ein Überschwemmungsgebiet. Der
Bemessungswasserstand liegt bei ca. 268,00 müNN und damit geringfügig unterhalb der Oberkante der Bodenplatte.
Das Grundwasser ist nicht betonangreifend nach DIN 4030.
Die lastabtragende Gründungsplatte soll auf eine Perimeterdämmung unter der
Bodenplatte aufgelagert werden. Zur ausreichenden und frostfreien Lagerung muss ein mindestens 0,50 m hoher Bodenaustausch aus gut abgestuftem, verdichtbarem Material mit Frostschutzqualität unter der Bodenplatte einzubauen. Überall dort, wo Ton/Schluff in der Aushubsohle angetroffen wird, ist gemäß Baugrundgutachten ein tieferer Bodenaustausch vorzunehmen.
Es darf bei einer flächigen Gründung mit einem Bemessungswert des Sohldruckwiderstands von 470 kN/m² gerechnet werden. Maßgebend ist die zulässige Dauerdruckspannung der Perimeterdämmung unterhalb der lastabtragenden Bodenplatte (ca. 170-250 kN/m²).
Bei einer flächig gelagerten lastabtragenden Gründungsplatte darf mit einem Steifemodul von 40 MN/m² gerechnet werden.
Bei einer Bodenplattenstärke von ca. 40 cm ergeben sich Sohldruckspannungen unterhalb der Gründungsplatte, welche mit üblichen Dämmstoffen (z.B. Styrodur 3000 / 4000 / 5000) aufgenommen werden können.
Ein Auftriebsnachweis ist nicht erforderlich.
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Hinweise zur Ausführung Gewerk Baumeister Allgemeine Hinweise zur Ausführung
Gewerk Baumeister
Baustelle
Bisher ist die Zufahrt zur Baustelle entlang der östlichen Grundstücksgrenze angedacht und in die Planungen des AN zu berücksichtigen.
Flächen für Baustelleneinrichtung und Lagerung sind auf dem Grundstück nur eingeschränkt vorhanden, ebenso Parkmöglichkeiten.
Planunterlagen
Der AN erhält alle erforderlichen Unterlagen und Pläne im Datenformat auf einem Austauschserver bereitgestellt. Er ist verpflichtet sich diese nach Information eigenverantwortlich herunterzuladen. Es besteht kein Anspruch auf Papierunterlagen. Der Bieter verpflichtet sich zur Nutzung des Austauschservers.
Bauablaufplan
Für die ausgeschriebene Leistung ist vom AN spätestens 10 Arbeitstage vor Ausführungsbeginn ein detaillierter Bauablaufplan zur Freigabe durch die Bauleitung als pdf-Datei vorzulegen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den AN unverzüglich zu überarbeiten und erneut vorzulegen.
Baustelleneinrichtungsplan
Der AN hat spätestens 10 Arbeitstage vor Ausführungsbeginn einen Baustelleneinrichtungsplan über die von ihm geplante Baustelleneinrichtung auf Grundlage des zur Verfügung gestellten Baustelleneinrichtungsplans zu erstellen und zur Freigabe durch die Objektüberwachung als pdf- und dwg-Datei vorzulegen.
Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und
Entsorgungseinrichtungen, z. B. Behälter für die getrennte Erfassung
Die Übergeordnete Baustelleneinrichtung von Dritten, beinhaltet die Sanitärein-
richtungen die der AN - Baumeister und Zimmerer-und Holzbauarbeiten mit nutzen kann.
Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten
von Gerüsten.
Es sind vom AN - Rohbau Traggerüste der Klasse B einzusetzen.
Siehe Gesonderte Positionen
Es sind vom AN Gerüstbauarbeiten auszuführen, deren Vorhaltung für die Leistungen anderer Unternehmer vorgesehen ist.
Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts-
und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragneh-
mer
Für den AN - Baumeister und Zimmerer-und Holzbauarbeiten stehen Sanitärcontainer zur Verfügung. Lager- und Aufenthaltsräume für den AN sind vom AN zu selbst zu stellen und mit der Baustelleneinrichtung abgegolten.
Allgemeine Hinweise zur Ausführung Gewerk Baumeister
Allgemeine Hinweise zum Ablauf der Ausführung Bauablauf
Die nachfolgende Ausführungsbeschreibung ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung und dient der eindeutigen Festlegung von Bauablauf, Bauweise, Koordinationspflichten sowie Nebenleistungen des Auftragnehmers.
1. Allgemeines
Die Rohbauarbeiten sind zwingend geschossweise in einem konsequent sektorenweisen Bauablauf auszuführen. Der AN erkennt an, dass diese Bauweise wesentliche Auswirkungen auf Bauablauf, Terminplanung, Baustelleneinrichtung sowie Materiallogistik hat und berücksichtigt dies vollumfänglich bei Angebotsabgabe.
Das Gebäude gliedert sich in einen nördlichen und einen südlichen Büroflügel. Jeder Büroflügel wird in zwei baulich und logistisch getrennte Sektoren unterteilt. Pro Geschoss ergeben sich vier Sektoren. Das Gebäude besteht aus dem Erdgeschoss sowie drei Obergeschossen.
2. Verbindliche Bauabfolge
Abfolge: geschossweise
Innerhalb des Geschosses: Sektor 1 > Sektor 2 > Sektor 3 > Sektor 4
Jeder Sektor ist vollständig, zusammenhängend und ohne Unterbrechung herzustellen. Mit der Ausführung der tragenden Rohbauarbeiten eines nachfolgenden Sektors darf erst begonnen werden, wenn die Bauteile des vorhergehenden Sektors hergestellt ist.
3. Konstruktion und Bauweise
3.1 Bodenplatte
Die Bodenplatte ist über die gesamte Gebäudegrundfläche, d. h. über alle vier Sektoren gemeinsam, in einem durchgehenden Bauabschnitt in Stahlbetonbauweise herzustellen. Arbeits- und Sollfugen sind ausschließlich nach statischen Erfordernissen zulässig.
Bild: Bodenplatte
3.2 Erdgeschoss
Das Erdgeschoss wird einschließlich der Decke vollständig in Stahlbetonbauweise ausgeführt.
Außenwände: Thermowände mit integrierter Wärmedämmung, Ortbetonverfüllung.
Innenwände: Stahlbeton-Doppelwände sowie Ortbetonwände.
Decke über EG: Filigrandeckenelemente mit Ortbetonaufbeton.
Bild: Erdgeschoss
3.3 Obergeschosse – Hybridbauweise
Ab dem 1. Obergeschoss wird eine Hybridkonstruktion ausgeführt.
Innenwände werden überwiegend als Stahlbeton-Doppelwände hergestellt. In Teilbereichen werden Doppelwände auch als Außenwandkonstruktionen eingesetzt, sofern dies aus gestalterischen Gründen erforderlich ist, um aufgrund der farblichen und materialtechnischen Übereinstimmung mit den Innenschalen der Thermowände ein einheitliches Erscheinungsbild der sichtbaren Betonoberflächen sicherzustellen. Zudem erfolgt die Lastabtragung teilweise über Stahlbetonstützen und Stahlbetonunterzüge.
Die tragenden Außenwände bestehen aus Brettsperrholzpfeilern mit ergänzenden Holzunterzügen.
Bild: 1.Obergeschoss
Die Geschossdecken werden als Holz-Beton-Verbunddecken ausgeführt.
Der Aufbau des 2. und 3. Obergeschosses erfolgt jeweils vollständig analog zum 1. Obergeschoss.
Allgemeine Hinweise zum Ablauf der Ausführung
Bauausführung Baumeisterarbeiten Bauausführung Baumeisterarbeiten
Die Ausführungsbeschreibung erläutert die Konstruktion, den geschossweisen Bauablauf sowie die Schnittstellen der Baumeisterarbeiten zum Holzbau. Sie ergänzt die Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses und die zugehörigen Ausführungs- und Tragwerksunterlagen. Auftragnehmer der Baumeisterarbeiten wird nachfolgend als AN bezeichnet.
1 Gebäudegliederung und Ausführungsprinzip
Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss und drei Obergeschossen und gliedert sich in einen nördlichen und einen südlichen Büroflügel. Die Obergeschosse sind jeweils in vier Sektoren unterteilt. Lage und Abgrenzung der Sektoren ergeben sich aus dem Sektorenplan.
Der Rohbau wird geschossweise errichtet. Innerhalb der Obergeschosse werden die Baumeisterarbeiten in der Reihenfolge Sektor 1, Sektor 2, Sektor 3 und Sektor 4 ausgeführt. Die Holzbauarbeiten folgen innerhalb desselben Geschosses sektorenweise nach. Der Wechsel in das darüberliegende Geschoss erfolgt nach Herstellung der zugehörigen Decke und Erfüllung der statischen Voraussetzungen für den folgenden Bauzustand.
2 Konstruktion und Bauweise
Bodenplatte und Erdgeschoss
Die Bodenplatte wird über die gesamte Gebäudegrundfläche als zusammenhängender Bauabschnitt in Stahlbeton hergestellt. Betonierabschnitte, Arbeitsfugen und sonstige Fugen sind auf Grundlage der Tragwerks- und Ausführungsplanung festzulegen. Die zusammenhängende Herstellung setzt keine ununterbrochene Betonage der gesamten Bodenplatte voraus. Grundleitungen, Durchführungen und Einbauteile sind entsprechend den Ausführungsunterlagen vor dem Schließen der jeweiligen Bauteile einzubauen und zu kontrollieren.
Das Erdgeschoss einschließlich der Decke über dem Erdgeschoss wird vollständig in Stahlbetonbauweise errichtet. Die Außenwände bestehen aus Thermowandelementen mit integrierter Wärmedämmung und Ortbetonergänzung. Die Innenwände werden als Stahlbeton-Doppelwände und Ortbetonwände ausgeführt. Die Decke über dem Erdgeschoss besteht aus Filigrandeckenelementen mit Ortbetonaufbeton. Holzbauarbeiten setzen erst in den Obergeschossen ein.
Obergeschosse und Dachdecke
Ab dem ersten Obergeschoss wird eine Hybridkonstruktion hergestellt. Die Stahlbetonkonstruktion umfasst überwiegend Innenwände aus Doppelwandelementen sowie die vorgesehenen Stahlbetonstützen und Stahlbetonunterzüge. Teilbereiche der Außenwände werden entsprechend der Planung ebenfalls als Doppelwände ausgeführt. Die sichtbaren Betonoberflächen sind in den hierfür festgelegten Qualitäten herzustellen.
Die tragende Holzkonstruktion umfasst Brettsperrholzpfeiler und ergänzende Holzunterzüge. Die Decken der Hybridgeschosse einschließlich der Dachdecke werden als Holz-Beton-Verbunddecken aus Holzdeckenelementen und anschließend hergestelltem Aufbeton ausgeführt. Bauteilabmessungen, Anschlüsse und Oberflächenqualitäten richten sich nach den jeweiligen Einzelpositionen und Planunterlagen.
3 Geschossweiser Ablauf der Rohbauarbeiten
Nach Herstellung der Bodenplatte werden die Stahlbetonbauteile des Erdgeschosses und die Decke über dem Erdgeschoss ausgeführt. Der Aufbau der Obergeschosse setzt eine für die vorgesehenen Montage-, Lager- und Betonierlasten ausreichend tragfähige Unterkonstruktion voraus.
Im jeweiligen Obergeschoss stellt der AN zunächst die für den nachfolgenden Holzbau erforderlichen Stahlbetonbauteile in Sektor 1 und anschließend in Sektor 2 her. Nach Herstellung dieser beiden Sektoren beginnt der Holzbauunternehmer mit der Montage in Sektor 1 und setzt seine Arbeiten in der Reihenfolge Sektor 1 bis Sektor 4 fort. Parallel dazu führt der AN seine Arbeiten in Sektor 3 und anschließend in Sektor 4 desselben Geschosses weiter.
Voraussetzung für den Holzbaubeginn im jeweiligen Sektor sind geeignete und ausreichend tragfähige Auflager, fertiggestellte Anschlussbereiche, gesicherte Montageflächen und ein nutzungsbereites Gerüst. Noch erforderliche Restarbeiten des AN dürfen die sichere Montage und die Ausbildung der Anschlüsse nicht beeinträchtigen. Eine räumliche Überschneidung gefahrbringender Arbeiten ist auszuschließen.
Der Holzbauunternehmer montiert die zu seinem Auftrag gehörenden tragenden Holzelemente und verlegt die Holzdeckenelemente. Erst nach Verlegung der Holzdeckenelemente in allen vier Sektoren des Geschosses führt der AN die ihm zugeordneten Arbeiten zur Herstellung des Aufbetons aus. Hierzu zählen die in seinem Leistungsverzeichnis beschriebenen Randabschalungen, Bewehrungsarbeiten, Einbauteile, Betonierarbeiten und die Nachbehandlung.
Vor der Betonage sind die Ausführung der Verbundanschlüsse, die Auflager, die erforderlichen Unterstützungen sowie Aussparungen und Einbauteile anhand der jeweiligen Planunterlagen zu kontrollieren. Die Zuordnung der Verbundmittel und ergänzenden Verbindungsteile zu den Gewerken richtet sich nach den Einzelpositionen.
Die Fertigstellung der Betonage allein berechtigt nicht zur Belastung der Decke mit dem nächsten Bauzustand. Unterstützungen und Rückstützungen sind entsprechend den statischen Vorgaben beizubehalten.
Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen beginnt der AN mit Sektor 1 des darüberliegenden Geschosses. Dieser Ablauf wiederholt sich über die Obergeschosse bis zur Dachdecke. Die anschließenden Dachabdichtungsarbeiten werden durch das dafür beauftragte Gewerk ausgeführt.
4 Abstimmung und Übergabe der Arbeitsbereiche
Der AN richtet seine Arbeitsvorbereitung, Personal- und Geräteplanung auf die beschriebene Sektorenfolge und die parallele Tätigkeit des Holzbauunternehmers aus. Die erforderlichen Angaben zu Auflagern, Anschlüssen, Einbauteilen, Montagefreiräumen und Gerüstverankerungen sind vor Ausführung der betroffenen Bauteile mit den beteiligten Fachunternehmen und der Objektüberwachung abzustimmen.
Die Bereitstellung eines Arbeitsbereichs für das nachfolgende Gewerk ist gemeinsam festzustellen und zu dokumentieren. Dabei sind insbesondere der Ausführungsstand, erkennbare Abweichungen, erforderliche Schutzmaßnahmen und zulässige Belastungen festzuhalten. Diese Feststellung stellt keine rechtsgeschäftliche Abnahme der betreffenden Leistungen dar.
Der AN verantwortet die ordnungsgemäße Ausführung seiner Leistungen einschließlich der ihm zugeordneten Montage- und Hilfskonstruktionen. Die übergeordnete Koordination der getrennt beauftragten Unternehmen verbleibt beim AG. Erkennbare Bedenken und Behinderungen sind nach den vertraglichen Regelungen anzuzeigen.
5 Arbeitsgerüst und Fassadengerüst
Das Arbeits- und Fassadengerüst gehört zum Leistungsumfang des AN Baumeister. Die Gerüstarbeiten werden nicht als eigenständiges Gewerk vergeben. Das Gerüst dient den eigenen Rohbauarbeiten und ist außerdem für die Mitbenutzung durch die Gewerke Holzbau, Dach, Fenster und Fassade vorgesehen.
Vorgesehen ist ein Gerüst der Lastklasse 3 mit 2,0 kN/m², Breitenklasse SW09 und Höhenklasse H1 mit wandseitiger Belagverbreiterung. Ausdehnung, Gerüstlagen, Zugänge, Verankerungen, Seitenschutz und ergänzende Bauteile ergeben sich aus den zugehörigen Einzelpositionen. Die vorgesehenen Nutzungen sind innerhalb der ausgewiesenen Tragfähigkeit und Nutzungsbedingungen zu organisieren; Montage- oder Lagerlasten oberhalb dieser Grenzen sind nicht zulässig.
Bereitstellung und Aufstockung
Bis zum Beginn der Holzbauarbeiten kann der AN die Gerüststellung für seine eigenen Rohbauarbeiten innerhalb der beschriebenen Randbedingungen eigenverantwortlich organisieren. In jedem zur Holzbaumontage anstehenden Sektor muss das erforderliche Gerüst spätestens mit Bereitstellung der dortigen Stahlbetonbauteile für den Holzbau vollständig aufgestellt, geprüft und für die vorgesehene Nutzung bereitgestellt sein.
Die Gerüststellung muss sowohl die Montage der Holzbauelemente als auch die Herstellung der Deckenränder ermöglichen. Gerüst und Verankerungen sind auf die wechselnden Stahlbeton- und Holzbauabschnitte abzustimmen. Die Verankerung darf nur in hierfür geeigneten und ausreichend tragfähigen Bauteilen erfolgen.
Das Gerüst wird dem geschossweisen Baufortschritt folgend aufgestockt und angepasst. Der AN stimmt die hierfür erforderlichen Arbeiten mit Holzbauunternehmer und Objektüberwachung so ab, dass die für den jeweiligen Montageabschnitt benötigten Gerüstlagen vor Aufnahme der Arbeiten nutzbar sind. Während des Auf-, Um- und Abbaus sind betroffene Bereiche gegen unbefugte Nutzung zu sichern.
Mitbenutzung und Rückbau
Der AN stellt den mitbenutzenden Unternehmen die für die sichere Gerüstnutzung erforderlichen Angaben zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere freigegebene Nutzungsbereiche, zulässige Lasten und Nutzungsbeschränkungen. Die Prüf- und Nutzungspflichten des jeweiligen Gerüstnutzers bleiben bestehen. Änderungen am Gerüst dürfen ausschließlich durch hierzu befugte Personen erfolgen.
Die Vorhaltung umfasst auch die Nutzung durch die genannten Folgegewerke. Der Rückbau eines Gerüstabschnitts erfolgt erst, wenn die gerüstabhängigen Arbeiten dieser Gewerke in diesem Bereich abgeschlossen sind und die Abstimmung mit AG beziehungsweise Objektüberwachung erfolgt ist. Die für die Preisbildung maßgebenden Vorhaltemengen und die Abrechnung einer darüber hinausgehenden Gebrauchsüberlassung richten sich nach den Gerüstpositionen.
6 Traggerüste und Bauzustände
Die für die Baumeisterarbeiten vorgesehenen Traggerüste der Klasse B sind nach den zugehörigen gesonderten Positionen auszuführen. Traggerüste und Deckenunterstützungen sind hinsichtlich ihrer Funktion und Lastabtragung vom Arbeits- und Fassadengerüst zu unterscheiden.
Für die Ausführung der eigenen Leistungen hat der AN die erforderlichen Nachweise für Hilfskonstruktionen und Bauzustände im vertraglich geschuldeten Umfang zu erbringen.
7 Baustelleneinrichtung und Materiallogistik
Die Baustelleneinrichtung ist auf die geschossweise Bauweise und die parallelen Arbeiten in unterschiedlichen Sektoren auszurichten. Kranaufstellung und Schwenkbereiche, Anlieferung, Lagerflächen, Montageflächen sowie Verkehrs- und Rettungswege sind unter Berücksichtigung der ausgewiesenen Baustellenflächen zu planen.
Der AN hält die für seine Arbeiten erforderlichen Verkehrswege und Arbeitsbereiche frei und stimmt die Nutzung gemeinsam beanspruchter Flächen mit den beteiligten Unternehmen und der Objektüberwachung ab. Materiallagerungen auf Decken dürfen nur innerhalb der nachgewiesenen Tragfähigkeit erfolgen. Eine Mitbenutzung von Hebezeugen durch andere Unternehmen ist nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang Bestandteil der Leistung.
8 Schnittstellen zu Technik und Ausbau
Die für die Technische Gebäudeausrüstung erforderlichen Schächte, Aussparungen, Durchführungen und Einbauteile sind entsprechend der koordinierten Ausführungsplanung herzustellen. Vor dem Betonieren sind deren Lage und Ausführung zu kontrollieren. Nachträgliche Eingriffe in tragende Bauteile bedürfen der vorherigen Abstimmung mit der zuständigen Planung.
Installations- und Ausbauarbeiten können in räumlich abgegrenzten Bereichen aufgenommen werden, sobald die hierfür erforderlichen baulichen Voraussetzungen, sicheren Zugänge und Schutzmaßnahmen bestehen. Die Fertigstellung einzelner Sektoren allein begründet keine uneingeschränkte Nutzbarkeit durch Folgegewerke. Arbeiten unter noch nicht gesicherten Montage- oder Betonierbereichen sind auszuschließen.
9 Schutz der Bauteile und Witterungsschutz
Der AN schützt seine Leistungen im vertraglich geschuldeten Umfang vor Beschädigung und schädlichen Witterungseinwirkungen. Bei seinen Arbeiten sind bereits hergestellte Bauteile anderer Gewerke vor vermeidbaren Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen. Dies betrifft insbesondere die Holzkonstruktion bei Bewehrungs-, Betonier- und Nachbehandlungsarbeiten.
Für den sektorenbezogenen Witterungsschutz des Holzbaus ist ein provisorisches Schutzdach mit umlaufendem Überstand von etwa 1,00 m vorgesehen. Rohbauöffnungen werden durch vorbereitete, mit Folien bespannte Rahmen oder durch geeignete flächige Folienabdeckungen geschützt. Abdeckungen sind windsicher zu befestigen; anfallendes Wasser ist kontrolliert abzuleiten. Die Konstruktion darf unzulässige Lasten oder Feuchteeinträge in bereits hergestellte Bauteile nicht verursachen.
Schutzmaßnahmen an den Holzbauelementen sind mit dem Holzbauunternehmer abzustimmen.
Zusätzlich ausgeschriebene Schutzmaßnahmen bei winterlichen Witterungsverhältnissen werden über die hierfür vorgesehenen gesonderten Positionen vergütet. Die vertraglichen Schutzpflichten der jeweiligen Auftragnehmer bleiben unberührt.
10 Leistungsabgrenzung und Vergütung
Der beschriebene Bauablauf und die erkennbaren Schnittstellen sind bei der Kalkulation der jeweils betroffenen Leistungen zu berücksichtigen. Gesondert beschriebene Gerüst-, Traggerüst- und Schutzleistungen werden über die hierfür vorgesehenen Positionen abgerechnet. Die Zuordnung von Nebenleistungen und Besonderen Leistungen richtet sich nach den vereinbarten Vertragsunterlagen und den einschlägigen ATV der VOB/C.
Änderungen des vorgesehenen Ablaufs, zusätzliche Leistungen sowie Auswirkungen von Behinderungen sind nach den vertraglichen Regelungen der VOB/B zu behandeln.
Bauausführung Baumeisterarbeiten
Einteilung der Sektoren Einteilung der Sektoren
Einteilung der Sektoren
Ablauf Bauausführung Rohbauarbeiten Ablauf Bauausführung Rohbauarbeiten
(Baumeister / Zimmerer-und Holzbauarbeiten)
Kennwerte Sektoren:
Sektor 1, Achse G-L / Achse 1-5: ca. 366m2
Sektor 2, Achse G-L / Achse 5-9: ca. 350m2
Sektor 3, Achse G-A / Achse 6-10: ca. 470m2
Sektor 4, Achse A-F / Achse 10-13: ca. 360m2
Bespielhafte Darstellung des Aufbaus, geschossweise, Sektor 1 - 4:
Bodenplatte
Wände Erdgeschoss
Decke über Erdgeschoss, Gewerk Baumeister
1. Obergeschoss
Sektor 1 und 2, Gewerk Baumeister
1. Obergeschoss
Sektor 1 und 2, Gewerk Zimmerer- und Holzbau /
Sektor 3 und 4, Gewerk Baumeister
1. Obergeschoss
Sektor 3 und 4, Gewerk Zimmerer- und Holzbau
Beginn Verlegung Deckenelemente Sektor 1 und 2, Gewerk Baumeister
Decke über 1.Obergeschoss, Gewerk Baumeister / Zimmerer- und Holzbau
2. Obergeschoss
Sektor 1 und 2, Gewerk Baumeister
2. Obergeschoss
Sektor 1 und 2, Gewerk Zimmerer- und Holzbau /
Sektor 3 und 4, Gewerk Baumeister
2. Obergeschoss
Sektor 3 und 4, Gewerk Zimmerer- und Holzbau
Beginn Verlegung Deckenelemente Sektor 1 und 2, Gewerk Baumeister
Decke über 2.Obergeschoss, Gewerk Baumeister / Zimmerer- und Holzbau
3. Obergeschoss
Sektor 1 und 2, Gewerk Baumeister
3. Obergeschoss
Sektor 1 und 2, Gewerk Zimmerer- und Holzbau /
Sektor 3 und 4, Gewerk Baumeister
3. Obergeschoss
Sektor 3 und 4, Gewerk Zimmerer- und Holzbau
Beginn Verlegung Deckenelemente Sektor 1 und 2, Gewerk Baumeister
Decke über 3.Obergeschoss, Gewerk Baumeister / Zimmerer- und Holzbau
Ablauf Bauausführung Rohbauarbeiten
Anlagen zum LV Anlagen zum LV-Anlagenverzeichnis
Alle Anlagen, die dem LV beigefügt sind, liegen im pdf-Format vor und sind zu beachten.
Anlagen zum LV
02 Baumeisterarbeiten
02
Baumeisterarbeiten
02.03 Erdarbeiten
02.03
Erdarbeiten