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Es ist zu beachten, dass sich aus der Lage der umzubauenden Räume im U-Bahnbauwerk erhebliche
Erschwernisse ergeben, die in die Einheitspreise einzurechnen sind und nicht gesondert vergütet
werden. Insbesondere ist damit zu rechnen, dass sämtliche Materialien und Geräte von der Oberfläche
händisch über die Verteilerebene und den Bahnsteig sowie über die dazwischenliegenden Treppen zum
Arbeitsort im Bauwerk zu transportieren sind. Abbruchmaterial ist ebenso händisch aus dem Bauwerk
zur Sammelstelle an der Oberfläche abzutransportieren. Die Lage der Arbeitsstellen im Bauwerk kann
den beiliegenden Übersichtsplänen entnommen werden. Der Transportweg zwischen Oberfläche am
U-Bahnaufgang und Einbauort im U-Bahnbauwerk beträgt für die jeweiligen Räume ca.:
- MP HV-AV 411: ca. 120m Länge, zwei Rampen und einer Treppe mit
insgesamt ca. 9 Höhenmeter
- MP Raum 117: ca. 66m Länge, zwei Rampen mit insgesamt ca. 4
Höhenmeter
- MP GE 217 (FM2 311b): ca. 85m Länge, zwei Treppen mit insgesamt ca. 8
Höhenmeter
- AP HV-AV 411: 104m Länge, zwei Treppen mit insgesamt ca. 9 Höhenmeter
- AP HV-SV 413, USV 414, EL 422: ca. 76m Länge, zwei Treppen mit insgesamt ca. 9
Höhenmeter
- AP GE 217 (FM2 311b): ca. 61m Länge, eine Treppe mit insgesamt ca. 9 Höhenmeter
Es ist zu beachten, dass sich aus der Lage der umzubauenden Räume im U-Bahnbauwerk erhebliche
03.08 Doppelboden