Innendämmung
MWH Weyprechthof München
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Allgemeine Vorbemerkungen zum Projekt Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück Max-Liebermann-Straße 6/Weyprechtsstraße, FlNr. 1233/18 in 80937 München-Feldmoching eine Wohnanlage bestehend aus zwei miteinander verbundenen Gebäuden und einer 2-geschossigen Tiefgarage zu errichten. Der nördliche Baukörper (Haus 1) besteht aus fünf Geschossen (EG/1.OG/2.OG/3.OG/4.OG/DG) mit insgesamt 61 Wohnungen. Der südliche Baukörper (Haus 2) besteht aus vier Geschossen (EG/ 1.OG/2.OG/3.OG) mit insgesamt 21 Wohnungen und einem Gastrobereich im Erdgeschoss. Beide Gebäude sind 2-geschossig unterkellert. Die Tiefgarage umfasst insgesamt 75 PKW-Stellplätze. Die Gebäude werden nach den Wohnbauforderbestimmungen (WFB 2022) geplant und errichtet. Haus 1+2 wird nach den Förderrichtlinien der Einkommensorientierten Förderung (EOF) das Gebäude geplant und errichtet. Anzahl Wohnungen 82 + 1 Gewerbe Wohnfläche 4.424 m2 Bruttorauminhalt 33.380 m3 TG-Stellplätze 75 Stück HÖHENANGABEN (RICHTWERTE FÜR KALKULATION) * +- 0 ,00m  =  ca. 498,90 m ü.NN * OK Gelände  im Mittel =  ca. 498,90 m ü.NN * höchster Grundwasserstand  =   ca. 493,30 m ü.NN * Sohle Flachgründung  =  491,65 m ü.NN * Gründungssohle Aufzugsunterfahrten = 490,45m ü.NN Zeitlicher Ablauf: Erstellung der Baugrube ab Anfang Januar 2025 Baubeginn Rohbauarbeiten ist ab Ende September 2025 geplant. Fertigstellung Rohbau voraussichtlich Ende Juni 2026.                             Ausführungsbeginn der Arbeiten Innendämmung ab ca. Juni bis September 2026 Die genauen Termine zur Leistungserbringung werden in Vergabeverhandlungen vor einer möglichen Auftragserteilung festgelegt.
Allgemeine Vorbemerkungen zum Projekt
Technische Vorbemerkungen T 1. Baustelleneinrichtung, Zufahrten, Baustraßen, Lagerflächen Einrichtungen, Zufahrten, Baustraßen und Lagerflächen sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen (Vorlage eines Baustelleneinrichtungs- plans), anderfalls bei Bedarf auf eigene Kosten zu ändern. Weitere erfoderliche Flächen sind durch den Auftrgsnehmer in eigener Sache ggf. anzumieten bzw. zu beschaffen. Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Verkehrssicherung, Beschilderung und Reinigung der angrenzenden öffentlichen Verkehrswege bzw. Zufahrtsstraßen zur Baustelle ist durch den Auftragnehmer zeitnah und selbstständig durchzuführen. Die Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs ist in jedem Falle zu gewährleisten. Der Auftragnehmer hat eine ordentliche, saubere Baustelle zu gewährleisten. Wöchentlich ist die gesamte Baustelle aufzuräumen, Schutt ist in Container zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind täglich aufzuräumen. Sollte auch nach einmaliger Aufforderung die Sauberkeit und Ordnung nicht hergestellt werden, wird der Auftraggeber die Säuberung zu Lasten des Auftragnehmers  veranlassen. Übernachtungen auf der Bautelle sind nicht zulässig. T 2. Vorleistungen / Vorarbeiten Der Auftraggeber hat weitere Ausbauarbeiten in Auftrag gegeben. Diese Leistungen werden teilweise parallellaufend ausgeführt. Hier wird vom Auftragnehmer Zusammenarbeit mit anderen Gewerken zur Termin- und qualitätsgerechten Herstellung erwartet. T 3. Unfallverhütung/Sicherheit Besonders wird auf die Einhaltung der UVV-/VBG-Vorschriften zum Unfallschutz und zur Sicherheit hingewiesen, insbesondere für Absturzgefährdungen (Treppenloch, Schächte, bodengleiche Fenster) und bei Schneide-, Transport- und Anschlagarbeiten). Auf die Helmtragepflicht wird ausdrücklich hingewiesen. Insbesondere die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung und der UVV "Erste Hilfe" (VBG 109) sind hinsichtlich ausreichender Einrichtungen auf der Baustelle zu beachten. Der Zugang  zu Erste-Hilfe- und Rettungsmaterial ist zu kennzeichnen und während des Baubetriebes allgemein zugänglich zu halten. Ersthelfer müssen entsprechend der Anzahl der auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter anwesend sein. Eine Meldeeinrichtung (Telefon) muß vorhanden und zugänglich sein. Der Aushang "Erste Hilfe" ist vom AN zu stellen. Kosten hierfür sind in die Angebots-Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Der Auftraggeber wird die Pflichten der Baustellenveustrordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz gesondert beauftragen. T 4. Ausführung und Montage Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind entsprechend den jeweils gültigen und aktuellen  Regeln der Technik anzubieten und auszuführen. Übergeordnet zu den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen gelten hierfür grundsätzlich sämtliche relevante Normen, Vorschriften, Hinweise von Fachverbänden  und Richtlinien des jeweiligen Baustandortes in den aktuellsten Ausgaben. Ausnahmen sind explizit angegeben und als solche gekennzeichnet. Es sind ausschließlich DIN-konfome Materialien aus europäischer Produktion mit entsprechenden Übereinstimmungserklärungen, Prüfzeugnissen oder Qualitätsnachweisen zu verwenden. Die Qualität von Liefermaterial ist vom Auftragnehmer bei Bedarf ohne Mehrkosten für den Auftraggeber mit unabhängigen Gutachten/ Prüfberichten zu belegen. Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber den in der Leistungs- beschreibung aufgeführten Fabrikaten, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer  Begründung anzumelden. T 5. Abrechnungshinweise Leistungen für Verkehrssicherung, Beschilderung, Straßenreinigung (Beseitigung von Verschmutzungen) die auf die angebotenen Leistungen zurückgehen werden nicht gesondert vergütet. Aufwendungen hierfür sind in die angebotenen Preise einzurechnen. Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen. Dazu gehört auch ein für die Arbeiten erforderliches Hebezeug. Mehrarbeiten durch Witterungseinflüsse, soweit sie das jahreszeitlich zu erwartende Ausmaß nicht überschreiten, werden nicht vergütet und sind ohne Verzug auf eigene Kosten durch den Auftragnehmer durchzuführen. Bei Aufmaßen werden nur technisch erforderliche bzw. technologisch mögliche Maße anerkannt. Mehrleistungen bzw. Folgeleistungen gehen zu Lasten des Verursachers. T 6. Umwelt- und Entsorgungsvorschriften Der AN ist in seinem Aufgabenbereich zuständig für die Einhaltung aller Umweltvorschriften, die sich aus den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, behördlichen Richtlinien sowie Bau- und Betriebsgenehmigungen ergeben. Dies betrifft die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Abwässern, einschl. der anfallenden Gebühren, die bestimmungsmäßige Anwendung, Lagerung und den Tran desport von gefährlichen Stoffen, sowie die Beachtung von Schutz- gebieten und -zeiten im Bereich der Baustelle (Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- und Immissionsschutz), soweit diese bei den Arbeiten und Leistungen des AN anfallen. Die hierzu erforderlichen Ausrüstungen und Sicherheitseinrichtungen hat der AN für die Dauer seiner Arbeiten auf seine Kosten zu beschaffen, vorzuhalten und einzusetzen. Für eventuell bei Durchführung seiner Arbeiten nötige Bauhilfsmaßnahmen hat der AN die dafür erforderlichen Genehmigungen auf seine Kosten zu beschaffen. Der verantwortliche Bauleiter/Fachbauleiter bzw. sein Umweltschutz- verantwortlicher hat die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen im Baustellenbereich sicherzustellen. Er ist verpflichtet,seine Arbeitskräfte rechtzeitig in der Beachtung aller Umweltschutzbestimmungen im Baustellenbereich in Abstimmung mit dem AG zu unterweisen. Kommt der AN den vorstehend genannten Verpflichtungen nicht nach, ist der AG berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung und entsprechender Androhung die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des AN durchzusetzen. Bei der Durchführung der Bauarbeiten ist die Belästigung durch Geräusche der für die Bauarbeiten einzusetzenden Geräte, Maschinen, Fahrzeuge usw. so gering wie möglich zu halten. Gesetzliche Bestimmungen und die dazu erlassenen Durchführungsverordnungen, Richtlinien usw. sind einzuhalten. Während arbeitsfreier Zeiten und bei Unterbrechungen sind die Arbeitsmaschinen auszuschalten. Es sind Baumaschinen einzusetzen, die den Anforderungen der Richtlinie 2000/14/EG vom 08.05.2000 und den Ergänzungen gem. Richtlinie 2005/88/EG entsprechen und die Kriterien des Umweltzeichens „lärmarme Baumaschine“ enthalten und entsprechend gekennzeichnet sind. Auch hier gelten die Ausführungsvorschriften zum Thema DGNB ergänzend und erweiternd. Es gilt das Bundesimmissionsschutzgesetz und die AV Baulärm! Grundsätzlich ist in Bezug auf die Lagerung und Entsorgung von Abfällen, Lärm-, Staub- und Bodenschutz auf der Baustelle im Rahmen der DGNB-Zertifizierung die Einhaltung der Bundes-Bodenschutz- und Altlasten- verordnung (BBodSchV) zu beachten. Sonntagsarbeit (ohne Lärmbelästigung) z.B. beim Innenausbau: Für diese Genehmigung ist das Amt für Arbeitsschutz zuständig. (Sondergenehmigungsverfahren, Anträge und Gebühren gehören zum Leistungsumfang des AN). T 7. Bauseitige Leistungen Vom AG werden folgende Leistungen bereitgestellt: - Fassadengerüst                Alle anderen erforderlichen Gerüste und Rüstungen für die Leistungen des AN sind vom AN zu stellen und einzukalkulieren, auch wenn nicht eigens im LV erwähnt. - Beleuchtung der Verkehrs- und Fluchtwege, Ele- Elektroverteilungen außerhalb des Gebäudes. - Höhenbezugspunkte auf jeder Etage. - Entnahmepunkt "Bauwasser" ebenerdig. - Sanitärcontainer / Chemietoilette ebenerdig. - Bauwesenversicherung Der Auftraggeber erwirkt die erforderliche Baugenehmigung. Er beauftragt ein Ingenieurbüro mit der Bauüberwachung; die Sige-Koordination gem. Baustellenverordnung wird er getrennt beauftragen. Alle anderen durch die Gesetzgebung (z. B. Fachbauleitung gem. BayBO) und Notwendigkeit erforderlichen Aufgaben übernimmt der Auftragnehmer. Sie sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Bauumlage von 2,0 % der Bruttoabrechnungssumme des Auftragnehmers für die Nutzung der Sanitär-, Strom- und Bauwassereinrichtung sowie für die Beteiligung an der Bauwesenversicherung. T 8. Sicherheitsleistungen Ausführungssicherheit 10 % der Auftragssumme. Gewährleistungssicherheit 5 % der Abrechnungssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist ( 5 Jahre + 6 Monate). Die Modalitäten zu den Sicherheiten werden in der Auftragsverhandlung in einem Verhandlungsprotokoll genauer festgelegt. T 9. Planunterlagen Pläne werden dem AN als pdf-Dateien, bzw. nach Abstimmung auch als dwg/dxf-Datei zur Verfügung gestellt.
Technische Vorbemerkungen
Zertifizierungs-Anforderungen 'Nachhaltiges Bauen' Der Bauherr beabsichtigt das Bauvorhaben ‚MWH' in der Max-Liebermann-Straße 6 in München nach den Zertifizierungsanforderungen der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen), Nutzungsvariante Neubau Wohnen, Version 2018, in der Zertifizierungsstufe ‚Gold' zertifizieren zu lassen. Zusätzlich wurden für das Neubauprojekt KfW-Fördermittel aus dem Programm ‚Klimafreundlicher Neubau' (KFN) beantragt. Ergänzend sind die Nachhaltigkeitsanforderungen des Bundes zum ‚Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude' (QNG) einzuhalten. Darüber hinaus wird eine EU-Taxonomie-Konformität über die ESG-Verifikation der DGNB angestrebt, welche im Rahmen der DGNB-Zertifizierung mit geprüft wird. Allgemeiner Hinweis Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die für eine Zertifizierung relevanten Unterlagen und Dokumente, wie im Pflichtenheft beschrieben, dem Auftraggeber und seinem Auditor bereit zu stellen: Die Übergabe DGNB relevanter Dokumentationsunterlagen erfolgt in digitaler Form. Sämtliche Dokumentationen sind entsprechend dem gebauten Zustand aktualisiert im PDF oder DWG-Format bereitzustellen. Folgende Anforderungen zum nachhaltigen Bauen gemäß DGNB/QNG/ESG7.2 sind Vertragsbestandteil und die geforderten Nachweise ohne gesonderte Aufforderung vor Freigabe/Ausführung zu übergeben und gemäß gebautem Stand nachzuführen: Anforderungen bezüglich Schadstofffreiheit und Umweltverträglichkeit der relevanten Bauteile, Baumaterialien und Oberflächen gemäß Kriterien Matrix als Anlage 2 (DGNB/QNG/ESG7.2) Sämtliche der gemäß Anlage 4b (ESG 7.1) genannten Produkte je relevanter Kostengruppe die kein CE-Kennzeichen gemäß EU-Bauproduktenverordnung aufweisen. Diese sind zur Konformitätsprüfung mit der EU-REACH-Verordnung dem Auditor des Bauherrn vor Einbau vorzulegen (Anlage 4a) Zusätzlich übergibt der AN dem Bauherrn eine Auflistung sämtlicher (100%) gemäß Anlage 4b relevanter Produkte samt Nachweis (z.B. Herstellerbestätigung oder Produktdatenblatt) der CE-Kennzeichnung. Im Hinblick auf die Zertifizierung sind alle Angaben zu Risikostoffen zwingend einzuhalten (siehe Anhang 2 der technischen Vorbemerkungen zu DGNB ENV_1.2, QNG 3.1 und ESG 7.1/2). Für alle einzubauenden Produkte und Materialien, außer rein mineralische Baumaterialien, sind hinsichtlich materialökologischer Anforderungen die geforderten Qualitäten anhand der von KPI bereitgestellten Deklarationslisten vor Bestellung eine Freigabe durch den Auditor einzuholen. Leistungsbestandteil des AN ist die Beibringung und Zusammenstellung aller dafür geforderten Unterlagen und Nachweise (insbesondere Produkt- und Sicherheits-datenblätter) anhand der Deklarationslisten. Der AN hat unverzüglich nach Beauftragung, spätestens 4 Wochen nach Vergabe bzw. 2 Wochen vor Bestellung, mindestens Produktangaben wie Menge, Einsatzort sowie Produkt- und Sicherheitsdatenblätter, ggf. EPD (Environmental Product Declaration), und wenn nötig Herstellererklärung / Prüfzertifikat, der Bauleitung und dem Auditor (KPI) unaufgefordert und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Die Unterlagen werden dann geprüft und die Materialien schriftlich per E-Mail freigegeben. Sollten Materialien nicht den bauökologischen Materialan-forderungen entsprechen, ist der AN verpflichtet ein kostenneutrales Ersatzprodukt zur Verfügung zu stellen. Dieses durchläuft dann nochmals den Prüfungsprozess. Aufgrund des Prüfvorganges muss eine Vorlaufzeit zwischen Einreichung und Freigabe der Materialen von 2 Wochen berücksichtigt werden. Es dürfen nur Produkte eingesetzt werden, die vom Auditor freigegeben und DGNB-konform sind. Andernfalls behält sich der AG u.a. vor, AAdie Produkte auf Kosten des AN austauschen zu lassen. Die Bauleitung dokumentiert die Verwendung / den Einbau der Produkte anhand des Materialkatasters von KPI. Hierzu sind zwingend die betreffenden Anlagen 'Nachhaltiges Bauen' zu diesem LV zu beachten und die betreffenden Zertifizierungs-Anforderungen umzusetzen.
Zertifizierungs-Anforderungen 'Nachhaltiges Bauen'
Konstruktionsbeschreibung Innendämmung UG's innen Innendämmung ist in den unbeheizten Räume der Untergeschosse im Bereich von Decken und Flanken, sowie Wänden gegen warme Räume nach DIN 4108-10 Keller, Tiefgarage, einschl. TG-Rampe  (Wände und Decke nur schallabsorbierend)  einzubauen. Ebenso sind die Flächen von beheizten Räume wie, die Erschließungskerne, Treppenhauskerne und Gastronomieflächen nach außen gegen kalte Räume wie folgt zu dämmen; Innendämmung / TG bei Wänden und Decken als Mineralplatte mit leichter Sichtplatte und einer individuellen Dämmauflage : Produktespezifikationen: - Sichtplatte (werkseitig weiß farbbschichtet) mit individuleller MW-   Dämmung - Befestigung mittels geeign. Metallprofil-System, einschl.   Kantenschutzprofilen bei freien Schnittenden wo erforderlich. - Materialstärke / Aufbau ca. 100-200mm bzw. lt. Angaben in den   LV- Positionen sowie gemäß den Vorgaben der projektbezogene   Bauphysik. - Wärmeleitfähigkeit / WLS 032-035 laut Angaben in den LV-   Positionen bzw. gemäß den Vorgaben der Planung sowie   projektbezogene Bauphysik. - Brandschutzanforderung mind. A2, siehe auch gemäß   Vorgaben des projektbezogenen Brandschutzes. Richtfabrikat:  ABAKUS, White Light,  je nach Anforderung oder glw. angeb. Fabrikat: _____________________ Innendämmung / Keller bei Wänden als Mineralplatte mit leichter Sichtplatte und einer individuellen Dämmauflage oder Sichtplatte aus Gipsfaser mit einer EPS-Dämmplatte : Produktespezifikationen: - leichte Sichtplatte (werkseitig weiß farbbschichtet) mit   individuleller MW Dämmung oder Sichtplatte aus Gipsfaser mit   EPS-Dämmplatte, je nach Anforderung - Befestigung mittels geeign. Metallprofil-System, einschl.   Kantenschutzprofilen bei freien Schnittenden wo erforderlich. - Materialstärke / Aufbau ca. 100-200mm bzw. lt. Angaben in den   LV- Positionen sowie gemäß den Vorgaben der projektbezogene   Bauphysik. - Wärmeleitfähigkeit / WLS 032-035 laut Angaben in den LV-   Positionen bzw. gemäß den Vorgaben der Planung sowie   projektbezogene Bauphysik. - Brandschutzanforderung mind. B1, siehe auch gemäß   Vorgaben des projektbezogenen Brandschutzes. Richtfabrikat Wände:  ABAKUS, EtaPor, je nach Anforderung oder glw. angeb. Fabrikat: _____________________ Richtfabrikat Decken u. Flanken:  ABAKUS, White Light,  je nach Anforderung oder glw. angeb. Fabrikat: _____________________ Wand- und Deckendämmung als Holzwolle-Mehrschichtplatte bei TG-Zufahrt, Rampe : Die raumseitigen Oberflächen im Bereich der Tiefgarageneinfahrt und Rampe sind ebenfalls mit Wand- und Deckendämmung auszuführen und bis zu einer Tiefe von mind. ca. 10 Metern ab der Einfahrtsöffnung mit einer schallabsorbierenden Oberfläche auszukleiden (Absorpionsgrad 0,5 bei 500 Hz). Die Oberfläche soll gleichmäßig homogen sein im Farbton weiß (werkseitig oder Vorort farbbeschichtet) Produktespezifikationen: - zementgebundene Holzwolle-Deckschicht (weiß farbbschichtet) - Befestigung mittels geeign. Metallprofil-System, einschl.   Kantenschutzprofilen bei freien Schnittenden wo erforderlich. - Materialstärke / Aufbau ca. 50mm bzw. lt. Angaben in den   LV- Positionen sowie gemäß den Vorgaben der projektbezogene   Bauphysik. - Wärmeleitfähigkeit / WLS 035 laut Angaben in den LV-   Positionen bzw. gemäß den Vorgaben der Planung sowie   projektbezogene Bauphysik. - Brandschutzanforderung mind. A2, siehe auch gemäß   Vorgaben des projektbezogenen Brandschutzes. Richtfabrikat:  ABAKUS HWL Vario Duo je nach Anforderung oder glw. angeb. Fabrikat: _____________________ Es sind zwingend die Vorgaben gemäß den Vorbemerkungen bzgl. der Zertifizierzungen DGNB / QNG / SEG zu beachten, einzuhalten und einzukalkulieren.
Konstruktionsbeschreibung Innendämmung UG's innen
01 Dämmarbeiten, innen
01
Dämmarbeiten, innen
01.01 Tiefgarage
01.01
Tiefgarage
01.02 Keller
01.02
Keller
01.03 Rampe TG
01.03
Rampe TG
01.04 Zusatzleistungen
01.04
Zusatzleistungen
01.05 Stundenarbeiten
01.05
Stundenarbeiten