Lohnleistung Rohbau
Multifunktionshalle
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
1 BAUSTELLENEINRICHTUNG
1
BAUSTELLENEINRICHTUNG
1._.12 Zugang in die Baugrube (Südseite) Lieferung und fachgerechte Montage einer standsicheren Bautreppe, geeignet für den Einsatz in einer Baugrube entlang einer 45Grad Böschung. Mindestbreite Treppe: 1,00m inkl. Seitenschutz, bestehend aus Geländer- und Zwischenholm in Abmessung und Ausführung nach DIN 4420-1 oder den "Regeln für die Sicherheit von Seitenschutz und Schutzwänden als Absturzsicherung bei Bauarbeiten Das Vorhalten,Instandhalten, Betreiben und die Demontage werden separat vergütet. Grundeinsatzzeit: 4 Wochen Höhendifferenz: ca. 5,81m - 6,28m
1._.12
Zugang in die Baugrube (Südseite)
1.00
Stck
1._.14 Zugang in die Baugrube demontieren Zugang in die Baugrube aus der Vorposition demontieren.
1._.14
Zugang in die Baugrube demontieren
1.00
Stck
1._.17 Demontage Tor Baustellenzufahrt Rückbau des Baustellentors der Vorposition nach Beendigung der gesamten Bauzeit.
1._.17
Demontage Tor Baustellenzufahrt
2.00
Stck
1._.25 Durchtrittschutz Deckendurchbruch Nebenr. d=50cm Durchtrittsschutz unverschieblich zur Abdeckung von einem Deckendurchbruch d=50cm Nach Abschluss der eigenen Arbeiten, einschl. Entsorgung des Materials nach Anweisung der Bauleitung. Ggf. muss der Verschluss pro Durchbruch mehrfach hergestellt werden.
1._.25
Durchtrittschutz Deckendurchbruch Nebenr. d=50cm
1.00
Stck
1._.26 Absturzsicherungen Stabile Absturzsicherungen an Deckenrändern u.ä. auch nach Abschluß der eigenen Arbeiten, für die Bauzeit montieren und anschließend entsorgen. Auf dem Dach von Bauteil C. Der Deckenrand an der äußeren Gebäudekubatur ist über die in die Baustelleneinrichtung miteinzukalkulierenden Gerüste abgedeckt. Deckenstärke von 35 cm Geländerhöhe: mind. 100 cm. Grundstandzeit:    4 Wochen
1._.26
Absturzsicherungen
90.00
m
1._.28 Absturzsicherung Treppe (außen) Absturzsicherungen wie vor, jedoch an Treppenläufen Grundvorhaltedauer: 4 Wochen
1._.28
Absturzsicherung Treppe (außen)
17.40
m
1._.30 Baustellentür Behelfsmäßige Bautür aus Stahlblech verschließbar mit gleichschließenden Profilzylindern, einschl. Übergabe von ca. 10 Schlüsseln an die Bauüberwachung. Im Bauwerk einbauen, vorhalten für die Dauer der Bauzeit/bis Türeinbau ( gesamt ca. 4 Monate) und beseitigen. Einbauort: Bauteil C -  Doppeltür im Westen Lichte Weite : ca. 1,00 m Höhe         : ca. 2,00 m Bodenfreiheit: ca. 0,05 m Einschl. seitlich umlaufender Holzverschalung bei größeren Öffnungen von gesamt bis ca. 8,0 qm.
1._.30
Baustellentür
1.00
Stck
1._.31 Türöffnung provisorisch schließen Provisorische  für Türöffnungen z.B. mit PE-Folie, 0,5 mm dick, witterungsbeständig verschließen und mit Verlattung fixieren/schützen. Einbauort: Bauteil C zu Bauteil A Halle, Bauteil C Ausgang zum Innenhof Einschließlich zeitversetzter Demontage und Entsorgung des Materials. Für Verzögerungen, die nicht im Verantwortungsbereich des Unternehmers liegen, behält sich der AG vor, als Winterbaumaßnahme die Fensteröffnungen Witterungsbeständig zu schließen. Abmessungen Türen: 2,01m x 2,26m , 2,51m x 2,51m , 1,26m x 2,26m
1._.31
Türöffnung provisorisch schließen
3.00
Stck
1._.32 Schnurgerüst Liefern und herstellen eines standsicheren Schnurgerüstes zur Festlegung der Gebäudeachsen für den Neubau. Die Feinabsteckung der Gebäudeachsen erfolgt bauseitig durch einen Vermesser. Der AN hat die Absteckpunkte zu übernehmen und das Schnurgerüst entsprechend einzumessen und dauerhaft zu sichern.
1._.32
Schnurgerüst
1.00
Stck
1._.34 Schnurgerüst demontieren Schnurgerüst der Vorposition nach Abschluss der Rohbauarbeiten vollständig abbauen und entsorgen.
1._.34
Schnurgerüst demontieren
1.00
Stck
4 BETON-UND STAHLBETONBAUARBEITEN
4
BETON-UND STAHLBETONBAUARBEITEN
ZTV Beton und Stahlbeton ZTV Beton und Stahlbeton ZTV 01 Mit den EP der Betonstahlpositionen sind alle Kosten für das Liefern, Schneiden, Biegen und Einbauen des Betonstahles im Ortbeton unabhängig von der Einbauhöhe und der Wahl der erforderlichen Durchmesser abgegolten. ZTV 02 Für evtl. Ergänzungen und für Bauteile, deren Bewehrung örtlich anzupassen ist, ist ein entsprechender Vorrat an Betonstahl aller Durchmesser und eine entsprechende Biegeanlage örtlich vorzuhalten. ZTV 03 Bauteile aus Baustahl, wie z.B. Träger, Stützen, Ankerteile, Verbände usw. sind, wenn nicht in den Positionen anders verlangt, mindestens grundiert zu liefern, sofern die Stahlteile nicht einbetoniert werden. ZTV 04 Das Einlegen von Dreikantleisten in die Ecken aller Schalungen sowie das Einlegen von Leisten zur Herstellung von Tropfkanten ist als Nebenleistung in die Betonpositionen einzukalkulieren. ZTV 05 Die Sicherung von Bauteilen, deren Trag- und Standsicherheit nur im Zusammenhang mit anderen, noch nicht erstellten Bauteilen gewährleistet ist, ist durch geeignete fachgerechte Maßnahmen (Unterstützungen, Aussteifungen) als Nebenleistung in die Betonpositionen einzukalkulieren, siehe hierzu Hinweise zu verlängerten Ausschalfristen. Die Planung von Bauzwischenzuständen und deren Durchführung ist in die angebotenen Einheitspreise der Stahlbetonpositionen mit einzukalkulieren. ZTV 06 Der Betonstahl wird gemäß DIN 18331/5.3 nach vom Statiker aufgestellten Stahllisten, die vom Unternehmer verantwortlich zu prüfen sind, abgerechnet. Bindedrähte, Verschnitt, Abstandhalter, Verspanndrähte und Walztoleranzen sind in die EP der Betonstahlpositionen entsprechend DIN 18331 einzukalkulieren. ZTV 07 Für das Durchbohren der Schalung zum Durchziehen von Elektroleitungen, Durchführen von Rohren o. ä., kleine Aussparungen, die von anderen Unternehmern vorgenommen werden müssen, wird keine besondere Vergütung gewährt. Bei der Kalkulation ist hinsichtlich der Ausschalungsfristen zu berücksichtigen, dass Witterungseinflüsse, die ein längeres Einschalen erfordern, dem AN keinen Anspruch auf besondere Vergütung geben. ZTV 08 Für die ordnungsgemäße Bewehrungsabnahme eines jeden Betonierabschnittes durch die Behörde, den Prüfingenieur oder, wenn dazu befugt, den Statiker hat der Unternehmer eigenverantwortlich und rechtzeitig zu sorgen. ZTV 09 Die Höhentoleranz der Betondecken darf +/- 5mm nicht überschreiten. Wird diese Toleranz nicht eingehalten, so hat der AN ohne weitere Vergütung den Ausgleich durch einen Zementestrich mit Haftmittelzusatz herzustellen oder die vom Estrichhersteller berechneten Mehrkosten zu tragen. ZTV 10 Der Nachweis über die Befähigung zum Schweißen (Schweißschein) ist auf Verlangen in Fotokopie beizubringen.
ZTV Beton und Stahlbeton
Hinweis WU Beton Hinweis WU Beton Es handelt sich nicht um ein WU Konzept nach WU Richtlinie, es wird allerdings bei erdberührten Bauteilen WU Beton eingesetzt.
Hinweis WU Beton
4.1 Unterbau
4.1
Unterbau
4.2 Boden- und Deckenplatten
4.2
Boden- und Deckenplatten
4.3 Wände, Stützen, Attika
4.3
Wände, Stützen, Attika
4.4 Durchbrüche
4.4
Durchbrüche
4.5 Bewehrung
4.5
Bewehrung
5 ABDICHTUNG ERDBERÜHRTE BAUTEILE
5
ABDICHTUNG ERDBERÜHRTE BAUTEILE
5.1 Abdichtung Bodenplatte (oberseitig)
5.1
Abdichtung Bodenplatte (oberseitig)
5.2 Abdichtung Außenwände gegen Erdreich
5.2
Abdichtung Außenwände gegen Erdreich
5.3 Abdichtung Sockel
5.3
Abdichtung Sockel
5.4 Abdichtung Decke Bauteil C
5.4
Abdichtung Decke Bauteil C
6 EINBAUTEILE BETON
6
EINBAUTEILE BETON
6.1 Einbauteile in Betonfertigteilstützen
6.1
Einbauteile in Betonfertigteilstützen
7 STUNDENLOHNARBEITEN
7
STUNDENLOHNARBEITEN
7.1 Stundenlohnarbeiten
7.1
Stundenlohnarbeiten