To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
05 Betonarbeiten
05
Betonarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Betonarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18331 Betonarbeiten und die Allgemeinen Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsführung:
- AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V.,
- BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e.V.
- Bgib: Bundesgütergemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.V.,
- Bund Gütenschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile e.V
- Bundesverband Leichtbeton e.V.,
- Bundesverband Porenbeton e.V.,
- BVSF: Bundesverband Spannbeton-Fertigteildecken e.V.,
- DAfStb: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e.V.,
- DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V.,
- Deutsche Bauchemie e.V.,
- DGfB: Deutsche Gesellschaft für das Bauwesen e.V.,
- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung i.V.,
- DIN: Deutsches Institut für Normung e.V.,
- FDB: Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.V
- Informations Zentrum Beton GmbH,
- RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und kennzeichnung e.V.,
- VDI: Verein Deutscher Ingenieure,
- VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e.V.,
- VDZ: Verein Deutscher Zementwerke e.V.,
- WTA: Wissenschaftlich- Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V.,
- ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nichtmehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hat der AN alle Abmessungen, Betongüten, Explosionsklassen, Bewehrungsstahlgüten der einzelnen Bauteile usw. den beigefügten Unterlagen, insbesondere det Tragwerksplanung, den Zeichnungen, den Gutachten, Konzepten und Sonderfachplanungen, zu entnehmen und auf Plausibilität zu prüfen bzw. auf deren Grundlage zu ermitteln.
Alle in den statischen Unterlagen erhaltenen Maßangaben sind Mindestabmessungen bzw. Mindesqualitäten.
Soweit die Baugrube AG-seitig erstellt wird,hat der AN unverzüglich, jedochspätestens bor Ausführungsbeginn, eine eventuell vorhandene Baugrubenumschließung und Bohrpfahlgründung auf Widersprüche zu vorliegenden Ausführungsgrundlagen zu überprüfen und bei unzulässigen Toleranzen Bedenken beim AG anzumelden.
Für Bauteile mit Sichtbetonoberflächen ist immer ein Schalversatzplan mit der Dartsellung aller vorgesehenen Strukturen, Stöße, EInbauten, Durchdringungen, Fugen und sonstigen Details zur Genehmigung rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung beim AG einzureichen.
Der AN arbeitet alle Leerrohre und Unterputzdosen in sene Werkstatt- und Montageplanung ein. Dem AN obliegt die rechtzeitige Anforderung und Koordination des Elektrogewerks für Einbauten in Sichtbetonbauweise in Bezug auf seine Arbeitsausführung.
Kommt WU-Beton zur Ausführung, konzipiert der AN die WU-Ausführung eigenverantwortlicg in Betzg auf Materialien, Profile, Bemessungen und Anordnung. Die WU-Konzeption umfasst neben Einbauplänen vollständige Material-, Profil- und Lieferlisten mit Mengen- und Herstellerangaben und artikelnummern.
Die WU-Konzeption ist vom AN rechtzeitig vor Materialbestellung zur Kenntnisnahme an den AG zu übergeben. Dem AN obliegt die Koordination von Planern und Firmen von Fremdgewerken wie z.B. Blitzschutz, Sanitär etc. in Bezug auf die WU-Eignung zum Einbau in die vom AN vorgesehenen Konstruktion.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Ausführung
3.1.1 Allgemeine Hinweise
Bei Einsatz von Beton mit mindestens der Festigkeitsklasse C30/37 und/oder durch den Einsatz von WU-Beton unterliegt die Baustelle mit Beton der Überwachungsklasse 2. Die Eigenüberwachung ist nach DIN EN 13670 / DIN 1045-3 Anhang B, die erforderliche Überwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle nach DIN 1045-3 Anhang C durchzuführen. Sämtliche erforderlichen Überwachungsmaßnahmen sind als Leistungsbestandteil der AN von diesem zu dokumentieren und dem AG zur Vorlage beim Prüfstatiker zu übergeben.
Der AN sorgt durch Auflegen von Schutzfolien bzw. Gleitlagern aus doppellagiger PE-Folie dafür, dass während des Betonierens kein Beton odeer Anmachwasser in die Hohlkammern von Mauerwerksteinen gelangen. Der AN ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen.
3.1.2 Untergrund, Vorleistungen
Soweit Grundleitungen Fundamente queren, stellt der AN durch Einbau entsprechender Hülsrohre sicher, dass die laut Statik und Baugrundgutachten zu erwartenden von den vorhandenen Grundleitungen aufgenommen werden können.
3.1.3 Konstruktive Ausführung/Änderung des AN zu Fertigteilen.
Es ist eine verformungsarme und setzungsunempfindlichliche Konstruktion zu erstellen. Eine ggf. erforderliche Rissbreitenbeschränkung ist entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung vorzusehen.
Die Verwendung von Fertig- oder Halbfertigteilen ist dem AN freigestellt, soweit nichts anders beschrieben.Verwendet der AN Fertig- oder Halbfertigteile, sind vom AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung die erforderlichen statischen Nachweise bzw. Umrechnungen zu eigenen Lasten zu erbringen. Bei Erfordernis ist die Tragwerksplanung rechtzeitig zu Prüfung einzureichen. Die Prüfgebühren für vom AN veranlasste Änderungen an der Statik trägt der AN. Ebenso vergütet der AG dem AN lediglich die Stahlmassen für die AG-seitig vorgesehene Ortbetonausführung, änderungsbedingte Mehrmengen von BAustahl oder höhere Preise für Stahl in (Halb-)Fertigteilen werden vom AG bei AN-veralassten Änderungen nicht verütet.
3.1.3 Trennlagen
Die Betonrezeptur ist vom AN eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der auf den Beton einwirkenden Einflüsse zu entwickeln. Zusatzmittel dürfen nur zur Erfüllung der betontechnologischen Anforderungen eingesetzt werden. Verzögerer werden nur zugelassen, wenn der vom AG geforderte Bauablauf dies zwingend erfordert.
Es dürfen bei Betonszusatzmittel nicht mehrere Zusatzmittel derselben Wirkungsgruppe verwendet werden. Eine Ausnahme bilden hierbei die Fließmittel.
Für Spannbeton dürfen Beton-Zusatzmittel nur dann verwendet werden, wenn dafür die Zulassung im Prüfbescheid ausdrücklich erfolgt ist. Bei Stahlbeton sind chloridhaltige Zusatzmittel nicht zugelassen.
Die Explosionsklassen sind entsprechend den Umweltbelastungen und dem Einbauort der einzelnen Bauteile zu wählen. Die in der Tragwerksplanung genannten Explosionsklassen gelten als Mindesanforderung und sind vom AN nochmals anforderungsbezogen zu prüfen.
Je nach Einbauort ist ein Beton mit hohem Widerstand gegen Frost- und Taumittel einzusetzen. Dies gilt insbesondere für Bauteile an Verkehrsflächen. Falls erforderlich, ist auch die Betondeckung der Bewehrung entsprechnd zu erhöhen.
Alle erdberührten Bauteile sind aus Beton mit hohem Widerstand gegen chemische Angriffe herzustellen.
Stahlverbundkonstruktionen sind mit einem werkseitig aufgebrachen Korrosionsschutz zu liefern. Dieser kann, sofern in den Planunterlagen keine anderen Forderungen beschrieben sind, als Feuerverzinkung mit einer Schichtdicke von mindestens 80 mym oder als Anstrichsystem ausgeführt werden.
Schalungstrenn- und Nachbehandlungsmittel dürfen die Haftung spätere Nutzschichten (z.B. Fliesen, Verbundestrich, etc.) nicht negativbeeinflüssen.
3.1.5 Betonoberflächen/Sichtbetonklassen
Alle offenkundig oberflächenfertig sichtbar verbleibenden Betonoberflächen (d.h. Flächen ohne Beschichtungen, Dämmung, Verkleidungen etc wie z.B. Tiefgarageneinfahrten, Kellerwände im Wohnungsbau etc.) werden als Sichtbetonflächen ausgeführt.
Für die Sichtbetonoberflächen ist das DBV-Merkblatt "Sichtbeton Planung, Ausschreibung, Vertragsgestalltung, Ausführung und Abnahme" zu beachten.
Alle sichtbaren bleibenden Betonoberflächen werden mindestens in Sichtbeton SB2 gem. DBV-Merkblatt ausgeführt, sowiet keine anderen Angaben zur Oberfläche gemacht sind. Alle Sichtbetonoberflächen werden absolut scharfkantig, ohne Einlegen von Rund- oder Dreiecksleisten an Innen- und Außenecken, hergestellt.
Sichtbar bleibende Einbauteile für Bauzustände oder Hebezeuge dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung des AGs in Sichtflächen eingeabut werden. In sichtbar verbleibenden Fassadenflächen werden keine Einbauteile für Bauzustände zugelassen.
Vor Ausführung der Leistungen ist vom AN beim AG die Zustimmung zu Nachbesserungen an Sichtbetonoberflächen einzuholen. In Sichtflächen werden nur Maßnahmen akzeptiert, die eine Qualität wie diejenige der benachbarten, vertragsgemäßen Sichtbetonoberflächen in Struktur, Farbe, Toleranz und Konstruktion gewährleisten.
Bei Sichtbeton dürfen keine wachshaltigen Entschalungsmittel verwendet werden. Es sind nur Zuschlagstoffe und Zemente eines Lieferers von gleicher Farbe zu verwenden, dabei sind Arbeitsfugen zu vermeiden. Der Schutz vor Austrocknung und Fremdwasser soll durch nicht direkt anliegende Kunststofffolien erfolgen. Eine Nassbehandlung ist zu vermeiden. Wird saugende Schalung verwendet, so ist sie mit Zementleim vorzuhehandeln und vor dem Einbau trocken abzubürsten.
3.1.6 Schalung
Die Ausführung aller Bauteile - mit Ausnahme von Gründungbauteilen- erfolgt mit glatter Oberfläche durch Einsatz glatter, nicht saugender Schalung mit regelmäßigen Stößen und Nagelstellen. Betonwarzen und Grate sind abzuschleifen. Alle Kanten sind zu brechen.
Holzschalungen sind gleichbleibend feucht zu halten, damit durch Schwinden keine klaffenden Fugen enstehen und sich die Schalungsbretter nicht werfen. Köcherschalungen sind zu entwässern.
Für Bauteile gleicher Art muss eine jeweils gleichartige, glatte, neuwertige Systemschalung eingesetzt werden. Plattenstöße sind vertieft auszuführen. Positive Ecken sind scarfkantig auszufüühren. Lächer und Hüllrohre für Spanndrähte und Schlosser sind gleichmäßig anzuordnen und nach dem Auschalen vertieft zu schließen. Bei wasserundurchlässigen Konstruktionen sind dafür geeignete Spannelemente zu verwenden und nach dem Ausschalen unverzüglich abzudichten. Alle Betonwände, Stützen und Decken sind zu entgraten.
Der AN dildet während seiner Schalarbeiten Arbeitsunterbrechungen und -behinderungen aus der TGA- und Elt-Monatge in bauüblichem und mindesterforderlichem Umfang.
Alle Abnahmen und Freigaben sind in Eigenverantwortung des ANs mit dem Prüfingenieur terminlich zu vereinbaren und technisch zu koordinieren. DemAG ist eine Ausfertigung des vom Prüfingenieur erstellten Abnahmeprotokolls über die Bewehrung zu übergeben.
Zur Abrechnung galangen nur Stahlmassen gemäß geprüfter Statik, bzw. gem. geprüfter Bewehrungspläne. Der Aufwand für rein konstruktive Bewehrung (Bügel, Abstandshaklter etc.) sowie für Bewehrungen, die ausschließlich Transport- und Bauzuständen dienen, ist vom AN der Preisbildung zu berücksichtigen, da er nicht gesondert zur Abrechnung gelangt.
3.1.7 Bewehrung
Alle Abnahmen und Freigaben sind in Eigenverantwortung des Ans mit dem Prüfingenieur terminlich zu vereinbaren und technisch zu koordinieren. Dem AG ist eine Ausfertigung des vom Prüfingenieur erstellten Abnahmeprotokolls über die Bewehrung zu übergeben.
Zur Abrechnung gelangen nur Stahlmassen gemäß geprüfter Statik bzw. gemäß geprüfter Bewehrungspläne. Der Aufwand für rein konstruktive Bewehrungen (Bügel, Abstandhalter etc.) sowie für Bewehrungen, die ausschließlich Transport- und Bauzuständen dienen, ist vom AN bei der Preisbildung zu berücksichtigen, da er nicht gesondert zur Abrechnung gelangt.
3.1.8 Fugen/Anschlüsse/Einbauteile
Arbeits-und Dehnfugen sollen mindestens 0,50 m außerhalb von Eck- und Anschlussbereichen vorgesehen werden. In Bereichen dicht liegender Bewehrung, insbesondere an Kreuzungen von Unterzügen, dürfen keine Arbeitsfugen ausgebildet werden.
Die Verankerung von Mauerwerkswänden an Stahlbetonbauteilen soll mittels Ankerschienen und systemzugehöriger Mauerwerksanker erfolgen, der AN legt die Systemschienen in die Schalung ein.
Bei der Bemessung und Ausführung einbetonierter Ankerschienen sind mindestens 50%ige Lastreserven und zusätzliche Befestigungsmöglichkeiten für spätere Nachinstallationen und Erweiterungen analog zu Aussparungen vorzusehen.
Soweit Einbauteile von Fremdgewerken in bewehrte Betonkonstruktionen eingebaut werden, prüft der AN unverzüglich nach deren Einbau, spätestens jedoch rechtzeitig vor der Betonage, ob allerorts ausreichende Bewehrungsabstände zu den Einbauteilen vorhanden sind. Soweit Bewehrungsmindestabstände unterschritten werden, meldet der AN Bedenken gegen die Ausführung an.
3.1.9 Aussparungen, Durchbrüche
Alle AG-seitig angegebenen oder AN-seitig erforderlichen Durchbrüche und Montageöffnungen sind vom AN in seiner Werkstatt- und Montageplanung vorzusehen und baulich umzusetzen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Öffnungen so geschlossen werden, dass sie einerseits leicht zu öffnen und zu verschließen sind, andererseits die bauphysikalischen Anforderungen (z.B. Brandschutz, Schallschutz, Gasdichtigkeit) an das durchdrungene Bauteil berücksichtigen.
3.1.10 Wasserundurchlässiger Beton
Bauteile, die mit dem Grundwasser in Berührung kommen, d.h., unterhalb des Bemessungswasserstandes liegen, sind ggf. als "Weiße Wanne", d.h. als wasserundurchlässige Konstruktion gemäß DAfStb-Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" (WU-Richtlinie) herzustellen, soweit vom AG gefordert oder beschrieben.
Für alle Räume und Bauteile der Weißen Wanne gilt, soweit nicht anders beschrieben, die Nutzungsklasse A der WU-Richtlinie mit erhöhten Anforderungen. Die Anforderungen für hochwertig genutzte Räume gemäß DBV-Merkblatt sind zu erfüllen.
3.1.11 Stahlbetonfertigteile
Der Angebotspreis für Stahlbetonfertigteile beinhaltet, soweit nicht in Leistungspositionen abweichend beschrieben, die Herstellung, Lieferung und Montage von Stahlbetonfertigteilen einschließlich Hilfs,-, Trag- und Schutzgerüsten (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Montagehalterungen sowie gegebenenfalls erforderlichen (Mobil-)Kraneinsatz und das Verschließen von Transportöffnungen. Selbiges gilt für jegliche Mehraufwendungen aus Montagezuständen und Bauzwischenzuständen, soweit diese nicht ausschließlich im Zusammenhang mit der Arbeitsausführung Dritter erforderlich sind.
Sofern in den der Ausschreibung beigefügen Unterlagen keine zusätzlichen Angaben enthalten sind, ist die Oberfläche in der nutzungsentsprechenden Oberflächenqualität gemäß nachstehender Auflistung auszuführen, dabei sind die Sichtbetonklassen nach DBV-Merkblatt "Sichtbeton" einzuplanen wie folgt:
Bauteil Ausführung Oberfläche +
Sichtbetonklasse
Decken unterseitig glatt 2
Unterzüge 3-seitig glatt 2
Stütze 4- bzw. allseitig glatt 2
Wände 2-seitg glatt 2
Treppen belegt unterseitig u. Wangen glatt 2
Treppen fertig allseitig glatt 2
Der Zulassungsbescheid von Fertigteilen muss auf der Baustelle in Abschrift oder Kopie vorliegen.
3.1.12 Faserbeton
Bei Faserbeton ist ausschließlich der Einsatz bauaufsichtlich zugelassener Fasern (auch bei Glasfasern) gestattet. Es dürfen nur alkaliresistente Fasern zugegeben werden.
3.1.13 Betonarbeiten gegen Bestand
Bei Betonage gegen Bestandswände als einseitig verlorene Schalung ist vom AN ein prüffähiger statischer Nachweis der Bestandswand für Betondruck aus den Betonierungsabschnittshöhen des AN zu führen. Der AN kalkuliert den erhöhten Aufwand für die Betonage in Höhen-Teilabschnitten ein.
4 Aufmaß/Bautoleranzen
Der AN legt die Meterrisse an, soweit er Stahlbetonwände erstellt. Hierzu erstellt er ein Messraster < 2,50 x 2,50 m und anhand dessen eine Höhenkartografie. Aus diesem Höhenaufmaß legt der AN anschließend je Deckenebene Meterrisse fest.
Die Meterrisse werden vom AN dauerhaft und unveränderlich mit Schlagdübeln markiert und auf weitere Meterrisse im Abstand von längstens 10,00 m, jedoch mindestens ein Meterriss je Wohn- oder Gewerbeeinheit übertragen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingung
05.01 Gründung
05.01
Gründung
05.02 Bodenplatte (WU-Ausführung)
05.02
Bodenplatte (WU-Ausführung)
05.03 Stb-Außen-Wände (WU-Ausführung-Keller)
05.03
Stb-Außen-Wände (WU-Ausführung-Keller)
05.04 Stb-Außen-Wände (Ausführung-EG-6.OG)
05.04
Stb-Außen-Wände (Ausführung-EG-6.OG)
05.05 Stb-Wände (Aufzugsschacht)
05.05
Stb-Wände (Aufzugsschacht)
05.06 Stb-Decken und Podeste
05.06
Stb-Decken und Podeste
05.07 Stb-Stützen
05.07
Stb-Stützen
05.08 Stb-Unterzüge
05.08
Stb-Unterzüge
05.09 Stahlbetonfertigteile, Treppen
05.09
Stahlbetonfertigteile, Treppen
05.10 Stahlbetonfertigteile
05.10
Stahlbetonfertigteile
05.11 Durchbrüche / Öffnungen, Aussparungen,
05.11
Durchbrüche / Öffnungen, Aussparungen,
05.12 Bewehrung, Baustahl
05.12
Bewehrung, Baustahl
05.13 Einbauteile
05.13
Einbauteile