Trockenbau
Multifunktionsgebäude "Haus Mühle"
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen. In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebs- stoffe einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich bau- seitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig hergestellt. In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein: Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe, Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, dass Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge. Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc.. Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist - die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung bis zur Übernahme. Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen, Lagern, Verwahren und Transportieren zur Verwendungsstelle. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer ein Maurergerüst zur Verfügung. Sämtliche weitergehende Schutzmaßnahmen bzw. Anpassungsmaßnahmen (wie z. B. Dachdeckerfangschutz) sind vom Auftragnehmer selbst zu stellen bzw. zu erbringen. Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung entfernt werden. Die Geländer, Abschrankungen und Treppen sind stabil und unfallsicher auszubauen und müssen bis zum Einbau der endgültigen Treppen und Geländer belassen werden. Das Entfernen hat sofort nach Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Inbegriffen ist die Unterhaltung während der gesamten Bauzeit. Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er hat die Kosten hierfür zu tragen. Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des Angebotes beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Hierunter fallen auch sämtliche Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5 erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich aus auf eigene Kosten zu veranlassen. Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden. Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung, Stahlbetonarbeiten, Rohbau- Abnahme), soweit sie erforderlich ist, hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu veranlassen. Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautageberichte zu führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift zu übergeben. Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B. über Wettertemperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als Subunternehmer mitwirken. Die Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw. Teile, besondere Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung sowie Gründe hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse müssen eingetragen werden. Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem Grundstück des Bauherrn befinden. Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw. bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftraggeber ohne weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde Firmen auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen. Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch. Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt werden kann, werden auf Anforderung der Bauleitung auf Kosten aller z.Z. am Bau beschäftigten Handwerker entfernt. Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr. 4, 5 Jahre und 6 Monate, für Dacheindeckung und Dachabdichtungsarbeiten und Abbdichtungsarbeiten 10 Jahre und 6 Monate, jeweils ab Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren. Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein. Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und Rechnungsbildung erforderlichen Angaben enthalten. Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen Mängel, Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der Abschlags- oder Schlusszahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf Skontoabzug. Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können, erfolgt keine besondere Vergütung für eine mehrmalige Anfahrt. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem Auftrag herauszunehmen. Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 % der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer Bankbürgschaft. Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten. Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten werden nicht vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche mündliche Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen. Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der Auftragnehmer. Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen. Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers kostenlos anzufertigen. Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Veränderungen des Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluss des Bieters führen. Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab, so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht. Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den Bewerbern vor. Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt nicht. Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand. TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Folgende technische Vorschriften sind Maßgebend: - DIN 68 140 Bauholz für Zimmerarbeiten - DIN 4047 Teil 1 Sortierung von Nadelholz nach Tragfähigkeit - DIN 1052 Holzbauwerk, Berechnung und Ausführung - DIN 18334 Zimmerer- und Holzbauarbeiten ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN 1) Das zur Verwendung kommende Bauholz muss der DIN 18 334 entsprechen, Holzfeuchte < 20 %. Für sichtbar bleibendes Holzwerk und Holzwandelemente darf nur vollkantiges Holz verwendet werden. 2) In den Einheitspreis für den Abbund und Aufschlagen des Bauholzes sind sämtliche erforderlichen Standard-Verbindungs- und Befestigungsmittel aus Metall (Blechwinkel, Schrauben, Nägel usw.) in feuerverzinkter Ausführung und konstruktive Verbindungsmittel, wie Schweißkonstruktionen etc. und Befestigungsmittel, wie Klebeanker, Schwerlastdübel etc., mit einzurechnen. 3) Alle sonstigen zu verwendenden Stahlteile sind ebenfalls feuerverzinkt zu liefern. 4) Sämtliche mit dem Mauerwerk in Berührung kommenden Holzteile sind zweimal mit Holzschutzmittel nach DIN 68800 zu imprägnieren. 5) Als Aufmaß gelten die tatsächlich eingebauten Längen und Querschnitte der Bauteile ohne Rücksicht auf Verschnitt. 6) Die Ausführung der einzelnen Positionen ist abhängig von der Entscheidung des Bauherrn. 7) Vom Auftragnehmer selbst anzufertigende Berechnungen und Zeichnungen werden nicht besonders  vergütet. 8) Sämtliche Vermessungsarbeiten, Kontrollen etc. hat der Auftragnehmer auf seine  Kosten selbst durchzuführen. 9) Sämtliche tragenden und konstruktiven Holzbauteile sind entsprechend DIN 68 800 zu imprägnieren. 10) Imprägnierung, teilweise naturfarben, bleibt sichtbar, wird nicht nochmals behandelt. 11) Erschwernisse, wie Schützen der Holzteile vor Verschmutzung, sind einzukalkulieren, ebenso das Reinigen und Nachschleifen verschmutzter, sichtbar bleibender Holzteile. 12) Bei der Montage von Wandelementen (aus Konstruktionsvollholz) auf eine Stahlbetonbodenplatte ist durchgehend ein Compriband und eine 50 - 60 cm breite Bitumenschweißbahn (für einen späteren bauseitigen Anschluss an eine Feuchtigkeitssperre) in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Bei Innenwänden ist die Schweißbahn mittig unter den Wandelementen zu verlegen, damit der Überstand auf beiden Seiten gleich groß ist. 13) Kleinere Öffnungen, wie Wand- und Deckendurchbrüche für die Installation, sofern im Leistungsverzeichnis nicht separat beschrieben, sind kostenlos herzustellen und werden nicht vergütet. BESONDERE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN  LEIMHOLZ-KONSTRUKTION 1) Leimarten: Es sind wasserfeste Kunstharzleime bei der Verleimung zu bevorzugen, wobei die zugehörigen Bauvorschriften genau eingehalten werden müssen. Kaseinleim darf nicht verwendet werden. 2) Beschaffenheit der Leimfläche, Passgenauigkeit: Zur Erzielung möglichst guter Passung der Leimflächen müssen die Hölzer gehobelt, gepresst oder mit einwandfrei arbeitenden Kreissägen verarbeitet sein. die Leimflächen sind vor dem Aufbringen der Leime von anhaftenden Sägespänen, Staub und dergleichen durch Abblasen zu reinigen. Die Unebenheiten der Abbundflächen, d. h. die bestehende, größte Fugendicke darf höchstens 1,5 mm betragen und nur an wenigen Stellen bescheidenen Umfangs vorhanden sein. 3) Feuchtigkeitsgehalt: Bei den Leimverbindungen dürfen nur Hölzer mit weniger als 15 % Feuchtigkeitsgehalt verwendet werden. Der Feuchtigkeitsgehalt ist in jedem Fall durch zuverlässige Messgeräte, z. B. elektrischer Feuchtigkeitsmesser, zu ermitteln. 4) Forderungen beim Pressen: Der Pressdruck soll satt sein und gleichmäßig wirken. Er wird zweckmäßig durch Spindelpressen hydraulische Pressen o. ä. erzeugt. Schraubzwingen dürfen nicht verwendet werden. Die Pressdauer ist den Gebrauchsanweisungen für den Leim zu entnehmen. Die Lufttemperatur beim Pressen darf nicht unter 15 Grad liegen. Die zur Verleimung kommenden Hölzer müssen auch im Inneren die geforderte Raumtemperatur aufweisen, d.h. sie müssen hinreichend lange vor Leimbeginn unter der genannten Temperatur gelagert werden. 5) Aufbau der Verbindungen, Längsstöße usw. Die Dicke der verwendeten Einzelbretter darf 30 mm nicht überschreiten. Es sollen grundsätzlich zu Bauteilen aus Brettschichtholz einheitlich nur Seitenbretter oder nur Riftbretter verwendet werden. Bauteile aus nur zwei Teilhölzern sollen so aufgebaut sein, dass die von der Markröhre am weitesten entfernten Bretter zu verwenden sind. Jeweils eine "linke" mit einer "rechten" Seite ist zu verleimen. An den Außenseiten sollen nur rechte Seiten vorliegen. Längsstöße sind durch Schäftung mit einer Leimflächenneigung von höchstens 1 : 10 oder durch Keilzinkung der Form A nach DIN 68 140 auszuführen. Stumpfe Stöße im Innern des Bauteils aus Brettschichtholz sind nicht erlaubt und werden nicht abgenommen. Bei Holzverbindungen nach DIN 68 140 ist darauf zu achten, dass die aufgeführten Maße über Zinkenlänge, Zinkenteilung und Zinkengrund eingehalten werden. 6) Holzgüte: Die Holzgüte ist gemäß DIN 4074 Holzklasse I, Nadelholz. Bei Einzelteilen müssen nur in der Zugzone liegende Schichtbretter die erforderliche Holzgüte haben. 7) Oberflächenschutz: Wird die Oberfläche der zu verleimenden Hölzer mit Schutzmitteln behandelt, so darf diese erst nach der Verleimung vorgenommen werden, jedoch erst nach vollständigem Abbinden des Leimes. Das Schutzmittel muss sich mit dem zur Verwendung gekommenen Leim vertragen. Dazu ist ein amtliches Zeugnis vorzulegen. 8) Oberflächenbehandlung: Die Oberfläche der zu liefernden Leimhölzer ist glatt zu hobeln. Der Bauleitung ist zur Verhinderung von Beschädigungen an der Leimfuge infolge Oberflächenbehandlungsmitteln (Farben usw.) mitzuteilen, welche Leimsorte zur Verwendung gekommen ist. 9) Verbindungsmittel: Verbindungsmittel aus Holz sind grundsätzlich in Hartholz, Güteklasse 1, auszuführen. Verbindungsmittel aus Stahl sind nur in den geforderten Größen zulässig. Diese haben der DIN 1052, 96, 97, 570, 571 zu entsprechen. 10) Abrechnung bei Holz-Wandelementen: Tür- und Fensteröffnungen sowie Aussparungen für Rohr- und Leitungsdurchführungen, Nischen usw. bis 1,0 m² Ansichtsfläche werden übermessen. Die Herstellung der Leibung hierzu ist in die Einheitspreise einzurechnen. Öffnungen und Nischen über 1,00 m² Ansichtsfläche, sofern im Leistungsverzeichnis nicht separat beschrieben, werden abgezogen. Die Leibungen hierfür sind in der LV-Positionen abzurechnen. Sollten die ausgeführten Leistungen zur Einhaltung der Funktionalität einer Wartung bedürfen, sind Art der Leistung und Wartungskosten für den Zeitraum während der Gewährleistung (Verjährungsfrist) separat anzubieten. "A Allgemeines Zertifizierung nach dem System der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) Allgemeine Anmerkungen Dieses Gebäude wird nach dem System der DGNB zertifiziert. Zielsetzung hierbei ist es, das Zertifikat in Silber zu erhalten. Die Bewertung im Zertifizierungssystem richtet sich nach dem Gesamterfüllungsgrad in allen Bewertungskriterien. Dazu ist es notwendig, die zugehörigen Dokumentationsleistungen rechtzeitig und zielgerichtet anzufertigen. Die konstruktive Mitarbeit und der offene Informationsfluss zwischen Auftraggeber, Planungsteam, Auftragnehmer und dem Auditor sind Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf des Zertifizierungsverfahrens. Bei unklaren Aufgabenstellungen ist umgehend der zuständige Auditor zu verständigen. Sämtliche erforderlichen Leistungen für die Zuarbeit, Dokumentation und Koordination aller Leistungen zur Zertifizierung sind in die Leistungspauschale einzurechnen und damit abgegolten. B Anforderungen an die Materialien Die Anbieter dürfen bei der Abgabe ihres Angebotes nur Produkte berücksichtigen, die möglichst geringe Risiken für die lokale Umwelt mit sich bringen und konform mit der angestrebten DGNB-Qualitätsstufe 4 (100 CLP) sind. Ziel ist eine Vermeidung von Umweltgefährdungen, welche bei Einbau, Nutzung, Instandhaltung und Entsorgung der Produkte entstehen. Insbesondere sind Risiken für das Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft zu minimieren. Die Baustoffe sind im Bauablauf in Bezug auf ihr Risikopotenzial zu überprüfen. Hierzu zählen u. a. Halogene, Schwermetalle, Stoffe und Produkte, die unter die Biozid-Richtlinie fallen sowie organische Lösemittel. Die Verwendung der Baustoffe darf erst nach Freigabe durch die Bauleitung oder einen Bauökologen erfolgen. Die Dokumentationsanforderungen der DGNB erfordern es, dass für alle Baustoffe die relevanten Produkt- und Sicherheitsdatenblätter vorliegen. Diese sind der Bauleitung auszuhändigen. Im Fall, dass Baustoffe und -produkte angeboten werden, die nicht eindeutig der geforderten Qualitätsstufe zu zuordnen sind, muss ein Gleichwertigkeitsnachweis über die entsprechenden Produkt- und/oder Sicherheitsdatenblätter geführt werden. Der Auftragnehmer hat hierzu u. a. - sich für diese Produkte technische Merk- und Sicherheitsdatenblätter als prüffähige Nachweise bereits mit dem Angebot vorlegen zu lassen oder - sich vom Hersteller die Erfüllung der vorgeschriebenen bauökologischen Standards per rechtsgültiger Erklärung betätigen zu lassen oder - sich vom Hersteller geeignete Ersatzprodukte (besonders schadstoff-, emissions- und geruchsarme Produkte, niedrige/ste GISCODE- /VOC-Klasse) nennen zu lassen. "Holz und holzbasierende Materialien Die verwendeten tropischen, subtropischen oder borealen Hölzer in Form von Holzprodukten oder holzbasierenden Produkten (Holzbinder, Rammschutz, Verkleidungen und Vertäfelungen, Holzwerkstoffe etc.) müssen durchweg mit einer FSC-Zertifizierung versehen sein. Darüber hinaus muss der Lieferant über ein Handelszertifikat (CoC-Zertifikat) verfügen. Alternativ zur Verwendung von zertifizierten tropischen, subtropischen oder borealen Hölzern mit FSC-Zertifizierung kann die Verwendung von mitteleuropäischen oder heimischen Hölzern in Form von Holzprodukten oder holzbasierenden Produkten (Holzbinder, Rammschutz, Verkleidungen und Vertäfelungen, Holzwerkstoffe etc.) mit einer FSC- oder PEFC-Zertifizierung erfolgen. Darüber hinaus muss der Lieferant über ein Handelszertifikat (CoC-Zertifikat) verfügen." Abweichungen und Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Nach der Auftragserteilung sind der Bauleitung spätestens 14 Tage vor Aufnahme der Bautätigkeit die entsprechenden Nachweise für alle eingesetzten Baustoffe vollständig in digitaler und als Papierform vorzulegen." Vor Ausführung der Arbeiten durch den Auftragnehmer ist dieser Verpflichtet an einer Schulung für die DGNB auf der Baustelle teilzunehmen. Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (Fachunternehmererklärung, Materialnachweise, Prüfzeugnisse, TÜV-Bescheinigungen, Betriebsanleitungen, Wartungsempfehlungen usw.) 6-fach in Papierform und 1-fach digitalisierter Form, als Voraussetzung zur Abnahme dem Auftraggeber zu übergeben. Objektbeschreibung Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Multifunktionsgebäudes in 15345 Petershagen/Eggersdorf, Karl-Marx-Straße 30. Das Gebäude wird in Massivbauweise erstellt. Das Gebäude ist zweigeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss, ohne Unterkellerung. Die Außenwände werden aus POROTON-Mauerwerk mit Stahlbeton-Aussteifungsstützen erstellt, innenseitig verputzt und außenseitig verputzt. Die Innenwände sind aus verputztem Mauerwerk und aus Gipskarton-Metallständerwänden. Das Dach wird als Satteldach mit einem Holzdachstuhl und einer Betondachsteineindeckung ausgeführt. Traufhöhe: ca. 6,90 m Firsthöhe: ca. 12,70 m Für die Kalkulation werden nachfolgend aufgeführte Unterlagen mitgeschickt: Diese Unterlagen liegen dem Angebot zu Grunde und werden Vertragsbestandteil. Bei diesem Objekt wird zur Kontrolle der Dichtheit des Gebäudes ein Blower-Door-Test durchgeführt. Bei Nichtbestehung des Blower-Door-Testes und dessen Wiederholung werden alle anfallenden Kosten dem Auftragnehmer anteilmäßig in Rechnung gestellt. siehe Anschreiben
Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind
140 Trockenbau
140
Trockenbau
140.10 Gipskarton-Metallständerwände
140.10
Gipskarton-Metallständerwände
140.20 Gipskarton-Decken
140.20
Gipskarton-Decken
140.30 Stahlumfassungszargen
140.30
Stahlumfassungszargen
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und werden bei von der Bauleitung ausdrücklich verlangten Taglohnarbeiten vergütet: Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung, Fahrt etc. Meister   pro Stunde EUR  ............ Facharbeiter  pro Stunde EUR  ............ Helfer   pro Stunde EUR  ............ Auszubildender  pro Stunde EUR  ............ ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INCL. VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 30 UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN ANERKANNT: .........................., den ............. ....................................................................           - Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und