Boden- und Bepflanzungsarbeiten
Multifunktionsgebäude "Haus Mühle"
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VORBEMERKUNGEN Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen. In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig hergestellt. In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein: Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe, Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, das Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge. Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc. Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung bis zur Übernahme. Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen, Lagern, Verwahren und Transportieren zur Verwendungsstelle. Sämtliche erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste - auch über 2,00m -, Bautreppen etc. sonstige Geräte und Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer anzufahren, aufzustellen , vorzuhalten und nach Fertigstellung der Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistungen sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Gerüste sind nach DIN 4220 und den Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaften zu errichten und allen Bauhandwerkern zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung entfernt werden. Die Geländer, Abschrankungen und Treppen sind stabil und unfall- sicher auszubauen und müssen bis zum Einbau der endgültigen Treppen und Geländer belassen werden. Das Entfernen hat sofort nach Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Inbegriffen ist die Unterhaltung während der gesamten Bauzeit. Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er hat die Kosten hierfür zu tragen. Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des Angebotes beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Hierunter fallen auch sämtliche Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5 erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich aus auf eigene Kosten zu veranlassen. Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden. Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung, Stahlbetonarbeiten, Rohbau-Abnahme), soweit sie erforderlich ist, hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu veranlassen. Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautageberichte zu führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift zu übergeben. Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z. B. über Wettertemperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als Subunternehmer mitwirken. Die Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw. Teile, besondere Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung sowie Gründe hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse müssen eingetragen werden. Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmers (Werbung des Auftragnehmers) auf der Baustelle des Auftraggebers ist nicht gestattet! Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem Grundstück des Bauherrn befinden. Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw. bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftraggeber ohne weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde Firmen auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen. Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch. Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt werden kann, werden auf Anforderung der Bauleitung auf Kosten aller z.Z. am Bau beschäftigten Handwerker entfernt. Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr. 4, 5 Jahre, für Dacheindeckung 10 Jahre, jeweils ab Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren. Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein. Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und Rechnungsbildung erforderlichen Angaben enthalten. Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen Mängel, Sicherheits- leistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der Abschlags- oder Schlusszahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf Skontoabzug. Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können, erfolgt keine besondere Vergütung für eine mehrmalige Anfahrt. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem Auftrag herauszunehmen. Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 % der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer Bankbürgschaft. Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten. Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten werden nicht vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche mündliche Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen. Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der Auftragnehmer. Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen. Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers kostenlos anzufertigen. Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Veränderungen des Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluss des Bieters führen. Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab, so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht. Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den Bewerbern vor. Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt nicht. Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand. TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Der Einzelpreis unterscheidet nicht zwischen Maschinen- und Handaushub. Die Bodenbeschaffenheit ist an Ort und Stelle zu prüfen. Der Baugruben- und Fundamentaushub wird gemessen von jeweiliger Fundament bzw. Wandaußenkante bis Außenkante. Darüber hinaus notwendiger Aushub für Arbeitsraum und Böschungen ist im EP enthalten, ferner evtl. erforderliche Abstützungen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht, ebenso bei Rutschungen. Der Rohrgrabenaushub erfolgt in der Breite max. mit dem 3-fachen des Nenndurchmessers der Entwässerungs- leitungen (bis DN 200), bzw. dem Doppelten des Nenndurchmessers der Entwässerungsleitungen (bis DN 500) und in der erforderl. Tiefe. Der notwendige Aushub für Böschungen und deren Wiederverfüllung ist einzurechnen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht, ebenso bei Rutschungen. Bei Klärschächten etc. gelten die Außenmaße plus allseitig 40 cm. Überschreitet der Unternehmer Tiefen- und Breitenmaße, ist der Mehraushub ohne Vergütung mit Kies- bzw. Fundamentbeton auszugleichen (Qualität wie Fundamentbeton). Sicherung von Leitungen, Kabel etc. ist Sache des Bieters und bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes, Grundwasserstandes und alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des Angebotes beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Hierunter fallen auch sämtliche Sicherungsmaßnahmen sowie Vorkehrungen zur Beseitigung von Oberflächen- und Grundwasser-Ansammlungen etc. Vor Wiedereinfüllen sind Arbeitsräume und Gräben von Schutt und Abfall auszuräumen, Gründungssohlen sind vor Auflockerung zu schützen. In den Leistungen ist das Liefern der Rohre der Güteklasse I und das Verlegen einschließlich aller Formstücke, Anschlüsse und Dichtungen an Schächten sowie der Rohre untereinander mit Teerstrick und Tonrohrkitt, satte Hinterfüllung (Erdarbeiten) und Feststampfen inbegriffen. Wenn Leitungen sich kreuzen, sind die Muffen einwandfrei zu fundieren, ebenso bei Auffüllungen. Die Endungen aller KG-Rohrleitungen sind dauerhaft gegen Eindringen von Schutt und Erde zu verwahren. Die Grundleitungen müssen fachgerecht verlegt werden (mit Gummidichtringen), in Feinschotter eingebettet und vorsichtig abgestampft. Der Feinschotter muss die Rohre mind. 10 cm überdecken. Das Schottermaterial ist im Einheitspreis für die Abwasserrohrleitungen enthalten. Die Auffüllung mit Erdmaterial hat in Schichten von höchstens 30 cm zu erfolgen. Die Schichten müssen gut verdichtet werden. Die Rohre dürfen erst nach Abnahme durch die Bauleitung bedeckt werden. Im Einheitspreis inbegriffen ist das Umwickeln von Grundleitungen mit Mineralfasermatten sowie einer Bitumensperre an Durchführungen durch Fundamente oder Betonwände sowie notwendige Isolierungen bei Wanddurchbrüchen. Sämtliche Rohrleitungensenden sind mit einem Dielenstück senkrecht abzustellen, wobei das Dielenstück gut sichtbar über die Baugrubensohle hinausragen muss. Sie sind zugleich dauerhaft gegen das Eindringen von Erde, Beton usw. zu verwahren. Der Abwasserkanal ist an das öffentliche Kanalnetz anzuschließen. Diese Maßnahmen sind in Verbindung mit dem Bauamt, Abteilung Tiefbau, auf dessen Weisung zu erbringen. Sämtliche Leitungen sind in Steinzeug-Muffen-Rohren einwandfrei gedichtet auszuführen. Der Kontrollschacht ist wasserdicht herzustellen. Schächte sind jeweils nach Lage begehbar oder befahrbar auszuführen. Die Leitungen und Schächte müssen vor dem Anfüllen vom Tiefbauamt durch Protokoll abgenommen werden. Schächte innerhalb des Gebäudes sind mit wasserdichten und Geruchsdichten Abdeckungen, wie z.B. System ESSER, auszuführen. Das Wiederauffüllen von Gräben, Arbeitsräumen usw. ist mit geeigneten Geräten so zu verdichten, dass nachträgliche Setzungen nicht entstehen. Mit nassem und lehmigem Material darf nicht aufgefüllt werden. Das Hinterfüllen der Arbeitsräume ist dann mit Siebschutt vorzunehmen. An Fundamenten sind Rohrdurchführungen und Stützenverankerungen ausreichend auszusparen. Nachstemm- arbeiten werden nicht vergütet. Die Aussparungen sind später sorgfältig zu schließen ohne besondere Vergütung. Bei Beschädigungen von bestehendem Mauerwerk, Entwässerungsleitungen, Drainagen etc. sind diese wieder ohne besondere Vergütung in funktionsfähigen Zustand zu versetzten. Steinzeugrohre, die länger ungeschützt liegen, müssen ohne besondere Vergütung nach DIN 4 033 mit Beton B 10 ummantelt werden. Eine besondere Vergütung für die Betonummantelung erfolgt nicht. Zementrohre dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Bauleitung verlegt werden. Hinsichtlich Zementgüte und Betonzuschläge gelten die Bestimmungen der DIN. Für Stampfbeton gilt die Musterlinie nach DIN 1 047, § 4, Ziffer 4. Korngrößen über 70 mm sind unzulässig. Für Stahlbetonarbeiten die Kornzusammenstellung zwischen den Sieblinien A + B. Auf die getrennte Zugabe der Zuschlagstoffe wird besonders hingewiesen. Die verlangten Betongüten müssen der DIN 1 045 entsprechen. Der Wassergehalt des Betons ist so niedrig wie möglich anzusetzen. Der Wasserzementfaktor darf 0,40 nicht überschreiten. Betonzusatzmittel sind nicht gestattet. Schichthöhen max. 40 cm. Sämtliche Aussparungen sind kostenlos herzustellen und später wieder zu schließen ohne Kostenerstattung. Das Einbetonieren von Stahleinlagen, Alu-Konstruktionsteilen und Rohrleitungen etc. ist in die Einzelpreise einzurechnen. Sämtliche Armierungen und Eisenteile müssen bei Außenwänden eine Betondeckung von mind. 25 mm haben. Zementunterlagsplättchen sind zu binden. Sie müssen wie Abstandhalter und Stegbügel im EP enthalten sein. Schalungen müssen sauber und absolut dicht sein. Sie sind 24 Stunden vor dem Betonieren gründlich anzunässen. Reinigungsöffnungen sind beim Betonieren auszustopfen. Tropfnasen und Nuten sind im EP enthalten. Für Sichtbeton sind rohe, gut getrocknete Bretter mit rauhem Sägeschnitt zu verwenden. Brettbreiten 12 und 16 im Wechsel, senkrechte Stöße versetzt und genau im Winkel geschnitten, Brett- kanten entweder gehobelt und mit Baumwollschnur gedichtet oder gefalzt. Bei einspringenden Ecken ist die Schalung auf Gehrung zu schneiden. Fertige Sichtbetonflächen dürfen nicht geflickt werden. Fehlerhafte Sichtflächen werden auf Kosten des Unternehmers neu erstellt. Hülsenlöcher werden in 2 Arbeitsgängen geschlossen. Der gesamte Betonstahl wird nach besonderen Positionen vergütet. Er wird nach Stahllisten abgerechnet. Irgendwelche Zuschläge werden nicht vergütet. Der Beton wird bei Überschneidungen nur einfach gemessen. Die Stahlbetonarbeiten sind nach den Bestimmungen des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton und nach den einschlägigen Vorschriften der VOB und DIN 18 331, 18 337 sowie 1 045 - 1 055 auszuführen. Güteprüfungen sind durchzuführen. Abrechnung von Stahl nach Stahlliste, Transportbewehrung bei Fertigteilen wird nicht vergütet. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem Auftrag herauszunehmen. Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch. Das Schneiden von Hochbord-, Tiefbord-, Rasenkantensteinen usw. ist in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen. Das Herstellen von Aussparungen oder Durchörterungen in Beton oder Mauerwerk ist ohne zusätzliche Vergütung durchzuführen. Werden im Bereich der Außenanlagen unterirdische Fundamente oder ähnliches vorgefunden, so sind diese vom Auftragnehmer eigenverantwortlich wegzustemmen. Der Unterbau unter Betonflächen ist sauber und nach DIN eben herzustellen und gut zu verdichten. Für die zu verdichtenden Flächen ist vom Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Verdichtungsnachweis zu übergeben. Der Anschluss der Regenfallrohre an die Grundleitungen mit bauseitigen Standrohren ist vom Auftragnehmer mit zu erbringen und in die Einheitspreise einzurechnen. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN AUSSENANLAGEN 1)  Für die Güte und einwandfreie Beschaffenheit der zur Anwendung kommenden Baustoffe haftet dem Bauherrn      gegenüber allein der Auftragnehmer, nicht etwa die Hersteller- oder Lieferfirma. Auf Verlangen sind die Bezugs-      quellen der Baustoffe anzugeben und Muster vorzulegen. Für bauseits beschaffte, übergebene Baustoffe und      Gegenstände haftet der Auftragnehmer hinsichtlich deren einwandfreier Lagerung und sicheren Verwahrung.      Das Angebot bezieht sich auf die fertige Anlage. Der Unternehmer haftet bis zur Abnahme für alle entstandenen      Schäden und ist für deren Beseitigung verantwortlich. Nach Fertigstellung aller Arbeiten ist bei den Arbeiten      angefallener Schutt und Unrat ohne besondere Entschädigung abzufahren. 2)  Für die Wegebauarbeiten gelten die Technischen Vorschriften des Straßenbaus (ZTVE-STB,    TVbit, ZTV      Asphalt-StB 94/98, ZTVT-StB 95 u.a.). Schichthöhen im Wege- und Straßenbau gelten   immer für den      verdichteten Zustand. Im Wege- und Platzplanum ist, auch wenn nicht besonders   angegeben, das Abrammen      der Koffersohle bis zur Standfestigkeit besonders über Gräben enthalten. 3)  Bei Benutzung von Bürgersteigen durch Fahrzeuge sind die erforderlichen Überfahrten aus Bohlen  herzustellen.      Eventuelle Beschädigungen sind kostenlos zu beseitigen. Verschmutzungen auf Straßen und Bürgersteigen sind zu      entfernen. 4)  Für Mutterboden gilt gemäß ZTVE-STB 59, 3.081.1. Bei Mutterbodenanlieferung ist die Bauleitung zu verständigen,      um die Bodengüte zu überprüfen. Ungeeigneter Mutterboden muss kostenlos wieder abgefahren werden.      Die vorgeschriebene Einbaustärke von Mutterboden muss genau eingehalten werden Deshalb ist das Rohplanum      genau zu überprüfen. 5)  Der Auftragnehmer hat die einschlägigen Bestimmungen des Nachbarrechts zu beachten. Er ist ebenfalls      verpflichtet, die Grenzen nachzuprüfen und genau einzuhalten. 6)  Gräben, Auffüllungen, Leitungen Die Lage von Kraftstrom- und Fernmeldekabeln, Gas und Wasser, Abwasser-      leitungen u.ä. ist vom Auftragnehmer vor Ausführung der Arbeiten jeder Art zu erheben. Er haftet für jeden      Schaden, der bei der Ausführung seiner Vertragsarbeiten von ihm ode durch von ihm eingesetzte Personen an      solchen Anlagen verursacht wird. 7)  Auf ausreichende Verdichtung der Baugrube, aller Bauräume, Aufschüttungen und übrigen    Bereiche ist zu      achten. Spätere Setzungen der Wege-, Platz- und Vegetationsflächen werden als Mängel gewertet und sind jeweils      wieder zu beheben, ohne das Kosten für den Auftraggeber entstehen. 8)  Entsprechende Geländeprofilierungen (Anlegen von Böschungen etc.) sind vom anbietenden Unternehmer      eigenverantwortlich durchzuführen und in die Einheitspreise hinzu z kalkulieren. 9) Das erforderliche Nachsanden während der Gewährleistungszeit ist durch den Auftragnehmer fachgerecht zu     erbringen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. 10)  In die Einheitspreise sind vom Auftragnehmer einzukalkulieren:        - Komplette Beschilderung der Außen- und Hofanlage        - Kennzeichnung bzw. Nummerierung von Parkflächen        - Wurzelschutzmaßnahmen für alle auf dem Baumfeld zu erhaltenden Bäumen entsprechend Absprachen mit dem          Grünflächenamt 11)  Für zu fällende Bäume hat der Auftragnehmer die Fällgenehmigungen zu beantragen, einschl. sämtl. anfallenden Gebühren. Objektbeschreibung Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau ein Multifunktionsgebäude in 15345 Petershagen/Eggersdorf, Karl-Marx-Straße . Das Gebäude wird in Massivbauweise erstellt. Das Gebäude ist dreigeschossig, ohne Unterkellerung. Die Außenwände werden aus POROTON-Mauerwerk mit Stahlbeton-Aussteifungsstützen erstellt, innenseitig verputzt und außenseitig verputzt. Die Innenwände sind aus verputztem Mauerwerk und aus Gipskarton-Metallständerwänden. Das Dach wird als Satteldach ausgeführt. Für die Kalkulation werden nachfolgende Unterlagen mitgeschickt:
VORBEMERKUNGEN
031 Boden- und Bepflanzungsarbeiten
031
Boden- und Bepflanzungsarbeiten
031.0001 Gärtnerische Feinplanie Pflanzenflächen maschinell, 25 cm tief, lockern und planieren. Alle Anaschlüsse an vorhandenen Wegen, Mauern etc. sind fachgerecht herzustellen. Steine, Fremdkörper, Wurzelunkräuter und unbrauchbare Stoffe sind restlos auszulesen und gehen in das Eigentum des Bieters über. Im Preis inbegriffen sind das eonarbeiten von Torfmull und Bodenverbesserungsmittel (Stickstoffdünger, ca. 5 g/qm). Die Vegetationsflächen sind pflanz- und saatfertig nach DIN 18915 herzustellen. Setzungen gegenüber der Planhöhe dürfen nicht mehr als 3 cm abweichen.
031.0001
Gärtnerische Feinplanie
310.00
m2
031.0002 Baumpflanzung Lieferung und Pflanzung von Gehölzen (Klimabäumen) gemäß den aktuellen FLL-Richtlinien und DIN 18916. Die Leistung umfasst alle notwendigen Nebenarbeiten zur Herstellung einer abnahmefertigen Pflanzung. Die Position beinhaltet im Detail: Aushub der Pflanzgruben (mindestens 1,5-facher Ballen- bzw. Containerdurchmesser) inkl. Lockerung der Grubensohle. Pflanzung der Gehölze unter Berücksichtigung der korrekten Pflanztiefe. Verfüllen der Pflanzgrube, bei Bedarf unter Beimischung von bauseits zu stellendem oder mitgeliefertem Pflanzsubstrat. Fachgerechtes Einschlämmen der Pflanzen. Herstellung eines Gießrandes (aus anstehendem Boden). Lieferung und Aufbau einer Dreibock-Baumverankerung inkl. Kokosstrick-Baumbindung und Stammschutz (z. B. Schilfrohrmatte), fachgerecht montiert. Erster durchdringender Bewässerungsgang. Pflanzliste (Arten und Vorgaben): - Ilex aquifolium/ Gemeine Stechpalme / Wald-Stechpalme - Elaeagnus x ebbingei 'Compacta' / Wintergrüne Ölweide 'Compacta' - Parrotia persica / Persischer Eisenholzbaum / Eisenbaum - Liquidambar styraciflua / Amberbaum
031.0002
Baumpflanzung
4.00
St
031.0003 Bodendecker Liefern und pflanzen von bodendeckenden Pflanzen gemäß den gültigen FLL-Richtlinien sowie der DIN 18916 auf den bauseits vorbereiteten Pflanzflächen. Im Einheitspreis enthaltene Teilleistungen: Austeilen der Pflanzen auf der Pflanzfläche im gleichmäßigen Dreiecksverband, um einen schnellen und lückenlosen Bestandsschluss zu gewährleisten. Ausheben der Pflanzlöcher in der für den Wurzelballen erforderlichen Tiefe und Breite. Fachgerechtes Setzen der Pflanzen, Beidrücken des Bodens und Egalisieren der Pflanzfläche. Erstes, durchdringendes Einschlämmen (Wässern) der Pflanzung unmittelbar nach dem Setzen. Fachgerechte Entsorgung von leeren Pflanztöpfen, Anzuchtplatten und Verpackungsmaterialien. Pflanzvorgaben zur Kalkulation: - Carduus nutans / Gemeine Scharfgarbe - Centaurea cyanus / Nickende Diestel - Cichorium intybus / Kornblume - Daucus carota / Gemeine Wegwarte - Echium vulgare / Wilde Möhre - Falcaria vulgaris / Gewöhnlicher Natternkopf - Gallium verum / Gemeine Sichelmöhre - Malva alcea / Echtes Labkraut - Verbascum densiflorum / Rosen- Malve - Crataegus monogyna / Schwarze Königskerze - Prunus spinosa / Eingriffliger Weißdorn - Rosa canina / Schlehe - Achillea millefolium / Hunds- Rose Angebotene Bodendecker: .........................................
031.0003
Bodendecker
205.00
m2
031.0004 Pflanzung von Gräsern in Versickerungsmulden (wechselfeucht) Liefern und pflanzen von wechselfeuchtigkeitsverträglichen Gräsern in bauseits erstellten Regenwasser-Versickerungsmulden. Die Ausführung hat gemäß den gültigen FLL-Richtlinien sowie der DIN 18916 zu erfolgen. Die Pflanzen müssen tiefwurzelnd sein und sowohl längere Trockenperioden als auch temporäre Einstauereignisse (Überflutung) tolerieren. Im Einheitspreis enthaltene Teilleistungen: Austeilen der Pflanzen auf der Muldensohle und/oder den Muldenböschungen. Ausheben der Pflanzlöcher im anstehenden, sickerfähigen Substrat. Fachgerechtes Setzen der Pflanzen auf die korrekte Tiefe, Beidrücken des Bodens zur Sicherstellung des Bodenschlusses. Erstes, durchdringendes Einschlämmen der Pflanzung unmittelbar nach dem Setzen. Fachgerechte Entsorgung von Pflanztöpfen und Verpackungsmaterialien. Pflanzvorgaben zur Kalkulation: - Filipendula Mädesüß / Mädesüß - Euphorbia palustris / Wolfsmilch (Oberkante der Mulde) - Gallium verum / Echtes Labkraut (Oberkante der Mulde) - Dechampsia caespitosa / Wald- Schmiele - Geranium palustre / Sumpf Storchschnabel - Lysimachia nummularia / Gilbweiderich - Lysimachia vulgaris / Kuckucks- Lichtnelke - Lychnis flos-cuculi / Münzkraut - Lythrum salicaria / Blut- Weiderich 'robert' - Molinia caerulea / Pfeifengras - Stachys palustris / Sumpf Ziest - Valeriana officinalis / Echter Baldrian (Unterkante Mulde - Einlauf (liebt efeucht)) Angebotene Gräser: ......................................
031.0004
Pflanzung von Gräsern in Versickerungsmulden (wechselfeucht)
80.00
m2
031.0005 Pflanzung von Gräsern (trockener Standort) Liefern und pflanzen von trockenheitsresistenten Gräsern gemäß den gültigen FLL-Richtlinien sowie der DIN 18916 auf den bauseits vorbereiteten Pflanzflächen. Die Pflanzen müssen für extrem trockene, vollsonnige Standorte geeignet sein. Im Einheitspreis enthaltene Teilleistungen: Austeilen der Pflanzen auf der Pflanzfläche im artgerechten Pflanzabstand, um eine flächige oder gruppenweise Struktur laut Pflanzplan zu erzielen. Ausheben der Pflanzlöcher im anstehenden, vorbereiteten Substrat (entsprechend der Ballengröße). Fachgerechtes Setzen der Pflanzen, Beidrücken des Bodens und Egalisieren der Pflanzfläche. Erstes, durchdringendes Einschlämmen (Wässern) der Pflanzung unmittelbar nach dem Setzen. Fachgerechte Entsorgung von leeren Pflanztöpfen, Anzuchtplatten und Verpackungsmaterialien. Pflanzvorgaben zur Kalkulation: - Achillea millefolium 'weiß' / (weiße) - gemeine Scharfgarbe - Bistorta amplexicaulis 'Atropurpurea' / Kerzenknöterich - Erysimum cheir / Goldlack - Heptacodium miconioides / Sieben Söhne des Himmels Strauch - Lavandula spec. / Lavendel- Arten - Lysimachia vulgaris / Gilbweiderich - Perovskia abrotanoides / Blauraute - Rosa canina / Hunds- Rose - Rosa spec / Weitere Rosenarten (Kartoffelrose) Angebotene Gräser: ......................................
031.0005
Pflanzung von Gräsern (trockener Standort)
25.00
m2
031.0006 Palisaden aus Robinienholz Liefern und fachgerechtes Einbauen von Rundholzpalisaden aus naturgewachsenem Robinienholz (Resistenzklasse 1-2 nach DIN EN 350-2) als optische, offene Abgrenzung im Terrassenbereich. Die Palisaden werden nicht bündig, sondern mit Zwischenräumen nach örtlicher Vorgabe / Detailplan gesetzt. Materialanforderungen: Holzart: Robinie (Robinia pseudoacacia), naturgewachsen, zylindrisch gefräst oder geschält. Qualität: Komplett entsplintet, geschliffen (keine scharfen Kanten/Splitter) und unbehandelt. Durchmesser: gemischt, von ca.  z. B. 10 cm  bis  z. B. 16 cm . Längen: gemischt, Gesamtlänge ca. 1,00 m zur Erzielung eines                unregelmäßigen Höhenbildes erfolgt der Anbau im Versatz. Im Einheitspreis enthaltene Teilleistungen: Herstellen der notwendigen Erdgräben / Einzelaushübe für die Fundamente. Einbringen und Verdichten einer kapillarbrechenden Sickerschicht (z. B. Kies oder Schotter 16/32, mind. 10 cm stark) unter den Palisaden zur Vermeidung von Staunässe (Holzschutz). Lot- und fluchtgerechtes Setzen der Palisaden mit einer Einbindetiefe von mind. 1/3 der Gesamtlänge im Fundament. Liefern und Einbauen des Fundamentbetons (z. B. C20/25, erdfeucht) inkl. Ausbildung einer leichten Dachform (Schräge) am Fundamentkopf zum besseren Wasserablauf. Verfüllen und Verdichten der restlichen Arbeitsräume mit anstehendem Boden.
031.0006
Palisaden aus Robinienholz
20.00
St
031.0007 Fertigstellungspflege Ausführen der Fertigstellungspflege für alle in den Vorpositionen gelieferten und gepflanzten Bäume, Sträucher, Bodendecker, Stauden/Wildkräuter und Gräser (inkl. Versickerungsmulde) gemäß DIN 18916. Ziel der Pflege ist das Erreichen eines abnahmefähigen, angewachsenen Zustands. Die Pflegezeit beträgt zwei volle Vegetationsperioden (2 Jahre) und endet mit der formellen Abnahme der Pflanzarbeiten. Mit dem Einheitspreis sind folgende Arbeiten abgegolten: Wässern: Bedarfsgerechtes Bewässern aller Gehölze und Pflanzflächen in Abhängigkeit von der Witterung, um Trockenschäden sicher zu vermeiden. Das Wasser ist bauseits zu entnehmen / vom Auftragnehmer im Fasswagen mitzuführen [ hier zutreffendes wählen/anpassen ]. Unkrautbekämpfung: Fachgerechtes, mechanisches Entfernen von unerwünschtem Wildkrautaufwuchs auf allen Pflanzflächen (max. tolerierbarer Fremdbewuchs: 5 %). Baumscheiben: Offenhalten und Säubern der Baumscheiben (radius ca. 50 cm um die Stammbasis). Baumverankerung: Regelmäßige Kontrolle der Dreibock-Verankerungen der Klimabäume. Nachspannen der Kokosstricke bei Bedarf, um Rindenschäden durch Scheuern zu verhindern. Schnittmaßnahmen: Fachgerechter Erziehungs-, Korrektur- oder Auslichtungsschnitt an Gehölzen, Entfernen von totem Pflanzenmaterial sowie Rückschnitt abgeblühter Stauden/Gräser (gemäß fachlicher Notwendigkeit). Reinigung: Aufnehmen und Entsorgen von angefallenem Schnittgut, Laub und anorganischem Unrat aus den Pflanzflächen.
031.0007
Fertigstellungspflege
1.00
psch
031.0008 Mutterboden Liefern und fachgerecht einbauen von Mutter- bzw. Oberboden (unkrautfrei), einschl. des Auslesens von austriebsfähigen Pflanzenteilen, Steinen und sonstigen Unrat. Einbaustärke: ca. 20 cm Einbauort: - Pflanzflächen Gräser trocken                  - Pflanzfläche Mulde: Gräser trockenheits- und feuchttolerant                  - Pflanzfläche Bodendecker
031.0008
Mutterboden
O
60.00
m3
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und werden bei von der Bauleitung ausdrücklich verlangten Taglohnarbeiten vergütet: Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung, Fahrt etc. Meister   pro Stunde EUR  ............ Facharbeiter  pro Stunde EUR  ............ Helfer   pro Stunde EUR  ............ Auszubildender  pro Stunde EUR  ............ ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INCL. VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 17 UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN ANERKANNT: .........................., den ............. ....................................................................                                                   - Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und