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Allgemeine Projektbeschreibung Projektdaten:
Projekt: Neubau Hotel mit TG mit 156 Zimmern
Bauort: Ingolstädter Straße 49A in 80807 München
Bauherr: DIBAG Industriebau AG
Lilienthalallee 25
80939 München
Kurzbeschreibung des Bauvorhaben:
Projektbeschreibung – Neubau eines Hotels in München
Der Bauherr, die DIBAG Industriebau AG, München, realisiert den Neubau eines Hotels mit insgesamt 156 Zimmern. Das Gebäude besteht aus einem Untergeschoss mit Tiefgarage, einem Erdgeschoss sowie sechs Obergeschossen und wird künftig von dem Mieter Plaza Hotelgruppe betrieben.
Die Errichtung des Gebäudes erfolgt in Stahlbetonbauweise mit ergänzender Mauerwerkskonstruktion sowie einer Natursteinfassade. Teile der Fassade sind als Lochfassade und Pfosten-Riegel-Konstruktion ausgebildet. Ziel ist eine DGNB-Zertifizierung in Gold.
Das Gebäude wird in eine bestehenden Tiefgarage gegründet. Dabei verbleiben die bestehenden Tiefgaragenwände auf drei Seiten erhalten, wodurch besondere statische und logistische Anforderungen an die Bauausführung gestellt werden. Zudem erfolgt der Bau zweiseitig angrenzend an bestehende Bebauung.
Der Rückbau der bestehenden Tiefgarage erfolgt phasenweise, um eine kontinuierliche Bauabwicklung und die Sicherung der bestehenden Strukturen zu gewährleisten.
Die verkehrstechnische Erschließung der Baustelle erfolgt ausschließlich über die Ingolstädter Straße.
Allgemeine Projektbeschreibung
1. Vorbemerkungen DGNB Vorbemerkungen DGNB
Allgemeine Informationen
Das Gebäude soll nach den Kriterien der ,,Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB e.V.) zertifiziert werden. Hierzu sind unter anderem die nachfolgenden Vorgaben strikt einzuhalten. Sollten Vorgaben der ,,Vorbemerkungen DGNB" mit anderen Vorbemerkungen oder Vorgaben dieses Leistungsverzeichnisses im Widerspruch stehen, so gilt die jeweils qualitativ höherwertige Anforderung als einzuhaltende Mindestanforderung. Ein Unterschreiten der qualitativen Anforderungen der ,,Vorbemerkungen DGNB" ist nicht zulässig.
Gültige Version: DGNB: Version Neubau 2023 – Nutzungsprofil Hotel
Das Gebäude wird bei der DGNB zur Zertifizierung als nachhaltiges Bauwerk mit dem Ziel „Gold" eingereicht. Die hierfür notwendigen Unterlagen, Anforderungen und Leistungen sind bei Angebotsabgabe und Produktauswahl zu berücksichtigen. Die Kosten sind, sofern nicht gesondert aufgeführt, in die Preise des Leistungsverzeichnisses einzurechnen.
Die Zertifizierung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem vom AG beauftragten unabhängigen DGNB-Auditor.
Die Umsetzung der Anforderungen ist vom AN ohne gesonderte Aufforderung nachzuweisen.
Der AN stellt die Maße, Mengen, Bauteilaufbauten und -kombinationen und technischen Daten sämtlicher von ihm zu verarbeitenden und einzubauenden Bauteile, Bau- und Werkstoffe sowie Fertigteile im Rahmen der Werkplanung für die Bewertung nach DGNB mittels nachvollziehbarer Dokumentationen zur Verfügung.
Hinsichtlich der genauen Gebäude- und Nutzungsbeschreibung können den vorliegenden Planunterlagen weitere Informationen entnommen werden.
Reduktion und Vermeidung von Schadstoffen und Risiken für die lokale Umwelt:
Die Verwendung besonders umweltverträglicher Materialien ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der lnnenraumluftqualität, sondern hilft auch das Sanierungsrisiko eines Gebäudes im Hinblick auf Schadstoffe zu begrenzen. Daher wird in diesem BV ein materialökologisch vollständiger Bauteilkatalog erstellt, um dem Bauherrn die Information bereitzustellen, an welcher Stelle des Bauwerkes welche Bauprodukte eingesetzt wurden.
Schadstoffanforderungen
Die DGNB-Schadstoffanforderungen sind gemäß der ,,Kriterienmatrix Risiken für die lokale Umwelt nach DGNB" einzuhalten. Es muss die Qualitätsstufe 4 hinsichtlich der Schadstoffe beachtet und eingehalten werden.
Produktprüfungen
Alle geplanten Produkte müssen seitens AN mit ausreichend Vorlauf vor Ausführung beim AG zur Prüfung eingereicht werden, sodass die termingerechte Ausführung des Gewerkes nicht beeinträchtigt wird.
Dazu sind alle notwendigen Datenblätter, Nachweise, dazugehöriger Einbauort und geplante Massen ab- bzw. anzugeben. Der AG reicht die Unterlagen weiter zur Prüfung an den Auditor, dieser hat 10 Werktage Zeit, die Produkte zu prüfen. Bei „Nicht-Freigabe“ eines Produktes ist kurzfristig ein alternatives Produkt vorzulegen.
Der Vorlauf ist entsprechend zeitlich so zu planen, dass die Bearbeitungszeit seitens AG, Auditor und eventuelle „Nicht-Freigaben“/alternative Produktvorlagen berücksichtigt sind.
Erforderliche Unterlagen:
- Datenblätter, Zertifikate und Nachweise
- Angaben zu Einbauort und geplanter Masse
- Materialliste mit tatsächlich ausgeführten Massenangaben (nach Fertigstellung)
Materialkontrollen auf der Baustelle
Der AG erstellt eine Freigabeliste, die regelmäßig fortgeschrieben wird und der Bauleitung bzw. Objektüberwachung zur Materialkontrolle auf der Baustelle zur Verfügung gestellt wird. Die Bauleitung überwacht die Materialtreue des AN in Form eines regelmäßigen Soll-/lst-Vergleichs. Bei Sichtung eines nicht geprüften Produktes müssen seitens AN kurzfristig alle Unterlagen für eine Produktprüfung bereitgestellt werden. Sollte das Produkt nicht freigegeben werden, ist gegebenenfalls ein Wieder-Ausbau des Produktes in Rücksprache mit der Bauleitung und dem DGNB-Auditor notwendig.
Nachfolgend sind einzelne Anforderungen aus ausgewählten Kriterien des DGNB-Systems aufgelistet und weiter erläutert.
Kriterium SOC1.2 Innenraumluftqualität (Ausschlusskriterium)
Hintergrund
Ziel des Kriteriums SOC1.2 ist die Verbesserung der Innenraumluftqualität durch Reduktion von Schadstoffen in Baumaterialien. Alle oberflächennahen Produkte wie Farben, Lacke, Klebstoffe und Abdichtungen müssen hinsichtlich ihrer Schadstoffemissionen deklariert werden.
Anforderungen
Für die Arbeitsräume sind alle Farben, Lacke und Beschichtungen vor der Verwendung durch den zuständigen DGNB-Auditor freizugeben. Es ist sicherzustellen, dass diese Produkte die Anforderungen der Qualitätsstufe 4 nach Kriterium ENV 1.2 erfüllen.
Das Kriterium ist zwingend einzuhalten, da ansonsten keine Zertifizierung durchgeführt werden kann (Ausschlusskriterium).
Aufgaben/Dokumentation des AN
Nachfolgende Aufgaben/Dokumente sind vom AN zu erbringen:
1. Einholung der Freigabe zum Einbau relevanter Materialien nach ENV1.2
2. Einhaltung der DGNB-Anforderungen an die Lüftung des Gebäudes vor der Durchführung der chemisch-analytischen Innenraumluftmessung.
Kriterium ENV1.2 Risiken für die lokale Umwelt
Hintergrund
Reduktion bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotential für Menschen sowie Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft enthalten. Hierzu sind von DGNB verschiedene Anforderungen für ausgewählte Produktgruppen in spezifischen Anwendungen definiert. Für die entsprechenden Produkte sind die Anforderungen grundsätzlich ohne Ausnahme einzuhalten. Maßgeblich sind die jeweiligen Vorgaben des DGNB-Kriteriums für die Qualitätsstufe 4. Der Kriterien- und Anforderungskatalog der DGNB sind als Anhang beigelegt.
Aufgaben/Dokumentation des AN
1. Schriftliche Dokumentation der eingebauten Material- und Stoffgruppen,
- Schriftliche Dokumentation der eingebauten Material- und Stoffgruppen, Mindestangaben: Produkt-/Materialname, Hersteller, Materialart, Menge, Einbauort.
- Betrifft alle Material- und Stoffgruppen (als Produkte oder als Bestandteil von Rezepturen), die in der DGNB-Kriterienmatrix aufgelistet sind.
- Sollte die DGNB-Kriterienmatrix der Ausschreibung nicht beiliegen, sind diese vom AN selbstständig beim zuständigen DGNB-Auditor ohne Aufforderung einzuholen.
2. Einholung der Freigabe relevanter Material- und Stoffgruppen
- Vor dem Einbau sind die für die Prüfung relevanten Produkte vom zuständigen DGNB-Auditor freizugeben. Für einen störungsfreien Bauablauf hat der AN dem DGNB-Auditor alle relevanten Nachweisdokumente zur Einhaltung der Anforderungen rechtzeitig und vollständig zur Prüfung bereitzustellen. Vom AN ist hierzu eine angemessene Vorlaufzeit zur Prüfung zu berücksichtigen (10 Werktage, Mo-Fr). Eine Verzögerung des Bauablaufs aufgrund verzögerter und/oder unvollständiger Bereitstellung der Daten liegt in der Verantwortung des AN.
- Der Einbau relevanter Materialien ohne vorherige schriftliche Freigabe durch den zuständigen DGNB-Auditor sowie damit verbundene Konsequenzen liegen in der Verantwortung des AN.
- Als Nachweis zur Einhaltung der Anforderungen zählen:
Technische Merkblätter (TM)
Sicherheitsdatenblätter (SDB)
Produktdatenblatt
Technisches Datenblatt
Nachhaltigkeitsdatenblatt
Herstellererklärungen
Umweltzeichen der Typen I (z.B. Blauer Engel) und III
(Umweltproduktdeklarationen, EPD) und Herstellererklärungen zu Inhaltsstoffen und Rezepturbestandteilen
Technische Merkblätter (TM) und Sicherheitsdatenblätter (SDB) sind für alle relevanten Produkte immer einzureichen!
3. Materialkontrollen auf der Baustelle
- Regelmäßige Prüfung/Kontrolle der auf der Baustelle eingebauten Produkte einschließlich Soll-Ist-Vergleich mit den freigegebenen Materialien durch den AN. Die Dokumentation ist dem AG und dem vom AG beauftragten DGNB-Auditor regelmäßig gemäß Baufortschritt sowie am Ende der Baumaßnahme lückenlos und final zu übermitteln.
- Fehlanwendungen sind vom AN selbstständig und unmittelbar der Bauleitung/Objektüberwachung sowie dem zuständigen DGNB-Auditor zu melden. Damit verbundenen Mehraufwände/Zeitaufwände liegen in der Verantwortung des AN.
Kriterium PRO 2.1 Baustelle Bauprozess
Negative Auswirkungen auf die lokale Umwelt während der Bauphase sind zu minimieren. Die betrifft Maßnahmen zur Reduktion von Lärm, Staub, von negativen Einflüssen auf Boden und Grundwasser sowie von Abfall. Das Baustellenpersonal ist nachweislich zu schulen.
Seitens des AG werden zu den nachfolgend gelisteten Themen auch Baustellenkonzepte erstellt, die strikt einzuhalten sind.
Nachfolgende Dokumente sind vom AN zu erbringen:
1. Umsetzung relevanter Maßnahmen der Baustellenkonzepte.
2. Zuarbeit für Dokumentation der Bauleitung/Bauüberwachung bei regelmäßigen Kontrollen z.B. über Fotos und konkreten Umsetzungsbeispielen.
3. Auflistung der auf der Baustelle verwendeten Maschinen inkl. Fotos
4. Vor Beginn der Arbeiten ist das Baustellenpersonal vom AN entsprechend zu schulen und einzuweisen. Nachweise, z.B. in Form eines unterschriebenen Einweisungsprotokolls in die o.g. Konzepte, sind vor Beginn der Arbeiten an den AG zu übergeben.
Nachfolgende Themen sind während der Bauphase zu beachten und einzuhalten.
Abfallarme Baustellen
Bei der Baustelleneinrichtung und während der Baudurchführung ist die Umwelt so gering wie möglich zu belasten. Es ist besonders darauf zu achten, dass:
- die Vorgaben der Kreislaufwirtschaftsgesetze (KrWG) für Bauplanung und Bauausführung ohne Ausnahme einzuhalten sind.
- Abfälle soweit möglich vermieden werden.
- für anfallenden Schutt und Sonderabfälle die fachgerechte Entsorgung nachgewiesen wird
- Paletten und Verpackungen an die Lieferanten zurückgegeben werden.
- die Baustelle stets sauber gehalten wird, um Bodenverunreinigungen und das Verwehen von Schuttresten zu vermeiden
- die Baustoffe mindestens in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und gefährliche Abfälle (z.B. asbesthaltige Materialien) getrennt werden.
- die Einleitung von flüssigen Stoffen in das Erdreich verboten ist. Abwässer aus Reinigungsvorgängen sind aufzufangen und zu entsorgen.
Lärmarme Baustellen
Bei der Baustelleneinrichtung und während der Baudurchführung ist die Umwelt so gering wie möglich durch Lärm zu belasten. Es ist besonders darauf zu achten, dass:
- für Arbeiten lärmarme Maschinen eingesetzt werden, die den Vorgaben der Tabelle 1 der RAL-UZ53 (Umweltzeichen "der blaue Engel") in der Ausgabe vom Februar 2015 genügen.
- alle Maschinen und Aggregate mit den jeweilig erforderlichen Schallschutzanforderungen ausgerüstet sind.
- in der Zeit von 22:00 Uhr - 6:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen keine lärmintensiven Arbeiten ausgeführt werden. Sollen in diesem Zeitraum lärmintensive Arbeiten ausgeführt werden, so ist dies mit der Bauleitung und dem DGNB-Auditor vorab abzusprechen; die baurechtlich erforderlichen Genehmigungen sind einzuholen.
- das Baustellenpersonal gemäß dem vorgelegten Lärmvermeidungskonzept zu schulen und einzuweisen ist.
Staubarme Baustellen
Bei der Baustelleneinrichtung und während der Baudurchführung ist die Umwelt so gering wie möglich durch Staub zu belasten. Es ist besonders darauf zu achten, dass:
- Maschinen und Geräte mit einer wirksamen Absaugung versehen sind.
- Stäube an der Entstehungsstelle möglichst vollständig erfasst und gefahrlos entsorgt werden.
- soweit technisch möglich die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche verhindert wird.
- zur Beseitigung von Staub das Feucht- bzw. Nassverfahren oder das saugende Verfahren durchgeführt wird.
Boden- und Grundwasserschutz auf der Baustelle
Um Boden und Grundwasser vor schädlichen Stoffeintragungen zu schützen, müssen Stoffe vermieden werden, die den Boden, das Wasser bzw. die Umwelt gefährden. Es ist besonders darauf zu achten, dass:
- umweltgefährliche Materialien auf der Baustelle nicht gelagert oder verwendet werden dürfen. Notwendige Ausnahmen sind zu begründen und mit der Bauleitung und dem DGNB-Auditor vorab zu klären
- für unvermeidbare, umweltgefährliche Baumaterialien wie z.B. nicht ausgehärtete Epoxidharze, auf der Baustelle sichergestellt wird, dass diese Stoffe nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen.
Kriterium ENV1.3 Verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung
Hintergrund
Für die Verwendung von Rohstoffen sollen vorrangig verantwortungsbewusste Materialien verwendet werden, die hinsichtlich ökologischer und sozialer Auswirkungen über die Wertschöpfungskette transparent sind und deren Rohstoffgewinnung und Verarbeitung anerkannten ökologischen und sozialen Standards entsprechen. Dies gilt vor allem für Holz und Holzwerkstoffe, Naturstein, Beton, Metalle, Glas und Pflanzsubstrate.
Anforderungen
Nachfolgende Anforderungen/Vorgaben sind maßgeblich:
a) Natursteine
- Für die Verwendung von Natursteinen muss darauf geachtet werden, dass diese frei von Kinder- und Zwangsarbeit hergestellt wurden und ein illegaler Rohstoffabbau /-herstellung ausgeschlossen ist.
- Eingebaute Natursteine müssen nachweislich aus der EU stammen.
- Bei Verwendung von Natursteinen aus Ländern der EU werden die Mindest- sowie die inhaltlichen Anforderungen als umgesetzt angenommen. Als Nachweis ist eine Herstellererklärung vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestanforderungen bestätigt sowie, dass sämtliche Herkunfts- und Verarbeitungsorte in Ländern der EU liegen.
b) Holzprodukte
Holz, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe, die nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen, sind zu bevorzugen. Es werden dabei nur die Zertifikate FSC und PEFC anerkannt. Sie sind jedoch nicht zwingend erforderlich.
c) Beton mit erheblichem Sekundäranteil können ebenfalls eingereicht und für die Zertifizierung vorgelegt werden. Sie sind jedoch nicht zwingend erforderlich.
d) Metalle und Glas mit erheblichem Sekundäranteil können ebenfalls eingereicht und für die Zertifizierung vorgelegt werden. Sie sind jedoch nicht zwingend erforderlich.
Aufqaben/Dokumentation des AN
Nachfolgende Dokumente sind vom AN zu erbringen:
1. Allgemein
- Auflistung aller relevanten Produkte inkl. Angabe von Produktnamen, Hersteller und eingebaute Menge (s. ENV1.2)
- Lieferscheine mit Produkt- und Mengenangabe (für Holz in m , für Beton und Erde in kg bzw. Tonnen)
2. Natursteine
CE-Kennzeichnung oder Zertifikate (XertifiX, Fair Stone, o.ä.) zu den verwendeten Natursteinen, inkl. Lieferscheine mit Zertifikatsnummern, sofern verfügbar. Oder alternativ Bestätigung, dass keine Natursteine verwendet werden.
3. Holzprodukte
- Handelszertifikat des Lieferanten bei Holzprodukten (Chain of Custody; CoC)
- Nachweis der Registrierungsnummer des PEFC-Forstzertifikates in Lieferdokumenten (bei Prozentsatzmethode in CoC-Zertifikat)
- Zertifikate (FSC, PEFC) für Holzprodukte
- Bestätigung, dass tropische, subtropische und boreale Hölzer aus nicht zertifizierter Herkunft bei dem zu zertifizierenden Projekt nicht verwendet worden sind
4. Beton
- Erklärung des Bauunternehmers über den normgerechten Einsatz von Recyclingbeton und ggf. CSC-Silber/Gold Zertifikat für Beton
Alle eingebauten Produkte sind vor dem Einbau vom zuständigen DGNB-Auditor freizugeben. Der störungsfreie Bauablauf erfordert eine regelmäßige und enge Abstimmung mit dem DGNB-Auditor Vom AN ist eine angemessene Vorlaufzeit zur Prüfung zu berücksichtigen (10 Werktage, Mo-Fr).
Kriterium TEC1.6 Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit
Hintergrund
Für die Konstruktion und die gewählten Bauteilaufbauten gilt der Grundsatz, diese, sofern nicht anders ausgeschrieben, recyclebar, rückbaubar und umnutzungsfähig auszuführen.
Anforderungen
Zur Gewährleistung einer Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit sind vom AN nachfolgende allgemeine Anforderungen zu berücksichtigen:
- Lösbare Verbindungen sind im Allgemeinen zu bevorzugen (Schrauben, Stecken, etc.).
- Verbundbaustoffe sind im Allgemeinen, soweit möglich und sofern nicht andersausgeschrieben, zu vermeiden und minimieren.
- Bei der Auswahl der Produkte sollten Hersteller bevorzugt werden, die eine Rücknahme ihrer Produkte anbieten oder bei denen erwiesen ist, dass sie nach Lebensende dem Recycling zugeführt werden.
- Der Einsatz von Baustoffen und Produkten mit entsprechender Zertifizierung ist zu bevorzugen (z.B. Cradle-to-cradle o. dgl.).
- Die Bevorzugung recyclingfreundlicher Baustoffe und Materialien umfasst sowohl Materialien und Baustoffe, die im Gebäude verbleiben als auch Materialien und Baustoffe, die temporär baubegleitend vorgesehen sind (z.B. temporäre Baugrubensicherung, etc.).
Aufgaben/Dokumentation des AN
- Auflistung der verwendeten Materialien nach Bauteilen mit Angabe zu Einbauort, Menge und Verbindungsart (z.B. verklebt, verschraubt).
- Nachweis zur Rückbaufähigkeit, Recyclingfähigkeit bzw. Nachweis der Herstellerrücknahme z.B. über eine Rücknahmeerklärung.
1. Vorbemerkungen DGNB
2. VORBEMERKUNGEN HLSK 1. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
2.1 Normen und Regelungen:
Maßgeblich für Gestaltung und Ausführung sind die Baugenehmigung der Stadt, sowie die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik.
Grundsätzlich gelten sämtliche DIN Vorschriften, Normen und Richtlinien in Ihrer neuesten Fassung, die VOB - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, die zutreffende Bauordnung, Herstellerrichtlinien- und Vorschriften, sowie Zulassungsbescheide und alle sonstigen Bau- und ortspolizeilichen Vorschriften sowie des BGB.
Für die Ausführung werden die gültigen DIN-Vorschriften, das zum Planungsstand gültige Gebäudenergiegesetz (GEG) sowie im Verhältnis zu den Werkunternehmen die Allgemeinen und technischen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB Teil B und C) in aktueller Fassung zugrunde gelegt.
Materialwahl und Dimensionierungen werden entsprechend den Berechnungen vorgenommen. Die jeweils gewählten Ausführungen erfüllen die Bestimmungen des Brand- und Wärmeschutzes. Die Wohnungstrennwände, die Treppenhauswände und die Wohnungstrenndecken (Geschossdecken) werden nach dem erhöhten Schallschutz nach DIN 4109 Beiblatt 2 dimensioniert. Alle übrigen Bauteile erfüllen den Mindest-Schallschutz nach DIN 4109.
Der AN hat für die sach- und fachgerechte Ausführung der Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Bautechnik die volle Verantwortung zu übernehmen.
2.2 Koordination / Rücksichtnahme:
Die Koordination mit anderen Gewerken ist zu berücksichtigen und ist mit den EP des Angebotes abgegolten. Ein reibungsloser Zeitablauf ist zu gewährleisten. Bauzeitlich bedingte mehrfache An- und Abfahrten sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Während der gesamten Bauzeit wird die Baustelle durch den, vom Auftraggeber beauftragten
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator betreut.
Den Anordnungen des SiGeKo ist stets Folge zu leisten. Die Arbeiten sind gemeinsam und in Abstimmung mit allen anderen Gewerke bzw. Unternehmen auszuführen.
2.5 Preisbindung
Sämtliche Positionen verstehen sich wie folgt - Liefern und Einbauen aller Materialien, einschl. allen Befestigungsmaterialien sowie aller erforderlichen Hilfs- und Nebenleistungen.
Die angebotenen Preise sind Festpreise für die gesamte Bauzeit, welche alle Leistungen abgelten, die nach der Leistungsbeschreibung einschl. Vorbemerkungen sowie der gewerblichen Verkehrssitte zur Vertragsleistung gehören.
2.6 Angebot, Auftragserteilung und Abnahme
Der AG behält sich vor, den Auftrag nach eigenem Ermessen zu vergeben. Aus der Abgabe eines Angebotes entstehen dem Bauherrn bzw. Erfüllungsgehilfen keine Verpflichtungen. Das Ausarbeiten des Angebotes erfolgt unentgeltlich. Aus Gründen der Vergleichsmöglichkeit wird um Bearbeitung der zugesandten Ausschreibungsunterlagen gebeten.
Die Auftragserteilung ist erst verbindlich, wenn ein schriftlicher, vom Bauherrn unterzeichneter Vertrag vorliegt. Die Leistung wird erst durch eine förmliche Abnahme mit dem Bauherrn abgenommen. Sie ist vorher zu beantragen.
2.10 Vergabe von Leistungen des AN
Der AN hat die Leistungen im eigenen Betrieb durchzuführen - eine teilweise oder komplette Übertragung auf einen Dritten ist nur mit schriftlicher Einwilligung des AG und unter namentlicher Bekanntgabe des evtl. Nachunternehmers zulässig.
2.11 Pauschalvertrag
Der Bauherr behält sich vor, den Vertrag als Pauschalvertrag abzuschließen.
2.12 Unveränderlichkeit des Leistungsverzeichnisses
Der Text des Leistungsverzeichnisses darf nicht verändert werden. Auf evtl. Ergänzungen oder Unstimmigkeiten in der Ausschreibung müssen in einem Begleitschreiben hingewiesen werden.
3. ZUSÄTZLICHE, TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN:
3.1 Vertragsgrundlagen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN finden keinesfalls Anwendung. Sie werden insbesondere weder durch Schweigen noch Annahme einer Lieferung durch den AG Vertragsinhalt. Die Bezugnahme auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AN auf Schriftstücken, die der AN dem AG übersendet, insbesondere Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen, gilt als nicht geschrieben.
3.2 Angebotserstellung
3.2.1 An gekennzeichneten LV-Positionen ist die Möglichkeit einer alternativen Produktwahl gegeben.
3.2.2 Bei Unklarheiten zur Angebotserstellung sind Rückfragen an den Fachplaner zu richten.
3.2.3 Mehrungen und Minderungen von Massen, auch der Wegfall ganzer Positionen, haben keinen Einfluss auf die Einheitspreise.
3.2.4 Die Angebotsunterlagen sind automatisch vervielfältigt. Der Bieter hat die Unterlagen zu prüfen. Eventuell fehlende Seiten werden nach Aufforderung nachgereicht.
Werk- und Montageplanung, bestehend aus:
Grundrisspläne M 1:50 mit Darstellung aller Installationen, Armaturen, Einrichtungen, betriebstechnischen Anlagen, etc., farbig dargestellt. Alle Anlagenteile sind in horizontaler und in vertikaler Richtung eindeutig in Bezug auf das Gebäude und untereinander zu vermassen. Alle Kanäle, Einbauten, Rohrleitungen, Armaturen, etc. sind mit Angabe der Höhenlage zu dimensionieren, Stränge sind fortlaufend zu nummerieren, betriebstechnische Anlagen sind im Plan zu beschreiben. Grundrissplan M 1:50 als Koordinationsplan mit allen Gewerken, sonst wie oben beschrieben. Schemen mit Angaben der jeweiligen Dimensionen, Verbrauchern, etc. Berechnungen und Dimensionierungen der einzelnen Anlagenteile, Einbauten, Armaturen und Rohrleitungen gemäß den gültigen Vorschriften. Die Unterlagen müssen schriftlich in nachvollziehbarer Form vorgelegt werden. Detailpläne wie Schachtbelegungspläne, Zentralen, Schnitte von Installationsschwerpunkten , etc. im Maßstab M 1:20. Schlitz- und Durchbruchsangaben, soweit nicht vom AG zur Verfügung gestellt, unter Berücksichtigung der kompletten Gewerke sowie der gültigen Vorschriften bezüglich Brandschutz. Technische Unterlagen zu allen Anlagenteilen mit Angabe aller technischer Daten mit Prospektunterlagen, Mustern, etc.. Prüf- bzw. Zulassungsbescheinigungen bei Anlagen und Anlagenteilen, die einer Zulassung oder Prüfung unterliegen. Regelschemata mit Darstellung der wesentlichen Automationsfunktionen auf Basis der Anlagenplanung (Anlagenschemata). Funktionsbeschreibung aller zu erstellenden Anlagenkomponenten. Pläne M 1:50 mit maßstäblicher Eintragung aller Revisionsöffnungen, etc. einschl. der Koordination der verschiedenen Gewerke. Fundamentpläne mit genauer Angabe der Abmessungen, Stärke sowie Berechnung der schallschutztechn. Massnahmen (Dämmplatten, etc.) Detail- und Befestigungszeichnungen in geeignetem Maßstab Genehmigungs- und Prüfungsanträge bei Anlagen und Anlagenteilen, die für die Ausführung, Betrieb und Gebrauch einem behördlichen vorgeschriebenen Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen. Übersichtsplan mit Eintragung der Standorte der Bedieneinrichtungen und Informationsschwerpunkte Montagepläne mit Einbauorten der Feldgeräte Kabellisten mit Funktionszuordnung und Leistungsangaben. Stücklisten mit Fabrikat-/Typangaben
Alle Unterlagen sind dem Auftraggeber jeweils 2-fach, farbig, sortiert, in Ordnern eingeheftet, zusätzlich einmal auf CD oder DVD (Dateien im Word-, Excel-, pdf- und dwg-Format; Projektdateien der verwendeten, gewerkespezifischen Dimensionierungstools im Originalformat der Software) vorzulegen. Es ist ein Zeitfenster für Prüfung und Freigabe dieser Unterlagen von
4 Wochen einzukalkulieren.
Die Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers wird durch die Übergabe der Montagezeichnungen oder sonstiger Unterlagen an den Auftraggeber oder dessen Beauftragte in keiner Weise aufgehoben oder auch nur eingeschränkt.
Maßnahmen für die Dauer und im Rahmen seines Gewerkes unter voller eigener Verantwortung auszuführen oder diese zu veranlassen.
2. VORBEMERKUNGEN HLSK
3. HINWEIS BRANDSCHUTZ HINWEIS BRANDSCHUTZ
Zur Planung der Rohrleitungssysteme wurde aufgrund der Platzverhältnisse im Schacht in der Planungsphase entsprechende Nullabstandslösungen als Systemlösung zu Grunde gelegt.
3. HINWEIS BRANDSCHUTZ
4. HINWEIS ELEKTRISCHER ANSCHLUSS HINWEIS ELEKTRISCHER ANSCHLUSS
Für die Kalkulation ist das Auflegen der bauseits verlegten Kabel an die im LV erwähnten elektrischen Verbraucher (Pumpen, Ventilatoren, Aufbereitungs- sowie Steuerungstechnik usw) zu berücksichtigen, auch wenn dies nicht explizit erwähnt wird.
Hierzu ist im Zuge der Werks- und Montageplanung eine qualifizierte Kabelzugliste mit Kabelart, -querschnitt -Start und Ziel sowie Absicherung zu erstellen.
Alle benötigten E-Leitungen innerhalb eines Raums sind vom NU-Sanitär zu verlegen und aufzulegen. Durch das Gewerk ELT erfolgt nur die Zuleitung.
4. HINWEIS ELEKTRISCHER ANSCHLUSS
5. HINWEIS FERTIGNASSZELLEN Fertignasszellen / Schnittstellen HLSK
Die Bäder des Hotels werden vollständig als Fertignasszellen ausgeführt. Die Fertignasszellen werden durch den jeweiligen Nasszellenhersteller inklusive komplettem Ausbau geliefert und eingebaut.
Die zugehörigen Steigleitungen ausserhalb der Nasszellen werden ebenfalls vollständig durch den Nasszellenhersteller geliefert und werkseitig vormontiert. Die Leistungsgrenze des Nasszellenherstellers befindet sich dabei jeweils im Erdgeschoss unterhalb der Decke sowie im 6. Obergeschoss ebenfalls unterhalb der Decke.
An diesen Übergabepunkten erfolgt die Schnittstelle zum Gewerk HLSK. Die bauseitigen Steigleitungen sind durch das Gewerk HLSK im Erdgeschoss an den definierten Übergabepunkten abzugreifen und im 6. Obergeschoss über Dach zu führen. Die Koordination der Anschlusspunkte hat unter Berücksichtigung der Vorgaben des Nasszellenherstellers zu erfolgen.
5. HINWEIS FERTIGNASSZELLEN
Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde, Der Bieter erklärt durch Unterschrift, dass er von
allen Angebotsbestandteilen Kenntnis genommen hat und
die geforderten Leistungen aus den ihm bekannten
örtlichen Bedingungen klar und ohne Widerspruch
erkennbar sind.
Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde,
01 Sanitär
01
Sanitär
01.01 Abwasserleitungen und Zubehör
01.01
Abwasserleitungen und Zubehör
01.02 Grundleitungen unter der Bodenplatte
01.02
Grundleitungen unter der Bodenplatte
01.03 Zubehör Entwässerung
01.03
Zubehör Entwässerung
01.04 Rohrleitungen und Zubehör
01.04
Rohrleitungen und Zubehör
01.05 Betriebstechnik Wasser
01.05
Betriebstechnik Wasser
01.06 Armaturen Bewässerung
01.06
Armaturen Bewässerung
01.07 Sanitärobjekte
01.07
Sanitärobjekte
01.08 Dämmung
01.08
Dämmung
01.09 Brandschutztechnik
01.09
Brandschutztechnik
01.10 Nebenleistungen
01.10
Nebenleistungen
01.11 Stundenlohnarbeiten
01.11
Stundenlohnarbeiten
01.12 Kernbohrungen u. Durchbrüche
01.12
Kernbohrungen u. Durchbrüche
01.13 Wartung
01.13
Wartung
02 Heizung
02
Heizung
02.01 Wärmeerzeugung
02.01
Wärmeerzeugung
02.02 Absicherung der Systemkreise
02.02
Absicherung der Systemkreise
02.03 Rohrleitungen und Zubehör
02.03
Rohrleitungen und Zubehör
02.04 Fußbodenheizung
02.04
Fußbodenheizung
02.05 Raumheizflächen
02.05
Raumheizflächen
02.06 Gebläsekonvektoren
02.06
Gebläsekonvektoren
02.07 Serverraumkühlung
02.07
Serverraumkühlung
02.08 Meß- und Absperrarmaturen
02.08
Meß- und Absperrarmaturen
02.09 Dämmung
02.09
Dämmung
02.10 Brandschutztechnik
02.10
Brandschutztechnik
02.11 Nebenleistungen
02.11
Nebenleistungen
02.12 Stundenlohnarbeiten
02.12
Stundenlohnarbeiten
02.13 Kernbohrungen u. Durchbrüche
02.13
Kernbohrungen u. Durchbrüche
02.14 Wartung
02.14
Wartung
03 Lüftung
03
Lüftung
HINWEIS LÜFTUNGSKONZEPT HINWEIS LÜFTUNGSKONZEPT
die Be- und Entlüftung der Nassräume mit Fechteeintrag (Bad, WC, Arbeitsraum mit Waschmaschine, usw.) erfolgt über einen Zweistufigen Abluftventilator. Dieser wird nach Feuchte und Präsenz gesteuert.
Die benötigte Zuluft erfolgt als Nachstömung über die in der übrigen Wohnung installierte Nachströmung
HINWEIS LÜFTUNGSKONZEPT
03.01 Ventilatoren
03.01
Ventilatoren
03.02 Taupunkt-Kellerlüftung
03.02
Taupunkt-Kellerlüftung
03.03 Luftleitungen und Formstücke
03.03
Luftleitungen und Formstücke
03.04 Lüftungsgeräte und Zubehör
03.04
Lüftungsgeräte und Zubehör
03.05 Lüftungskanäle und Formstücke
03.05
Lüftungskanäle und Formstücke
03.06 Dämmung
03.06
Dämmung
03.07 Luftdurchlässe
03.07
Luftdurchlässe
03.08 Küchenlüftung
03.08
Küchenlüftung
03.09 Einbauten
03.09
Einbauten
03.11 Stundenlohnarbeiten
03.11
Stundenlohnarbeiten
03.12 Kernbohrungen u. Durchbrüche
03.12
Kernbohrungen u. Durchbrüche
03.13 Wartung
03.13
Wartung
04 Trockene Steigleitung
04
Trockene Steigleitung
04.01 Löschwasser
04.01
Löschwasser
04.02 Brandschutztechnik
04.02
Brandschutztechnik
04.03 Nebenleistungen
04.03
Nebenleistungen
04.04 Stundenlohnarbeiten
04.04
Stundenlohnarbeiten
04.05 Kernbohrungen u. Durchbrüche
04.05
Kernbohrungen u. Durchbrüche
04.06 Wartung
04.06
Wartung