Chloridinduzierte Betoninstandsetzung
München, Plaza Hotel
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Allgemeine Projektbeschreibung Projektdaten: Projekt: Neubau Hotel mit TG mit 156 Zimmern Bauort: Ingolstädter Straße 49A in 80807 München Bauherr:DIBAG Industriebau AG                              Lilienthalallee 25                              80939 München Kurzbeschreibung des Bauvorhaben: Projektbeschreibung – Neubau eines Hotels in München Der Bauherr, die DIBAG Industriebau AG, München, realisiert den Neubau eines Hotels mit insgesamt 156 Zimmern. Das Gebäude besteht aus einem Untergeschoss mit Tiefgarage, einem Erdgeschoss sowie sechs Obergeschossen und wird künftig von dem Mieter Plaza Hotelgruppe betrieben. Die Errichtung des Gebäudes erfolgt in Stahlbetonbauweise mit ergänzender Mauerwerkskonstruktion sowie einer Natursteinfassade. Teile der Fassade sind als Lochfassade und Pfosten-Riegel-Konstruktion ausgebildet. Ziel ist eine DGNB-Zertifizierung in Gold. Das Gebäude wird in eine bestehenden Tiefgarage gegründet. Dabei verbleiben die bestehenden Tiefgaragenwände auf drei Seiten erhalten, wodurch besondere statische und logistische Anforderungen an die Bauausführung gestellt werden. Zudem erfolgt der Bau zweiseitig angrenzend an bestehende Bebauung. Der Rückbau der bestehenden Tiefgarage erfolgt phasenweise, um eine kontinuierliche Bauabwicklung und die Sicherung der bestehenden Strukturen zu gewährleisten. Die verkehrstechnische Erschließung der Baustelle erfolgt ausschließlich über die Ingolstädter Straße.
Allgemeine Projektbeschreibung
Vorbemerkungen DGNB Vorbemerkungen DGNB Allgemeine Informationen Das Gebäude soll nach den Kriterien der ,,Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB e.V.) zertifiziert werden. Hierzu sind unter anderem die nachfolgenden Vorgaben strikt einzuhalten. Sollten Vorgaben der ,,Vorbemerkungen DGNB" mit anderen Vorbemerkungen oder Vorgaben dieses Leistungsverzeichnisses im Widerspruch stehen, so gilt die jeweils qualitativ höherwertige Anforderung als einzuhaltende Mindestanforderung. Ein Unterschreiten der qualitativen Anforderungen der ,,Vorbemerkungen DGNB" ist nicht zulässig. Gültige Version: DGNB: Version Neubau 2023 – Nutzungsprofil Hotel Das Gebäude wird bei der DGNB zur Zertifizierung als nachhaltiges Bauwerk mit dem Ziel „Gold" eingereicht. Die hierfür notwendigen Unterlagen, Anforderungen und Leistungen sind bei Angebotsabgabe und Produktauswahl zu berücksichtigen. Die Kosten sind, sofern nicht gesondert aufgeführt, in die Preise des Leistungsverzeichnisses einzurechnen. Die Zertifizierung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem vom AG beauftragten unabhängigen DGNB-Auditor. Die Umsetzung der Anforderungen ist vom AN ohne gesonderte Aufforderung nachzuweisen. Der AN stellt die Maße, Mengen, Bauteilaufbauten und -kombinationen und technischen Daten sämtlicher von ihm zu verarbeitenden und einzubauenden Bauteile, Bau- und Werkstoffe sowie Fertigteile im Rahmen der Werkplanung für die Bewertung nach DGNB mittels nachvollziehbarer Dokumentationen zur Verfügung. Hinsichtlich der genauen Gebäude- und Nutzungsbeschreibung können den vorliegenden Planunterlagen weitere Informationen entnommen werden. Reduktion und Vermeidung von Schadstoffen und Risiken für die lokale Umwelt: Die Verwendung besonders umweltverträglicher Materialien ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der lnnenraumluftqualität, sondern hilft auch das Sanierungsrisiko eines Gebäudes im Hinblick auf Schadstoffe zu begrenzen. Daher wird in diesem BV ein materialökologisch vollständiger Bauteilkatalog erstellt, um dem Bauherrn die Information bereitzustellen, an welcher Stelle des Bauwerkes welche Bauprodukte eingesetzt wurden. Schadstoffanforderungen Die DGNB-Schadstoffanforderungen sind gemäß der ,,Kriterienmatrix Risiken für die lokale Umwelt nach DGNB" einzuhalten. Es muss die Qualitätsstufe 4 hinsichtlich der Schadstoffe beachtet und eingehalten werden. Produktprüfungen Alle geplanten Produkte müssen seitens AN mit ausreichend Vorlauf vor Ausführung beim AG zur Prüfung eingereicht werden, sodass die termingerechte Ausführung des Gewerkes nicht beeinträchtigt wird. Dazu sind alle notwendigen Datenblätter, Nachweise, dazugehöriger Einbauort und geplante Massen ab- bzw. anzugeben. Der AG reicht die Unterlagen weiter zur Prüfung an den Auditor, dieser hat 10 Werktage Zeit, die Produkte zu prüfen. Bei „Nicht-Freigabe“ eines Produktes ist kurzfristig ein alternatives Produkt vorzulegen. Der Vorlauf ist entsprechend zeitlich so zu planen, dass die Bearbeitungszeit seitens AG, Auditor und eventuelle „Nicht-Freigaben“/alternative Produktvorlagen berücksichtigt sind. Erforderliche Unterlagen: - Datenblätter, Zertifikate und Nachweise - Angaben zu Einbauort und geplanter Masse - Materialliste mit tatsächlich ausgeführten Massenangaben (nach Fertigstellung) Materialkontrollen auf der Baustelle Der AG erstellt eine Freigabeliste, die regelmäßig fortgeschrieben wird und der Bauleitung bzw. Objektüberwachung zur Materialkontrolle auf der Baustelle zur Verfügung gestellt wird. Die Bauleitung überwacht die Materialtreue des AN in Form eines regelmäßigen Soll-/lst-Vergleichs. Bei Sichtung eines nicht geprüften Produktes müssen seitens AN kurzfristig alle Unterlagen für eine Produktprüfung bereitgestellt werden. Sollte das Produkt nicht freigegeben werden, ist gegebenenfalls ein Wieder-Ausbau des Produktes in Rücksprache mit der Bauleitung und dem DGNB-Auditor notwendig. Nachfolgend sind einzelne Anforderungen aus ausgewählten Kriterien des DGNB-Systems aufgelistet und weiter erläutert. Kriterium SOC1.2 Innenraumluftqualität (Ausschlusskriterium) Hintergrund Ziel des Kriteriums SOC1.2 ist die Verbesserung der Innenraumluftqualität durch Reduktion von Schadstoffen in Baumaterialien. Alle oberflächennahen Produkte wie Farben, Lacke, Klebstoffe und Abdichtungen müssen hinsichtlich ihrer Schadstoffemissionen deklariert werden. Anforderungen Für die Arbeitsräume sind alle Farben, Lacke und Beschichtungen vor der Verwendung durch den zuständigen DGNB-Auditor freizugeben. Es ist sicherzustellen, dass diese Produkte die Anforderungen der Qualitätsstufe 4 nach Kriterium ENV 1.2 erfüllen. Das Kriterium ist zwingend einzuhalten, da ansonsten keine Zertifizierung durchgeführt werden kann (Ausschlusskriterium). Aufgaben/Dokumentation des AN Nachfolgende Aufgaben/Dokumente sind vom AN zu erbringen: 1. Einholung der Freigabe zum Einbau relevanter Materialien nach ENV1.2 2. Einhaltung der DGNB-Anforderungen an die Lüftung des Gebäudes vor der Durchführung der chemisch-analytischen Innenraumluftmessung. Kriterium ENV1.2 Risiken für die lokale Umwelt Hintergrund Reduktion bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotential für Menschen sowie Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft enthalten. Hierzu sind von DGNB verschiedene Anforderungen für ausgewählte Produktgruppen in spezifischen Anwendungen definiert. Für die entsprechenden Produkte sind die Anforderungen grundsätzlich ohne Ausnahme einzuhalten. Maßgeblich sind die jeweiligen Vorgaben des DGNB-Kriteriums für die Qualitätsstufe 4. Der Kriterien- und Anforderungskatalog der DGNB  sind als Anhang beigelegt. Aufgaben/Dokumentation des AN 1. Schriftliche Dokumentation der eingebauten Material- und Stoffgruppen, - Schriftliche Dokumentation der eingebauten Material- und Stoffgruppen, Mindestangaben: Produkt-/Materialname, Hersteller, Materialart, Menge, Einbauort. - Betrifft alle Material- und Stoffgruppen (als Produkte oder als Bestandteil von Rezepturen), die in der DGNB-Kriterienmatrix aufgelistet sind. - Sollte die DGNB-Kriterienmatrix der Ausschreibung nicht beiliegen, sind diese vom AN selbstständig beim zuständigen DGNB-Auditor ohne Aufforderung einzuholen. 2. Einholung der Freigabe relevanter Material- und Stoffgruppen - Vor dem Einbau sind die für die Prüfung relevanten Produkte vom zuständigen DGNB-Auditor freizugeben. Für einen störungsfreien Bauablauf hat der AN dem DGNB-Auditor alle relevanten Nachweisdokumente zur Einhaltung der Anforderungen rechtzeitig und vollständig zur Prüfung bereitzustellen. Vom AN ist hierzu eine angemessene Vorlaufzeit zur Prüfung zu berücksichtigen (10 Werktage, Mo-Fr). Eine Verzögerung des Bauablaufs aufgrund verzögerter und/oder unvollständiger Bereitstellung der Daten liegt in der Verantwortung des AN. - Der Einbau relevanter Materialien ohne vorherige schriftliche Freigabe durch den zuständigen DGNB-Auditor sowie damit verbundene Konsequenzen liegen in der Verantwortung des AN. - Als Nachweis zur Einhaltung der Anforderungen zählen:           Technische Merkblätter (TM)           Sicherheitsdatenblätter (SDB)           Produktdatenblatt           Technisches Datenblatt           Nachhaltigkeitsdatenblatt           Herstellererklärungen           Umweltzeichen der Typen I (z.B. Blauer Engel) und III           (Umweltproduktdeklarationen, EPD) und Herstellererklärungen zu Inhaltsstoffen und Rezepturbestandteilen Technische Merkblätter (TM) und Sicherheitsdatenblätter (SDB) sind für alle relevanten Produkte immer einzureichen! 3. Materialkontrollen auf der Baustelle - Regelmäßige Prüfung/Kontrolle der auf der Baustelle eingebauten Produkte einschließlich Soll-Ist-Vergleich mit den freigegebenen Materialien durch den AN. Die Dokumentation ist dem AG und dem vom AG beauftragten DGNB-Auditor regelmäßig gemäß Baufortschritt sowie am Ende der Baumaßnahme lückenlos und final zu übermitteln. - Fehlanwendungen sind vom AN selbstständig und unmittelbar der Bauleitung/Objektüberwachung sowie dem zuständigen DGNB-Auditor zu melden. Damit verbundenen Mehraufwände/Zeitaufwände liegen in der Verantwortung des AN. Kriterium PRO 2.1 Baustelle Bauprozess Negative Auswirkungen auf die lokale Umwelt während der Bauphase sind zu minimieren. Die betrifft Maßnahmen zur Reduktion von Lärm, Staub, von negativen Einflüssen auf Boden und Grundwasser sowie von Abfall. Das Baustellenpersonal ist nachweislich zu schulen. Seitens des AG werden zu den nachfolgend gelisteten Themen auch Baustellenkonzepte erstellt, die strikt einzuhalten sind. Nachfolgende Dokumente sind vom AN zu erbringen: 1.  Umsetzung relevanter Maßnahmen der Baustellenkonzepte. 2. Zuarbeit für Dokumentation der Bauleitung/Bauüberwachung bei regelmäßigen Kontrollen z.B. über Fotos und konkreten Umsetzungsbeispielen. 3. Auflistung der auf der Baustelle verwendeten Maschinen inkl. Fotos 4. Vor Beginn der Arbeiten ist das Baustellenpersonal vom AN entsprechend zu schulen und einzuweisen. Nachweise, z.B. in Form eines unterschriebenen Einweisungsprotokolls in die o.g. Konzepte, sind vor Beginn der Arbeiten an den AG zu übergeben. Nachfolgende Themen sind während der Bauphase zu beachten und einzuhalten. Abfallarme Baustellen Bei der Baustelleneinrichtung und während der Baudurchführung ist die Umwelt so gering wie möglich zu belasten. Es ist besonders darauf zu achten, dass: - die Vorgaben der Kreislaufwirtschaftsgesetze (KrWG) für Bauplanung und Bauausführung ohne Ausnahme einzuhalten sind. - Abfälle soweit möglich vermieden werden. - für anfallenden Schutt und Sonderabfälle die fachgerechte Entsorgung nachgewiesen wird - Paletten und Verpackungen an die Lieferanten zurückgegeben werden. - die Baustelle stets sauber gehalten wird, um Bodenverunreinigungen und das Verwehen von Schuttresten zu vermeiden - die Baustoffe mindestens in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und gefährliche Abfälle (z.B. asbesthaltige Materialien) getrennt werden. - die Einleitung von flüssigen Stoffen in das Erdreich verboten ist. Abwässer aus Reinigungsvorgängen sind aufzufangen und zu entsorgen. Lärmarme Baustellen Bei der Baustelleneinrichtung und während der Baudurchführung ist die Umwelt so gering wie möglich durch Lärm zu belasten. Es ist besonders darauf zu achten, dass: - für Arbeiten lärmarme Maschinen eingesetzt werden, die den Vorgaben der Tabelle 1 der RAL-UZ53 (Umweltzeichen "der blaue Engel") in der Ausgabe vom Februar 2015 genügen. - alle Maschinen und Aggregate mit den jeweilig erforderlichen Schallschutzanforderungen ausgerüstet sind. - in der Zeit von 22:00 Uhr - 6:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen keine lärmintensiven Arbeiten ausgeführt werden. Sollen in diesem Zeitraum lärmintensive Arbeiten ausgeführt werden, so ist  dies mit der Bauleitung und dem DGNB-Auditor vorab abzusprechen; die baurechtlich erforderlichen Genehmigungen sind einzuholen. - das Baustellenpersonal gemäß dem vorgelegten Lärmvermeidungskonzept zu schulen und einzuweisen ist. Staubarme Baustellen Bei der Baustelleneinrichtung und während der Baudurchführung ist die Umwelt so gering wie möglich durch Staub zu belasten. Es ist besonders darauf zu achten, dass: - Maschinen und Geräte mit einer wirksamen Absaugung versehen sind. - Stäube an der Entstehungsstelle möglichst vollständig erfasst und gefahrlos entsorgt werden. - soweit technisch möglich die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche verhindert wird. - zur Beseitigung von Staub das Feucht- bzw. Nassverfahren oder das saugende Verfahren durchgeführt wird. Boden- und Grundwasserschutz auf der Baustelle Um Boden und Grundwasser vor schädlichen Stoffeintragungen zu schützen, müssen Stoffe vermieden werden, die den Boden, das Wasser bzw. die Umwelt gefährden. Es ist besonders darauf zu achten, dass: - umweltgefährliche Materialien auf der Baustelle nicht gelagert oder verwendet werden dürfen. Notwendige Ausnahmen sind zu begründen und mit der Bauleitung und dem DGNB-Auditor vorab zu klären - für unvermeidbare, umweltgefährliche Baumaterialien wie z.B. nicht ausgehärtete Epoxidharze, auf der Baustelle sichergestellt wird, dass diese Stoffe nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen. Kriterium ENV1.3 Verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung Hintergrund Für die Verwendung von Rohstoffen sollen vorrangig verantwortungsbewusste Materialien verwendet werden, die hinsichtlich ökologischer und sozialer Auswirkungen über die Wertschöpfungskette transparent sind und deren Rohstoffgewinnung und Verarbeitung anerkannten ökologischen und sozialen Standards entsprechen. Dies gilt vor allem für Holz und Holzwerkstoffe, Naturstein, Beton, Metalle, Glas und Pflanzsubstrate. Anforderungen Nachfolgende Anforderungen/Vorgaben sind maßgeblich: a) Natursteine - Für die Verwendung von Natursteinen muss darauf geachtet werden, dass diese frei von Kinder- und Zwangsarbeit hergestellt wurden und ein illegaler Rohstoffabbau /-herstellung ausgeschlossen ist. - Eingebaute Natursteine müssen nachweislich aus der EU stammen. - Bei Verwendung von Natursteinen aus Ländern der EU werden die Mindest- sowie die inhaltlichen Anforderungen als umgesetzt angenommen. Als Nachweis ist eine Herstellererklärung vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestanforderungen bestätigt sowie, dass sämtliche Herkunfts- und Verarbeitungsorte in Ländern der EU liegen. b) Holzprodukte Holz, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe, die nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen, sind zu bevorzugen. Es werden dabei nur die Zertifikate FSC und PEFC anerkannt. Sie sind jedoch nicht zwingend erforderlich. c) Beton mit erheblichem Sekundäranteil können ebenfalls eingereicht und für die Zertifizierung vorgelegt werden. Sie sind jedoch nicht zwingend erforderlich. d) Metalle und Glas mit erheblichem Sekundäranteil können ebenfalls eingereicht und für die Zertifizierung vorgelegt werden. Sie sind jedoch nicht zwingend erforderlich. Aufqaben/Dokumentation des AN Nachfolgende Dokumente sind vom AN zu erbringen: 1. Allgemein - Auflistung aller relevanten Produkte inkl. Angabe von Produktnamen, Hersteller und eingebaute Menge (s. ENV1.2) - Lieferscheine mit Produkt- und Mengenangabe (für Holz in m , für Beton und Erde in kg bzw. Tonnen) 2. Natursteine CE-Kennzeichnung oder Zertifikate (XertifiX, Fair Stone, o.ä.) zu den verwendeten Natursteinen, inkl. Lieferscheine mit Zertifikatsnummern, sofern verfügbar. Oder alternativ Bestätigung, dass keine Natursteine verwendet werden. 3. Holzprodukte - Handelszertifikat des Lieferanten bei Holzprodukten (Chain of Custody; CoC) - Nachweis der Registrierungsnummer des PEFC-Forstzertifikates in Lieferdokumenten (bei Prozentsatzmethode in CoC-Zertifikat) - Zertifikate (FSC, PEFC) für Holzprodukte - Bestätigung, dass tropische, subtropische und boreale Hölzer aus nicht zertifizierter Herkunft bei dem zu zertifizierenden Projekt nicht verwendet worden sind 4. Beton - Erklärung des Bauunternehmers über den normgerechten Einsatz von Recyclingbeton und ggf. CSC-Silber/Gold Zertifikat für Beton Alle eingebauten Produkte sind vor dem Einbau vom zuständigen DGNB-Auditor freizugeben. Der störungsfreie Bauablauf erfordert eine regelmäßige und enge Abstimmung mit dem DGNB-Auditor Vom AN ist eine angemessene Vorlaufzeit zur Prüfung zu berücksichtigen (10 Werktage, Mo-Fr). Kriterium TEC1.6 Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit Hintergrund Für die Konstruktion und die gewählten Bauteilaufbauten gilt der Grundsatz, diese, sofern nicht anders ausgeschrieben, recyclebar, rückbaubar und umnutzungsfähig auszuführen. Anforderungen Zur Gewährleistung einer Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit sind vom AN nachfolgende allgemeine Anforderungen zu berücksichtigen: - Lösbare Verbindungen sind im Allgemeinen zu bevorzugen (Schrauben, Stecken, etc.). - Verbundbaustoffe sind im Allgemeinen, soweit möglich und sofern nicht andersausgeschrieben, zu vermeiden und minimieren. - Bei der Auswahl der Produkte sollten Hersteller bevorzugt werden, die eine Rücknahme ihrer Produkte anbieten oder bei denen erwiesen ist, dass sie nach Lebensende dem Recycling zugeführt werden. - Der Einsatz von Baustoffen und Produkten mit entsprechender Zertifizierung ist zu bevorzugen (z.B. Cradle-to-cradle o. dgl.). - Die Bevorzugung recyclingfreundlicher Baustoffe und Materialien umfasst sowohl Materialien und Baustoffe, die im Gebäude verbleiben als auch Materialien und Baustoffe, die temporär baubegleitend vorgesehen sind (z.B. temporäre Baugrubensicherung, etc.). Aufgaben/Dokumentation des AN - Auflistung der verwendeten Materialien nach Bauteilen mit Angabe zu Einbauort, Menge und Verbindungsart (z.B. verklebt, verschraubt). - Nachweis zur Rückbaufähigkeit, Recyclingfähigkeit bzw. Nachweis der Herstellerrücknahme z.B. über eine Rücknahmeerklärung.
Vorbemerkungen DGNB
01 Chloridinduzierte Betoninstandsetzung
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Chloridinduzierte Betoninstandsetzung
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen Die dem LV beigefügte Chloriduntersuchung dient als Orientierungs- und Planungsgrundlage. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist der Umfang der chloridbelasteten Betonbereiche nicht abschließend bestimmt. Die endgültige Festlegung der erforderlichen Abtragstiefe erfolgt baubegleitend auf Grundlage ergänzender Chloriduntersuchungen, die durch den Auftragnehmer auszuführen sind. Die ermittelten Abtragsgrenzen sind mit der Bauüberwachung abzustimmen und freigeben zu lassen. Die hieraus resultierenden Betonabträge und Reprofilierungen gelten als vertragsgemäße Leistungen und werden mengenabhängig gemäß den entsprechenden LV-Positionen abgerechnet. Der Auftragnehmer hat eine vollständige Dokumentation über die durchgeführten Chloridnachuntersuchungen und Instandsetzungsarbeiten einschließlich einer Fotodokumentation zu erstellen sowie sämtliche zugehörigen Produktdatenblätter, CE-Kennzeichnungen, Leistungs- erklärungen und Systemzulassungen vorzulegen.
Technische Vorbemerkungen
01.01 Chloridinduzierte Betoninstandsetzung
01.01
Chloridinduzierte Betoninstandsetzung
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
02.01 Stundenlohnarbeiten und Einheitspreise
02.01
Stundenlohnarbeiten und Einheitspreise