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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Berufsschulcampus Unstrut-Hainich
Brandschutzertüchtigungsmaßnahmen Gebäude B
Herstellung 2. Rettungsweg im EG und 1. OG
Sondershäuser Landstraße 39, 99974 Mühlhausen
Allgemeine und Besondere Hinweise zum Bauvorhaben und
zum Angebot:
Der Bieter wird hiermit auch aufgefordert, qualitativ
gleichwertige Vorschläge und wirtschaftliche Varianten
alternativ zu unterbreiten und der Ausschreibung mit
Angabe der Kosteneinsparungen als Nebenangebot
gegenüberzustellen.
1. Erläuterungen zum Bauvorhaben
Name und Anschrift des Auftraggebers:
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis FD
Schulverwaltung/Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Lindenhof 1
99974 Mühlhausen
Beschreibung des Bauvorhabens:
Die Schulverwaltung/Gebäude- und
Liegenschaftsmanagement des Landratsamtes
Unstrut-Hainich-Kreis mit
Sitz am Lindenhof 1 in 99974 Mühlhausen beabsichtigt
die notwendigen 2. Flucht- und Rettungswege gemäß
Brandschutzkonzept 15 02 2014 vom 22.07.2015 für das
Gebäude B der beruflichen Schulen in der
Sondershäuser Landstraße 39 in 99974 Mühlhausen
umzusetzen.
Das Gebäude B hat die Abmaße max. Länge von 59,67m
(ohne Außentreppen) und max. Breite von 33,00m.
Das Gebäude B besteht aus acht Geschossen. Im Bereich
des 1. Obergeschosses befindet sich ein
Verbindungsbau aus einer Stahlkonstruktion. Das
Tragwerk des Gebäudes B besteht aus Stahlbetonstützen
und -wänden. Die Geschossdecken bilden
Stahlbetondecken mit einer Dicke von mind. 20cm.
Die Außenwände bilden die o.g. tragenden Wände, sowie
Mauerwerkswände. Eine äußere Wärmedämmung
ist nicht vorhanden.
Es sind 2 Treppenräume vorhanden. Weiterhin ist an den
Giebelwänden jeweils eine Außentreppe aus
Stahlelementen angeordnet.
Die Innenwände bestehen aus den bereits genannten
tragenden Wänden, sowie teilweise
Trockenbaukonstruktionen.
Im Objekt befinden sich 2 verschieden Dächer. Dies ist
zum einen der partielle Dachbereich im
1.Obergeschoss, welcher aus Bitumenbahnen, einer 5cm
dicken Bekiesung und mineralischen
Gehwegplatten besteht, sowie das Dach oberhalb des 6.
Obergeschosses. In diesem Bereich ist
Stahltrapezblech als Dachabdichtung vorhanden.
Gem. dem vorliegendem Brandschutzkonzept sollen im
nördlichen Gebäudeteil im EG und im nördlichen
Gebäudeteil im 1.OG die 2, Flucht- und Rettungswege
hergestellt werden.
Für diese Maßnahmen sind bauliche umstrukturierungen
erforderlich.
Im EG wird der Klassenraum an der Nord/West Ecke
verkleinert. Der Flur wird erweitert und das Fenster
zur
Türöffnung umgebaut.
Im 1.OG wird ein Lehrerzimmer im westlichen Bereich
verkleinert und der Flur erweitert. Hierfür wird das
Fensterband getrennt und eine Türöffnung eingebaut. Um
den Höhenunterschied vom neuen Flurabschnitt
zum Flachdach barrierefrei gewährleisten zu können,
wird im Bereich der Flurerweiterung in der Hälfte des
Raumes ein Podest mit 2 Steigungen angeordnet.
2. Angaben zur Örtlichkeit
Anschrift der Baustelle:
Sondershäuser Landstraße 39
99974 Mühlhausen
Lage des Grundstücks:
Das Grundstück der Beruflichen Schulen in Mühlhausen
befindet sich am östlichen Stadtrand von
Mühlhausen.
Die Erschließung erfolgt über die südlich verlaufende
öffentliche Verkehrsfläche "Sondershäuser
Landstraße".
Vor Ort Termin: Es besteht die Möglichkeit das Objekt
zu besichtigen. Termine können mit dem Landratsamt
UH-Kreis in Absprache durchgeführt werden.
3. Termine
gem. Ausführungsfristen BVB Formblatt 214 Pkt. 1
4. Angaben zur Baustelle
Das Gebäude B befindet sich im Norden des Grundstücks
der Beruflichen Schulen. Die Zufahrt zum
Gebäude ist gewährleistet, Parkmöglichkeiten sind nahe
dem Gebäude vorhanden. Es ist erforderlich, im
Vorfeld mit dem Schulleiter/ Hausmeister die
Parkmöglichkeit konkret abzustimmen. Die Arbeiten
sollen in
den Herbstferien 2026 beginnen.
5. Angaben/ Hinweise zur Ausführung der Arbeiten
Gebäude B:
Im Erdgeschoss sind folgende Leistungen auszuführen:
- Einbau eines neuen Alu-Glas-Fensters am Giebel; F90
festverglasung, 2 teilig
- Einbau einer neuen Alu-Glas-Notausgangstür für den
2. Rettungsweg
Im 1. Obergeschoss sind folgende Leistungen
auszuführen:
- Rückbau Raffstore im Bereich der neuen Außentür
- Rückbau Fensterteile im Bereich der neuen Außentür
aus dem Fensterband
- Einbau einer neuen Alu-Glas-Notausgangstür für den
2. Rettungsweg
- Anbindung neue AT an Bestands-Fensterelemente
- Herrichten Bestands-Raffstoreanlage inkl. Ergänzung
Abdeckungen
- Einbau einer neuen Holztür mit Stahlzarge für das
neue Büro
In den Einzel-Preis sind sämtliche erforderlichen
Leistungen einzukalkulieren. Inklusive Material und
erforderlichen Gerüstarbeiten, sofern diese nicht im
Titel Gerüstbauarbeiten enthalten sind.
Bauwasser/Baustrom/Baustellen WC:
Bauwasser und Baustrom sind im Gebäude vorhanden. Bei
Erforderlichkeit ist mit dem Hausmeister
abzustimmen welche Entnahmestellen genutzt werden
können.
Die Verbrauchskosten werden anteilig auf alle AN
umgelegt - Regelung gem. BVB Formblatt 214 Pkt.9.
Materialtransport und Materiallager
Der Materialtransport an und auf der Baustelle ist dem
Auftragnehmer überlassen und in die Einheitspreise
einzukalkulieren (es erfolgt keine besondere Vergütung
für Aufzüge, Kräne o. Ähnliches). Die Ablagerung
von Baumaterialien hat auf geeignetem Untergrund zu
erfolgen. Es sind die Untergründe der
Ablagerungsplätze gegen Beschädigungen zu schützen.
Insbesondere die Fußböden und/ oder Wandflächen
in den Geschossen.
Parkmöglichkeiten:
Vor dem Gebäude besteht die Möglichkeit zur Be- und
Entladung. Das Abstellen/ Parken von Fahrzeugen ist
vor dem Gebäude nicht gestattet. Parkmöglichkeiten
sind mit dem Hausmeister abzustimmen.
Vorschriften:
Insbesondere wird u.a. auf die Einhaltung der
Thüringer Bauordnung, der Arbeitsstättenverordnung
(ArbStättV), der Arbeitsschutzverordnungen (ArbSchV)
und der Baustellenverordnung (BaustellV) verwiesen.
Brandschutz:
Zufahrten Flucht-und Rettungswege sind stets
freizuhalten.
Gewährleistung:
Generell sind 4 Jahre vorgesehen.
6. Sonstige Angaben
Sämtliche Maße im LV sind als Richtmaße zu verstehen.
Die genauen Maße sind vor Beginn der Fertigung
vom AN am Objekt zu ermitteln und zu prüfen.
Folgende Unterlagen sind der Leistungsbeschreibung im
Originalmaßstab im PDF-Format beigefügt:
- Bestandsunterlage Lageplan
- Grundriss EG_2211, M 1:100
- Grundriss 1.OG_2212, M 1:100
- Brandschutzkonzept
Berufsschulcampus Unstrut-Hainich
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Allgemein
1 Allgemeine Hinweise
Für nachfolgend beschriebene Leistungen gelten die
Verarbeitungsvorgaben und Einbauanweisungen der
Hersteller für die eingesetzten Baustoffe, -elemente
und -produkte, die Publikationen der im jeweiligen
Fachbereich allgemein anerkannten Verbände und der
sonstigen Herausgeber von Richtlinien, Merkblättern,
Empfehlungen etc. in der zum Zeitpunkt der Ausführung
gültigen Fassung als vereinbart.
Alle für ein Bauteil oder Bauelement erforderlichen
Bestandteile sind aus dem System eines
Materialherstellers zu beziehen und als durchgängige
Produktlinien anzubieten.
2 Baustelleneinrichtung
2.1 Anschlüsse für die Baustelleneinrichtung
Der AG stellt dem AN im Gebäude vorhandene Anschlüsse
zur Verfügung. Sind keine Anschlüsse vorhanden
oder reichen deren Kapazitäten für den
Baustellenbetrieb des AN nicht aus, so versorgt sich
der AN im
Rahmen seiner Leistungen eigenständig mit allen
erforderlichen Medien, Anschlüssen und Verteilungen.
2.2 Erscheinungsbild
Der AG legt großen Wert auf ein sauberes und
geordnetes Erscheinungsbild der Baustelle und der
Baustelleneinrichtung. Alle großflächigen oder
-formatigen Bestandteile der Baustelleneinrichtung des
AN
sind in sauberem, ordentlichem, neuwertigem Zustand an
der Baustelle aufzubauen. Dies betrifft
insbesondere Container, Gerüstplanen und Bauzäune.
2.3 Arbeitsgerüste
Arbeitsgerüste für Arbeiten über 2,00-4,00 m über OKF
des jeweiligen Geschosses, sind vom AN im
Rahmen seiner Leistungen mit vorzusehen und in den EP
einzukalkulieren, soweit solche Arbeitshöhen aus
den Ausschreibungsunterlagen erkennbar sind.
2.4 Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
Der AN schützt die übrigen Bauausführenden vor allen
aus seinen Tätigkeiten herrührenden Gefahren durch
(Absturz-)Sicherungen, Abschrankungen, Markierungen
etc. Die vom AN diesbezüglich auszuführenden
Leistungen verstehen sich einschließlich Aufbau,
Vorhaltung, Unterhalt, regelmäßiger Kontrolle und
Instandsetzung sowie Rückbau nach Beseitigung der
Gefahr bzw. nach Aufforderung durch den AG. Eine
verlängerte Vorhaltung bis zu 4 Wochen über den
Tätigkeitszeitraum des AN hinaus ist hierbei
vorzusehen.
2.5 Abrechnung
Insofern keine Baustelleneinrichtung als Position
ausgewiesen ist sind die Kosten auf die EP umzulegen.
3 Prüfungen, Abnahmen, Gebühren
3.1 Zustimmungen im Einzelfall (ZiE)
Der AN verwendet ausschließlich bauaufsichtlich
zugelassene (ABZ) oder bauaufsichtlich geprüfte (ABP)
Baustoffe und -elemente oder solche mit
CE-Konformitätserklärung des Herstellers. Sind solche
Baustoffe
oder -elemente in Ausnahmefällen nicht verfügbar, so
ist der AN für den Nachweis der Rechtmäßigkeit der
Ausführung verantwortlich. Soweit hierfür eine
Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich ist,
besorgt der AN
diese. In diesem Fall ist es Sache des AN, die ZiE
terminlich zu koordinieren und alle entstehenden Kosten
und Gebühren für Versuche, Berechnungen, Gutachten,
Prüfungen/Versuche und Genehmigungen zu
tragen.
4 Dokumentation
Der AN erstellt als Fortschreibung der Planung in
Bezug auf alle vom AN tatsächlich ausgeführten
Leistungen eine Dokumentation. Der AN übergibt
unaufgefordert wöchentlich ab Montagebeginn
Quellennachweise der eingebauten Produkte
(Lieferscheine, Produktdatenblätter etc.) an den AG,
gegliedert
nach Verwendungszweck bzw. -ort, Fabrikat, Hersteller
und Chargennummer wegen eventueller
Nachbestellungen.
Die Herkunft (z. B. von Steinen, Ziegeln etc.) ist auf
Verlangen nachzuweisen.
Der AN übergibt dem AG im Rahmen der Dokumentation
alle erforderlichen Übereinstimmungsnachweise für
Bauprodukte und Bauarten.
5 Reinigung
Der im gesamten Baustellenbereich anfallende Schutt
und Abfall ist von jedem AN sortenrein zu sammeln
und umgehend abzufahren. Alle durch den Baubetrieb
verursachten Verschmutzungen im öffentlichen
Bereich, auf den Nachbargrundstücken und auf dem
Baugelände sind sofort zu beseitigen.
Der AN wird am Ende jeder Arbeitswoche seinen
Arbeitsbereich in besenreinen Zustand versetzen. Kommt
der AN seiner Verpflichtung nicht nach, ist der AG
berechtigt, diese Leistung auf Kosten des AN zu
veranlassen. Der AN ist verpflichtet, geeignete
Maßnahmen zur Vermeidung von Verschmutzungen zu
ergreifen.
6 Bauausführung/Leistungsumfang
6.1 Anpassungen
Der AN erbringt sämtliche Anpassungen für
Schräganschnitte, schiefwinklige Ausführungen, nicht
rechtwinklige Konstruktionen usw. als Bestandteil
seiner Leistung, soweit diese aus den Ausschreibungs-
unterlagen erkennbar sind oder solche Leistungen in
der Beschreibung erwähnt werden. Gleichfalls sind
sämtliche Bestandskonstruktionen, auch solche mit
unregelmäßigem Verlauf, anzuarbeiten, soweit dies zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe erkennbar ist.
6.2 Aufmaß und Maßabweichungen
Tatsächliche bauliche Abweichungen von in den
Planungen angegebenen gleichartigen, wiederkehrenden
Maßen berechtigen den AN diesbezüglich nicht zur
Geltendmachung von Mehraufwendungen.
Kalkulationsgrundlage ist insofern ein örtliches
Aufmaß mit differierenden Maßen für gleichartige
Bauteile
oder Öffnungen.
6.3 Demontagen/Erneuerung
Sind Leistungen als Demontageleistung oder als
Erneuerung bereits bestehender Bauteile oder
-leistungen
beschrieben, so ist der Aufwand für eine geordnete,
weitestgehend zerstörungsfreie Demontage und
Entsorgung Bestandteil der Leistungen des AN.
7 Bautagesbericht
Der AN hat täglich Bautagesberichte zu führen und dem
AG auf Verlangen wöchentlich abgestimmt zu
übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für
die Ausführung, die Abrechnung und die terminlichen
Auswirkungen des Auftrages von Bedeutung sein können.
Über besondere Vorkommnisse ist der AG
zusätzlich täglich zu informieren.
8 Stundenlohnarbeiten
8.1 Abforderung von Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG
auszuführen. Für nicht ausdrücklich abgeforderte
Stundenlohnarbeiten besteht keinerlei
Vergütungsanspruch des AN.
Spätestens am folgenden Arbeitstag nach Ausführung
sind die vollständigen Stundenzettel 2-fach, unter
Angabe des Namens und Berufsbezeichnung des Arbeiters,
der ausgeführten Arbeiten und ggf.
Materialaufstellung, der Bauleitung vorzulegen.
Sie gelten erst nach Bestätigung und Unterschrift
durch die Bauleitung als anerkannt. Die Stunden sind im
Bautagebuch einzutragen. Eine Abzeichnung des
Bautagebuches bedeutet keine Anerkenntnis der Stunden.
Nicht fristgemäß vorgelegte Stundenzettel werden nicht
anerkannt.
8.2 Später verdeckte oder untergegangene Leistungen
Werden Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten
erbracht, die später nicht mehr nachvollziehbar sind
(Abbruchleistungen, später überdeckte Leistungen), so
sind vom AN geeignete Maßnahmen zur
Dokumentation der erbrachten Leistung zu ergreifen,
beispielsweise eine Fotodokumentation mit
Handykamera. Kann der AN seinen Vergütungsanspruch
mangels Beleg über die Leistungserbringung nicht
belegen, so entfällt die Vergütung!
8.3 Vergütung von Stundenlohnaufwendungen
Vergütet werden die tatsächlich am Arbeitsplatz
anfallende Arbeitszeit, verwendetes Material für diese
Leistungen (nach LV oder nachrangig Tagespreis des
Baustoffhandels).
Eine Einrechnung der Stundenlohnarbeiten in die
LV-Summe (Angebot bzw. Auftrag) berechtigt nicht zur
Ausführung dieser Arbeiten. Die Leistungen sind als
Eventualposition zu verstehen und können ggf. auch
unausgeführt bleiben, in diesem Fall erfolgt dann
keine Abrechnung.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Beschreibung Fenster und Türen
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind
Metallbauarbeiten. Die Leistung umfasst die
Herstellung, die
Lieferung und die Montage von Aluminium-Bauelementen.
Zusätzlicher Gegenstand dieser Ausschreibung sind die
Verglasungsarbeiten.
Die Leistung umfasst die Lieferung, das Einsetzen und
das Abdichten aller Glasscheiben und Ausfachungen.
Hinweis zu aufgeführte Normen etc.:
Alle aufgeführten Normen, Vorschriften, Gesetze
gelten, wenn nicht anders in den Texten vermerkt, in
der
zum Vertragsschluss gültigen Fassung.
Konstruktionssystem
Die Profil-, Zubehör-, Dichtungs- und Beschlagauswahl
muss nach den gültigen Unterlagen des jeweiligen
angebotenen System-Herstellers erfolgen.
Qualitätssicherung
Gemäß der Bauproduktenverordnung muss für jedes
nachfolgend beschriebene Bauprodukt, das von einer
harmonisierten Norm erfasst ist oder das einer
Europäisch Technischen Bewertung entspricht, eine
Leistungserklärung, in Bezug auf dessen wesentliche
Merkmale (Anhang ZA der harmonisierten Norm)
vorliegen. Alle für den Verwendungszweck im
Mitgliedstaat geforderten wesentlichen Merkmale sind
in der
Leistungserklärung anzugeben.
Weiterhin können nach Landesbauordnung die Bauprodukte
zusätzlich mit einer Bestätigung ihrer
Übereinstimmung mit den technischen Regeln, den
allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den
allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder den
Zustimmungen im Einzelfall ausgestattet werden.
Für die einzelnen Aluminiumelemente sind element- und
herstellerspezifische EPD's gemäß EN 15804,
nachgewiesen gemäß ISO 14025, vorzulegen.
Für die Auftragsabwicklung gelten
VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen).
VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen).
Die für dieses Gewerk und für die Erstellung aller
ausgeschriebenen Maßnahmen aktuellen DIN-Normen,
DIN EN-Normen, DIN EN ISO-Normen, Vorschriften,
Richtlinien, Verordnungen, Gesetze,
Arbeitsanweisungen, etc. sind einzuhalten.
Werkstatt- und Montageplanung
Der AN schuldet nach Ziffer 3.1.7 DIN 18360 eine
Werkstatt- und Montageplanung auf Basis der vom AG zu
liefernden Ausführungsunterlagen. Diese ist vor
Fertigungsbeginn vorzulegen. Aus den Darstellungen
müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und
Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge
erkennbar sein (DIN 18360, Ziff. 3.1.7). Die
Darstellungen sind in Zeichnungen, Maßstab mind. 1:50
und in
3-facher Ausfertigung, zu liefern. Der AG prüft die
Werkstatt- und Montageplanung auf Übereinstimmung mit
der Ausführungsplanung. Bei Übereinstimmung mit der
Ausführungsplanung gibt der AG die Werkstatt- und
Montageplanung mit dem entsprechenden Prüfvermerk an
den AN zurück (Freigabe).
Toleranzen
Die Toleranzen für die jeweiligen Gewerke werden durch
den AG aufeinander abgestimmt. Sofern die Maße
der Elemente vor Ausführung nicht genommen werden
können, legt der AG objektspezifische Toleranzen
fest (vgl. RAL Leitfaden zur Montage: 2020-03, Ziffer
3.1.2, Nr. 15, Seite 37). Für die Montage sind
Abweichungen von vorgeschriebenen Maßen in den durch
DIN 18202 bestimmten Grenzen zulässig, sofern
die Funktion und die Tragfähigkeit der Bauteile nicht
beeinträchtigt wird (DIN 18360 Ziff. 3.1.4).
Soll auf bauseitigen Wunsch hin nach theoretischen
Maßen geplant und gefertigt werden und kommt es trotz
Einhaltung der jeweiligen Toleranzen zu
Passungenauigkeiten in der Ausführung, so dass die
Leistung des
AN auf die Leistung Rohbau nicht ausreichend
abgestimmt ist, entscheidet der AG, wie diese zu
beseitigen
sind.
Anforderungen an die Bauteile
Die entsprechenden Nachweise sind nach Aufforderung
durch den AG diesem in schriftlicher Form
vorzulegen. Der AN hat im Rahmen seiner
EG-Konformitätserklärung die Übereinstimmung seines
Produkts
mit den jeweiligen Anforderungen nach DIN EN zu
erklären.
Die nach genannten Werte beziehen sich auf
Standardelemente.
Gegebenenfalls können andere
Elementformen/Öffnungsvarianten oder
Profilkombinationen abweichende
Klassifizierungen haben.
Fenster nach DIN EN 14351-1
Fensterelement: Uw 1,7 W/(m²K)
Glaswerte nach DIN EN 673: Ug 1,0 W/(m²K)
Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207 Klassifizierung:
4
Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208
Klassifizierung, Prüfverfahren A: 7A
Widerstandsfähigkeit bei Windlast nach DIN EN 12210
Klassifizierung: C5
Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der
Lichttransmissionsgrad sind objektbezogen über die
CE-Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen.
Außentüren nach DIN EN 14351-1
Türelement: Ud 1,5 W/(m²K)
Glaswerte nach DIN EN 673: Ug 1,0 W/(m²K)
Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207 Klassifizierung:
2
Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208
Klassifizierung, Prüfverfahren A: 3A
Widerstandsfähigkeit bei Windlast nach DIN EN 12210
Klassifizierung: C2
Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der
Lichttransmissionsgrad sind objektbezogen über die
CE-Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen.
Oberflächenbehandlung, Farb-Beschichtung (Pulver)
Die Beschichtung der Aluminium-Profile und/oder
-Bleche muss mit zugelassenen, gütegesicherten Pulver
auf Polyesterbasis in einer Schichtdicke von
mindestens 50 µm / bzw. nach Vorgaben des
Nasslackherstellers, erfolgen. Der ausführende
Beschichtungsbetrieb muss Inhaber des Gütezeichens der
GSB International ("Gütegemeinschaft für die
Stückbeschichtung von Bauteilen aus Aluminium",
Franziskanergasse 6, D-73525 Schwäbisch Gmünd) oder
des Gütezeichens der QUALICOAT (Verband für
die Oberflächenveredelung e.V. (VOA) Laufertormauer 6,
90403 Nürnberg) sein.
Farbbestimmung Metallbauarbeiten
Farbton außen: RAL nach Wahl des AG - ähnlich Bestand
Farbton innen: RAL nach Wahl des AG - ähnlich Bestand
Türbänder: C-0
Betätigungen/Handhaben Türen: Inox (Edelstahl)
Der endgültige Farbton wird nach Auftragserteilung
bekannt gegeben.
Die Palette der zur Wahl stehenden Farbtöne ist auf
die obige Farbkarte eingegrenzt.
Alle Profile erhalten den gleichen Farbton.
Beschreibung Fenster und Türen
Aluminium Systembeschreibung
Aluminium
Es sind stranggepresste Aluminium-Profile der
Legierung EN AW 6060 und EN AW 6063 in Eloxalqualität
nach DIN EN 755 und DIN EN 12020 zu verwenden.
Für anodisierte Aluminium-Bleche in Eloxalqualität ist
die Legierung AlMg 1, halbhart, (EN AW 5005A) zu
verwenden.
Der AN hat sicherzustellen, dass die von ihm
angebotenen und verarbeiteten Aluminiumbauteile von
Lieferanten stammen, die der A/U/F Initiative,
Recycling im Bausektor, angehören, oder einen
gleichwertigen
schlüssigen Recyclingprozess (PRP) nachweisen können.
Es ist sicherzustellen, dass Produktionsabfälle
und demontierte Elemente (Sanierungsbau) aus Aluminium
dem Verwertungsprozess, für die Herstellung
von Fenster- und Fassadenprofilen, zurückgeführt
werden.
Die relevante CO2-Einsparung findet immer in der
Herstellung statt, z.B. durch den verringerten
Energieaufwand, der für die Herstellung der Profile
benötigt wird.
Bei der Belieferung steht im Vordergrund, dass
bestellte Profile möglichst effizient und mit kurzen
Transportwegen ihr Ziel erreichen. Um das zu
gewährleisten, ist es zulässig nach der Herstellung
der Profile
in der Lagerhaltung und Auslieferung nicht mehr
zwischen verschiedenen Materialgüten z.B. mit
unterschiedlich hohen Anteilen an Primär- oder
Recycling-Aluminium zu unterscheiden. Es ist dann durch
externe Nachweise sicherzustellen, dass der Hersteller
stets eine ausreichende Menge der Aluminium-Profile
herstellt, die der hier beschriebenen Güte entspricht.
Der Embodied Carbon Footprint bzw. GWP-Wert von 4,5 kg
pro kg Aluminium-Profil darf nicht überschritten
werden. Der Recyclinganteil und der GWP-Wert müssen
durch einen entsprechenden Nachweis gemäß
ISO 14025 und EN 15804 erbracht werden. Auf
Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung der
v.g.
Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des
Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise
vorzulegen.
Stahl
Stahlteile (Anker-, Unterkonstruktionen, geschweißte
Konstruktionen, etc.) sind in feuerverzinkter
Ausführung
vorzusehen. Stahlbleche sind verzinkt auszuführen.
Die Nachbesserung von Fehlstellen, Beschädigungen
sowie das Nacharbeiten von etwaigen Schweißstellen
hat entsprechend DIN EN ISO 1461 zu erfolgen.
Edelstahl
Verankerungselemente und -mittel, die einem
Korrosionsangriff ausgesetzt und für Wartungen nicht
zugänglich sind, z. B. Befestigungs- und
Verankerungskonstruktionen von vorgehängten Fassaden
(Kaltfassaden) sowie alle Verbindungsteile sind
grundsätzlich aus rostfreiem Edelstahl herzustellen.
Als Verankerungs-, Verbindungs- und
Befestigungselemente dürfen, ohne besonderen
Korrosionsschutznachweis gemäß DIN 18516-1, nur
nichtrostende Stähle bzw. Stähle gemäß der allgemeine
bauaufsichtlichen Zulassung "Z-30.3-6" vom 05.März
2018 der Informationsstelle Edelstahl Rostfrei,
verwendet werden.
Weiterhin ist sicherzustellen, dass unter Spannung
stehende Bauteile, besonders wenn sie legiert sind, in
uneingeschränkter Festigkeit zu keiner
Spannungskorrosion oder anderweitiger
interkristalliner oder auch
anderweitig wirksam werdender Zersetzung im
Alterungsprozess neigen.
Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung
der v. g. Forderungen projektbezogene
Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und
Nachweise vorzulegen.
Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss
gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und
keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen kann.
Es sind Zwischenlagen aus Kunststofffolie oder dgl.
vorzusehen.
Systembeschreibung
Die Angaben der formalen Profilabmessungen (Bautiefen
und Ansichtsbreiten von außen) und der
Konstruktionsmerkmale sind zu berücksichtigen.
Bei Widersprüchen geht die Leistungsbeschreibung in
den jeweiligen Positionen den Vorbemerkungen und
diesen ZTV vor.
wärmegedämmtes Aluminium Tür-System
mit 75 mm Grundbautiefe.
Konstruktionsmerkmale:
Außen flächenbündige Türkonstruktion mit außen
umlaufender 7 mm Schattenfuge.
5 Kammer Profilaufbau, symmetrisch angeordnet,
bestehend aus drei Aluminiumschalen die mittels
spezieller Isolierstege ohne Dämmschäume verbunden
sind.
Die Türflügelprofile sind als Hybridverbund mit einem
großem schubfesten Anteil zwischen Innen- und
Mittelschale sowie einer entkoppelten Außenschale, als
"schubloser Verbund" auszuführen.
Die Entkopplung muss zwischen der äußeren
Aluminiumhalbschale und dem Isoliersteg erfolgen um den
Bi-Metall-Effect zu verringern.
Die Türflügel sind mit einem 4-seitig umlaufenden, auf
Gehrung gefertigten Flügelprofil auszuführen
Die Abdichtung muss über eine Mitteldichtungs- und
zwei Anschlagsdichtungsebenen erfolgen.
Die Beschlagsmontage erfolgt in der Aluminium
Mittelschale, nicht im Isoliersteg.
Eine Bauwerksbefestigung ist im Profil mittig über die
Mittelschale möglich.
Der untere Türabschluss ist, soweit keine anderen
Anforderungen an den Fußpunkt durch Normen /
Richtlinien / LBO's gegeben sind, mit einer
stabilisierenden zwischen gesetzten thermisch
getrennten
Aluminium- Schwelle und entsprechenden
Dichtformstücken, auszustatten.
Profilbautiefen:
Blendrahmen, Pfosten, Riegel 75 mm
Flügelrahmen (Tür) 75 mm
Profilansichtsbreiten:
Blendrahmen, seitlich und oben 86 mm
Flügelrahmen, nach außen öffnend 119 mm
Der untere Türabschluss ist als wärmegedämmtes im
Bereich des Fußbodenaufbaues eingelassenes
Schwellenprofil mit Abdeckprofil zum Verschließen der
Schwelle auszuführen. Diese Abdeckung ist auf das
Niveau der Oberkante des Fertigfußboden zu montieren.
In dem Bodeneinstandsprofil ist eine Wasserrinne
integriert, die eine kontrollierte Ableitung
sicherstellt. Der Anschluss der bodentiefen Elementen
ist
hinsichtlich seiner unteren Ausbildung gemäß den
Anforderungen aus der DIN 18531 / 18533, bezüglich der
Bodenfeuchte, stauendes Sickerwasser sowie
aufstauendes Sickerwasser, auszuführen. Die Stärke der
Dichtungsbahn muss gemäß der DIN 18195-6 und die
Überlappungen gemäß DIN 18195-3 Ziffer 7.1
ausgeführt werden. Konstruktiv muss das Bauteil so
ausgebildet sein, dass die Folienabdichtung mindestens
150 mm über der wasserführenden Ebene geführt wird.
Bauseits ist eine rückstaufreie Ableitung des
Oberflächenwassers sicherzustellen. Dieses ist durch
eine vor den Elementen angeordnete bauseitige Drain-
/ Entwässerungsrinne mit einliegenden Rost, begehbar
sowie rollstuhlbefahrbar, zu gewährleisten.
Aluminium Systembeschreibung
Brandschutz-Festverglasungen in der Außenanwendung
Die nachfolgend beschriebenen
Brandschutz-Konstruktionen sind zulassungspflichtige
Bauteile.
Diese bauaufsichtliche Zulassung muss erteilt sein.
Die Angaben aus dem Genehmigungsantrag und die
Auflagen aus dem Zulassungsbescheid sind bei der
Bauausführung zu berücksichtigen und zu befolgen.
Eine Ausfertigung des Zulassungsbescheides muss dem
Auftraggeber zusammen mit den
Ausführungszeichnungen vorgelegt werden. Die
Kennzeichnung erfolgt durch ein Typenschild.
Der Firmenname oder die Firmenkennzahl ist aus dem
Typenschild ersichtlich.
thermisch getrenntes Aluminium-System für
Feuerschutzabschlüsse F90, nach DIN 4102
mit 90 mm Grundbautiefe.
Hochfeuerhemmende Verglasung, F90, Einsatz im
Außenbereich
Die Bauteile können wahlweise in T-Verbinder,
Elementbauweise und gemischte Bauweise ausgeführt
werden. Die Art ist nach den baulichen Gegebenheiten /
Anforderungen festzulegen.
Konstruktionsmerkmale
3-Kammer-Aluminium-Hohlprofilen.
Es dürfen nur geprüfte, in der Zulassung aufgeführte
Brandschutzgläser eingesetzt werden.
Die Abdichtung der Brandschutzgläser erfolgt mit
äußeren und inneren EPDM-Dichtungen.
Profilbautiefen
Blendrahmen, Pfosten, Riegel 90 mm
Pfosten verstärkt 150 mm
Profilansichtsbreiten
Blendrahmen 67 mm
Pfosten 92 mm
Brandschutz-Festverglasungen in der Außenanwendung
Verglasungen / Ausfachungen
Verglasung
Die nachfolgende Beschreibung stellt eine allgemeine
Regelung für die Lieferung und das Einsetzen der
Verglasung in Bauelementen dar.
Die in den Positionsbeschreibungen angegebenen
Abmessungen beziehen sich auf die Außenmaße der
Bauelemente. Die Kosten für die Ermittlung der
Glasmaße sind in die Angebotspreise einzurechnen, eine
gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht.
Zum Lieferumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle
hierfür erforderlichen Dichtungen und deren Einbau,
einschließlich der dicht auszuführenden
Eckausbildungen und Stöße. Weiterhin mitzuliefern sind
alle
erforderlichen Dichtstoffe, Glasauflager und
Klotzungsbrücken.
Die Dicken der Einzelscheiben sind unter
Berücksichtigung der Scheibengrößen und der
Lastannahmen
nach den Bemessungstabellen des Glas-Herstellers zu
ermitteln.
Technische Richtlinien des Instituts des Glashandwerks
für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar
(IGH)
DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen
Richtlinie VE-06/01: Beanspruchungsgruppen für die
Verglasung von Fenstern vom Institut für Fenstertechnik
e.V., Rosenheim
Die Verglasungen sind gemäß den "Glasbemessungs- und
Konstruktionsregeln" nach DIN 18008-1 bis -5
und DIN 18545 "Anforderungen an Glasfalze und
Verglasungssysteme" unter Berücksichtigung der EN
12488 (Verklotzung) auszuführen.
Die Glaskanten der beschriebenen Gläser sind nach DIN
1249-11, auszuführen.
Wärmeschutz-2-fach-Glas, VSG / VSG
für Türen und bodengebundene Verglasungen bei
Zugangsmöglichkeit des öffentlichen Personenverkehrs
Glasaufbau
Glasart außen VSG
Glasart innen VSG
- mit thermisch verbessertem Randverbund
Technische Daten
Gesamtenergiedurchlässigkeit g: 49 %
U-Wert Ug: 1,0 W/m²K
Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet.
F90 Brandschutzglas nach DIN 4102, Isolierglas
Dicke gesamt: 50 mm, je nach Herstellerangaben
Technische Daten
U-Wert Ug: 1,0 W/m²K
Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet.
Verglasungen / Ausfachungen
Baukörperanschlüsse
Einbau der Elemente
Die Verankerungen der Elemente sind so auszuführen,
dass alle aus horizontaler und vertikaler Richtung
auftretenden Kräfte und Lasten kraftschlüssig und mit
den vorgeschriebenen Sicherheitsreserven auf den
Baukörper übertragen werden.
Bewegungen des Baukörpers und Dehnungen der Elemente
müssen aufgenommen werden, ohne dass
hieraus Belastungen auf die Konstruktion übertragen
werden.
Die Montage der Aluminium-Bauelemente muss flucht- und
lotrecht erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen
sind nach den Meterrissen einzumessen, die in jedem
Geschoss durch den Auftraggeber anzubringen sind.
Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel
sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben,
Bolzen und Dübel - müssen entsprechend dem
jeweiligen Verwendungszweck und gemäß den
Anforderungen ausgewählt werden. Bei der Auswahl sind
die
hierfür gültigen Normen und den allgemein anerkannten
Regeln der Technik zu berücksichtigen und zu
befolgen.
Es kommen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel zur
Ausführung. Sämtliche Befestigungsteile, die der
Witterung ausgesetzt sind bzw. in hinterlüfteten
Bereichen liegen, sind aus Edelstahl zu fertigen.
Sämtliche Anschlüsse und Abdichtungen an angrenzende
Bauteile sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen
Anforderungen gerecht werden. Das heißt, Anforderungen
aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und
Fugenbewegung sind zu berücksichtigen.
Der Meterriss ist, gemäß dem RAL Leitfaden zur Montage
2014-03 Ziffer 3.1.2, Nr. 15 Seite 32, in jedem
Stockwerk nicht weiter als 10 Meter von jedem
Einbauort einer nachfolgend beschriebenen Leistung
angeordnet.
Abdichtung zum Baukörper
Erforderliche Dichtungsprofile sind aus EPDM
einzusetzen. Sie müssen in Beschaffenheit, Abmessung
und
Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck
entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im
vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen
genügen.
Für Versiegelungen sind elastisch bleibende
Dichtstoffe auf Silikon- oder Polysulfidbasis zu
verwenden. Die
Versiegelung muss unter Berücksichtigung der
konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden
Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so
haften, dass sie - unter Berücksichtigung der
zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von
den Haftflächen abreißt. PVC-Profile dürfen nicht
mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen. Bei
der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen
Dichtstoffen sind die DIN 18540 und die
Verarbeitungs-Richtlinien des Herstellers zu befolgen.
Bei Abdichtung der Bauteile zum Baukörper mit
Bauabdichtungsfolien ist die Auswahl nach deren
Eigenschaften, geringe bzw. hohe Dampfdurchlässigkeit,
entsprechend den jeweiligen Anforderungen
vorzunehmen. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so
müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen
und Fremdstoffen sein. Die Angaben des Herstellers
sind zu beachten.
Feuchtigkeitsschutz
Bei der Wärmedämmung eines Bauteils ist stets darauf
zu achten, dass die dampfdichten Materialien auf der
warmen Seite und die dampfdurchlässigen auf der kalten
Seite angebracht werden. Baukörperanschlüsse
sind fachgerecht abzudichten.
Die Abdichtung der Fenster-, Tür- und Fassadenelemente
zum Baukörper ist mit Bauabdichtungsfolien bzw.
abgekanteten Blechprofilen einschl. geeigneter
dauerelastischer Versiegelungen inkl. Vorfüller zu
angrenzenden Bauteilen herzustellen.
Lage und Anordnung von Dampfsperren und Folien müssen
wärme- und feuchttechnischen Erfordernissen
entsprechen.
Alle Flächen der Fassade müssen so entkoppelt, gedämmt
und abgedichtet werden, dass an keiner Stelle
(Flächen, Ecken, Randbereiche, Deckenbereiche und
Fußpunkte etc.) unzulässiges Tau- bzw.
Kondensatwasser anfällt.
Zur Vermeidung von Tauwasser- und Schimmelpilzbildung
auf raumseitigen Bauteiloberflächen darf die
raumseitige Oberflächentemperatur von 12,6° C gemäß
DIN 4108 bezogen auf 20° C Rauminnentemperatur
und -5° C Außentemperatur, bei einer
korrespondierenden Raumluftfeuchte von 50% nicht
unterschritten
werden.
Die Mindestforderungen zur Vermeidung von
Schimmelpilzbildung im Bereich von Wärmebrücken sind
gemäß DIN 4108 einzuhalten.
Soweit die Anschlussausbildungen entsprechend dem
Beiblatt 2 zur DIN 4108 ausgeführt werden, ist kein
gesonderter Nachweis erforderlich.
Für alle abweichenden Konstruktionen müssen die
Mindestanforderungen nachgewiesen werden.
Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima
und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Die
Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus
Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht
werden.
Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind
in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 und
DIN 18533 enthalten.
Für nähere Informationen wird der Leitfaden zur
Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und
Haustüren, Frankfurt a. M. empfohlen.
Die Anschlussfugenabdichtung vom Baukörper zum Element
zur kalten Außenseite, sowie zur warmen
Innenseite, ist entsprechend der Anforderungen aus dem
Wärmeschutznachweis gemäß
Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Bauanschlüsse
auszuführen.
Die nachfolgend spezifizierten Folien dienen als
Elementabdichtungen.
Folien sind vor Erstellung der Außenschale anzubringen.
Materialdicke: 0,75 mm
Folienbreite seitlich: ca. 250 mm
Folienbreite oben: ca. 250 mm
Folienbreite unten: ca. 250 mm
Sollten bedingt durch den Verwendungsort oder Art der
Bauteile ein andere Funktion hinsichtlich der
Beschaffenheit und Ausführung der Folien gefordert
sein, wird dieses gesondert beschrieben.
Verankerung Fenster / Tür
Die Verankerung von Fenster- und Türwänden hat gemäß
DIN 18360 und den örtlichen Gegebenheiten
statisch ausreichend zu erfolgen.
Der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften
Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M, Stand
2014-03, Ziffer 3.1.2, Nr.7 Seite 23 ist zu
berücksichtigen.
Baukörperanschlüsse
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.__. 1 Werkplanung Metallbauarbeiten Dem Auftragnehmer wird nach der Auftragserteilung die
Ausführungsplanung des Planers übergeben.
Die weitere technische Bearbeitung, d. h.
- Erstellen von Konstruktions- und Detailplänen für
alle in der
Leistungsbeschreibung aufgeführten Anlagen
- Abstimmung der Details mit dem AG bzw. mit dem
Architekten
rechtzeitig vor Fertigungsbeginn
- örtliche Aufmaße
Die mit dem Architekten abgestimmten
Konstruktionspläne,
Beschreibungen und Muster sind vor Fertigungsbeginn
bzw. vor
Materialbestellung dem AG in einfacher Ausfertigung zu
liefern.
Nach Überprüfung auf Übereinstimmung mit der
Ausführungsplanung durch den AG hat dieser die
genannten
Unterlagen in einer Ausfertigung mit seinem
Prüfvermerk an
den AN zurückzugeben.
Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße,
Einbau,
Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die
Einbaufolge erkennbar sein.
Ort der Maßnahme: EG und 1.OG
01.__. 1
Werkplanung Metallbauarbeiten
1.00
psch
03 Außen-/Innentüren/Brandschutzfenster/ Ra
03
Außen-/Innentüren/Brandschutzfenster/ Ra
03.__. 1 Alu-Außentür 1.flg,1400x2780mm, m.OL
DIN R,MW/STB; Notausgang Aluminium-Außentür, 1-flg, mit Oberlicht, entsprechend
Mindestanforderungen nach RAL 695/I, Anlage 1.
Montage nach RAL-Einbaurichtlinien.
Spezifikationen entsprechend Ausführungsbeschreibung.
Teilung: 1-mal Drehflügel, DIN Rechts,
festverglastes Oberlicht
Größe Tür: Breite 1.400 mm x Höhe 2260 mm
Größe OL: Breite 1.400mm x Höhe 520mm
Anschlüsse
Seitlich: Mauerwerk/Stahlbeton, d=20cm
Oben: Mauerwerk/Stahlbeton, d=20cm
Unten: Mauerwerk/Stahlbeton, d=20cm
Fußpunkt Tür: Bodenbündige Schwelle mit
Abdeckprofil. Unterseitige
Aufdopplung ca.7,5 cm
(Bodeneinstand).
EPDM-Abdichtungsfolie als
Bauwerksanschluss
Technische Anforderungen
Rahmenmaterial: Mehrkammer-Aluminiumprofil
Oberfläche: pulverbeschichtet, Farbe gem.
Bestand
Rahmenprofil: mind. 75 mm
Dichtungslagen: 1 Mittel-, 2 Anschlagsdichtungen
Verglasung: 2-fach Wärmeschutzverglasung,
innen/außen VSG
U-Wert Rahmen: < 1,7 W/m2*K
U-Wert Scheibe: < 1,1 W/m2*K
g-Wert Scheibe: ca. 60 %
Ud-Wert: < 1,5 W/m2*K (nach ISO 10077-1)
Beschläge
Verschluss: 1-flügeliger Türbeschlag,
Antipanik-Mehrfachverriegelung, Schließfunktion
"E" gem. DIN EN 179
Schloss: Einsteckschloss (DIN 18251),
vorgerichtet für Profilzylinder,
Schlossklasse 4, Riegel und Falle
aus Edelstahl
Drücker: Drücker-Knauf-Sicherheitsbeschlag
Ausführung in Edelstahl (DIN EN 179)
Schließblech: mind. 300 mm, Edelstahl
Wartungsarme Rollentürbänder
Dreiteilige Aluminium-Rollentürbänder mit einer
Abmessung von
22 x 200 mm, für Flügellasten bis 200 kg.
Bänder: 3-tlg. Bänder, Aluminium
Konstruktionsmerkmale
Die gesamte Technik für die sichere Verankerung und die
Feinjustierung ist im Türfalz angeordnet. Ohne den
Türflügel
auszuhängen, kann eine Feinjustierung vorgenommen
werden.
Gebrauchsklasse nach DIN EN 1935: Klasse 4
Korrosionsschutz nach DIN EN 1670: Klasse 4
Bandklasse nach DIN EN 1935: Klasse 14
Mechanische Beanspruchung nach
DIN EN 12400: Klasse 8
Trittschutz: ohne
Türöffner: ohne
Türschließer: Gleitschiene, Größe 4, raumseitig,
mit Rastfeststellung
Überwachung: mit elektronischer Überwachung,
Schließblechkontakt und Magnetkontakt sind in die EP
einzukalkulieren
Einbauort: EG Giebel, Flurende
angebotenes Fabrikat: '.........'
03.__. 1
Alu-Außentür 1.flg,1400x2780mm, m.OL
DIN R,MW/STB; Notausgang
1.00
St
03.__. 2 Aluminium Fensterelement, 2-teilig,
festverglast, F90, bxh ca. 2400x1800mm Aluminium Fensterelement, 2-teilig, festverglast, F90,
entsprechend Mindestanforderungen nach RAL 695/I,
Anlage 1.
Montage nach RAL-Einbaurichtlinien.
Spezifikationen entsprechend Ausführungsbeschreibung.
Abmessung ca.: Breite ca. 2400 mm x Höhe ca. 1800 mm
Einbauort: EG Giebel, Flurende
Aufteilung
2 St Festfeld
Verglasung: F90 Isolierglas
Allseitiger Anschluss Brandschutzelemente F90 -
Verglasungen
Seitlich: Mauerwerk/Stahlbeton, d=20cm
Oben: Mauerwerk/Stahlbeton, d=20cm
Unten: Mauerwerk/Stahlbeton, d=20cm
Ausführung gemäß der Zulassung.
Angebotesnes Fabrikat: '.........'
03.__. 2
Aluminium Fensterelement, 2-teilig,
festverglast, F90, bxh ca. 2400x1800mm
1.00
St
03.__. 3 Alu-Außentür 1.flg,ca. 1400 x ca. 2100mm,
DIN L, Alu-FE/MW/STB; Notausgang Aluminium-Außentür, 1-flg, entsprechend
Mindestanforderungen nach RAL 695/I, Anlage 1.
Montage nach RAL-Einbaurichtlinien.
Spezifikationen entsprechend Ausführungsbeschreibung.
Einbau in vorhandene Alu-Fensterkonstruktion:
Teilung: 1-mal Drehflügel, DIN Links
Größe: Breite ca. 1.400 mm x Höhe ca. 2100 mm
(Rohbauöffnung)
Anschlüsse
Seitlich: Brüstungsbereich bis ca. 90cm :
Mauerwerk/Stahlbeton, d=20cm
ab Höhe 90 - 210 cm Einbau in vorhandene
Alu-Fensterkonstruktion
Oben: Sturz: Mauerwerk/Stahlbeton, d=20cm
Unten: Stahlbeton, d=20cm
Fußpunkt Tür: Bodenbündige Schwelle mit
Abdeckprofil. Unterseitige
Aufdopplung ca.10cm
(Bodeneinstand).
EPDM-Abdichtungsfolie als
Bauwerksanschluss
Technische Anforderungen
Rahmenmaterial: Mehrkammer-Aluminiumprofil
Oberfläche: pulverbeschichtet, Farbe gem.
Bestand
Rahmenprofil: mind. 75 mm
Dichtungslagen: 1 Mittel-, 2 Anschlagsdichtungen
Verglasung: 2-fach Wärmeschutzverglasung,
innen/außen VSG
U-Wert Rahmen: < 1,7 W/m2*K
U-Wert Scheibe: < 1,1 W/m2*K
g-Wert Scheibe: ca. 60 %
Ud-Wert: < 1,5 W/m2*K (nach ISO 10077-1)
Beschläge
Verschluss: 1-flügeliger Türbeschlag,
Antipanik-Mehrfachverriegelung, Schließfunktion
"E" gem. DIN EN 179
Schloss: Einsteckschloss (DIN 18251),
vorgerichtet für Profilzylinder,
Schlossklasse 4, Riegel und Falle
aus Edelstahl
Drücker: Drücker-Knauf-Sicherheitsbeschlag
Ausführung in Edelstahl (DIN EN 179)
Schließblech: mind. 300 mm, Edelstahl
Wartungsarme Rollentürbänder
Dreiteilige Aluminium-Rollentürbänder mit einer
Abmessung von
22 x 200 mm, für Flügellasten bis 200 kg.
Bänder: 3-tlg. Bänder, Aluminium
Konstruktionsmerkmale
Die gesamte Technik für die sichere Verankerung und die
Feinjustierung ist im Türfalz angeordnet. Ohne den
Türflügel
auszuhängen, kann eine Feinjustierung vorgenommen
werden.
Gebrauchsklasse nach DIN EN 1935: Klasse 4
Korrosionsschutz nach DIN EN 1670: Klasse 4
Bandklasse nach DIN EN 1935: Klasse 14
Mechanische Beanspruchung nach
DIN EN 12400: Klasse 8
Trittschutz: ohne
Türöffner: ohne
Türschließer: Gleitschiene, Größe 4, raumseitig,
mit Rastfeststellung
Überwachung: mit elektronischer Überwachung,
Schließblechkontakt und Magnetkontakt sind in die EP
einzukalkulieren
Umbau vorhandener Aluminium-Fensterkonstruktion in
gesonderter Position.
Einbauort: 1.OG
angebotenes Fabrikat: '.........'
03.__. 3
Alu-Außentür 1.flg,ca. 1400 x ca. 2100mm,
DIN L, Alu-FE/MW/STB; Notausgang
1.00
St
03.__. 4 Rahmenverbreiterung seitl.
bis 30mm Liefern und montieren einer Rahmenverbreiterung zu
vorgenanntem Türsystem.
Verbreiterung/Aufdopplung in der Ansichtsbreite von
Festrahmen bis 30 mm gegenüber dem Standardprofil.
Diese Position kommt nur nach Erfordernis zur
Ausführung und
kann ersatzlos entfallen.
03.__. 4
Rahmenverbreiterung seitl.
bis 30mm
6.70
m
03.__. 5 Zulage Motorschloss, 3-Punktverriegelung Zulage für die Ausführung an zuvor beschriebenen
Türelementen, elektrisch selbstverriegelndes
Motorschloss mit
Anti-Panik-Funktion, anstelle Standard-Einsteckschloss.
Funktionen
Elektromotorische 3-Punkt-Ver- und Entriegelung
Elektr. Steuerfallen- und Riegelüberwachung
Meldung Drückerbetätigung/ Anti-Panikentriegelung
Integr. Verkabelung und verdeckter Kabelübergang
Mögliche An-/Steuerung EMA, FWS-, ZK-System
Autom. Abschaltung Dauerauf bei Stromausfall
Elektr. abschaltbare Selbstverriegelung - Dauerauf
Motorschlosssteuerung
03.__. 5
Zulage Motorschloss, 3-Punktverriegelung
2.00
St
03.__. 6 Umbau vorh. Alu-Fenster-Element,1.OG Die Position beinhaltet den Umbau der vorhandenen
Aluminium-Fensterbandkonstruktion in Vorbereitung zum
nachträglichen Einbau einer Aluminium-Außentür als
Notausgangstür.
Konstruktionsbeschreibung:
Die Fensterbandkonstruktion besteht aus einer
bandartigen
Aneinanderreihung von Alu-Fensterelementen.
Das Fensterband schließt im oberen Bereich an einen
Stahlbetonsturz der Außenwandscheibe an. Im unteren
Bereich
steht die Konstruktion auf einem massiven
Brüstungselement
aus Stahlbeton auf. Die Fensterbänder sind um 1996
eingebaut
wurden.
Abmessung des zum Umbau vorgesehenen Abschnitts ca.:
Breite bis 4000 mm x Höhe 1500 mm
Leistungsbestandteile:
- Ausbau und Entsorgung von einem Alu-Fensterelement,
Abmessungen ca. 2.100 mm x 1.500 mm
- ggf Ausbau und Entsorgung von einem weiteren
Alu-Fensterelement, wie o.g.
- Herstellung eines neuen verkleinertem
Alu-Fensterelements
neben der neuen Notausgangstür, Verschluss des offenen
Bereiches in dem Fensterband
- sowie erforderliche verbreiterten Koppelprofile für
die Montage
der Tür
(Die massive Brüstung wird durch das Gewerk Rohbau
herausgebrochen.)
- Herausschneiden und anpassen der äußeren
Alu-Fensterbank
und des inneren Fensterbankprofils
- Teilrückbau Raffstore in gesonderter Position.
- inkl. aller erforderlichen
Bohr-/Schneid-/Schleifarbeiten,
Anpassungsarbeiten, Befestigungsmittel wie Schrauben,
Bolzen, Stifte, Winkel, Dichtbänder, Dichtfolien,
Klebebänder,
Hinterstopfungen. Für die Wiederherstellung der
geschlossenen
Fassade im Bestand
Für die Angebotserstellung kann ein vor Ort Termin
vereinbart
werden.
Ort der Leistung: 1. OG
03.__. 6
Umbau vorh. Alu-Fenster-Element,1.OG
1.00
psch
03.__. 7 Raffstoreanlage ergänzen Im Bereich links und rechts neben dem neuen
Notausgang, sind
die Bestands Raffstore seitlich fachgerecht zu
ergänzen. Der
Raffstorekasten ist mit einem Blech passend zum
Bestand zu
verschließen. Die seitlich gelagerten Führungsschienen
der
angrenzenden Raffstore sind wieder zu montieren,
sofern diese
im Vorfeld demontiert worden. Inkl. Befestigungsmittel.
Ausführungsort: Gebäude B - 1.OG
03.__. 7
Raffstoreanlage ergänzen
1.00
psch
03.__. 8 Zulage Raffstore-Führungsschienen Zulage zu Position zuvor, Liefern und montieren von
neuen
Fürhrungsschienen für die Bestands Raffstore, passend
zum
System.
03.__. 8
Zulage Raffstore-Führungsschienen
2.00
St
03.__. 9 Innenfensterbank, L-Form, MDF/HPL, 25x150mm Innenfensterbank in L-Form mit vorderer Abkantung, aus
Holzfaserplatte (MDF), Kanten gerundet, endbeschichtet.
Leistungbestandteile
Erstellung Befestigungsuntergrund/ Mörtelschicht
Sohlbank
Fensterbank
dauerelastische Versiegelung
Verfugung
Zweck: Dekorative Ablage
Beanspruchung: Feuchte aus Reinigung
Vorleistung: Brüstung Massivwand-Bestand
Ausführung: kipp- und trittsicher
Oberfläche: HPL beschichtet
Farbe: weiß oder Angabe AG - wie Bestand
Dicke: 25 mm
Breite: ca. 150-200 mm
Abkantung: 40 mm
Stirnenden: Kunststoffformteil, geklebt
Einbauort: EG, 1.OG
03.__. 9
Innenfensterbank, L-Form, MDF/HPL, 25x150mm
3.60
m
04 Stundenlohn-/ Materialarbeiten
04
Stundenlohn-/ Materialarbeiten
04.__. 1 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-
und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten,
sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
werden gesondert vergütet.
04.__. 1
Facharbeiterstunden
5.00
h
04.__. 2 Helferstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-
und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten,
sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
werden gesondert vergütet.
04.__. 2
Helferstunden
5.00
h
04.__. 3 Materialzuschlag zu vorgenannten Positionen Materialien in Kleinstmengen die im Zuge der
Facharbeiterstunden verarbeitet wurden, deren
Auflistung jedoch einen ungerechtfertigt hohen Aufwand
darstellt. wie z.Bsp.: Klebeband, Folie, Abdeckvlies,
Schleifpapier, Kleinstmengen an Material usw.
Prozentsatz Materialanteil auf Stundensatz
'.........'
04.__. 3
Materialzuschlag zu vorgenannten Positionen
10.00
h