Fenster, Außentüren, Tore u Tore
Mühlhausen Berufsschulcamps
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Berufsschulcampus Unstrut-Hainich Brandschutzertüchtigungsmaßnahmen Gebäude B Herstellung 2. Rettungsweg im EG und 1. OG Sondershäuser Landstraße 39, 99974 Mühlhausen Allgemeine und Besondere Hinweise zum Bauvorhaben und zum Angebot: Der Bieter wird hiermit auch aufgefordert, qualitativ gleichwertige Vorschläge und wirtschaftliche Varianten alternativ zu unterbreiten und der Ausschreibung mit Angabe der Kosteneinsparungen als Nebenangebot gegenüberzustellen. 1. Erläuterungen zum Bauvorhaben Name und Anschrift des Auftraggebers: Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis FD Schulverwaltung/Gebäude- und Liegenschaftsmanagement Lindenhof 1 99974 Mühlhausen Beschreibung des Bauvorhabens: Die Schulverwaltung/Gebäude- und Liegenschaftsmanagement des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis mit Sitz am Lindenhof 1 in 99974 Mühlhausen beabsichtigt die notwendigen 2. Flucht- und Rettungswege gemäß Brandschutzkonzept 15 02 2014 vom 22.07.2015 für das Gebäude B der beruflichen Schulen in der Sondershäuser Landstraße 39 in 99974 Mühlhausen umzusetzen. Das Gebäude B hat die Abmaße max. Länge von 59,67m (ohne Außentreppen) und max. Breite von 33,00m. Das Gebäude B besteht aus acht Geschossen. Im Bereich des 1. Obergeschosses befindet sich ein Verbindungsbau aus einer Stahlkonstruktion. Das Tragwerk des Gebäudes B besteht aus Stahlbetonstützen und -wänden. Die Geschossdecken bilden Stahlbetondecken mit einer Dicke von mind. 20cm. Die Außenwände bilden die o.g. tragenden Wände, sowie Mauerwerkswände. Eine äußere Wärmedämmung ist nicht vorhanden. Es sind 2 Treppenräume vorhanden. Weiterhin ist an den Giebelwänden jeweils eine Außentreppe aus Stahlelementen angeordnet. Die Innenwände bestehen aus den bereits genannten tragenden Wänden, sowie teilweise Trockenbaukonstruktionen. Im Objekt befinden sich 2 verschieden Dächer. Dies ist zum einen der partielle Dachbereich im 1.Obergeschoss, welcher aus Bitumenbahnen, einer 5cm dicken Bekiesung und mineralischen Gehwegplatten besteht, sowie das Dach oberhalb des 6. Obergeschosses. In diesem Bereich ist Stahltrapezblech als Dachabdichtung vorhanden. Gem. dem vorliegendem Brandschutzkonzept sollen im nördlichen Gebäudeteil im EG und im nördlichen Gebäudeteil im 1.OG die 2, Flucht- und Rettungswege hergestellt werden. Für diese Maßnahmen sind bauliche umstrukturierungen erforderlich. Im EG wird der Klassenraum an der Nord/West Ecke verkleinert. Der Flur wird erweitert und das Fenster zur Türöffnung umgebaut. Im 1.OG wird ein Lehrerzimmer im westlichen Bereich verkleinert und der Flur erweitert. Hierfür wird das Fensterband getrennt und eine Türöffnung eingebaut. Um den Höhenunterschied vom neuen Flurabschnitt zum Flachdach barrierefrei gewährleisten zu können, wird im Bereich der Flurerweiterung in der Hälfte des Raumes ein Podest mit 2 Steigungen angeordnet. 2. Angaben zur Örtlichkeit Anschrift der Baustelle: Sondershäuser Landstraße 39 99974 Mühlhausen Lage des Grundstücks: Das Grundstück der Beruflichen Schulen in Mühlhausen befindet sich am östlichen Stadtrand von Mühlhausen. Die Erschließung erfolgt über die südlich verlaufende öffentliche Verkehrsfläche "Sondershäuser Landstraße". Vor Ort Termin: Es besteht die Möglichkeit das Objekt zu besichtigen. Termine können mit dem Landratsamt UH-Kreis in Absprache durchgeführt werden. 3. Termine gem. Ausführungsfristen BVB Formblatt 214 Pkt. 1 4. Angaben zur Baustelle Das Gebäude B befindet sich im Norden des Grundstücks der Beruflichen Schulen. Die Zufahrt zum Gebäude ist gewährleistet, Parkmöglichkeiten sind nahe dem Gebäude vorhanden. Es ist erforderlich, im Vorfeld mit dem Schulleiter/ Hausmeister die Parkmöglichkeit konkret abzustimmen. Die Arbeiten sollen in den Herbstferien 2026 beginnen. 5. Angaben/ Hinweise zur Ausführung der Arbeiten Gebäude B: Im Erdgeschoss sind folgende Leistungen auszuführen: - Einbau eines neuen Alu-Glas-Fensters am Giebel; F90 festverglasung, 2 teilig - Einbau einer neuen Alu-Glas-Notausgangstür für den 2. Rettungsweg Im 1. Obergeschoss sind folgende Leistungen auszuführen: - Rückbau Raffstore im Bereich der neuen Außentür - Rückbau Fensterteile im Bereich der neuen Außentür aus dem Fensterband - Einbau einer neuen Alu-Glas-Notausgangstür für den 2. Rettungsweg - Anbindung neue AT an Bestands-Fensterelemente - Herrichten Bestands-Raffstoreanlage inkl. Ergänzung Abdeckungen - Einbau einer neuen Holztür mit Stahlzarge für das neue Büro In den Einzel-Preis sind sämtliche erforderlichen Leistungen einzukalkulieren. Inklusive Material und erforderlichen Gerüstarbeiten, sofern diese nicht im Titel Gerüstbauarbeiten enthalten sind. Bauwasser/Baustrom/Baustellen WC: Bauwasser und Baustrom sind im Gebäude vorhanden. Bei Erforderlichkeit ist mit dem Hausmeister abzustimmen welche Entnahmestellen genutzt werden können. Die Verbrauchskosten werden anteilig auf alle AN umgelegt - Regelung gem. BVB Formblatt 214 Pkt.9. Materialtransport und Materiallager Der Materialtransport an und auf der Baustelle ist dem Auftragnehmer überlassen und in die Einheitspreise einzukalkulieren (es erfolgt keine besondere Vergütung für Aufzüge, Kräne o. Ähnliches). Die Ablagerung von Baumaterialien hat auf geeignetem Untergrund zu erfolgen. Es sind die Untergründe der Ablagerungsplätze gegen Beschädigungen zu schützen. Insbesondere die Fußböden und/ oder Wandflächen in den Geschossen. Parkmöglichkeiten: Vor dem Gebäude besteht die Möglichkeit zur Be- und Entladung. Das Abstellen/ Parken von Fahrzeugen ist vor dem Gebäude nicht gestattet. Parkmöglichkeiten sind mit dem Hausmeister abzustimmen. Vorschriften: Insbesondere wird u.a. auf die Einhaltung der Thüringer Bauordnung, der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der Arbeitsschutzverordnungen (ArbSchV) und der Baustellenverordnung (BaustellV) verwiesen. Brandschutz: Zufahrten Flucht-und Rettungswege sind stets freizuhalten. Gewährleistung: Generell sind 4 Jahre vorgesehen. 6. Sonstige Angaben Sämtliche Maße im LV sind als Richtmaße zu verstehen. Die genauen Maße sind vor Beginn der Fertigung vom AN am Objekt zu ermitteln und zu prüfen. Folgende Unterlagen sind der Leistungsbeschreibung im Originalmaßstab im PDF-Format  beigefügt: - Bestandsunterlage Lageplan - Grundriss EG_2211, M 1:100 - Grundriss 1.OG_2212, M 1:100 - Brandschutzkonzept
Berufsschulcampus Unstrut-Hainich
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Allgemein 1   Allgemeine Hinweise Für nachfolgend beschriebene Leistungen gelten die Verarbeitungsvorgaben und Einbauanweisungen der Hersteller für die eingesetzten Baustoffe, -elemente und -produkte, die Publikationen der im jeweiligen Fachbereich allgemein anerkannten Verbände und der sonstigen Herausgeber von Richtlinien, Merkblättern, Empfehlungen etc. in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als vereinbart. Alle für ein Bauteil oder Bauelement erforderlichen Bestandteile sind aus dem System eines Materialherstellers zu beziehen und als durchgängige Produktlinien anzubieten. 2   Baustelleneinrichtung 2.1 Anschlüsse für die Baustelleneinrichtung Der AG stellt dem AN im Gebäude vorhandene Anschlüsse zur Verfügung. Sind keine Anschlüsse vorhanden oder reichen deren Kapazitäten für den Baustellenbetrieb des AN nicht aus, so versorgt sich der AN im Rahmen seiner Leistungen eigenständig mit allen erforderlichen Medien, Anschlüssen und Verteilungen. 2.2   Erscheinungsbild Der AG legt großen Wert auf ein sauberes und geordnetes Erscheinungsbild der Baustelle und der Baustelleneinrichtung. Alle großflächigen oder -formatigen Bestandteile der Baustelleneinrichtung des AN sind in sauberem, ordentlichem, neuwertigem Zustand an der Baustelle aufzubauen. Dies betrifft insbesondere Container, Gerüstplanen und Bauzäune. 2.3   Arbeitsgerüste Arbeitsgerüste für Arbeiten über 2,00-4,00 m über OKF des jeweiligen Geschosses, sind vom AN im Rahmen seiner Leistungen mit vorzusehen und in den EP einzukalkulieren, soweit solche Arbeitshöhen aus den Ausschreibungsunterlagen erkennbar sind. 2.4   Sicherungs- und Schutzmaßnahmen Der AN schützt die übrigen Bauausführenden vor allen aus seinen Tätigkeiten herrührenden Gefahren durch (Absturz-)Sicherungen, Abschrankungen, Markierungen etc. Die vom AN diesbezüglich auszuführenden Leistungen verstehen sich einschließlich Aufbau, Vorhaltung, Unterhalt, regelmäßiger Kontrolle und Instandsetzung sowie Rückbau nach Beseitigung der Gefahr bzw. nach Aufforderung durch den AG. Eine verlängerte Vorhaltung bis zu 4 Wochen über den Tätigkeitszeitraum des AN hinaus ist hierbei vorzusehen. 2.5           Abrechnung Insofern keine Baustelleneinrichtung als Position ausgewiesen ist sind die Kosten auf die EP umzulegen. 3   Prüfungen, Abnahmen, Gebühren 3.1   Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) Der AN verwendet ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene (ABZ) oder bauaufsichtlich geprüfte (ABP) Baustoffe und -elemente oder solche mit CE-Konformitätserklärung des Herstellers. Sind solche Baustoffe oder -elemente in Ausnahmefällen nicht verfügbar, so ist der AN für den Nachweis der Rechtmäßigkeit der Ausführung verantwortlich. Soweit hierfür eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich ist, besorgt der AN diese. In diesem Fall ist es Sache des AN, die ZiE terminlich zu koordinieren und alle entstehenden Kosten und Gebühren für Versuche, Berechnungen, Gutachten, Prüfungen/Versuche und Genehmigungen zu tragen. 4   Dokumentation Der AN erstellt als Fortschreibung der Planung in Bezug auf alle vom AN tatsächlich ausgeführten Leistungen eine Dokumentation. Der AN übergibt unaufgefordert wöchentlich ab Montagebeginn Quellennachweise der eingebauten Produkte (Lieferscheine, Produktdatenblätter etc.) an den AG, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Fabrikat, Hersteller und Chargennummer wegen eventueller Nachbestellungen. Die Herkunft (z. B. von Steinen, Ziegeln etc.) ist auf Verlangen nachzuweisen. Der AN übergibt dem AG im Rahmen der Dokumentation alle erforderlichen Übereinstimmungsnachweise für Bauprodukte und Bauarten. 5   Reinigung Der im gesamten Baustellenbereich anfallende Schutt und Abfall ist von jedem AN sortenrein zu sammeln und umgehend abzufahren. Alle durch den Baubetrieb verursachten Verschmutzungen im öffentlichen Bereich, auf den Nachbargrundstücken und auf dem Baugelände sind sofort zu beseitigen. Der AN wird am Ende jeder Arbeitswoche seinen Arbeitsbereich in besenreinen Zustand versetzen. Kommt der AN seiner Verpflichtung nicht nach, ist der AG berechtigt, diese Leistung auf Kosten des AN zu veranlassen. Der AN ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Verschmutzungen zu ergreifen. 6   Bauausführung/Leistungsumfang 6.1   Anpassungen Der AN erbringt sämtliche Anpassungen für Schräganschnitte, schiefwinklige Ausführungen, nicht rechtwinklige Konstruktionen usw. als Bestandteil seiner Leistung, soweit diese aus den Ausschreibungs- unterlagen erkennbar sind oder solche Leistungen in der Beschreibung erwähnt werden. Gleichfalls sind sämtliche Bestandskonstruktionen, auch solche mit unregelmäßigem Verlauf, anzuarbeiten, soweit dies zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erkennbar ist. 6.2   Aufmaß und Maßabweichungen Tatsächliche bauliche Abweichungen von in den Planungen angegebenen gleichartigen, wiederkehrenden Maßen berechtigen den AN diesbezüglich nicht zur Geltendmachung von Mehraufwendungen. Kalkulationsgrundlage ist insofern ein örtliches Aufmaß mit differierenden Maßen für gleichartige Bauteile oder Öffnungen. 6.3   Demontagen/Erneuerung Sind Leistungen als Demontageleistung oder als Erneuerung bereits bestehender Bauteile oder -leistungen beschrieben, so ist der Aufwand für eine geordnete, weitestgehend zerstörungsfreie Demontage und Entsorgung Bestandteil der Leistungen des AN. 7   Bautagesbericht Der AN hat täglich Bautagesberichte zu führen und dem AG auf Verlangen wöchentlich abgestimmt zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung, die Abrechnung und die terminlichen Auswirkungen des Auftrages von Bedeutung sein können. Über besondere Vorkommnisse ist der AG zusätzlich täglich zu informieren. 8   Stundenlohnarbeiten 8.1   Abforderung von Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG auszuführen. Für nicht ausdrücklich abgeforderte Stundenlohnarbeiten besteht keinerlei Vergütungsanspruch des AN. Spätestens am folgenden Arbeitstag nach Ausführung sind die vollständigen Stundenzettel 2-fach, unter Angabe des Namens und Berufsbezeichnung des Arbeiters, der ausgeführten Arbeiten und ggf. Materialaufstellung, der Bauleitung vorzulegen. Sie gelten erst nach Bestätigung und Unterschrift durch die Bauleitung als anerkannt. Die Stunden sind im Bautagebuch einzutragen. Eine Abzeichnung des Bautagebuches bedeutet keine Anerkenntnis der Stunden. Nicht fristgemäß vorgelegte Stundenzettel werden nicht anerkannt. 8.2   Später verdeckte oder untergegangene Leistungen Werden Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten erbracht, die später nicht mehr nachvollziehbar sind (Abbruchleistungen, später überdeckte Leistungen), so sind vom AN geeignete Maßnahmen zur Dokumentation der erbrachten Leistung zu ergreifen, beispielsweise eine Fotodokumentation mit Handykamera. Kann der AN seinen Vergütungsanspruch mangels Beleg über die Leistungserbringung nicht belegen, so entfällt die Vergütung! 8.3   Vergütung von Stundenlohnaufwendungen Vergütet werden die tatsächlich am Arbeitsplatz anfallende Arbeitszeit, verwendetes Material für diese Leistungen (nach LV oder nachrangig Tagespreis des Baustoffhandels). Eine Einrechnung der Stundenlohnarbeiten in die LV-Summe (Angebot bzw. Auftrag) berechtigt nicht zur Ausführung dieser Arbeiten. Die Leistungen sind als Eventualposition zu verstehen und können ggf. auch unausgeführt bleiben, in diesem Fall erfolgt dann keine Abrechnung.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Beschreibung Fenster und Türen Art und Umfang der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallbauarbeiten. Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage von Aluminium-Bauelementen. Zusätzlicher Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Verglasungsarbeiten. Die Leistung umfasst die Lieferung, das Einsetzen und das Abdichten aller Glasscheiben und Ausfachungen. Hinweis zu aufgeführte Normen etc.: Alle aufgeführten Normen, Vorschriften, Gesetze gelten, wenn nicht anders in den Texten vermerkt, in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung. Konstruktionssystem Die Profil-, Zubehör-, Dichtungs- und Beschlagauswahl muss nach den gültigen Unterlagen des jeweiligen angebotenen System-Herstellers erfolgen. Qualitätssicherung Gemäß der Bauproduktenverordnung muss für jedes nachfolgend beschriebene Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder das einer Europäisch Technischen Bewertung entspricht, eine Leistungserklärung, in Bezug auf dessen wesentliche Merkmale (Anhang ZA der harmonisierten Norm) vorliegen. Alle für den Verwendungszweck im Mitgliedstaat geforderten wesentlichen Merkmale sind in der Leistungserklärung anzugeben. Weiterhin können nach Landesbauordnung die Bauprodukte zusätzlich mit einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den technischen Regeln, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall ausgestattet werden. Für die einzelnen Aluminiumelemente sind element- und herstellerspezifische EPD's gemäß EN 15804, nachgewiesen gemäß ISO 14025, vorzulegen. Für die Auftragsabwicklung gelten VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen). VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen). Die für dieses Gewerk und für die Erstellung aller ausgeschriebenen Maßnahmen aktuellen DIN-Normen, DIN EN-Normen, DIN EN ISO-Normen, Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen, Gesetze, Arbeitsanweisungen, etc. sind einzuhalten. Werkstatt- und Montageplanung Der AN schuldet nach Ziffer 3.1.7 DIN 18360 eine Werkstatt- und Montageplanung auf Basis der vom AG zu liefernden Ausführungsunterlagen. Diese ist vor Fertigungsbeginn vorzulegen. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Ziff. 3.1.7). Die Darstellungen sind in Zeichnungen, Maßstab mind. 1:50 und in 3-facher Ausfertigung, zu liefern. Der AG prüft die Werkstatt- und Montageplanung auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung. Bei Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung gibt der AG die Werkstatt- und Montageplanung mit dem entsprechenden Prüfvermerk an den AN zurück (Freigabe). Toleranzen Die Toleranzen für die jeweiligen Gewerke werden durch den AG aufeinander abgestimmt. Sofern die Maße der Elemente vor Ausführung nicht genommen werden können, legt der AG objektspezifische Toleranzen fest (vgl. RAL Leitfaden zur Montage: 2020-03, Ziffer 3.1.2, Nr. 15, Seite 37). Für die Montage sind Abweichungen von vorgeschriebenen Maßen in den durch DIN 18202 bestimmten Grenzen zulässig, sofern die Funktion und die Tragfähigkeit der Bauteile nicht beeinträchtigt wird (DIN 18360 Ziff. 3.1.4). Soll auf bauseitigen Wunsch hin nach theoretischen Maßen geplant und gefertigt werden und kommt es trotz Einhaltung der jeweiligen Toleranzen zu Passungenauigkeiten in der Ausführung, so dass die Leistung des AN auf die Leistung Rohbau nicht ausreichend abgestimmt ist, entscheidet der AG, wie diese zu beseitigen sind. Anforderungen an die Bauteile Die entsprechenden Nachweise sind nach Aufforderung durch den AG diesem in schriftlicher Form vorzulegen. Der AN hat im Rahmen seiner EG-Konformitätserklärung die Übereinstimmung seines Produkts mit den jeweiligen Anforderungen nach DIN EN zu erklären. Die nach genannten Werte beziehen sich auf Standardelemente. Gegebenenfalls können andere Elementformen/Öffnungsvarianten oder Profilkombinationen abweichende Klassifizierungen haben. Fenster nach DIN EN 14351-1 Fensterelement: Uw 1,7 W/(m²K) Glaswerte nach DIN EN 673: Ug 1,0 W/(m²K) Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207 Klassifizierung: 4 Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208 Klassifizierung, Prüfverfahren A: 7A Widerstandsfähigkeit bei Windlast nach DIN EN 12210 Klassifizierung: C5 Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der Lichttransmissionsgrad sind objektbezogen über die CE-Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen. Außentüren nach DIN EN 14351-1 Türelement: Ud 1,5 W/(m²K) Glaswerte nach DIN EN 673: Ug 1,0 W/(m²K) Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207 Klassifizierung: 2 Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208 Klassifizierung, Prüfverfahren A: 3A Widerstandsfähigkeit bei Windlast nach DIN EN 12210 Klassifizierung: C2 Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der Lichttransmissionsgrad sind objektbezogen über die CE-Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen. Oberflächenbehandlung, Farb-Beschichtung (Pulver) Die Beschichtung der Aluminium-Profile und/oder -Bleche muss mit zugelassenen, gütegesicherten Pulver auf Polyesterbasis in einer Schichtdicke von mindestens 50 µm / bzw. nach Vorgaben des Nasslackherstellers, erfolgen. Der ausführende Beschichtungsbetrieb muss Inhaber des Gütezeichens der GSB International ("Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen aus Aluminium", Franziskanergasse 6, D-73525 Schwäbisch Gmünd) oder des Gütezeichens der QUALICOAT (Verband für die Oberflächenveredelung e.V. (VOA) Laufertormauer 6, 90403 Nürnberg) sein. Farbbestimmung Metallbauarbeiten Farbton außen: RAL nach Wahl des AG - ähnlich Bestand Farbton innen: RAL nach Wahl des AG - ähnlich Bestand Türbänder: C-0 Betätigungen/Handhaben Türen: Inox (Edelstahl) Der endgültige Farbton wird nach Auftragserteilung bekannt gegeben. Die Palette der zur Wahl stehenden Farbtöne ist auf die obige Farbkarte eingegrenzt. Alle Profile erhalten den gleichen Farbton.
Beschreibung Fenster und Türen
Aluminium Systembeschreibung Aluminium Es sind stranggepresste Aluminium-Profile der Legierung EN AW 6060 und EN AW 6063 in Eloxalqualität nach DIN EN 755 und DIN EN 12020 zu verwenden. Für anodisierte Aluminium-Bleche in Eloxalqualität ist die Legierung AlMg 1, halbhart, (EN AW 5005A) zu verwenden. Der AN hat sicherzustellen, dass die von ihm angebotenen und verarbeiteten Aluminiumbauteile von Lieferanten stammen, die der A/U/F Initiative, Recycling im Bausektor, angehören, oder einen gleichwertigen schlüssigen Recyclingprozess (PRP) nachweisen können. Es ist sicherzustellen, dass Produktionsabfälle und demontierte Elemente (Sanierungsbau) aus Aluminium dem Verwertungsprozess, für die Herstellung von Fenster- und Fassadenprofilen, zurückgeführt werden. Die relevante CO2-Einsparung findet immer in der Herstellung statt, z.B. durch den verringerten Energieaufwand, der für die Herstellung der Profile benötigt wird. Bei der Belieferung steht im Vordergrund, dass bestellte Profile möglichst effizient und mit kurzen Transportwegen ihr Ziel erreichen. Um das zu gewährleisten, ist es zulässig nach der Herstellung der Profile in der Lagerhaltung und Auslieferung nicht mehr zwischen verschiedenen Materialgüten z.B. mit unterschiedlich hohen Anteilen an Primär- oder Recycling-Aluminium zu unterscheiden. Es ist dann durch externe Nachweise sicherzustellen, dass der Hersteller stets eine ausreichende Menge der Aluminium-Profile herstellt, die der hier beschriebenen Güte entspricht. Der Embodied Carbon Footprint bzw. GWP-Wert von 4,5 kg pro kg Aluminium-Profil darf nicht überschritten werden. Der Recyclinganteil und der GWP-Wert müssen durch einen entsprechenden Nachweis gemäß ISO 14025 und EN 15804 erbracht werden. Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung der v.g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen. Stahl Stahlteile (Anker-, Unterkonstruktionen, geschweißte Konstruktionen, etc.) sind in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Stahlbleche sind verzinkt auszuführen. Die Nachbesserung von Fehlstellen, Beschädigungen sowie das Nacharbeiten von etwaigen Schweißstellen hat entsprechend DIN EN ISO 1461 zu erfolgen. Edelstahl Verankerungselemente und -mittel, die einem Korrosionsangriff ausgesetzt und für Wartungen nicht zugänglich sind, z. B. Befestigungs- und Verankerungskonstruktionen von vorgehängten Fassaden (Kaltfassaden) sowie alle Verbindungsteile sind grundsätzlich aus rostfreiem Edelstahl herzustellen. Als Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselemente dürfen, ohne besonderen Korrosionsschutznachweis gemäß DIN 18516-1, nur nichtrostende Stähle bzw. Stähle gemäß der allgemeine bauaufsichtlichen Zulassung "Z-30.3-6" vom 05.März 2018 der Informationsstelle Edelstahl Rostfrei, verwendet werden. Weiterhin ist sicherzustellen, dass unter Spannung stehende Bauteile, besonders wenn sie legiert sind, in uneingeschränkter Festigkeit zu keiner Spannungskorrosion oder anderweitiger interkristalliner oder auch anderweitig wirksam werdender Zersetzung im Alterungsprozess neigen. Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung der v. g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen. Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen kann. Es sind Zwischenlagen aus Kunststofffolie oder dgl. vorzusehen. Systembeschreibung Die Angaben der formalen Profilabmessungen (Bautiefen und Ansichtsbreiten von außen) und der Konstruktionsmerkmale sind zu berücksichtigen. Bei Widersprüchen geht die Leistungsbeschreibung in den jeweiligen Positionen den Vorbemerkungen und diesen ZTV vor. wärmegedämmtes Aluminium Tür-System mit 75 mm Grundbautiefe. Konstruktionsmerkmale: Außen flächenbündige Türkonstruktion mit außen umlaufender 7 mm Schattenfuge. 5 Kammer Profilaufbau, symmetrisch angeordnet, bestehend aus drei Aluminiumschalen die mittels spezieller Isolierstege ohne Dämmschäume verbunden sind. Die Türflügelprofile sind als Hybridverbund mit einem großem schubfesten Anteil zwischen Innen- und Mittelschale sowie einer entkoppelten Außenschale, als "schubloser Verbund" auszuführen. Die Entkopplung muss zwischen der äußeren Aluminiumhalbschale und dem Isoliersteg erfolgen um den Bi-Metall-Effect zu verringern. Die Türflügel sind mit einem 4-seitig umlaufenden, auf Gehrung gefertigten Flügelprofil auszuführen Die Abdichtung muss über eine Mitteldichtungs- und zwei Anschlagsdichtungsebenen erfolgen. Die Beschlagsmontage erfolgt in der Aluminium Mittelschale, nicht im Isoliersteg. Eine Bauwerksbefestigung ist im Profil mittig über die Mittelschale möglich. Der untere Türabschluss ist, soweit keine anderen Anforderungen an den Fußpunkt durch Normen / Richtlinien / LBO's gegeben sind, mit einer stabilisierenden zwischen gesetzten thermisch getrennten Aluminium- Schwelle und entsprechenden Dichtformstücken, auszustatten. Profilbautiefen: Blendrahmen, Pfosten, Riegel 75 mm Flügelrahmen (Tür)   75 mm Profilansichtsbreiten: Blendrahmen, seitlich und oben 86 mm Flügelrahmen, nach außen öffnend 119 mm Der untere Türabschluss ist als wärmegedämmtes im Bereich des Fußbodenaufbaues eingelassenes Schwellenprofil mit Abdeckprofil zum Verschließen der Schwelle auszuführen. Diese Abdeckung ist auf das Niveau der Oberkante des Fertigfußboden zu montieren. In dem Bodeneinstandsprofil ist eine Wasserrinne integriert, die eine kontrollierte Ableitung sicherstellt. Der Anschluss der bodentiefen Elementen ist hinsichtlich seiner unteren Ausbildung gemäß den Anforderungen aus der DIN 18531 / 18533, bezüglich der Bodenfeuchte, stauendes Sickerwasser sowie aufstauendes Sickerwasser, auszuführen. Die Stärke der Dichtungsbahn muss gemäß der DIN 18195-6 und die Überlappungen gemäß DIN 18195-3 Ziffer 7.1 ausgeführt werden. Konstruktiv muss das Bauteil so ausgebildet sein, dass die Folienabdichtung mindestens 150 mm über der wasserführenden Ebene geführt wird. Bauseits ist eine rückstaufreie Ableitung des Oberflächenwassers sicherzustellen. Dieses ist durch eine vor den Elementen angeordnete bauseitige Drain- / Entwässerungsrinne mit einliegenden Rost, begehbar sowie rollstuhlbefahrbar, zu gewährleisten.
Aluminium Systembeschreibung
Brandschutz-Festverglasungen in der Außenanwendung Die nachfolgend beschriebenen Brandschutz-Konstruktionen sind zulassungspflichtige Bauteile. Diese bauaufsichtliche Zulassung muss erteilt sein. Die Angaben aus dem Genehmigungsantrag und die Auflagen aus dem Zulassungsbescheid sind bei der Bauausführung zu berücksichtigen und zu befolgen. Eine Ausfertigung des Zulassungsbescheides muss dem Auftraggeber zusammen mit den Ausführungszeichnungen vorgelegt werden. Die Kennzeichnung erfolgt durch ein Typenschild. Der Firmenname oder die Firmenkennzahl ist aus dem Typenschild ersichtlich. thermisch getrenntes Aluminium-System für Feuerschutzabschlüsse F90, nach DIN 4102 mit 90 mm Grundbautiefe. Hochfeuerhemmende Verglasung, F90, Einsatz im Außenbereich Die Bauteile können wahlweise in T-Verbinder, Elementbauweise und gemischte Bauweise ausgeführt werden. Die Art ist nach den baulichen Gegebenheiten / Anforderungen festzulegen. Konstruktionsmerkmale 3-Kammer-Aluminium-Hohlprofilen. Es dürfen nur geprüfte, in der Zulassung aufgeführte Brandschutzgläser eingesetzt werden. Die Abdichtung der Brandschutzgläser erfolgt mit äußeren und inneren EPDM-Dichtungen. Profilbautiefen Blendrahmen, Pfosten, Riegel 90 mm Pfosten verstärkt  150 mm Profilansichtsbreiten Blendrahmen 67 mm Pfosten 92 mm
Brandschutz-Festverglasungen in der Außenanwendung
Verglasungen / Ausfachungen Verglasung Die nachfolgende Beschreibung stellt eine allgemeine Regelung für die Lieferung und das Einsetzen der Verglasung in Bauelementen dar. Die in den Positionsbeschreibungen angegebenen Abmessungen beziehen sich auf die Außenmaße der Bauelemente. Die Kosten für die Ermittlung der Glasmaße sind in die Angebotspreise einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht. Zum Lieferumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle hierfür erforderlichen Dichtungen und deren Einbau, einschließlich der dicht auszuführenden Eckausbildungen und Stöße. Weiterhin mitzuliefern sind alle erforderlichen Dichtstoffe, Glasauflager und Klotzungsbrücken. Die Dicken der Einzelscheiben sind unter Berücksichtigung der Scheibengrößen und der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des Glas-Herstellers zu ermitteln. Technische Richtlinien des Instituts des Glashandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar (IGH) DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen Richtlinie VE-06/01: Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern vom Institut für Fenstertechnik e.V., Rosenheim Die Verglasungen sind gemäß  den "Glasbemessungs- und Konstruktionsregeln" nach DIN 18008-1 bis -5 und DIN 18545 "Anforderungen an Glasfalze und Verglasungssysteme" unter Berücksichtigung der EN 12488 (Verklotzung) auszuführen. Die Glaskanten der beschriebenen Gläser sind nach DIN 1249-11, auszuführen. Wärmeschutz-2-fach-Glas, VSG / VSG für Türen und bodengebundene Verglasungen bei Zugangsmöglichkeit des öffentlichen Personenverkehrs Glasaufbau Glasart außen VSG Glasart innen VSG - mit thermisch verbessertem Randverbund Technische Daten Gesamtenergiedurchlässigkeit g: 49 % U-Wert Ug:   1,0 W/m²K Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet. F90 Brandschutzglas nach DIN 4102, Isolierglas Dicke gesamt: 50 mm, je nach Herstellerangaben Technische Daten U-Wert Ug: 1,0 W/m²K Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet.
Verglasungen / Ausfachungen
Baukörperanschlüsse Einbau der Elemente Die Verankerungen der Elemente sind so auszuführen, dass alle aus horizontaler und vertikaler Richtung auftretenden Kräfte und Lasten kraftschlüssig und mit den vorgeschriebenen Sicherheitsreserven auf den Baukörper übertragen werden. Bewegungen des Baukörpers und Dehnungen der Elemente müssen aufgenommen werden, ohne dass hieraus Belastungen auf die Konstruktion übertragen werden. Die Montage der Aluminium-Bauelemente muss flucht- und lotrecht erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind nach den Meterrissen einzumessen, die in jedem Geschoss durch den Auftraggeber anzubringen sind. Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben, Bolzen und Dübel - müssen entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck und gemäß den Anforderungen ausgewählt werden. Bei der Auswahl sind die hierfür gültigen Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen und zu befolgen. Es kommen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel zur Ausführung. Sämtliche Befestigungsteile, die der Witterung ausgesetzt sind bzw. in hinterlüfteten Bereichen liegen, sind aus Edelstahl zu fertigen. Sämtliche Anschlüsse und Abdichtungen an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. Das heißt, Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu berücksichtigen. Der Meterriss ist, gemäß dem RAL Leitfaden zur Montage 2014-03 Ziffer 3.1.2, Nr. 15 Seite 32, in jedem Stockwerk nicht weiter als 10 Meter von jedem Einbauort einer nachfolgend beschriebenen Leistung angeordnet. Abdichtung zum Baukörper Erforderliche Dichtungsprofile sind aus EPDM einzusetzen. Sie müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen. Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe auf Silikon- oder Polysulfidbasis zu verwenden. Die Versiegelung muss unter Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so haften, dass sie - unter Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von den Haftflächen abreißt. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen. Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die DIN 18540 und die Verarbeitungs-Richtlinien des Herstellers zu befolgen. Bei Abdichtung der Bauteile zum Baukörper mit Bauabdichtungsfolien ist die Auswahl nach deren Eigenschaften, geringe bzw. hohe Dampfdurchlässigkeit, entsprechend den jeweiligen Anforderungen vorzunehmen. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten. Feuchtigkeitsschutz Bei der Wärmedämmung eines Bauteils ist stets darauf zu achten, dass die dampfdichten Materialien auf der warmen Seite und die dampfdurchlässigen auf der kalten Seite angebracht werden. Baukörperanschlüsse sind fachgerecht abzudichten. Die Abdichtung der Fenster-, Tür- und Fassadenelemente zum Baukörper ist mit Bauabdichtungsfolien bzw. abgekanteten Blechprofilen einschl. geeigneter dauerelastischer Versiegelungen inkl. Vorfüller zu angrenzenden Bauteilen herzustellen. Lage und Anordnung von Dampfsperren und Folien müssen wärme- und feuchttechnischen Erfordernissen entsprechen. Alle Flächen der Fassade müssen so entkoppelt, gedämmt und abgedichtet werden, dass an keiner Stelle (Flächen, Ecken, Randbereiche, Deckenbereiche und Fußpunkte etc.) unzulässiges Tau- bzw. Kondensatwasser anfällt. Zur Vermeidung von Tauwasser- und Schimmelpilzbildung auf raumseitigen Bauteiloberflächen darf die raumseitige Oberflächentemperatur von 12,6° C gemäß DIN 4108 bezogen auf 20° C Rauminnentemperatur und -5° C Außentemperatur, bei einer korrespondierenden Raumluftfeuchte von 50% nicht unterschritten werden. Die Mindestforderungen zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung im Bereich von Wärmebrücken sind gemäß DIN 4108 einzuhalten. Soweit die Anschlussausbildungen entsprechend dem Beiblatt 2 zur DIN 4108 ausgeführt werden, ist kein gesonderter Nachweis erforderlich. Für alle abweichenden Konstruktionen müssen die Mindestanforderungen nachgewiesen werden. Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden. Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 und DIN 18533 enthalten. Für nähere Informationen wird der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M. empfohlen. Die Anschlussfugenabdichtung vom Baukörper zum Element zur kalten Außenseite, sowie zur warmen Innenseite, ist entsprechend der Anforderungen aus dem Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Bauanschlüsse auszuführen. Die nachfolgend spezifizierten Folien dienen als Elementabdichtungen. Folien sind vor Erstellung der Außenschale anzubringen. Materialdicke: 0,75 mm Folienbreite seitlich: ca. 250 mm Folienbreite oben: ca. 250 mm Folienbreite unten: ca. 250 mm Sollten bedingt durch den Verwendungsort oder Art der Bauteile ein andere Funktion hinsichtlich der Beschaffenheit und Ausführung der Folien gefordert sein, wird dieses gesondert beschrieben. Verankerung Fenster / Tür Die Verankerung von Fenster- und Türwänden hat gemäß DIN 18360 und den örtlichen Gegebenheiten statisch ausreichend zu erfolgen. Der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M, Stand 2014-03, Ziffer 3.1.2, Nr.7 Seite 23 ist zu berücksichtigen.
Baukörperanschlüsse
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.__. 1 Werkplanung Metallbauarbeiten Dem Auftragnehmer wird nach der Auftragserteilung die Ausführungsplanung des Planers übergeben. Die weitere technische Bearbeitung, d. h. - Erstellen von Konstruktions- und Detailplänen für alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anlagen - Abstimmung der Details mit dem AG bzw. mit dem Architekten rechtzeitig vor Fertigungsbeginn - örtliche Aufmaße Die mit dem Architekten abgestimmten Konstruktionspläne, Beschreibungen und Muster sind vor Fertigungsbeginn bzw. vor Materialbestellung dem AG in einfacher Ausfertigung zu liefern. Nach Überprüfung auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung durch den AG hat dieser die genannten Unterlagen in einer Ausfertigung mit seinem Prüfvermerk an den AN zurückzugeben. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein. Ort der Maßnahme: EG und 1.OG
01.__. 1
Werkplanung Metallbauarbeiten
1.00
psch
03 Außen-/Innentüren/Brandschutzfenster/ Ra
03
Außen-/Innentüren/Brandschutzfenster/ Ra
03.__. 1 Alu-Außentür 1.flg,1400x2780mm, m.OL DIN R,MW/STB; Notausgang Aluminium-Außentür, 1-flg, mit Oberlicht, entsprechend Mindestanforderungen nach RAL 695/I, Anlage 1. Montage nach RAL-Einbaurichtlinien. Spezifikationen entsprechend Ausführungsbeschreibung. Teilung: 1-mal Drehflügel, DIN Rechts, festverglastes Oberlicht Größe Tür: Breite 1.400 mm x Höhe 2260 mm Größe OL: Breite 1.400mm x Höhe 520mm Anschlüsse Seitlich: Mauerwerk/Stahlbeton, d=20cm Oben: Mauerwerk/Stahlbeton, d=20cm Unten: Mauerwerk/Stahlbeton, d=20cm Fußpunkt Tür: Bodenbündige Schwelle mit   Abdeckprofil. Unterseitige   Aufdopplung ca.7,5 cm   (Bodeneinstand).   EPDM-Abdichtungsfolie als   Bauwerksanschluss Technische Anforderungen Rahmenmaterial: Mehrkammer-Aluminiumprofil Oberfläche:  pulverbeschichtet, Farbe gem. Bestand Rahmenprofil: mind. 75 mm Dichtungslagen: 1 Mittel-, 2 Anschlagsdichtungen Verglasung:  2-fach Wärmeschutzverglasung,   innen/außen VSG U-Wert Rahmen: < 1,7 W/m2*K U-Wert Scheibe: < 1,1 W/m2*K g-Wert Scheibe: ca. 60 % Ud-Wert:  < 1,5 W/m2*K (nach ISO 10077-1) Beschläge Verschluss: 1-flügeliger Türbeschlag, Antipanik-Mehrfachverriegelung, Schließfunktion "E" gem. DIN EN 179 Schloss: Einsteckschloss (DIN 18251), vorgerichtet für Profilzylinder, Schlossklasse 4, Riegel und Falle aus Edelstahl Drücker: Drücker-Knauf-Sicherheitsbeschlag Ausführung in Edelstahl (DIN EN 179) Schließblech: mind. 300 mm, Edelstahl Wartungsarme Rollentürbänder Dreiteilige Aluminium-Rollentürbänder mit einer Abmessung von 22 x 200 mm, für Flügellasten bis 200 kg. Bänder:  3-tlg. Bänder, Aluminium Konstruktionsmerkmale Die gesamte Technik für die sichere Verankerung und die Feinjustierung ist im Türfalz angeordnet. Ohne den Türflügel auszuhängen, kann eine Feinjustierung vorgenommen werden. Gebrauchsklasse nach DIN EN 1935: Klasse 4 Korrosionsschutz nach DIN EN 1670: Klasse 4 Bandklasse nach DIN EN 1935: Klasse 14 Mechanische Beanspruchung nach DIN EN 12400:    Klasse 8 Trittschutz:  ohne Türöffner:  ohne Türschließer: Gleitschiene, Größe 4, raumseitig,    mit Rastfeststellung Überwachung:  mit elektronischer Überwachung, Schließblechkontakt und Magnetkontakt sind in die EP einzukalkulieren Einbauort: EG Giebel, Flurende angebotenes Fabrikat:  '.........'
03.__. 1
Alu-Außentür 1.flg,1400x2780mm, m.OL DIN R,MW/STB; Notausgang
1.00
St
03.__. 2 Aluminium Fensterelement, 2-teilig, festverglast, F90, bxh ca. 2400x1800mm Aluminium Fensterelement, 2-teilig, festverglast, F90, entsprechend Mindestanforderungen nach RAL 695/I, Anlage 1. Montage nach RAL-Einbaurichtlinien. Spezifikationen entsprechend Ausführungsbeschreibung. Abmessung ca.: Breite ca. 2400 mm x Höhe ca. 1800 mm Einbauort: EG Giebel, Flurende Aufteilung 2 St Festfeld Verglasung: F90 Isolierglas Allseitiger Anschluss Brandschutzelemente F90 - Verglasungen Seitlich: Mauerwerk/Stahlbeton, d=20cm Oben: Mauerwerk/Stahlbeton, d=20cm Unten: Mauerwerk/Stahlbeton, d=20cm Ausführung gemäß der Zulassung. Angebotesnes Fabrikat:  '.........'
03.__. 2
Aluminium Fensterelement, 2-teilig, festverglast, F90, bxh ca. 2400x1800mm
1.00
St
03.__. 3 Alu-Außentür 1.flg,ca. 1400 x ca. 2100mm, DIN L, Alu-FE/MW/STB; Notausgang Aluminium-Außentür, 1-flg, entsprechend Mindestanforderungen nach RAL 695/I, Anlage 1. Montage nach RAL-Einbaurichtlinien. Spezifikationen entsprechend Ausführungsbeschreibung. Einbau in vorhandene Alu-Fensterkonstruktion: Teilung: 1-mal Drehflügel, DIN Links Größe: Breite ca. 1.400 mm x Höhe ca. 2100 mm (Rohbauöffnung) Anschlüsse Seitlich: Brüstungsbereich bis ca. 90cm : Mauerwerk/Stahlbeton, d=20cm ab Höhe 90 - 210 cm Einbau in vorhandene Alu-Fensterkonstruktion Oben: Sturz: Mauerwerk/Stahlbeton, d=20cm Unten: Stahlbeton, d=20cm Fußpunkt Tür: Bodenbündige Schwelle mit   Abdeckprofil. Unterseitige   Aufdopplung ca.10cm   (Bodeneinstand).   EPDM-Abdichtungsfolie als   Bauwerksanschluss Technische Anforderungen Rahmenmaterial: Mehrkammer-Aluminiumprofil Oberfläche:  pulverbeschichtet, Farbe gem. Bestand Rahmenprofil: mind. 75 mm Dichtungslagen: 1 Mittel-, 2 Anschlagsdichtungen Verglasung:  2-fach Wärmeschutzverglasung,   innen/außen VSG U-Wert Rahmen: < 1,7 W/m2*K U-Wert Scheibe: < 1,1 W/m2*K g-Wert Scheibe: ca. 60 % Ud-Wert:  < 1,5 W/m2*K (nach ISO 10077-1) Beschläge Verschluss: 1-flügeliger Türbeschlag, Antipanik-Mehrfachverriegelung, Schließfunktion "E" gem. DIN EN 179 Schloss: Einsteckschloss (DIN 18251), vorgerichtet für Profilzylinder, Schlossklasse 4, Riegel und Falle aus Edelstahl Drücker: Drücker-Knauf-Sicherheitsbeschlag Ausführung in Edelstahl (DIN EN 179) Schließblech: mind. 300 mm, Edelstahl Wartungsarme Rollentürbänder Dreiteilige Aluminium-Rollentürbänder mit einer Abmessung von 22 x 200 mm, für Flügellasten bis 200 kg. Bänder:  3-tlg. Bänder, Aluminium Konstruktionsmerkmale Die gesamte Technik für die sichere Verankerung und die Feinjustierung ist im Türfalz angeordnet. Ohne den Türflügel auszuhängen, kann eine Feinjustierung vorgenommen werden. Gebrauchsklasse nach DIN EN 1935: Klasse 4 Korrosionsschutz nach DIN EN 1670: Klasse 4 Bandklasse nach DIN EN 1935: Klasse 14 Mechanische Beanspruchung nach DIN EN 12400:    Klasse 8 Trittschutz:  ohne Türöffner:  ohne Türschließer: Gleitschiene, Größe 4, raumseitig,    mit Rastfeststellung Überwachung:  mit elektronischer Überwachung, Schließblechkontakt und Magnetkontakt sind in die EP einzukalkulieren Umbau vorhandener Aluminium-Fensterkonstruktion in gesonderter Position. Einbauort: 1.OG angebotenes Fabrikat:  '.........'
03.__. 3
Alu-Außentür 1.flg,ca. 1400 x ca. 2100mm, DIN L, Alu-FE/MW/STB; Notausgang
1.00
St
03.__. 4 Rahmenverbreiterung seitl. bis 30mm Liefern und montieren einer Rahmenverbreiterung zu vorgenanntem Türsystem. Verbreiterung/Aufdopplung in der Ansichtsbreite von Festrahmen bis 30 mm gegenüber dem Standardprofil. Diese Position kommt nur nach Erfordernis zur Ausführung und kann ersatzlos entfallen.
03.__. 4
Rahmenverbreiterung seitl. bis 30mm
6.70
m
03.__. 5 Zulage Motorschloss, 3-Punktverriegelung Zulage für die Ausführung an zuvor beschriebenen Türelementen, elektrisch selbstverriegelndes Motorschloss mit Anti-Panik-Funktion, anstelle Standard-Einsteckschloss. Funktionen Elektromotorische 3-Punkt-Ver- und Entriegelung Elektr. Steuerfallen- und Riegelüberwachung Meldung Drückerbetätigung/ Anti-Panikentriegelung Integr. Verkabelung und verdeckter Kabelübergang Mögliche An-/Steuerung EMA, FWS-, ZK-System Autom. Abschaltung Dauerauf bei Stromausfall Elektr. abschaltbare Selbstverriegelung - Dauerauf Motorschlosssteuerung
03.__. 5
Zulage Motorschloss, 3-Punktverriegelung
2.00
St
03.__. 6 Umbau vorh. Alu-Fenster-Element,1.OG Die Position beinhaltet den Umbau der vorhandenen Aluminium-Fensterbandkonstruktion in Vorbereitung zum nachträglichen Einbau einer Aluminium-Außentür als Notausgangstür. Konstruktionsbeschreibung: Die Fensterbandkonstruktion besteht aus einer bandartigen Aneinanderreihung von Alu-Fensterelementen. Das Fensterband schließt im oberen Bereich an einen Stahlbetonsturz der Außenwandscheibe an. Im unteren Bereich steht die Konstruktion auf einem massiven Brüstungselement aus Stahlbeton auf. Die Fensterbänder sind um 1996 eingebaut wurden. Abmessung des zum Umbau vorgesehenen Abschnitts ca.: Breite bis 4000 mm x Höhe 1500 mm Leistungsbestandteile: - Ausbau und Entsorgung von einem Alu-Fensterelement, Abmessungen ca. 2.100 mm x 1.500 mm - ggf Ausbau und Entsorgung von einem weiteren Alu-Fensterelement, wie o.g. - Herstellung eines neuen verkleinertem Alu-Fensterelements neben der neuen Notausgangstür, Verschluss des offenen Bereiches in dem Fensterband - sowie erforderliche verbreiterten Koppelprofile für die Montage der Tür (Die massive Brüstung wird durch das Gewerk Rohbau herausgebrochen.) - Herausschneiden und anpassen der äußeren Alu-Fensterbank und des inneren Fensterbankprofils - Teilrückbau Raffstore in gesonderter Position. - inkl. aller erforderlichen Bohr-/Schneid-/Schleifarbeiten, Anpassungsarbeiten, Befestigungsmittel wie Schrauben, Bolzen, Stifte, Winkel, Dichtbänder, Dichtfolien, Klebebänder, Hinterstopfungen. Für die Wiederherstellung der geschlossenen Fassade im Bestand Für die Angebotserstellung kann ein vor Ort Termin vereinbart werden. Ort der Leistung:  1. OG
03.__. 6
Umbau vorh. Alu-Fenster-Element,1.OG
1.00
psch
03.__. 7 Raffstoreanlage ergänzen Im Bereich links und rechts neben dem neuen Notausgang, sind die Bestands Raffstore seitlich fachgerecht zu ergänzen. Der Raffstorekasten ist mit einem Blech passend zum Bestand zu verschließen. Die seitlich gelagerten Führungsschienen der angrenzenden Raffstore sind wieder zu montieren, sofern diese im Vorfeld demontiert worden. Inkl. Befestigungsmittel. Ausführungsort:  Gebäude B - 1.OG
03.__. 7
Raffstoreanlage ergänzen
1.00
psch
03.__. 8 Zulage Raffstore-Führungsschienen Zulage zu Position zuvor, Liefern und montieren von neuen Fürhrungsschienen für die Bestands Raffstore, passend zum System.
03.__. 8
Zulage Raffstore-Führungsschienen
2.00
St
03.__. 9 Innenfensterbank, L-Form, MDF/HPL, 25x150mm Innenfensterbank in L-Form mit vorderer Abkantung, aus Holzfaserplatte (MDF), Kanten gerundet, endbeschichtet. Leistungbestandteile Erstellung Befestigungsuntergrund/ Mörtelschicht Sohlbank Fensterbank dauerelastische Versiegelung Verfugung Zweck:  Dekorative Ablage Beanspruchung: Feuchte aus Reinigung Vorleistung:  Brüstung Massivwand-Bestand Ausführung:  kipp- und trittsicher Oberfläche:  HPL beschichtet Farbe:  weiß oder Angabe AG - wie Bestand Dicke:  25 mm Breite:  ca. 150-200 mm Abkantung:  40 mm Stirnenden:  Kunststoffformteil, geklebt Einbauort: EG, 1.OG
03.__. 9
Innenfensterbank, L-Form, MDF/HPL, 25x150mm
3.60
m
04 Stundenlohn-/ Materialarbeiten
04
Stundenlohn-/ Materialarbeiten
04.__. 1 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
04.__. 1
Facharbeiterstunden
5.00
h
04.__. 2 Helferstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
04.__. 2
Helferstunden
5.00
h
04.__. 3 Materialzuschlag zu vorgenannten Positionen Materialien in Kleinstmengen die im Zuge der Facharbeiterstunden verarbeitet wurden, deren Auflistung jedoch einen ungerechtfertigt hohen Aufwand darstellt. wie z.Bsp.: Klebeband, Folie, Abdeckvlies, Schleifpapier, Kleinstmengen an Material usw. Prozentsatz Materialanteil auf Stundensatz '.........'
04.__. 3
Materialzuschlag zu vorgenannten Positionen
10.00
h