To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Projektbeschreibung Mark Twain Village - West
Geschosswohnungsbau mit 122 Wohnungen, zwei Gewerbeeinheiten, einer Kita auf zwei Tiefgaragen mit 108 Stellplätzen.
Projektanschrift:
Rheinstraße 6
69126 Heidelberg
------------------------------------------------------------------------------------
Wohnungen: 122
Voraussichtlicher Ausführungsbeginn:
Ca. September/Oktober 2026
------------------------------------------------------------------------------------
Allgemein
Konstruktion: Massivbauweise
Gründung: Stahlbetonbodenplatte
Außenwände: KS Mauerwerk/Stahlbeton
Geschossdecken: Stahlbetondecken mit schwimmenden Zement-/Heizestrich
Fassade: WDVS mit Putz und Klinkerriemchen und Dekorprofilen, Hauseingangsbereiche mit Metallverkleidung
Fenster/Außentüre: Kunststofffenster/Alu-Fenster mit elektrisch betriebenen Rollläden und/oder Raffstore. Eingangstüren als Alu-Glas Rahmentüren
Dach: Stahlbetondach mit Abdichtung und extensiver Dachbegrünung
Nutzung (AV/Vermiet.)
WA1 Haus 1, WA1 Haus 2, WA2 Haus 1, WA2 Haus 2
Nutzung (UV/ETW)
WA1 Haus 3, WA3 gesamt
Kindertagesstätte:
Kindertagsstätte im Erdgeschoss Haus WA 2 Haus 2
Gewerbeeinheit:
Gewerbeeinheit im Erdgeschoss Haus WA 1. Haus 3 und WA 3.Haus 1 (aktuell kein Ausbau)
Gebäudehöhen (Attika):
Los 1
WA1 Haus 1 und 2: ca. 13,95m ü. GOK
WA1 Haus 3: ca. 20,19 m ü. GOK
WA2 Haus 1: ca.13,84 m ü. GOK
WA2 Haus 2: ca. 22,61 m ü. GOK
Los 2
WA3 Haus 1: ca. 20.09 m ü. GOK
WA3 Haus 1 und 2: ca. 14,03 m. ü. GOK
AV (Anlagevermögenn, Miete):
Wohnungen zur Vermietung, in den Häuser WA 1.1 und WA 1.2 sowie WA 2.1 und WA 2.2
UV (Umlagevermögen, Eigentum):
Eigentumswohnungen Haus WA 1.3 und WA 3.1 sowie WA 3.2 und WA 3.3
Vorbemerkungen allgemein:
1) Der Ausbau auf dieser Baustelle wird mit der Lean Construction Taktplanung realisiert.
2) Die Schließanlagenarbeiten werden als pauschalierte Leistung beauftragt.
3) Alle aufgeführten Leistungen verstehen sich als Liefern inkl. Montage, soweit in den Einzelpositionen nicht anders beschrieben.
Projektbeschreibung
Schließanlagenbeschreibung UV: Eigentumswohnungen
Zentralschließanlage für die Häuser
WA3 Haus 1: 16 Wohnungen
WA3 Haus 2: 11 Wohnungen
WA3 Haus 3: 9 Wohnungen
WA1 Haus 3: 18 Wohnungen
mit Generalhauptschlüssel (GHS),
mit Hausmeisterhauptschlüssel,
mit Bauherren-Zentralschlüssel (passend zur GGH-Zentralschließung)
Profil-Doppelzylinder von innen und außen schließbar,
6-Stiftzuhaltungen,
mit Not- und Gefahrenfunktion (dort, wo angegeben),
Zylinder als Sicherheitszylinder
Profilzylinder symmetrisch, verlängerbar,
Kernstifte aus verschleißfester Sonderbronze, jeweils erstes Stiftpaar aus rostfreiem Stahl, gehärtet mit zus. Aufbohrschutz
AV: Mietwohnungen
Anstelle einer zentralen Schließanlage erhalten diese Wohnungen Einzelschließungen mit gleichschließenden Zylindern. Diese Zylinder sind nicht Teil einer zentralen Schließanlage.
Folgende Häuser:
WA1 Haus 1: 12 Wohnungen
WA1 Haus 2: 14 Wohnungen
WA2 Haus 1: 20 Wohnungen
WA2 Haus 2: 22 Wohnungen
Die Zylinderlängen müssen vor Bestellung vom NU aufgenommen werden.
Hersteller : .............................................................
System : ................................................................
Schließanlagenbeschreibung
01 Schließanlage UV (Zentralschließanlage)
01
Schließanlage UV (Zentralschließanlage)
01.01 Schließanlage UV (Zentralschließanlage)
01.01
Schließanlage UV (Zentralschließanlage)
02 Schließanlage AV (Einzelschließungen, gleichschließend)
02
Schließanlage AV (Einzelschließungen, gleichschließend)
02.01 Schließanlage AV (Einzelschließungen, gleichschließend)
02.01
Schließanlage AV (Einzelschließungen, gleichschließend)
ZTV Schließanlage ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Für diesen Leistungsbereich gelten als Vertragsgrundlage:
- die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen ATV DIN 18299, VOB Teil C in ihrer jeweils gültigen Fassung
- DIN 18357 Beschlagarbeiten
- alle darin aufgeführten DIN-Vorschriften, EN- Normen, ebenso alle Merkblätter, Normen, Regeln, Richtlinien und Vorschriften in den jeweils gültigen Fassungen.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BAUAUSFÜHRUNG
Alle Beschläge und Beschlagsteile sollen nach den Richtlinien des jeweiligen Herstellers eingebaut werden. Der Hersteller der Schließanlage muß dem Initiativkreis Sicherheitstechnik (IKS) angeschlossen sein und die Garantie übernehmen, daß die Schließanlage in Auslegung, Fertigung und Dienstleistung nach den Grundsätzen des IKS erstellt wird.
Bei Schließanlagen ist in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber ein Schließplan zu erstellen.
Der Schließplanentwurf ist erst gültig, wenn er in allen Einzelheiten vom Auftraggeber genehmigt und freigegeben ist. Schließpläne, Sicherungsscheine und übergeordnete Schlüssel sind sofort nach Erhalt dem Auftraggeber auf der Baustelle gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen.
Schließpläne unterliegen der Geheimhaltungspflicht und dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Die Profilzylinder sind gemäß Schließplan herzustellen, zu liefern und einzubauen. Die einzubauenden Längen sind bei Erstellung der Schließpläne entsprechend den Türdetails und unter Berücksichtigung der Beschläge zu ermitteln und festzulegen.
Der Bieter weist das technische Personal des Betreibers in die Struktur der Schließanlage ein. Er erläutert ferner das Verfahren zur Bestellung der Ersatzzylinder bzw. der Ersatzschlüssel.
- Alle Schlüssel, Schließpläne und die Sicherungskarte
sind der Bauleitung auszuhändigen.
BESONDERE HINWEISE
Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes vorhandene Beden- ken, die aus der Leistungsbeschreibung abzuleiten sind, dem Angebot beizufügen. Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistung und berechtigen nicht zu Nachforderungen.
Baustellenbedingte Arbeitsunterbrechungen, Veränderung der vorgesehenen Arbeitsabschnitte oder Arbeitsbeschränkungen
werden nicht besonders vergütet.
1. Maßgebend für das Angebot, die Ausführung und Abrechnung sind die für die Ausführung von Schließanlagen zum Termin der Angebotsabgabe und Ausführung gültigen Vorschriften, Gütean- forderungen der z.Zt. gültigen DIN-Normen und die anerkannten Regeln der Technik. Insbesondere wird auf folgende Normen hin- gewiesen: EN 1303 mit Güteanforderungen der Punkte 5-10. Zudem müssen Anerkennungen nach VdS Richtlinie 2386 Klasse B mit der Zulassung zu Schalteinrichtungen von Einbruchmelde- und Zutrittskontrollanlagen vorliegen. Die an gebotene Schließanlage muss in Leistungsumfang, Auslegung und Dienstleistung den Maßstäben eines industriell gefertigten Sicherheitsproduktes entsprechen. Die eingesetzten Profile dürfen zuverlässig nicht solchen Kreisen zugänglich gemacht werden, die den Anforderungen der Industriefertigung nicht gerecht werden.
Der Anlagenaufbau hat so zu erfolgen, daß bei Schließversuchen mit nicht passenden Schlüsseln der unteren Hierarchie-Ebene jeweils eine harte Verriegelung erreicht wird. Das Schloßprofil muß so aufgebaut sein, daß eine Stufensprungdifferenz ent- sprechend der gültigen Normen zur sicheren Abgrenzung der Einzelschliessungen gewährleistet ist. Jedes Stiftpaar muß als Passung gearbeitet sein.
Zum Schutz gegen Verschleißerscheinungen müssen alle Zylinderkerne vollständig profiliert sein, also durchgängig vom Kernteller bis zum hinteren Teil eines Zylinderkernes. Das gewählte Anlagensystem muß den Einsatz von Profilzylindern erlauben, die je nach Anforderungen wahlweise a) bei steckendem Schlüssel von der anderen Seite nicht schließbar sind (einseitig schließbar), oder b) beidseitig schließbar sind oder c) bei denen die einseitige Schließbarkeit mittels eines
Gefahrenschlüssels aufgehoben wird.
Die Kernteller der Zylinder müssen zum Zweck der verbesserten Schlüsselführung so ausgeformt sein, daß während des Schließvorgangs ein Teil der Reide in den Kernteller eingreift, so daß eine kraftschlüssige Wirkung zwischen Schlüssel und Zylinder zustande kommt. Die Schlüssel müssen so geformt sein, daß zwischen Reide und Schlüsselkopf ein so großer Abstand gegeben ist, daß der Zylinder auch dann betätigt werden kann, wenn eine Zylinderabdeckung gegen Kernziehen bis zu 7mm
Stärke montiert wird.
2. Zu liefern und einzubauen ist eine Schließanlage mit Sicherungskarte, vorgerichtet für Schließgruppen nach Angabe des Bauherrn und Schemaplan der Schließanlage. Der Schließplan ist in einem computergestützen System zu erstellen, durch geeignete EDV-Systeme automatisch auf Plausibilität zu überprüfen und auf EDV-Datenträgern zu archivieren. Abrufmöglichkeiten durch legitimierte Personen des jeweils aktuellen Schließplanes mit allen Erweiterungen über EDV-Datenleitung mit dem Herstellerwerk sind vorzusehen.
3. Der Schließplan ist in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn und der Bauleitung zu erstellen. Der Entwurf ist erst gültig,wenn er in allen Einzelheiten von der Bauleitung genehmigt und freigegeben ist.
4. Schließpläne, Sicherungskarten und übergeordnete Schlüssel sind sofort nach Erhalt der Bauleitung gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen. Gehen Schließpläne, Sicherungskarten oder übergeordnete Schlüssel beim Auftraggeber verloren, so haftet dieser für die gesamten entstehenden Kosten und Ersatzleistungen.
5. Die Profilzylinder sind gem. Schließplan zu erstellen, zu liefern. Die erforderlichen Längen sind bei Erstellung der Schließpläne zu ermitteln und festzulegen. Die Profilzylinder sind modular aufgebaut und können bauseits in den Längen wie auch in den Typen (beidseitig schließend) variiert werden.
6. Zylinder und Schlüssel müssen vom Hersteller so gekennzeichnet sein, daß sie für Dritte keine Einsicht zulassen. Die Funktion eines übergeordneten Schlüssels darf weder durch die Reidenform noch durch die Bezeichnung, sondern nur Verbindung mit dem Schließplan als übergeordneter Schlüssel erkennbar sein. Zum Schutz vor unberechtigter Anfertigung von Nachschlüsseln muß sichergestellt sein, daß der Hersteller der Schließanlage für Zentralschloßanlagen und General-/Hauptschlüsselanlagen getrennte Profilsysteme verwendet.
7. Bei Angeboten einschließlich Einbaukosten ist als Leistung des Auftragnehmers das Einpassen der Zylinderöffnungen und schließbar machen der einzelnen Schlösser enthalten, soweit es sich nicht defekte Schlösser handelt oder größere Nacharbeiten durch fehlerhafte Lieferungen vorgehender Lieferanten notwendig werden. Solche Leistungen können nach Begutachtung durch die Bauleitung vergütet werden.
8. Für alle Türen wird ein serienmäßiger Bohrschutz zwingend gefordert, bestehend aus einem gehärteten Stahlstift im Unterteil des Zylindergehäuses, sowie einem Hartmetallstift, der in den Zylinderkern eingebaut wird. Diese Serienausstattung erfüllt in Kombination mit einem Kernziehschutzbeschlag die Angriffswiderstandsklasse 2 der EN1303(2005).
9. Die Errechnung der Schließwerte, sowie die Fertigung der Schließanlage erfolgt im Herstellerwerk mittels einer EDV-gesteuerten Bestiftungsmaschine incl. Datenabruf aus dem Zentralcomputer, damit Datenmißbrauch ausgeschlossen wird und fehlerfreie Bestiftung gewährleistet werden kann.
ZTV Schließanlage