PV-Anlage
MTV-West Heidelberg
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Projektbeschreibung Mark Twain Village - West Geschosswohnungsbau mit 122 Wohnungen, zwei Gewerbeeinheiten, einer Kita auf zwei Tiefgaragen mit 108 Stellplätzen. Projektanschrift: Rheinstraße 6 69126 Heidelberg ------------------------------------------------------------------------------------ Insgesamt Anzahl an Photovoltaik-Modulen: 285 Stück Voraussichtlicher Ausführungsbeginn: LOS 1+2:        Juni/Juli 2026 ------------------------------------------------------------------------------------ Allgemein Konstruktion:   Massivbauweise Gründung:   Stahlbetonbodenplatte Außenwände:   KS Mauerwerk/Stahlbeton Geschossdecken:   Stahlbetondecken mit schwimmenden Zement-/Heizestrich Fassade:   WDVS mit Putz und Klinkerriemchen und Dekorprofilen, Hauseingangsbereiche mit Metallverkleidung Fenster/Außentüre:   Kunststofffenster/Alu-Fenster mit elektrisch betriebenen Rollläden und/oder Raffstore. Eingangstüren als Alu-Glas Rahmentüren Dach:   Stahlbetondach mit Abdichtung und extensiver Dachbegrünung Nutzung (AV/Vermiet.) WA1 Haus 1, WA1 Haus 2, WA2 Haus 1, WA2 Haus 2 Nutzung (UV/ETW) WA1 Haus 3, WA3 gesamt Kindertagesstätte: Kindertagsstätte im Erdgeschoss Haus WA 2 Haus 2 Gewerbeeinheit: Gewerbeeinheit im Erdgeschoss Haus WA 1. Haus 3 und WA 3.Haus 1 (aktuell kein Ausbau) Gebäudehöhen (Attika): Los 1 WA1 Haus 1 und 2:   ca. 13,95m ü. GOK WA1 Haus 3:   ca. 20,19 m ü. GOK WA2 Haus 1:   ca.13,84 m ü. GOK WA2 Haus 2:   ca. 22,61 m ü. GOK Los 2 WA3 Haus 1:   ca. 20.09 m ü. GOK WA3 Haus 1 und 2:   ca. 14,03 m. ü. GOK AV (Anlagevermögenn, Miete): Wohnungen zur Vermietung, in den Häuser WA 1.1 und WA 1.2 sowie WA 2.1 und WA 2.2 UV (Umlagevermögen, Eigentum): Eigentumswohnungen Haus WA 1.3 und WA 3.1 sowie WA 3.2 und WA 3.3
Projektbeschreibung
Allgemein Vorbemerkung Allgemeine Vorbemerkung 1) Der Ausbau auf dieser Baustelle wird mit der Lean Construction Taktplanung realisiert. 2) Die Photovoltaikarbeiten werden als pauschalierte Leistung beauftragt. 3) Alle aufgeführten Leistungen verstehen sich als Liefern inkl. Montage, soweit in den Einzelpositionen nicht anders beschrieben. 4) Das auf der Baustelle vorhande Baugerüst darf für die Photovoltaikarbeiten genutzt werden.
Allgemein Vorbemerkung
Schnittstellenliste Die PV-Anlagen wurden on Optigrün geplant. Die Unterkonstruktion wird vom Gewerk Dachbegrünung eingebracht in Form von Modul- Schnellmontageschienen der Fa. Optigrün. In dieser Ausschreibung werden die PV-Arbeiten angefragt samt. Elektroinstallation AC und DC und Erdung und die Wechselrichter.. Schnittstelle: UK in Dachbegrünung:   Gewerk Dachbegrünung Substrat/Begrünung      Gewerk Dachbegrünung Netzanmeldung:      Gewerk PV (hier) PV-Module:      Gewerk PV Wechselrichter:      Gewerk PV AC+DC-Installation:      Gewerk PV Inbetriebnahme/Anträge:   Gewerk PV Feuerwehrschalter:      Gewerk PV Doku/Messung:      Gewerk PV DC-Überspannungsschutz:   Gewerk PV Kabelzug auf Dach:      Bauseits Elektro Zählerschränke/Zähler:   Bauseits Elektro. Zuleitungen: Auf den Dächern werden die Wechselrichter installiert. Dort befinden sich bereits folgende Leitungen: Zuleitung:   NYY 5x16 mm2 Datenkabel:   CAT 7 Duplex Steuerleitung:   J-Y(ST)Y 4x2x0,8 Erdung:      NYY-J 1x16 mm2 Messkonzept: Es erfolgt eine Überschusseinspeisung. Der PV-Strom wird für den Allgemeinstrom genutzt und der Rest wird eingespeist. Es kommt kein Mieterstrommodell zum Einsatz. Dachaufbau: Der Dachaufbau ist wie folgt:
Schnittstellenliste
01 LOS 1 (WA 1+2)
01
LOS 1 (WA 1+2)
01.01 WA 1 - Haus 1+2
01.01
WA 1 - Haus 1+2
01.02 WA 1 - Haus 3
01.02
WA 1 - Haus 3
01.03 WA 2 - Haus 1
01.03
WA 2 - Haus 1
01.04 WA 2 - Haus 2
01.04
WA 2 - Haus 2
02 LOS 2 (WA 3)
02
LOS 2 (WA 3)
02.01 WA 3 - Haus 1
02.01
WA 3 - Haus 1
02.02 WA 3 - Haus 2 + 3
02.02
WA 3 - Haus 2 + 3
03 Wartungsvertrag
03
Wartungsvertrag
03.01 Wartungsvertrag
03.01
Wartungsvertrag
04 Gegenseitiger Stundenverrechnungssatz
04
Gegenseitiger Stundenverrechnungssatz
04.01 Gegenseitiger Stundenverrechnungssatz
04.01
Gegenseitiger Stundenverrechnungssatz
ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen: Errichtung der PV-Anlage unter Anwendung der geltenden Normen und Richtlinien sowie der aktuellen Anschlußbedingungen (TAB) des zuständigen EVU`s. Insbesondere: DIN VDE 0100-712; Anforderungen für Photovoltaik-Stromversorgungssystemen. DIN EN 62446-1: (VDE0126-23); Netzgekoppelte Photovoltaiksysteme DIN EN 62305-3 Beiblatt5 Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme VDI-Richtlinie VDI6012; Befestigung von Solarmodulen auf Gebäuden VDE AR-N; Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
ZTV
Vorschriften/ Richtlinien/ Merkblätter Vorschriften / Richtlinien / Merkblätter Für diesen Leistungsbereich gelten als Vertragsgrundlage: -   Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung    von Bauleistungen (VOB Teil B) in ihrer jeweils neuesten    Fassung -    Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen - ATV    (VOB Teil C) in der jeweils neuesten Fassung -    Die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik in der bei    Vertragsabschluss gültigen Fassung Hierzu  gehören insbesondere die DIN-, EN- und ISO-Normen, auch soweit sie nicht in der VOB Teil C benannt sind; Hierzu gehören weiterhin: a)    Erlässe, Merkblätter und Richtlinien für den jeweiligen    Leistungsbereich / Gewerk b)    Verarbeitungshinweise und Richlinien von der Material- und Produkthersteller sowie der Fachverbände und    Gütegemeinschaften c)    Zulassungen sowie Empfehlungen der Fachverbände und    Arbeitskreise d)    die für das Bauvorhaben gültige Landesbauordnung mit    allen zutreffenden Durchführungsverordnungen und    Sonderbaurichtlinien e)   die Ausführungsrichtlinien der Bauaufsichtsbehörde, techn.    Baubestimmungen etc. f)    die für das Bauvorhaben vorliegende Baugenehmigung mit    den hierzu erteilten Auflagen und  vorhandenen    bautechnischen Nachweisen / Gutachten g)    die UVV der Berufsverbände Allgemeine Ausführungshinweise Toleranzen Es werden erhöhte Anforderungen an die Genauigkeit und die Ebenheit gefordert. Untergrund und Vorleistungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet die zu bearbeitenden Flächen  auf Eignung, ggf. haftungsmindernde Stoffe und Einhaltung der geforderten Ebenheitstoleranzen zu überprüfen. Über fehlerhafte Vorleistungen ist der AG zu informieren. Alle Untergründe sind vor Beginn der Arbeiten so vorzubereiten, dass eine fachgerechte Ausführung aller Leistungen möglich ist. Muster Farb- und Oberflächenmuster sind in einer solchen Größe anzusetzen, dass eine Beurteilung möglich ist. Alle sich daraus ergebenden Kosten sind einzurechnen. Besondere Hinweise: Für alle anzuführenden Leistungspositionen können kostengünstigere Sondervorschläge angeboten werden, sofern die gestellten Forderungen erfüllt und die Gestaltung nicht verändert wird. Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes vorhandene Bedenken, die aus der Leistungsbeschreibung und den beigefügten Planunterlagen abzuleiten sind, dem Angebot beizufügen. Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistung und berechtigen nicht zu Nachforderungen. Baustellenbedingte Arbeitsunterbrechungen, Veränderungen der vorgesehenen Arbeitsabschnitte oder Arbeitsbeschränkungen werden nicht besonders vergütet.
Vorschriften/ Richtlinien/ Merkblätter