Mark Twain Village - West
Neubau von 122 Wohneinheiten und einer Kita in Heidelberg
Tief- und Rohrbauarbeiten für Stadtwerke HD - WA1 + WA2
Geschosswohnungsbau mit 122 Wohnungen, zwei Gewerbeeinheiten, einer Kita auf zwei Tiefgaragen mit 108 Stellplätzen.
Projektanschrift:
Rheinstraße 6
69126 Heidelberg
Ausgeschrieben werden in diesem Leistungsverzeichnis:
--Los 1 und Los 2---
Allgemein
Konstruktion: Massivbauweise
Gründung: Stahlbetonbodenplatte
Außenwände: KS Mauerwerk/Stahlbeton
Geschossdecken: Stahlbetondecken mit schwimmenden Zement-/Heizestrich
Fassade: WDVS mit Putz und Klinkerriemchen und Dekorprofilen, Hauseingangsbereiche mit Metallverkleidung
Fenster/Außentüre: Kunststofffenster/Alu-Fenster mit elektrisch betriebenen Rollläden und/oder Raffstore. Eingangstüren als Alu-Glas Rahmentüren
Dach: Stahlbetondach mit Abdichtung und extensiver Dachbegrünung
Nutzung (AV/Vermiet.)
WA1 Haus 1, WA1 Haus 2, WA2 Haus 1, WA2 Haus 2
Nutzung (UV/Eigentumswohnungen)
WA1 Haus 3, WA3 gesamt
Kindertagesstätte:
Kindertagsstätte im Erdgeschoss Haus WA 2 Haus 2
Gewerbeeinheit:
Gewerbeeinheit im Erdgeschoss Haus WA 1. Haus 3 und WA 3.Haus 1 (kein Innenausbau)
Gebäudehöhen (OK Attika):
Los 1
WA1 Haus 1 und 2: ca. 13,95 m ü. GOK
WA1 Haus 3: ca. 20,19 m ü. GOK
WA2 Haus 1: ca.13,84 m ü. GOK
WA2 Haus 2: ca. 22,61 m ü. GOK
Los 2
WA3 Haus 1: ca. 20.09 m ü. GOK
WA3 Haus 1 und 2: ca. 14,03 m. ü. GOK
Mark Twain Village - West
06 Bereich 1: VORBEREITENDE ARBEITEN
Bereich 1: VORBEREITENDE ARBEITEN
Alle für die fachgerechte Ausführung der nachstehend beschriebenen Alle für die fachgerechte Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen nach den einschlägigen Vorschriften, den Angebotsbedingungen (AB), Besonderen Vertragsbedingungen (BV) und den Technischen Bestimmungen (TB) erforderlichen Arbeiten sind in die vorhandenen Positionen einzukalkulieren. Sind für notwendige Leistungen keine Positionen ausgewiesen, so muss der Aufwand in den Einheitspreisen der vorhandenen Positionen berücksichtigt werden. Dies gilt für alle Bereiche dieses Leistungsverzeichnisses.
Alle für die fachgerechte Ausführung der nachstehend beschriebenen
06.10 Abschnitt 10: VERKEHRSSICHERUNG UND VERKEHRSLENKUNG
Abschnitt 10: VERKEHRSSICHERUNG UND VERKEHRSLENKUNG
06.12 Abschnitt 12: AUFBRUCH
07 Bereich 2: ERDARBEITEN
Alle für die fachgerechte Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen Alle für die fachgerechte Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen nach den einschlägigen Vorschriften, den Angebotsbedingungen (AB), Besonderen Vertragsbedingungen (BV) und den Technischen Bestimmungen (TB) erforderlichen Arbeiten sind in die vorhandenen Positionen einzukalkulieren. Sind für notwendige Leistungen keine Positionen ausgewiesen, so muss der Aufwand in den Einheitspreisen der vorhandenen Positionen berücksichtigt werden.
Alle für die fachgerechte Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen
07.21 Abschnitt 21: AUSHUB
07.25 Abschnitt 25: ABFUHR
07.26 Abschnitt 26: VERFÜLLUNG UND MATERIALLIEFERUNG
Abschnitt 26: VERFÜLLUNG UND MATERIALLIEFERUNG
07.27 Abschnitt 27: BEHELFSBRÜCKEN, ÜBERFAHRTEN UND ABDECKUNGEN
Abschnitt 27: BEHELFSBRÜCKEN, ÜBERFAHRTEN UND ABDECKUNGEN
08 Bereich 4: OBERFLÄCHENARBEITEN
Bereich 4: OBERFLÄCHENARBEITEN
Alle für die fachgerechte Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen Alle für die fachgerechte Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen nach den einschlägigen Vorschriften, den Angebotsbedingungen (AB), Besonderen Vertragsbedingungen (BV) und den Technischen Bestimmungen (TB) erforderlichen Arbeiten sind in die vorhandenen Positionen einzukalkulieren. Sind für notwendige Leistungen keine Positionen ausgewiesen, so muss der Aufwand in den Einheitspreisen der vorhandenen Positionen berücksichtigt werden.
Die Wiederherstellung von befestigten Oberflächen ist nach den Bestimmungen der ZTVA-StB auszuführen. Die Vorgaben der zuständigen Straßenbaulastträger sind zu beachten.
Die Grabenbreite wird i.d.R. von der Dimension der zu verlegenden Leitung bestimmt. Sie ist als Regelbreite in den Tabellen der TB für die Aushubbreite oder im projektbezogenen Regelprofil verbindlich festgelegt. Für die Wiederherstellungsfläche gelten die Achslängen der betriebsfertig verlegten Leitungen oder projektbezogene Angaben des AG und die Grabenbreiten nach den Tabellen der TB für die Aushubbreite oder des projektbezogenen Regelprofils ggf. zuzüglich der festgeschriebenen Randzonen nach ZTVA- StB oder entsprechend den Vorgaben des zuständigen Straßenbaulastträgers. Aufgemessen und vergütet wird die feste Masse.
Die Wiederherstellung von Oberflächen unter besonders erschwerten Bedingungen bedürfen der besonderen Genehmigung der SWH-N vor Arbeitsbeginn. Der AN hat ein Protokoll zu erstellen und der SWH-N zu übergeben. Der AG behält sich vor verspätet vorgelegte Sachstandsprotokolle zurück zu weisen.
Alle für die fachgerechte Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen
08.43 Abschnitt 43: GEBUNDENE UND UNGEBUNDENE OBERFLÄCHEN
Abschnitt 43: GEBUNDENE UND UNGEBUNDENE OBERFLÄCHEN
09 Bereich 5: ELEKTRO-, BELEUCHTUNG-, UND TELEKOMMUNIKATIONSANLAGEN
Bereich 5: ELEKTRO-, BELEUCHTUNG-, UND TELEKOMMUNIKATIONSANLAGEN
Alle für die Alle für die betriebsfertige Herstellung einer Anlage, die den einschlägigen Vorschriften, Angebotsbedingungen (AB), Besonderen Vertragsbedingungen (BV) und den Technischen Bestimmungen (TB) entspricht, auszuführenden Leistungen sind in die nachfolgenden Positionen einzukalkulieren. Sind für notwendige Leistungen keine gesonderten Positionen ausgewiesen, so muss der Aufwand in den Einheitspreisen der vorhandenen Positionen berücksichtigt werden.
Für die Herstellung von Kabelmuffen, die Prüfung und Inbetriebnahme von verlegten Kabelabschnitten u.Ä. kann die SWH-N bei Bedarf ein gesondertes Angebot anfordern.
Nur auf besondere Anweisung der SWH-N ist eine Kalibrierung der Kabelschutzrohranlage mittels Kalibrierdorn oder Rohrkaliber durchzuführen und ein Protokoll zu erstellen.
Die genauen Standorte von Verteilerschränken, Lichtmasten und Kabelschächten werden in Abstimmung mit der SWH-N festgelegt.
09.51 Abschnitt 51: KABELSCHUTZROHRVERLEGUNG UND -SCHÄCHTE
Abschnitt 51: KABELSCHUTZROHRVERLEGUNG UND -SCHÄCHTE
09.54 Abschnitt 54: LICHTMASTEN: FUNDAMENTE/ MONTAGE/ DEMONTAGE
Abschnitt 54: LICHTMASTEN: FUNDAMENTE/ MONTAGE/ DEMONTAGE