Außenanlagen Tief- u. Rohrleitungsarbeiten_1
MTV-West Heidelberg
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Mark Twain Village - West Neubau von 122 Wohneinheiten und einer Kita in Heidelberg Tief- und Rohrbauarbeiten für Stadtwerke HD - WA1 + WA2 Geschosswohnungsbau mit 122 Wohnungen, zwei Gewerbeeinheiten, einer Kita auf zwei Tiefgaragen mit 108 Stellplätzen. Projektanschrift: Rheinstraße 6 69126 Heidelberg Ausgeschrieben werden in diesem Leistungsverzeichnis: --Los 1 und Los 2--- Allgemein Konstruktion:   Massivbauweise Gründung:   Stahlbetonbodenplatte Außenwände:   KS Mauerwerk/Stahlbeton Geschossdecken:   Stahlbetondecken mit schwimmenden Zement-/Heizestrich Fassade:   WDVS mit Putz und Klinkerriemchen und Dekorprofilen, Hauseingangsbereiche mit Metallverkleidung Fenster/Außentüre:   Kunststofffenster/Alu-Fenster mit elektrisch betriebenen Rollläden und/oder Raffstore. Eingangstüren als Alu-Glas Rahmentüren Dach:   Stahlbetondach mit Abdichtung und extensiver Dachbegrünung Nutzung (AV/Vermiet.) WA1 Haus 1, WA1 Haus 2, WA2 Haus 1, WA2 Haus 2 Nutzung (UV/Eigentumswohnungen) WA1 Haus 3, WA3 gesamt Kindertagesstätte: Kindertagsstätte im Erdgeschoss Haus WA 2 Haus 2 Gewerbeeinheit: Gewerbeeinheit im Erdgeschoss Haus WA 1. Haus 3 und WA 3.Haus 1 (kein Innenausbau) Gebäudehöhen (OK Attika): Los 1 WA1 Haus 1 und 2:   ca. 13,95 m ü. GOK WA1 Haus 3:   ca. 20,19 m ü. GOK WA2 Haus 1:   ca.13,84 m ü. GOK WA2 Haus 2:   ca. 22,61 m ü. GOK Los 2 WA3 Haus 1:   ca. 20.09 m ü. GOK WA3 Haus 1 und 2:   ca. 14,03 m. ü. GOK
Mark Twain Village - West
06 Bereich 1: VORBEREITENDE ARBEITEN
06
Bereich 1: VORBEREITENDE ARBEITEN
Alle für die fachgerechte Ausführung der nachstehend beschriebenen Alle für die fachgerechte Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen nach den einschlägigen Vorschriften, den Angebotsbedingungen (AB), Besonderen Vertragsbedingungen (BV) und den Technischen Bestimmungen (TB) erforderlichen Arbeiten sind in die vorhandenen Positionen einzukalkulieren. Sind für notwendige Leistungen keine Positionen ausgewiesen, so muss der Aufwand in den Einheitspreisen der vorhandenen Positionen berücksichtigt werden. Dies gilt für alle Bereiche dieses Leistungsverzeichnisses.
Alle für die fachgerechte Ausführung der nachstehend beschriebenen
06.10 Abschnitt 10: VERKEHRSSICHERUNG UND VERKEHRSLENKUNG
06.10
Abschnitt 10: VERKEHRSSICHERUNG UND VERKEHRSLENKUNG
06.12 Abschnitt 12: AUFBRUCH
06.12
Abschnitt 12: AUFBRUCH
07 Bereich 2: ERDARBEITEN
07
Bereich 2: ERDARBEITEN
Alle für die fachgerechte Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen Alle für die fachgerechte Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen nach den einschlägigen Vorschriften, den Angebotsbedingungen (AB), Besonderen Vertragsbedingungen (BV) und den Technischen Bestimmungen (TB) erforderlichen Arbeiten sind in die vorhandenen Positionen einzukalkulieren. Sind für notwendige Leistungen keine Positionen ausgewiesen, so muss der Aufwand in den Einheitspreisen der vorhandenen Positionen berücksichtigt werden.
Alle für die fachgerechte Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen
07.21 Abschnitt 21: AUSHUB
07.21
Abschnitt 21: AUSHUB
07.25 Abschnitt 25: ABFUHR
07.25
Abschnitt 25: ABFUHR
07.26 Abschnitt 26: VERFÜLLUNG UND MATERIALLIEFERUNG
07.26
Abschnitt 26: VERFÜLLUNG UND MATERIALLIEFERUNG
07.27 Abschnitt 27: BEHELFSBRÜCKEN, ÜBERFAHRTEN UND ABDECKUNGEN
07.27
Abschnitt 27: BEHELFSBRÜCKEN, ÜBERFAHRTEN UND ABDECKUNGEN
08 Bereich 4: OBERFLÄCHENARBEITEN
08
Bereich 4: OBERFLÄCHENARBEITEN
Alle für die fachgerechte Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen Alle für die fachgerechte Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen nach den einschlägigen Vorschriften, den Angebotsbedingungen (AB), Besonderen Vertragsbedingungen (BV) und den Technischen Bestimmungen (TB) erforderlichen Arbeiten sind in die vorhandenen Positionen einzukalkulieren. Sind für notwendige Leistungen keine Positionen ausgewiesen, so muss der Aufwand in den Einheitspreisen der vorhandenen Positionen berücksichtigt werden. Die Wiederherstellung von befestigten Oberflächen ist nach den Bestimmungen der ZTVA-StB auszuführen. Die Vorgaben der zuständigen Straßenbaulastträger sind zu beachten. Die Grabenbreite wird i.d.R. von der Dimension der zu verlegenden Leitung bestimmt. Sie ist als Regelbreite in den Tabellen der TB für die Aushubbreite oder im projektbezogenen Regelprofil verbindlich festgelegt. Für die Wiederherstellungsfläche gelten die Achslängen der betriebsfertig verlegten Leitungen oder projektbezogene Angaben des AG und die Grabenbreiten nach den Tabellen der TB für die Aushubbreite oder des projektbezogenen Regelprofils ggf. zuzüglich der festgeschriebenen Randzonen nach ZTVA- StB oder entsprechend den Vorgaben des zuständigen Straßenbaulastträgers. Aufgemessen und vergütet wird die feste Masse. Die Wiederherstellung von Oberflächen unter besonders erschwerten Bedingungen bedürfen der besonderen Genehmigung der SWH-N vor Arbeitsbeginn. Der AN hat ein Protokoll zu erstellen und der SWH-N zu übergeben. Der AG behält sich vor verspätet vorgelegte Sachstandsprotokolle zurück zu weisen.
Alle für die fachgerechte Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen
08.43 Abschnitt 43: GEBUNDENE UND UNGEBUNDENE OBERFLÄCHEN
08.43
Abschnitt 43: GEBUNDENE UND UNGEBUNDENE OBERFLÄCHEN
09 Bereich 5: ELEKTRO-, BELEUCHTUNG-, UND TELEKOMMUNIKATIONSANLAGEN
09
Bereich 5: ELEKTRO-, BELEUCHTUNG-, UND TELEKOMMUNIKATIONSANLAGEN
Alle für die Alle für die betriebsfertige Herstellung einer Anlage, die den einschlägigen Vorschriften, Angebotsbedingungen (AB), Besonderen Vertragsbedingungen (BV) und den Technischen Bestimmungen (TB) entspricht, auszuführenden Leistungen sind in die nachfolgenden Positionen einzukalkulieren. Sind für notwendige Leistungen keine gesonderten Positionen ausgewiesen, so muss der Aufwand in den Einheitspreisen der vorhandenen Positionen berücksichtigt werden. Für die Herstellung von Kabelmuffen, die Prüfung und Inbetriebnahme von verlegten Kabelabschnitten u.Ä. kann die SWH-N bei Bedarf ein gesondertes Angebot anfordern. Nur auf besondere Anweisung der SWH-N ist eine Kalibrierung der Kabelschutzrohranlage mittels Kalibrierdorn oder Rohrkaliber durchzuführen und ein Protokoll zu erstellen. Die genauen Standorte von Verteilerschränken, Lichtmasten und Kabelschächten werden in Abstimmung mit der SWH-N festgelegt.
Alle für die
09.51 Abschnitt 51: KABELSCHUTZROHRVERLEGUNG UND -SCHÄCHTE
09.51
Abschnitt 51: KABELSCHUTZROHRVERLEGUNG UND -SCHÄCHTE
09.54 Abschnitt 54: LICHTMASTEN: FUNDAMENTE/ MONTAGE/ DEMONTAGE
09.54
Abschnitt 54: LICHTMASTEN: FUNDAMENTE/ MONTAGE/ DEMONTAGE