Innenputzarbeiten
MTV 3.2 Sickingerplatz
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I N H A L T S V E R Z E I C H N I S I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Deckblatt Seite  1 Titel-Aufstellung Seite  2 Inhaltsverzeichnis Seite  3 Terminplan Seite  4 Am Bau beteiligte Architekten + Ingenieure Seite  5 Kurzbaubeschreibung Seite  6 LV-Vorbemerkungen LEAN Management Seite  7 Allgemeine technische Vorbemerkungen zum Gewerk Seite  8 - xx Leistungsbeschreibung mit Preisen Seite  xx Angebotszusammenstellung Seite  xx Pläne: xxx Anl.: ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (VORBEMERKUNGEN ZUM ANGEBOT)    8 Seiten
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
T E R M I N P L A N UND A N G A B E N DES B I E T E R S T E R M I N P L A N  UND  A N G A B E N  DES  B I E T E R S 1. BEARBEITUNG- UND ANGEBOTSFRISTEN Angebotsabgabe bis: siehe Deckblatt Vergabeverhandlung bis: innerh. 8 Wo nach Angebotseingang Preisbindefrist des Bieters: 8 Wochen Rohbaubeginn: 07/2025 Vorges. Ausführungsfristen: siehe Deckblatt Baufertigstellung bis: 08/2027 Genaue Termine werden bei der Auftragsvergabe unter Berücksichtigung nachfolgender Angaben des Bieters spezifiziert. 2. ANGABEN DES BIETERS An der Baustelle können .......... Facharbeiter eingesetzt werden. Die Ausführung der angebotenen Leistungen ist innerhalb von .......... Wochen möglich. 3. EINTRAGUNGEN DES BIETERS Betriebshaftpflichtvers. bei: ......................... in ......................... Deckungssummen Personen: ................................................ Sachschäden: ................................................ Der Bieter ist eingetragen im Handelsregister: ............................................ unter Mitgl.-Nr.: ................................................ Er gehört der Berufsgenossenschaft: ................................................ unter Mitgl.-Nr.: ............................. an und ist in der Handwerksrolle unter Nr.: .............................. eingetragen. Der Bieter versichert hiermit, dass er einen von seiner Berufsgenossenschaft anerkannten Betrieb führt und dass er bis zum Tage des Vertragsabschlusses seinen Steuer- und Beitragsverpflichtungen bei dem Finanzamt, den Sozialversicherungsträgern und bei der Berufsgenossenschaft nachgekommen ist. Der Bieter hat dem AG über die ordnungsgemässe Steuer- und Beitragszahlungen bei Beauftragung entsprechende zeitnahe Unbedenklichkeitsbescheinigungen unaufgefordert vorzulegen.
T E R M I N P L A N UND A N G A B E N DES B I E T E R S
AM BAU BETEILIGTE ARCHITEKTEN UND INGENIEURE AM BAU BETEILIGTE ARCHITEKTEN UND INGENIEURE Bauherr: MTV Bauen und Wohnen GmbH & Co. KG Rheinstraße 12/1 69126 Heidelberg Auftraggeber: DIRINGER & SCHEIDEL BAUUNTERNEHMUNG GmbH & Co. KG Wilhelm-Wundt-Straße 19 68199 Mannheim Planung: Kühnl + Schmidt AB Liststrasse 22 76185 Karlsruhe Baustatik: Tragwerk HD Ingenieure GmbH Georg-Boole-Weg 4 69124 Heidelberg Brandschutz: Bauberatung Brandschutz Fakesch GmbH Riedstraße 26 64584 Biebesheim Bauphysik: vRP von Rekowski und Partner mbH Sommergasse 3 69469 Weinheim HLS-Planung: Ingenieurbüro Marquard GmbH Terrassenstrasse 18 55116 Mainz E-Planung: EPL GmbH Stielstrasse 11 65201 Wiesbaden Freichflächen- planung: Freiraumconzept sinz-beerstecher + böpple Landschaftsarchitekten PartGmbB Ziegelhütte 9 72108 Rottenburg
AM BAU BETEILIGTE ARCHITEKTEN UND INGENIEURE
KURZBAUBESCHREIBUNG KURZBAUBESCHREIBUNG Bei vorstehender Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau von drei unterkellerten Gebäudekomplexen mit gemeinsamer Tiefgarage, in welchen in Summe 120 Wohnungen und 2 Gewerbeeinheiten realisiert werden. In zwei Gebäudekomplexen werden in den Häusern Nr. 1-4 und 5-7 Mietwohnungen errichtet. Im dritten Gebäudekomplex kommen in den Häusern 8-12 Eigentumswohnungen zur Ausführung. Die beiden Gewerbeeinheiten befinden sich im Erdgeschoss der Häuser 2 und 12.
KURZBAUBESCHREIBUNG
LV-Vorbemerkungen LEAN Management LV-Vorbemerkungen LEAN Management Grundsätzlich ist für das Bauvorhaben das Anwenden der LEAN-Taktung vorgesehen. Ausgenommen hiervon sind die Arbeiten in den gemeinsamen Keller- und Tiefgaragenbereichen. Nach jetztiger Planung werden die Häuser 1-12 jeweils inkl. Gewerbe in folgender Abfolge begonnen und parallel weiter bearbeitet. - Haus 4 - Haus 2 - Haus 1 + 3 - Haus 5 - Haus 6 + 7 + 8 + 9 - Haus 10 + 11 - Haus 12 Zwischen dem Ausführungbeginn der Häuser 1-5 liegen jeweils ca. 2-3 Wochen, zwischen Haus 5 und den Häusern 6-9 ca. 7 Wochen, zwischen den Häusern 6-9 und 10+11 ca. 6 Wochen und zwischen den Häusern 10+11 und Haus 12 ca. 4 Wochen.
LV-Vorbemerkungen LEAN Management
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUM GEWERK INNENPUTZARBEITEN Grundlage der Ausführung sind die Bestimmungen der VOB sowie alle einschlägigen und während der Bauzeit gültigen DIN-Vorschriften, Gesetze, Verordnungen und Herstellerrichtlinien, jeweils in der neuesten Fassung. Darüber hinaus müssen die Einheitspreise beinhalten: Durch sachgemäße Zusammensetzung und Verarbeitung des Mörtels muss der Putz den Anforderungen für den Innenputz entsprechen. Der Ausführende garantiert, dass die Putzflächen rissefrei bleiben. Es darf nur völlig einwandfreies Material, evtl. unter Vorlegung entsprechender Gütezeugnisse verwendet werden. Im Zweifelsfalle hat der Auftragnehmer ein amtliches Gutachten kostenlos zu beschaffen. Für die Güte und Beschaffenheit der zur Verwendung kommenden Baustoffe haftet der Bauherrschaft gegenüber allein der Auftragnehmer, nicht etwa die Hersteller- und Lieferfirma. Erforderliche Haftanstriche auf dem jeweiligen Untergrund sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Vor Beginn der Arbeiten sind alle Bauteile, die nicht verputzt werden, mit geeigneten Materialien (Folien oder Tafeln) abzudecken, abzuhängen oder anderweitig zu schützen, damit Verschmutzungen oder Beschädigungen vermieden werden (z.B. Fenster, Türen, u. sonstige Einbauten). Jede bauseits notwendige Nachreinigung geht zu Lasten des AN, ebenso evtl. notwendige Auswechselung beschädigter Teile. An den Leibungsputz von Öffnungen wie z.B. Fenstern, Türen, Nischen etc. werden erhöhte Anforderungen an die Maßtoleranzen gestellt. Im Einzelnen wie folgt: - Winkeltoleranzen   : bei einer Leibungstiefe bis 15 cm < 3 mm - Vertikaltoleranzen  : bei einer Leibungshöhe bis 1 m < 2 mm - Ebenheitstoleranzen: bei einem Abstand von 0,1 m < 2 mm Der Putz ist grundsätzlich lotrecht auszuführen. Ansonsten gelten weiterhin die Maßtoleranzen nach DIN 18202. Die Einheitspreise müssen desweiteren folgende Leistungen und Nebenleistungen beinhalten: a) Alle Leistungen und Nebenleistungen die zum fix und fertigen Abschluss der in den Positionen beschriebenen Arbeiten notwendig werden, auch solche, die nicht besonders beschrieben, aber fachlich und nach den anerkannten Regeln der Technik und den Verarbeitungsrichtlinien der Materialhersteller erbracht werden müssen. b) Wandflächen reinigen, vorstehende Grate oder Fugenmörtel abstoßen, entstauben, vornässen u. soweit erforderlich, Auftragen einer Haftgrundierung. c) Oberflächen malerfertig gefilzt und geglättet. d) Zuputzen von Elektroschlitzen. e) Kellenschnitte nach Bedarf und Angabe der örtl. Bauleitung. f) Mehrputzdicken bis 1.0 cm werden nicht extra vergütet. g) Alle erf. Einbauteile müssen nichtrostend sein. h) Putzeck- und Putzabschlussprofile werden gesondert vergütet. Einputzprofile, welche als Putzlehren dienen sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen (z.B. Putz unter Fliesen) Farben und Strukturen sind durch Ansetzen von Musterflächen dem AG zu überlassen. Geputzte Wandflächen in Räumen mit abgehängten Decken werden bis Unterfläche der abgehängten Decke aufgemessen, zzgl. 10 cm. Arbeitsgerüste bis 2.40 m Bühnenhöhe, auch in Treppenhäusern, sind in den Einheitspreisen enthalten. Während der Montagezeit stehen dem AN keine Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume bauseits zur Verfügung. Der AN hat seine Leistung je nach Baustand und Baufortschritt evtl. abschnittsweise und ohne Mehrkosten zu erbringen. Die in den nachfolgenden Positionen beschriebenen Leistungen müssen die Forderungen der "Allgemeinen Technischen Vorbemerkungen" in vollem Umfang erfüllen. Die Einheitspreise sind entsprechend zu ermitteln, auch wenn in den einzelnen Positionen dies nicht besonders vermerkt wird.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUM GEWERK
1 Neubau Wohnen + Gewerbe
1
Neubau Wohnen + Gewerbe
1.1 Häuser 1-7 - Mietwohnungen
1.1
Häuser 1-7 - Mietwohnungen
1.2 Häuser 8-12 - Eigentumswohnungen
1.2
Häuser 8-12 - Eigentumswohnungen