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03 Innendämmung
03
Innendämmung
DGNB Produktanforderungen Allgemeine Vorbemerkung
Der Bauherr beabsichtigt das/die Gebäude nach dem Standard der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.) zu zertifizieren. Ziel der Nachhaltigkeitszertifizierung ist es, den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes hinsichtlich ökologischer, ökonomischer und kultureller Qualitäten im Sinne der Nachhaltigkeit zu bewerten. Hierzu sind durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen Kriterien definiert worden, die zur Bewertung und Zertifizierung herangezogen werden. Folgende Kriteriengruppen werden bewertet:
- Ökologische Qualität
- Ökonomische Qualität
- Soziokulturelle und funktionale Qualität
- Qualität der technischen Ausführung
- Prozessqualität
- Standortqualität
Die DGNB-Zertifizierung sowie die baubiologische Beratung, insbesondere die Prüfung, Ergänzung und Freigabe von Ausschreibungen sowie die Materialfreigabe aller bei der Baumaßnahme verwendeten Bauprodukte wid durch einen externen DGNB-Auditor durchgeführt.
Sämtliche Bauprodukte sind rechtzeitig vor deren Bestellung durch den Auditor auf Konformität zu den Vorgaben/Anforderungen der angestrebten DGNB-Zertifizierung zu prüfen (max. Prüfdauer: 5 Arbeitstage). Hierzu sind von dem Unternehmen alle Produkte mindestens 20 Arbeitstage vor Bestellung über das Formblatt Materialdeklaration sowie das entsprechende Formblatt zu übermitteln.
Die bearbeitbaren Excel-Dateien erhält das Unternehmen nach Beauftragung durch den AG. Sofern gewünscht, lässt der Auditor, dem Bieter im Rahmen der Angebotserstellung die o.g. Formblätter vorab zukommen.
Wenn darüber hinaus weitere Informationen gefordert werden, sind diese innerhalb von 5 Arbeitstagen zu liefern, um die Produktfreigabe und damit den Bauablauf nicht zu verzögern. Der Auditor prüft anschließend die Produkte und nennt ggf. Alternativprodukte.
Das Formblatt ist unternehmerseitig vollständig ("Deklaration durch Unternehmer") auszufüllen und per E-Mail innerhalb des o.g. Zeitraums - mindestens 20 Arbeitstage vor Bestellung zur Prüfung zu zusenden.
Bitte weiterführende Informationen zu Materialanforderungen und Hinweise zur Lärm-, staub- und abfallarmen Baustelleneinrichtung, sowie zu Boden- und Grundwasserschutz, gemäß Anlage zu diesem LV "DGNB Produktanforderungen" beachten.
Erst nach erfolgter Freigabe darf das jeweilige Produkt durch den Unternehmer eingebaut werden!
Bauökologische Materialanforderung - Gewerkespezifische Vorbemerkung
Abdichtung und Dämmung Tiefgarage
Baustoffe, welche die unten genannten Anforderungen nicht erreichen, dürfen nicht eingesetzt werden. Die Einhaltung von DGNB-konformen Produkten ersetzt keine Materialdeklaration vor Einbau, es muss also in jedem Fall die Deklaration eingereicht werden. Alle eingesetzten Produkte müssen gemäß EU-Bauproduktverordnung über eine CE-Kennzeichnung verfügen.
1.1 Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit
Folgende bauökologische Materialforderungen bestehen an Baustoffe, sofern sie im technischen LV gefordert sind:
Anforderungen
1) Dekorative Farbbeschichtung (Lacke, Lasuren und Grundierung) auf nicht mineralischen Untergründen:
falls Einsatz
- werkseitig: <100 g/l VOC aus Lösemittel; alternativ: Einhaltung 31. BImSchV (Verordnung 2010/75/EU)
- bauseitig: DE-UZ 12 a
5) Dekorative Farben, Putze und Dispersionsdämmstoffkleber außen:
- bei dekorativen Farben: zulässig nur wasserbasierte Produkte mit VOC-Gehalt = 30 g/l und Deklaration biozider Wirkstoffe (über SDB)
- bei Dispersionsklebstoffen: zulässig nur Stoffe mit VOC-Gehalt = 40 g/l und Chlorparaffingehalt = 0,1 %
19) Korrosionsschutz- und Effekt-Beschichtungen nicht tragender Metallbauteile:
Wasserverdünnbare Produkte mit VOC < 140 g/l (Ausnahme: Für Metalliceffektlacke nur wasserverdünnbare Produkte)
25) Kaltverarbeitbare Bitumenprodukte (Produkte zur Beschichtung (z. B. Vorstriche) und Hilfsstoffe zur Belegung (z. B. Kleber, Versiegelungen)):
GISCODE BBP10
39) Montageschäume bei der Verklebung von Dämmstoffen:
Verwendung von Montageschäumen nicht zulässig. Alternativer Kleber (nach Möglichkeit zementär) muss deklariert werden.
Ausnahme: Nur in Fugen von WDVS-Dämmplatten dürfen Montageschäume ohne halogenierte Treibmittel eingesetzt werden, Fugenschaumanforderung: EMICODE EC1PLUS und TCEP und Chlorparaffine = 0,1 %
40) Verbaute Dämmprodukte:
Kein Einsatz von halogenierten Treibmitteln; bei PUR/PIR: zusätzlich TCEP-Gehalt = 0,1 %
42) Flammhemmend ausgerüstete Gemische im Innen- sowie Außenraum, z.B. PU-Dämmstoffkleber, Brandschutzcoating für Kabel, Brandschottspachtelmasse, Brandschutzsilikone, Klebeverbindungen auch der TGA-Dämmung:
Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und SVHC = 0,1 % und PBB < 0,1 % und PBDE < 0,1 %; bei PU Montageklebern für Dämmstoffe noch zusätzlich VOC-Gehalt = 40 g/l
45) Biozid und flammhemmend ausgerüstete Bauprodukte (Erzeugnisse); z.B. Zellulosedämmstoffe, Holzschutzmittelpräparate, behandeltes Holz und Holzwerkstoffe (für Holzkonstruktionen und Bekleidungen im Innen- und Außenbereich), Dämmstoffplatten und -matten, Einblasdämmungen aller Art, Schüttungen oder Stopfmassen:
Borverbindungen = 0,1 %, falls enthalten
1.2 Technische Aspekte
Es sind folgende Aspekte zu beachten, sofern sie im technischen LV gefordert sind:
Aspekte
- Grundsätzlich ist bei der Baustoffwahl auf die Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit zu achten.
- Befestigungen: Sofern technisch möglich, sind mechanische Befestigungen Verklebungen vorzuziehen, um die Rückbaufähigkeit zu gewährleisten
- Abfälle sind gemäß GewAbV zu bilanzieren und auszuhändigen. 70% der Abfälle werden der Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt.
- Holz: Es sind Hölzer bzw. Holzwerkstoffe zu verwenden, die FSC oder PEFC zertifiziert sind. Weiterführende Informationen sind der Anlage zu diesem LV zu entnehmen.
1.3 Recycling- und Sekundärmaterialien
Es wird explizit die Wiederverwendung oder Nutzung von Recycling- und Sekundärmaterialien empfohlen.
DGNB Produktanforderungen
Auszug FLB Wärmedämmmaßnahmen an den KG- Außen- und Innenwänden sowie an den Kellerdecken gemäß dem
Nachweis zur GEG des IB-Sorge und dem Brandschutznachweis. Das Dämmmaterial des TRH-Kernes
im KG und die Kellerdeckendämmung ist als Holzwolle-Mehrschichtplatten mit Steinwollekern zu
berücksichtigen. Wertigkeit Knauf Heraklith. Die Materialien sind vor Ausführung dem AG zur Freigabe vorzustellen.
Wand- und Deckenbereiche im Spritzbereich liegen sind mit geeigneten Materialien auszuführen, die den
bauphysikalischen, brandschutztechnischen und mechanischen Anforderungen gerecht werden.
Auszug FLB
03.12 Innendämmung
03.12
Innendämmung