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Allgem. Beschreibung Die Abbruchgebäude (Wohngebäude) befinden sich in 85092 Kösching, in der Mozartstraße 2- 12.
Im Vorfeld von Neubaumaßnahmen werden die Bestandsgebäude vollständig abgerissen. Bei den Gebäuden handelt es sich um einfache Wohngebäude die im wesentlichen baugleich sind.
Der Abbruch umfasst
3 Häuserblöcke mit insg. sechs Mehrfamilenhäusern (unterkellert - Hochparterre)
befestigte Flächen / Außenanlagen
und soll komplett und kontrolliert rückgebaut werden.
Die Wohngebäude wurden in den Jahren 1959 bis 1960 in Massivbauweise errichtet und sind einheitlich mit Keller, Dachstuhlkonstruktion aus Holz (Dachneigung ca. 45°), Eindeckung mit Ziegeln, aufgebaut.
Umbauarbeiten wurden nur in geringem Maße während der Nutzung vorgenommen.
Zufahrtsmöglichkeiten auf das Grundstück bestehen von der Mozartstraße.
Es wird empfohlen, die Gebäude und das Grundstück vor zur Kalkulation der Abbrucharbeiten zu besichtigen.
Gebäudeeckdaten:
KG, EG (Hochparterre), 1.OG, 2.OG und DG (wird als Speicher genutzt)
Block 1 (M 2/4) Mozartstraße 2 + 4 - Grundfläche: ~ 315 m²
Block 2 (M 6/8) Mozartstraße 6 + 8 - Grundfläche: ~315 m²
Block 3 (M 10/12) Mozartstraße 10 + 12 - Grundfläche: ~315 m²
Kubatur: ca. 11.500 m³
Anlässlich der nach dem Abbruch der Bestandsgebäude geplanten Neubebauung von vier Mehrfamilienhäusern inkl. Tiefgarage und Außenanlagen fanden 2024 archäologische Voruntersuchungen auf dem Grundstück in der Mozartstraße 6,8, 10 und 12 statt. Die Bodeneingriffe befanden sich in dem Bereich eines bekannten Bodendenkmals, dessen endgültige räumliche Ausdehnung noch nicht erfasst ist. Es wurde deshalb beschlossen, dass zur Verbesserung der Denkmalkenntnis Voruntersuchungen durchgeführt werden. Dieser Ausschreibung liegt ein Archäologischer Bericht bei, aus dem die Ergebnisse dieser Untersuchungen detailliert hervorgehen. Aufgedeckt wurden Siedlungsbefunde und einige Keramikscherben.
Festzuhalten und zu beachten ist, dass die Abbrucharbeiten im nördlichen Teil des Grundstückes (dies betrifft nur den Bereich Block 3, Mozartstraße 10/12) aufgrund der Erkenntnisse aus den archäologischen Voruntersuchungen nur unter ständiger Begleitung des Archäologen durchgeführt werden dürfen. Hierbei geht es ausschließlich um den Abbruch und Eingriffe ab der Geländeoberkante. Die Organisation/Beauftragung des Archäologen erfolgt über den Auftraggeber. Die Koordination während der Abbruchmaßnahme liegt im Leistungsumfang des Auftragnehmers. Es ist aufgrund der erforderlichen archäologischen Begleitung in dem oben genannten Bereich mit einem erhöhtem Zeitaufwand für die Abbruchmaßnahme zu rechnen. Dies ist zu berücksichtigen und in die Kosten einzukalkulieren.
Zur Kalkulation werden beiliegend folgende Unterlagen übergeben:
Fotos
Bestandspläne (M 2/4, M 6/8 und M 10/12)
Baubeschreibung von 1962
Bausubstanzuntersuchung KDGEO vom 26.02.2025
Archäologischer Bericht Pro Arch vom 06.05. - 04.06.2024
Mustervertrag mit Anlagen
Allgem. Beschreibung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.___.0001 Baustelleneinrichtung Sämtliche, zur ordnungsgemäßen und den Vorschriften entsprechenden Durchführung notwendigen Einrichtungen, Maßnahmen und Vorkehrungen, sind vom Auftragnehmer zu schaffen. Diese Maßnahmen sind mit dem abgegebenen Angebotspreis abgegolten. Die Baustelleneinrichtung hat den Vorschriften der VOB, der DIN-Normen, der Berufsgenossenschaft und den behördlichen Auflagen zu genügen und umfasst insbesondere folgende Punkte:
Maßnahmen zur arbeitstäglichen Sicherung der Baustelle (z. B. Bauzaun) je nach Erfordernis. Der Zaun am Grundstücksrand zum Nachbarn ist dessen Eigentum und kein Bestandteil der Abbruchmaßnahme.
In die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren ist die durch die Baustelle verursachte, notwendige Straßenreinigung sowie die Beseitigung allen anfallenden Bauschutts, einschließlich erforderlicher Baustraßen innerhalb des Grundstücks.
die ausreichende Bestückung mit allen erforderlichen Baumaschinen, etc.
Baustrom und -wasser (Herstellung der Anschlüsse, sämtliche Gebühren und Verbrauch, Zählereinrichtungen) gehen ausschließlich zu Lasten des Auftragnehmers. Evtl. Kanalbenutzungsgebühren sind ebenfalls vom Auftragnehmer zu tragen. Der Verbrauch wird vom Auftragnehmer direkt mit den Versorgungsunternehmen abgerechnet.
Etwaige Anmietung von zusätzlichen (öffentlichen/nachbarlichen) Flächen für Baustellen- einrichtungen sowie Absperrungen und Umleitungen für den Baubetrieb. Die Kosten trägt der Auftragnehmer.
Das Stellen eines Sicherheits- und Gesundheits- koordinators einschl. sämtlicher Meldepflichten sofern nach Verordnung erforderlich. Der Bauherr wird von den Pflichten der neuen Baustellenverordnung vom Bieter freigestellt.
Alle ggf. notwendigen und erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste im Inneren und an den Außenflächen der Gebäude. Erbringung der kompletten Leistung nach den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft Bayern-Sachsen sowie dem Gewerbeaufsichtsamt. Auf-, Um-, Abbau und Unterhalt sind einzukalkulieren.
01.___.0001
Baustelleneinrichtung
1.00
Psch
02 Abbrucharbeiten Gebäude
02
Abbrucharbeiten Gebäude
Abbruch und Entsorgung (Leitbeschreibung) Abzubrechen und zu entsorgen sind:
a) Mehrfamilienhäuser (Pos. 01.02.1)
Mozartstraße 2/4, Mozartstraße 6/8, Mozartstraße 10/12 mit dem angegebenem Bearbeitungsumfang einschl. vorhandenem Kellergeschoss sowie sämtlichen Fundamenten; Bodenplatte und Frostschürzen, bis zu Komplettbeseitigung.
b) befestigte Flächen / Außenanlagen (Pos. 01.02.2)
Insbesondere sind zu beachten und bei der Kalkulation zu berücksichtigen:
Stilllegung des Gebäudes sowie der Einrichtungen im Bearbeitungsumgriff:
Medien im Gebäude (wie z. B. Wasser, Strom etc. ) sind abgestellt. Es ist die fachgerechte Trennung sämtlicher vorhandener Ver- und Entsorgungseinrichtungen mit den örtl. Versorgern abzustimmen.
Sämtliche Abbrucharbeiten verstehen sich inkl. fachgerechter Trennung und Entsorgung des Abbruchmaterials sowie inkl. aller anfallenden Gebühren.
Abbruchmaterialien (wie z.B. Dachziegel, Holz, Beton, Ziegel, Kabel, Rohrleitungen, Installationen, Dämmstoffe, Abdichtungsmaterialien usw.) sind DIN- und fachgerecht mittels geeigneter Geräte, Maschinen, und Fachpersonal zu entsorgen.
Unterschiedliche Schadstoffklassen (z.B. von Holz oder Bauschutt, besonderer schadstoffbelasteter Kamine oder Bodenplattenbereiche) sind zu berücksichtigen und in die Entsorgungskosten einzukalkulieren.
Entsorgungsnachweise der zugelassenen Deponien sind vorzulegen.
Nach Möglichkeit sind die abgebrochenen Baustoffe zu recyceln. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
gem. Bausubstanzuntersuchung sind teilw. belastete Baustoffe vorhanden, diese sind fachgerecht zu entsorgen, ggf. werden hierfür weitere Untersuchungen erforderlich.
Bei Bauteilen aus Beton wie Bodenplatten, Bodenkanälen Fundamenten, Frostschürzen, Treppen, Kelleraußenwänden ist mit Bewehrungsstahleinlagen zu rechnen (Stahlbeton)
Bei erdberührten Außenbauteilen wie Fundamenten, Frostschürzen, Kelleraußenwänden, Treppen etc. ist mit bituminösen/ teerhaltigen Abdichtungen sowie Perimeterdämmstoffen und deren Klebemassen zu rechnen.
Alle Maßangaben sind ca. Angaben / Grobmaße.
Abbruch und Entsorgung (Leitbeschreibung)
02.___.0001 Wohngebäude Kurzbeschreibung:
Mozartstraße 2
Länge/Breite: ca. 17,50*9,00m
Baujahr: 1959 (im wesentlich im Ursprungszustand)
Mozartstraße 4
Länge/Breite: ca. 17,50*9,00m
Baujahr: 1959 (im wesentl. im Ursprungszustand)
Mozartstraße 6
Länge/Breite: ca. 17,50*9,00m
Baujahr: 1959 (im wesentl. im Ursprungszustand)
Mozartstraße 8
Länge/Breite: ca. 17,50*9,00m
Baujahr: 1959 (im wesentl. im Ursprungszustand)
Mozartstraße 10
Länge/Breite: ca. 17,50*9,00m
Baujahr: 1959 (im wesentl. im Ursprungszustand)
Mozartstraße 12
Länge/Breite: ca. 17,50*9,00m
Baujahr: 1959 (im wesentl. im Ursprungszustand)
Bauweise: Massivbau mit Steildach
3-Vollgeschosse (=EG+OG1+OG2), pro Etage jeweils 2 Wohnungen; DG teilw. ausgebaut (Treppenhaus). Im DG mit Speicherabteilen (Abtrennung mit Holzlattenverschlag).
Traufhöhe (Wand): ca. 9,00 m
Firsthöhe: ca. 12,00 m
Kellergeschoss:
Bodenaufbau: Fundamente, Bodenplatte aus Beton
Wand- und Deckenaufbau: Beton
Sonstiges: Lagerung von Öltanks, dadurch tw. Beton mit Ölverunreinigung.
Erdgeschoss bis 2. Obergeschoss:
Bodenaufbau:
verschiedene Bodenbeläge (Laminat, Teppich), Linoleum, tw. Pressspanplatten, Estrich ca. 4 cm, Dampfsperrenpapier bituminös, Kokosfasermatten, Beton
Bodenaufbau Küche / Bäder:
Steinfliesen/Keramikfliesen, Estrich ca. 4 cm, Kokosfasermatten, Beton
Wandaufbau Außenwände:
Verkleidung aus Faserzementplatten (nur Nordgiebel M2), Außenputz ca. 2 cm, Hohlblocksteine
Wandaufbau Treppenhaus:
Putz mit Farbanstrich ca. 2 cm, Ziegel
Wandaufbau Küche:
Fliesen, Fliesenkleber, Ziegel
Zwischenwand Küche/Wohnzimmer:
Pressspanplatten, Holz-Unterkonstruktion
Wandaufbau Bad:
Fliesen, Fliesenkleber, Ziegel
Innenwände: Ziegelmauerwerk
Deckenaufbau: Putz ca. 2 cm, Putzträgergitter Schilfmatten, Beton
Sonstiges: Holzfenster mit Fensterkitt
Dachgeschoss:
Bodenaufbau:
Estrich ca. 7 cm, Beton
Dachaufbau Treppenhaus / Speicher:
Putz ca. 1,5 cm, Heraklith ca. 4 cm, Dachstuhlkonstruktion aus Holz, Dachlattung, Ziegel
Sonstiges ges. Gebäude:
Brandschutztüren Speicher.
Dach:
Pfettendach, Holzdachstuhl
Dacheindeckung:
Ziegel auf Lattung, einschl. Schneefang, Regenrinne und div. Dachflächenfenster
Fenster:
Holz, 2-flüglig, teilw. mit Sprosse, teilw. noch Fensterläden vorhanden. Die Fenster wurden aufgrund von eingeschlagenen Scheiben teilweise mit Platten verkleidet.
Hauseingangstüren:
Holz, teilw. mit Sprosse. Die Türen wurden aufgrund von eingeschlagenen Scheiben teilweise mit Platten verkleidet.
Ein-/Anbauten:
Sat-Anlagen, Antennen, Fenstergeländer
Kellerabteile in Holz, Kellerregale
Kamin:
ca. 4-5 Kamine je Hauseingang (massiv), Verbrennungsrückstände
Die Häuser sind zum Zeitpunkt des Abbruchs vollständig beräumt
02.___.0001
Wohngebäude
1.00
Psch
02.___.0002 Aussenanlagen Rückbau der befestigten Flächen/Pflasterungen mit Unterbau (z. B. Wege, Parkflächen)
Pflasterfläche (Zuwege Gebäude) ca. 200m², inklusive Randsteine und sonstigen Einbauten wie z.B. Fahrradständer.
Parkfläche (asphaltiert) ca. 50 m2 auf Giebelseite bei M 10/12
Spielplatz in der Grünfläche zwischen M 6/8 und M 10/12 ca. 40 m2
sowie sämtliche Einrichtungen:
Außentreppenanlagen (Kellerabgänge)
incl. Geländer Handläufe, Fundamente etc.
Die Rodung von Sträuchern auf dem Grundstück ist mit einzukalkulieren.
02.___.0002
Aussenanlagen
1.00
Psch
03 Entsorgung Einbauten/Ausstattung Heizung
03
Entsorgung Einbauten/Ausstattung Heizung
Einbauten Heizung Die Gebäude wurden mittels Einzelöfen beheizt, teilw. wurden im Bad/Küche Elektroboiler nach- gerüstet, diese sind ebenfalls auszubauen und zu entsorgen.
Standort Heizöltank: Keller
Einzelöfen (Öl, Gas oder Holz) sowie Elektroboiler sind in den Wohnungen vorhanden.
Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß/Stück.
Einbauten Heizung
03.___.0001 Öltank Öltanks 1.000l mit Auffangwanne, teilw. gefüllt
03.___.0001
Öltank
38.00
Stk
03.___.0002 Elektroboiler Elektroboiler ca. 50 - 80l
Raum Bad
03.___.0002
Elektroboiler
O
1.00
Stk
03.___.0003 Einzelöfen Wohnung Heizmedium (Gas, Öl oder Holz)
03.___.0003
Einzelöfen Wohnung
14.00
Stk
03.___.0004 Badeofen Wohnung Heizmedium Holz einschl. Boiler (Aufsatzzylinder)
03.___.0004
Badeofen Wohnung
O
1.00
Stk
04 Regiearbeiten
04
Regiearbeiten
04.___.0001 Vorarbeiter Regiestundenarbeiten für unvorhergesehene Arbeiten.
Hier Vorarbeiter
Nur nach vorheriger Beauftragung der Bauleitung. Regiestundennachweise müssen arbeitstäglich, spätestens am nachfolgenden Tag zur Genehmigung vorgelegt werden, andernfalls können sie nicht mehr geprüft und genehmigt werden.
04.___.0001
Vorarbeiter
O
1.00
h
04.___.0002 Geselle Hier Geselle
04.___.0002
Geselle
O
H
1.00
h
04.___.0003 Helfer Hier Helfer
04.___.0003
Helfer
O
H
1.00
h
05 Entsorgung
05
Entsorgung
05.___.0001 Bauschutt Schuttcontainer für anfallenden Bauschutt
Bereitstellen, vorhalten und wieder entfernen von Schuttcontainern für anfallende Mischabfälle
Diese Position gilt nur für zusätzliche Container. Container, die zur Erbringung der beschrieben Leistung notwendig sind, sind in die entsprechenden Positionen miteinzurechnen.
Nur auf besondere Anweisung durch die Bauleitung.
Fassungsvermögen:7m³
05.___.0001
Bauschutt
O
1.00
t
05.___.0002 Baumisch Container Baumisch
05.___.0002
Baumisch
O
H
1.00
t
05.___.0003 Holz Container für Holz
05.___.0003
Holz
O
H
1.00
t