Eisenflechter
Moosaik Starnberg
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L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Angebotsanfrage LV-Nr. 012_0 / Rohbau Bauvorhaben Moosaik - Neubau eines urbanen Gebiets mit 12 Gebäuden und Tiefgarage, Starnberg LOS 1 - Bauabschnitt 1 - BA1 - MOS 1-4 Tiefgarage (BRI ca. 31.200 m³ ui) - MOS 1 (UG bis OG5, BRI ca. 25.700 m³ oi + ui) - MOS 2 (UG bis OG5, BRI ca. 27.700 m³ oi + ui) - MOS 3 (UG bis OG5, BRI ca. 24.600 m³ oi + ui) Weiteres siehe "Anschreiben zur Angebotsabgabe" Auftraggeber Starnberger Bau GmbH Tölzer Straße 5 82031 Grünwald Entwurfsarchitekt MOS 1 steidle architekten e-Mail: projekt-moosaik@steidle-architekten.de Genter Straße 13 80805 München MOS 2 Riepl Kaufmann Bammer Architketur  e-Mail: moosaik@rieplkaufmannbammer.at Taborstraße 71 A-1020 Wien MOS 3 Maier Neuberger Architketen e-Mail: moosaik@mn-arc.eu Bavariaring 14 80336 München Architekt LP5 MOS 1-3 inkl. TG/UG HP Ingenieure GmbH & Co. KG e-Mail: moosaik@hp-ingenieure.com Leitenstraße 73 82515 Geretsried-Gelting Generalfachplanung/ Seidl & Partner Gesamtplanung GmbH e-Mail: mos-twp@seidl-partner.de Tragwerksplanung Boelckestraße 40 93051 Regensburg Ausschreibung/ HP Ingenieure GmbH & Co. KG e-Mail: moosaik@hp-ingenieure.com Objektüberwachung Leitenstraße 73 82515 Geretsried-Gelting Ausführung der Start November 2026 bis Februar 2027 angefragten Leistung Ende 3. Quartal 2028 Angebotsabgabe 05.12.2025 Das ausgefüllte Leistungsverzeichnis muss rechtsverbindlich vom AN unterschrieben und termingerecht eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote haben keinen Anspruch auf Wertung. ................................... .......................................................................... (Ort und Datum) (Stempel und Unterschrift des AN)
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Baufeldbeschreibung Baufeldbeschreibung Legende Bauabschnitt 1 - BA1 - MOS 1-4 TG - MOS 1 (KiTa, Wohnen) - MOS 2 (Gewerbe, Wohnen) - MOS 3 (Handel, Wohnen) Bauabschnitt 2 - BA 2 - MOS 4, 5, 7 TG - MOS 4 - MOS 5 - MOS 7 Bauabschnitt 3 - BA 3 - MOS 6, 8, 12 TG - MOS 6 - MOS 8 - MOS 12 Bauabschnitt 4 - BA 4 - MOS 9-11 TG - MOS 9 - MOS 10 - MOS 11 Bauabschnitt 5 - BA 5 - MOS 0
Baufeldbeschreibung
Vorbemerkungen DGNB Seidl & Partner QNG/DGNB LV-Vorbemerkungen Rohbau (Seidl & Partner Gesamtplanung GmbH) Der Bauherr beabsichtigt das Bauvorhaben –? MOOSAIK –? nach den Zerti?zierungsanforderungen der DGNB (Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen), Nutzungsvariante Neubau Wohngebäude, Mischnutzung Gewerbe, Version 2023, in der Zerti?zierungsstufe „?GOLD“? zerti?zieren zu lassen. Weiter ist eine Förderung im Programm BEG KFN (Klimafreundlicher Neubau) beantragt. Für diese Förderung sind einerseits der Energiestandard EH/EG40 und andererseits die besonderen Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) für Nichtwohngebäude einzuhalten. Allgemeiner Hinweis Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die für eine ZertiÞzierung relevanten Unterlagen und Dokumente, wie im Pflichtenheft beschrieben, dem Auftraggeber und seinem Auditor bereit zu stellen: - Die Übergabe DGNB/QNG relevanter Dokumentationsunterlagen erfolgt in digitaler Form. - Sämtliche Dokumentationen sind entsprechend dem gebauten Zustand aktualisiert im PDF oder DWG- Format bereitzustellen. Folgende Hinweise zum nachhaltigen Bauen (DGNB/QNG) sind Vertragsbestandteil und die geforderten Nachweise ohne gesonderte Aufforderung zu übergeben: Anforderungen bezüglich Schadstofffreiheit und Umweltverträglichkeit der Baumaterialien - Im Hinblick auf die DGNB/QNG-Zertifizierung sind alle Angaben zu Risikostoffen zwingend einzuhalten - Für alle einzubauenden Produkte und Materialien, außer reine Metalle und rein mineralische Baumaterialien, ist hinsichtlich materialökologischer Anforderungen vor Bestellung eine Freigabe durch den Auditor einzuholen. - Leistungsbestandteil des AN ist die Beibringung und Zusammenstellung aller dafür geforderten Unterlagen und Nachweise. Der AN hat unverzüglich nach Beauftragung, spätestens 4 Wochen nach Vergabe bzw. 2 Wochen vor Bestellung, mindestens Produktangaben wie Menge, Einsatzort sowie Produkt- und Sicher- heitsdatenblätter, ggf. EPD (Environmental Product Declaration), und wenn nötig Herstellererklärung / PrüfzertiÞkat, der Bauleitung und dem DGNB-Auditor (Seidl & Partner) unaufgefordert und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Die Unterlagen werden dann geprüft und die Materialien schriftlich per E- Mail freigegeben. Sollten Materialien nicht den bauökologischen Materialanforderungen entsprechen, ist der AN verpflichtet, ein kostenneutrales Ersatzprodukt zur Verfügung zu stellen. Dieses durchläuft dann nochmals den Prüfungsprozess. - Aufgrund des Prüfvorganges muss eine Vorlaufzeit zwischen Einreichung und Freigabe der Materialen von 2 Wochen berücksichtigt werden. - Es dürfen nur Produkte eingesetzt werden, die vom Auditor freigegeben und DGNB/QNG-konform sind. Andernfalls behält sich der AG u.a. vor, die Produkte auf Kosten des AN austauschen zu lassen. - Die Bauleitung dokumentiert die Verwendung / den Einbau der Produkte anhand des Materialkatasters von Seidl & Partner Anforderungen an Einsatz zertifizierter Hölzer –? QNG/DGNB: - Alle verbauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe stammen aus nachhaltiger Forstwirtschaft, sind FSC oder PEFC zertifiziert und verfügen über das zugehörige CoC- Handelszertifikat des Lieferanten. - Auf jedem Lieferschein ist die Holzmenge und die CoC-Nummer mit Zuordnung zum Bauvorhaben anzugeben und der Bauleitung zu übergeben. Dem Gebäude darf das QNG-PLUS-Siegel nur zuerkannt werden, wenn mindestens 30 % der Gesamtmasse der im Hoch- und Tiefbau neu eingebauten Betons, Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate einen erheblichen Recyclinganteil aufweisen. Als Baustoffe mit erheblichem Recyclinganteil gelten insbesondere: - Beton unter Verwendung rezyklierter Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 in den maximal zulässigen Anteilen nach der jeweils gültigen Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton e. V. (DAfStb). - ungebundene Erdbaustoffe aus zertifizierten güteüberwachten Recyclingmaterialien z. B. für den Einsatz als Sauberkeitsschichten unter Gründungen oder im Bereich des Wegebaus auf dem Grundstück. - Pflanzsubstrate aus güteüberwachten Recyclingbaustoffen wie Ziegelsplitt für die Gebäude- und Landschaftsbegrünung. - Betrachtungsgrenze ist die Baugrube. Allgemeine Wege/Gestaltung der Außenanlagen werden nicht betrachtet. - Dürfen Betonbauteile aufgrund der geltenden anerkannten Regeln der Technik nicht mit einem erheblichen Recyclinganteil ausgeführt werden, so können deren Massen aus der Massenbilanz abgezogen werden. Anforderungen gemäß DGNB Kriterium PRO 2.1 Baustelle / Bauprozess Abfallarme Baustelle Es sind folgende Maßnahmen vorzusehen und einzuhalten (Selbstverpflichtung des AN, Kontrolle und Dokumentation durch die Bauleitung): Nach dem KrWAbfG und Landesabfallgesetz sind Abfälle zu vermeiden, zu verwerten oder umweltgerecht zu entsorgen. Dazu sind die Abfälle auf der Baustelle nach den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung vom 1.8.2017, Anpassung vom 1.1.2019, zu trennen. Die Bauabfälle werden mindestens in die Fraktionen - Mineralische Abfälle - Wertstoffe (Metalle) - Problemabfälle / Schadstoffhaltige Abfälle - Holz - gemischte Baustellenabfälle getrennt. Darüber hinaus werden die am Bauprozess Beteiligten gezielt auf die Abfalltrennung geschult. Die Bauleitung kontrolliert die Materialtrennung und die korrekte Nutzung der Sammelstellen. Lärmminderung Es sind folgende Maßnahmen vorzusehen und einzuhalten (Selbstverpflichtung des AN): - Der AN hat für seine Arbeiten ein baustellenbezogenes Lärmvermeidungskonzept zu erstellen und umzusetzen. - Der AN muss seine Mitarbeiter ist auf der Baustelle hinsichtlich Lärmvermeidung schulen und dies der Bauleitung dokumentieren (Protokolle). Zu berücksichtigen sind insbesondere: - Die 32. BImSchV (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2000/14/EG - Nur lärmarme Baumaschinen gemäß RAL-UZ 53 - Alle vereinbarten Schutzzeiten und Lärmschutzmaßnahmen Staubvermeidung Es sind folgende Maßnahmen, entsprechend BImSchG, vorzusehen und einzuhalten (Selbstverpflichtung des AN): - Der AN hat für seine Arbeiten ein baustellenbezogenes Staubvermeidungskonzept zu erstellen und umzusetzen. - Der AN muss seine Mitarbeiter auf der Baustelle hinsichtlich Staubvermeidung schulen und dies der Bauleitung dokumentieren (Protokolle). Zu berücksichtigen sind insbesondere: - Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. - Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit das technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. - Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. - Einsatz Staubschutzmasken gemäß TRGS 500 - Einsatz Lüftungsanlagen Bodenschutz und Gewässerschutz Es sind folgende Maßnahmen vorzusehen und einzuhalten (Selbstverpflichtung des AN, Kontrolle und Dokumentation durch die Bauleitung): - Der AN hat für seine Arbeiten ein baustellenbezogenes Konzept zur Vermeidung von Schadensfällen hinsichtlich Boden- und Gewässerschutz zu erstellen und umzusetzen. - Der AN muss seine Mitarbeiter ist auf der Baustelle hinsichtlich der Maßnahmen zum Boden- und Gewässerschutz schulen und dies der Bauleitung dokumentieren (Protokolle). Zu berücksichtigen sind insbesondere: - Gewachsene Bodenschichten sind zu schützen. Der Schutz auf dem Baugrund vorhandener wertvoller Böden oder Biotope ist durch nicht befahrbare, eingezäunte Schutzflächen zu gewährleisten. Wertvolle Oberböden müssen auf Mieten abgeschoben werden. - Vermeidung von Kontaminierung durch chemische Verunreinigungen - Kontaminierte Böden getrennt behandeln / lagern und fachgerecht entsorgen. - Die Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung ist zu befolgen - Stoffe mit folgenden R-Sätzen dürfen nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen: R50/R51/R52/R53/R54/R55/R56/R57/R58/R59 –? diese Stoffe sind in auslaufsicheren Behältern gesichert zu lagern. - Stetiges Sauberhalten der Baustelle, um Bodenverunreinigungen und das Verwehen von Schuttresten zu vermeiden Materialanforderungen für DGNB ENV 1.2 / QNG Für die Verwendung von Baumaterialien und Produkten sind die Anforderungen zur Schadstofffreiheit nach Kriterium ENV 1.2 einzuhalten und nachzuweisen. Diese sind nach Produktgruppen aufgeschlüsselt nachstehend angegeben. Es gilt die Qualitätsstufe in diesem Indikator: Qualitätsstufe 4 - Der AN hat für folgende Produktgruppen die geforderten Nachweise in Form von Produkt- und Sicherheitsdatenblättern und ggf. Herstellererklärungen unaufgefordert mind. 2 Wochen vor Materialbestellung der Bauleitung und dem DGNB-Auditor (Seidl & Partner) vorzulegen (Die „?Zeile“? bezieht sich auf die Materialmatrix der DGNB –? diese wird hier auszugsweise wiedergegeben). - Es dürfen keine Materialien eingebaut werden, die nicht durch den Auditor ausdrücklich hinsichtlich DGNB/QNG -Anforderungen freigegeben wurden. - Die Anforderungen gelten nicht für rein mineralische Baustoffe, Mineralfaserdämmungen, PE-Folien, Bitumenbahnen. Anlage(n): 004_ENV1.2_Anlage 1 - Kriterienmatrix - Auflage 4 005_QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-korr-14.09.2023 006_Fachunternehmererkla¨rung QNG Vorbemerkungen DGNB Seidl & Partner
Vorbemerkungen DGNB Seidl & Partner
Technische Vorbemerkungen Rohbauarbeiten Technische Vorbemerkungen T 1. Baustelleneinrichtung, Zufahrten, Baustraßen, Lagerflächen Einrichtungen, Zufahrten, Baustraßen und Lagerflächen sind vorab mit der Bauleitung abzustimmen (Vorlage eines Baustelleneinrichtungsplanes), andernfalls bei Bedarf auf eigene Kosten zu ändern. Weitere erforderliche Flächen sind durch den Auftragnehmer in eigener Sache ggf. anzumieten bzw. zu beschaffen. Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Der Auftragnehmer hat eine ordentliche, saubere Baustelle zu gewährleisten. Wöchentlich ist der gesamte Arbeitsbereich des AN aufzuräumen, Schutt ist in Container zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind täglich aufzuräumen. Sollte auch nach einmaliger Aufforderung die Sauberkeit und Ordnung nicht hergestellt werden, wird der Auftraggeber die Säuberung zu Lasten des Auftragnehmers veranlassen. Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zulässig; Einrichtungen, die diese Nutzung erlauben sind unverzüglich von der Baustelle zu entfernen. T 2. Vorleistungen/Vorarbeiten Die Leistungen des AN werden teilweise parallellaufend zu den weiteren Ausbauarbeiten ausgeführt. Hier wird vom Auftragnehmer Zusammenarbeit mit anderen Gewerken zur termin- und qualitätsgerechten Herstellung der Leistungen erwartet. T 3. Unfallverhütung/Sicherheit Besonders wird auf die Einhaltung der UVV-/VBG-Vorschriften zum Unfallschutz und zur Sicherheit hingewiesen, insbesondere für Absturzgefährdungen (Treppenloch, Schächte, bodengleiche Fenster) und bei Schneide-, Transport- und Anschlagarbeiten. Auf die Helmtragepflicht wird ausdrücklich hingewiesen. Insbesondere die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung und der UVV "Erste Hilfe" (VBG 109) sind hinsichtlich ausreichender Einrichtungen auf der Baustelle zu beachten. Der Zugang zu Erste-Hilfe- und Rettungsmaterial ist zu kennzeichnen und während des Baubetriebes allgemein zugänglich zu halten. Ersthelfer müssen entsprechend der Anzahl der auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter anwesend sein. Eine Melde-Einrichtung (Telefon) muß vorhanden und zugänglich sein. Der Aushang "Erste Hilfe" ist vom AN zu stellen. Kosten hierfür sind in die Angebots-Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Der Auftraggeber wird die Pflichten der Baustellenverordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz gesondert beauftragen. Begleitend zu den Rohbauarbeiten wird ein Fassadengerüst entlang der Außenwände bis auf Höhe Dachrand aufstellt, das auch für Folgearbeiten geeignet ist. T 4. Materialqualitäten Es sind ausschließlich DIN-konfome Materialien aus europäischer Produktion mit entsprechenden Übereinstimmungserklärungen, Prüfzeugnissen oder Qualitätsnachweisen zu verwenden. Die Qualität von Liefermaterial ist vom Auftragnehmer bei Bedarf ohne Mehrkosten für den Auftraggeber mit unabhängigen Gutachten/Prüfberichten zu belegen. T 5. Bauzustände/Kran Für vom Auftragnehmer aufgrund der gewählten Bauverfahren bzw. des gewählten Bauablaufes erzeugte Bauzustände sind ggf. nach Bedarf bzw. nach Aufforderung durch Bauleitung oder Tragwerksplaner Standsicherheitsnachweise in prüffähiger Form (3-fach) zu erstellen und mit ausreichendem Vorlauf (mind. 2 Wochen) vor der Ausführung zur Prüfung einzureichen. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die endgültigen Kranstandorte sind frühzeitig durch den Auftragnehmer mit der Bauleitung und dem Tragwerksplaner abzustimmen. Die statische Berechnung für Kranfundamente ist vom Auftragnehmer zu erstellen und dem Prüfingenieur zur Freigabe vorzulegen. Sofern Kranfundamente in das Gebäude integriert werden, müssen vom Auftragnehmer entsprechende Schal- und Bewehrungspläne unter Berücksichtigung der auftraggeberseits erstellten Schal- und Bewehrungspläne der Bodenplatte erstellt und ebenfalls dem Prüfingenieur zur Freigabe vorgelegt werden. Für Deckenöffnungen der Kranturmdurchführungen sind vom Auftragnehmer Pläne für das nachträgliche Schließen der Öffnungen auf der Grundlage der jeweiligen Schal- und Bewehrungspläne des Tragwerkplaners zu erstellen und dem Prüfingenieur zur Freigabe vorzulegen. Sämtliche Aufwendungen wie vor beschrieben, sowie zusätzliche Bewehrungen, Rückbiegeanschlüsse, Schraubmuffen, Fugenbänder, Abschalungen o. ä. Einbauteile infolge der Bauzustände/ Kranaufstellung sind in die entsprechenden Positionen der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. T 6. Ausführung von Betonarbeiten/ Schalungen Zusätzlich zu den Festlegungen nach den gängigen Normen (DIN 1045) wird auf eine der Witterung angepasste Betonnachbehandlung hingewiesen. Der Betonzuschlag ist auf die vorgesehene Bewehrung und die vorgesehenen Einbauteile abzustimmen. Bei normal bewehrten Bauteilen ist ein Größtkorn von 32 mm zulässig, bei hochbewehrten Bauteilen (z. B. Stützen) ist ein Größtkorn von 16 mm einzusetzen. Bei wasserundurchlässigen Bauteilen ist mit erhöhter Bewehrungsdichte zu rechnen. Arbeitsfugen sind rau auszuführen, d. h. mit Streckmetall o. ä. Material abzuschalen. Die Abstände der Arbeitsfugen sind nach den geltenden Vorschriften festzulegen. Zu Betonsorten siehe Punkt 3 Materialqualitäten. Für das Einbetonieren von Fugenbändern/ Fugenblechen sind Betonsorten mit Größtkorn <= 8 mm vorzusehen. Auf die Gefahr der Entmischung ist bei der Verarbeitung zu achten. Insbesondere für Decken ist auf eine saubere Oberfläche (Untersicht) ohne Beschädigungen (Schalung), Nester, Grate, Absätze, Versprünge und Lunker  zu achten. Die Decken werden anschließend nur noch gespachtelt und gestrichen bzw. in Teilbereichen abgehängt. Mehraufwendungen für die Fertigoberflächen, die über eine Spachtelung geringer Dicke hinausgehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Für die Oberseiten von Decken wird auf die Einhaltung der Ebenheitstoleranzen gem. DIN 18201/ 18202 hingewiesen. Für die Oberfläche der Bodenplatten sind erhöhte Toleranzen einzuhalten (flächenfertig geglättet). Die Decken sind nach Angabe des Tragwerksplaners bis zu 0,5 % zu überhöhen. Die Wand-, Stützen-, Unter- und Überzugoberflächen sind ebenfalls ohne Grate, Absätze, Verprünge, Nester, Lunker und größere Poren auszuführen; die Schalung ist mit geordneten Stößen und Fugen auszuführen. Ortbetonwände werden nicht geputzt sondern nur noch gespachtelt und gestrichen. Alle Oberflächen welche nur noch gespachtelt werden sind nach dem Ausschalen mittels Schleifgerät an den Stößen und im Bereich schadhafter Schalung zu bearbeiten, so dass keinerlei Betonüberstände (erhaben) gegenüber der Fläche mehr vorhanden sind. Mehraufwendungen für die Fertigoberflächen, die über eine Spachtelung geringer Dicke hinausgehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Schalung ist mit neuwertigen Systemschalungen, einschließlich neuwertiger Schalhaut, auszuführen. Der Bauherr behält sich die Bemusterung der angebotenen bzw. verwendeten Schalungssysteme vor. Spätestens zum Bietergespräch sind entsprechende Refernzobjekte durch den Bieter zu benennen. Sämtliche Ankerstellen sind mit systemzugehörigen Verpressmassen vollständig zu schließen, so dass alle Anforderungen des Brand-, Schall- und Feuchteschutzes gewährleistet sind. Fertigteiloberflächen (z. B: Brüstungen-Innenseiten, Treppenuntersichten) sind grundsätzlich anstreichfertig herzustellen, d. h. erforderliche Spachtelarbeiten gehen zu Lasten des Auftragnehmer Alle sichtbaren Kanten sind durch Dreikantleisten zu brechen. Sofern vom Architekt vorgegeben sind die Kanten "scharf", d.h. ohne Dreikantleiste, herzustellen. In der Tiefgarage sind die Aussenecken im Bereich der Fahrwege und Stellplätze mit verstärkten Dreikantleisten (Ecke "gefast/gebrochen" - Schenkellänge ca. 3 bis 4 cm) zu kalkulieren, für die Ausführung maßgebend sind jedoch die detailierten Angaben in den Bewehrungsplänen. An Abdichtungs-Abkantungen sind grobe Dreikantleisten einzusetzen bzw. die Kanten geeignet zu brechen. Abdichtungshochzüge sind mit Hohlkehle auszuführen. Abdichtungshochzüge sind mit Hohlkehle auszuführen. Alle wandartigen Träger müssen so lange unterstützt werden, bis die darüberliegende Decke ihre Nennfestigkeit erreicht hat. Die Art der Unterstützung ist nach den Lastangaben des Statikers und den jeweiligen Geschosshöhen zu wählen. Deckenränder bei Kranturmdurchführungen sind während der Bauphase dauerhaft bis auf die Bodenplatte zu unterstützen. Eventuell überstehende Bewehrungen sind zu schützen. Bei bauseitig in die Betonbauteile während der Schalungs- und Bewehrungsarbeiten eingelegten Elektroleerrohren und -einbauteilen ist der Auftragnehmer hierbei zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere für Materialtransporte mit Kran, Angaben zur Einmessung, Baufreiheit für den ausführenden Monteur, Beseitigung von Hindernissen (störende Bewehrungen) etc.. Halfenschienen (auch bauseitig verlegte bzw. bauseits beigestellte) sind nach dem Ausschalen zu reinigen, Styroporfüllungen und Nägel sind zu entfernen. Etagen, Bauabschnitte, Bauteile oder Bautakte sind spätestens 4 Wochen nach Herstellung des letzten zugehörigen Betonierabschnittes vollständig beräumt und besenrein an die Nachfolgegewerke zu übergeben (ausgenommen erfoderliche Abstützungen / Notstützen). Die vorgenannten Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. T 7. Ausführung von Bewehrungen Auf die ordentliche und saubere Lagerung von Betonstahl (Schutz gegen Verunreinigungen) ist zu achten. Bei Rückbiegeanschlüssen sind die Montagerichtlinien der Hersteller sowie das Merkblatt "Rückbiegen" des DBV zu beachten. Insbesondere ist darauf zu achten, daß für das Rückbiegen geeignetes Werkzeug verwendet wird. Für das ausgeschriebene nachträgliche Einbohren von Bewehrungen müssen die ausführenden Personen eine entsprechende Zulassung gemäß der Vorgaben der Hersteller besitzen. Die Mengenverteilung Stab-/ Mattenstahl ist nicht bindend; Änderungen des Mengenverhältnisses berechtigen nicht zu Mehrforderungen. T 8. Ausführung von Dämmung/ Abdichtungen Außenliegende Fundamente und Wände werden mit einer Oberflächenabdichtung versehen oder als weiße Wanne ausgeführt. Die Kelleraussenwände erhalten i. d. R. eine Perimeterdämmung. T 9. Fertigteile Werden vom Tragwerksplaner vorgesehene Ortbetonbauteile vom Auftragnehmer als Betonfertigteile bzw. -halbfertigteile ausgeführt so müssen vom Auftragnehmer alle hierfür erforderlichen Elementpläne (4-fach) erstellt und beim Statiker, Architekt und Prüfingenieur zur Freigabe eingereicht werden werden. Die notwendige Ortbetonbewehrung ist auf Grundlage der freigegebenen Bewehrungspläne umzustellen bzw. anzupassen. Falls erforderlich muß der Auftragnehmer zu den geänderten Bauteilen eine statische Berechnung auf der Grundlage der vorhandenen Statik erstellen und beim Prüfingenieur zur Freigabe einreichen. Alle Aufwendungen aus der Umstellung von Ortbetonbauteilen in Fertigteile bzw. Halbfertigteile, auch Planungsaufwendungen, Statikaufwand, Prüfkosten, zusätzliche Bewehrungen, Mehrstahl für Aufbetonschicht etc. werden nicht gesondert vergütet und sind vom Auftragnehmer zu tragen. T 10. Abrechnungshinweise Leistungen für Verkehrssicherung, Beschilderung, Straßenreinigung (Beseitigung von Verschmutzungen) die auf die angebotenen Leistungen zurückgehen werden nicht gesondert vergütet. Aufwendungen hierfür sind in die angebotenen Preise einzurechnen. Mehrarbeiten durch Witterungseinflüsse, soweit sie das jahreszeitlich zu erwartende Ausmaß nicht überschreiten, werden nicht vergütet und sind ohne Verzug auf eigene Kosten durch den Auftragnehmer durchzuführen. Bei Aufmaßen werden nur technisch erforderliche bzw. technologisch mögliche Maße anerkannt. Mehrleistungen bzw. Folgeleistungen gehen zu Lasten des Verursachers. T 11. Bauseitige Leistungen Der Auftraggeber erwirkt die erforderliche Baugenehmigung. Er beauftragt ein Ingenieurbüro mit der Bauüberwachung; die Sige-Koordination gem. Baustellenverordnung wird er getrennt beauftragen. Alle anderen durch die Gesetzgebung (z. B. Fachbauleitung gem. BayBO) und Notwendigkeit erforderlichen Aufgaben übernimmt der Auftragnehmer. Sie sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Technische Vorbemerkungen Rohbauarbeiten
Technische Vorbemerkungen Rohbauarbeiten
Vorbemerkungen Stahl- und Spannbetonfert Vorbemerkungen Stahl- und Spannbetofertigteile FT 1. Oberflächenqualität Grundsätzlich ist für alle Fertigteile eine einwandfreie Sichtqualität zu liefern. Die Anforderungen sind jeweils in den Positionen näher definiert. Die Oberflächen werden i.d.R. im Endzustand nicht mehr behandelt, auch nicht gestrichen. FT 2. Ausführung, Montagehilfen, Einbauteile Sämtliche Hilfsmittel, Einbauteile und Befestigungen für das werksseitige Handling und die Montage sind in die Fertigteile einzubauen. Diese Bauteile werden nicht gesondert vergütet. Es ist eine Montageanweisung/ Montageplanung zu erstellen aus der alle notwendigen Maßnahmen für die Montage vor Ort hervorgehen. Die in der Statik angesetzten Montagebehelfe sind zu beachten/ umzusetzen. Sämtliche Aufwendungen für Abstützungen, Rüstungen, Abspannungen, Befestigungen, Hilfsunterstützungen, Vergussfugen und  -hülsen und andere Montagevorrichtungen sind in die Angebotspreise einzurechnen. Ggf sind noch andere Einbauteile einzubauen; diese werden im LV dann als Zulage ausgeschrieben. FT 3.1 FT-Sützen mit angeformten Fundamenten Für die Stützen mit angeformten Fundamenten ist eine verstärkte Sauberkeitsschicht als Montagegrundlage vorzusehen. Die Fundamente sind mittels Zentrierkegel o.ä. auf diese Sauberkeitsschicht aufzusetzen und höhenmäßig auszurichten. Anschließend wird die Fuge zwischen Sauberkeitsschicht und Fundament-UK kraftschlüssig mit geeignetem, auf die Belastung abgestimmten Vergussmörtel durch entsprechende Einbringöffnungen/Vergussrohre vergossen. Die vorgenannten Aufwendungen sind in die Angebotspreise einzurechnen. FT 3.2 FT-Fassaden- und Sockelplatten Für die Sockelplatten ist die erforderliche Montageabstützung einschl. sämtlicher Einbauteile in die Angebotspreise einzurechnen. Die Einbauteile sind oberflächennah nicht rostend auszuführen und nach Montage mit geeignetem dauerhaften Material oberflächenbündig zu verschließen. Die Fugen sind direkt nach dem Betonieren/der Montage zu reinigen/auszuwaschen und mit geeignetem Material bzw. nach Vorgaben der Statik abzudichten/nachzuverfugen sowie auf den gesamten Querschnitt zu verfüllen. Die Fugen sollen nach Bearbeitung Sichtqualität haben. Erforderliche Ergänzungsbewehrung in den Fugen ist unter den Positionen für Bewehrung Ortbeton abzurechnen. Die innenseitige Fugenverfüllung ist nach Abstimmung mit der Bauleitung auf den späteren Endzustand abzustimmen (z. B. zurückversetzte Ausführung wegen nachträgl. dauerelast. Verfugung oder bündiger Mörtelverschluss). Bei längerem offenen Stehen/direkter Bewitterung sind die Fugen nach Abstimmung mit der Bauleitung außen dauerhaft regendicht zu verschließen. FT 3.3 FT-Spannbeton-Unterzüge/-Spannbeton-Verbundunterzüge/-Spannbeton- Abfangträger Für die Unterzüge/Abfangträger ist die Verbindung mit benachbarten Fertigteilen und Ortbetonbauteilen in die Angebotspreise einzurechnen, also Verschraubungen, Vergussfugen, Auflagerplatten, Elastomerelager (sofern nicht in der Position angegeben), Schubbolzen, Knaggen, Dorne mit Vergussrohren etc. Erforderliche provisorische Unterstützungen für den Bauzustand sind ebenfalls einzurechnen. Erforderliche Ergänzungsbewehrung in den Fugen oder im angrenzenden Deckenbereich ist unter den Positionen für Bewehrung Ortbeton abzurechnen. Starre Fugen zu angrenzenden Bauteilen sind mit geeignetem Material abzudichten und direkt nach dem Betonieren zu reinigen/auszuwaschen und anschließend nachzuverfugen. Die Fugen sollen nach Bearbeitung Sichtqualität haben. Die Fugenverfüllung ist nach Abstimmung mit der Bauleitung auf den späteren Endzustand abzustimmen (z. B zurückversetzte Ausführung als Schattenfuge oder bündiger Mörtelverschluss) FT 3.4 FT-Winkelstützwände Für die Montage von Winkelstützwänden ist ggf. eine verstärkte Sauberkeitsschicht in die Angebotspreise einzurechnen. Fugenverfüllungen sind nach Abstimmung mit der Bauleitung auf den späteren Endzustand abzustimmen (z. B. zurückversetzte Ausführung wegen nachträgl. dauerelast. Verfugung oder bündiger Mörtelverschluss). Bei längerem offenen Stehen/direkter Bewitterung sind die Fugen nach Abstimmung mit der Bauleitung außen dauerhaft regendicht zu verschließen. Ft 3.5 FT - Stahlbeton-Treppen Für die Treppen ist ein Konsolauflager bzw. Fußauflager in die Angebotspreise einzurechnen. Sonstige Einbauteile siehe entsprechender Titel. Erforderliche provisorische Unterstützungen für den Bauzustand sind ebenfalls einzurechnen. Fugen zu angrenzenden Bauteilen (Konsolauflager, Wände) sind dauerhaft gegen Eindringen von Schmutz und Schutt zu schützen, z. B. durch entsprechende Fugeneinlagen (Schöck-Fugenplatte o. glw.). Auf die Vermeidung von Schallbrücken wird besonders hingewiesen. Schallbrücken werden als wesentlicher Mangel betrachtet. Vorbemerkungen Stahl- und Spannbetonfertigteile
Vorbemerkungen Stahl- und Spannbetonfert
Anlagenverzeichnis Anlagenverzeichnis Folgende Pläne befinden sich als Vorabzüge in der LV-Anlage und sind als Kalkulationshilfe bei der Angebotslegung zu beachten. 001_MOS_012_LV_Rohbau_Blankett 002_MOS_012_LV_Rohbau_gaeb 003_25-11-06_MOS_HPI_Anschreiben zum Rohbau LV Los 1 004_ENV1.2_Anlage 1 - Kriterienmatrix - Auflage 4 005_QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-korr-14.09.2023 006_Fachunternehmererkla¨rung QNG 100_MOSTG_ARC_4_GR_UG_001_4V 101_MOSTG_ARC_4_GR_UG_002_1V 102_MOSTG_ARC_4_GR_UG_007_1V 103_MOSTG_ARC_4_GR_UG_008_1V 104_MOSTG_ARC_4_SN_11_009_1V 105_MOSTG_ARC_4_SN_11_011_1V 106_MOSTG_ARC_4_SN_33_011_1V 107_MOSTG_ARC_4_SN_33_013_1V 108_MOSTG_ARC_4_SN_AA_012_1V 109_MOSTG_ARC_4_SN_AA_014_1V 110_MOSTG_ARC_4_SN_BB_013_1V 111_MOSTG_ARC_4_SN_BB_015_1V 112_MOSTG_ARC_4_SN_CC_014_1V 113_MOSTG_ARC_4_SN_CC_016_1V 114_MOSTG_ARC_4_SN_DD_015_1V 115_MOSTG_ARC_4_SN_DD_017_1V 116_MOSTG_ARC_4_UB_UG_007_1V 117_MOSTG_TWP_2_GR_FU_001_2V 118_MOSTG_TWP_2_GR_U1_002_6V 119_MOSTG_TWP_2_LA_U1_002_2V 200_MOS01_ARC_4_AN_XX_009_1V 201_MOS01_ARC_4_AN_XX_010_1V 202_MOS01_ARC_4_GR_DA_007_1V 203_MOS01_ARC_4_GR_EG_001_2V 204_MOS01_ARC_4_GR_O1_002_1V 205_MOS01_ARC_4_GR_O2_003_1V 206_MOS01_ARC_4_GR_O3_004_2V 207_MOS01_ARC_4_GR_O4_005_2V 208_MOS01_ARC_4_GR_O5_006_1V 209_MOS01_ARC_4_SN_XX_008_1V 210_MOS01_ARC_4_VI_XX_001_1V 211_MOS01_TWP_2_VP_XX_010_2V 212_MOS01_TWP_3_VP_O1_011_1V 213_MOS01_TWP_3_VP_O2_012_1V 214_MOS01_TWP_3_VP_O3_013_1V 215_MOS01_TWP_3_VP_O4_014_1V 216_MOS01_TWP_3_VP_O4_014_1V_SCAN (Isokörbe) 217_MOS01_TWP_3_VP_O5_015_1V 218_MOS01_TWP_3_VP_O6_016_1V 300_MOS02_ARC_4_AN_XX_009_1V 301_MOS02_ARC_4_AN_XX_010_1V 302_MOS02_ARC_4_GR_DG_007_1V 303_MOS02_ARC_4_GR_EG_001_2V 304_MOS02_ARC_4_GR_O1_002_2V 305_MOS02_ARC_4_GR_O2_003_2V 306_MOS02_ARC_4_GR_O3_004_2V 307_MOS02_ARC_4_GR_O4_005_2V 308_MOS02_ARC_4_GR_O5_006_2V 309_MOS02_ARC_4_SN_XX_008_1V 310_MOS02_TWP_2_VP_XX_020_2V 311_MOS02_TWP_3_VP_O4_024_1V_SCAN (Isokörbe) 400_MOS03_ARC_4_AN_XX_011_3V 401_MOS03_ARC_4_AN_XX_012_1V 402_MOS03_ARC_4_GR_DA_008_1V 403_MOS03_ARC_4_GR_DG_007_1V 404_MOS03_ARC_4_GR_EG_001_1V 405_MOS03_ARC_4_GR_O1_002_1V 406_MOS03_ARC_4_GR_O2_003_1V 407_MOS03_ARC_4_GR_O3_004_1V 408_MOS03_ARC_4_GR_O4_005_1V 409_MOS03_ARC_4_GR_O5_006_1V 410_MOS03_ARC_4_SN_XX_009_2V 411_MOS03_ARC_4_SN_XX_010_2V 412_MOS03_TWP_2_VP_XX_030_1V 413_MOS03_TWP_3_VP_EG_030_1V 414_MOS03_TWP_3_VP_O1_031_1V 415_MOS03_TWP_3_VP_O2_032_1V 416_MOS03_TWP_3_VP_O3_033_1V 417_MOS03_TWP_3_VP_O4_034_1V 418_MOS03_TWP_3_VP_O4_034_2V_SCAN (Isokörbe) 419_MOS03_TWP_3_VP_O5_035_1V 420_MOS03_TWP_3_VP_O6_036_1V Anlagenverzeichnis
Anlagenverzeichnis
01 Los 1 BA 1
01
Los 1 BA 1
01.02 Tiefgarage
01.02
Tiefgarage
01.03 MOS 1
01.03
MOS 1
01.04 MOS 2
01.04
MOS 2
01.05 MOS 3
01.05
MOS 3
01.06 MOS 4 UG
01.06
MOS 4 UG