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L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Angebotsanfrage LV-Nr. 012_0 / Rohbau
Bauvorhaben Moosaik - Neubau eines urbanen Gebiets mit 12 Gebäuden und Tiefgarage, Starnberg
LOS 1 - Bauabschnitt 1 - BA1
- MOS 1-4 Tiefgarage (BRI ca. 31.200 m³ ui)
- MOS 1 (UG bis OG5, BRI ca. 25.700 m³ oi + ui)
- MOS 2 (UG bis OG5, BRI ca. 27.700 m³ oi + ui)
- MOS 3 (UG bis OG5, BRI ca. 24.600 m³ oi + ui)
Weiteres siehe "Anschreiben zur Angebotsabgabe"
Auftraggeber Starnberger Bau GmbH
Tölzer Straße 5
82031 Grünwald
Entwurfsarchitekt MOS 1
steidle architekten e-Mail: projekt-moosaik@steidle-architekten.de
Genter Straße 13
80805 München
MOS 2
Riepl Kaufmann Bammer Architketur e-Mail: moosaik@rieplkaufmannbammer.at
Taborstraße 71
A-1020 Wien
MOS 3
Maier Neuberger Architketen e-Mail: moosaik@mn-arc.eu
Bavariaring 14
80336 München
Architekt LP5 MOS 1-3 inkl. TG/UG
HP Ingenieure GmbH & Co. KG e-Mail: moosaik@hp-ingenieure.com
Leitenstraße 73
82515 Geretsried-Gelting
Generalfachplanung/ Seidl & Partner Gesamtplanung GmbH e-Mail: mos-twp@seidl-partner.de
Tragwerksplanung Boelckestraße 40
93051 Regensburg
Ausschreibung/ HP Ingenieure GmbH & Co. KG e-Mail: moosaik@hp-ingenieure.com
Objektüberwachung Leitenstraße 73
82515 Geretsried-Gelting
Ausführung der Start November 2026 bis Februar 2027
angefragten Leistung Ende 3. Quartal 2028
Angebotsabgabe 05.12.2025
Das ausgefüllte Leistungsverzeichnis muss rechtsverbindlich vom AN unterschrieben und termingerecht
eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote haben keinen Anspruch auf Wertung.
................................... ..........................................................................
(Ort und Datum) (Stempel und Unterschrift des AN)
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Baufeldbeschreibung Baufeldbeschreibung
Legende
Bauabschnitt 1 - BA1
- MOS 1-4 TG
- MOS 1 (KiTa, Wohnen)
- MOS 2 (Gewerbe, Wohnen)
- MOS 3 (Handel, Wohnen)
Bauabschnitt 2 - BA 2
- MOS 4, 5, 7 TG
- MOS 4
- MOS 5
- MOS 7
Bauabschnitt 3 - BA 3
- MOS 6, 8, 12 TG
- MOS 6
- MOS 8
- MOS 12
Bauabschnitt 4 - BA 4
- MOS 9-11 TG
- MOS 9
- MOS 10
- MOS 11
Bauabschnitt 5 - BA 5
- MOS 0
Baufeldbeschreibung
Vorbemerkungen DGNB Seidl & Partner QNG/DGNB LV-Vorbemerkungen Rohbau (Seidl & Partner Gesamtplanung GmbH)
Der Bauherr beabsichtigt das Bauvorhaben –? MOOSAIK –? nach den Zerti?zierungsanforderungen der
DGNB (Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen), Nutzungsvariante Neubau Wohngebäude,
Mischnutzung Gewerbe, Version 2023, in der Zerti?zierungsstufe „?GOLD“? zerti?zieren zu lassen.
Weiter ist eine Förderung im Programm BEG KFN (Klimafreundlicher Neubau) beantragt. Für diese
Förderung sind einerseits der Energiestandard EH/EG40 und andererseits die besonderen Anforderungen
des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) für Nichtwohngebäude einzuhalten.
Allgemeiner Hinweis
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die für eine ZertiÞzierung relevanten Unterlagen und Dokumente, wie
im Pflichtenheft beschrieben, dem Auftraggeber und seinem Auditor bereit zu stellen:
- Die Übergabe DGNB/QNG relevanter Dokumentationsunterlagen erfolgt in digitaler Form.
- Sämtliche Dokumentationen sind entsprechend dem gebauten Zustand aktualisiert im PDF oder DWG-
Format bereitzustellen.
Folgende Hinweise zum nachhaltigen Bauen (DGNB/QNG) sind Vertragsbestandteil und die geforderten
Nachweise ohne gesonderte Aufforderung zu übergeben:
Anforderungen bezüglich Schadstofffreiheit und Umweltverträglichkeit der Baumaterialien
- Im Hinblick auf die DGNB/QNG-Zertifizierung sind alle Angaben zu Risikostoffen zwingend einzuhalten
- Für alle einzubauenden Produkte und Materialien, außer reine Metalle und rein mineralische
Baumaterialien, ist hinsichtlich materialökologischer Anforderungen vor Bestellung eine Freigabe durch
den Auditor einzuholen.
- Leistungsbestandteil des AN ist die Beibringung und Zusammenstellung aller dafür geforderten
Unterlagen und Nachweise.
Der AN hat unverzüglich nach Beauftragung, spätestens 4 Wochen nach Vergabe bzw. 2 Wochen vor
Bestellung, mindestens Produktangaben wie Menge, Einsatzort sowie Produkt- und Sicher-
heitsdatenblätter, ggf. EPD (Environmental Product Declaration), und wenn nötig Herstellererklärung /
PrüfzertiÞkat, der Bauleitung und dem DGNB-Auditor (Seidl & Partner) unaufgefordert und in digitaler
Form zur Verfügung zu stellen. Die Unterlagen werden dann geprüft und die Materialien schriftlich per E-
Mail freigegeben. Sollten Materialien nicht den bauökologischen Materialanforderungen entsprechen, ist
der AN verpflichtet, ein kostenneutrales Ersatzprodukt zur Verfügung zu stellen. Dieses durchläuft dann
nochmals den Prüfungsprozess.
- Aufgrund des Prüfvorganges muss eine Vorlaufzeit zwischen Einreichung und Freigabe der Materialen
von 2 Wochen berücksichtigt werden.
- Es dürfen nur Produkte eingesetzt werden, die vom Auditor freigegeben und DGNB/QNG-konform sind.
Andernfalls behält sich der AG u.a. vor, die Produkte auf Kosten des AN austauschen zu lassen.
- Die Bauleitung dokumentiert die Verwendung / den Einbau der Produkte anhand des Materialkatasters
von Seidl & Partner
Anforderungen an Einsatz zertifizierter Hölzer –? QNG/DGNB:
- Alle verbauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe stammen aus nachhaltiger
Forstwirtschaft, sind FSC oder PEFC zertifiziert und verfügen über das zugehörige CoC-
Handelszertifikat des Lieferanten.
- Auf jedem Lieferschein ist die Holzmenge und die CoC-Nummer mit Zuordnung zum Bauvorhaben
anzugeben und der Bauleitung zu übergeben.
Dem Gebäude darf das QNG-PLUS-Siegel nur zuerkannt werden, wenn mindestens 30 % der
Gesamtmasse der im Hoch- und Tiefbau neu eingebauten Betons, Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate
einen erheblichen Recyclinganteil aufweisen. Als Baustoffe mit erheblichem Recyclinganteil gelten
insbesondere:
- Beton unter Verwendung rezyklierter Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 in den maximal
zulässigen Anteilen nach der jeweils gültigen Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton e.
V. (DAfStb).
- ungebundene Erdbaustoffe aus zertifizierten güteüberwachten Recyclingmaterialien z. B. für den
Einsatz als Sauberkeitsschichten unter Gründungen oder im Bereich des Wegebaus auf dem
Grundstück.
- Pflanzsubstrate aus güteüberwachten Recyclingbaustoffen wie Ziegelsplitt für die Gebäude- und
Landschaftsbegrünung.
- Betrachtungsgrenze ist die Baugrube. Allgemeine Wege/Gestaltung der Außenanlagen werden nicht
betrachtet.
- Dürfen Betonbauteile aufgrund der geltenden anerkannten Regeln der Technik nicht mit einem
erheblichen Recyclinganteil ausgeführt werden, so können deren Massen aus der Massenbilanz
abgezogen werden.
Anforderungen gemäß DGNB Kriterium PRO 2.1 Baustelle / Bauprozess
Abfallarme Baustelle
Es sind folgende Maßnahmen vorzusehen und einzuhalten (Selbstverpflichtung des AN, Kontrolle und
Dokumentation durch die Bauleitung):
Nach dem KrWAbfG und Landesabfallgesetz sind Abfälle zu vermeiden, zu verwerten oder umweltgerecht
zu entsorgen. Dazu sind die Abfälle auf der Baustelle nach den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung
vom 1.8.2017, Anpassung vom 1.1.2019, zu trennen.
Die Bauabfälle werden mindestens in die Fraktionen
- Mineralische Abfälle
- Wertstoffe (Metalle)
- Problemabfälle / Schadstoffhaltige Abfälle
- Holz
- gemischte Baustellenabfälle getrennt.
Darüber hinaus werden die am Bauprozess Beteiligten gezielt auf die Abfalltrennung geschult. Die
Bauleitung kontrolliert die Materialtrennung und die korrekte Nutzung der Sammelstellen.
Lärmminderung
Es sind folgende Maßnahmen vorzusehen und einzuhalten (Selbstverpflichtung des AN):
- Der AN hat für seine Arbeiten ein baustellenbezogenes Lärmvermeidungskonzept zu erstellen und
umzusetzen.
- Der AN muss seine Mitarbeiter ist auf der Baustelle hinsichtlich Lärmvermeidung schulen und dies der
Bauleitung dokumentieren (Protokolle).
Zu berücksichtigen sind insbesondere:
- Die 32. BImSchV (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) in Verbindung mit der EU-Richtlinie
2000/14/EG
- Nur lärmarme Baumaschinen gemäß RAL-UZ 53
- Alle vereinbarten Schutzzeiten und Lärmschutzmaßnahmen
Staubvermeidung
Es sind folgende Maßnahmen, entsprechend BImSchG, vorzusehen und einzuhalten (Selbstverpflichtung
des AN):
- Der AN hat für seine Arbeiten ein baustellenbezogenes Staubvermeidungskonzept zu erstellen und
umzusetzen.
- Der AN muss seine Mitarbeiter auf der Baustelle hinsichtlich Staubvermeidung schulen und dies der
Bauleitung dokumentieren (Protokolle).
Zu berücksichtigen sind insbesondere:
- Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen, Stäube sind an der
Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen.
- Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit das technisch
möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren
oder saugende Verfahren durchgeführt.
- Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechen dem aktuellen Stand der Technik.
Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft.
- Einsatz Staubschutzmasken gemäß TRGS 500
- Einsatz Lüftungsanlagen
Bodenschutz und Gewässerschutz
Es sind folgende Maßnahmen vorzusehen und einzuhalten (Selbstverpflichtung des AN, Kontrolle und
Dokumentation durch die Bauleitung):
- Der AN hat für seine Arbeiten ein baustellenbezogenes Konzept zur Vermeidung von Schadensfällen
hinsichtlich Boden- und Gewässerschutz zu erstellen und umzusetzen.
- Der AN muss seine Mitarbeiter ist auf der Baustelle hinsichtlich der Maßnahmen zum Boden- und
Gewässerschutz schulen und dies der Bauleitung dokumentieren (Protokolle).
Zu berücksichtigen sind insbesondere:
- Gewachsene Bodenschichten sind zu schützen. Der Schutz auf dem Baugrund vorhandener wertvoller
Böden oder Biotope ist durch nicht befahrbare, eingezäunte Schutzflächen zu gewährleisten. Wertvolle
Oberböden müssen auf Mieten abgeschoben werden.
- Vermeidung von Kontaminierung durch chemische Verunreinigungen
- Kontaminierte Böden getrennt behandeln / lagern und fachgerecht entsorgen.
- Die Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung ist zu befolgen
- Stoffe mit folgenden R-Sätzen dürfen nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen:
R50/R51/R52/R53/R54/R55/R56/R57/R58/R59 –? diese Stoffe sind in auslaufsicheren Behältern
gesichert zu lagern.
- Stetiges Sauberhalten der Baustelle, um Bodenverunreinigungen und das Verwehen von Schuttresten
zu vermeiden
Materialanforderungen für DGNB ENV 1.2 / QNG
Für die Verwendung von Baumaterialien und Produkten sind die Anforderungen zur Schadstofffreiheit
nach Kriterium ENV 1.2 einzuhalten und nachzuweisen. Diese sind nach Produktgruppen aufgeschlüsselt
nachstehend angegeben.
Es gilt die Qualitätsstufe in diesem Indikator: Qualitätsstufe 4
- Der AN hat für folgende Produktgruppen die geforderten Nachweise in Form von Produkt- und
Sicherheitsdatenblättern und ggf. Herstellererklärungen unaufgefordert mind. 2 Wochen vor
Materialbestellung der Bauleitung und dem DGNB-Auditor (Seidl & Partner) vorzulegen (Die „?Zeile“?
bezieht sich auf die Materialmatrix der DGNB –? diese wird hier auszugsweise wiedergegeben).
- Es dürfen keine Materialien eingebaut werden, die nicht durch den Auditor ausdrücklich hinsichtlich
DGNB/QNG -Anforderungen freigegeben wurden.
- Die Anforderungen gelten nicht für rein mineralische Baustoffe, Mineralfaserdämmungen, PE-Folien,
Bitumenbahnen.
Anlage(n):
004_ENV1.2_Anlage 1 - Kriterienmatrix - Auflage 4
005_QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-korr-14.09.2023
006_Fachunternehmererkla¨rung QNG
Vorbemerkungen DGNB Seidl & Partner
Vorbemerkungen DGNB Seidl & Partner
Technische Vorbemerkungen Rohbauarbeiten Technische Vorbemerkungen
T 1. Baustelleneinrichtung, Zufahrten, Baustraßen, Lagerflächen
Einrichtungen, Zufahrten, Baustraßen und Lagerflächen sind vorab mit der Bauleitung abzustimmen (Vorlage eines Baustelleneinrichtungsplanes), andernfalls bei Bedarf auf eigene Kosten zu ändern.
Weitere erforderliche Flächen sind durch den Auftragnehmer in eigener Sache ggf. anzumieten bzw. zu beschaffen. Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Der Auftragnehmer hat eine ordentliche, saubere Baustelle zu gewährleisten. Wöchentlich ist der gesamte Arbeitsbereich des AN aufzuräumen, Schutt ist in Container zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind täglich aufzuräumen.
Sollte auch nach einmaliger Aufforderung die Sauberkeit und Ordnung nicht hergestellt werden, wird der Auftraggeber die Säuberung zu Lasten des Auftragnehmers veranlassen.
Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zulässig; Einrichtungen, die diese Nutzung erlauben sind unverzüglich von der Baustelle zu entfernen.
T 2. Vorleistungen/Vorarbeiten
Die Leistungen des AN werden teilweise parallellaufend zu den weiteren Ausbauarbeiten ausgeführt.
Hier wird vom Auftragnehmer Zusammenarbeit mit anderen Gewerken zur termin- und qualitätsgerechten Herstellung der Leistungen erwartet.
T 3. Unfallverhütung/Sicherheit
Besonders wird auf die Einhaltung der UVV-/VBG-Vorschriften zum Unfallschutz und zur Sicherheit hingewiesen, insbesondere für Absturzgefährdungen (Treppenloch, Schächte, bodengleiche Fenster) und bei Schneide-, Transport- und Anschlagarbeiten.
Auf die Helmtragepflicht wird ausdrücklich hingewiesen.
Insbesondere die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung und der UVV "Erste Hilfe" (VBG 109) sind hinsichtlich ausreichender Einrichtungen auf der Baustelle zu beachten.
Der Zugang zu Erste-Hilfe- und Rettungsmaterial ist zu kennzeichnen und während des Baubetriebes allgemein zugänglich zu halten.
Ersthelfer müssen entsprechend der Anzahl der auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter anwesend sein. Eine Melde-Einrichtung (Telefon) muß vorhanden und zugänglich sein.
Der Aushang "Erste Hilfe" ist vom AN zu stellen. Kosten hierfür sind in die Angebots-Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Der Auftraggeber wird die Pflichten der Baustellenverordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz gesondert beauftragen.
Begleitend zu den Rohbauarbeiten wird ein Fassadengerüst entlang der Außenwände bis auf Höhe Dachrand aufstellt, das auch für Folgearbeiten geeignet ist.
T 4. Materialqualitäten
Es sind ausschließlich DIN-konfome Materialien aus europäischer Produktion mit entsprechenden Übereinstimmungserklärungen, Prüfzeugnissen oder Qualitätsnachweisen zu verwenden.
Die Qualität von Liefermaterial ist vom Auftragnehmer bei Bedarf ohne Mehrkosten für den Auftraggeber mit unabhängigen Gutachten/Prüfberichten zu belegen.
T 5. Bauzustände/Kran
Für vom Auftragnehmer aufgrund der gewählten Bauverfahren bzw. des gewählten Bauablaufes erzeugte Bauzustände sind ggf. nach Bedarf bzw. nach Aufforderung durch Bauleitung oder Tragwerksplaner Standsicherheitsnachweise in prüffähiger Form (3-fach) zu erstellen und mit ausreichendem Vorlauf (mind. 2 Wochen) vor der Ausführung zur Prüfung einzureichen.
Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die endgültigen Kranstandorte sind frühzeitig durch den Auftragnehmer mit der Bauleitung und dem Tragwerksplaner abzustimmen. Die statische Berechnung für Kranfundamente ist vom Auftragnehmer zu erstellen und dem Prüfingenieur zur Freigabe vorzulegen.
Sofern Kranfundamente in das Gebäude integriert werden, müssen vom Auftragnehmer entsprechende Schal- und Bewehrungspläne unter Berücksichtigung der auftraggeberseits erstellten Schal- und Bewehrungspläne der Bodenplatte erstellt und ebenfalls dem Prüfingenieur zur Freigabe vorgelegt werden.
Für Deckenöffnungen der Kranturmdurchführungen sind vom Auftragnehmer Pläne für das nachträgliche Schließen der Öffnungen auf der Grundlage der jeweiligen Schal- und Bewehrungspläne des Tragwerkplaners zu erstellen und dem Prüfingenieur zur Freigabe vorzulegen.
Sämtliche Aufwendungen wie vor beschrieben, sowie zusätzliche Bewehrungen, Rückbiegeanschlüsse, Schraubmuffen, Fugenbänder, Abschalungen o. ä. Einbauteile infolge der Bauzustände/ Kranaufstellung sind in die entsprechenden Positionen der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
T 6. Ausführung von Betonarbeiten/ Schalungen
Zusätzlich zu den Festlegungen nach den gängigen Normen (DIN 1045) wird auf eine der Witterung angepasste Betonnachbehandlung hingewiesen.
Der Betonzuschlag ist auf die vorgesehene Bewehrung und die vorgesehenen Einbauteile abzustimmen. Bei normal bewehrten Bauteilen ist ein Größtkorn von 32 mm zulässig, bei hochbewehrten Bauteilen (z. B. Stützen) ist ein Größtkorn von 16 mm einzusetzen.
Bei wasserundurchlässigen Bauteilen ist mit erhöhter Bewehrungsdichte zu rechnen.
Arbeitsfugen sind rau auszuführen, d. h. mit Streckmetall o. ä. Material abzuschalen. Die Abstände der Arbeitsfugen sind nach den geltenden Vorschriften festzulegen.
Zu Betonsorten siehe Punkt 3 Materialqualitäten.
Für das Einbetonieren von Fugenbändern/ Fugenblechen sind Betonsorten mit Größtkorn <= 8 mm vorzusehen. Auf die Gefahr der Entmischung ist bei der Verarbeitung zu achten.
Insbesondere für Decken ist auf eine saubere Oberfläche (Untersicht) ohne Beschädigungen (Schalung), Nester, Grate, Absätze, Versprünge und Lunker zu achten. Die Decken werden anschließend nur noch gespachtelt und gestrichen bzw. in Teilbereichen abgehängt.
Mehraufwendungen für die Fertigoberflächen, die über eine Spachtelung geringer Dicke hinausgehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Für die Oberseiten von Decken wird auf die Einhaltung der Ebenheitstoleranzen gem. DIN 18201/ 18202 hingewiesen. Für die Oberfläche der Bodenplatten sind erhöhte Toleranzen einzuhalten (flächenfertig geglättet).
Die Decken sind nach Angabe des Tragwerksplaners bis zu 0,5 % zu überhöhen.
Die Wand-, Stützen-, Unter- und Überzugoberflächen sind ebenfalls ohne Grate, Absätze, Verprünge, Nester, Lunker und größere Poren auszuführen; die Schalung ist mit geordneten Stößen und Fugen auszuführen.
Ortbetonwände werden nicht geputzt sondern nur noch gespachtelt und gestrichen. Alle Oberflächen welche nur noch gespachtelt werden sind nach dem Ausschalen mittels Schleifgerät an den Stößen und im Bereich schadhafter Schalung zu bearbeiten, so dass keinerlei Betonüberstände (erhaben) gegenüber der Fläche mehr vorhanden sind.
Mehraufwendungen für die Fertigoberflächen, die über eine Spachtelung geringer Dicke hinausgehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Schalung ist mit neuwertigen Systemschalungen, einschließlich neuwertiger Schalhaut, auszuführen.
Der Bauherr behält sich die Bemusterung der angebotenen bzw. verwendeten Schalungssysteme vor. Spätestens zum Bietergespräch sind entsprechende Refernzobjekte durch den Bieter zu benennen.
Sämtliche Ankerstellen sind mit systemzugehörigen Verpressmassen vollständig zu schließen, so dass alle Anforderungen des Brand-, Schall- und Feuchteschutzes gewährleistet sind.
Fertigteiloberflächen (z. B: Brüstungen-Innenseiten, Treppenuntersichten) sind grundsätzlich anstreichfertig herzustellen, d. h. erforderliche Spachtelarbeiten gehen zu Lasten des Auftragnehmer
Alle sichtbaren Kanten sind durch Dreikantleisten zu brechen. Sofern vom Architekt vorgegeben sind die Kanten "scharf", d.h. ohne Dreikantleiste, herzustellen.
In der Tiefgarage sind die Aussenecken im Bereich der Fahrwege und Stellplätze mit verstärkten Dreikantleisten (Ecke "gefast/gebrochen" - Schenkellänge ca. 3 bis 4 cm) zu kalkulieren, für die Ausführung maßgebend sind jedoch die detailierten Angaben in den Bewehrungsplänen.
An Abdichtungs-Abkantungen sind grobe Dreikantleisten einzusetzen bzw. die Kanten geeignet zu brechen.
Abdichtungshochzüge sind mit Hohlkehle auszuführen. Abdichtungshochzüge sind mit Hohlkehle auszuführen.
Alle wandartigen Träger müssen so lange unterstützt werden, bis die darüberliegende Decke ihre Nennfestigkeit erreicht hat. Die Art der Unterstützung ist nach den Lastangaben des Statikers und den jeweiligen Geschosshöhen zu wählen.
Deckenränder bei Kranturmdurchführungen sind während der Bauphase dauerhaft bis auf die Bodenplatte zu unterstützen. Eventuell überstehende Bewehrungen sind zu schützen.
Bei bauseitig in die Betonbauteile während der Schalungs- und Bewehrungsarbeiten eingelegten Elektroleerrohren und -einbauteilen ist der Auftragnehmer hierbei zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere für Materialtransporte mit Kran, Angaben zur Einmessung, Baufreiheit für den ausführenden Monteur, Beseitigung von Hindernissen (störende Bewehrungen) etc..
Halfenschienen (auch bauseitig verlegte bzw. bauseits beigestellte) sind nach dem Ausschalen zu reinigen, Styroporfüllungen und Nägel sind zu entfernen.
Etagen, Bauabschnitte, Bauteile oder Bautakte sind spätestens 4 Wochen nach Herstellung des letzten zugehörigen Betonierabschnittes vollständig beräumt und besenrein an die Nachfolgegewerke zu übergeben (ausgenommen erfoderliche Abstützungen / Notstützen).
Die vorgenannten Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen.
T 7. Ausführung von Bewehrungen
Auf die ordentliche und saubere Lagerung von Betonstahl (Schutz gegen Verunreinigungen) ist zu achten.
Bei Rückbiegeanschlüssen sind die Montagerichtlinien der Hersteller sowie das Merkblatt "Rückbiegen" des DBV zu beachten. Insbesondere ist darauf zu achten, daß für das Rückbiegen geeignetes Werkzeug verwendet wird.
Für das ausgeschriebene nachträgliche Einbohren von Bewehrungen müssen die ausführenden Personen eine entsprechende Zulassung gemäß der Vorgaben der Hersteller besitzen.
Die Mengenverteilung Stab-/ Mattenstahl ist nicht bindend; Änderungen des Mengenverhältnisses berechtigen nicht zu Mehrforderungen.
T 8. Ausführung von Dämmung/ Abdichtungen
Außenliegende Fundamente und Wände werden mit einer Oberflächenabdichtung versehen oder als weiße Wanne ausgeführt.
Die Kelleraussenwände erhalten i. d. R. eine Perimeterdämmung.
T 9. Fertigteile
Werden vom Tragwerksplaner vorgesehene Ortbetonbauteile vom Auftragnehmer als Betonfertigteile bzw. -halbfertigteile ausgeführt so müssen vom Auftragnehmer alle hierfür erforderlichen Elementpläne (4-fach) erstellt und beim Statiker, Architekt und Prüfingenieur zur Freigabe eingereicht werden werden.
Die notwendige Ortbetonbewehrung ist auf Grundlage der freigegebenen Bewehrungspläne umzustellen bzw. anzupassen. Falls erforderlich muß der Auftragnehmer zu den geänderten Bauteilen eine statische Berechnung auf der Grundlage der vorhandenen Statik erstellen und beim Prüfingenieur zur Freigabe einreichen.
Alle Aufwendungen aus der Umstellung von Ortbetonbauteilen in Fertigteile bzw. Halbfertigteile, auch Planungsaufwendungen, Statikaufwand, Prüfkosten, zusätzliche Bewehrungen, Mehrstahl für Aufbetonschicht etc. werden nicht gesondert vergütet und sind vom Auftragnehmer zu tragen.
T 10. Abrechnungshinweise
Leistungen für Verkehrssicherung, Beschilderung, Straßenreinigung (Beseitigung von Verschmutzungen) die auf die angebotenen Leistungen zurückgehen werden nicht gesondert vergütet. Aufwendungen hierfür sind in die angebotenen Preise einzurechnen.
Mehrarbeiten durch Witterungseinflüsse, soweit sie das jahreszeitlich zu erwartende Ausmaß nicht überschreiten, werden nicht vergütet und sind ohne Verzug auf eigene Kosten durch den Auftragnehmer durchzuführen.
Bei Aufmaßen werden nur technisch erforderliche bzw. technologisch mögliche Maße anerkannt. Mehrleistungen bzw. Folgeleistungen gehen zu Lasten des Verursachers.
T 11. Bauseitige Leistungen
Der Auftraggeber erwirkt die erforderliche Baugenehmigung. Er beauftragt ein Ingenieurbüro mit der Bauüberwachung; die Sige-Koordination gem. Baustellenverordnung wird er getrennt beauftragen.
Alle anderen durch die Gesetzgebung (z. B. Fachbauleitung gem. BayBO) und Notwendigkeit erforderlichen Aufgaben übernimmt der Auftragnehmer. Sie sind mit den Angebotspreisen abgegolten.
Technische Vorbemerkungen Rohbauarbeiten
Technische Vorbemerkungen Rohbauarbeiten
Vorbemerkungen Stahl- und Spannbetonfert Vorbemerkungen Stahl- und Spannbetofertigteile
FT 1. Oberflächenqualität
Grundsätzlich ist für alle Fertigteile eine einwandfreie Sichtqualität zu liefern.
Die Anforderungen sind jeweils in den Positionen näher definiert.
Die Oberflächen werden i.d.R. im Endzustand nicht mehr behandelt, auch nicht
gestrichen.
FT 2. Ausführung, Montagehilfen, Einbauteile
Sämtliche Hilfsmittel, Einbauteile und Befestigungen für das werksseitige Handling und die Montage sind in die Fertigteile einzubauen. Diese Bauteile werden nicht gesondert vergütet.
Es ist eine Montageanweisung/ Montageplanung zu erstellen aus der alle notwendigen Maßnahmen für die Montage vor Ort hervorgehen.
Die in der Statik angesetzten Montagebehelfe sind zu beachten/ umzusetzen.
Sämtliche Aufwendungen für Abstützungen, Rüstungen, Abspannungen, Befestigungen, Hilfsunterstützungen, Vergussfugen und -hülsen und andere Montagevorrichtungen sind in die Angebotspreise einzurechnen.
Ggf sind noch andere Einbauteile einzubauen; diese werden im LV dann als Zulage ausgeschrieben.
FT 3.1 FT-Sützen mit angeformten Fundamenten
Für die Stützen mit angeformten Fundamenten ist eine verstärkte Sauberkeitsschicht als Montagegrundlage vorzusehen.
Die Fundamente sind mittels Zentrierkegel o.ä. auf diese Sauberkeitsschicht aufzusetzen und höhenmäßig auszurichten.
Anschließend wird die Fuge zwischen Sauberkeitsschicht und Fundament-UK kraftschlüssig mit geeignetem, auf die Belastung abgestimmten Vergussmörtel durch entsprechende Einbringöffnungen/Vergussrohre vergossen.
Die vorgenannten Aufwendungen sind in die Angebotspreise einzurechnen.
FT 3.2 FT-Fassaden- und Sockelplatten
Für die Sockelplatten ist die erforderliche Montageabstützung einschl. sämtlicher Einbauteile in die Angebotspreise einzurechnen.
Die Einbauteile sind oberflächennah nicht rostend auszuführen und nach Montage mit geeignetem dauerhaften Material oberflächenbündig zu verschließen.
Die Fugen sind direkt nach dem Betonieren/der Montage zu reinigen/auszuwaschen und mit geeignetem Material bzw.
nach Vorgaben der Statik abzudichten/nachzuverfugen sowie auf den gesamten Querschnitt zu verfüllen.
Die Fugen sollen nach Bearbeitung Sichtqualität haben.
Erforderliche Ergänzungsbewehrung in den Fugen ist unter den Positionen für Bewehrung Ortbeton abzurechnen.
Die innenseitige Fugenverfüllung ist nach Abstimmung mit der Bauleitung auf den späteren Endzustand abzustimmen (z. B. zurückversetzte Ausführung wegen nachträgl. dauerelast. Verfugung oder bündiger Mörtelverschluss).
Bei längerem offenen Stehen/direkter Bewitterung sind die Fugen nach Abstimmung mit der Bauleitung außen dauerhaft regendicht zu verschließen.
FT 3.3 FT-Spannbeton-Unterzüge/-Spannbeton-Verbundunterzüge/-Spannbeton-
Abfangträger
Für die Unterzüge/Abfangträger ist die Verbindung mit benachbarten Fertigteilen und Ortbetonbauteilen in die Angebotspreise einzurechnen, also Verschraubungen, Vergussfugen, Auflagerplatten, Elastomerelager (sofern nicht in der Position angegeben), Schubbolzen, Knaggen, Dorne mit Vergussrohren etc.
Erforderliche provisorische Unterstützungen für den Bauzustand sind ebenfalls einzurechnen.
Erforderliche Ergänzungsbewehrung in den Fugen oder im angrenzenden Deckenbereich ist unter den Positionen für Bewehrung Ortbeton abzurechnen.
Starre Fugen zu angrenzenden Bauteilen sind mit geeignetem Material abzudichten und direkt nach dem Betonieren zu
reinigen/auszuwaschen und anschließend nachzuverfugen.
Die Fugen sollen nach Bearbeitung Sichtqualität haben.
Die Fugenverfüllung ist nach Abstimmung mit der Bauleitung auf den späteren Endzustand abzustimmen (z. B
zurückversetzte Ausführung als Schattenfuge oder bündiger Mörtelverschluss)
FT 3.4 FT-Winkelstützwände
Für die Montage von Winkelstützwänden ist ggf. eine verstärkte Sauberkeitsschicht in die Angebotspreise einzurechnen.
Fugenverfüllungen sind nach Abstimmung mit der Bauleitung auf den späteren Endzustand abzustimmen (z. B. zurückversetzte Ausführung wegen nachträgl. dauerelast. Verfugung oder bündiger Mörtelverschluss).
Bei längerem offenen Stehen/direkter Bewitterung sind die Fugen nach Abstimmung mit der Bauleitung außen dauerhaft regendicht zu verschließen.
Ft 3.5 FT - Stahlbeton-Treppen
Für die Treppen ist ein Konsolauflager bzw. Fußauflager in die Angebotspreise einzurechnen. Sonstige Einbauteile siehe entsprechender Titel.
Erforderliche provisorische Unterstützungen für den Bauzustand sind ebenfalls einzurechnen.
Fugen zu angrenzenden Bauteilen (Konsolauflager, Wände) sind dauerhaft gegen Eindringen von Schmutz und Schutt zu schützen, z. B. durch entsprechende Fugeneinlagen (Schöck-Fugenplatte o. glw.).
Auf die Vermeidung von Schallbrücken wird besonders hingewiesen. Schallbrücken werden als wesentlicher Mangel betrachtet.
Vorbemerkungen Stahl- und Spannbetonfertigteile
Vorbemerkungen Stahl- und Spannbetonfert
Anlagenverzeichnis Anlagenverzeichnis
Folgende Pläne befinden sich als Vorabzüge in der LV-Anlage und sind als Kalkulationshilfe bei der
Angebotslegung zu beachten.
001_MOS_012_LV_Rohbau_Blankett
002_MOS_012_LV_Rohbau_gaeb
003_25-11-06_MOS_HPI_Anschreiben zum Rohbau LV Los 1
004_ENV1.2_Anlage 1 - Kriterienmatrix - Auflage 4
005_QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-korr-14.09.2023
006_Fachunternehmererkla¨rung QNG
100_MOSTG_ARC_4_GR_UG_001_4V
101_MOSTG_ARC_4_GR_UG_002_1V
102_MOSTG_ARC_4_GR_UG_007_1V
103_MOSTG_ARC_4_GR_UG_008_1V
104_MOSTG_ARC_4_SN_11_009_1V
105_MOSTG_ARC_4_SN_11_011_1V
106_MOSTG_ARC_4_SN_33_011_1V
107_MOSTG_ARC_4_SN_33_013_1V
108_MOSTG_ARC_4_SN_AA_012_1V
109_MOSTG_ARC_4_SN_AA_014_1V
110_MOSTG_ARC_4_SN_BB_013_1V
111_MOSTG_ARC_4_SN_BB_015_1V
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400_MOS03_ARC_4_AN_XX_011_3V
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418_MOS03_TWP_3_VP_O4_034_2V_SCAN (Isokörbe)
419_MOS03_TWP_3_VP_O5_035_1V
420_MOS03_TWP_3_VP_O6_036_1V
Anlagenverzeichnis
Anlagenverzeichnis
01 Los 1 BA 1
01
Los 1 BA 1
01.02 Tiefgarage
01.02
Tiefgarage
01.03 MOS 1
01.03
MOS 1
01.04 MOS 2
01.04
MOS 2
01.05 MOS 3
01.05
MOS 3
01.06 MOS 4 UG
01.06
MOS 4 UG