Lüftung
Montpellier Carré, Heidelberg
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Allgemeine Projektbeschreibung Das Bauvorhaben in der Heidelberger Bahnstadt umfasst die Errichtung zweier Hauptbauteile: Bauteil B mit Serviced Apartments und Bauteil C mit Wohneinheiten. Der Standort liegt am Rande der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Bahnstadt, direkt angrenzend an das Bahngelände und die Montpellierbrücke, mit direkter Anbindung in die Innenstadt. In unmittelbarer Nähe befinden sich der neue Europaplatz sowie das „Congress Center Heidelberg“. Bauteil B – Serviced Apartments In Bauteil B entsteht ein Beherbergungsbetrieb mit insgesamt 146 Zimmern, verteilt auf fünf oberirdische Geschosse (E0–E4). Im Untergeschoss befinden sich Tiefgarage, Anlieferungsbereiche und Technikräume. Bauteil C – Wohneinheiten Bauteil C umfasst drei miteinander verbundene Häuser mit jeweils eigenem Treppenhaus und Aufzug, wodurch alle Geschosse barrierefrei erreichbar sind. Auf vier Geschossen entstehen insgesamt 86 Wohnungen: · Haus 1: 27 Einheiten · Haus 2: 31 Einheiten · Haus 3: 28 Einheiten Die meisten Wohnungen verfügen über Loggien, Balkone oder Terrassen; im obersten Geschoss sind Dachterrassen vorgesehen. Der begrünte Innenhof wird um eine Kinderspielfläche ergänzt. Flächenbilanz Bauteil B – Serviced Apartments · Obergeschosse (E0–E4):   6.075 m² · Untergeschoss:       2.765 m² Bauteil C – Wohneinheiten · Obergeschosse (E0–E4):   5.550 m² · Untergeschoss:       4.580 m² Gesamt Bauteile B + C · Summe:          18.890 m² Gemeinsame Tiefgarage (Grundfläche) · UG:                                                 3.795 m² Tragkonzept Die Gründung erfolgt auf Grundlage des Bodengutachtens über Streifen- und Einzelfundamente oberhalb des Grundwassers. In den Untergeschossen der Bauteile B und C bilden Stützen und Außenwände die tragenden Bauteile. Die Decken werden als Flachdecken ausgebildet, ergänzt durch Unterzüge zur Aufnahme der Streckenlasten aus den darüber liegenden Wänden. Die Gebäudeaussteifung in den drei Bauteilen erfolgt durch zentral angeordnete Erschließungskerne und Teile der Außenwände. Innenliegende Wandscheiben sind gemäß Erdbebennachweis dimensioniert.
Allgemeine Projektbeschreibung
Anlagenbeschreibung Anlagenbeschreibung Lufttechnische Anlagen Heizung Kälte: Die Fernwärme und Fernkälte Übergabestation befindet sich in dem UG der Liegenschaft und ist durch den AN zu liefern. Schnittstellen sind die Absperrungen (Liefergrenze, Stadtwerke Heidelberg) über einen Pufferspeicher wird der Verteiler gespeist. Eine Sommer Winter Umschaltung sorgt dafür, dass der Verteiler im Sommer mit dem Medium Kaltwasser und im Winter mit dem Medium Heiswasser beaufschlagt wird. Die Massenströme sind so gewählt, dass der hydraulische Abgleich über die ABQM´s gewährleistet ist. Vom Verteiler werden die einzelnen Etagen im zweileitersystem erschlossen. Als Wärme-/Kälteübertrager werden ULK´s eingesetzt. Ein separater Kältestrang der hydraulisch vor der Sommer/Winterumschaltung und somit nach dem Pufferspeicher (Kälte) abgegriffen wird stellt die EDV-Kühlung sicher. MSR: Für die Sommer Winter Umschaltung, sowie die nachgeschaltete Regelung wird ein Kleinverteiler mit Bediendisplay vorgesehen. Die Sommer Winter Umschaltung erfolgt außentemperaturabhängig. Außentemperatur < 19°C Heizbetrieb aktiv über die hinterlegte Heizkurve wird in Abhängigkeit der Außentemperatur die Vorlauftemperatur ausgeregelt. Zwischen 19,1°C und 20,5°C weder Heizen noch Kühlen aktiv. Bei einer Temperatur > 20,5°C wird der Kühlbetrieb aktiviert. Die ULK´s verfügen über einen 230V Eingang der den Heizbetrieb aktiviert. Zusätzlich haben die ULK´s auch einen separaten 230V Eingang der den Kühlbetrieb aktiviert. Über die vorgenannten Regelparameter wird so die Umschaltung an den ULK´s gewährleistet. Zusätzlich ist im EG der Liegenschaft eine Umschaltung über jeweils einen Schalter vorgesehen. Dieser Schalter übersteuert die außentemperaturabhängige Regelung Lüftung: Für die beiden innenliegenden WC´s sind dezentrale Wohnungslüftungen als Fassadeneinbau vorgesehen. Je Sanitärkern werden 2x Viessmann Vitovent 100-D eingesetzt.
Anlagenbeschreibung
Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung Raumlufttechnische Anlagen 1     Gel­tungs­be­reich und Ausführungsgrundlagen Der sach­li­che Gel­tungs­be­reich er­gibt sich aus ATV/DIN18379 Raumlufttechnische Anlagen. Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben. 2      An­ga­ben zur Aus­füh­rung 2.1      All­ge­mei­nes Die Aus­füh­rungs­zeich­nun­gen wer­den dem AN via Planserver zur Ver­fü­gung ge­stell­t. Die Be­stim­mung der Rei­hen­fol­ge der Her­stel­lung der ein­zel­nen Bau­tei­le er­folgt in Ab­stim­mung mit dem AG. Daraus re­sul­tie­ren­de zu­sätz­lich tech­no­lo­gisch be­ding­te Maß­nah­men gel­ten als Ne­ben­leis­tun­gen. 2.2      Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtungsflächen Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben. Ggfs. zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch. Das Umsetzen der Lagerplätze in Abhängigkeit der anderen Ausbaugewerke ist zu berücksichtigen. Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN bzw. vom AG zu Lasten des AN gestellt. Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung durch den AG gestellt. Die WC-Container und deren wöchentlichen Reinigung ist Sache des AG. Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang des AN enthalten und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN. Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen. Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN kostenlos wieder herzustellen. 2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen. 2.4      Personal Der AN verpflichtet sich die erforderlichen raumlufttechnischen Anlagen in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen. Durch den AN verschuldeten Terminverzug ist dieser durch verstärkten/optimierten Personal- und Materialeinsatz sowie im 2-Schichtbetrieb bzw. durch Samstagarbeit zu kompensieren. Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw. Polier, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und über die gesamte Dauer der Bauzeit anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von PG zulässig. Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten. Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein. Es wird vorsorglich darauf Aufmerksam gemacht, dass bei Nichteinhaltung der Arbeitsschutzrichtlinien / Unfallverhütungsvorschriften o. dgl., nach Ermahnungen und keiner Besserung des jeweiligen Sachverhaltes, unverzüglich zum Schutze von Personen Baustellenverweise ausgesprochen werden können. Diese sind unverzüglich abzuberufen und zu ersetzen. 2.5      Raumlufttechnische Anlagen Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der Ausschreibung und der Ausführungspläne sowohl die Werks-bzw. Montageplanung als auch die Bestands- bzw. Revisionspläne zu erstellen. Aus den Planungen/Plänen müssen sämtliche Einzelheiten ersichtlich sein. Soweit erforderlich bzw. auf Wunsch der Fachbauleitung sind schriftliche Erläuterungen z. B. für die Ausführung der Anlagen, Leitungs- und Kanalverlegung usw. den Bestands- bzw. Revisionsplänen beizufügen. Die Zu­sam­men­stel­lung al­ler für die MSR er­for­der­li­chen Materiallisten und Leis­tungs­an­ga­ben, so­wie Ab­stim­mung der er­for­der­li­chen Regelkomponenten vor Ausführung ist im Leistungsumfang des AN enthalten. Die Verantwortung für die technisch einwandfreie, den anerkannten Regeln der Baukunst entsprechende Ausführung trägt allein der Auftragnehmer. Der Leistungsumfang umfasst alle Leistungen und Nebenleistungen, die für die Gesamtleistung erforderlich sind, auch wenn sie nicht im Einzelnen beschrieben sind. Im ge­sam­ten Bau­vor­ha­ben dür­fen für glei­che An­for­de­run­gen bzw. Auf­ga­ben nur Ma­te­ria­li­en glei­chen Fa­bri­kats und Typs ein­ge­setzt wer­den. Alle an­ge­bo­te­nen und zu ver­wen­den­den Ma­te­ria­li­en müs­sen die, ent­spre­chend ih­rem Ein­satz gül­ti­gen Bau­art­zu­las­sun­gen VDE-Zei­chen, PA-I-Zulassungen, Ty­pen­schil­der und Zu­las­sungs­be­schei­de etc. ha­ben und auch den je­wei­lig zu­tref­fen­den Nor­men ent­spre­chen. Es werden Baubesprechungen örtlich erfolgen. Der Auftragnehmer ist, im Rahmen der Mitwirkungs- und Kooperationspflicht, verpflichtet einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden zum entsprechenden Leistungszeitraum. Erhöhter und unzumutbarer Lärm durch einen Leistungsabschnitt ist rechtzeitig dem Auftraggeber mit Vorlauf in Kenntnis zu setzten. Hierbei muss dem Auftraggeber die Möglichkeit gegeben werden ggf. Vorsorgemaßnahmen und Informationen weiterzuleiten. Das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten aller erforderlichen Arbeitsgerüste und Hebebühnen, auch höher als 3,50 m Arbeitshöhe für die eigene Leistung erfolgt durch den AN, sofern nicht im LV etwas anderes beschrieben ist. Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Das Reinigen der Anlagenteile, Entfernen von Schutzfolien und Aufklebern etc. vor Übergabe ist in die auszuführende Leistung einzukalkulieren. Aus­füh­rung Alle An­lagen­tei­le sind in­klu­si­ve in­ter­ner Ver­ka­be­lung, zu­ge­hö­ri­ger Gerä­te und zum Be­trieb not­wen­di­ges Zu­be­hör an­zu­bie­ten. Das Leis­tungs­pro­gramm deckt so­mit die kom­plet­te be­triebs­fer­ti­ge An­la­ge ab. Anlagenschema Technikzentrale In je­der Technikzentrale ist ein Anlagenschema als Gesamtschaltbild mit Dar­stel­lung al­ler An­lagen­tei­le so­wie kom­plet­ter Sen­so­rik und Aktorik auf einer PVC-Platte aufgedruckt auf­zu­hän­gen. Ver­le­gung von Kanälen, Rohr­lei­tun­gen, Koor­di­na­ti­on Alle Lüftungsleitungen sind in sol­chen Ab­stän­den von an­de­ren In­stal­la­tio­nen, ins­be­son­de­re von Kabelpritschen, zu ver­le­gen, dass die Lei­tungs­sys­te­me ein­wand­frei mon­tiert und iso­liert wer­den kön­nen. Bei Kabelpritschen ist dar­auf zu ach­ten, dass die Ka­bel ein­wand­frei ein­ge­legt wer­den kön­nen. Die Kanalführung hat ge­ne­rell über fest­ge­leg­te und mit al­len Ge­wer­ken ko­or­di­nier­te Tras­sen zu er­fol­gen. Ab­nah­men Die ge­for­der­ten Be­triebs­be­schrei­bun­gen, Bedienungs- und Wartungs- An­wei­sun­gen, Revisionsunterlagen müs­sen zur Ab­nah­me voll­stän­dig und ge­prüft vor­lie­gen. Alle An­lagen­tei­le und Kanäle müs­sen ord­nungs­ge­mäß be­schil­dert und be­zeich­net sein. Elek­tri­sche An­schlüs­se Her­stel­len der Elek­tro­an­schlüs­se einschl. Auf­le­gen der bauseitig ver­leg­ten Ka­bel muss an al­len Ein­rich­tun­gen, Gerä­ten und Schalt­schrän­ken etc. vom Auf­trag­neh­mer selbst aus­ge­führt wer­den (Ka­bel wer­den bauseitig ver­legt). Die Kos­ten hier­für sind in die ent­spre­chen­den Po­si­tio­nen im LV ein­zu­rech­nen (ein be­son­de­rer Hin­weis im LV er­folgt nicht). Der Elek­tro­in­stal­la­teur ist recht­zei­tig ein Strom­lauf­plan je­des Gerä­tes zu über­ge­ben. Hieraus müs­sen alle An­ga­ben, wie Strom­auf­nah­me, Span­nung, An­zahl der Adern, ex-Schutz etc. er­sicht­lich sein. Für falsche, feh­len­de oder zu spät ab­ge­ge­be­ne An­ga­ben haf­tet der Auf­trag­neh­mer. Schutz der An­lagen­tei­le wäh­rend der Bau­zeit Der AN hat da­für Sor­ge zu tra­gen, dass wäh­rend der Bau­zeit alle An­lagen­tei­le, Gerä­te, Kanä­le und Rohr­lei­tun­gen ord­nungs­ge­mäß ge­schützt sind und kein Schmutz ein­drin­gen kann. Emp­find­li­che Ein­bau­tei­le müs­sen so ver­packt an­ge­lie­fert und ge­schützt wer­den, dass sie wäh­rend der Mon­ta­ge und Bau­zeit we­der ver­schmutzt noch be­schä­digt wer­den kön­nen. Kanalkennzeichnung und Be­schil­de­rung Die Kanä­le sind mit Flussrichtungspfeilen zu ver­se­hen. Als Grund­la­ge dient die DIN 2404. Die Aus­füh­rung be­stimmt der AG. Alle wich­ti­gen An­lagen­tei­le und Feld­ge­rä­te sind mit mehr­schich­ti­gen Resopal Bezeichnungsschildern zu kenn­zeich­nen. So­fern iso­liert oder ummantelt, sind die Ken­nun­gen je­weils auf der äu­ßers­ten Schicht an­zu­brin­gen. Po­ten­ti­al­aus­glei­che Für gal­va­nisch ge­trenn­te An­lagen­tei­le sind die Po­ten­ti­al­aus­glei­che zu er­stel­len und an­zu­ge­ben Vor­be­rei­ten der Über­ga­be Das Be­die­nungs­per­so­nal des AG ist ein­zu­wei­sen. Die An­la­gen wer­den so lan­ge un­ter Auf­sicht des AN be­trie­ben, bis die ein­wand­freie Funk­ti­on ge­währ­leis­tet ist und das ein­ge­wie­se­ne Per­so­nal die Kon­trol­le über­neh­men kann. Recht­zei­tig vor dem ver­ein­bar­ten Übergabetermin ist mit dem Pro­be­be­trieb zu be­gin­nen. Ver­an­las­sen bei Be­hör­den An­la­gen, die be­hörd­li­chen Vor­schrif­ten, Auf­la­gen oder Ge­neh­mi­gun­gen un­ter­lie­gen, hat der AN recht­zei­tig mit den zu­stän­di­gen Stel­len zu klä­ren und die evt­l. er­for­der­li­chen Un­ter­la­gen zu er­stel­len und ein­zu­rei­chen. Ge­neh­mi­gungs­ge­büh­ren über­nimmt der AG. Bran­d-/Rauch­schutz (Kanal- und Rohrdurchführungen) Bei Wan­d- und De­cken­durch­brü­chen sind Zwi­schen­räu­me (Luft­spalt zu Bau­teil) vom AN luft­dicht und feu­er­be­stän­dig zu schlie­ßen. Die Auf­la­gen des Brand­schut­zes sind zu be­rück­sich­ti­gen. Kanalver­ar­bei­tung Zur Einhaltung der Hygiene gehören bei RLT-Geräten, Einbauteilen, Kanälen, Rohren etc. die Verpackung ab Werk, Schutz während des Transportes, Schutz bei Lagerung auf der Baustelle, Reinigung auf der Baustelle, Verschließen der Luftleitungsöffnungen auf der Baustelle. Eine ungeschützte Lagerung im Freien ist ausgeschlossen. Alle Kanalleitungen sind vor Beginn der Montage mit einer alkoholischen Lösung zu reinigen. Alle Kanalöffnungen sind nach Montage mit entsprechenden Folien gegen Verschmutzung zu verschließen. Im Zuge der örtlichen Bauüberwachung wird ohne Vorankündigung der Verschmutzungsgrad der montierten Leitungen überprüft und, sofern notwendig, eine komplette Demontage, Reinigung und Neumontage des betroffenen Leitungsabschnittes zu Lasten des AN veranlasst. Ausschnitte für Revisionsdeckel, Lüftungsgitter, Feldgeräte der Gebäudeautomation usw. in Kanäle und Rohre sind in den Einheitspreis einzurechnen. Ma­te­ri­al­be­schrei­bung Däm­mung Sämt­li­che Dämm­stof­fe müs­sen den An­for­de­run­gen nach DIN 18421 ent­spre­chen und in nicht brenn­ba­rer Aus­füh­rung nach DIN 4102 (in Aus­nah­me­fäl­len schwer ent­flamm­bar) aus­ge­führt wer­den. Die Mineralfasermatten müs­sen eine Wär­me­leit­fä­hig­keit von mind. 0,04 W/ mK ha­ben. Be­fes­ti­gun­gen, Aufhängekonstruktionen Für die Be­fes­ti­gun­gen und aufhänge Konstruktionen, die sicht­bar blei­ben, sind Musterausführungen vor­zu­le­gen bzw. zu mon­tie­ren und ge­neh­mi­gen zu las­sen. Sämt­li­che An­lagen­tei­le sind lös­bar zu be­fes­ti­gen. Sämt­li­che Be­fes­ti­gun­gen und Auf­hän­gun­gen sind durch Boh­ren und Ver­dü­beln nach den Vor­ga­ben des Sta­ti­kers des AN aus­zu­füh­ren. Die Ver­wen­dung von Schussapparaten ist un­ter­sag­t. So­weit der Bau­kör­per aus ei­ner Stahl­kon­struk­ti­on be­steht, dür­fen zur Be­fes­ti­gung ohne Ge­neh­mi­gung des Prüfstatikers kei­ne Boh­run­gen oder Schwei­ßun­gen in bzw. an sta­tisch tra­gen­den Tei­len durch­ge­führt wer­den. In sol­chen Fäl­len sind ggf. Aufhängklammern vor­zu­se­hen. Bei Be­nut­zung von Ankerschienen für Be­fes­ti­gun­gen sind die zu­läs­si­gen Tra­g­las­ten mit dem Sta­ti­ker ab­zu­stim­men. Es dür­fen nur vom In­sti­tut für Bau­tech­nik in Ber­lin all­ge­mein bauaufsichtlich und bau­recht­lich zu­ge­las­se­ne Dü­bel Ver­wen­det wer­den. Der Bie­ter hat vor Aus­füh­rung die Zu­las­sungs­be­schei­de der von ihm ver­wen­de­ten Dü­bel bei­zu­fü­gen. Der Auf­trag­neh­mer hat alle Dü­bel nach den in den Zu­las­sungs­be­schei­den fest­ge­leg­ten An­for­de­run­gen, ins­be­son­de­re den all­ge­mei­nen und be­son­de­ren Be­stim­mun­gen über die An­wen­dung, die zu­läs­si­gen Las­ten, die Mon­ta­ge, de­ren Kon­trol­le, so­wie die Über­wa­chung der Aus­füh­rung der Dübel Montage, in ei­ge­ner Verant­wor­tung zu wäh­len und aus­zu­füh­ren. Die Mon­ta­ge von Dü­beln, die in die Un­ter­sei­ten von De­cken und an­de­ren Be­rei­chen in der durch Lastspannungen er­zeug­ten Zug­zo­ne ge­dü­belt wer­den muss mit Sta­ti­ker und Prüfstatiker des AN ab­ge­stimmt wer­den. Schallschutzmaßnahmen Be­züg­lich der schall­tech­ni­schen An­for­de­run­gen gel­ten die ein­schlä­gi­gen DIN-Vor­schrif­ten, VDI-Richt­li­ni­en und be­hörd­li­chen Auf­la­gen, so­fern im LV oder in ei­nem An­hang zu den ZTV kei­ne hö­he­ren An­for­de­run­gen ge­stellt sin­d. Kör­per­schall­däm­mung Alle An­la­gen oder An­lagen­tei­le, von de­nen Kör­per­schall aus­ge­hen kann, sind ein­wand­frei körperschallgedämmt auf­zu­stel­len und an­zu­schlie­ßen. Evt­l. zu­sätz­li­che For­de­run­gen in Be­zug auf die elas­ti­sche La­ge­rung und die Ab­stimm­fre­quenz sind zu be­ach­ten. Zu den Maß­nah­men der Kör­per­schall­däm­mung ge­hö­ren un­ter an­de­rem: An­ord­nung sämt­li­cher dre­hen­der An­lagen­tei­le ein­schließ­lich Mo­to­ren auf Grund­rah­men mit hoch­wirk­sa­men Federschwingungsdämpfern. Ein­bau von elas­ti­schen Un­ter­la­gen, z.B. Profilgummistreifen mit ent­spre­chen­der Sho­re-Här­te oder Mafund Platten zwi­schen den Gerä­ten- und Anlagenfüßen etc. und den Fun­da­men­ten. Schwitzwasserdämmung Die Wär­me­däm­mung von Bau­tei­len mit Ober­flä­chen­tem­pe­ra­tu­ren un­ter Umgebungstaupunkt muss ab­so­lut diffusionsdichte aus­ge­führt wer­den. In­be­trieb­nah­me Vor Inbetriebnahme sind die Geräte mit einer alkoholischen Lösung zu reinigen. Nach erfolgter Inbetriebnahme ist der Austausch aller Filter in allen Geräten auszuführen. Der entsprechende Aufwand sowie das Material hierfür sind einzukalkulieren. Über­prü­fung al­ler Ein­bau­si­tua­tio­nen Kon­trol­le der elek­tri­schen An­schlüs­se vom Gerät, Füh­ler, Reg­ler, Stell­glie­der usw. Kon­trol­le Ein­bau­la­ge der Ven­ti­le und de­ren hy­drau­li­sche Schal­tung, An­bin­dung bauseitiger An­la­gen (falls vor­han­den). Sicherheits-, Verriegelungs- so­wie Klappenfunktionen über­prü­fen. Ein­stel­len der Soll­wer­te, Er­mitt­lung der Pa­ra­me­ter, Todzeiten usw. Über­prü­fen des dy­na­mi­schen Be­triebs­ver­hal­tens, Funk­ti­ons­prü­fung der Re­gel­ge­rä­te, Funk­ti­ons­kon­trol­le der Re­gel­krei­se. Er­stel­lung ei­nes In­be­trieb­nah­me- und Über­ga­be­pro­to­kolls Gemeinsame Inbetriebnahme/Abnahme nach TPrüfVO der Anlagen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit (falls erforderlich) zu Lasten des AN Ein­wei­sung des Kun­den in die Be­die­nung der raumlufttechnischen Anlage Hin­wei­se zur War­tung An- und Ab­fahrt so­wie die zur In­be­trieb­nah­me not­wen­di­gen Gerät­schaf­ten 3      Preisinhalte So­weit in der Aus­schrei­bung und dem Leis­tungs­ver­zeich­nis nichts an­de­res vor­ge­se­hen ist, gilt in Er­gän­zung der ATV/DIN18380 als Nebenleistungen: - Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben. - Arbeitsunterbrechungen bzw. Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen - Mehraufwendungen für Räumen von Material sowie Verlagerung der auszuführenden Leistungen in einen anderen Bau-/Gebäudeabschnitt 4      Abrechnungshinweise Die Abrechnung erfolgt nach Leistungsfortschritt. Der Leistungsforschritt ist mit dem AG als Voraussetzung für die Gestellung der Abschlagsrechnung abzustimmen. Die für die Leistungsfeststellung erforderlichen Unterlagen (bspw. Berechnungsmatrix, markierte Pläne, kumulierte Mengenermittlung, Leistungsmeldungen etc.) werden vom AN nachvollziehbar erstellt und dem AG zu Verfügung gestellt. 5      Revisionsunterlagen In den Ein­heits­prei­sen ent­hal­ten ist die voll­stän­di­ge Gewerke spezifische Dar­stel­lung der ver­trags­mä­ßig er­stell­ten Leis­tung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach in digitaler Form (i.d.R. PDF/ DWG / XLS / DOC) abzugeben. Die­se müs­sen im Ein­zel­nen ent­hal­ten: - Fachbauleitererklärung - Fachunternehmerbescheinigung - Unbedenklichkeitsbescheinigungen - bauaufsichtliche Zulassungen / Brandschutznachweise - Zulassungen - Bezugs- und Herstellernachweise - Datenblätter - Revisionspläne/-schemata - Anlagenbeschreibung - Entsorgungsnachweise - Protokolle (Druck- und Dichtheitsprüfung, Ergebnisse Probenahme, Funktionsprüfung, Parametereinstellungen, Inbetriebnahme, etc.) - Ergebnis der Inbetriebnahme/Abnahme nach TPrüfVO - Einweisung - Pflege- / Wartungsunterlagen - Wartungsangebot
Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
DGNB / QNG 1. Zertifizierung Das Projekt soll mit dem DGNB Zertifikat in "Silber" ausgezeichnet werden. Die offizielle Zertifizierungsversion ist DGNB Neubau Wohngebäude, Version 2023 (NBV23). Zudem wird QNG "Plus" angestrebt. Im Vorfeld wurde eine Bewertung des Projektes durchgeführt. Daraus resultieren Anforderungen an die weitere Planung und Ausführung. 1.1 Mitwirkung des AN Zum Erreichen des Zertifizierungsziels ist die aktive Mitarbeit und Verantwortungsübernahme des Auftragnehmers (AN) erforderlich. Hierbei ist die Koordination, Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen anderen an der Planung und Ausführung Beteiligten, insbesondere mit dem Zertifizierungsmanagement des AG sicherzustellen. Dafür ist seitens des AN ein zentraler Ansprechpartner für die Nachweisführung der Anforderungen auf der Baustelle zu benennen. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe selbständig über die Anforderungen zu informieren und die in den untenstehenden Dokumenten genannten Anforderungen umzusetzen und die erforderlichen  Dokumentationen zu erbringen. Sämtliche in den Dokumenten beschriebenen Anforderungen und Dokumentationen sind bei der Angebotskalkulation zwingend zu berücksichtigen. Folgende Dokumente beschreiben die detaillierten Anforderungen und erforderlichen Dokumentationen seitens des AN und liegen der Ausschreibung bei: A_260115_DGNB23_QNG_LV_Ergänzungen_MPC-BTB+C_V3 B_251121_DGNB_Freigabeprozess_Bauökologie_MPC_BTB+C_V2 C_260422_DGNB23_QNG_Anforderungen_Gewerk_MPC-BTB+C_TGA-Elektro_V1 D_240604_DGNB-Neubau-Version2023-3Auflage_Kriterienmatrix_ENV1.2 E_QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-korr-14.09.2023 F_251121_QNG_Verpflichtungserklärung_Materialien_Auftragserteilung_MPC-BTB+C_V2 F_251121_QNG_Verpflichtungserklärung_Materialien_Fertigstellung_MPC-BTB+C_V2 G_DGNB23_Baustellenprotokoll_MPC-BTB+C H_DGNB23_Mitarbeitereinweisung_MPC-BTB+C
DGNB / QNG
3 KG 430 RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN
3
KG 430 RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN
3.1 Grundleistungen Bauteil B
3.1
Grundleistungen Bauteil B
3.2 Grundleistungen Bauteil C
3.2
Grundleistungen Bauteil C