Kunststofffenster
Montpellier Carré, Heidelberg
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Allgemeine Projektbeschreibung Das Bauvorhaben in der Heidelberger Bahnstadt umfasst die Errichtung zweier Hauptbauteile: Bauteil B mit Serviced Apartments und Bauteil C mit Wohneinheiten. Die Gebäude sollen dem energetischen Standard eines Effizienzgebäudes 40 entsprechen. Der Standort liegt am Rande der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Bahnstadt, direkt angrenzend an das Bahngelände und die Montpellierbrücke, mit direkter Anbindung in die Innenstadt. In unmittelbarer Nähe befinden sich der neue Europaplatz sowie das „Congress Center Heidelberg“. Bauteil B – Serviced Apartments In Bauteil B entsteht ein Beherbergungsbetrieb mit insgesamt 146 Zimmern, verteilt auf fünf oberirdische Geschosse (E0–E4). Im Untergeschoss befinden sich Tiefgarage, Anlieferungsbereiche und Technikräume. Bauteil C – Wohneinheiten Bauteil C umfasst drei miteinander verbundene Häuser mit jeweils eigenem Treppenhaus und Aufzug, wodurch alle Geschosse barrierefrei erreichbar sind. Auf vier Geschossen entstehen insgesamt 86 Wohnungen: · Haus 1: 27 Einheiten · Haus 2: 31 Einheiten · Haus 3: 28 Einheiten Die meisten Wohnungen verfügen über Loggien, Balkone oder Terrassen; im obersten Geschoss sind Dachterrassen vorgesehen. Der begrünte Innenhof wird um eine Kinderspielfläche ergänzt. Flächenbilanz Bauteil B – Serviced Apartments · Obergeschosse (E0–E4):   6.075 m² · Untergeschoss:       2.765 m² Bauteil C – Wohneinheiten · Obergeschosse (E0–E4):   5.550 m² · Untergeschoss:       4.580 m² Gesamt Bauteile B + C · Summe:          18.890 m² Gemeinsame Tiefgarage (Grundfläche) · UG:                                             3.795 m² Tragkonzept Die Gründung erfolgt auf Grundlage des Bodengutachtens über Streifen- und Einzelfundamente oberhalb des Grundwassers. In den Untergeschossen der Bauteile B und C bilden Stützen und Außenwände die tragenden Bauteile. Die Decken werden als Flachdecken ausgebildet, ergänzt durch Unterzüge zur Aufnahme der Streckenlasten aus den darüber liegenden Wänden. Die Gebäudeaussteifung in den drei Bauteilen erfolgt durch zentral angeordnete Erschließungskerne und Teile der Außenwände. Innenliegende Wandscheiben sind gemäß Erdbebennachweis dimensioniert.
Allgemeine Projektbeschreibung
Technische Vorbemerkungen 1. Allgemeines Die nachstehenden technischen Vorbemerkungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen (VOB/B) und den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (VOB/C). Sämtliche genannten Normen, Richtlinien und Prüfgrundlagen sind in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung anzuwenden. Dem Leistungsverzeichnis beigefügte Fensterübersichten dienen der Darstellung der Aufteilung, Öffnungsarten und der vorgesehenen Konstruktionen. Die tatsächlichen Größen und Einbaumaße sind vor Fertigung durch den Auftragnehmer vor Ort aufzunehmen und mit den Planungsunterlagen abzugleichen. Abweichungen der Rohbaumaße von den zulässigen Toleranzen nach DIN 18202 sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Detailzeichnungen gelten als Kalkulationshilfe und zeigen mögliche Lösungen. Abweichende, gleichwertige Lösungen sind zulässig, müssen jedoch eindeutig erkennbar dargestellt und der Bauleitung zur Freigabe vorgelegt werden. Die Fertigung darf erst nach schriftlicher Freigabe der Ausführungsunterlagen erfolgen. 2. Normen und Richtlinien Für Planung, Herstellung, Lieferung und Montage gelten insbesondere: DIN 18055 – Fenster: Anforderungen und Prüfungen DIN 18008 – Glas im Bauwesen DIN 4108 – Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109 – Schallschutz DIN EN 12207 – Luftdurchlässigkeit DIN EN 12208 – Schlagregendichtigkeit DIN EN 12210 – Widerstand gegen Windlast DIN EN ISO 10077 – Wärmedurchlasswiderstand DIN EN 14351-1 – Produktnorm Fenster und Außentüren DIN 18542 / DIN 18540 / DIN 18545 – Fugendichtstoffe / Verglasungsabdichtungen DIN 18202 – Toleranzen im Hochbau RAL-GZ 695 / RAL-GZ 716 – Herstellung und Montage von Fenstern ift-Richtlinien und Herstellervorschriften Diese Normen sind verbindlich und Grundlage für Ausführung, Prüfung und Abnahme. 3. Konstruktions- und statische Anforderungen Die Fensterkonstruktion muss alle aus Wind, Eigenlast, Nutzlast und Bedienkräften resultierenden Kräfte sicher aufnehmen und in den Baukörper abtragen. Die statische Bemessung erfolgt nach DIN EN 1991-1-4 sowie nach DIN EN 12210 zur Ermittlung der Windwiderstandsklasse. Unter den anzunehmenden Lasten darf die Durchbiegung der Profile nicht mehr als L/200, jedoch maximal 15 mm betragen. Für Verglasungen gelten die Grenzwerte gemäß DIN 18008; die Durchbiegung zwischen den Scheibenkanten ist auf L/300 bzw. max. 8 mm begrenzt. 4. Bauphysikalische Anforderungen 4.1 Wärmeschutz Die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der DIN 4108 sowie der DIN EN ISO 10077 für Uf-, Ug- und Psi-Werte sind einzuhalten. Die Werte müssen durch systembezogene Prüfungen oder zertifizierte Rechenverfahren nachgewiesen werden. 4.2 Feuchteschutz Anschlüsse müssen so ausgeführt werden, dass Feuchte in Konstruktion und Baukörper verhindert und Kondensatbildung vermieden wird. Es ist das Prinzip „innen dichter als außen“ anzuwenden. 4.3 Schallschutz Der erforderliche Schallschutz richtet sich nach DIN 4109. Das angegebene Schalldämmmaß ist systembezogen nachzuweisen. Fensteranschlüsse sind so auszuführen, dass die Schallschutzanforderungen real erreicht werden. Hohlräume sind vollflächig zu verfüllen. Metallische Bauteile sind rückseitig zu entdröhnen. 5. Werkstoffe 5.1 Kunststoffprofile Es dürfen ausschließlich Profile aus hochwertigem, UV-stabilisiertem Hart-PVC gemäß RAL-GZ 716 eingesetzt werden. Die Eckverbindungen sind stumpf zu verschweißen; die Schweißfestigkeit muss den systembezogenen Prüfvorgaben entsprechen. 5.2 Verstärkungen Stahlverstärkungen sind entsprechend den Systemanforderungen korrosionsgeschützt auszuführen (z. B. Verzinkung nach DIN EN 10346). Nicht zugängliche Stahlteile sind vollflächig geschützt auszuführen. 5.3 Dichtungen Dichtprofile müssen aus EPDM oder gleichwertigen Werkstoffen bestehen und die Vorgaben der RAL-Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen. Ihre Verträglichkeit mit angrenzenden Werkstoffen ist nachzuweisen. 5.4 Dichtstoffe Für Baukörperanschlussfugen gilt DIN 18540 sowie das IVD-Merkblatt Nr. 9. Für Verglasungen gilt DIN 18545. 6. Beschläge und Bedienung Beschläge müssen die Anforderungen der EN 13126 erfüllen, korrosionsbeständig sein und für die Fenstergröße geeignet dimensioniert werden. Fehlbedienungssperren sowie ggf. Öffnungsbegrenzer sind gemäß Ausstattung vorzusehen. Die Bedienung muss leichtgängig und sicher möglich sein. 7. Verglasung Die Verglasung erfolgt nach DIN 18361 und DIN 18008 unter Berücksichtigung der Vorgaben des Glasherstellers. Tragklötze und Distanzklötze bestehen aus formstabilem, weichmacherfreiem Kunststoff und müssen die Lastabtragung dauerhaft gewährleisten. Glashalteleisten sind dicht zu stoßen und austauschbar auszuführen. 8. Montage und Baukörperanschluss Der Einbau erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik sowie nach den RAL-Montagerichtlinien. Die Anschlussfugen müssen: innen luft- und dampfdicht, mittig wärmedämmend und vollflächig verfüllt, außen schlagregendicht und diffusionsoffen ausgeführt werden. Anschlüsse dürfen Bewegungen aus Baukörper und Profilen aufnehmen, ohne Schaden zu verursachen. Schwellen sind dauerhaft gegen aufsteigende Feuchte abzudichten, Entwässerungswege sind freizuhalten. Verschraubungen im Wasserablaufbereich sind gegen Feuchtigkeitseintritt abzudichten. 9. Fensterbänke Fensterbänke sind so auszubilden, dass das Wasser kontrolliert nach außen abläuft. Übergänge und seitliche Abschlüsse sind dauerhaft dicht herzustellen. Unterhalb der Fensterbank ist ein geeigneter Dämmstoff einzubauen. Bei Metallfensterbänken mit hoher Ausladung sind zusätzliche Befestigungen vorzusehen. Eine rückseitige Entdröhnung ist erforderlich. 10. Schutzmaßnahmen Profile, Glasflächen und angrenzende Bauteile sind während der Bauphase gegen Verschmutzung und Beschädigungen zu schützen. Schutzfolien sind vor der Abnahme in Abstimmung mit der Bauleitung zu entfernen. 11. Revisionsunterlagen Folgende Unterlagen sind nach Fertigstellung in zweifacher Papierform sowie in zweifacher digitaler Form (PDF und DWG/DXF) zu übergeben: Werkstatt- und Montagezeichnungen Prüfzeugnisse und Zulassungen Materialdokumentationen Wartungs-, Bedienungs- und Pflegeanleitungen ggf. Prüf- und Messprotokolle Abnahmebescheinigungen 12. Wartung Der Auftragnehmer hat einen detaillierten Wartungsvertrag vorzulegen, der die regelmäßige Funktionsprüfung und Pflege der beschlags- und sicherheitsrelevanten Bauteile beschreibt.
Technische Vorbemerkungen
DGNB / QNG 1. Zertifizierung Das Projekt soll mit dem DGNB Zertifikat in "Silber" ausgezeichnet werden. Die offizielle Zertifizierungsversion ist DGNB Neubau Wohngebäude, Version 2023 (NBV23). Zudem wird QNG "Plus" angestrebt. Im Vorfeld wurde eine Bewertung des Projektes durchgeführt. Daraus resultieren Anforderungen an die weitere Planung und Ausführung. 1.1 Mitwirkung des AN Zum Erreichen des Zertifizierungsziels ist die aktive Mitarbeit und Verantwortungsübernahme des Auftragnehmers (AN) erforderlich. Hierbei ist die Koordination, Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen anderen an der Planung und Ausführung Beteiligten, insbesondere mit dem Zertifizierungsmanagement des AG sicherzustellen. Dafür ist seitens des AN ein zentraler Ansprechpartner für die Nachweisführung der Anforderungen auf der Baustelle zu benennen. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe selbständig über die Anforderungen zu informieren und die in den untenstehenden Dokumenten genannten Anforderungen umzusetzen und die erforderlichen  Dokumentationen zu erbringen. Sämtliche in den Dokumenten beschriebenen Anforderungen und Dokumentationen sind bei der Angebotskalkulation zwingend zu berücksichtigen. Folgende Dokumente beschreiben die detaillierten Anforderungen und erforderlichen Dokumentationen seitens des AN und liegen der Ausschreibung bei: A_251121_DGNB23_QNG_LV_Ergänzungen_MPC-BTC_V1B_251121_DGNB_Freigabeprozess_Bauökologie_MPC_BTC_V1C_251121_DGNB23_QNG_Anforderungen_Gewerk_MPC-BTC_Kunststofffenster_Sonnenschutz_V1D_240604_DGNB-Neubau-Version2023-3Auflage_Kriterienmatrix_ENV1.2E_QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-korr-14.09.2023F_251121_QNG_Verpflichtungserklärung_Materialien_Auftragserteilung_MPC-BTC_V1F_251121_QNG_Verpflichtungserklärung_Materialien_Fertigstellung_MPC-BTC_V1G_DGNB23_Baustellenprotokoll_MPC-BTCH_DGNB23_Mitarbeitereinweisung_MPC-BTC
DGNB / QNG
01 Bauteil B
01
Bauteil B
1
[1]
E
01.01 Kunststofffenster
01.01
Kunststofffenster
01.02 Fensterbänke
01.02
Fensterbänke
01.03 Abstursicherung
01.03
Abstursicherung
01.04 Sonnenschutz
01.04
Sonnenschutz
02 Bauteil C
02
Bauteil C
2
[2]
E
02.01 Kunststofffenster
02.01
Kunststofffenster
02.02 Fensterbänke
02.02
Fensterbänke
02.03 Absturzsicherung
02.03
Absturzsicherung
02.04 Sonnenschutz
02.04
Sonnenschutz