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Allgemeine Projektbeschreibung Das Bauvorhaben in der Heidelberger Bahnstadt umfasst die Errichtung zweier Hauptbauteile: Bauteil B mit Serviced Apartments und Bauteil C mit Wohneinheiten. Der Standort liegt am Rande der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Bahnstadt, direkt angrenzend an das Bahngelände und die Montpellierbrücke, mit direkter Anbindung in die Innenstadt. In unmittelbarer Nähe befinden sich der neue Europaplatz sowie das „Congress Center Heidelberg“.
Bauteil B – Serviced Apartments
In Bauteil B entsteht ein Beherbergungsbetrieb mit insgesamt 146 Zimmern, verteilt auf fünf oberirdische Geschosse (E0–E4). Im Untergeschoss befinden sich Tiefgarage, Anlieferungsbereiche und Technikräume.
Bauteil C – Wohneinheiten
Bauteil C umfasst drei miteinander verbundene Häuser mit jeweils eigenem Treppenhaus und Aufzug, wodurch alle Geschosse barrierefrei erreichbar sind. Auf vier Geschossen entstehen insgesamt 86 Wohnungen:
· Haus 1: 27 Einheiten
· Haus 2: 31 Einheiten
· Haus 3: 28 Einheiten
Die meisten Wohnungen verfügen über Loggien, Balkone oder Terrassen; im obersten Geschoss sind Dachterrassen vorgesehen. Der begrünte Innenhof wird um eine Kinderspielfläche ergänzt.
Flächenbilanz
Bauteil B – Serviced Apartments
· Obergeschosse (E0–E4): 6.075 m²
· Untergeschoss: 2.765 m²
Bauteil C – Wohneinheiten
· Obergeschosse (E0–E4): 5.550 m²
· Untergeschoss: 4.580 m²
Gesamt Bauteile B + C
· Summe: 18.890 m²
Gemeinsame Tiefgarage (Grundfläche)
· UG: 3.795 m²
Tragkonzept
Die Gründung erfolgt auf Grundlage des Bodengutachtens über Streifen- und Einzelfundamente oberhalb des Grundwassers.
In den Untergeschossen der Bauteile B und C bilden Stützen und Außenwände die tragenden Bauteile. Die Decken werden als Flachdecken ausgebildet, ergänzt durch Unterzüge zur Aufnahme der Streckenlasten aus den darüber liegenden Wänden.
Die Gebäudeaussteifung in den drei Bauteilen erfolgt durch zentral angeordnete Erschließungskerne und Teile der Außenwände. Innenliegende Wandscheiben sind gemäß Erdbebennachweis dimensioniert.
Allgemeine Projektbeschreibung
Anlagenbeschreibung Heizung Kälte:
Die Fernwärme Übergabestation befindet sich in dem UG der Liegenschaft und ist durch den AN zu liefern. Schnittstellen sind die Absperrungen direkt nach Gebäudeeintritt. Die Einführung der Fernwärmeleitungen wird in Bauteil B Achse B1/CA, 2. Untergeschoss durchgeführt .Über einen Pufferspeicher wird der Verteiler gespeist. Eine Sommer Winter Umschaltung sorgt dafür, dass der Verteiler im Sommer mit dem Medium Kaltwasser und im Winter mit dem Medium Heißwasser beaufschlagt wird. Die Massenströme sind so gewählt, dass der hydraulische Abgleich über die ABQM´s gewährleistet ist. Vom Verteiler werden die einzelnen Etagen im Zweileitersystem erschlossen. Als Wärme-/Kälteübertrager werden ULK´s eingesetzt. Ein separater Kältestrang der hydraulisch vor der Sommer/Winterumschaltung und somit nach dem Pufferspeicher (Kälte) abgegriffen wird stellt die EDV-Kühlung sicher.
MSR:
Für die Sommer Winter Umschaltung, sowie die nachgeschaltete Regelung wird ein Kleinverteiler mit Bediendisplay vorgesehen. Die Sommer Winter Umschaltung erfolgt außentemperaturabhängig. Außentemperatur < 19°C Heizbetrieb aktiv über die hinterlegte Heizkurve wird in Abhängigkeit der Außentemperatur die Vorlauftemperatur ausgeregelt.
Zwischen 19,1°C und 20,5°C weder Heizen noch Kühlen aktiv.
Bei einer Temperatur > 20,5°C wird der Kühlbetrieb aktiviert.
Die ULK´s verfügen über einen 230V Eingang der den Heizbetrieb aktiviert. Zusätzlich haben die ULK´s auch einen separaten 230V Eingang der den Kühlbetrieb aktiviert.
Über die vorgenannten Regelparameter wird so die Umschaltung an den ULK´s gewährleistet. Zusätzlich ist im EG der Liegenschaft eine Umschaltung über jeweils einen Schalter vorgesehen. Dieser Schalter übersteuert die
außentemperaturabhängige Regelung
Lüftung:
Für die beiden innenliegenden WC´s sind dezentrale Wohnungslüftungen als Fassadeneinbau vorgesehen. Je Sanitärkern werden 2x Viessmann Vitovent 100-D eingesetzt.
Anlagenbeschreibung
Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung 1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18380 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen.
Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben.
2 Angaben zur Ausführung
2.1 Allgemeines
Die Ausführungszeichnungen werden dem AN via Planserver zur Verfügung gestellt.
Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen gelten als Nebenleistungen.
2.2 Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungsflächen
Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben.
Ggfs. zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch.
Das Umsetzen der Lagerplätze in Abhängigkeit der anderen Ausbaugewerke ist zu berücksichtigen.
Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN bzw. vom AG zu Lasten des AN gestellt.
Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung durch den AG gestellt.
Die WC-Container und deren wöchentliche Reinigung ist Sache des AG.
Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang des AN enthalten und eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehende Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, Unvorhergesehenes usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN.
Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen.
Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN kostenlos wiederherzustellen.
2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht
Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen.
2.4 Personal
Der AN verpflichtet sich, die erforderlichen Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen. Durch den AN verschuldeter Terminverzug ist durch verstärkten/optimierten Personal- und Materialeinsatz sowie im 2-Schichtbetrieb bzw. durch Samstagarbeit zu kompensieren.
Für die Abstimmung der Leistungserbringung sowie für die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw. Polier, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und über die gesamte Dauer der Bauzeit anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von PG zulässig.
Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten.
Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein.
Es wird vorsorglich darauf aufmerksam gemacht, dass bei Nichteinhaltung der Arbeitsschutzrichtlinien / Unfallverhütungsvorschriften o. dgl. nach Ermahnungen und keiner Besserung des jeweiligen Sachverhaltes unverzüglich zum Schutze von Personen Baustellenverweise ausgesprochen werden können. Diese sind unverzüglich abzuberufen und zu ersetzen.
2.5 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen
Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der Ausschreibung und der Ausführungspläne sowohl die Werks- bzw. Montageplanung als auch die Bestands- bzw. Revisionspläne zu erstellen. Aus den Planungen/Plänen müssen sämtliche Einzelheiten ersichtlich sein. Soweit erforderlich bzw. auf Wunsch der Fachbauleitung sind schriftliche Erläuterungen z. B. für die Ausführung der Anlagen, Leitungs- und Kanalverlegung usw. den Bestands- bzw. Revisionsplänen beizufügen.
Die Zusammenstellung aller für die MSR erforderlichen Materiallisten und Leistungsangaben sowie Abstimmung der erforderlichen Regelkomponenten vor Ausführung ist im Leistungsumfang des AN enthalten.
Die Verantwortung für die technisch einwandfreie, den anerkannten Regeln der Baukunst entsprechende Ausführung trägt allein der Auftragnehmer. Der Leistungsumfang umfasst alle Leistungen und Nebenleistungen, die für die Gesamtleistung erforderlich sind, auch wenn sie nicht im Einzelnen beschrieben sind.
Im gesamten Bauvorhaben dürfen für gleiche Anforderungen bzw. Aufgaben nur Materialien gleichen Fabrikats und Typs eingesetzt werden.
Alle angebotenen und zu verwendenden Materialien müssen die entsprechend ihrem Einsatz gültigen Bauartzulassungen, VDE-Zeichen, PA-I-Zulassungen, Typenschilder und Zulassungsbescheide etc. haben und auch den jeweils zutreffenden Normen entsprechen.
Es werden Baubesprechungen örtlich erfolgen. Der Auftragnehmer ist im Rahmen der Mitwirkungs- und Kooperationspflicht verpflichtet, einen bevollmächtigten Vertreter zum entsprechenden Leistungszeitraum zu entsenden.
Erhöhter und unzumutbarer Lärm durch einen Leistungsabschnitt ist rechtzeitig dem Auftraggeber mit Vorlauf in Kenntnis zu setzen. Hierbei muss dem Auftraggeber die Möglichkeit gegeben werden, ggf. Vorsorgemaßnahmen und Informationen weiterzuleiten.
Das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten aller erforderlichen Arbeitsgerüste und Hebebühnen, auch höher als 3,50 m Arbeitshöhe, für die eigene Leistung erfolgt durch den AN, sofern nicht im LV etwas anderes beschrieben ist.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein tragbarer Feuerlöscher nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Das Reinigen der Anlagenteile, Entfernen von Schutzfolien und Aufklebern etc. vor Übergabe ist in die auszuführende Leistung einzukalkulieren.
Ausführung
Alle Anlagenteile sind inklusive interner Verkabelung, zugehöriger Geräte und zum Betrieb notwendigem Zubehör anzubieten. Das Leistungsprogramm deckt somit die komplette betriebsfertige Anlage ab.
Heizkörper aus- und wieder einbauen ist für bspw. Verputz- und Malerarbeiten in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Anlagenschema Technikzentrale
In jeder Technikzentrale ist ein Anlagenschema als Gesamtschaltbild mit Darstellung aller Anlagenteile sowie kompletter Sensorik und Aktorik auf einer PVC-Platte aufgedruckt aufzuhängen.
Verlegung von Rohrleitungen, Koordination
Alle Rohrleitungen sind in solchen Abständen von anderen Installationen, insbesondere von Kabelpritschen, zu verlegen, dass die Leitungssysteme einwandfrei montiert und isoliert werden können.
Bei Kabelpritschen ist darauf zu achten, dass die Kabel einwandfrei eingelegt werden können. Die Leitungsführung hat generell über festgelegte und mit allen Gewerken koordinierte Trassen zu erfolgen.
Auf die Längenausdehnung ist zu achten. Erforderliche Maßnahmen sind zu treffen.
Beim Einbau von Absperr-, Mess- und Regeleinrichtungen müssen lösbare Verbindungen in Form von Verschraubungen bzw. Flanschen montiert werden.
Bei der Montage von Rohrleitungen auf dem RFB gegen Erdreich ist darauf zu achten, dass konzeptabhängig gegebenenfalls eine Abdichtungsbahn zu unterlegen ist. Vor Beginn der Installation ist daher zwingend Rücksprache mit der Bauleitung zu halten.
Die Rohrleitungen der einzelnen Heizkreise sind abschnittsweise absperr-, regulier- und entleerbar sowie untereinander voreinstellbar auszuführen.
Weiterhin sind alle Rohrleitungen so auszuführen, dass ein geschoss- und abschnittsweises Abdrücken möglich ist.
Festpunkte
Festpunkte dürfen nur gem. Absprache mit dem AG und mit Zustimmung des Statikers des AN angeordnet werden. Die Horizontalkräfte sind rechtzeitig zu ermitteln.
Abnahmen
Die geforderten Betriebsbeschreibungen, Bedienungs- und Wartungsanweisungen sowie Revisionsunterlagen müssen zur Abnahme vollständig und geprüft vorliegen.
Alle Anlagenteile müssen ordnungsgemäß beschildert und bezeichnet sein.
Elektrische Anschlüsse
Herstellen der Elektroanschlüsse einschl. Auflegen der bauseitig verlegten Kabel muss an allen Einrichtungen, Geräten und Schaltschränken etc. vom Auftragnehmer selbst ausgeführt werden (Kabel werden bauseitig verlegt). Die Kosten hierfür sind in die entsprechenden Positionen im LV einzurechnen (ein besonderer Hinweis im LV erfolgt nicht).
Dem Elektroinstallateur ist rechtzeitig ein Stromlaufplan jedes Gerätes zu übergeben. Hieraus müssen alle Angaben, wie Stromaufnahme, Spannung, Anzahl der Adern, Ex-Schutz etc., ersichtlich sein.
Für falsche, fehlende oder zu spät abgegebene Angaben haftet der Auftragnehmer.
Korrosionsschutz
Alle gebäudetechnischen Anlagenteile sind, soweit sie korrosionsgefährdet sind, mit 2 × 80 µ AGI Q 151 Beschichtung (kleberbeständig) auszuführen.
Schutz der Anlagenteile während der Bauzeit
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Bauzeit alle Anlagenteile, Geräte, Kanäle und Rohrleitungen ordnungsgemäß geschützt sind und kein Schmutz eindringen kann.
Empfindliche Einbauteile (Heizkörper, Bauwerkseinbauteile usw.) müssen so verpackt angeliefert und geschützt werden, dass sie während der Montage und Bauzeit weder verschmutzt noch beschädigt werden können.
Rohrkennzeichnung und Beschilderung
Die Rohrleitungen sind mit Farbkennringen und Kennbuchstaben sowie Flussrichtungspfeilen zu versehen. Als Grundlage dient die DIN 2404. Die Ausführung bestimmt der AG.
Alle wichtigen Anlagenteile und Feldgeräte sind mit mehrschichtigen Resopal-Bezeichnungsschildern zu kennzeichnen. Sofern isoliert oder ummantelt, sind die Kennungen jeweils auf der äußersten Schicht anzubringen.
Potenzialausgleiche
Für galvanisch getrennte Anlagenteile sind die Potenzialausgleiche zu erstellen und anzugeben.
Druckprüfungen
Das Rohrleitungsnetz ist vor Anbringen der Dämmung einer Druckprüfung zu unterziehen. Abschnittsweise Druckprüfung, Spülung sowie ggf. Inbetriebnahme der Rohrleitungen, Anlagenteile etc. ist in die auszuführende Leistung einzukalkulieren.
Die Druckprüfungen sind mit Wasser auszuführen. Der Probedruck beträgt das 1,5-fache des Betriebsdruckes, jedoch mindestens 6 bar. Die Standzeit beträgt 24 Stunden. Ein Messprotokoll ist zu erstellen.
Nach erfolgreicher Druckprobe des gesamten Systems und Fertigstellung der gesamten Installationen ist das gesamte System zu spülen, um Verunreinigungen auszutragen. Armaturen, Rohrleitungsteile, Kessel und Behälter, die nicht für diese Probedrücke ausgelegt sind, müssen bei der Druckprobe abgetrennt werden.
Entwässerungsleitungen, sofern im Auftrag enthalten, sind nach DIN 4033 zu prüfen. Der AG ist vor Ausführung dieser Maßnahmen schriftlich zu benachrichtigen. Alle erforderlichen Materialien wie z. B. Stopfen, Armaturen, Blindflansche etc. zur Durchführung der Druckprobe und Spülung sind vom Auftragnehmer beizustellen.
Aufgrund des Baufortschrittes kann es vorkommen, dass Teilbereiche vorzeitig einer Druckprobe zu unterziehen sind. Dieses abschnittsweise Abdrücken ist einzukalkulieren.
Bei Druckproben in Teilabschnitten sind die Bereiche unter Beifügung einer Skizze eindeutig aufzuzeigen. Sämtliche Zertifikate werden Bestandteil der Revisionsunterlagen.
Entlüften
Nach dem Füllen ist die Anlage vollständig zu entlüften. Der Zustand der Entlüftung ist nach 3 und 10 Betriebstagen nochmals zu überprüfen. Ein mehrfaches Entlüften aufgrund von nachträglichem Ausgasen ist einzukalkulieren.
Funktionsheizen / Belegreifheizen
Alle Estriche müssen vor dem Verlegen der Oberbeläge aufgeheizt werden.
Das Aufheizen erfolgt in Teilabschnitten gemäß Vorgabe AG. Die Vorlauftemperaturen sind gemäß dem Aufheizprotokoll, das der Estrichleger zur Verfügung stellt, einzustellen. Die Vorlauftemperatur muss solange aufrechterhalten bleiben, bis die Ausgleichsfeuchten gem. Tabelle erreicht sind.
Die Wärmeerzeugung stellt der AN zur Verfügung, die Verbrauchskosten gehen zu Lasten des AG.
Vorbereiten der Übergabe
Das Bedienungspersonal des AG ist einzuweisen. Die Anlagen werden so lange unter Aufsicht des AN betrieben, bis die einwandfreie Funktion gewährleistet ist und das eingewiesene Personal die Kontrolle übernehmen kann.
Rechtzeitig vor dem vereinbarten Übergabetermin ist mit dem Probebetrieb zu beginnen.
Veranlassen bei Behörden
Anlagen, die behördlichen Vorschriften, Auflagen oder Genehmigungen unterliegen, hat der AN rechtzeitig mit den zuständigen Stellen zu klären und ggf. erforderliche Unterlagen zu erstellen und einzureichen.
Genehmigungsgebühren übernimmt der AG.
Brand- / Rauchschutz (Rohrdurchführungen)
Bei Wand- und Deckendurchbrüchen sind Zwischenräume (Luftspalt zu Bauteil) vom AN luftdicht und feuerbeständig zu schließen. Die Auflagen des Brandschutzes sind zu berücksichtigen.
Rohrverarbeitung
Schweißnähte für Rohrleitungen sind nach neuester Fassung der DIN 8563 und DIN 8564 auszuführen.
Werden zum Trennen Werkzeuge verwendet, die den Rohrquerschnitt einengen, dann müssen vor dem Verbinden diese Verengungen beseitigt werden.
Bei vorgesehenen Anstrichen sind die Oberflächen von Rost, Öl, Schmutz, Kalk, Staub, Zunder, Ausblühungen sowie anderen Fremdstoffen zu reinigen. Eventuell beschädigte Verzinkungen sind auszubessern.
Materialien
Die Materialien der Rohrleitungen, Geräte und Einbauteile sind vom AN so zu wählen, dass sie gegen die Betriebsmedien beständig sind.
Vor Ausführung der Arbeiten hat der AN dem AG eine Bewertung nach Wasseranalyse des Korrosionsverhaltens vorzulegen.
Fugen
Dauerelastische Fugen zwischen Einbauteilen und dem Bauwerk werden bauseits ausgeführt.
Einrichtungsgegenstände sind nur mit zugelassenen Montage-/Dämmstreifen zur Entkopplung vom Bauwerk und zum Schutz zu montieren.
Materialbeschreibung Dämmung
Sämtliche Dämmstoffe müssen den Anforderungen nach DIN 18421 entsprechen und in nicht brennbarer Ausführung nach DIN 4102 (in Ausnahmefällen schwer entflammbar) ausgeführt werden.
Die Mineralfasermatten müssen eine Wärmeleitfähigkeit von mind. 0,04 W/mK haben.
Befestigungen, Aufhängekonstruktionen
Für die Befestigungen und Aufhängekonstruktionen, die sichtbar bleiben, sind Musterausführungen vorzulegen bzw. zu montieren und genehmigen zu lassen.
Sämtliche Anlagenteile sind lösbar zu befestigen.
Sämtliche Befestigungen und Aufhängungen sind durch Bohren und Verdübeln nach den Vorgaben des Statikers des AN auszuführen.
Die Verwendung von Schussapparaten ist untersagt.
Die Befestigung der Rohrleitungen und die Trassenführung haben so zu erfolgen, dass Kräfte, die aus der Ausdehnung und durch Gewichtskräfte entstehen, kompensiert werden. Die Kompensation hat vorwiegend durch Dehnungsbögen zu erfolgen. Wellrohr bzw. andere Dehnungskompensatoren sind nur in Ausnahmefällen und nach Freigabe des AG einzusetzen.
Die Kompensation der Kräfte und der Eintrag in Festpunkte sind durch Berechnung (Rohrstatik) nachzuweisen. Die Verlegerichtlinien des jeweiligen Herstellers sind zu beachten.
Soweit der Baukörper aus einer Stahlkonstruktion besteht, dürfen zur Befestigung ohne Genehmigung des Prüfstatikers keine Bohrungen oder Schweißungen in bzw. an statisch tragenden Teilen durchgeführt werden. In solchen Fällen sind ggf. Aufhängeklammern vorzusehen.
Bei Benutzung von Ankerschienen für Befestigungen sind die zulässigen Traglasten mit dem Statiker abzustimmen. Es dürfen nur vom Institut für Bautechnik in Berlin allgemein bauaufsichtlich und baurechtlich zugelassene Dübel verwendet werden. Der Bieter hat vor Ausführung die Zulassungsbescheide der von ihm verwendeten Dübel beizufügen.
Der Auftragnehmer hat alle Dübel nach den in den Zulassungsbescheiden festgelegten Anforderungen, insbesondere den allgemeinen und besonderen Bestimmungen über die Anwendung, die zulässigen Lasten, die Montage, deren Kontrolle sowie die Überwachung der Ausführung der Dübelmontage, in eigener Verantwortung zu wählen und auszuführen.
Die Montage von Dübeln, die in die Unterseiten von Decken und anderen Bereichen in der durch Lastspannungen erzeugten Zugzone gedübelt werden, muss mit Statiker und Prüfstatiker des AN abgestimmt werden.
Schallschutzmaßnahmen
Bezüglich der schalltechnischen Anforderungen gelten die einschlägigen DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und behördlichen Auflagen, sofern im LV oder in einem Anhang zu den ZTV keine höheren Anforderungen gestellt sind.
Körperschalldämmung
Alle Anlagen oder Anlagenteile, von denen Körperschall ausgehen kann, sind einwandfrei körperschallgedämmt aufzustellen und anzuschließen. Evtl. zusätzliche Forderungen in Bezug auf die elastische Lagerung und die Abstimmfrequenz sind zu beachten.
Zu den Maßnahmen der Körperschalldämmung gehören unter anderem:
Anordnung sämtlicher drehender Anlagenteile einschließlich Motoren auf Grundrahmen mit hochwirksamen Federschwingungsdämpfern
Einbau von elastischen Unterlagen, z. B. Profilgummistreifen mit entsprechender Shore-Härte oder Mafund-Platten zwischen den Geräte- und Anlagenfüßen etc. und den Fundamenten
Schwitzwasserdämmung
Die Wärmedämmung von Bauteilen mit Oberflächentemperaturen unter Umgebungstaupunkt muss absolut diffusionsdicht ausgeführt werden.
Kernbohrungen
Kernbohrungen sind grundsätzlich vor der Durchführung der Bauleitung anzuzeigen. Kernbohrungen bis 60 mm sind anhand der Planeintragungen mit einzukalkulieren.
Befüllung der Anlage
Das Füllen des Heizungsnetzes hat mit aufbereitetem Wasser gem. VDI 2035 mit mobiler Wasseraufbereitung einschl. Leihgebühr, Transport, Betriebsstoffe, Chemikalien und Herstellen/Trennen von Anschlüssen zu erfolgen.
Die ordnungsgemäße Befüllung der Anlage ist mittels Probenahme nachzuweisen.
Inbetriebnahme
Überprüfung aller Einbausituationen
Kontrolle der elektrischen Anschlüsse vom Gerät, Fühler, Regler, Stellglieder usw.
Kontrolle Einbaulage der Ventile und deren hydraulische Schaltung, Anbindung bauseitiger Anlagen (falls vorhanden)
Sicherheits-, Verriegelungs- sowie Klappenfunktionen überprüfen
Einstellen der Sollwerte, Ermittlung der Parameter, Todzeiten usw.
Überprüfen des dynamischen Betriebsverhaltens, Funktionsprüfung der Regelgeräte, Funktionskontrolle der Regelkreise
Durchführung des hydraulischen Abgleiches
Erstellung eines Inbetriebnahme- und Übergabeprotokolls
Entlüften der gesamten Anlage
Gemeinsame Inbetriebnahme/Abnahme nach TPrüfVO der Anlagen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit (falls erforderlich) zu Lasten des AN
Einweisung des Kunden in die Bedienung der Heizungsanlage
Hinweise zur Wartung
An- und Abfahrt sowie die zur Inbetriebnahme notwendigen Gerätschaften
3 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der ATV/DIN 18380 als Nebenleistungen:
Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben
Arbeitsunterbrechungen bzw. Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen
Mehraufwendungen für Räumen von Material sowie Verlagerung der auszuführenden Leistungen in einen anderen Bau-/Gebäudeabschnitt
4 Abrechnungshinweise
Die Abrechnung erfolgt nach Leistungsfortschritt.
Der Leistungsfortschritt ist mit dem AG als Voraussetzung für die Gestellung der Abschlagsrechnung abzustimmen. Die für die Leistungsfeststellung erforderlichen Unterlagen (bspw. Berechnungsmatrix, markierte Pläne, kumulierte Mengenermittlung, Leistungsmeldungen etc.) werden vom AN nachvollziehbar erstellt und dem AG zur Verfügung gestellt.
5 Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige gewerkespezifische Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen.
Die Revisionsunterlagen sind 1-fach in digitaler Form (i. d. R. PDF / DWG / XLS / DOC) abzugeben.
Diese müssen im Einzelnen enthalten:
Fachbauleitererklärung
Fachunternehmerbescheinigung
Unbedenklichkeitsbescheinigungen
bauaufsichtliche Zulassungen / Brandschutznachweise
Zulassungen
Bezugs- und Herstellernachweise
Datenblätter
Revisionspläne/-schemata
Anlagenbeschreibung
Entsorgungsnachweise
Protokolle (Druck- und Dichtheitsprüfung, Ergebnisse Probenahme, Funktionsprüfung, Parametereinstellungen, Inbetriebnahme etc.)
Ergebnis der Inbetriebnahme/Abnahme nach TPrüfVO
Einweisung
Pflege- / Wartungsunterlagen
Wartungsangebot
Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
DGNB / QNG 1. Zertifizierung
Das Projekt soll mit dem DGNB Zertifikat in "Silber" ausgezeichnet werden. Die offizielle Zertifizierungsversion ist DGNB Neubau Wohngebäude, Version 2023 (NBV23). Zudem wird QNG "Plus" angestrebt. Im Vorfeld wurde eine Bewertung des Projektes durchgeführt. Daraus resultieren Anforderungen an die weitere Planung und Ausführung.
1.1 Mitwirkung des AN
Zum Erreichen des Zertifizierungsziels ist die aktive Mitarbeit und Verantwortungsübernahme des Auftragnehmers (AN) erforderlich. Hierbei ist die Koordination, Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen anderen an der Planung und Ausführung Beteiligten, insbesondere mit dem Zertifizierungsmanagement des AG sicherzustellen.
Dafür ist seitens des AN ein zentraler Ansprechpartner für die Nachweisführung der Anforderungen auf der Baustelle zu benennen.
Der AN hat sich vor Angebotsabgabe selbständig über die Anforderungen zu informieren und die in den untenstehenden Dokumenten genannten Anforderungen umzusetzen und die erforderlichen Dokumentationen zu erbringen. Sämtliche in den Dokumenten beschriebenen Anforderungen und Dokumentationen sind bei der Angebotskalkulation zwingend zu berücksichtigen.
Folgende Dokumente beschreiben die detaillierten Anforderungen und erforderlichen Dokumentationen seitens des AN und liegen der Ausschreibung bei:
A_260115_DGNB23_QNG_LV_Ergänzungen_MPC-BTB+C_V3 B_251121_DGNB_Freigabeprozess_Bauökologie_MPC_BTB+C_V2 C_260422_DGNB23_QNG_Anforderungen_Gewerk_MPC-BTB+C_TGA-Elektro_V1 D_240604_DGNB-Neubau-Version2023-3Auflage_Kriterienmatrix_ENV1.2 E_QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-korr-14.09.2023 F_251121_QNG_Verpflichtungserklärung_Materialien_Auftragserteilung_MPC-BTB+C_V2 F_251121_QNG_Verpflichtungserklärung_Materialien_Fertigstellung_MPC-BTB+C_V2 G_DGNB23_Baustellenprotokoll_MPC-BTB+C H_DGNB23_Mitarbeitereinweisung_MPC-BTB+C
DGNB / QNG
2 Heizungs-, Lüftungs- und Kältetechnik
2
Heizungs-, Lüftungs- und Kältetechnik
2.1 Grundleistungen Bauteil B
2.1
Grundleistungen Bauteil B
2.2 Grundleistungen Bauteil C
2.2
Grundleistungen Bauteil C