Kanalanschluss
Mönchengladbach, Ritterstraße
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01. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Art und dem Umfang der Arbeit, sowie von den örtlichen Verhältnissen Aufklärung zu verschaffen, da spätere Einsprüche nicht berücksichtigt werden. 02. Vertragsbestandteile des Angebotes sind die VOB, neuester Stand, Teile B und C und Anhang sowie die einschlägigen technischen Vorschriften der Bauordnung NRW und die einschlägigen Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft. 03. Der Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung, Vorhalten der Geräte, Maschinen, Einrichtungen, Bauzäune und sowie sämtliche Transporte und Verladungen, sowie sämtliche Lohnkosten, Lohnzuschläge, Lohnzulagen und Lohnnebenkosten und alle zur planmäßigen und termingerechten Fertigstellung nötigen Aufwendungen und Leistungen sind in den Einheitspreisen mit einbegriffen, soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben. 04. Bei allen zum Einbau kommenden Materialien und Gegenständen sind die im einzelnen geforderten bzw. fachgerechten Bearbeitungs- und Einbauvorschriften der Hersteller bzw. Lieferanten genauestens zu beachten. 05. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Arbeiten ganz oder teilweise wegfallen zu lassen, ohne dadurch dem Auftragnehmer gegenüber ersatzpflichtig zu werden. 06. Die im Leistungsverzeichnis festgelegten Massen werden sämtlich zum Nachweis abgerechnet. 07. Wird der Auftrag pauschal vergeben, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Massenberechnung in Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen  genau- estens zu überprüfen und durch Unterschrift anzu- erkennen. Mehr- und Minderleistungen werden nur dann berücksichtigt, wenn ganze Positionen hinzukommen oder entfallen oder die Mengen der einzelnen Positionen um 10% über oder unterschritten werden. 08. Sämtliche Materialien sind, soweit im Leistungs- verzeichnis nicht ausdrücklich aufgenommen, vom Unternehmer zu liefern und sachgemäß auf der Baustelle zu lagern. 09.  Die Umlagekosten betragen 1,0% für Strom und Wasser, 0,9% für die Baustellenreinigung und Bautoilette, 0,6% für die Bauleistungsversicherung von der Nettoabrechnungs- summe. 10. Sämtlicher von den Arbeiten herrührender Schuttabfall ist laufend vom Unternehmer von der Baustelle zu entfernen bzw. in den Schuttcontainer zu bringen. Unterläßt der Unternehmer die Schutt- und Abfallbeseitigung nach erfolgloser, einmaliger Aufforderung, so wird dieselbe auf seine Kosten von anderen, vom Auftraggeber beauftragten Kräften durchgeführt. 11. Tagelohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher Anweisung durch die Bauleitung vom Unternehmer auszuführen. Die aufgewandte Arbeitszeit für solche Arbeiten ist korrekt mit Namensangabe der Beschäftigten in Berichten festzulegen und der Bauleitung täglich zur Anerkennung vorzulegen. Die Tagelohnarbeiten sind jeweils am Monatsende abzurechnen. Für Aufsichts- führende wird weder bei Akkordarbeiten noch bei Tagelohnarbeiten eine Vergütung gewährt. 12. Für Arbeiten oder Lieferungen, die im Leistungs- verzeichnis nicht enthalten sind, müssen vor Ausführung Umfang und Preis schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Preise hierfür sind unter Zugrundelegung der Kalkulation für ähnliche Arbeiten dieses Angebotes zu ermitteln. Eintretende Preiserhöhungen der Baustoffe, Materialien oder Frach- ten haben keinen Einfluß auf die im Angebot festgelegten Preise. 13. Das Aufmaß der fertigen Bauleistungen geschieht gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung nach den Aufmaßbestimmungen der VOB, soweit nachstehend keine anderen Bedingungen gestellt sind. Auf getätigte Bauleistungen vergütet der Auftraggeber in monatlichen Zeiträumen Abschlagszahlungen bis zu 90% der nachgewiesenen Bauleistungen und zwar nur für fehler- und mängelfrei hergestellte Arbeiten. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist innerhalb von 4 Wochen die genaue Schlussabrechnug in Verbindung mit einer übersicht- lichen gut prüfbaren Massenberechnung in 3-facher Ausfertigung einzureichen. Alle Sicherheitsvorkehrun- gen sind vor Ausführung zu beachten. Für die Standsicherheit der von ihm in Anspruch genommenen Teile, Gerüste usw. ist er in jeder Art und Weise voll verantwortlich. Bei Unfällen jeder Art allen Schäden, die durch ihn, seine Leute oder Nichtbeachtung der einschlägigen Vorschriften verursacht werden bzw. entstehen, haftet der Auftragnehmer auch dritten Personen gegenüber nach den gesetzlichen Bestimm- ungen. 14. Für sämtliche Gewährleistungsansprüche des Auftrag- gebers (Bauherrn) und deren Verjährung werden fünf Jahre und sechs Monate vereinbart. Die Verjährung beginnt am Tage der Abnahme des Werkes durch den Bauherrn bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer volle Gewähr für Diebstahl, Beschädigung, Frost, Feuer, Wasser usw. 15.  Streitigkeiten aus dem Vertrag sind auf dem ordentlichen Rechtsweg zu entscheiden, sofern keine Schiedsgerichts- vereinbarung getroffen wird. Gerichtsstand für beide Teile ist Sitz des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erkennt ausdrücklich an, dass die Abtretung von Forderungen aus dem Auftrag an Dritte ausgeschlossen ist. 16. Die Arbeiten sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Auftrages bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu beginnen und ohne Unterbrechung durchzuführen. Die Fertigstellung der Arbeiten hat innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zu geschehen. 17. Sämtliche Positionen aller nachstehender Titel/ Gewerke sind einschließlich Material und Lohn zu kalkulieren. Im abweichenden Falle erfolgt ein besonderer Hinweis. Mit sämtlichen in den Allgemeinen Angebotsbedingungen genannten Bedingungen bin ich einverstanden und erkläre, dass ich dieselben selbst gelesen und bei der Ausarbeitung des Angebotes berücksichtigt habe. Ich bin über Art und Umfang der zu erbringenden vertraglichen  Leistungen erschöpfend unter- richtet. Die vorstehende Ausführung muß bei Angebotsabgabe Unterschrieben sein. Angebote ohne unterschriebene Allge- meine Angebotsbedingungen werden nicht berücksichtigt. Ort ....................., den................... 2025 Unterschrift und Stempel des Anbieters ....................................................... .........
01. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes
01. Allgemeine technische Vorschriften 01. Allgemeine technische Vorschriften Grundlage für das Angebot und die Ausführung des Kanalanschlusses im öffentlichen Straßenraum sind u.a. die nachfolgenden Vorschriften und Bestimmungen in der jeweiligen neuesten Fassung: - VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B und C) in der aktuellsten Fassung - Die Bestimmungen der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) - Die Vorschriften der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) - Die technischen Anschlussbedingungen (TAB) und sonstigen Vorschriften der zuständigen Ver- und Entsorgungsunternehmen (z.B. Stadtwerke, Netzbetreiber). - ZTV A-StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen) Auf die folgenden, für dieses Projekt zentralen DIN-Normen wird besonders hingewiesen: - DIN 18300 Erdarbeiten - DIN 18305 Wasserhaltungsarbeiten - DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten - DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - DIN EN 1610 Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen - DIN 4124 Baugruben und Gräben  Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten 02. Zusätzliche technische Vorschriften Diese sind zu beachten, soweit in den einzelnen Positionen nichts Anderslautendes gefordert wird. Erdarbeiten (DIN 18300) und Kanalbau (DIN 18306) Vor Beginn der Aushubarbeiten hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich die genaue Lage von sämtlichen Ver- und Entsorgungsleitungen (Strom, Wasser, Gas, Telekommunikation etc.) bei den zuständigen Stellen zu erkunden und die Leitungen vor Ort zu sichern. Die entsprechenden Schutzanweisungen sind strikt zu befolgen. Der Bodenaushub ist gemäß den Bodenklassen 3-4 durchzuführen. Der Verbau hat nach DIN 4124 zu erfolgen. Die Verfüllung der Leitungsgräben darf erst nach erfolgreicher Abnahme und Dichtheitsprüfung der Kanalleitungen durch die zuständige Behörde bzw. den Netzbetreiber erfolgen. Wiederherstellung von Oberflächen Sämtliche Oberflächen (Asphalt, Pflaster, Grünflächen) sind nach Abschluss der Arbeiten fachgerecht und gemäß den Vorschriften der Stadt bzw. des zuständigen Straßenbaulastträgers wiederherzustellen. ANLAGEN: - Entwässerungsgenehmigung vom 19.11.2024 - Lageplan
01. Allgemeine technische Vorschriften
__.__. 1 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung Anforderung der Planunterlagen der Versorger, Einmessung und Validierung der Planlage vor Ort, An- und Abfahrt der Geräte und Maschinen inkl. Baggertransport und der erforderlichen Rüstzeiten
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Baustelleneinrichtung
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__.__. 2 Kanalanschluss Schmutzwasser - Eichenstraße - Verkehrsrechtliche Genehmigung und Verkehrssicherung inkl. Aufbruchgenehmigung einschl. der erforderlichen Abnahmekünzelung durch ein zugelassenes Prüfinstitüt sowie Gebühren für die Ortstermine der Aufsichtsbehörde, Beantragung der Abnahme und Dichtheitsprüfung gem. Vorgaben der örtlichen Behörde. Kanalanschluss Schmutzwasser Graben von Grundstücksgrenze bis Schmutzwasserkanal (max. 5,00m Anschlusslänge) herstellen Tiefe im Anschlussbereich bis3,00m mit Verbau, Bodenklasse 3-4, Boden seitlich lagern, verdrängten und nicht verdichtungsfähigen Boden abfahren und entsorgen, Bettungszone herstellen, KG2000 Rohr DN 150 für MW einschl. Formstücke liefern und verlegen, Anschluss an SW Kanal mittels Kernbohrung und Friatac ASA Multi, Schiebemuffe und UKG herstellen, Füllkies liefern, verfüllen und verdichten der Baugrube Handschachtung und Querung im Bereich von Versorgungsträgern Asphaltaufbruch bis 10 m² einschl. Schneidearbeiten, Entsorgung von Asphalt (nicht teerhaltig), Aufnehmen der Ashaltdecke d bis 15cm, nach den Verfüllen Tragschicht und Feindecke einschl. Tokband herstellen,
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Kanalanschluss Schmutzwasser - Eichenstraße -
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__.__. 3 Kanalanschluss Regenwasser - Ritterstraße - Verkehrsrechtliche Genehmigung und Verkehrssicherung inkl. Signalanlage, Aufbruchgenehmigung einschl. der erforderlichen Abnahmekünzelung durch ein zugelassenes Prüfinstitüt sowie Gebühren für die Ortstermine der Aufsichtsbehörde, Beantragung der Abnahme und Dichtheitsprüfung gem. Vorgaben der örtlichen Behörde. Kanalanschluss Regenwasser Graben von Grundstücksgrenze bis Regenwasserkanal (max. 15,00m Anschlusslänge) und die Verlängerung bis zum Gebäude herstellen Tiefe im Anschlussbereich bis 1,40m, Bodenklasse 3-4, Boden seitlich lagern, verdrängten und nicht verdichtungsfähigen Boden abfahren und entsorgen, Bettungszone herstellen, KG2000 Rohr DN 150 für RW einschl. Formstücke liefern und verlegen, Anschluss an RW Kanal mittels Kernbohrung und Fabekun Sattelstück herstellen, Füllkies liefern, verfüllen und verdichten der Baugrube Handschachtung und Querung im Bereich von Versorgungsträgern Asphaltaufbruch bis 10 m² einschl. Schneidearbeiten, Entsorgung von Asphalt (nicht teerhaltig), Aufnehmen der Ashaltdecke d bis 15cm, nach den Verfüllen Tragschicht und Feindecke einschl. Tokband herstellen Bord- und Rinnenstein abbrechen, aufnehmen, beschädigtes Material ersetzen und nach der Verfüllung in Beton setzen Randsteine von 2 Wegkreuzungen abbrechen, aufnehmen, beschädigtes Material ersetzen und nach der Verfüllung in Beton setzen Doppel-T Pflaster und Gehwegplatten aufnehmen, säubern, seitlich lagern und nach der Verfüllung inkl. Unterbau wieder neu gem. Vorgaben der MAGS herstellen Achtung: Es sind keine besonderen Maßnahmen für Wurzelschutz / Wurzelbehandlung oder Wasserhaltungen einkalkuliert! Sollte eine Signalanlage erforderlich werden, so muss diese nachträglich auf Nachweis einer Verkehrssicherungsfirma nachbeauftragt werden.
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Kanalanschluss Regenwasser - Ritterstraße -
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__.__. 4 Zulage zur vorgenannten Position Wurzelschutz und Wurzelbehandlung im Bereich des Kanalanschlusses Zulage für das fachgerechte Ausführen von Maßnahmen zum Wurzelschutz und zur Wurzelbehandlung im Bereich des geplanten Kanalanschlusses. Die Leistung umfasst insbesondere: Vorsichtiges Freilegen vorhandener Wurzeln im Arbeitsbereich Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Beschädigungen (z. B. Abdeckung, Feuchthalten) Fachgerechtes Kürzen verletzter Wurzeln gemäß den einschlägigen Regeln der Baumpflege Glattschnitt der Schnittstellen mit geeignetem Werkzeug Behandlung der Schnittstellen mit zugelassenen Mitteln bzw. gemäß örtlicher Vorgaben (sofern gefordert) Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen Alle Nebenleistungen, die zur Sicherstellung der Vitalität des Baumes bzw. der Gehölze erforderlich sind
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Zulage zur vorgenannten Position Wurzelschutz und Wurzelbehandlung im Bereich des Kanalanschlusses
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__.__. 5 Optional: Wasserhaltung während der Bauausführung Sollte während der Bauausführung eine Wasserhaltung erforderlich werden, wird diese nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Dies umfasst die Miete, die Installation, den Betrieb und den Rückbau der erforderlichen Pumpen und Leitungen.
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Optional: Wasserhaltung während der Bauausführung
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