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Projekt: Projekt:
Energetische Modernisierung
Kedenburgstr. 33 + 35, Wandsbeker Zollstr. 166 in 22043 Hamburg
Bauherr:
HBH Hanseatische Baugenossenschaft Hambueg eG
Lämmersieth 1 in 22035 Hamburg
1. Angaben zum Objekt
1.1 Objekt:
Es handelt sich um drei Mehrfamilienhäuser in Blockrandbe-
bauung mit insgesamt 44 Wohneinheiten. Die Wohnungen der
Gebäude Kedenburgstr. 33 + 35 werden über Treppenhäuser
erschlossen; die Wohnungen des Gebäudes Wandsbeker
Zollstr. 166 über Laubengänge. Die Häuser sind bewohnt.
1.2 Beschreibung
Das Gerüst wird umlaufend am Gebäude in Lastklasse 3
mit innenliegenden Konsolen erstellt.
Zur Materialübergabe und an der obersten Position des
Aufzuges wird eine Absetzplattforn vorgehalten.
Für die Fassadenarbeiten wird eine Kopfabdeckung als
Witterungsschutz hergerichtet.
Angebotsabgabe eine Ortsbesichtigung durchzuführen, um
genaue Kenntnis des Zustandes, der Anfahrtswege und
der sonstigen örtlichen Verhältnisse zu erhalten.
Mehr- und Nachforderungen wegen nicht vorausgesetzter
Beschaffenheit und Unkenntnis der Örtlichkeit werden
nicht anerkannt.
Die Baustelle befindet sich in einem reinen
Wohngebiet. Gem. BundesImmissionsschutzgesetz i.V.m.
der AVV Baulärm sind für die benachbarte Wohnbebauung
Ruhezeiten von 20:00 - 7:00 Uhr einzuhalten. In dieser
Zeit darf Baulärm den Grenzwert von 35 dB (A) nicht
überschreiten, tagsüber gelten 50 dB (A). Am
Wochenende gelten durchgehend 35 dB (A).
Der Arbeitsbeginn auf der Baustelle darf demnach nicht
vor 7:00 Uhr liegen.
Und die Anlieferung nicht vor 6:30 Uhr!
2. Weitere Anforderungen
2.2 Sicherheit auf der Baustelle
Der Auftragnehmer haftet im Sinne der Bauordnung als
verantwortlicher Bauleiter für die Einhaltung der
behördlichen Vorschriften und für die Einhaltung aller
für die Unfallverhütung und Sicherheit der am Bau
Beteiligten erforderlichen Schutzmaßnahmen für sich
und seine Belegschaft.
Die Vorschriften der Berufsgenossenschaft, die
Einhaltung der UVV. + sonstiger einschlägiger
Sicherheits- u. Qualitätsvorschriften, insbesondere
zum Schutz der Umwelt und Sicherheit und Gesundheit
der Arbeitskräfte sind in vollem Umfang einzuhalten
und obliegen eigenverantwortlich dem ausführenden
Unternehmen.
Für die Überwachung der Einhaltung durch seine
Angestellten ist der AN haftbar.
2.2 Art und Umfang besonderer Schutzmaßnahmen.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht gesondert
ausgewiesen, sind ggf. weitere erforderliche
Schutzmaßnahmen in den Einheitspreisen der Leistungen
kalkulatorisch zu berücksichtigen (Schutz umliegender
Bauteile etc.)
2.3 Gewässerschutz
Bestehen infolge regionaler Bestimmungen, Bedenken
gegen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten
Positionen aufgrund örtlich zusätzlich geforderter
Maßnahmen zum Schutz von Gewässern, ist dies
unverzüglich und schriftlich dem Auftraggeber
mitzuteilen.
Jegliche Maßnahmen durch die Umwelt beeinträchtigt
oder gefährdet werden kann, sind, soweit möglich, zu
vermeiden. Unvermeidbare Maßnahmen sind durch
entsprechende geeignete Schutz- und
Entsorgungsverfahren weitestgehend zu entschärfen.
Der AN ist auch weiterhin verpflichtet, die
ordnungsgemäße Entsorgung nachzuweisen.
2.4 Abfallbeseitigung
Jedes ausführende Gewerk hat seine Abfälle und den
Unrat aus seiner Baustellentätigkeit unaufgefordert
und sofort nach Anfall, auf seine Kosten, fachgerecht
zu entsorgen.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass bei den
Arbeiten anfallenden Leergebinde nach den zur Zeit
gütigen Umweltschutzbedingungen zu entsorgen sind.
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch,
Verpackungsmaterial u. dgl. ist vom Auftragnehmer
kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen
Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll sind
streng einzuhalten. Die unsachgemäße Entsorgung der
anfallenden Stoffe berechtigt den AG zur sofortigen,
fristlosen Vertragsauflösung. Die Verpflichtung zur
sachgemäßen Entsorgung der bis dahin durch die
Maßnahmen angefallenen Stoffe obliegt auch nach der
Kündigung dem AN. Der AN ist auch weiterhin
verpflichtet, die ordnungsgemäße Entsorgung
nachzuweisen.
2.5 Ausführungshinweise
Aus Planungsunterlagen sind die Abmessungen zu
entnehmen, die Maße sind jedoch zwingend vor Ort zu
prüfen !! Für Maßfehler haften allein die ausführenden
Firmen!!
Die Leistungen des AN sind dem Baufortschritt
angepasst zu erbringen, Maschinen-, Geräte- und
Personaleinsatz sind so vorzuhalten und einzusetzen,
dass keine Verzögerungen im Gesamtablauf eintreten.
Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten
schließen alle zur Fertigstellung der Leistung nötigen
Lieferungen und Nebenleistungen ein.
Da das Haus während der Bauarbeiten bewohnt bleibt,
sind die Belästigungen durch den Baubetrieb so gering
wie möglich zu halten!!
Die vorhandenen baulichen Anlagen, die erhalten
bleiben, sind während der Bauphase entsprechend zu
schützen.
Die Baustelle ist aufgrund der gleichzeitigen
Wohnnutzung jederzeit in einem sauberen und
aufgeräumten Zustand zu halten.
Für alle nachfolgend ausgeschriebenen Arbeiten sind
alle geltenden Vorschriften, anerkannte Regeln der
Technik, Verarbeitungshinweise der Hersteller und
Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten. Bei
Vertragsabschluss wird die VOB/B und zur Abrechnung
VOB/C zugrunde gelegt.
Sollten alternativ zu den ausgeschriebenen Leistungen
andere Verfahren oder Produkte angeboten werden, so
muss im Angebot ausdrücklich darauf hingewiesen
werden. Unklarheiten zu den ausgeschriebenen
Leistungen sind vor Angebotsabgabe mit uns klären.
Für Wärmedämmverbundsysteme gilt grundsätzlich, dass
nur ein geschlossenes System eines Herstellers zur
Ausführung kommen kann.
Projekt:
01 Balkon- und Laubengangsanierung
01
Balkon- und Laubengangsanierung
01.01 KD33+35, WBZ 166 - Boden Balkone
01.01
KD33+35, WBZ 166 - Boden Balkone
01.02 WBZ 166 - Boden Laubengänge
01.02
WBZ 166 - Boden Laubengänge