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Projekt:
Energetische Modernisierung
Kedenburgstr. 33 in 22043 Hamburg
Bauherr:
HBH Hanseatische Baugenossenschaft Hambueg eG
Lämmersieth 1 in 22035 Hamburg
1.Angaben zum Objekt
1.1Objekt:
Das Mehrfamilienhaus in der Kedenburgstr. 33 ist ein
Eckgebäude in Blockrandbebauung und schliesst an das
Wohngebäude Wandsbeker Zollstr. 166 und Kedenburgstr.
35 an.
Über einen Hauseingang mit Treppenhaus werden die 13
Wohnungen erschlossen. Das Gebäude ist unterkellert,
hat 5 Obergeschosse und ein Dachgeschoss. Es wurde
1983 erbaut.
Die Gebäudehöhe beträgt bis zur Traufe ca. 18,5m und
bis zum First ca. 21,0m..
Die Aussenwände entsprechen im wesentlichen dem
ursprünglichen Zustand.
Da der Energieverbrauch und Komfort für die Bewohner
nicht mehr aktuellen Ansprüchen genügt, ist eine
energetische Sanierung geplant. Dabei sollen die
Dächer gedämmt und neu gedeckt werden, die Fenster
werden ausgetauscht, die Aussenwände werden mit einem
Wärmedämmverbundsystem verkleidet und die Kellerdecken
werden gedämmt.
Die Gesamtbaumaßnahme soll ab März 2026 durchgeführt
werden.
Aufschiebende Bedingung:
Die im künftigen Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen
zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung eines
Sanierungsvorhabens, für das die HBH eine Förderung
über das Programm "Bundesförderung für effiziente
Gebäude" (BEG) des BMWK beim BAFA oder der KfW
beantragt hat.
Der künftige Bauvertrag tritt hinsichtlich der Liefer-
und Leistungspflichten zur Umsetzung erst und nur
insoweit in Kraft, wenn und soweit das BAFA den Antrag
zur Förderung der im Leistungsverzeichnis beschriebene
Leistung bewilligt und die Förderung mit einer Zusage
gegenüber der HBH zugesagt hat. Die HBH wird den
Auftragnehmer über den Eintritt und den Umfang des
Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis
setzen.
1.3 Einrichtung der Baustelle
Die Flächen rund um das Gebäude sind sehr begrenzt.
Zusätzliche Lagerplätze außerhalb der vorhandenen BE,
für Lager- und Montagearbeiten während der Bauzeit,
könnten öffentliche Flächen angemietet werden. Die
Einholung der Genehmigung etc. und Einrichtung der
Halteverbotszone obliegt dem AN.
Verkehrsverhältnisse/Zuwegung/Lagermöglichkeiten etc.:
Es wird den Anbietenden dringend empfohlen, vor
Angebotsabgabe eine Ortsbesichtigung durchzuführen, um
genaue Kenntnis des Zustandes, der Anfahrtswege und
der sonstigen örtlichen Verhältnisse zu erhalten.
Mehr- und Nachforderungen wegen nicht vorausgesetzter
Beschaffenheit und Unkenntnis der Örtlichkeit werden
nicht anerkannt.
Die Baustelle befindet sich in einem reinen
Wohngebiet. Gem. BundesImmissionsschutzgesetz i.V.m.
der AVV Baulärm sind für die benachbarte Wohnbebauung
Ruhezeiten von 20:00 - 7:00 Uhr einzuhalten. In dieser
Zeit darf Baulärm den Grenzwert von 35 dB (A) nicht
überschreiten, tagsüber gelten 50 dB (A). Am
Wochenende gelten durchgehend 35 dB (A).
Der Arbeitsbeginn auf der Baustelle darf demnach nicht
vor 7:00 Uhr liegen.
Und die Anlieferung nicht vor 6:30 Uhr!
2.Weitere Anforderungen
2.2Sicherheit auf der Baustelle
Der Auftragnehmer haftet im Sinne der Bauordnung als
verantwortlicher Bauleiter für die Einhaltung der
behördlichen Vorschriften und für die Einhaltung aller
für die Unfallverhütung und Sicherheit der am Bau
Beteiligten erforderlichen Schutzmaßnahmen für sich
und seine Belegschaft.
Die Vorschriften der Berufsgenossenschaft, die
Einhaltung der UVV. + sonstiger einschlägiger
Sicherheits- u. Qualitätsvorschriften, insbesondere
zum Schutz der Umwelt und Sicherheit und Gesundheit
der Arbeitskräfte sind in vollem Umfang einzuhalten
und obliegen eigenverantwortlich dem ausführenden
Unternehmen.
Für die Überwachung der Einhaltung durch seine
Angestellten ist der AN haftbar.
2.2Art und Umfang besonderer Schutzmaßnahmen.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht gesondert
ausgewiesen, sind ggf. weitere erforderliche
Schutzmaßnahmen in den Einheitspreisen der Leistungen
kalkulatorisch zu berücksichtigen (Schutz umliegender
Bauteile etc.)
2.3Gewässerschutz
Bestehen infolge regionaler Bestimmungen, Bedenken
gegen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten
Positionen aufgrund örtlich zusätzlich geforderter
Maßnahmen zum Schutz von Gewässern, ist dies
unverzüglich und schriftlich dem Auftraggeber
mitzuteilen.
Jegliche Maßnahmen durch die Umwelt beeinträchtigt
oder gefährdet werden kann, sind, soweit möglich, zu
vermeiden. Unvermeidbare Maßnahmen sind durch
entsprechende geeignete Schutz- und
Entsorgungsverfahren weitestgehend zu entschärfen.
Der AN ist auch weiterhin verpflichtet, die
ordnungsgemäße Entsorgung nachzuweisen.
2.4Abfallbeseitigung
Jedes ausführende Gewerk hat seine Abfälle und den
Unrat aus seiner Baustellentätigkeit unaufgefordert
und sofort nach Anfall, auf seine Kosten, fachgerecht
zu entsorgen.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass bei den
Arbeiten anfallenden Leergebinde nach den zur Zeit
gütigen Umweltschutzbedingungen zu entsorgen sind.
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch,
Verpackungsmaterial u. dgl. ist vom Auftragnehmer
kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen
Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll sind
streng einzuhalten. Die unsachgemäße Entsorgung der
anfallenden Stoffe berechtigt den AG zur sofortigen,
fristlosen Vertragsauflösung. Die Verpflichtung zur
sachgemäßen Entsorgung der bis dahin durch die
Maßnahmen angefallenen Stoffe obliegt auch nach der
Kündigung dem AN. Der AN ist auch weiterhin
verpflichtet, die ordnungsgemäße Entsorgung
nachzuweisen.
2.5Ausführungshinweise
Aus Planungsunterlagen sind die Abmessungen zu
entnehmen, die Maße sind jedoch zwingend vor Ort zu
prüfen !! Für Maßfehler haften allein die ausführenden
Firmen!!
Die Leistungen des AN sind dem Baufortschritt
angepasst zu erbringen, Maschinen-, Geräte- und
Personaleinsatz sind so vorzuhalten und einzusetzen,
dass keine Verzögerungen im Gesamtablauf eintreten.
Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten
schließen alle zur Fertigstellung der Leistung nötigen
Lieferungen und Nebenleistungen ein.
Da das Haus während der Bauarbeiten bewohnt bleibt,
sind die Belästigungen durch den Baubetrieb so gering
wie möglich zu halten!!
Die vorhandenen baulichen Anlagen, die erhalten
bleiben, sind während der Bauphase entsprechend zu
schützen.
Die Baustelle ist aufgrund der gleichzeitigen
Wohnnutzung jederzeit in einem sauberen und
aufgeräumten Zustand zu halten.
Für alle nachfolgend ausgeschriebenen Arbeiten sind
alle geltenden Vorschriften, anerkannte Regeln der
Technik, Verarbeitungshinweise der Hersteller und
Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten. Bei
Vertragsabschluss wird die VOB/B und zur Abrechnung
VOB/C zugrunde gelegt.
Projekt:
1 Wärmedämmverbundsystem
1
Wärmedämmverbundsystem
1. 1 Straßenseite KBS 33+35, WZS 166
1. 1
Straßenseite KBS 33+35, WZS 166
1. 2 Hofseite KBS 33+35, WZS 166
1. 2
Hofseite KBS 33+35, WZS 166
3 Balkonsanierung
3
Balkonsanierung
3. 1 Boden Balkone KBS 33+35, WZS 166
3. 1
Boden Balkone KBS 33+35, WZS 166
5 Mauer- und Putzarbeiten
5
Mauer- und Putzarbeiten
5. 1 Mauerarbeiten KBS 33+35
5. 1
Mauerarbeiten KBS 33+35