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01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Gegenstand dieser Anfrage ist die Sanierung der Büroflächen im 3. und 4. Obergeschoss des Gebäuteteils 41a aus dem Gewerbehof Zeughof.
1. LAGE DER BAUSTELLE
Das zu bearbeitende Objekt liegt in der Zeughofstraße 1, 10997 Berlin. Die im Leistungsverzeichnis näher beschriebenen Maßnahmen befinden sich im Gebäude 41a.
Der Bieter verpflichtet sich dazu das Bauvorhaben vor Angebotsabgabe anhand der übermittelten Unterlagen zu prüfen und sich anhand der Unterlagen ein Bild von den geplanten Maßnahmen zu machen.
Das Rauchen ist in sämtlichen Gebäuden untersagt, der zuständige Vorarbeiter/Polier oder Bauleiter hat dafür zu sorgen, dass dieses Verbot befolgt wird. Der AG behält sich das Recht vor, bei Verstößen die entsprechenden Personen von der Baustelle zu verweisen.
Es können öffentliche Parkplätze unmittelbar vor dem Gewerbehof genutzt werden. Die Baustellenanfahrt und -versorgung kann über die anliegenden Straßen erfolgen. Da im Gebäude keine Lagermöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden können, müssen Lagercontainer im Außenraum (BE-Fläche gemäß LV Position) aufgestellt werden.
Die Zuwegung im sowie um das Gebäude muss für den Publikumsverkehr auch während der Baumaßnahme erhalten bleiben.
2. BAUSTELLENEINRICHTUNGEN
2.1 Baustelleneinrichtungen
Personalaufenthaltsräume können im Objekt (Bestandsfläche 3. OG) zur Verfügung gestellt werden. Genaue Abstimmungen hierzu erfolgen mit der Bauleitung. Das Aufstellen geeigneter Personal- und Sanitärcontainer mit Duschmöglichkeit, ist für diese Maßnahme nicht erforderlich.
Ein kleiner Bereich für das kurzzeitige Abstellen von Materialien kann vor dem Gebäude (im Innenhof) eingerichtet werden.
Die Aufstellung von Schuttcontainern in der BE-Fläche ist in Eigenregie zu organisieren.
Die innenliegenden Aufzüge im Gebäude 41b können für Material- und Personentransporte genutzt werden, muss jedoch gemäß LV-Position vollständig geschützt werden. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Benutzung besteht jedoch nicht. In dem Falle haben Materialtransporte über die Treppe / Gerüst zu erfolgen. Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung diesbezüglich ist ausgeschlossen.
Die Sicherstellung der Schutzmaßnahmen und des Arbeitsschutzes sind durch den AN zu garantieren. Materialtransporte sind zwei Tage vor Ausführung bei der Objektüberwachung des AG anzumelden.
Für Materiallieferungen sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat gegenüber dem Auftraggeber keine Ansprüche auf Mitbenutzung vorhandener Einrichtungen anderer Unternehmer. Die Zugänge zum Gebäude, im Gebäude, einschl. Materialanlieferung und Feuerwehrstellflächen sind zu jeder Zeit, ggf. mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen, zu gewährleisten. Notwendige Schutzmaßnahmen und Wegeführungen sind durch den AN mit auszuführen.
Für lärmintensive Arbeiten hat zum Schutz der Bestandsmieter eine vorherige Abstimmung mit der Objektüberwachung des AG zu erfolgen. Lärmintensive Arbeiten sind dabei fünf Tage vor Ausführung anzumelden. Hinweis: Bitte um Beachtung der ZVB.
Telefonanschluss und Datennetz, etc. werden nicht vom AG gestellt. Werbung am Objekt ist nicht gestattet.
Alle Leistungen zur Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise, so nicht anders beschrieben, einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet.
2.2. Baustrom/Bauwasser
Baustrom kann aus dem bereit gestellten Unterverteiler in der Mietfläche genutzt werden. Notwendige Unterverteilungen einschließlich Kabelführungen gehören zum Leistungsumfang des jeweiligen AN und werden nicht separat vergütet und sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Für das benötigte Bauwasser kann die Wasserentnahmestelle in den Bestands-Sanitärräumen im 4. OG verwendet werden. Hierbei ist auf Sauberkeit zu achten. Sämtliche haustechnischen Versorgungsräume sind ständig geschlossen zu halten.
Für die Nutzung Baustrom und Bauwasser erfolgt eine Umlage von jeweils 0,25 % der Netto-Abrechnungssumme, bzw. entsprechend Regelung des Werkvertrages.
2.3 Baureinigung/Schuttbeseitigung
Die Beseitigung von Abfällen und Schutt aller Art hat immer abends nach Beendigung der Arbeiten zu erfolgen. Nicht beseitigte Schuttreste werden ohne weitere Vorankündigung auf Veranlassung der Bauleitung und auf Kosten des AN abgefahren.
Wird in den Geschossen des Gebäudeabschnitts eine allgemeine Verschmutzung festgestellt, die aus den Arbeiten div. Gewerke herrührt und lässt sich eine Regelung unter den am Bau Beteiligten nicht finden, erfolgt eine bauseitige Reinigung zu Lasten aller Gewerke (Umlageverfahren).
Bauschuttentsorgung erfolgt in handliche Gebinde verpackt. Jedes Gewerk entsorgt dabei den anfallenden Bauschutt selbst, wobei die Transporte untereinander abzustimmen sind. Grundsätzlich sind nachfolgende Maßnahmen zu kalkulieren:
Tägliche Grobreinigung der Arbeitsbereiche
Sammeln der Abfälle getrennt in händelbaren Gebinden im Ausbaubereich (jedes Gewerk für sich)
Transport der Abfälle in das EG (BE-Fläche) und sofortiger Abtransport
Für die Entsorgung des Bauschutt und der Abfälle sind die gesetzlichen Regelungen strikt einzuhalten. Grundsätzlich sind Bauschutt und Abfallstoffe sortiert einzulagern und zu entsorgen. Verpackungsmaterialien sind an den Verteiler zurückzugeben. Eine Zwischenlagerung von Abfällen kann in einem Container in der BE-Fläche erfolgen. Dieser ist durch den AN aufzustellen.
2.4 Arbeitszeiten
Die Ausführung der Leistung ist in der Regel an allen Werktagen vorgesehen. Sofern zur Einhaltung der geplanten Termine Leistungen an Sonn- oder Feiertagen erbracht werden sollen, obliegt die Einholung der erforderlichen Genehmigungen dem AN. Hierbei ist auch die Abstimmung mit dem AG zu berücksichtigen.
2.5 Bau-WC
Für die Dauer der Bauausführung können Bestands-WCs im 3. OG im benachbarten Gebäude 41b genutzt werden sollte dies nicht möglich sein ist vom Auftragnehmer ein mobiles Toilettenhäuschen (z. B. DIXI-WC) bereitzustellen und während der gesamten Bauzeit in betriebsbereitem und hygienisch einwandfreiem Zustand zu halten.
Eine Wasserentnahmestelle kann wie unter Punkt 2.2 beschrieben in Abstimmung mit dem AG im 4. OG zur Verfügung gestellt werden.
2.6 Rüstungen
Sämtliche Arbeits-, Schutz- und Fassadenrüstungen, die zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlich werden, auch über 2,00 m Höhe, gehören zum Leistungsumfang des AN.
3. PLANUNTERLAGEN/-BEREITSTELLUNG
Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, er steht dem Auftraggeber für die Richtigkeit und Vollständigkeit ein und verzichtet auf Einreden fehlerhafter oder unvollständiger Unterlagen, es sei denn, nachträgliche Veränderungen der Durchführungs- vereinbarungen sind nachweisbar. Änderungen sowie alternative Ausführungen der im LV sowie den Ausführungsunterlagen beschriebenen Leistung bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den Bauherrn.
4. AUFMAß UND ABRECHNUNG
4.1 Aufmaße
Abrechnungsaufmaße sind mit der Bauleitung vor Ort abzustimmen. Aufmaße sind gemäß Bautenstand den jeweiligen Abschlagsrechnungen beizulegen.
In den Berechnungen sind die abzurechnenden Leistungen nach den Positionsnummern des Leistungsverzeichnisses aufzuschlüsseln und mit Bezugsgrößen zu den Preisen zu versehen.
Schlussrechnung: Die Schlussrechnung ist in einfacher Ausführung einzureichen.
(Aufmaßregelungen gelten nur für den Fall, dass keine pauschale Abrechnungssumme vereinbart wurde)
4.2 Rechnungen
Rechnungen sind kumuliert aufzustellen. Bereits geleistete Zahlungen sind am Schluss der Rechnung einzeln und in der Nummernfolge aufzuführen und abzusetzen.
Genehmigte Nachtragsaufträge werden Bestandteil des Hauptauftrages und sind in den Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung als gesondert gekennzeichnete Positionen anzufügen und abzurechnen.
Rechnungen werden auf Grundlage eines geprüften Aufmaßes gestelllt. Rechnugnen welche ohne vorab geprüftes Aufmaß gestellt werden, können zurückgewiesen werden.
Gem. § 48 Abs. 1 Satz 2 Einkommenssteuergesetz erfolgt der Ausgleich der Forderung durch den AG erst nach Vorlage der Freistellungsbescheinigung oder Angabe der notwendigen Daten Ihres Finanzamtes (Anschrift, Bankverbindung, Steuer-Nr.) zum Steuerabzug in Höhe von 19 %.
Die Rechnung muss allen gültigen steuerlichen und sonstigen Vorschriften entsprechen.
Die Rechnung ist ausschließlich digital an: projektbuchhaltung-berlin@beos.net
und zur Rechnungsprüfung in Kopie an: office@corpo-two.de
laura.jensch@beos.net
miz@teamproject.de
Leistungsempfänger:
IntReal KVG mbH
Sondervermögen "BEOS CREFG III"
Ferdinandstraße 61
20095 Hamburg
Rechnungsanschrift:
IntReal KVG mbH
Sondervermögen "BEOS CREFG III"
c/o BEOS AG
Kurfürstendamm 188
10707 Berlin
4.3 Schlussdokumentation:
Spätestens 14 Werktage nach der Zustandsfeststellung in Vorbereitung auf die Abnahme ist die Schlussdokumentation digital (keine gezippten Dateien) zu übergeben. Die Dokumentationsunterlagen können ggf. nach Aufforderung des AG ebenfalls in Papierform angefordert werden.
5. SICHERHEITSLEISTUNGEN
gemäß Werkvertrag
6. ANGABEN ZUR KALKULATION
6.1 Einheitspreise
Die Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind FESTPREISE bis zur Fertigstellung. Gleitklauseln sind nicht vereinbart.
6.2 Bindefrist
Der Bieter verpflichtet sich, mit Abgabe seines Angebotes eine Bindefrist von 3 Monaten einzuräumen. Die Frist beginnt mit dem Abgabetermin.
7. KALKULATIONSANGABEN DES BIETERS
Die Pos. der ausgeschriebenen Leistungen wurden kalkuliert
mit einem Mittellohn von _ /Stunde
mit einem Aufschlag von _ %
auf Einzelstoffkosten
mit einem Aufschlag von _ %
auf Einzellohnkosten
Der AN verpflichtet sich gegenüber dem AG, auch für seine Subunternehmer keine Arbeitnehmer auf der Baustelle einzusetzen, deren Beschäftigung gegen die Bestimmungen des Schwarzarbeitergesetzes oder gegen das Verbot der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung in der jeweils aktuell aktuellen Ausgabe zu verstoßen, die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne zu bezahlen und die Sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Beitrags- und Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Werkvertrag zu erfüllen.
8. VERTRAGSSTRAFE
gemäß Werkvertrag
9. TERMINE
Alle Termine sind Fixtermine und gelten während der gesamten Bauzeit. Der Rahmenterminplan wird im Rahmen der Verhandlungsgespräche vorgestellt.
Eine Feinabstimmung der Ausführungstermine erfolgt im Rahmen der Vertragsverhandlung/Beauftragung.
Der AG behält sich vor, die vorher genannten Termine bei der Auftragserteilung ggf. einem veränderten Bauablauf entsprechend anzupassen.
10. MÄNGELANSPRÜCHE
Gemäß Werkvertrag
11. AUSFÜHRUNG
11.1 Massenänderungen
Änderungen der Masse, das Wegfallen von Einzelpositionen oder ganzer Titel bleiben vorbehalten. Sie berechtigen in keinem Fall zur Änderung der Einheitspreise. Mehrungen oder Minderungen, auch die, die über das vorgeschriebene Maß der VOB hinausgehen, bedingen keine Änderung der Preise.
11.2 Leistungsbeschreibung
Die in den angegebenen Positionen und Leistungsbeschreibungen genannten Ausführungen und Materialien sollen lediglich eine Kalkulationshilfe darstellen.
Durch den AN sind für die speziellen Einbausituationen Konzeptlösungen auszuarbeiten unter Verwendung von Materialien im System eines Markenherstellers entsprechend Zulassung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, von allen zur Verwendung kommenden Stoffen und Materialien rechtzeitig vor Ausführungsbeginn Muster, Proben, Prüfungszeugnisse und Zulassungsbescheinigungen ohne besondere Aufforderung vorzulegen und alle verwendeten Materialien vor Einbau einer Prüfung zu unterziehen, sowie von der Norm abweichende Prüfungsergebnisse unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur Materialien zu verwenden, die für die menschliche Gesundheit und die Umwelt nach dem aktuellen Wissenstand unschädlich sind.
Evtl. ihm bekannt gewordene Bedenken sowohl hinsichtlich des Materials als auch der Ausführungsform sind unverzüglich dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen.
11.3 Nachträge
Nicht im Angebot/ Auftrag aufgeführte Leistungen müssen vom AN vor Ausführung in Form eines Nachtrages in prüffähiger Form eingereicht werden.
11.4 Gewährsbescheinigung/Fachunternehmererklärung
Mit der Schlussrechnung ist eine Gewährsbescheinigung und Konformitätserklärung über die ausgeführten Arbeiten und für die verwendeten Produkte, jeweils die Produkt und Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Materialien, für den AG kostenfrei zu übergeben. Alle Unterlagen sind in digitaler Form zu übergeben. Gleiches gilt für Dokumentations- und Revisionsunterlagen.
11.5 Schwarzarbeit
Gemäß Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vom 23. Juli 2004 (BGBI. I S 1842), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. April 2009 (BGBI I S. 818) geändert worden ist, ist der AN verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können.
11.6 Vorarbeiter
Der AN ist verpflichtet, das Bauvorhaben durchgängig mit einem deutschsprachigen und weisungsbefugten Bauleiter/Polier zu besetzen. Alle Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache erfolgen. Fremdsprachliche Äußerungen sind auf Kosten des Auftragnehmers durch einen vereidigten Dolmetscher zu übersetzen.
12 HAFTUNG UND UNFÄLLE
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Sicherung der Baustelle gegen Unfälle im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistung und sorgt darüber hinaus für den Abschluss einer entsprechenden Versicherung, deren Abschluss er auf Verlangen nachweist. Versicherungen sind bei der Preisfindung ebenso wie die Beseitigung von Eis und Schnee unter Einschluss der Freistellung jeglicher Unfallfolgen zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer hat für die Verwahrung und Bewachung aller von ihm für die Ausführung des Auftrages an der Baustelle verwahrten Materialien und Geräte auf eigene Kosten zu sorgen.
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personenschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Der Auftragnehmer steht für sämtliche Schäden ein, die durch sein schuldhaftes Verhalten an Nachbargrundstücken, öffentlichen Einrichtungen oder an anderen fremden Rechtsgütern entstehen. Art und Umfang der Schäden sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Soweit dem Auftraggeber Schäden dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer eine hinreichende Objektüberwachung und Verkehrssicherung nicht vornimmt, haftet er dem Auftraggeber nach Maßgabe des vorher Gesagten. Die Beweislast für die ordnungsgemäße Sicherung und Einhaltung sonstiger Vorschriften obliegt in allen Fällen dem Auftragnehmer.
13. WERK- UND MONTAGEPLANUNG
Durch den AN ist eine Werk- und Montageplanung anzufertigen, die durch den AG bzw. dessen Bevollmächtigten freizugeben ist. Die Werkplanung ist durch den AN so rechtzeitig vorzulegen, dass die Montagetermine rechtzeitig eingehalten werden können.
Alle gestalterisch und optisch wesentlichen Bauteile sind dem Bestand anzupassen und vor Ausführung zu bemustern und schriftlich freizugeben. Für die Freigabe ist eine Frist von mind. 7 Werktagen einzukalkulieren. Die Bemusterung ist durch den AN so rechtzeitig vorzulegen, dass die Montagetermine rechtzeitig eingehalten werden können.
Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Kurzbaubeschreibung Allgemein KURZBAUBESCHREIBUNG
Brandmeldeanlage
Es ist entsprechend dem Brandschutzkonzept eine Brandmeldeanlage der Schutzkategorie 3 gemäß DIN 14675 (Schutz der Flucht- und Rettungswege) notwendig. Ergänzend zur Ausstattung der Sicherheitskategorie 3 werden gemäß Brandschutzkonzept schutzzielorientiert bestimmte Bereiche/ Räume mit automatischen Brandmeldern überwacht. Die nichtautomatischen Brandmelder werden auch gemäß Brandschutznachweis schutzzielorientiert geplant.
Kurzbaubeschreibung Allgemein
Vorbemerkungen zu Abstimmungen mit der Feuerwehr In die nachfolgenden Positionen sind Abstimmungen mit der Feuerwehr und eventuelle Abstimmungen mit dem Brandschutzkonzeptersteller mit in die Einheitspreise einzurechnen. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet
Vorbemerkungen zu Abstimmungen mit der Feuerwehr
02 ATV/ZTV
02
ATV/ZTV
ATV 18299 Bauarbeiten jeder Art Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) für:
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18299 gem. VOB Teil C
Hinsichtlich der geltenden ATV Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art wird auf die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige VOB Teil C, insbesondere auf die Regelungen und Inhalte der VOB Teil C DIN 18299 verwiesen.
Die hier beschriebenen ATV Allgemeine Bauarbeiten jeder Art gelten als ergänzende Regelungen und Festlegungen.
Hinweise zu den Punkten Angaben zur Baustelle und Angaben zur Ausführung gem. DIN 18299 VOB Teil C, können der nachfolgenden Leistungsbeschreibung entnommen werden
Sämtliche Nebenleistungen gem. VOB Teil C sind grundsätzlich im Leistungsumfang und der Kalkulation zu berücksichtigen. Eine besondere Vergütung für diese Leistungen erfolgt nicht.
ATV 18299 Bauarbeiten jeder Art
ZTV 18299 Bauarbeiten jeder Art Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV) für:
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18299 gem.
VOB Teil C
Die im Folgenden benannten "ZTV Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" gelten in Ergänzung zu den Regelungen und Inhalten der wie vor benannten ATV. Sämtliche Leistungen, die in diesen zusätzlichen technischen Vorbemerkungen beschrieben sind, sind auch ohne besondere Erwähnung in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung abgegolten. Die Inhalte der ZTV gelten als grundsätzliche Ausführungsfestlegungen. Sofern von diesen abgewichen werden soll, sind die Abweichungen in den jeweiligen Positionen gesondert erfasst.
Für Toleranzen im Hochbau gelten jeweils die DIN 18202 sowie die DIN 18203 in der jeweils aktuellsten Fassung.
Für die Ausführung der Leistungen gelten grundsätzlich die erhöhten Anforderungen der Punkte 2, 4 und 7 der Tabelle 3- Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen aus der DIN 18202.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der jeweiligen Montage die jeweils betreffenden allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse und Zulassungsbescheide an die Bauüberwachung zu übergeben oder als pdf-Dokument per Email zu übersenden. Die Dokumente werden Gegenstand der Schlussdokumentation der auszuführenden Arbeiten.
ZTV 18299 Bauarbeiten jeder Art
ZTV Abbrucharbeiten Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV) für:
Abbrucharbeiten DIN 18459 gem. VOB Teil C
Die im Folgenden benannten "ZTV Abbrucharbeiten" gelten in Ergänzung zu den Regelungen und Inhalten der wie vor benannten ATV. Sämtliche Leistungen, die in diesen zusätzlichen technischen Vorbemerkungen beschrieben sind, sind auch ohne besondere Erwähnung in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung abgegolten. Die Inhalte der ZTV gelten als grundsätzliche Ausführungs- festlegungen. Sofern von diesen abgewichen werden soll, sind die Abweichungen in den jeweiligen Positionen gesondert erfasst.
Die zu demontierenden Teile sind entsprechend der zur Zeit geltenden Abfallsatzung des Gebietes zu entsorgen. Insbesondere ist dabei auf eine ordnungsgemäße Trennung der Materialien wie z.B. Metalle und Dämmstoffe zu achten. Die zugelassenen Deponien und Entsorgungsstellen sind beim zuständigen Landratsamt zu erfragen. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich entsprechende Entsorgungsnachweise, Wiegekarten u.ä. vom Auftragnehmer vorlegen zu lassen. Alle für die ordnungsgemäße Entsorgung erforderlichen Kosten einschließlich Transport sind in die Einheits- preise mit einzukalkulieren. Vor Beginn der Demontagearbeiten ist mit dem Auftraggeber abzustimmen, ob einzelne Teile von der Entsorgung ausgenommen werden bzw. zur Wieder- verwendung benötigt werden.Diese Teile sind, wenn nicht anders beschrieben, nach Angaben des Auftraggebers getrennt auf vorgegebene Plätze zu lagern.
ZTV Abbrucharbeiten
ATV 18282 Elektrotechnik Elektro-, Sicherheits-, und Informationstechnische Anlagen
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV):
Elektro-, Sicherheits-, und Informationstechnische Anlagen DIN 18382 gem. VOB Teil C
Hinsichtlich der geltenden ATV Elektro-, Sicherheits-, und Informationstechnische Anlagen wird auf die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige VOB Teil C, insbesondere auf die Regelungen und Inhalte der VOB Teil C DIN 18382 verwiesen.
Die hier beschriebenen ATV Dämmarbeiten und Brandschutzarbeiten gelten als ergänzende Regelungen und Festlegungen zu den ATV Allgemeine Regelungen für Bauleistungen jeder Art gem. VOB/ C DIN 18299.
Ergänzende Anmerkungen
Hinweise zu den Punkten Angaben zur Baustelle und Angaben zur Ausführung gem. DIN 18421 VOB Teil C, können der nachfolgenden Leistungsbeschreibung entnommen werden
Sämtliche Nebenleistungen gem. VOB Teil C sind grundsätzlich im Leistungsumfang und der Kalkulation zu berücksichtigen. Eine besondere Vergütung für diese Leistungen erfolgt nicht.
ATV 18282 Elektrotechnik
ZTV 18382 Elektrotechnik Elektro-, Sicherheits-, und Informationstechnische Anlagen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV):
Elektro-, Sicherheits-, und Informationstechnische Anlagen DIN 18382 gem. VOB Teil C
Die im Folgenden benannten "ZTV Elektr,- Sicherheits-, und Informationstechnische Anlagen" gelten in Ergänzung zu den Regelungen und Inhalten der wie vor benannten ATV. Sämtliche Leistungen, die in diesen zusätzlichen technischen Vorbemerkungen beschrieben sind, sind auch ohne besondere Erwähnung in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung abgegolten. Die Inhalte der ZTV gelten als grundsätzliche Ausführungsfestlegungen. Sofern von diesen abgewichen werden soll, sind die Abweichungen in den jeweiligen Positionen gesondert erfasst.
1Ergänzende Vorschriften/DIN- und EN-Normen
1.1Zulassungsbescheide, Prüfzeugnisse
1.2Sämtliche Zulassungen, Prüfzeugnisse sind zu dokumentieren und der Bauleitung zu übergeben
2Ergänzende Festlegungen zur Ausführung
2.1Allgemein
2.1.1Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten mit den anderen Gewerken über die Platzverhältnisse abzustimmen. Änderungen, die aufgrund von nicht aufeinander abgestimmten Arbeiten erforderlich werden, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
2.1.2Wanddurchbrüche durch nichttragende Wände einschl. Wiederverschließen sowie sämtliche Durchführungen sind Leistung des Auftragnehmers und soweit nicht gesondert ausgeschrieben in die Einheitspreise mit einzurechnen. Hierzu gehören auch Wand- und Deckendurchführungen von Rohrleitungen und Kabeln inkl. der Berücksichtigung der jeweiligen Dichtungs-, Brand- und Schallschutzanforderungen.
2.1.3Folgende Leistungen sind vom AN einzuhalten und zu erbringen
Erstellen der Antragsunterlagen für behördliche Abnahmen, Gebühren für behördliche
Abnahmen.
Mitwirken bei Inbetriebnahme der Nebengewerke soweit davon die Leistung des
Auftragnehmers berührt wird.
Nachprüfung der Qualität von Medien aus Nebengewerken, die zum Betrieb der vom
Auftragnehmer erstellten Leistungen notwendig sind.
Betreiben der Anlagen zum Zwecke der Einregulierung auch der Nebenwerksanlagen.
Das Prüfen der Pläne auf die richtige Anordnung von Aussparungen, Befestigungen und Unterkonstruktionen.
Das Liefern und Einbauen von Kleinmaterial wie Dübel, Schrauben, Dichtungen.
Das Abladen und Transportieren der Einbauteile, die vom Auftraggeber gestellt werden.
Das Entfernen der Etiketten an sämtlichen Einbauteilen.
Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist.
Die Einweisung des Betriebspersonals des Auftraggebers sowie die Durchführung eines Probelaufes.
2.2Ausführung
2.2.1Anschlüsse an Maschinen etc. müssen für Revisionsarbeiten ohne Zerstörung von Bauteilen de- und montierbar sein.
2.2.2Schutzmaßnahmen für Stahlteile: Alle gelieferten Stahlteile müssen, soweit sie nicht feuer- verzinkt oder anderweitig gegen Korrosion geschützt sind, einen zweimaligen Farbanstrich mit
Korrosionsschutz erhalten und nach DIN 18364 mit Entrostungsgrad 1 behandelt sein.
2.2.3Für Leistungen im Bereich der Elektrotechnik sind nur geprüfte und zugelassene Bauteile und Materialien zu verwenden. Die Lieferung von Zubehör und Ersatzteilen muss für die Dauer von zehn Jahren gesichert sein. Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen. Das eingebaute Material muss einer freigegebenen Bemusterung entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren sollte eingeholt werden.
2.2.4Bei der Montage der Armaturen, Apparate, Schalter und Geräte ist grundsätzlich auf eine einwandfreie Zugänglichkeit zur Wartung, bei der Bedienung und bei etwaigen Auswechslungsarbeiten zu achten.
2.2.5Elektrische Leitungen in Wänden dürfen nur horizontal oder vertikal nach geltenden Richtlinien und Normen verlegt werden, das schräg über Wandflächen verlaufende Verlegen ist unzulässig.
2.2.6Für alle Leistungen gelten die VDE-Vorschriften neuester Fassung. Der grün-gelbe Leiter darf nur als Schutzleiter Verwendung finden. Der Schutzleiter ist in der gesamten Anlage getrennt mitzuführen.
2.2.7Schlitze sind maschinell ein zu fräsen. Geräteeinbaudosen sind einzubohren.
2.2.8Alle Leitungen, die durch mechanisches Einwirken gefährdet sind erhalten Schutzrohre. Freihängende oder nicht fachmännisch befestigte Leitungen werden nicht abgenommen.
2.2.9Alle Iso-Abzweig- und Schalterdosen sind sauber und lotgerecht auf Putzstärke zu setzen, eine saubere Montage und eine exakte Leitungsführung ist selbstverständlich.
2.2.10Sämtliche Abzweig-, Schalter- und Einbaudosen sind gegen das Eindringen von Beton, Putz und Schmutz abzusichern.
2.2.11Bei Klemmverbindungen innerhalb der Steckdosen sind Schalterklemmdosen bzw. Geräte-Abzweigdosen zu verwenden. Zusätzlich zu der Krallenbefestigung werden die Steckdosen grundsätzlich noch mit Schrauben befestigt.
2.2.12Werden Rohre auf dem Rohrfußboden verlegt, sind sie gegen Verschiebung mit
Isolierstoffschellen zu befestigen.
2.2.13In Betonwänden sind spezielle Dosen und Leerrohre für die entsprechende Bauweise zu verwenden (dies gilt auch für die Leerrohrinstallation).
2.2.14Die Schutzart ist der entsprechenden Nutzung und Raumart anzupassen. Für Anschlüsse von Geräten sind Anschlussdosen zu verwenden.
2.2.15Alle freien Leitungsenden müssen mit Verbindungsklemmen und Leitungsendschellen versehen sein. Alle freien Leitungsenden für Fremdgewerke müssen zugfest in Dosen enden.
2.2.16Die Installation in Hohl- oder Ständerwänden bzw. hinter Wandverkleidungen ist grundsätzlich so auszuführen, dass die geforderten Brandklassen oder Schalldämmwerte durch das Einziehen von Kabeln oder das Fräsen von Kreiszuschnitten für den Einbau von Schalter- und Gerätedosen nicht aufgehoben wird.
2.2.17Bei Leitungseinführungen in System-Trennwänden mit Rahmenkonstruktionen aus Metall sind sämtliche Durchführungen durch die Tragprofile mit Kantenschutzband zu sichern.
2.2.18Alle Abzweigdosen und -kästen sind, auch unter Berücksichtigung der Lage von Rohren und
Kanälen anderer Ausbau-Gewerke so anzuordnen, dass sie jederzeit zugänglich sind.
2.2.19Loses Verlegen von Kabeln und Leitungen auf den Deckenkonstruktionen sowie das Befestigen der Leitungen an vorhandene Trageisen und Deckenaufhängungen ist unzulässig. Desgleichen ist die Verlegung u. P. installierter Leitungen und Kabel mittels Mauerhaken, ungeschützten Stahlnägeln usw. sowie die Leitungsführung in den Schächten der Heizung, Be- und Entwässerungsanlage und der Regenfallrohre nicht zulässig. Alle in Kabelkanälen oder auf Kabelbahnen verlegte Leitungen sind einwandfrei zu fixieren.
2.2.20Auf-Putz-Installationen werden mitKunststoffmantelleitung im Rohr, Kanal, oder auf Kabelrinnen verlegt.
2.2.21Das Verlegen der Kabel und Leitungen erfolgt auf Kabelrinnen, in Installationskanälen, in Installationsrohren. Generell sind nur zugelassene und für den jeweiligen Anwendungsfall geeignete Systeme zu verwenden.
2.2.22Schwachstrom- und Starkstromtrassen sind mittels Trennsteg oder räumlich zu trennen. Die Kabeltrassen sind in Abhängigkeit mit den Gewerken Heizung, Lüftung und Sanitär zu montieren.
2.2.23Die Kabelrinnen sind so zu dimensionieren, dass eine ausreichende Belüftung der Kabel- und Leitungszüge jederzeit gewährleistet ist. Die Kabelrinnen müssen mit einer Platzreserve von 30 % projektiert werden. Sie sind aus sendzimirverzinktem 1,0 mm starkem Stahlblech zu fertigen. Im Bereich von Steigeschächten werden die Kabel und Leitungen mittels Kabelleitern mit C-Profil-Schienen verlegt.
2.2.24Bei Durchdringungen von Raumtrennwänden ist der Schallschutz mit dem systemgebundenen Material sicherzustellen.
2.2.25Leerrohrleitungen erhalten Zugdrähte aus verz. Stahldraht 1 mm Durchmesser. Die nachfolgend aufgeführten Leerrohre sind nach Art und Verwendung in Unter- oder Aufputz, in Betonschalung, auf Rohbetondecke, in vermauerten oder Leichtbauwände zu verlegen.
2.2.26Alle Leerrohrleitungen, Abzweigdosen, Schalter- und Geräteeinbaudosen sind gegen Eindringen von Beton, Putz und Schmutz abzusichern. Es sind für die jeweilige Verlegeart zugelassene Rohre zu verwenden.
2.2.27Werden Einzelleitungen durch feuerbeständige Decken bzw. Wände geführt, so ist der noch verbleibende Querschnitt mit temperaturbeständigen, nicht brennbaren Baustoffen Schottungen nach DIN 4102, F- 90A zu verschließen.
2.2.28Bei der Durchführung von gebündelten Leitungen bzw. Kabeltrassen sind besondere Maßnahmen zu ergreifen. Schottungen sind so vorzunehmen, dass spätere Erweiterungen sowie das Auswechseln, ohne größeren Aufwand leicht möglich sind.
2.2.29Bei der Ausführung der Elektroinstallation sind die behördlichen Auflagen, die einschlägigen Richtlinien und die speziellen Angaben wie z. B. Brandabschnitte, Brandwände, Fluchtwege etc. zu beachten.
2.2.30Es sind nur Brandschotts mit bauaufsichtlicher Zulassung einzusetzen.
2.2.31Kabel und Leitungen von Sicherheitsanlagen gem. DIN VDE 0100-718; 0100-560, 0108-100; 0107 sind bei Erfordernis in dem geforderten Funktionserhalt zu führen. Dies betrifft auch die Trassen und das Befestigungsmaterial. Es gelten die Anforderungen der MLAR.
2.2.32Die Funktions-Erhaltsysteme sind mit einem Prüfsiegel zu versehen.
2.2.33Es sind nur Materialien zulässig, die der DIN 4102 und mind. F30/F90 entsprechen und form-, alterungs- sowie korrosionsbeständig sind.
2.2.34Alle zum Einbau gelangenden Geräte müssen die VDE- Vorschriften und DIN-Normen entsprechen.
2.2.35Alle Stromkreise in der Verteilung sind über Klemmen zu führen, einschl. Null- und Schutzleiter-Trennklemmen nach DIN 46 277. Die Anzahl der Abgangsklemmen in der Verteilung ist anhand der Einbauten und der erforderlichen Steueradern vom AN selbst zu ermitteln.
2.2.36Sämtliche Klemmleisten, Schaltgeräte usw. sind dauerhaft, alterungsbeständig und gut leserlich zu bezeichnen. Die Bezeichnungen müssen mit den Schaltplänen identisch sein. Die nachstehenden Verteilungen sind für jedes Netz lichtbogenfest abzuschotten.
2.2.37Alle Verteilungen sind kompl. betriebsfertig mit Verdrahtung sowie Anschluss aller Zu- und Abgangsleitungen einschl. systemgebundenem Zubehör zu liefern und zu montieren.
2.2.38Abgeschottete Teile sind voneinander abweichend farblich zu kennzeichnen und gemäß VDE getrennt abzudecken.
2.2.39Stark- und Schwachstrombereiche sind voneinander abzuschotten.
2.2.40Alle Verteilungen mit frontseitigen Türen sind grundsätzlich mit Vorreiber-Stangenverschluss mit Dreipunktverriegelung mit versenktem Schwenkhebelgriff mit eingebautem Norm-Profilhalbzylinder - Fabrikat und Schließzylinder (gem. Angabe der Bauleitung) auszurüsten.
2.2.41Die maximale Türbreite soll 800 mm nicht überschreiten, mehrere Türen sind zweiflügelig anzuordnen. Die gesamten Verteilungen sind einheitlich (gleiches Fabrikat) kompl. mit allem Systemzubehör auszuführen.
2.2.42Reserven von mind. 30 % - für Einbaugeräte sind vorzusehen. Die geforderte Reserve muss verteilt in allen Einbaufeldern zur Verfügung stehen. Haupt- und Kurzschlusssicherungen nach Erfordernis.
2.2.43Das Prüfen der Schutzgeräte hat durch Betätigen der Prüftaste, Messung der Fehlerspannung bzw. des Fehlerstroms (Auslösespannung und Auslösestrom), Isolationsmessung, Erdungswiderstandsmessung (nach dem FI-Schutzschalter darf kein Betriebsmittel genullt sein, siehe VDE 0100/Teil 510) zu erfolgen.
2.2.44Alle Betriebs- und Störungsmeldungen müssen zum Anschluss für eine ZLT-Anlage potentialfrei auf separate Klemmleiste verdrahtet werden.
2.2.45Zu allen elektrischen Schaltgeräten und Schaltschränken sind die kompletten Stromlauf- und Klemmpläne vor Beginn der Fertigung ebenfalls zur Abstimmung und Genehmigung vorzulegen.
ZTV 18382 Elektrotechnik
ATV 18421 Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV):
Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen DIN 18421 gem. VOB Teil C
Hinsichtlich der geltenden ATV Dämmarbeiten und Brandschutzarbeiten wird auf die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige VOB Teil C, insbesondere auf die Regelungen und Inhalte der VOB Teil C DIN 18421 verwiesen.
Die hier beschriebenen ATV Dämmarbeiten und Brandschutzarbeiten gelten als ergänzende Regelungen und Festlegungen zu den ATV Allgemeine Regelungen für Bauleistungen jeder Art gem. VOB/ C DIN 18299.
Ergänzende Anmerkungen
Hinweise zu den Punkten Angaben zur Baustelle und Angaben zur Ausführung gem. DIN 18421 VOB Teil C, können der nachfolgenden Leistungsbeschreibung entnommen werden
Sämtliche Nebenleistungen gem. VOB Teil C sind grundsätzlich im Leistungsumfang und der Kalkulation zu berücksichtigen. Eine besondere Vergütung für diese Leistungen erfolgt nicht.
ATV 18421 Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen
03 übergreifende Leistungen
03
übergreifende Leistungen
03.01 Besondere Leistungen
03.01
Besondere Leistungen
03.02 baubegl. Hochbaumaßnahmen
03.02
baubegl. Hochbaumaßnahmen
03.03 Abnahmen
03.03
Abnahmen
03.04 Dokumentation
03.04
Dokumentation
03.05 Stundenlohnarbeiten
03.05
Stundenlohnarbeiten
04 Demontage
04
Demontage
04.01 Brandmeldeanlage
04.01
Brandmeldeanlage
04.04 Kabel und Leitungen
04.04
Kabel und Leitungen
05 Kabeltrag- und Verlegesysteme
05
Kabeltrag- und Verlegesysteme
Leitungsnetz
Leitungsnetz
Verlegung von Kabeln und Leitungen auf Schellen Für die Verlegung von Kabeln und Leitungen auf Schellen ist ein Schellenabstand von 20 - 25 mal dem Kabeldurchmesser einzuhalten. Oberhalb von Zwischendecken ist ein Abstand von 60 - 70 cm möglich.
Bei Aufputzmontage sind Kabel und Leitungen bis 1,8 m über OFFB mit Kunststoffpanzer- oder Stahlpanzerrohr zu schützen. In mechanisch gefährdeten Bereich sind zusätzliche Schutzmaßnahmen ggf. vorzusehen.
Der Schellenabstand für stabile Kunststoff- und Stahlrohre darf nicht größer als max. 1,5 m sein. Für flexibles Rohr ist der Abstand in Abhängigkeit von der Flexibilität des Rohres festzulegen.
In Kabelkanälen und auf Kabelbahnen sind alle Kabel und Leitungen ausgerichtet zu verlegen. Auf waagerechten Kabelbahnen sind Befestigungen mit PVC-Bandagen o. ä. im Abstand von 1 m vorzunehmen. Bei senkrechten Bahnen sind KSV-Schellen mit Gegenwanne (Abstand ca. 300 mm) zu verwenden.
Bei senkrechten Bahnen sind KSV-Bügelschellen mit Gegenwanne (Abstand ca. 300 mm) zu verwenden.
Die Kabel und Leitungen sind grundsätzlich in einer Länge, also ohne Verbindungsmuffen zu verlegen. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung der Bauleitung.
Alle Kabel und Leitungen sind sowohl auf den Rinnen als auch in Kanälen an Decken oder Wänden, im Doppelboden oder in der abgehängten Decke ordnungsgemäß ausgerichtet, nebeneinander, mit gegenseitigem Abstand, insbesondere bei Leistungskabeln zu verlegen, so dass eine gute Belüftung gewährleistet ist.
Abtrommeln, Ausziehen, Ausmessen der erforderlichen Längen, Verlegen der Leitungen und der Adern, Befestigung des Leitungsendes und der Adern sowie Lieferung und Anbringen von beschrifteten Bezeichnungsstreifen ist sind die Einheitspreise einzukalkulieren. Bei Geräten ist das Liefern, Montieren und Anschließen einzukalkulieren.
Sämtliche Klein- und Befestigungsmaterialien sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Anschlüsse an Verteilungen, Geräten, usw. sowie an bauseitigen Geräten sind komplett mit den erforderlichen Kleinteilen wie Kabelschuhen, Iso-Band, Beschriftungen und Befestigungsmaterial, Nebenarbeiten wie Absetzen und Biegen der Kabelenden zu errichten.
Anschlüsse von Kabel und Leitungen an an Geräten wie Schalter, Steckvorrichtungen, Leuchten, Abzweigdosen, Rangierverteiler, Verteilungen, Gewerkeschränke, etc. sind in die Einheitspreise dieser Geräte, einschl. allen Nebenleistungen, einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Der Verschnitt von Kabeln und Leitungen wird nicht aufgemessen und vergütet.
Alle Kabel und Leitungen sind mit Leitern aus Kupfer komplett zu liefern und betriebsfertig zu verlegen und anzuschließen.
Verlegung von Kabeln und Leitungen auf Schellen
Leitungen mit Funktionserhalt Leitungen mit Funktionserhalt
Sämtliche Leitungen mit Funktionserhalt sind bei Einzelverlegung jeweils mit einer Schelle zu be- festigen. Bündelverlegungen sind unabhängig von den Zulassungsbescheinigungen nicht zulässig.
Bei Kabelbahnverlegungen sind die Leitungen mit Funktionserhalt mit räumlicher Trennung zu der restlichen Installation zu verlegen.
Fabrikat:
Typ:
oder
gleichwertig
Fabrikat:
Typ:
Leitungen mit Funktionserhalt
Für die Befestigung sind Spezialdübel Für die Befestigung sind Spezialdübel
(auch für E90-Installation) zu verwenden, die eine Befestigung der E90-Verlegesystemen nach DIN 4102 gewährleisten.
Dübel für Befestigung ohne Funktionserhalt:
Fabrikat:
Typ:
oder
gleichwertig
Fabrikat:
Typ:
Dübel für Befestigung mit Funktionserhalt (auch für Einzelverlegung):
Fabrikat:
Typ:
oder
gleichwertig
Fabrikat:
Typ:
Für die Befestigung sind Spezialdübel
Mischinstallation Mischinstallation
für nachfolgende Positionen, Verlegung in Hohlraum-, Kabelbahn-, Kabelkanal-, und Rohrinstallation
komplett liefern und betriebsfertig verlegen
Mischinstallation
05.__.__.01 Brandmeldekabel IY(St)Y 2x2x0,8 Brandmeldekabel IY(St)Y 2x2x0,8 rot mit Aufdruck "Brandmeldekabel" in Teillängen liefern mit Dübelklemmschellen auf die Betondecke verlegen bzw. in Rohr einziehen, auf Kabelpritschen oder im Kunststoffkabelkanal verlegen.
05.__.__.01
Brandmeldekabel IY(St)Y 2x2x0,8
150.00
m
05.__.__.02 Brandmeldekabel JYStY 2x2x0,8 mm
mit Funktionserhalt E 30 nach DIN 4102, Brandmeldekabel JE-H(St)H 2x2x0,8 mm
mit Funktionserhalt E 30 nach DIN 4102,
mit der Aufschrift "Brandmeldekabel",
Farbe rot, halogenfrei.
05.__.__.02
Brandmeldekabel JYStY 2x2x0,8 mm
mit Funktionserhalt E 30 nach DIN 4102,
1,200.00
m
05.__.__.03 Brandmeldekabel JYStY 4x2x0,8 mm
mit Funktionserhalt E 30 nach DIN 4102, Brandmeldekabel JYStY 4x2x0,8 mm
mit Funktionserhalt E 30 nach DIN 4102,
mit der Aufschrift "Brandmeldekabel",
Farbe rot, halogenfrei.
05.__.__.03
Brandmeldekabel JYStY 4x2x0,8 mm
mit Funktionserhalt E 30 nach DIN 4102,
O
1.00
m
05.__.__.04 Brandmeldekabel JYStY 4x2x0,8 mm
E"0" Brandmeldekabel JYStY 4x2x0,8 mm
ohne Funktionserhaltsbefestigung,
mit der Aufschrift "Brandmeldekabel",
Farbe rot, halogenfrei.
05.__.__.04
Brandmeldekabel JYStY 4x2x0,8 mm
E"0"
O
1.00
m
05.__.__.05 Neuverlegung vorhandener Brandmeldeleitung JYSTY bis 4x2x0,8 infolge der neuen Raumsituaion
05.__.__.05
Neuverlegung vorhandener Brandmeldeleitung
80.00
m
06 Melder, Signalgeber und Koppler
06
Melder, Signalgeber und Koppler
06.__.__.01 O2T Multisensor Melder IQ8Quad Multisensormelder mit zwei integrierten optischen Rauchsensoren mit unterschiedlichen Streulichtwinkeln sowie zusätzlicher Thermomeldersensorauswertung zur Erkennung von Schwelbränden bis hin zu offenen Bränden mit gleichmäßigem Ansprechverhalten. Vergleich der Rauchsensorsignale zur Rauchklassifizierung und Reduzierung von Täuschungsalarmen, wie z.B. durch Wasserdampf oder Stäube.
-Flache Bauweise
-Trenner integriert im Melder, nach pr EN 54-17
-Vergleich von Brandkenngrößenmustern nach DIN VDE 0833-2
-Zentrierte 360° Alarmanzeige
-Separate Betriebsanzeige
-Detektion nach dem Vorwärts- und Rückwärtsstreuprinzip
-360° thermische Überwachung mit einem Sensor
-Alarm- und Betriebsdatenspeicherung, integrierter Betriebsstundenzähler
-Möglichkeit der zeit- und ereignisgesteuerten Sensorabschaltung
-Zugelassen nach DIN EN 54-7/5 B2, CEA 4021
-Powered Loop Fähig
Betriebsspannung: 8V bis 42V DC
Ruhestrom @ 19 V DC (mittel) ca. 60 µA
Überwachungsfläche max. 110 m2
Überwachungshöhe max. 12 m
Anwendungstemp. -20 bis +65 °C
Gehäuse ABS, weiß ähnlich RAL 9010
Gewicht ca. 110 g
Maße inkl. Sockel d = 117 mm, H = 62 mm
Fabrikat: ESSER
Typ: 802374, VdS-Nr.: G204061
oder
gleichwertig
Fabrikat:
Typ:
06.__.__.01
O2T Multisensor Melder IQ8Quad
15.00
Stk
06.__.__.02 O2T/So Multisensor Melder IQ8Quad mit integr. Warnton O2T/So Multisensor Melder IQ8Quad mit integr. Warnton Multisensormelder mit integriertem, busversorgetem Warntongeber. Der Melder verfügt über zwei integrierte optische Rauchsensoren mit unterschiedlichen Streulichtwinkeln sowie zusätzlicher Thermosensor- Auswertung zur Erkennung von Schwelbränden bis hin zu offenen Bränden mit gleichmäßigem Ansprechverhalten. Vergleich der Rauchsensorsignale zur Rauchklassifizierung und Reduzierung von Täuschungsalarmen, wie z.B. durch Wasserdampf oder Staub. Durch die hervorragenden Detektionseigenschaften ist der Melder außerdem in der Lage, die in der Norm beschriebenen Testfeuer TF1 und TF6 zu erkennen. Der Melder ist auch für höhere Anwendungstemperatur bis +65 °C geeignet. Der Melder verfügt über eine automatische Verschmutzungserkennung. Der Status der Verschmutzung kann über die Programmier- und Service Software ausgelesen und angezeigt werden. Bis zu 20 anwählbare unterschiedliche Tonmuster, inkl. DIN-Ton. Einstellbare Lautstärkenregelung in 8 Stufen möglich. Zum Betrieb mit Einzeladressierung in Ringbussystemen. Der Leitungstrenner ist im Melder integriert.
Leistungsmerkmale
-Flache Bauweise
-Mikroprozessorgesteuerte Signalverarbeitung
-Vollständige Selbstüberwachung
-Verschmutzungserkennung und Ruhewertnachführung gemäß geltender Normen und Richtlinien
-Falschalarmunterdrückung bei Betauung durch spezielle Oberfläche
-Trenner integriert im Melder, nach pr EN 54-17
-Zentrierte 360° Alarmanzeige
-Separate Betriebsanzeige
-Detektion nach dem Vorwärts- und Rückwärtsstreuprinzip
-Vergleich von Brandkenngrößenmustern nach DIN VDE 0833-2
-360° thermische Überwachung mit einem Sensor
-Busversorgter Warntongeber im Melder
-Frei anwählbare unterschiedliche Tonmuster inklusive DIN Ton gemäß DIN 33404 Teil 3
-Mehrere Teilsignale zu einem Signal verknüpfbar
-Wiederholungsraten von Signalen und Teilsignalen programmierbar
-Automatische Synchronisation von mehreren Warntongebern
-Alarm- und Betriebsdatenspeicherung, integrierter Betriebsstundenzähler
-Möglichkeit der zeit- und ereignisgesteuerten Sensorabschaltung
-Zugelassen nach DIN EN 54-7/-5 B /-17, CEA 4021
-Zugelassen nach DIN EN 54-3
-Powered Loop Fähig
-Kurzschluss-/unterbrechungstolerant
Technische Daten:
Betriebsspannung 8 42 V DC
Ruhestrom @ 19 V DC ca. 80 µA
Ruhestrom @ BMZAkku ca. 450 µA @ 42 V
Schallpegel max. 92 dB (A) +/- 2 dB (A) bei 1 m DIN-Ton
Überwachungsfläche max. 110 m²
Überwachungshöhe max. 12 m
Luftgeschwindigkeit 0 25.4 m/s
Anwendungstemperatur -20 °C 65 °C
Lagertemperatur -25 °C 75 °C
Schutzart IP43 (mit Sockel + Option)
Material ABS
Rel. Luftfeuchte max. 95 % (nicht kondensierend)
Farbe weiß, ähnlich RAL 9010
Gewicht ca. 145 g
Melderspezifikation EN 54-7/-5 B/-17,
CEA 4021
Spezifikation EN 54-3
akustischer Signalgeber
Abmessungen Ø: 117 mm H: 59 mm
Ø: 117 mm H: 67 mm (inkl. Sockel)
Fabrikat: ESSER
Typ: 802384, VdS-Nr.: G205111
oder
gleichwertig
Fabrikat:
Typ:
06.__.__.02
O2T/So Multisensor Melder IQ8Quad mit integr. Warnton
18.00
Stk
06.__.__.03 Meldersockel Standard für Serie IQ8Quad Standardmeldersockel für automatische Brandmelder. Bei Entnahme des Melders wird der Ringbus autom. geschlossen. Im Sockel ist eine Melderentnahmesicherung enthalten, die bei Bedarf genutzt werden kann.
Technische Daten:
Anwendungstemperatur -20 °C 72 °C
Lagertemperatur -25 °C 75 °C
Anschlussklemmen Ø 0,6 mm 2 mm²
Material ABS
Rel. Luftfeuchte max 95 % (ohne Betauung)
Farbe weiß, ähnlich RAL 9010
Gewicht ca. 60 g
Abmessungen Ø: 117 mm H: 24 mm (inkl. Melder 62 mm)
Fabrikat: ESSER
Typ: 805590
oder
gleichwertig
Fabrikat:
Typ:
06.__.__.03
Meldersockel Standard für Serie IQ8Quad
O
30.00
Stk
06.__.__.04 Beschriftungsfeld für Meldersockel VPE = 10 STÜCK Zur
Beachtung: Bitte bestellen Sie diesen Artikel ausschließlich in
Verpackungseinheiten - VPE's. Das Beschriftungsfeld kann vor oder nach der Installation der Melder in der seitlichen Öffnung des Meldersockels IQ8Quad befestigt werden. Zur Kennzeichnung der Melderadresse und Meldergruppe des Brandmelders im Objekt bei einer Deckenhöhe bis zu 3 Meter.
Fabrikat: ESSER
Typ: 805576
oder
gleichwertig
Fabrikat:
Typ:
06.__.__.04
Beschriftungsfeld für Meldersockel VPE = 10 STÜCK Zur
Beachtung: Bitte bestellen Sie diesen Artikel ausschließlich in
Verpackungseinheiten - VPE's.
100.00
Stk
06.__.__.05 IQ8 Handmelder Elektronikmodul m. Trenner u. ext. D-Linie,
ESSER Elektronikmodul zum Einbau in ein Handmeldergehäuse zur manuellen Auslösung eines Brandalarmes bzw. einer Gefahrenmeldung. Geeignet zur Anwendung in trockenen Räumen. Ausgestattet mit einem Mikroprozessor verfügt es bereits in der Grundausführung über eine Alarmspeicherung, Alarmanzeige, und die Anschlussmöglichkeit weiterer externer Standard-Handmelder. Zum Betrieb mit Einzeladressierung in Ringbussystemen. Der Leitungstrenner ist im Melder integriert. Ohne Busanbindung arbeitet das Modul wie ein Standard-Handmelder.
Leistungsmerkmale
- Flache Bauform
- Zulassung nach EN54 Teil 11 als Handfeuermelder
- Steckbare Anschlussklemmen
- 2 Kabeleinführungen jeweils oben, unten und rückseitig
- Testfunktion durch Handmelderschlüssel
Technische Daten:
Betriebsspannung 8 42 V DC
Ruhestrom @ 19 V DC ca. 45 µA
Alarmstrom ohne Kommunikation ca. 18 mA
Alarmanzeige LED, rot
Betriebsanzeige LED, grün
Melderanzahl/Gruppe 10 Melder/Gruppe 127 Melder/Ring (gemäß VdS)
Anwendungstemperatur -20 °C 70 °C
Lagertemperatur -30 °C 75 °C
Anschlussklemmen max. 2,5 mm² (AWG 26-14)
Schutzart IP 44 (im Gehäuse),
IP 55 (mit Zubehör)
Gehäuse PC ASA-Kunststoff
Rel. Luftfeuchte max. 95 % (nicht kondensierend)
Gewicht ca. 236 g (mit Gehäuse)
Melderspezifikation EN 54-11, Typ B
Abmessungen B: 133 mm H: 133 mm T: 36 mm
Fabrikat: ESSER
Typ: 804905, VdS-Nr.: G205002
oder
gleichwertig
Fabrikat:
Typ:
06.__.__.05
IQ8 Handmelder Elektronikmodul m. Trenner u. ext. D-Linie,
ESSER
4.00
Stk
06.__.__.06 Handmelder Gehäuse, rot mit Glas, rot, ähnlich RAL 3020 Gehäuse für Handmelder mit Piktogramm nach EN54 Teil 11.
Im Lieferumfang enthalten sind Glasscheibe und Kunststoffschlüssel.
Technische Daten:
Schutzart IP 44 (mit Elektronikmodul)
Gehäuse PC ASA-Kunststoff
Montage aP
Farbe rot, ähnlich RAL 3020
Gewicht ca. 83 g (ohne Elektronikmodul)
Abmessungen B: 133 mm H: 133 mm T: 36 mm
Fabrikat: ESSER
Typ: 704900
oder
gleichwertig
Fabrikat:
Typ:
06.__.__.06
Handmelder Gehäuse, rot mit Glas, rot, ähnlich RAL 3020
5.00
Stk
06.__.__.07 IQ8Alarm Plus Akust. Signalgeber EN54-3, Gehäuse weiß Adressierbarer, vollständig busversorgter und kurzschluss-/unterbrechungstoleranter akustischer Signalgeber gemäß EN 54?3 mit integrierten Signaltönen zur akustischen Alarmierung. Mit bis zu 20 verschiedenen programmierbaren Signaltönen inklusive DIN-Ton gemäß DIN 33404-3. Die Lautstärke kann in 8 Stufen geregelt werden. Der Lastfaktor kann in 2 Stufen eingestellt werden. Signalgeber mit flachem Sockel, geeignet für Wand- und Deckenmontage. Optional kann der IP Sockel 806201 mit seitlicher Kabeleinführung und höherem Spritzwasserschutz eingesetzt werden.
Leistungsmerkmale
- Vollständig busversorgter Alarmgeber
- esserbus®-PLus-Funktionalität
- Energieeffizient
- Bis zu 64 Signalgeber pro esserbus®-PLus
- Jeder Signalgeber mit integriertem Trenner
- Synchrone Ansteuerung
Eigenschaften Akustik:
- EN 54-3 konform
- Hoher Schalldruck
- Lautstärke über tools 8000 in 8 Stufen programmierbar
- 20 verschiedene Signaltöne, inkl. DIN-Ton
Technische Daten Akustik
Lastfaktor Akustik 1,5 *1 / 3
Schallpegel 91 *1 / 97 dB (A) +/- 2 dB @ 1 m / @ 90° Winkel / @ DIN Ton
Spezifikation EN 54-3: 2001 / A1: 2002 / A2 : 2006 / -17: 2005
EN 54-3 akustischer Signalgeber
Allgemeine technische Daten:
Betriebsspannung 14 42 V DC (über esserbus®-PLus)
Ruhestrom @ 19 V DC ca. 55 ?A
Ruhestrom @ BMZAkku ca. 300 ?A @ 42 V
Umgebungstemperatur -10 °C 55 °C
Lagertemperatur -25 °C 75 °C
Rel. Luftfeuchte < 95 % (ohne Betauung)
Schutzart IP 43 *2
IP 56 mit IP Sockel 806201 *3
Gehäuse Kunststoff PC (Polycarbonat)
Farbe weiß, ähnlich RAL 9010
Gewicht ca. 300 g (mit Sockel)
Abmessungen Ø: 112 mm T: 78 mm Ø: 112 mm T: 93 mm (mit IP Sockel)
Leistungserklärung DoP-21430171215
Fabrikat: ESSER
Typ: 807205W, VdS-Nr.: G218071
oder
gleichwertig
Fabrikat:
Typ:
06.__.__.07
IQ8Alarm Plus Akust. Signalgeber EN54-3, Gehäuse weiß
5.00
Stk
06.__.__.08 IQ8Alarm Plus Optischer Signalgeber EN54-23, Gehäuse/Blitz:
rot/rot Adressierbarer, vollständig busversorgter und kurzschluss-/unterbrechungstoleranter optischer Signalgeber gem. EN 54?23 mit roter Blitzfarbe zur optischen Alarmierung. Der optische Signalgeber ist geeignet für quadratische Signalisierungsbereiche W-2,4-5,0 bis W-3,6-8. Der optische Signalisierungsbereich ist in 6 Größen über tools 8000 konfigurierbar. Signalgeber mit flachem Sockel, geeignet für Wandmontage. Optional kann der IP Sockel 806202 mit seitlicher Kabeleinführung und höherem Spritzwasserschutz eingesetzt werden.
Leistungsmerkmale
- Vollständig busversorgter Alarmgeber
- esserbus®-PLus-Funktionalität
- Energieeffizient
- Bis zu 32 Alarmgeber pro esserbus®-PLus
- Jeder Alarmgeber mit integriertem Trenner
- Synchrone Ansteuerung
Eigenschaften Optik:
- EN 54-23 konform
- W Kategorie
- Signalisierungsbereich bis zu 8,0 m Raumbreite bei
Wandmontage
- Raumgröße über tools 8000 einstellbar
Technische Daten
Optik
Lastfaktor Optik 3 *1 7,9
Blitzfrequenz ca. 0.5 Hz *1 /1 Hz
Blitzfarbe rot
Lichtstärke ca. 6,6 cd eff. *1 / max. 17 cd eff. @
W-3,6-8
Signalisierungsbereich W-2,4-5 / 60 m³ *1 ? W-3,6-8 / 230 m³
Montage Wand
Spezifikation EN 54-23: 2010 / -17: 2005
Allgemeine technische Daten:
Betriebsspannung 14 42 V DC (über esserbus®-PLus)
Ruhestrom @ 19 V DC ca. 55 ?A
Ruhestrom @ BMZAkku ca. 300 ?A @ 42 V
Umgebungstemperatur -20 °C 70 °C
Lagertemperatur -25 °C 75 °C
Rel. Luftfeuchte < 95 % (ohne Betauung)
Schutzart IP 43 *2 IP 56 mit IP Sockel 806202 *3
Gehäuse Kunststoff PC (Polycarbonat)
Farbe rot, ähnlich RAL 3020
Kalotte: transparent / teilgefrostet
Gewicht ca. 300 g (mit Sockel)
Abmessungen Ø: 112 mm H: 78 mm Ø: 112 mm H: 93 mm (mit IP Sockel)
Leistungserklärung DoP-21429150413
Fabrikat: ESSER
Typ: 807214RR, VdS-Nr.: G215019
oder
gleichwertig
Fabrikat:
Typ:
06.__.__.08
IQ8Alarm Plus Optischer Signalgeber EN54-23, Gehäuse/Blitz:
rot/rot
O
1.00
Stk
06.__.__.09 IQ8Alarm Plus Kombi Signalgeber EN54-3/-23, Gehäuse/Blitz:
rot/rot IQ8Alarm Plus/FSo kombinierter akustischer und optischer Signalgeber EN 54-23 Kat. W, roter Blitz
Adressierbarer, vollständig busversorgter und kurzschluss-/unterbrechungstoleranter kombinierter akustischer und optischer Signalgeber gemäß EN 54-3 & EN 54-23 mit integrierten Signaltönen und roter Blitzfarbe zur akustischen und optischen Alarmierung. Mit bis zu 20 verschiedenen programmierbaren Signaltönen inklusive DIN-Ton gemäß DIN 33404-3. Die Lautstärke kann in 8 Stufen geregelt werden. Der optische Signalgeber ist geeignet für quadratische Signalisierungsbereiche W-2,4-5 bis W-3,6-8. Der optische Signalisierungsbereich ist in 6 Größen über tools 8000 konfigurierbar. Signalgeber mit flachem Sockel, geeignet für Wandmontage. Optional kann der IP Sockel 806202 mit seitlicher Kabeleinführung und höherem Spritzwasserschutz eingesetzt werden.
Leistungsmerkmale
- Vollständig busversorgter Alarmgeber
- esserbus®-PLus-Funktionalität
- Energieeffizient
- Bis zu 21 Signalgeber pro esserbus®-PLus
- Jeder Signalgeber mit integriertem Trenner
- Synchrone Ansteuerung
Eigenschaften Optik:
- EN 54-23 konform
- W Kategorie
- Signalisierungsbereich bis zu 8,0 m Raumbreite bei
Wandmontage
- Raumgröße über tools 8000 einstellbar
Eigenschaften Akustik:
- EN 54-3 konform
- Hoher Schalldruck
- Lautstärke über tools 8000 in 8 Stufen programmierbar
- 20 verschiedene Signaltöne, inkl. DIN-Ton
Technische Daten
Optik
Lastfaktor Optik 3 *1 7,9
Blitzfrequenz 0.5 Hz *1 /1 Hz
Blitzfarbe rot
Lichtstärke ca. 6,6 cd eff. *1 / max. 17 cd eff. @ W-3,6-8
Signalisierungsbereich W-2,4-5 / 60 m³ *1 ? W-3,6-8 /
230 m³
Montage Wand
Spezifikation EN 54-23: 2010 / -17: 2005
Akustik
Lastfaktor Akustik 1,5 *1 / 3
Schallpegel 91*1 / 97 dB (A) +/- 2 dB @ 1 m / @ 90°
Winkel / @ DIN Ton
Spezifikation EN 54-3: 2001 / A1: 2002 / A2 : 2006 /-17: 2005
EN 54-3 akustischer Signalgeber
Allgemeine technische Daten:
Betriebsspannung 14 42 V DC (über esserbus®-PLus)
Ruhestrom @ 19 V DC 55 ?A
Ruhestrom @ BMZAkku ca. 300 ?A @ 42 V
Lastfaktor gesamt 4,5 *1 10,9
Umgebungstemperatur -10 °C 55 °C
Lagertemperatur -25 °C 75 °C
Rel. Luftfeuchte < 95 % (ohne Betauung)
Schutzart IP 43 *2
IP 56 mit IP Sockel 806202 *3
Gehäuse Kunststoff PC (Polycarbonat)
Farbe rot, ähnlich RAL 3020
Kalotte: transparent / teilgefrostet
Gewicht ca. 300 g (mit Sockel)
Abmessungen Ø: 112 mm T: 78 mm
Ø: 112 mm T: 93 mm (mit IP Sockel)
Leistungserklärung DoP-21431171215
Fabrikat: ESSER
Typ: 807224RR
oder
gleichwertig
Fabrikat:
Typ:
06.__.__.09
IQ8Alarm Plus Kombi Signalgeber EN54-3/-23, Gehäuse/Blitz:
rot/rot
O
1.00
Stk
07 Sonstiges
07
Sonstiges
07.__.__.01 Feuerwehrlaufkarten Feuerwehr-Laufkarten nach DIN 1467 oder Vorschrift der zuständigen Brandschutzbehörde. UV-beständig, lichtecht, wasser- und reißfest laminiert, Reiter unverlierbar ausgestanzt.
liefern und in FIZ integrieren
07.__.__.01
Feuerwehrlaufkarten
6.00
Stk
07.__.__.02 Programierung automatischen und nichtautomatischen Melder in Brandmeldezentrale parametrieren, Anpassung der Brandfallmatrix entsprechend Brandschutzkonzept des jeweiligen Mietbereiches und entsprechend Brandfallmatrix programmieren
07.__.__.02
Programierung
2.00
Psch
07.__.__.03 Inbetriebnahme und Probeläufe Inbetriebnahme und Probeläufe
07.__.__.03
Inbetriebnahme und Probeläufe
2.00
Stk,