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Besondere Hinweise Besondere Hinweise
Bestand Leitungsanlage Brandmeldeanlage
Im Gebäude sind bereits Teilbereiche der Leitungsinfrastruktur für die Brandmeldeanlage bauseits vorinstalliert worden. Hierbei handelt es sich insbesondere um Leitungsführungen sowie teilweise verlegte Kabel für Melderlinien und Nebenanlagen.
Der Auftragnehmer hat die vorhandenen Leitungen und Installationswege vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich zu prüfen. Dies umfasst insbesondere:
Sichtprüfung der Leitungsführung und Verlegeart
Überprüfung der Leitungsqualität und Leitungsreserve
Messung der Leitungsparameter (Isolationswiderstand, Durchgängigkeit etc.)
Prüfung der Eignung für den Einsatz innerhalb der geplanten Brandmeldeanlage gemäß den geltenden Normen und Richtlinien, insbesondere DIN 14675 sowie DIN VDE 0833-2.
Der Auftragnehmer hat die vorhandenen Leitungen in seine Planung und Ausführung einzubeziehen, sofern diese technisch geeignet sind. Sollten Mängel, Beschädigungen oder normabweichende Installationen festgestellt werden, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Nicht geeignete oder beschädigte Leitungen sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erneuern oder zu ergänzen. Ein Anspruch auf vollständige Wiederverwendung der bauseits verlegten Leitungen besteht nicht.
Die Funktionsfähigkeit der gesamten Brandmeldeanlage ist unabhängig vom Bestand durch den Auftragnehmer sicherzustellen.
Besondere Hinweise
Vorbemerkung Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Modernisierung von zwei Hochäusern aus den 60er-Jahren. Die Gebäude haben einen identischen Grundriss. Das Gebäude "Peppone" hat 13 Geschosse und ein Kellergeschoss. Die Gesamthöhe des Gebäudes beträgt ca. 36 m.
Das Gebäude "Don Camillo" hat 23 Geschosse und ein Kellergeschoss. Die Gesamthöhe des Gebäudes beträgt ca. 63 m.
Die Gebäude befinden sich in Wolfsburg -Detmerode
Die beiden Häuser wurden komplett entkernt und sind nicht bewohnt. Im Gebäude gibt es ein Bestandsteppenhaus. Auf der Ostseite der Gebäude wurde ein Teil der Fassade geöffnet. Hier wird ein neues Treppenhaus mit zwei Aufzügen errichtet.
Die ursprünglichen Aufzuganlagen sind demontiert. Die Gebäudeerschließung und die Material-transporte für die Baumaßnahme, erfolgt mit Baukränen oder über Gerüstaufzüge. Jedes Gebäude verfügt über 2 Gerüstaufzüge.
1.1.1 Bauablaufplan
Der Auftragnehmer hat eine Woche nach Beauftragung
einenTerminplan vorzulegen, der mindestens eine
Unterteilung der Ausführungszeiten nach der zweiten
Hierarchiestufe des Leistungsverzeichnisses und nach
den Geschossen beinhaltet.
1.1.2 Baubesprechungen:
Zur Koordination der Baustellenaktivitäten wird einmal
wöchentlich eine Baubesprechung durch den Auftraggeber
einberufen. Ziel der Besprechungen ist für alle auf der
Baustelle tätigen Firmen ein möglichst reibungslosen
Arbeitsablauf zu realisieren.
Die Teilnahme eines Baustellenverantwortlichen des
Auftragnehmers daran ist Pflicht. Der Vertreter des
Auftragnehmers muss zu diesen Besprechungen
aussagekräftig zu der aktuellen Terminsituation und den
weiteren geplanten eigenen Baustellenabläufen sein.
1.1.3 Arbeitsablauf:
Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der
örtlichen Bauüberwachung abzustimmen. Bei
Ineinandergreifen verschiedener Gewerke haben die
Auftragnehmer ihre Arbeiten so miteinander zu
koordinieren, dass ein reibungsloser Ablauf
gewährleistet ist.
1.1.4 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und
dem der Bauüberwachung täglich zu übergeben. Sie müssen
mindestens folgende Angaben enthalten:
- das Datum
- eine fortlaufende Nummerierung
- das Wetter (Temperatur, Niederschlagsmenge,
Windstärke)
- Anzahl und Qualifikation des eingesetzten Personals
- die eingesetzten Großgeräte
- die ausgeführten Arbeiten mit Angabe desBauabschnitts
- besondere Vorkommnisse
1.2 Ausführung
1.2.1 Material
Die ausgeschriebenen Leistungen sind einschließlich
Herstellung, Lieferung und fachgerechter Ausführung
anzubieten, wenn in den Leistungstexten nichts anderes
gefordert wird.
Zur Kontrolle der zur Anwendung kommenden Materialien
sind diese nur in Originalverpackung anzuliefern.
Das Material für zusammenhängende Bereiche muss von
einem Hersteller und aus einer Produktion stammen.
1.3 Ordnung und Sauberkeit
Bei der Ausführung von Leistungen sind alle
angrenzenden Bauteile, insbesondere Sicht-Oberflächen,
vor Beschädigungen zu schützen.
Der Auftragnehmer ist für Ordnung und Sauberkeit auf
der Baustelle verantwortlich. Dieses betrifft den
Abfall und die Verunreinigungen, die aus dem
Arbeitsbereich des Auftragnehmers herrühren.
Die Baustelle ist arbeitstäglich zu säubern, der
anfallende Schutt ist außerhalb des Baustellengeländes
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu
entsorgen. Der Arbeitsplatz ist so aufzuräumen, dass
niemand durch Materialien, Werkzeuge usw. behindert
oder gefährdet wird. Verkehrs-, Flucht-, und
Rettungswege sind ständig freizuhalten.
Durch den Auftragnehmer verschmutzte öffentliche
Straßen sind umgehend, mindestens arbeitstäglich, zu
säubern. Vorhandene Straßen und Wege im
Baustellenbereich sind zu schützen und am Ende der
Bauarbeiten, falls beschädigt, wieder in den
ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Alle ausgeführten Leistungen sind bis zur Endabnahme
vor mechanischen und chemischen Beschädigungen,
Verschmutzungen und Diebstahl in geeigneter Weise zu
schützen. Sollte der Aufforderung nach Sauberkeit auf
der Baustelle seitens des Auftragnehmers nicht
innerhalb eines Tages nachgekommen, ist der
Auftraggeber berechtigt, eine Reinigung zu Lasten des
Auftragnehmers durchführen zu lassen.
1.4 Allgemeines
Zur Vereinfachung werden für den weiteren Text folgende
Abkürzungen eingeführt:
AG - Auftraggeber
AN - Auftragnehmer
IB - Ingenieurbüro
Für die Ausführung der nachfolgend aufgeführten
Arbeiten gelten die VOB/B und VOB/C in neuester
Fassung.
Die Positionen sind, soweit nicht anders vermerkt, als
gelieferte und betriebsfertig montierte Installation zu
verstehen.
Sämtliche Klein-, Verbindungs-, Dichtungs- und
Befestigungsmaterialien sind in den Einheitspreisen
einzurechnen.
Wird im Bereich fertiger Bauteile gearbeitet, hat der
AN diese vor Verschmutzung und Beschädigung zu
schützen. Die Kosten hierfür sind in die Preise
einzurechnen. Kosten für die Beseitigung von Schäden,
die seitens des AN an fertigen Bauteilen verursacht
wurden, werden von der Schlussrechnung einbehalten.
Das Vorhalten von Baustelleneinrichtung und
Unterkünften, Werkzeugen und Maschinen während der
gesamten Bauzeit ist in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Bauwasser- und Baustromanschlüsse werden durch den
Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Das setzten des Baustromverteilers und die zur Bereitstellung sollten bei der Kalkulation berücksichtigt werden, ebenso die Installation und Beistellung der evtl. benötigten Baubeleuchtung.
Die Bereitstellungs- und Verbrauchskosten werden vom
Auftraggeber für die Dauer der gesamten Bauzeit
übernommen. Die Verbrauchskosten sind demnach nicht bei
der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen.
Der AN hat die Baustelle, soweit seine Leistungen
betroffen sind, täglich nach Beendigung der Arbeiten in
einwandfreiem Zustand zu hinterlassen. Verpackungen,
demontierte und nicht mehr benötigte Materialien sowie
Reste und Bauschutt gehen in den Besitz des AN über und
sind von ihm täglich abzufahren.
Auf die Einhaltung der einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften wird hier besonders
hingewiesen.
Umlagerung von Material innerhalb der Baustelle auf
Anweisung der Bauleitung wird ebenfalls nicht gesondert
vergütet.
Vor dem Einbau sind alle seitens des AG gewünschten
Einrichtungsgegenstände, Materialien etc. incl. Zubehör
zur Bemusterung und Freigabe vorzulegen.
Die fertige Leistung ist mit einer erfolgreichen
betriebsmäßigen Prüfung (Funktionsprüfung) der Anlage
und Übergabe der Bestandsunterlagen abgeschlossen.
Hierbei umfasst die Anlage alle in der Funktions- und
Qualitätsbeschreibung enthaltenen Leistungen incl.
aller evtl. Erweiterungen und Änderungen im Zuge der
Ausführung.
Der AN ist allein verantwortlich für die Richtigkeit
von Einbau, Funktion und ausreichender Kennzeichnung
aller Materialien, auch wenn er sie nur liefert und zum
Einbau bereitstellt. Der Bauleitung sind notwendige
Angaben rechtzeitig mitzuteilen.
Die aufgelisteten Einheitspreise beinhalten Material
und Lohn sowie alle zur Herstellung und Fertigstellung
einer gebrauchsfertigen Anlage notwendigen Leistungen
incl. aller Kosten für die im Vertrag enthaltenen
Verpflichtungen.
Die Sichtprüfung der vom AN erstellten
Montagezeichnungen entbindet den AN nicht von seiner
Verantwortung für eine fachgerechte Ausführung sowie
einwandfreie Funktion und Leistung der Anlage.
Dem AN obliegt die eigenverantwortliche Erstellung
betriebsfertiger Anlagen seines Gewerkes für das
gesamte Bauvorhaben als betriebsfertiges Gebäude.
Der AN bestätigt mit der Abgabe seines Angebotes, dass
die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Angaben
ausreichend gewesen sind, um sämtliche zur Preisbildung
erforderlichen Umstände zu erfassen und damit die
erforderlichen Leistungen vertragsgemäß nach Art und
Umfang erbringen zu können.
1.4.1 Nebenleistungen nach VOB, Teil C
Folgende Leistungen sind Nebenleistungen, gehen
teilweise über die VOB, Teil C hinaus, und werden
Bestandteil der vertraglichen Leistungen:
-Montageunterlagen zur Ausführung der Leistungen wie
nachfolgend beschrieben
-Bestands- und Revisionsunterlagen, wie nachfolgend
beschrieben
-Erstellung aller Antrags- und Genehmigungsunterlagen
bei den zuständigen Stellen
-Eigenverantwortliche Qualitätskontrolle der zur
Verwendung vorgesehenen Betriebsmittel
-Überprüfung der Schutzmaßnahmen gemäß DIN VDE 0100
-Auf Wunsch des AG durchzuführende Bemusterung einschl.
gewünschte Wiederholung
-Leistungsmessungen einschl. der zu erstellenden
Protokolle
-Inbetriebnahme, Betreibung und Überwachung der Anlagen
für Einregulierung, Probebetrieb, Einweisung des
Personals, Abnahmen, etc.
-Erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der AN
selbst zu beschaffen und mit der Bauleitung
abzustimmen..
- Die Beschaffung diebstahlsicherer verschließbarer
Räume ist Sache des AN.
1.4.2 Abnahme
Vor Abnahme sind vom AN sämtliche notwendige
Leistungs-, Isolations- Wiederstandsmessungen etc.
durchzuführen. Die Ergebnisse sind in Messberichten
zusammenzufassen und mindestens zwei Kalenderwochen vor
der Abnahme der Bauleitung zur Verfügung zu stellen.
Die Messberichte müssen eindeutig die Meßmethode, Soll-
und Ist-Werte sowie die prozentuale Abweichung
voneinander erkennen lassen. Der AG behält sich vor, an
diesen Messungen teilzunehmen und ist aus diesem Grunde
rechtzeitig vor Beginn der einzelnen Prüfungen zur
Teilnahme einzuladen. Erforderliche Messgeräte sind
seitens des AN bereitzustellen und müssen geeicht sein.
Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Liegen Bestandsunterlagen und Messprotokolle nicht
vollständig vor, kann die Abnahme verweigert werden.
Während der Bauzeit werden Zwischen-/Kontrollbegehungen
durchgeführt (z.B. vor dem Schließen von Steigschächten
etc.) . Baukontrollen haben aber in keinem Fall die
rechtliche Wirkung einer Abnahme.
Vorbemerkung
technischen Vorbemerkungen Die technischen Vorbemerkungen gelten für die KG 440/450.
Alle Anlagen sind grundsätzlich nach den anerkannten Regeln der Technik herzustellen.
Der Auftragnehmer hat für sämtliche erforderlichen
Bauteile die notwendigen Maßnahmen, Zulassungen und
Genehmigungen beizubringen.
Die beschriebenen Leistungen verstehen sich komplett
erstellt und betriebsbereit montiert, mit allem
erforderlichen Zubehör, welches für eine einwandfreie
Funktion der Anlage notwendig ist.
Die Stadt Wolfsburg ist nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) für die Entgegennahme von Alarmen aus Brandmeldeanlagen (BMA) zuständig. Im Rahmen eines Konzessionsbetriebes erfolgt die Nutzung der Alarmübertragungsanlage (AÜA) für die Entgegennahme von Alarmen aus der Region Hannover sowie deren Weiterverarbeitung in der Regionsleitstelle Hannover. Die Alarmübertragungsanlage (AÜA) dient der Aufschaltung von Übertragungseinrichtungen (ÜE) von Teilnehmern über ein Übertragungssystem zu Anzeige- und Bedieneinheiten in der Regionsleitstelle Hannover. Auflaufende Gefahrenmeldungen werden in der Regionsleitstelle Hannover angezeigt. Von dieser werden auf der Grundlage einer Alarm- und Ausrückordnung die zuständigen Einheiten der Feuerwehr alarmiert und eingesetzt. Neben den Alarmmeldungen können über das System Stör- und Betriebsmeldungen übertragen werden. Diese Meldungen werden auf Wunsch in der Serviceleitstelle des Konzessionärs angezeigt. Informationen zu auftretenden Störungen an Teilnehmerund Übertragungseinrichtungen werden, je nach Betroffenheit, dem Teilnehmer und/oder dem technischen Servicedienst für das Anlagensystem über angegebene Meldewege mitgeteilt. Vor Errichtung der Brandmeldeanlage ist dem Fachbereich Öffentliche Sicherheit der Region Hannover, Team Brand- und Katastrophenschutz ein Konzept nach DIN 14675 zur Abstimmung und Genehmigung vorzulegen, das auch als Grundlage für die Abnahme- und Funktionsprüfungen dient.
Die Stadt Wolfsburg, Fachbereich Öffentliche Sicherheit, unterhält eine AÜA für Brandmeldungen.
Der Betrieb der AÜA ist der Firma:
Firma Siemens AG
Infrastructure & Cities Sector, Building Technologies Division, RC-DE IC BT NORD BWG SOL-S,
Ackerstr. 22
38126 Braunschweig
Tel.: 0531-226-0
als Konzessionär übertragen.
Zur Aufschaltung einer BMA auf die AÜA bedarf es der schriftlichen Zustimmung der Stadt Wolfsburg, Fachbereich Öffentliche Sicherheit, und des Konzessionärs. Die vorgefertigten Antragsformulare sind schriftlich beim Konzessionär anzufordern. Für die Anschaltung der ÜE muss der vollständig ausgefüllte Antrag mit allen Angaben - 5 - über die BMA rechtsgültig unterschrieben mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Anschalttermin beim Konzessionär vorliegen. Die Stadt Wolfsburg, Fachbereich Öffentliche Sicherheit, behält sich vor, Änderungen oder Abschaltungen von BMA/ÜE der zuständigen Bauaufsichtsbehörde weiter zu melden, wenn der Teilnehmer bauaufsichtlich verpflichtet ist, eine dauernde Gefahren- bzw. Brandmeldung zur Regionsleitstelle WOB/HE sicherzustellen. Stellen sich während des Betriebs wiederholt Unregelmäßigkeiten oder Störungen an der BMA heraus, die zu vermeidbaren Fehlalarmierungen über die AÜA führen, behält sich die Stadt Wolfsburg, Fachbereich Öffentliche Sicherheit, geeignete Maßnahmen vor, z.B. Überprüfung der BMA, Abschalten der ÜE durch den Errichter bzw. der Empfangseinrichtungen der AÜA durch den Konzessionär,
Die Kosten der oben genannten Maßnahmen gehen zu Lasten des Teilnehmers.
technischen Vorbemerkungen
Unterlagen Werk- und Montageplanung 2.1 Grundlagen des AG zur Montageplanung
Dem AN werden zur Erstellung der Montagepläne die Ausführungsunterlagen des IB zur Verfügung gestellt.
Diese Unterlagen stellen den Soll-Zustand zum Zeitpunkt der Auftragserteilung dar.
Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unter der "Bereitstellung von Planunterlagen" aufgeführt.
Seitens des AN ist die Montageplanung sowie die Anlagendokumentation zu erbringen.
Der AN hat den AG auf evtl. entdeckte Fehler oder vermutete Mängel rechtzeitig hinzuweisen.
2.2 Planunterlagen des AN zur Montageplanung
Seitens des AN sind die Montageunterlagen und evtl. erforderliche ergänzende technische Berechnungen oder
Umrechnungen aufgrund von Änderungen nach der Auftragserteilung, inkl. Einarbeitung von Änderungen
von AG- oder Nutzerseite und/oder bei Verwendung anderer als der ausgeschriebenen Materialien dem AG
jeweils 4 Wochen vor Montagebeginn der entsprechenden Leistungen, durch hochladen auf einem vom AG zur Verfügung gestelltem Planserver in PDF, vorzulegen. Falls die nachfolgend aufgeführten Unterlagen aus Sicht des AG nicht vollständig sind, werden diese komplett an den AN zurückgegeben. Korrekturen/Ergänzungen sind vom AN kostenfrei einzuarbeiten.
Mit Beginn der Montage sind evtl. vorhandene erneute Änderungen gegenüber der Ausführungsplanung seitens des AN in die genehmigten Montagepläne einzuarbeiten und die geänderten Zeichnungen wiederum als pdf und
DWG-Datei zu übergeben. Zeichnungen zur Verteilung sind auf Papier von mindestens 80 g/m² zu erstellen.
Die Montageunterlagen hat der AN mit den anderen am Bau beteiligten Firmen zu koordinieren.
Eine Sichtprüfung und Freigabe der Unterlagen durch den AG beinhaltet jedoch keine Einschränkung der
Eigenverantwortung und Haftung des AN gemäß Vertrag. Die Vorlage sämtlicher Unterlagen erfolgt im DWG- bzw. DXF- sowie PLT- und PDF-Format. Berechnungen als programmspezifische und als »pdf-Datei«
Die Unterlagen bestehen im einzelnen aus:
Montagezeichnungen mit Detailzeichnungen im
Maßstab 1:100 / 1: 50 / 1: 20
Grundrisszeichnungen mit Schnitten M 1:50 mit
sämtlichen ausgeführten Installationen und
Bezeichnungen (Stromkreise etc.) mit Einarbeitung der
aktuellen Architekturvorgaben, Decken- und
Bodenspiegel, Installationsänderungen etc.
Übersichtsschaltpläne übergeordnete Stromlaufpläne
(wie Ringleitungs- und Verriegelungspläne)
Erstellung der Stromlaufpläne bezogen auf die
Ausschreibungsvorgaben Detailpläne
Anordnungspläne, Schrankaufbaupläne, Baugruppenträger,
Baugruppenanordnung, Bestückungs- und
Betriebsmittelpläne,
Anschlusspläne (externe und interne Anschaltung)
Kabeltrassenplan, auch aller ggf. durch Fremdgewerke
verlegte Trassen Kabelplan Netzberechnung
Errichterbescheinigung über Ausführung nach TAB, VDE.
Für die Erstellung der Montageplanung weiter zu
berücksichtigen sind:
die zur Ausführung freigegebenen Architektenpläne,
Deckenspiegel, Bodenspiegel einschließlich Statik
die zur Ausführung freigegebenen Einrichtungspläne der
Nutzer sämtliche Bauauflagen
Aufbauzeichnungen der Schaltschränke müssen die
räumliche Lage aller Einbauteile der Elektroanlage mit
zugehörigem Zeichen auf der Montageplatte und auf der
Vorderfront darstellen.
In Übersichtschaltbildern werden sämtliche wärme-,
kälte- und lufttechnischen Anlagenteile, Elektro-,
Mess-, Regel- und Steuergeräte in ihren
zusammenwirkenden Funktionen eindeutig dargestellt.
Weiterhin ist die Wirkungsweise anzugeben, die
Arbeitsweise bei Stellantrieben, die geforderten
Sollwerte sowie bei Sollwertsverschiebungen die
entsprechenden Diagramme.
In den Gerätestücklisten sind sämtliche Elektro- und
Regelgeräte einschl. Montagematerial mit vollständigen
Typenangaben des Geräteherstellers, geordnet nach
Schaltschränken, fortlaufender Nummerierung und
zugehörigen Zeichen aufzuführen.
In den Montageunterlagen sind alle Angaben über
Schaltung der Anlagen (Beleuchtung), Anordnung von
Komponenten, Gleichzeitigkeitsfaktoren, Auslösezeiten
der Schutzrelais, Brandabschnitte und
Feuerschutzeinrichtungen, usw. aufzuführen.
Kabelpläne sind in Grundrisszeichnungen und in
Schnitten darzustellen. Es sind die untereinander durch
das Gewerk Elektro zu verkabelnden Anlagenteile
einzutragen. Die darzustellenden Anlagenteile erhalten
eindeutige Ziffern, die identisch mit allen
vorgesehenen Gerätelisten und übrigen Unterlagen
(Stromlaufpläne) sind.
Die zu übertragenden Leistungen, die Betriebsströme,
die Querschnitte, Kabeltypen, Start- und
Zielortkennzeichnungen sind anzugeben.
Stromlaufpläne sind nach den Vorschriften der DIN
auszuführen. Entsprechend dem Funktionsablauf ist die
Anordnung der Geräte vorzunehmen. Stromlaufpläne müssen
u. a. folgende Angaben enthalten:
Bezeichnung der Geräte
Abwicklung der Befehlorgane
Klemmen- und Kontaktbezeichnungen
Leistungsangaben der Verbraucher
Einstellwerte von Bimetallrelais, Zeitrelais, usw.
sowie Angaben über die eingesetzten Sicherungen
Bei Verwendung von Blockschaltbildern im Stromlaufplan
sind getrennt davon Innenschaltungen der
Blockschaltbilder mitzuliefern.
Im Bauschaltplan (Klemmenanschlussplan) muss die
Anordnung und Bezeichnung der Klemmen in den
Schaltschränken, Steuertableau, Klemmkästen und den
Geräten ersichtlich sein. Die abgehenden Kabel sind zu
nummerieren und mit Zielbezeichnungen zu versehen.
Sonstige vom Auftragnehmer zu erstellende und
unaufgefordert vorzulegenden Unterlagen:
Prüf- bzw. Zulassungsbescheinigungen bei Anlagen und
Anlagenteilen, die einer Zulassung oder Prüfung
unterliegen bzw. Genehmigungs- und Prüfanträge bei
Anlagen und Anlagenteilen, die für Ausführung, Betrieb
und Gebrauch einem behördlich vorgeschriebenen
Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen.
Für alle abnahmepflichtigen Anlagen führt der
Auftragnehmer mit den Genehmigungs- und
Überwachungsbehörden die Verhandlungen und erstellt die
erforderlichen Unterlagen. Gebühren hierfür,
insbesondere auch bei Mehrfachvorlage, trägt der
Auftragnehmer.
Unabhängig vom Genehmigungsvermerk trägt der
Auftragnehmer die Verantwortung für die Richtigkeit
seiner Angaben. Der AN hat in Eigenverantwortung eine
Netzberechnung über die gesamte Installationsanlage
durchzuführen.
Durch eine Netzberechnung sind Lastfluss- und
Kurzschlussverhältnisse, sowie die Einhaltung des
geforderten maximalen Spannungsfalls gemäß
Vorbemerkungen an allen Knotenpunkten der Anlage sowohl
grafisch als auch tabellarisch zu dokumentieren.
Die Netzberechnung ist mit den Montageplänen zur
Genehmigung vorzulegen.
Der Nachweis der Selektivität für das gesamte Netz ist
mit einem durch den TÜV zertifizierten Programm zu
erbringen.
Ferner sind die Einstellwerte der Leistungsschalter zu
ermitteln.
Stellt der Auftragnehmer Fehler in den genehmigten
Montagezeichnungen bzw. Kollisionen mit anderen
Gewerken fest, hat er die Arbeiten unverzüglich zu
unterbrechen und die Bauleitung über den Sachverhalt in
Kenntnis zu setzen. Die Fortführung der Arbeiten darf
erst nach Klärung des Sachverhaltes durch die
Bauleitung erfolgen (Mitteilungspflicht gemäß VOB:
Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung).
Die Verwendung nicht genehmigter Zeichnungen zur
Ausführung von Arbeiten ist auf der Baustelle
unzulässig. Diese Zeichnungen werden bei Vorhandensein
durch die Bauleitung eingezogen. Schäden sowie
fehlerhafte Ausführungen durch die Benutzung nicht
genehmigter Zeichnungen gehen zu Lasten des
Auftragnehmers.
Abweichungen und Ergänzungen von genehmigten
Montagezeichnungen sind durch den Obermonteur oder
Bauleiter in diesen Zeichnungen dem jeweiligen Stand
entsprechend fortzuschreiben.
Auf der Grundlage der Montagepläne sind vom
Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen:
Erstellung der Angaben zu Gerätelasten
Überprüfung der Durchbruchsplanung einschl. Angabe zu
ergänzenden Wand- und Deckendurchbrüchen
- Netzberechnung (Selektivitätsnachweis)
Alle Unterlagen in kunststoffkaschiertem Ordner mit
eingelegtem durchnummerierten
Kunststoff-Eingriff-Register wie folgt eingeordnet:
1.Deckblatt und Inhaltsverzeichnis
2.Erläuterungsbericht / Anlagenbeschreibung
3.Zeichnungen (Grundrisse / Schnitte / Details /
Schemata)
4.Technische Berechnungen
5.Materialzusammenstellung (Hersteller / Typ /
Bezugsquellennachweis)
6.Anlagen (z.B. Katalogauszüge / Produktinformationen)
Unterlagen Werk- und Montageplanung
Ausführungsplanung Dem Auftragnehmer (AN) wird nach der Beauftragung die
Ausführungsplanung auf einem Datenträger im pdf- und im
dwg-Format zur Erstellung der Werk- und Montageplanung
übergeben.
Übergeben werden:
- Grundrisse
- Schema BMA
KG 450, M 1:50
Bei Änderungen der Ausführungszeichnungen wird der
jeweils aktuellste Stand durch die Architekten und
Fachingenieure per E - Mail im PLT - Format bzw. in
DWG/ PDF - Format dem AN zur Verfügung gestellt.
Der AN hat sicherzustellen, dass Planunterlagen in den
digitalen Formaten dxf, dwg, plt, pdf, d83, doc, xls,
mpp die von den Architekten und Fachplanern des AG
versandt oder übermittelt werden, im Hause des AN und
seiner Nachunternehmer vollständig (alle Informationen
enthaltend) und lesbar ausgedruckt bzw. ausgeplottet
werden können.
Datenformate CAD:
Der Datenaustausch von CAD-Plänen erfolgt im
dwg-Format: AutoCad Rel. 2000
Diese Regelung betrifft nur die Ausführungszeichnungen,
die durch die vom AG beauftragten Architekten und
Fachingenieure erstellt werden.
Anfallende Druck- und Plotkosten sind durch den AN zu
tragen.
Ausführungsplanung
Dokumentation Die kompletten Dokumentationsunterlagen sind dem AG
bzw. einem Bevollmächtigten zur Prüfung (Prüfzeitraum
wird vom AG bestimmt) auf Vollständigkeit vorab in 1-facher Ausfertigung einzureichen.
Falls die Unterlagen aus Sicht des AG nicht vollständig
sind, werden diese Komplett an den AN zurückgegeben.
Korrekturen / Ergänzungen sind vom AN kostenfrei
einzuarbeiten.
Erst wenn der AG bzw. dessen bevollmächtigtes IB
erklärt haben, dass die Dokumentationsunterlagen
vollständig und übereinstimmend mit dem Ist Zustand
sind, kann der AN anhand der Dokumentationsunterlagen
die Einweisung des Betreiberpersonals / späteren Nutzer
durchführen. Darüber sind Protokolle anzufertigen, in
denen der spätere Betreiber / Nutzer schriftlich die
Durchführung und die Qualität bestätigt und erklärt,
dass er ab diesem Tag in der Lage ist, die Anlagen zu
betreiben.
Die Organisation, terminliche Koordination, Stellung
von Mess- und Vorführgeräten etc. obliegt allein dem
AN.
Die vom Auftraggeber geprüften und freigegebenen
Dokumentationsunterlagen sind zur Abnahme vorzulegen.
Die kompletten Unterlagen sind 3-fach auf Papier und
3-fach auf Datenträger in DXF und DWG Format zu
übergeben. Berechnungen als programmspezifische und als
»pdf-Datei« auf Datenträgern zu übergeben.
Dokumentation
01 Brandmeldeanlage Peppone
01
Brandmeldeanlage Peppone
01.01 Brandmeldeanlage
01.01
Brandmeldeanlage
01.10 Allgemein
01.10
Allgemein