Brandmeldeanlage Peppone
Don Camillo und Peppone
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Besondere Hinweise Besondere Hinweise Bestand Leitungsanlage Brandmeldeanlage Im Gebäude sind bereits Teilbereiche der Leitungsinfrastruktur für die Brandmeldeanlage bauseits vorinstalliert worden. Hierbei handelt es sich insbesondere um Leitungsführungen sowie teilweise verlegte Kabel für Melderlinien und Nebenanlagen. Der Auftragnehmer hat die vorhandenen Leitungen und Installationswege vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich zu prüfen. Dies umfasst insbesondere: Sichtprüfung der Leitungsführung und Verlegeart Überprüfung der Leitungsqualität und Leitungsreserve Messung der Leitungsparameter (Isolationswiderstand, Durchgängigkeit etc.) Prüfung der Eignung für den Einsatz innerhalb der geplanten Brandmeldeanlage gemäß den geltenden Normen und Richtlinien, insbesondere DIN 14675 sowie DIN VDE 0833-2. Der Auftragnehmer hat die vorhandenen Leitungen in seine Planung und Ausführung einzubeziehen, sofern diese technisch geeignet sind. Sollten Mängel, Beschädigungen oder normabweichende Installationen festgestellt werden, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Nicht geeignete oder beschädigte Leitungen sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erneuern oder zu ergänzen. Ein Anspruch auf vollständige Wiederverwendung der bauseits verlegten Leitungen besteht nicht. Die Funktionsfähigkeit der gesamten Brandmeldeanlage ist unabhängig vom Bestand durch den Auftragnehmer sicherzustellen.
Besondere Hinweise
Vorbemerkung Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Modernisierung von zwei Hochäusern aus den 60er-Jahren. Die Gebäude haben einen identischen Grundriss. Das Gebäude "Peppone" hat 13 Geschosse und ein Kellergeschoss. Die Gesamthöhe des Gebäudes beträgt ca. 36 m. Das Gebäude "Don Camillo" hat 23 Geschosse und ein Kellergeschoss. Die Gesamthöhe des Gebäudes beträgt ca. 63 m. Die Gebäude befinden sich in Wolfsburg -Detmerode Die beiden Häuser wurden komplett entkernt und sind nicht bewohnt. Im Gebäude gibt es ein Bestandsteppenhaus. Auf der Ostseite der Gebäude wurde ein Teil der Fassade geöffnet. Hier wird ein neues Treppenhaus mit zwei Aufzügen errichtet. Die ursprünglichen Aufzuganlagen sind demontiert. Die Gebäudeerschließung und die Material-transporte für die Baumaßnahme, erfolgt mit Baukränen oder über Gerüstaufzüge. Jedes Gebäude verfügt über 2 Gerüstaufzüge. 1.1.1 Bauablaufplan Der Auftragnehmer hat eine Woche nach Beauftragung einenTerminplan vorzulegen, der mindestens eine Unterteilung der Ausführungszeiten nach der zweiten Hierarchiestufe des Leistungsverzeichnisses und nach den Geschossen beinhaltet. 1.1.2 Baubesprechungen: Zur Koordination der Baustellenaktivitäten wird einmal wöchentlich eine Baubesprechung durch den Auftraggeber einberufen. Ziel der Besprechungen ist für alle auf der Baustelle tätigen Firmen ein möglichst reibungslosen Arbeitsablauf zu realisieren. Die Teilnahme eines Baustellenverantwortlichen des Auftragnehmers daran ist Pflicht. Der Vertreter des Auftragnehmers muss zu diesen Besprechungen aussagekräftig zu der aktuellen Terminsituation und den weiteren geplanten eigenen Baustellenabläufen sein. 1.1.3 Arbeitsablauf: Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen. Bei Ineinandergreifen verschiedener Gewerke haben die Auftragnehmer ihre Arbeiten so miteinander zu koordinieren, dass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist. 1.1.4 Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem der Bauüberwachung täglich zu übergeben. Sie müssen mindestens folgende Angaben enthalten: - das Datum - eine fortlaufende Nummerierung - das Wetter (Temperatur, Niederschlagsmenge, Windstärke) - Anzahl und Qualifikation des eingesetzten Personals - die eingesetzten Großgeräte - die ausgeführten Arbeiten mit Angabe desBauabschnitts - besondere Vorkommnisse 1.2 Ausführung 1.2.1 Material Die ausgeschriebenen Leistungen sind einschließlich Herstellung, Lieferung und fachgerechter Ausführung anzubieten, wenn in den Leistungstexten nichts anderes gefordert wird. Zur Kontrolle der zur Anwendung kommenden Materialien sind diese nur in Originalverpackung anzuliefern. Das Material für zusammenhängende Bereiche muss von einem Hersteller und aus einer Produktion stammen. 1.3 Ordnung und Sauberkeit Bei der Ausführung von Leistungen sind alle angrenzenden Bauteile, insbesondere Sicht-Oberflächen, vor Beschädigungen zu schützen. Der Auftragnehmer ist für Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle verantwortlich. Dieses betrifft den Abfall und die Verunreinigungen, die aus dem Arbeitsbereich des Auftragnehmers herrühren. Die Baustelle ist arbeitstäglich zu säubern, der anfallende Schutt ist außerhalb des Baustellengeländes entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Der Arbeitsplatz ist so aufzuräumen, dass niemand durch Materialien, Werkzeuge usw. behindert oder gefährdet wird. Verkehrs-, Flucht-, und Rettungswege sind ständig freizuhalten. Durch den Auftragnehmer verschmutzte öffentliche Straßen sind umgehend,  mindestens arbeitstäglich, zu säubern. Vorhandene Straßen und Wege im Baustellenbereich sind zu schützen und am Ende der Bauarbeiten, falls beschädigt, wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Alle ausgeführten Leistungen sind bis zur Endabnahme vor mechanischen und chemischen Beschädigungen, Verschmutzungen und Diebstahl in geeigneter Weise zu schützen. Sollte der Aufforderung nach Sauberkeit auf der Baustelle seitens des Auftragnehmers nicht innerhalb eines Tages nachgekommen, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Reinigung zu Lasten des Auftragnehmers durchführen zu lassen. 1.4 Allgemeines Zur Vereinfachung werden für den weiteren Text folgende Abkürzungen eingeführt: AG - Auftraggeber AN - Auftragnehmer IB - Ingenieurbüro Für die Ausführung der nachfolgend aufgeführten Arbeiten gelten die VOB/B und VOB/C in neuester Fassung. Die Positionen sind, soweit nicht anders vermerkt, als gelieferte und betriebsfertig montierte Installation zu verstehen. Sämtliche Klein-, Verbindungs-, Dichtungs- und Befestigungsmaterialien sind in den Einheitspreisen einzurechnen. Wird im Bereich fertiger Bauteile gearbeitet, hat der AN diese vor Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. Die Kosten hierfür sind in die Preise einzurechnen. Kosten für die Beseitigung von Schäden, die seitens des AN an fertigen Bauteilen verursacht wurden, werden von der Schlussrechnung einbehalten. Das Vorhalten von Baustelleneinrichtung und Unterkünften, Werkzeugen und Maschinen  während der gesamten Bauzeit ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bauwasser- und Baustromanschlüsse werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Das setzten des Baustromverteilers und die zur Bereitstellung sollten bei der Kalkulation berücksichtigt werden, ebenso die Installation und Beistellung der evtl. benötigten Baubeleuchtung. Die Bereitstellungs- und Verbrauchskosten werden vom Auftraggeber für die Dauer der gesamten Bauzeit übernommen. Die Verbrauchskosten sind demnach nicht bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Der AN hat die Baustelle, soweit seine Leistungen betroffen sind, täglich nach Beendigung der Arbeiten in einwandfreiem Zustand zu hinterlassen. Verpackungen, demontierte und nicht mehr benötigte Materialien sowie Reste und Bauschutt gehen in den Besitz des AN über und sind von ihm täglich abzufahren. Auf die Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften wird hier besonders hingewiesen. Umlagerung von Material innerhalb der Baustelle auf Anweisung der Bauleitung wird ebenfalls nicht gesondert vergütet. Vor dem Einbau sind alle seitens des AG gewünschten Einrichtungsgegenstände, Materialien etc. incl. Zubehör zur Bemusterung und Freigabe vorzulegen. Die fertige Leistung ist mit einer erfolgreichen betriebsmäßigen Prüfung (Funktionsprüfung) der Anlage und Übergabe der Bestandsunterlagen abgeschlossen. Hierbei umfasst die Anlage alle in der Funktions- und Qualitätsbeschreibung enthaltenen Leistungen incl. aller evtl. Erweiterungen und Änderungen im Zuge der Ausführung. Der AN ist allein verantwortlich für die Richtigkeit von Einbau, Funktion und ausreichender Kennzeichnung aller Materialien, auch wenn er sie nur liefert und zum Einbau bereitstellt. Der Bauleitung sind notwendige Angaben rechtzeitig mitzuteilen. Die aufgelisteten Einheitspreise beinhalten Material und Lohn sowie alle zur Herstellung und Fertigstellung einer gebrauchsfertigen Anlage notwendigen Leistungen incl. aller Kosten für die im Vertrag enthaltenen Verpflichtungen. Die Sichtprüfung der vom AN erstellten Montagezeichnungen entbindet den AN nicht von seiner Verantwortung für eine fachgerechte Ausführung sowie einwandfreie Funktion und Leistung der Anlage. Dem AN obliegt die eigenverantwortliche Erstellung betriebsfertiger Anlagen seines Gewerkes für das gesamte Bauvorhaben als betriebsfertiges Gebäude. Der AN bestätigt mit der Abgabe seines Angebotes, dass die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Angaben ausreichend gewesen sind, um sämtliche zur Preisbildung erforderlichen Umstände zu erfassen und damit die erforderlichen Leistungen vertragsgemäß nach Art und Umfang erbringen zu können. 1.4.1 Nebenleistungen nach VOB, Teil C Folgende Leistungen sind Nebenleistungen, gehen teilweise über die VOB, Teil C hinaus, und werden Bestandteil der vertraglichen Leistungen: -Montageunterlagen zur Ausführung der Leistungen wie nachfolgend beschrieben -Bestands- und Revisionsunterlagen, wie nachfolgend beschrieben -Erstellung aller Antrags- und Genehmigungsunterlagen bei den zuständigen Stellen -Eigenverantwortliche Qualitätskontrolle der zur Verwendung vorgesehenen Betriebsmittel -Überprüfung der Schutzmaßnahmen gemäß DIN VDE 0100 -Auf Wunsch des AG durchzuführende Bemusterung einschl. gewünschte Wiederholung -Leistungsmessungen einschl. der zu erstellenden Protokolle -Inbetriebnahme, Betreibung und Überwachung der Anlagen für Einregulierung, Probebetrieb, Einweisung des Personals, Abnahmen, etc. -Erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der AN selbst zu beschaffen und mit der Bauleitung abzustimmen.. -    Die Beschaffung diebstahlsicherer verschließbarer Räume ist Sache des AN. 1.4.2 Abnahme Vor Abnahme sind vom AN sämtliche notwendige Leistungs-, Isolations- Wiederstandsmessungen etc. durchzuführen. Die Ergebnisse sind in Messberichten zusammenzufassen und mindestens zwei Kalenderwochen vor der Abnahme der Bauleitung zur Verfügung zu stellen. Die Messberichte müssen eindeutig die Meßmethode, Soll- und Ist-Werte sowie die prozentuale Abweichung voneinander erkennen lassen. Der AG behält sich vor, an diesen Messungen teilzunehmen und ist aus diesem Grunde rechtzeitig vor Beginn der einzelnen Prüfungen zur Teilnahme einzuladen. Erforderliche Messgeräte sind seitens des AN bereitzustellen und müssen geeicht sein. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Liegen Bestandsunterlagen und Messprotokolle nicht vollständig vor, kann die Abnahme verweigert werden. Während der Bauzeit werden Zwischen-/Kontrollbegehungen durchgeführt (z.B. vor dem Schließen von Steigschächten etc.) . Baukontrollen haben aber in keinem Fall die rechtliche Wirkung einer Abnahme.
Vorbemerkung
technischen Vorbemerkungen Die technischen Vorbemerkungen gelten für die KG 440/450. Alle Anlagen sind grundsätzlich nach den anerkannten Regeln der Technik herzustellen. Der Auftragnehmer hat für sämtliche erforderlichen Bauteile die notwendigen Maßnahmen, Zulassungen und Genehmigungen beizubringen. Die beschriebenen Leistungen verstehen sich komplett erstellt und betriebsbereit montiert, mit allem erforderlichen Zubehör, welches für eine einwandfreie Funktion der Anlage notwendig ist. Die Stadt Wolfsburg ist nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) für die Entgegennahme von Alarmen aus Brandmeldeanlagen (BMA) zuständig. Im Rahmen eines Konzessionsbetriebes erfolgt die Nutzung der Alarmübertragungsanlage (AÜA) für die Entgegennahme von Alarmen aus der Region Hannover sowie deren Weiterverarbeitung in der Regionsleitstelle Hannover. Die Alarmübertragungsanlage (AÜA) dient der Aufschaltung von Übertragungseinrichtungen (ÜE) von Teilnehmern über ein Übertragungssystem zu Anzeige- und Bedieneinheiten in der Regionsleitstelle Hannover. Auflaufende Gefahrenmeldungen werden in der Regionsleitstelle Hannover angezeigt. Von dieser werden auf der Grundlage einer Alarm- und Ausrückordnung die zuständigen Einheiten der Feuerwehr alarmiert und eingesetzt. Neben den Alarmmeldungen können über das System Stör- und Betriebsmeldungen übertragen werden. Diese Meldungen werden auf Wunsch in der Serviceleitstelle des Konzessionärs angezeigt. Informationen zu auftretenden Störungen an Teilnehmerund Übertragungseinrichtungen werden, je nach Betroffenheit, dem Teilnehmer und/oder dem technischen Servicedienst für das Anlagensystem über angegebene Meldewege mitgeteilt. Vor Errichtung der Brandmeldeanlage ist dem Fachbereich Öffentliche Sicherheit der Region Hannover, Team Brand- und Katastrophenschutz ein Konzept nach DIN 14675 zur Abstimmung und Genehmigung vorzulegen, das auch als Grundlage für die Abnahme- und Funktionsprüfungen dient. Die Stadt Wolfsburg, Fachbereich Öffentliche Sicherheit, unterhält eine AÜA für Brandmeldungen. Der Betrieb der AÜA ist der Firma: Firma Siemens AG Infrastructure & Cities Sector, Building Technologies Division, RC-DE IC BT NORD BWG SOL-S, Ackerstr. 22 38126 Braunschweig Tel.: 0531-226-0 als Konzessionär übertragen. Zur Aufschaltung einer BMA auf die AÜA bedarf es der schriftlichen Zustimmung der Stadt Wolfsburg, Fachbereich Öffentliche Sicherheit, und des Konzessionärs. Die vorgefertigten Antragsformulare sind schriftlich beim Konzessionär anzufordern. Für die Anschaltung der ÜE muss der vollständig ausgefüllte Antrag mit allen Angaben - 5 - über die BMA rechtsgültig unterschrieben mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Anschalttermin beim Konzessionär vorliegen. Die Stadt Wolfsburg, Fachbereich Öffentliche Sicherheit, behält sich vor, Änderungen oder Abschaltungen von BMA/ÜE der zuständigen Bauaufsichtsbehörde weiter zu melden, wenn der Teilnehmer bauaufsichtlich verpflichtet ist, eine dauernde Gefahren- bzw. Brandmeldung zur Regionsleitstelle WOB/HE sicherzustellen. Stellen sich während des Betriebs wiederholt Unregelmäßigkeiten oder Störungen an der BMA heraus, die zu vermeidbaren Fehlalarmierungen über die AÜA führen, behält sich die Stadt Wolfsburg, Fachbereich Öffentliche Sicherheit, geeignete Maßnahmen vor, z.B.  Überprüfung der BMA,  Abschalten der ÜE durch den Errichter bzw. der Empfangseinrichtungen der AÜA durch den Konzessionär, Die Kosten der oben genannten Maßnahmen gehen zu Lasten des Teilnehmers.
technischen Vorbemerkungen
Unterlagen Werk- und Montageplanung 2.1 Grundlagen des AG zur Montageplanung Dem AN werden zur Erstellung der Montagepläne die Ausführungsunterlagen des IB zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen stellen den Soll-Zustand zum Zeitpunkt der Auftragserteilung dar. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unter der "Bereitstellung von Planunterlagen" aufgeführt. Seitens des AN ist die Montageplanung sowie die Anlagendokumentation zu erbringen. Der AN hat den AG auf evtl. entdeckte Fehler oder vermutete Mängel rechtzeitig hinzuweisen. 2.2 Planunterlagen des AN zur Montageplanung Seitens des AN sind die Montageunterlagen und evtl. erforderliche ergänzende technische Berechnungen oder Umrechnungen aufgrund von Änderungen nach der Auftragserteilung, inkl. Einarbeitung von Änderungen von AG- oder Nutzerseite und/oder bei Verwendung anderer als der ausgeschriebenen Materialien dem AG jeweils 4 Wochen vor Montagebeginn der entsprechenden Leistungen, durch hochladen auf einem vom AG zur Verfügung gestelltem Planserver in PDF, vorzulegen. Falls die nachfolgend aufgeführten Unterlagen aus Sicht des AG nicht vollständig sind, werden diese komplett an den AN zurückgegeben. Korrekturen/Ergänzungen sind vom AN kostenfrei einzuarbeiten. Mit Beginn der Montage sind evtl. vorhandene erneute Änderungen gegenüber der Ausführungsplanung seitens des AN in die genehmigten Montagepläne einzuarbeiten und die geänderten Zeichnungen wiederum als pdf und DWG-Datei zu übergeben. Zeichnungen zur Verteilung sind auf Papier von mindestens 80 g/m² zu erstellen. Die Montageunterlagen hat der AN mit den anderen am Bau beteiligten Firmen zu koordinieren. Eine Sichtprüfung und Freigabe der Unterlagen durch den AG beinhaltet jedoch keine Einschränkung der Eigenverantwortung und Haftung des AN gemäß Vertrag. Die Vorlage sämtlicher Unterlagen erfolgt im DWG- bzw. DXF- sowie PLT- und PDF-Format. Berechnungen als programmspezifische und als »pdf-Datei« Die Unterlagen bestehen im einzelnen aus: Montagezeichnungen mit Detailzeichnungen im Maßstab 1:100 / 1: 50 / 1: 20 Grundrisszeichnungen mit Schnitten M 1:50 mit sämtlichen ausgeführten Installationen und Bezeichnungen (Stromkreise etc.) mit Einarbeitung der aktuellen Architekturvorgaben, Decken- und Bodenspiegel, Installationsänderungen etc. Übersichtsschaltpläne übergeordnete Stromlaufpläne (wie Ringleitungs- und Verriegelungspläne) Erstellung der Stromlaufpläne bezogen auf die Ausschreibungsvorgaben Detailpläne Anordnungspläne, Schrankaufbaupläne, Baugruppenträger, Baugruppenanordnung, Bestückungs- und Betriebsmittelpläne, Anschlusspläne (externe und interne Anschaltung) Kabeltrassenplan, auch aller ggf. durch Fremdgewerke verlegte Trassen Kabelplan Netzberechnung Errichterbescheinigung über Ausführung nach TAB, VDE. Für die Erstellung der Montageplanung weiter zu berücksichtigen sind: die zur Ausführung freigegebenen Architektenpläne, Deckenspiegel, Bodenspiegel einschließlich Statik die zur Ausführung freigegebenen Einrichtungspläne der Nutzer sämtliche Bauauflagen Aufbauzeichnungen der Schaltschränke müssen die räumliche Lage aller Einbauteile der Elektroanlage mit zugehörigem Zeichen auf der Montageplatte und auf der Vorderfront darstellen. In Übersichtschaltbildern werden sämtliche wärme-, kälte- und lufttechnischen Anlagenteile, Elektro-, Mess-, Regel- und Steuergeräte in ihren zusammenwirkenden Funktionen eindeutig dargestellt. Weiterhin ist die Wirkungsweise anzugeben, die Arbeitsweise bei Stellantrieben, die geforderten Sollwerte sowie bei Sollwertsverschiebungen die entsprechenden Diagramme. In den Gerätestücklisten sind sämtliche Elektro- und Regelgeräte einschl. Montagematerial mit vollständigen Typenangaben des Geräteherstellers, geordnet nach Schaltschränken, fortlaufender Nummerierung und zugehörigen Zeichen aufzuführen. In den Montageunterlagen sind alle Angaben über Schaltung der Anlagen (Beleuchtung), Anordnung von Komponenten, Gleichzeitigkeitsfaktoren, Auslösezeiten der Schutzrelais, Brandabschnitte und Feuerschutzeinrichtungen, usw. aufzuführen. Kabelpläne sind in Grundrisszeichnungen und in Schnitten darzustellen. Es sind die untereinander durch das Gewerk Elektro zu verkabelnden Anlagenteile einzutragen. Die darzustellenden Anlagenteile erhalten eindeutige Ziffern, die identisch mit allen vorgesehenen Gerätelisten und übrigen Unterlagen (Stromlaufpläne) sind. Die zu übertragenden Leistungen, die Betriebsströme, die Querschnitte, Kabeltypen, Start- und Zielortkennzeichnungen sind anzugeben. Stromlaufpläne sind nach den Vorschriften der DIN auszuführen. Entsprechend dem Funktionsablauf ist die Anordnung der Geräte vorzunehmen. Stromlaufpläne müssen u. a. folgende Angaben enthalten: Bezeichnung der Geräte Abwicklung der Befehlorgane Klemmen- und Kontaktbezeichnungen Leistungsangaben der Verbraucher Einstellwerte von Bimetallrelais, Zeitrelais, usw. sowie Angaben über die eingesetzten Sicherungen Bei Verwendung von Blockschaltbildern im Stromlaufplan sind getrennt davon Innenschaltungen der Blockschaltbilder mitzuliefern. Im Bauschaltplan (Klemmenanschlussplan) muss die Anordnung und Bezeichnung der Klemmen in den Schaltschränken, Steuertableau, Klemmkästen und den Geräten ersichtlich sein. Die abgehenden Kabel sind zu nummerieren und mit Zielbezeichnungen zu versehen. Sonstige vom Auftragnehmer zu erstellende und unaufgefordert vorzulegenden Unterlagen: Prüf- bzw. Zulassungsbescheinigungen bei Anlagen und Anlagenteilen, die einer Zulassung oder Prüfung unterliegen bzw. Genehmigungs- und Prüfanträge bei Anlagen und Anlagenteilen, die für Ausführung, Betrieb und Gebrauch einem behördlich vorgeschriebenen Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen. Für alle abnahmepflichtigen Anlagen führt der Auftragnehmer mit den Genehmigungs- und Überwachungsbehörden die Verhandlungen und erstellt die erforderlichen Unterlagen. Gebühren hierfür, insbesondere auch bei Mehrfachvorlage, trägt der Auftragnehmer. Unabhängig vom Genehmigungsvermerk trägt der Auftragnehmer die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben. Der AN hat in Eigenverantwortung eine Netzberechnung über die gesamte Installationsanlage durchzuführen. Durch eine Netzberechnung sind Lastfluss- und Kurzschlussverhältnisse, sowie die Einhaltung des geforderten maximalen Spannungsfalls gemäß Vorbemerkungen an allen Knotenpunkten der Anlage sowohl grafisch als auch tabellarisch zu dokumentieren. Die Netzberechnung ist mit den Montageplänen zur Genehmigung vorzulegen. Der Nachweis der Selektivität für das gesamte Netz ist mit einem durch den TÜV zertifizierten Programm zu erbringen. Ferner sind die Einstellwerte der Leistungsschalter zu ermitteln. Stellt der Auftragnehmer Fehler in den genehmigten Montagezeichnungen bzw. Kollisionen mit anderen Gewerken fest, hat er die Arbeiten unverzüglich zu unterbrechen und die Bauleitung über den Sachverhalt in Kenntnis zu setzen. Die Fortführung der Arbeiten darf erst nach Klärung des Sachverhaltes durch die Bauleitung erfolgen (Mitteilungspflicht gemäß VOB: Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung). Die Verwendung nicht genehmigter Zeichnungen zur Ausführung von Arbeiten ist auf der Baustelle unzulässig. Diese Zeichnungen werden bei Vorhandensein durch die Bauleitung eingezogen. Schäden sowie fehlerhafte Ausführungen durch die Benutzung nicht genehmigter Zeichnungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Abweichungen und Ergänzungen von genehmigten Montagezeichnungen sind durch den Obermonteur oder Bauleiter in diesen Zeichnungen dem jeweiligen Stand entsprechend fortzuschreiben. Auf der Grundlage der Montagepläne sind vom Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen: Erstellung der Angaben zu Gerätelasten Überprüfung der Durchbruchsplanung einschl. Angabe zu ergänzenden Wand- und Deckendurchbrüchen - Netzberechnung (Selektivitätsnachweis) Alle Unterlagen in kunststoffkaschiertem Ordner mit eingelegtem durchnummerierten Kunststoff-Eingriff-Register wie folgt eingeordnet: 1.Deckblatt und Inhaltsverzeichnis 2.Erläuterungsbericht / Anlagenbeschreibung 3.Zeichnungen (Grundrisse / Schnitte / Details / Schemata) 4.Technische Berechnungen 5.Materialzusammenstellung (Hersteller / Typ / Bezugsquellennachweis) 6.Anlagen (z.B. Katalogauszüge / Produktinformationen)
Unterlagen Werk- und Montageplanung
Ausführungsplanung Dem Auftragnehmer (AN) wird nach der Beauftragung die Ausführungsplanung auf einem Datenträger im pdf- und im dwg-Format zur Erstellung der Werk- und Montageplanung übergeben. Übergeben werden: - Grundrisse - Schema BMA KG 450, M 1:50 Bei Änderungen der Ausführungszeichnungen wird der jeweils aktuellste Stand durch die Architekten und Fachingenieure per E - Mail im PLT - Format bzw. in DWG/ PDF - Format dem AN zur Verfügung gestellt. Der AN hat sicherzustellen, dass Planunterlagen in den digitalen Formaten dxf, dwg, plt, pdf, d83, doc, xls, mpp die von den Architekten und Fachplanern des AG versandt oder übermittelt werden, im Hause des AN und seiner Nachunternehmer vollständig (alle Informationen enthaltend) und lesbar ausgedruckt bzw. ausgeplottet werden können. Datenformate CAD: Der Datenaustausch von CAD-Plänen erfolgt im dwg-Format: AutoCad Rel. 2000 Diese Regelung betrifft nur die Ausführungszeichnungen, die durch die vom AG beauftragten Architekten und Fachingenieure erstellt werden. Anfallende Druck- und Plotkosten sind durch den AN zu tragen.
Ausführungsplanung
Dokumentation Die kompletten Dokumentationsunterlagen sind dem AG bzw. einem Bevollmächtigten zur Prüfung (Prüfzeitraum wird vom AG bestimmt) auf Vollständigkeit vorab in 1-facher Ausfertigung einzureichen. Falls die Unterlagen aus Sicht des AG nicht vollständig sind, werden diese Komplett an den AN zurückgegeben. Korrekturen / Ergänzungen sind vom AN kostenfrei einzuarbeiten. Erst wenn der AG bzw. dessen bevollmächtigtes IB erklärt haben, dass die Dokumentationsunterlagen vollständig und übereinstimmend mit dem Ist Zustand sind, kann der AN anhand der Dokumentationsunterlagen die Einweisung des Betreiberpersonals / späteren Nutzer durchführen. Darüber sind Protokolle anzufertigen, in denen der spätere Betreiber / Nutzer schriftlich die Durchführung und die Qualität bestätigt und erklärt, dass er ab diesem Tag in der Lage ist, die Anlagen zu betreiben. Die Organisation, terminliche Koordination, Stellung von Mess- und Vorführgeräten etc. obliegt allein dem AN. Die vom Auftraggeber geprüften und freigegebenen Dokumentationsunterlagen sind zur Abnahme vorzulegen. Die kompletten Unterlagen sind 3-fach auf Papier und 3-fach auf Datenträger in DXF und DWG Format zu übergeben. Berechnungen als programmspezifische und als »pdf-Datei« auf Datenträgern zu übergeben.
Dokumentation
01 Brandmeldeanlage Peppone
01
Brandmeldeanlage Peppone
01.01 Brandmeldeanlage
01.01
Brandmeldeanlage
01.10 Allgemein
01.10
Allgemein