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Beschreibung des Bauvorhaben MIAG
Flur Nr. 572/1, Am Gschwendt, 83714 Miesbach
Neubau von 6 Mehrfamilienhäuser mit verbindender Tiefgarage
Gesamtanzahl der Wohneinheiten:78
Geschossdecken: Stahlbeton
Außenwände: Holzaußenwände
Tragende Innenwände: Stahlbeton-Halbfertigteilwände
Nicht tragende Innenwände: Trockenbau
Bäder: Fertignasszellen
Beschreibung des Bauvorhaben
Allgemeine Angaben zum Objekt Allgemeine Angaben zum Objekt
1. Sämtliche Leistungen/Positionen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc.
2. Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten. Das Geländer muss die Anforderungen der DIN18040-2 erfüllen (Barrierefreiheit). Es müssen alle Normen und gesetzlichen Grundlagen beachtet werden.
3. Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über.
4. Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) bis zu einer Arbeitshöhe von 3,5 m sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe-Planung ist zu achten.
5. Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Abfall inkl. Deponiekosten/Gebühren: Sämtlicher während der Bauarbeiten anfallender Abfall wird Eigentum des AN und ist von diesem zu entsorgen. Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat regelmäßig, zum Abschluss der jeweiligen Arbeitswoche, zu erfolgen. Alternativ ist der zu entsorgende Abfall zum Abfahren in geeignete, auf der Baustelle lagernde, Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer, selber dafür zu sorgen, dass keine unbefugten Abfälle in diese Behälter gelangen.
6. Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SiGe-Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten.
7. Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen.
Das vertragen des bauseitigen Meterisses und Bauteilachsen sind in die Positionen mit einzukalkulieren. (Bauseitig wird jeweils ein Höhenfixpunkt an den Aufzugsschachtlaibungen vorgegeben.)
8. Der anfällige Mehraufwand für die Bearbeitung von Bauteilen, welche bei der Ausführung zusätzliche oder abweichende Bearbeitungen gegenüber dem Leistungsbeschrieb enthalten, können nicht geltend gemacht werden. Ausgenommen sind Leistungen, welche vor Ausführung angemeldet und genehmigt werden.
9. Weiterhin ist in die Preise einzurechnen:
witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen
ständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen und Wege, mindestens jedoch täglich;
Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten; Lager- und Aufenthaltsräume werden nach Vereinbarung zur Verfügung gestellt
10. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftlich zur Freigabe vorgelegt werden.
11. Ausführungsunterlagen / Freigaben
Dem AN überlassenen Planunterlagen sind vor der Ausführung hinsichtlich Maße und Detailangaben eigenverantwortlich zu prüfen; auftretende Unstimmigkeiten oder Bedenken sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Alle zur Freigabe der Ausführung seitens des AN selbst vorzulegenden Pläne, Unterlagen und Prüfzeugnisse sind dem AG kostenfrei, 1-fach digital und 3-fach in Papierform bei statisch erforderlicher Prüfung, rechtzeitig, jedoch mindestens 2 Wochen vor Montagebeginn zu übergeben.
12. Unterlagen zur Abnahme
Nach Fertigstellung seiner Leistungen und bei Abnahme hat der AN folgende Unterlagen schriftlich in 3-facher Ausfertigung zu übergeben: Fachbauleitererklärungen, vertraglich vereinbarte Nachweise über bestimmte Eigenschaften von Baustoffen etc.
eine vollständige Aufstellung der eingebauten Bauprodukte mit zugehörige Zulassungs- und Konformitätsbescheinigungen sowie zugehörige Hersteller-, Fabrikats-, Typen- und Bestellbezeichnung lückenlose Bautagesberichte über gesamten Baustellenbetriebs- und Bauzeitraum.
Allgemeine Angaben zum Objekt
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Für das Angebot und die Ausführung der Leistungen, die im
Rahmen dieses Leistungsverzeichnisses zu erbringen sind und
im Zusammenhang stehen gelten die im Land der Ausführung
allgemein anerkannten Regeln der Technik, sowie
Bestimmungen, Verordnungen, europäischen und nationalen
Normen, Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter, usw. in der
jeweils aktuellen Fassung.
Im Weiteren sind die im Land der Bauausführung geltenden
öffentlichen Rechtsvorschriften, insbesondere jedoch die
Vorschriften des jeweiligen öffentlichen Baurechts, der
Bauplanung und Bauausführung zu Grunde zu legen.
Bei Widersprüchen zwischen den europäischen Regelwerken
und dem öffentlichen Recht oder öffentlichem Baurecht des
Landes der Bauausführung gilt das jeweilige Landesrecht
vorrangig.
Ferner gelten die allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen,
Herstellerverarbeitungsangaben, technischen Datenblätter und
Empfehlungen der jeweiligen Fachverbände.
Alle der Ausschreibung beigefügten Unterlagen sind bei der
Preisermittlung zu berücksichtigen. Alle angegebenen Maße
sind Richtmaße und am Bau zu überprüfen. Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass die Bäder, als Fertigbadzellen ausgeführt
werden.
Die Auflagen, Nebenbestimmungen und Hinweise aus den
behördlichen Genehmigungen sind zu beachten.
Das Erstellen von Werkstatt- bzw. Montageplänen mit
sämtlichen Details, die zusätzlich zur Ausführungsplanung des
Architekten evtl. erforderlich werden, gehört zur Leistung des
AN. Sie sind rechtzeitig vom AG schriftlich genehmigen zu
lassen.
Es dürfen nur ökologisch unbedenkliche Stoffe und Materialien
verwendet werden, die nicht im Verdacht stehen,
gesundheitsgefährdende Substanzen zu beinhalten oder
freizusetzen. Falls erforderlich sind Produktzertifikate
vorzulegen, die deren Unbedenklichkeit bescheinigen. Alle
Stoffe und Materialien wie Dämmstoffe und anderes dürfen
keine voll- bzw. teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe
enthalten wie HFCKW, FCKW, CFC, HFA, FCK; bzw. unter
Einsatz dieser Stoffe hergestellt werden.
Durch den AN sind Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen z.B.
von Türen, Fenster, Fensterbänken, Fußböden, sowie von
Einrichtungsgegenständen, etc. vor Verunreinigung und
Beschädigung während der Arbeiten durch loses Abdecken,
Abhängen und Umwickeln, einschl. anschließender Beseitigung
der Schutzmaßnahmen zu treffen.
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Scherentreppe
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Scherentreppe
01.01 Scherentreppe
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Scherentreppe