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10 Gerüstbauarbeiten nach ATV DIN 18451
10
Gerüstbauarbeiten nach ATV DIN 18451
Allgemeine Angebotsbedingungen 01. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Art und dem Umfang der Arbeit, sowie von den örtlichen Verhältnissen Aufklärung zu verschaffen, da spätere Einsprüche nicht berücksichtigt werden.
02. Vertragsbestandteile des Angebotes sind die VOB, neuester Stand, Teile B und C und Anhang sowie die einschlägigen technischen Vorschriften der Bauordnung NRW und die einschlägigen Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft.
03. Der Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung, Vorhalten der Geräte, Maschinen, Einrichtungen, Bauzäune und sowie sämtliche Transporte und Verladungen, sowie sämtliche Lohnkosten, Lohnzuschläge, Lohnzulagen und Lohnnebenkosten und alle zur planmäßigen und termingerechten Fertigstellung nötigen Aufwendungen und Leistungen sind in den Einheitspreisen mit einbegriffen, soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben.
04. Bei allen zum Einbau kommenden Materialien und Gegenständen sind die im einzelnen geforderten bzw. fachgerechten Bearbeitungs- und Einbauvorschriften der Hersteller bzw. Lieferanten genauestens zu beachten.
05. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Arbeiten ganz oder teilweise wegfallen zu lassen, ohne dadurch dem Auftragnehmer gegenüber ersatzpflichtig zu werden.
06. Die im Leistungsverzeichnis festgelegten Massen werden sämtlich zum Nachweis abgerechnet.
07. Wird der Auftrag pauschal vergeben, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Massenberechnung in Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen genau- estens zu überprüfen und durch Unterschrift anzu- erkennen. Mehr- und Minderleistungen werden nur dann berücksichtigt, wenn ganze Positionen hinzukommen oder entfallen oder die Mengen der einzelnen Positionen um 10% über oder unterschritten werden.
08. Sämtliche Materialien sind, soweit im Leistungs- verzeichnis nicht ausdrücklich aufgenommen, vom Unternehmer zu liefern und sachgemäß auf der Baustelle zu lagern.
09. Die Umlagekosten betragen 0% für Strom und Wasser, 0,9% für die Baustellenreinigung und Bautoilette, 0% für die Bauleistungsversicherung von der Nettoabrechnungs- summe.
10. Sämtlicher von den Arbeiten herrührender Schuttabfall ist laufend vom Unternehmer von der Baustelle zu entfernen bzw. in den Schuttcontainer zu bringen. Unterläßt der Unternehmer die Schutt- und Abfallbeseitigung nach erfolgloser, einmaliger Aufforderung, so wird dieselbe auf seine Kosten von anderen, vom Auftraggeber beauftragten Kräften durchgeführt.
11. Tagelohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher Anweisung durch die Bauleitung vom Unternehmer auszuführen. Die aufgewandte Arbeitszeit für solche Arbeiten ist korrekt mit Namensangabe der Beschäftigten in Berichten festzulegen und der Bauleitung täglich zur Anerkennung vorzulegen. Die Tagelohnarbeiten sind jeweils am Monatsende abzurechnen. Für Aufsichts- führende wird weder bei Akkordarbeiten noch bei Tagelohnarbeiten eine Vergütung gewährt.
12. Für Arbeiten oder Lieferungen, die im Leistungs- verzeichnis nicht enthalten sind, müssen vor Ausführung Umfang und Preis schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Preise hierfür sind unter Zugrundelegung der Kalkulation für ähnliche Arbeiten dieses Angebotes zu ermitteln. Eintretende Preiserhöhungen der Baustoffe, Materialien oder Frach- ten haben keinen Einfluß auf die im Angebot festgelegten Preise.
13. Das Aufmaß der fertigen Bauleistungen geschieht gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung nach den Aufmaßbestimmungen der VOB, soweit nachstehend keine anderen Bedingungen gestellt sind. Auf getätigte Bauleistungen vergütet der Auftraggeber in monatlichen Zeiträumen Abschlagszahlungen bis zu 90% der nachgewiesenen Bauleistungen und zwar nur für fehler- und mängelfrei hergestellte Arbeiten. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist innerhalb von 4 Wochen die genaue Schlussabrechnug in Verbindung mit einer übersicht- lichen gut prüfbaren Massenberechnung in 3-facher Ausfertigung einzureichen. Alle Sicherheitsvorkehrun- gen sind vor Ausführung zu beachten. Für die Standsicherheit der von ihm in Anspruch genommenen Teile, Gerüste usw. ist er in jeder Art und Weise voll verantwortlich. Bei Unfällen jeder Art allen Schäden, die durch ihn, seine Leute oder Nichtbeachtung der einschlägigen Vorschriften verursacht werden bzw. entstehen, haftet der Auftragnehmer auch dritten Personen gegenüber nach den gesetzlichen Bestimm- ungen.
14. Für sämtliche Gewährleistungsansprüche des Auftrag- gebers (Bauherrn) und deren Verjährung werden fünf Jahre und sechs Monate vereinbart. Die Verjährung beginnt am Tage der Abnahme des Werkes durch den Bauherrn bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer volle Gewähr für Diebstahl, Beschädigung, Frost, Feuer, Wasser usw.
15. Streitigkeiten aus dem Vertrag sind auf dem ordentlichen Rechtsweg zu entscheiden, sofern keine Schiedsgerichts- vereinbarung getroffen wird. Gerichtsstand für beide Teile ist Sitz des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erkennt ausdrücklich an, dass die Abtretung von Forderungen aus dem Auftrag an Dritte ausgeschlossen ist.
16. Die Arbeiten sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Auftrages bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu beginnen und ohne Unterbrechung durchzuführen. Die Fertigstellung der Arbeiten hat innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zu geschehen.
17. Sämtliche Positionen aller nachstehender Titel/ Gewerke sind einschließlich Material und Lohn zu kalkulieren. Im abweichenden Falle erfolgt ein besonderer Hinweis.
Mit sämtlichen in den Allgemeinen Angebotsbedingungen genannten Bedingungen bin ich einverstanden und erkläre, dass ich dieselben selbst gelesen und bei der Ausarbeitung des Angebotes berücksichtigt habe. Ich bin über Art und Umfang der zu erbringenden vertraglichen Leistungen erschöpfend unterrichtet.
Die vorstehende Ausführung muß bei Angebotsabgabe Unterschrieben sein. Angebote ohne unterschriebene Allge- meine Angebotsbedingungen werden nicht berücksichtigt.
Ort ....................., den................... 2025
Unterschrift und Stempel des Anbieters
................................................................
Allgemeine Angebotsbedingungen
Besondere Angebotsbedingungen 01. Besondere Angebotsbedingungen
Gundlage für das LV ist die Bauantragsplanung M 1:100 Fa. Jakob Durst . Das Leistungsverzeichnis ersetzt nicht die Ausführungsplanung.
Das Einholen von Information über im Bürgersteig verlegten Leitungen obliegt allein dem Auftragnehmer.
Das Einholen der Gestattungsgenehmigungen bei Erfor- dernis obliegt dem Auftraggeber.
OK Gelände: ca. 59,00 m ü NN i.M., siehe amtlichen Lageplan M 1: 250, ANLAGE 1
Geplant ist ein einschaliges Mauerwerk mit WDVS 27,5 cm. Der Aufbau beträgt:
Klinkerriemchen 15 mm
Mineralwolldämmung: 26 mm
Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich die Längsaus- steifung des Gerüstes mit einer ausreichenden Anzahl an Windverbänden abgestimmt auf den jeweiligen Fassa- denaufbau zu dimensionieren und in der Preisfindung zu be rücksichtigen. Dies gilt insbesondere auch für zu- sätzliche Diagonalaussteifungen. Der jeweilige Fassaden- aufbau, sowie eine mögliche innenliegende Konsole ist in den entsprechenden Leistungspositionen beschrieben. Falls erforderlich ist ein statischer Nachweis vom Auf- tragnehmer für die Längsaussteifung durchzuführen.
02. Objektbeschreibung
Es handelt sich um die Errichtung von zwei vier--geschossigen Mehrfamilienhäusern mit Staffelgeschoss mit 44 WE.
03. Anlagen
ANLAGE 1 Amtlicher Lageplan M 1:250 vom 12.06.2025 ÖbVI Cüppers & Bommes, Mönchengladbach
ANLAGE 2 Bauantragspläne M 1:100, Fa. Jakob Durst
Besondere Angebotsbedingungen
10.0010 Stahlrohrrahmengerüst - Breite: 73 cm Stahlrohrrahmengerüst - Breite: 73 cm
Lastklasse 3 - Breitenklasse W 06
zulässige Belastung: max. 2,0 KN/m² erstellen, vorhalten und demontieren Ausführung/ Abrechnung gemäß: DIN 4420 Teil 1 / DIN EN 12811-1 DIN 18451:2016-09 (neuste Version)
Grundstandzeit: 4 Wochen
10.0010
Stahlrohrrahmengerüst - Breite: 73 cm
2,830.00
m2
10.0020 Verlängerung der Vorhaltung, je Woche, Zulage Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit hinaus.
Zulage zu Pos. 10.0010
10.0020
Verlängerung der Vorhaltung, je Woche, Zulage
101,880.00
m2Wo
10.0030 Stahlrohrrahmengerüst - Breite: 109 cm Stahlrohrrahmengerüst - Breite: 109 cm
Lastklasse 4 - Breitenklasse W 09
zulässige Belastung: max. 2,0 KN/m² erstellen, vorhalten und demontieren Ausführung/ Abrechnung gemäß: DIN 4420 Teil 1 / DIN EN 12811-1 DIN 18451:2016-09 (neuste Version)
Grundstandzeit: 4 Wochen
10.0030
Stahlrohrrahmengerüst - Breite: 109 cm
760.00
m2
10.0040 Verlängerung der Vorhaltung, je Woche, Zulage Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit hinaus.
Zulage zu Pos. 10.0030
10.0040
Verlängerung der Vorhaltung, je Woche, Zulage
13,680.00
m2/W
10.0050 Konsolenausleger - Breite: 73 cm Konsolenausleger - Breite: 73 cm Lastklasse entsprechend Gerüst zusätzliche Verankerung/ Aussteifung montieren, vorhalten und demontieren. Ausführung/ Abrechnung gemäß: DIN 4420 Teil 1 / DIN EN 12811-1 DIN 18451:2016-09 (neuste Version)
Grundstandzeit: 4 Wochen
10.0050
Konsolenausleger - Breite: 73 cm
170.00
m
10.0060 Verlängerung der Vorhaltung, je Woche, Zulage Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit hinaus.
Zulage zu Pos. 10.0050
10.0060
Verlängerung der Vorhaltung, je Woche, Zulage
3,060.00
m
10.0070 Konsolenausleger - Breite: 36 cm Konsolenausleger - Breite: 36 cm Lastklasse entsprechend Gerüst montieren, vorhalten und demontieren. Ausführung/ Abrechnung gemäß: DIN 4420 Teil 1 / DIN EN 12811-1 DIN 18451:2016-09 (neuste Version)
Grundstandzeit: 4 Wochen
10.0070
Konsolenausleger - Breite: 36 cm
1,290.00
m
10.0080 Verlängerung der Vorhaltung, je Woche, Zulage Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit hinaus.
Zulage zu Pos. 10.0070
10.0080
Verlängerung der Vorhaltung, je Woche, Zulage
45,150.00
mWo
10.0090 Zusätzlicher Seitenschutz Zusätzlicher Seitenschutz bestehend aus Geländerholm und Zwischenholman den Innenseitendes Gerüstes montierren, vorhalten und demontieren. Ausführung/ Abrechnung gemäß: DIN 4420 Teil 1 / DIN EN 12811-1 DIN 18451:2016-09 (neuste Version)
Grundstandzeit: 4 Wochen
10.0090
Zusätzlicher Seitenschutz
350.00
m
10.0100 Verlängerung der Vorhaltung, je Woche, Zulage Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit hinaus.
Zulage zu Pos. 10.0090
10.0100
Verlängerung der Vorhaltung, je Woche, Zulage
12,600.00
mWo
10.0110 Außenliegende Podesttreppe Außenliegende Podesttreppe inklusive Umlauf, Innen- und Außengeländern montieren, vorhalten und demontieren Lastklasse: 3 / max. Belastung 2,0 KN/m² Ausführung/ Abrechnung gemäß: DIN 4420 Teil 1 / DIN EN 12811-1 DIN 18451:2016-09 (neuste Version)
Grundstandzeit: 4 Wochen
10.0110
Außenliegende Podesttreppe
45.00
stgm
10.0120 Verlängerung der Vorhaltung, je Woche, Zulage Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit hinaus.
Zulage zu Pos. 10.0110
10.0120
Verlängerung der Vorhaltung, je Woche, Zulage
1,620.00
stgm
10.0130 Gitterträger mit einer Länge von max. 8,00 m Gitterträger mit einer Länge von max. 8,00 m für einfache Überbrückungen inklusive Aussteifungen nach Erfordernis montieren, vorhalten und demontieren. Ausführung/ Abrechnung gemäß: DIN 4420 Teil 1 / DIN EN 12811-1 DIN 18451:2016-09 (neuste Version)
Grundstandzeit: 4 Wochen
10.0130
Gitterträger mit einer Länge von max. 8,00 m
40.00
m
10.0140 Verlängerung der Vorhaltung, je Woche, Zulage Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit hinaus.
Zulage zu Pos. 10.0130
10.0140
Verlängerung der Vorhaltung, je Woche, Zulage
1,440.00
m
10.0150 Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten zum Nachweis durch Abruf der Bauleitung für nicht im Angebot enthaltene und zusätzlich erforderlichen Arbeiten.
10.0150
Stundenlohnarbeiten
50.00
Std