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Unit price EUR
Net total EUR
02 Gerüstarbeiten
02
Gerüstarbeiten
Gerüstarbeiten Technische Vorbemerkung - Gerüstarbeiten
1. Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
DIN EN 280-1
Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Teil 1: Berechnung - Standsicherheit - Bau - Sicherheit - Prüfungen
DIN EN 280-2
Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Teil 2: Zusätzliche Sicherheitsanforderung für Lastaufnahmemittel an Hubeinrichtung und Arbeitsbühne
DIN EN 13374
Temporäre Seitenschutzsysteme - Produktfestlegungen - Prüfverfahren
DIN EN 13377
Industriell gefertigte Schalungsträger aus Holz - Anforderungen, Klassifikation und Nachweis
DIN EN 13411-5
Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit - Teil 5: Drahtseilklemmen mit U-förmigem Klemmbügel
DIN EN 13414-1
Anschlagseile aus Stahldrahtseilen - Sicherheit - Teil 1: Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke
DIN VDE 0682-742
Hubarbeitsbühnen zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis AC 1000 V und DC 1500 V
ISO 18893
Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Sicherheitsgrundlagen, Prüfung, Wartung und Betrieb
DGUV Information 201-011
Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
(bisher: BGI 663)
DGUV Information 201-026
Auswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
(bisher: BGI 825)
DGUV Regel 101-011
Einsatz von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen)
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
(bisher BGR/GUV-R 179)
2. Angaben zur Baustelle
Lage und Transportwege
Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: (IHRE EINGABE)
Standflächen
Die für die Gerüste vorgesehenen Standflächen bestehen aus (IHRE EINGABE).
Die für die Gerüste vorgesehenen Standflächen haben eine maximal zulässige Belastung von (IHRE EINGABE)kg/m².
Die für die Gerüste vorgesehenen Standflächen sind horizontal.
Die für die Gerüste vorgesehenen Standflächen sind geneigt.
4. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Pro Gerüstseite soll ein Montagepunkt für einen Schwenkarmaufzug angegeben werden. Das Gerüst ist an diesem Punkt zusätzlich zu verstreben und mit der Wand zu verankern.
Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage freizuhalten.
Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu informieren.
Das Verkleiden von Gerüsten mit Folie kann von der Bauleitung geschossweise verlangt werden, um bei ungünstigen Verhältnissen eine Kaminwirkung auszuschließen.
Metallgerüste sind gegen statische Aufladung zu erden.
Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter über die Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzusprechen. Die Verankerung ist so zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes (geputzte Fassade, WDVS, Fassade mit Thermohaut geputzt, Ziegelsichtmauerwerk, Betonsichtflächen, Metallfassaden, Fassadenverkleidungen sonstiger Art etc.) abgestimmt ist.
Es gibt folgende Einschränkungen bezüglich der Lage von Verankerungspunkten:
(IHRE EINGABE)
Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind zu beseitigen oder über den Unternehmer für die Fassadengestaltung in eigener Regie und auf eigene Kosten ausbessern zu lassen. Werden die Schäden, sofern sie gering sind, selbst beseitigt, kann der Auftragnehmer das dazu benötigte Material in Kleinmengen über die Bauleitung anfordern. In jedem Fall sind die Beschädigungen der Bauleitung anzuzeigen.
Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung werden im Zuge des Gerüstabbaus durch den Auftragnehmer der Fassadenbekleidung geschlossen. Dazu ist rechtzeitig der Abbautermin mit der Bauleitung und dem Auftragnehmer der Fassadenbekleidung abzustimmen.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Der Auftragnehmer plant und kalkuliert selbstständig den Einsatz und die Anzahl von erforderlichen Geräten, die zur Durchführung und Herstellung seiner Leistung notwendig sind. Die Vorhaltung und Nutzung sämtlicher Geräte ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Folgende Unterlagen sind der Leistungsbeschreibung in digitaler Form beigefügt:
Ausführungsplanung:
Lageplan 1:500
Ausführungsplanung 1:50:
Fundamentplan
Grundrisse
Schnitte
Ansichten
Baustelleneinrichtungsplan
Bodengutachten
Statik
Brandschutzkonzept
Schallschutzkonzept
Terminplan
Die den jeweiligen Ausschreibungen beigefügten Unterlagen und Pläne sind bei der Erstellung des Angebots zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Ausschreibung.
Die ausgeschriebenen Leistungen sind grundsätzlich einschließlich Herstellung, Lieferung und fachgerechter Ausführung anzubieten, wenn in den Leistungstexten nichts anderes gefordert wird. Zur Kontrolle der zur Anwendung kommenden Materialien sind diese nur in Originalverpackung anzuliefern. Das Material für zusammenhängende Bereiche muss von einem Hersteller und aus einer Produktion stammen.
Das Gebäude soll eine DGNB-Zertifizierung erhalten.
Die durch das
SK Ingenieurbüro für Bauwesen
Bahnhofstraße 6, 21682 Stade
Dipl.-Ing. Stefan Krause
erstellten Vorgaben
"DGNB-Zertifizierung
QNG-Siegel
Hinweise, Erläuterungen und Leistungsbeschreibung"
sind unbedingt einzuhalten. Sie sind dem LV ebenfalls beigefügt und werden Vertragsbestandteil.
Gerüstarbeiten
Fassadengerüst Ausgeschrieben ist ein Fassadengerüst mit Verankerung am Hintermauerwerk.
Das Fassadengerüst ist mit Gerüstverbreiterungen innen ausgeschrieben.
Gerüstabstand zum Hintermauerwerk ca. 80 - 90 cm,
- Gerüstverbreiterung 70 cm = Abstand ca. 10 - 20 cm
Mit dem Baufortschritt der Fassadenarbeiten werden die Konsollagen von 70 cm auf 30 cm getauscht, dies erfolgt jeweils zeitversetzt mit dem Baufortschritt.
Dies wird als Auf- und Abbau über die jeweiligen Positionen abgerechnet.
Es ist einzukalkulieren, dass der Gerüstaufbau und -umbau entsprechend dem Baufortschritt und den jeweiligen Anforderungen erfolgen muss, das sollte auch kurzfristig auf Abruf möglich sein.
Der Aufbau der Fassade beträgt ca. 26 cm (WDVS)
Der Abstand des Gerüstes zur Fassade ist mit der ausführenden Firma der Fassadenarbeiten im Vorwege abzustimmen, um den notwendigen Freiraum zur Ausführung zu gewährleisten. Ggfs. sind Innengeländer vorzusehen.
Nach Baufertigstellung ist bei der Abrüstung zu beachten, dass diese in Absprache mit dem Fassadenbauer (WDVS) erfolgt, damit die Gerüstlöcher für die Daueranker durch diesen verschlossen werden können.
Fassadengerüst
02.01 Fassadengerüst
02.01
Fassadengerüst
02.02 Innengerüste
02.02
Innengerüste
02.03 Sonstiges
02.03
Sonstiges