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Unit price EUR
Net total EUR
00 Erdarbeiten nach ATV DIN 18300
00
Erdarbeiten nach ATV DIN 18300
01. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes
von der Art und dem Umfang der Arbeit, sowie von
den örtlichen Verhältnissen Aufklärung zu
verschaffen, da spätere Einsprüche nicht
berücksichtigt werden.
02. Vertragsbestandteile des Angebotes sind die VOB,
neuester Stand, Teile B und C und Anhang sowie die
einschlägigen technischen Vorschriften der
Bauordnung NRW und die einschlägigen Vorschriften
der Bauberufsgenossenschaft.
03. Der Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung,
Vorhalten der Geräte, Maschinen, Einrichtungen,
Bauzäune und sowie sämtliche Transporte und
Verladungen, sowie sämtliche Lohnkosten,
Lohnzuschläge, Lohnzulagen und Lohnnebenkosten
und alle zur planmäßigen und termingerechten
Fertigstellung nötigen Aufwendungen und Leistungen
sind in den Einheitspreisen mit einbegriffen, soweit im
Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben.
04. Bei allen zum Einbau kommenden Materialien und
Gegenständen sind die im einzelnen geforderten bzw.
fachgerechten Bearbeitungs- und Einbauvorschriften
der Hersteller bzw. Lieferanten genauestens zu
beachten.
05. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Arbeiten
ganz oder teilweise wegfallen zu lassen, ohne dadurch
dem Auftragnehmer gegenüber ersatzpflichtig zu
werden.
06. Die im Leistungsverzeichnis festgelegten Massen
werden sämtlich zum Nachweis abgerechnet.
07. Wird der Auftrag pauschal vergeben, ist der
Auftragnehmer verpflichtet, die Massenberechnung in
Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen genau-
estens zu überprüfen und durch Unterschrift anzu-
erkennen. Mehr- und Minderleistungen werden nur
dann berücksichtigt, wenn ganze Positionen
hinzukommen oder entfallen oder die Mengen der
einzelnen Positionen um 10% über oder unterschritten
werden.
08. Sämtliche Materialien sind, soweit im Leistungs-
verzeichnis nicht ausdrücklich aufgenommen, vom
Unternehmer zu liefern und sachgemäß auf der
Baustelle zu lagern.
09. Die Umlagekosten betragen 1,0% für Strom und
Wasser, 0,9% für die Baustellenreinigung und
Bautoilette, 0,6% für die Bauleistungsversicherung
von der Nettoabrechnungs- summe.
10. Sämtlicher von den Arbeiten herrührender
Schuttabfall
ist laufend vom Unternehmer von der Baustelle zu
entfernen bzw. in den Schuttcontainer zu bringen.
Unterläßt der Unternehmer die Schutt- und
Abfallbeseitigung nach erfolgloser, einmaliger
Aufforderung, so wird dieselbe auf seine Kosten von
anderen, vom Auftraggeber beauftragten Kräften
durchgeführt.
11. Tagelohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher
Anweisung durch die Bauleitung vom Unternehmer
auszuführen. Die aufgewandte Arbeitszeit für solche
Arbeiten ist korrekt mit Namensangabe der
Beschäftigten in Berichten festzulegen und der
Bauleitung täglich zur Anerkennung vorzulegen. Die
Tagelohnarbeiten sind jeweils am Monatsende
abzurechnen. Für Aufsichts- führende wird weder bei
Akkordarbeiten noch bei Tagelohnarbeiten eine
Vergütung gewährt.
12. Für Arbeiten oder Lieferungen, die im Leistungs-
verzeichnis nicht enthalten sind, müssen vor
Ausführung Umfang und Preis schriftlich mit dem
Auftraggeber vereinbart werden. Die Preise hierfür
sind unter Zugrundelegung der Kalkulation für
ähnliche Arbeiten dieses Angebotes zu ermitteln.
Eintretende Preiserhöhungen der Baustoffe,
Materialien oder Frach- ten haben keinen Einfluß auf
die im Angebot festgelegten Preise.
13. Das Aufmaß der fertigen Bauleistungen geschieht
gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung nach den
Aufmaßbestimmungen der VOB, soweit nachstehend
keine anderen Bedingungen gestellt sind. Auf
getätigte Bauleistungen vergütet der Auftraggeber in
monatlichen Zeiträumen Abschlagszahlungen bis zu
90% der nachgewiesenen Bauleistungen und zwar nur
für fehler- und mängelfrei hergestellte Arbeiten. Nach
Fertigstellung der Arbeiten ist innerhalb von 4 Wochen
die genaue Schlussabrechnug in Verbindung mit einer
übersicht- lichen gut prüfbaren Massenberechnung in
3-facher Ausfertigung einzureichen. Alle
Sicherheitsvorkehrun- gen sind vor Ausführung zu
beachten. Für die Standsicherheit der von ihm in
Anspruch genommenen Teile, Gerüste usw. ist er in
jeder Art und Weise voll verantwortlich. Bei Unfällen
jeder Art allen Schäden, die durch ihn, seine Leute
oder Nichtbeachtung der einschlägigen Vorschriften
verursacht werden bzw. entstehen, haftet der
Auftragnehmer auch dritten Personen gegenüber
nach den gesetzlichen Bestimm- ungen.
14. Für sämtliche Gewährleistungsansprüche des Auftrag-
gebers (Bauherrn) und deren Verjährung werden fünf
Jahre und sechs Monate vereinbart. Die Verjährung
beginnt am Tage der Abnahme des Werkes durch
den Bauherrn bzw. durch seinen gesetzlichen
Vertreter. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der
Auftragnehmer volle Gewähr für Diebstahl,
Beschädigung, Frost, Feuer, Wasser usw.
15. Streitigkeiten aus dem Vertrag sind auf dem
ordentlichen Rechtsweg zu entscheiden, sofern keine
Schiedsgerichts- vereinbarung getroffen wird.
Gerichtsstand für beide Teile ist Sitz des
Auftraggebers. Der Auftragnehmer erkennt
ausdrücklich an, dass die Abtretung von Forderungen
aus dem Auftrag an Dritte ausgeschlossen ist.
16. Die Arbeiten sind spätestens innerhalb von 14 Tagen
nach Erhalt des Auftrages bzw. nach Aufforderung
durch die Bauleitung zu beginnen und ohne
Unterbrechung durchzuführen. Die Fertigstellung der
Arbeiten hat innerhalb der vertraglich vereinbarten
Frist zu geschehen.
17. Sämtliche Positionen aller nachstehender Titel/
Gewerke sind einschließlich Material und Lohn zu
kalkulieren. Im abweichenden Falle erfolgt ein
besonderer Hinweis.
Mit sämtlichen in den Allgemeinen Angebotsbedingungen
genannten Bedingungen bin ich einverstanden und
erkläre,
dass ich dieselben selbst gelesen und bei der
Ausarbeitung des
Angebotes berücksichtigt habe. Ich bin über Art und
Umfang
der zu erbringenden vertraglichen Leistungen
erschöpfend
unterrichtet.
Die vorstehende Ausführung muß bei Angebotsabgabe
Unterschrieben sein. Angebote ohne unterschriebene
Allge-
meine Angebotsbedingungen werden nicht berücksichtigt.
Ort ....................., den................... 2025
Unterschrift und Stempel des Anbieters
.......................................................
.........
01. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes
Es handelt sich um die Errichtung eines
teilunterkellerten,
5-geschossigen 44-WE-Wohngebäudes mit einerMittelgara
Das Einholen von Information über im Bürgersteig
verlegten
Leitungen obliegt allein dem Auftragnehmer.
Das Einholen der Gestattungsgenehmigungen obliegt dem
Auftraggeber.
OKE FFB: 59,65 m ü.NN = -0,20
OK Gelände/ Strasse: siehe amtlichen Lageplan
M 1: 250 ÖbVI,m, 59,15 m NN
(mittlere Höhe vor dem Gebäude)
OK Sohle EG, Mittelgarage: 59,20 m ü NN = -0,65
OK Sohle EG, Wohnungen 58,90 m ü NN = -0,95
OK Sohle Baugrube UG ca. 56,14 m ü NN = -3,51
(Tiefe = 3,01 m)
Verbauhöhe: bis ~4,00 m
Grundlage für das LV ist die Bauantragsplanung M 1:100
Fa.
Jakob Durst. Das Leistungsverzeichnis ersetzt nicht die
Ausführungsplanung.
Anliegend sind beigefügt:
ANLAGE 1 Amtlicher Lageplan M 1:250 vom
12.06.2025 ÖbVI Cüppers & Bommes,
Mönchengladbach
ANLAGE 2.1 Geotechnische Stellungnahme 243/04 vom
01.09.2004_IB Laermann GmbH
Niersstraße 26
41189 Mönchengladbach
ANLAGE 2.2 Statik Spundwand,inkl. Plan_Karl
Hoffmann vom 28.01.2005
inkl. Prüfbericht Hackenbroch vom 22.04.2005
ANLAGE 2.3 Geotechnische Kurzstellungnahme
in Anlehnung an die DIN 4020: 2010-12
GC 250260 vom 05.09.2025
IBL geo-consulting GmbH
Korschenboicherstraße 173
41065 Mönchengladbach
ANLAGE 3 Baugenehmigungspläne M 1:100,
Fa. Jakob Durst GmbH & Cie
ANLAGE 4 Positionspläne P1-P8
IB Westrup vom 16.09.2025
ANLAGE 5 Schreiben Stadt Mönchengladbach
vom 03.07.2025, "Überprüfung von
Baugrundstücken auf das Vorhandensein
von Kampfmitteln"
AZ 22.5-3-5116000-129/25
ANLAGE 6 Übersichtsplan Baugrube und Verbau
M 1:;50 vom 11/.2025
Es handelt sich um die Errichtung eines
Allgemeiner Hinweis:
Das bestehende Gebäude (Parkhaus) wird vor Baugeginn
inkl.
der Gründung (Fundamente usw.) bis OK Strassennieveau
59,15 NN zurückgebaut und ist hier nicht Gegenstand
dieser
Ausschreibung.
Allgemeiner Hinweis:
10 Erdarbeiten (Gründung Neubau)
10
Erdarbeiten (Gründung Neubau)
HINWEIS:
OKE FFB = 59,65 NN =
-0,20
OK Gelände Straße, ca. (59,08+59,22)/ 2= 59,15 NN =
-0,70
OK Sohle EG, Mittelgarage Haus 1+ 2, 59,20 NN =
-0,65
OK Sohe EG, Wohnungen Haus 1+2, 58,90 NN =
-0,95
OK Sohle UG, Haus 1 = 56,14 NN =
-3,71
OK Berme vorh. Spundwand, lt. Statik Hoffmann 59,10 NN
Aushubtiefe: T= 3,01 m
~ 3,00 m
Die notwendige und erforderliche Einbindetiefe der
vorhandenen Spundwand ist zwingend
von den Frmen zu beachten (Grundbruchgefahr).
Erforderliche
Eingriffe in die Berme der Spundwand sind nur nach
vorheriger
Absprache und Klärung mit dem Bodengutachter und
Statiker
zulässig.
HINWEIS:
10.010 Oberboden (Mutterboden) abtragen, abfahren, d= 30 cm Oberboden (Mutterboden) nach DIN 18300,
Abtragdicke: 30 cm
abtragen, aufladen und abfahren.
10.010
Oberboden (Mutterboden) abtragen, abfahren, d= 30 cm
O
219.00
m2
10.020 Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z0 - Boden Erdaushub für die Baugrube bis LAGA Z0 - Boden,
Aushubtiefe: bis ca. 4,00 m
bezogen auf - 0,20 OKE: -3,81 m (Sohle/ Planum)
Bodenklasse: BK 3-5
profilgerecht lösen, aufladen und abfahren inkl. der
Kipp-
gebühren.
10.020
Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z0 - Boden
1,750.00
m3
10.030 Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z1.1 - Boden, Zulage Erdaushub für die Baugrube bis LAGA Z1.1 - Boden,
Aushubtiefe: bis ca. 4,00 m
bezogen auf -0,20 OKE: -3,71 m (Sohle/ Planum)
Bodenklasse: BK 3-5
profilgerecht lösen, aufladen und abfahren inkl. der
Kipp-
gebühren.
als Zulage zu Pos. 20.0030
10.030
Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z1.1 - Boden, Zulage
899.00
m3
10.040 Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z1.1 - Bauschutt, Zulage Erdaushub für die Baugrube, LAGA Z1.1 - Bauschutt
Aushubtiefe: bis ca. 4,00 m
bezogen auf -0,20 OKE: -3,71 m (Sohle/ Planum)
Bodenklasse: BK 3-5
profilgerecht lösen, aufladen und abfahren inkl. der
Kipp-
gebühren.
als Zulage zu Pos. 20.0020
10.040
Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z1.1 - Bauschutt, Zulage
388.001
m3
10.050 Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z1.2 - Boden, Zulage Erdaushub für die Baugrube bis LAGA Z1.2 - Boden,
Aushubtiefe: bis ca. 3,50 m
bezogen auf -0,20 OKE: -3,71 m (Sohle/ Planum)
Bodenklasse: BK 3-5
profilgerecht lösen, aufladen und abfahren inkl. der
Kipp-
gebühren.
als Zulage zu Pos. 20.0020
10.050
Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z1.2 - Boden, Zulage
O
1.00
m3
10.060 Boden für Baugruben, Handschachtung, Zulage Boden für Baugruben
als Zulage zu den Vorpositionen
Bodenklasse: BK 3-5, jedoch in Handschach-
tung
profilgerecht lösen, aufladen und abfahren, inkl.
Kippgebühren.
10.060
Boden für Baugruben, Handschachtung, Zulage
O
4.00
m3
10.070 Kiessande, Bodenaustausch Kiessande als Bodenaustausch
Zonal gering tragfähige Schluffe und/ oder organische
Böden
sind vollständig auszukoffern und durch gut tragfähige
inerte
Erdstoffe (z.B. bei Baugrubenaushub gewonnene
Kiessande)
nach Angabe durch den Bodengutachter zu ersetzen. Inkl.
Abfuhr des auszukoffernden Bodens.
liefern, einbauen und lagenweise verdichten.
Verdichtungsgrad Dpr > 100%
10.070
Kiessande, Bodenaustausch
O
1.00
m3
10.080 Baugrubensicherung, Baufolie Baugrubensicherung, Baufolie
liefern und fachgerecht anbringen inkl. späterer
Entsorgung.
10.080
Baugrubensicherung, Baufolie
142.00
m2
10.090 Arbeitsraumverfüllung, Füllkies 0/ 32 mm Füllkies 0/ 32 mm, als Arbeitsraumverfüllung
bis ca 3,70 m unter Oberkante Gelände nach Angabe
durch die
örtliche Bauleitung
liefern, einbauen und lagenweise verdichten.
10.090
Arbeitsraumverfüllung, Füllkies 0/ 32 mm
531.00
m3
10.100 Naturschotter 0/45 mm als Ausgleichsschicht, d= 45 cm Naturschotter 0/45 mm als kapillarbrechende
Ausgleichsschicht
aus gebrochenem Material
Einbauort: Erdgeschoss
Schichtdicke: 45 cm
unterhalb der Bodenplatte nach Vorbabe des
Bodengutachters
einbauen und auf DPr >100 % Proctordichte verdichten.
10.100
Naturschotter 0/45 mm als Ausgleichsschicht, d= 45 cm
O
379.00
m3
10.110.a Alternativ: Recyceltes zugelassenes Material Wie Position zuvor, aber recyceltes zugelassenes
Material
10.110.a
Alternativ: Recyceltes zugelassenes Material
379.00
m²
10.120 Feinplanum Sohle herstellen Feinplanum Sohle herstellen, +/- 1,0 cm
10.120
Feinplanum Sohle herstellen
1,320.00
m2
10.130 Verdichtungskontrolle, dynamisch Verdichtungskontrolle
als dynamischen Lastenplattenversuch
gemäß Bodengutachter.
10.130
Verdichtungskontrolle, dynamisch
4.00
St
10.140 Kolonnenstunde für Stillstandszeiten Kolonnenstunden für Stillstandszeiten, die nicht der
AN zu
vertreten hat
10.140
Kolonnenstunde für Stillstandszeiten
O
1.00
Std
10.150 Stundenlohn Bagger inkl. Bedienung Stundenlohn Bagger inkl. Bedienung
10.150
Stundenlohn Bagger inkl. Bedienung
O
1.00
Std
10.160 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn Facharbeiter
10.160
Stundenlohn Facharbeiter
O
1.00
Std
20 Fahr- und Arbeitsflächen -- OPTIONAL --
20
Fahr- und Arbeitsflächen -- OPTIONAL --
20.010 Tragschicht Fahr-/Arbeitsfläche, Schotter 0/45 mm herstellen, d= 40 cm Tragschicht Fahr- und Arbeitsflächen für den Einsatz
von
Drehbohr-, Anker- und Ziehgeräten, Bagger- und LKW-
Einsatz
Naturschotter 0/45 mm in Abstimmung mit dem
Bodengutachter
einbauen und verdichten inkl. Grobplanum.
Stärke: 40 cm
20.010
Tragschicht Fahr-/Arbeitsfläche, Schotter 0/45 mm herstellen, d= 40 cm
419.00
m2
20.020 Geotextil der Geotextilrobustheitsklasse (GRK) 4 Geotextil der Geotextilrobustheitsklasse (GRK) 4
Hinsichtlich des zu verwendenden Geotextils/
Geogitters wird
auf die Vorschriften "TL Geotex E-StB 95" und das
"Merkblatt
für die Anwendung von Geotextilien und Geogittern im
Erdbau
des Strassenbaus" sowie die Einbauhinweise des
Herstellers
hingewiesen.
liefern und einbauen.
20.020
Geotextil der Geotextilrobustheitsklasse (GRK) 4
100.00
m2