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Unit price EUR
Net total EUR
Allgemeine Angaben Allgemeine Angaben
Als Vertragsgrundlage für die Ausführung der Arbeiten, Lieferungen und unentgeltlich zu bewirkender Nebenleistungen gelten die in der Leistungsbeschreibung eingefügten Allgemeinen, Zusätzlichen, Technischen und Besonderen Vertragsbedingungen.
Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des Abgabetermins
Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich.
Alle Einzelpreise (EP) sind Netto in EUR mit maximal zwei Nachkommastellen einzutragen.
Ein Bieterangabenverzeichnis kann Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung sein. Angaben oder Ausprägungen sind dort vollständig und kompakt einzutragen.
Änderungen oder Alternativen zu diesem Leistungsverzeichnis haben nur dann Gültigkeit, wenn Sie schriftlich vereinbart werden.
Unterschrift/ Stempel sind auf der Seite 'Zwei' und der "LV-Zusammenfassung" erforderlich.
Legen Sie Ihrem Angebot eine gültige Freistellungsbescheinigung (Bauabzugssteuer) bei.
Legen Sie Ihrem Angebot einen vollständigen und aktuellen Eignungsnachweis (z.B. PQ) bei.
Anlagen sind Ausschreibungsbestandteil. Nur vollständige Angebotsabgaben können berücksichtigt werden.
Skontovereinbarung: gemäß Bauvertrag
Vertragsstrafe: gemäß Bauvertrag
Sicherheit / Gewährleistung: gemäß Bauvertrag
Abzüge Netto:
Bauleistungsversicherung: 0,6 %
Umlagen / Baureinigung: 0,9 %
Baustrom, -wasser, Sonstiges: 1,0 %
Zusätzlich zur PDF-Datei erhalten Sie dieses Leistungsverzeichnis auch als Austauschdatei.
Austauschformat: GAEB 90/ 2000/ XML 3.1/ 3.2 (Datenart 81/ 83)
GAEB-Struktur der Ordnungszahlen (Gliederung): '1122PPPPI'
Die Angebotsabgabe im Format GAEB 84 ist erwünscht.
Allgemeine Angaben
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Hinweise
Das Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses erfolgt kostenlos und unverbindlich. Es gelten die für das Gewerk bzw. der ausgeschriebenen Leistung zuzuordnenden anerkannten Regeln der Technik, DIN-Normen bzw. DIN-EN-Normen, VDE-Vorschriften, RAL- und Gütebestimmungen, sowie gesetzliche Bestimmungen, Verordnungen und Hinweise etc. in der jeweils gültigen, aktuellen Fassung, sowie die neuesten Vorschriften der Berufsgenossenschaften und Berufsverbände, des Gewerbeaufsichtsamtes, des technischen Überwachungsvereins, die Bauordnung des Landes, sowie die Unfallverhütungsvorschriften.
Bei den Arbeiten sind die aktuelle Verordnung über Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen (BaustellV), die Sonder-Sicherheitsvorschriften des Gemeinde-Unfallverbandes für öffentliche Gebäude, sowie eventuell gesonderte Werksvorschriften zu beachten und einzuhalten.
Die Baustelle, insbesondere Gerüste anderer Firmen und ähnliches, betritt der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter und die von ihm beauftragten Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Auf eventuelle Mängel hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich hinzuweisen.
Stoffe und/oder Einbauteile, die nach den behördlichen Vorschriften einer Zulassung bedürfen, müssen amtlich zugelassen sein und den Zulassungsbedingungen entsprechen. Stoffe für die weder DIN-Normen bestehen noch eine amtliche Zulassung vorgeschrieben ist, dürfen nur mit der Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden.
Für die Ausführung gelten alle der Leistung zugeordneten gesetzlichen Hinweise, Bestimmungen und Verordnungen, soweit sie nicht bereits oben angeführt wurden. Das Einrichten der Baustelle erfolgt nach dem freien Ermessen des Auftragnehmers in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit der Bauleitung. Hierzu gehört auch das Räumen der Baustelle und Wiederherstellen des ursprünglichen Zustandes nach Fertigstellung der vertraglichen Leistung (Straßen und Gehwegflächen sind eingeschlossen).
Nach Beendigung der Bauzeit bzw. auf Anordnung der Bauleitung sind alle Bauteile des Leistungsbereiches des Auftragnehmers gründlich nach Vorschrift der Herstellerfirma zu säubern und zu übergeben. Sämtliche übrigen Bauteile sind schonend zu behandeln, vor Verschmutzungen und Beschädigung zu schützen, falls erforderlich abzudecken und sofort nach Beendigung der Arbeiten zu säubern. Der Auftragnehmer haftet für seine Leistungen bis zur Abnahme (siehe VOB).
Der von den eigenen Arbeiten herrührende Schutt bzw. Abfall ist auf Kosten des Auftragnehmers umweltgerecht zu beseitigen und der Bau besenrein zu übergeben. Die sich daraus ergebenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Nicht beseitigte Verunreinigungen werden auf Kosten des Auftragnehmers entfernt.
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen basieren auf der Leistungsbeschreibung, sowie den derzeit vorliegenden Ausführungsplänen, alle darin erkennbaren Leistungen, die zur funktions- und abnahmefähigen Fertigstellung der Arbeiten erforderlich sind, sind im Auftrag enthalten, auch wenn sie nicht gesondert im LV beschrieben sind. Eventuell auftretende Unstimmigkeiten sind der Bauleitung rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen und mit dieser zu klären.
Für die einzelnen Abschnitte der Ausführung hat der Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung einen verbindlichen Zeitplan aufzustellen und dem Auftraggeber zur Abstimmung und Genehmigung vorzulegen. Aus diesem Zeitplan sollen die Zwischentermine ersichtlich sein.
Der Auftragnehmer ist bei der Ausführung verpflichtet, die Koordination mit den anderen Gewerken zu gewährleisten, bei denen Kontakte zu seinem Leistungsumfang vorhandensind, damit eine nahtlose Zusammenarbeit erfolgen kann.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine außervertraglichen Arbeiten, wie z.B. Arbeiten auf Kundenwunsch auszuführen, ohne dass diese genehmigt sind. Diese Arbeiten setzen immer die schriftliche Bestellung des Auftraggebers voraus.
Für die Ausführung der Arbeiten, einschließlich aller Nebenleistungen wie Aufmaß, Abrechnung usw. gilt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in ihrer jeweils neuesten Ausgabe.
Die Arbeiten sind entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien der verschiedenen Hersteller- und Lieferfirmen auszuführen. Vor Abnahme sind auf Verlangen des Auftraggebers oder einer Behörde alle Prüfzeugnisse, Erstinbetriebnahmebescheinigungen, Konformitätserklärungen, sowie eventuell geforderte Abnahmen durch Sachverständige etc. vorzulegen. Sind verschiedene Prüfungsverfahren zugelassen, kann der Auftraggeber die Prüfung nach dem Verfahren seiner Wahl verlangen. Kosten für diese vorgenannten Prüfungen, einschließlich eventuell entstehender Lohnkosten des Auftragnehmers sind in die Angebotspreise einzukalkulieren und somit abgegolten. Die Nichtvorlage der vorgenannten Unterlagen vor der bzw. den Abnahmen stellt einen wesentlichen Mangel nach VOB/B § 1 Satz 3 dar. Für alle Leistungen obliegt dem Auftragnehmer die Beweispflicht der Güteeigenschaften entsprechend VOB/B § 13 Satz 1.
Bei Abgabe eines Nebenangebotes muß der Auftragnehmer den Nachweis erbringen, dass die angebotenen Leistungen in Qualität und Eignung, sowie technischer, funktionaler und gestalterischer Hinsicht mindestens die Anforderungen der Leistungsbeschreibung bzw. des Leistungsverzeichnisses des Auftraggebers erfüllen.
Weiterhin hat der Auftragnehmer alle erforderlichen Angaben hinsichtlich der Ausführung bzw. Material- oder Fabrikatswahl schriftlich anzuzeigen. Die Gliederung des Nebenangebotes muss der des Leistungsverzeichnisses des Auftraggebers entsprechen, so daß die Angebotspreise der einzelnen Leistungsabschnitte direkt vergleichbar sind. Auf Wunsch des Auftraggebers sind Produktbeschreibungen, Muster, Zeichnungen und gegebenenfalls Prüfzeugnisse der zur Verwendung kommenden Baustoffe und/oder Bauelemente in ausreichender Zahl und Größe kostenfrei vorzu-legen. Diese bedürfen in jedem Fall der Freigabe durch den Auftraggeber.
Der Auftragnehmer ist aufgefordert, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungspositionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Darüber hinaus gehende, nach Ansicht des Auftragnehmers sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen, Ergänzungen, Lieferungen und Leistungen, sowie etwaige Unwirtschaftlichkeiten bestimmter Ausführungsarbeiten bzw. Methoden oder sonstige technische Bedenken, sind bei Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen und mit dem Auftraggeber zu klären.
Eventuelle Schriftwechsel mit Behörden oder anderen Stellen im Zusammenhang mit diesem Bauvorhaben sind nur über den Auftraggeber zulässig. Der Auftragnehmer hat auf Verlagen im Rahmen seiner vertraglichen Leistung das Personal des Auftraggebers bzw. Bauherrn in der Bedienung und Wartung der von ihm gelieferten oder erstellten baulichen Anlagen einzuweisen und darüber eine entsprechende Niederschrift anzufertigen.
Sofern verkehrspolizeiliche Maßnahmen erforderlich werden, sind diese mit den zuständigen Behörden abzustimmen und genehmigen zu lassen. Die entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Einheitspreise
Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe seines Angebotes vom Zustand der Baustelle, der Zuwegung, der Möglichkeit der Baustelleneinrichtung und von allen sonstigen die Preisbildung und Preishöhe beeinflussenden Umständen zu überzeugen, da Mehrkosten wegen Unkenntnis der Einzelheiten nicht vergütet werden, insbesondere wird auf VOB/B §13 Satz 1 verwiesen.
Alle Einheitspreise beziehen sich auf fertige Arbeiten, einschließlich aller Nebenarbeiten, auch wenn diese nicht gesondert aufgeführt sind. Hierzu gehört ebenfalls, dass alle Kostenfaktoren in den Einheitspreisen enthalten sind, unberücksichtigt ob sie besonders aufgeführt sind oder nach DIN 18299 Ziff. 4.2 ff (Besondere Leistungen) besonders zu erwähnen wären. Im Einheitspreis sind die Lieferung aller benötigten Baustoffe und sonstigen Materialien, deren Transport, die Kosten für die Einrichtung der Baustelle (Auf- und Abbau), die Vorhaltung, den An- und Abtransport der erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Baustoffe, Arbeits- und Schutzgerüste (auch Gerüste, deren Arbeitsbühne 2,00m über Fußboden liegen), sowie eventuell erforderliche Aufenthaltsräume und/oder Lagerräumen, sowie alle sonstigen zur Fertigstellung der Bauleistung erforderlichen Komponenten, einschließlich eventueller Erschwerniszulagen einzukalkulieren.
Die Lieferung von Mustern und Proben, sowie das Erstellen von Ausführungsplänen, Werkszeichnungen und/oder Verlegeplänen auf Grundlage von Zeichnungen oder anhand örtlicher Maße, ist in die Einheitspreise einzurechnen und wird nicht besonders vergütet.
Ausführung
Bei der Ausführung hat sich der Auftragnehmer genau an den Meterriß zu halten oder die genaue Höhe von der Bauleitung zu erfragen. Alle Höhenangaben sind vor Arbeitsbeginn gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Alle Höhen werden gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung durchgeführt. Über die gemeinsamen maßlichen Festlegungen hat der Auftragnehmer ein Protokoll zu fertigen und der Bauleitung zur Genehmigung vorzulegen. Für alle Arbeiten gilt grundsätzlich DIN 18202 Zeile 7. Schäden und Differenzen, die durch das Nichtbeachten entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Unabhängig von den vor Montage- bzw. Arbeitsbeginn zu erbringenden Nachweisen hat der Auftragnehmer entsprechende Muster und Proben der zu verwendenden Materialien bzw. Bauteile beizubringen. Für diese Elemente dürfen nur Originalteile verwendet werden. Die Bauleitung entscheidet nach der Freigabe, ob diese Muster Teil der Gesamtleistung werden. Eine Vergütung für Musterelemente bzw. Proben erfolgt nicht.
Werkstoffproben jeder Art können zu jeder Zeit an jeder Stelle durch die Bauleitung bzw. auf deren Veranlassung entnommen werden. Erforderliche Untersuchungen sowie Nachbesserungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die toxische Unbedenklichkeit der verwendeten Materialien, deren Beschichtungen bzw. Behandlungen etc. nach dem Einbau bzw. dem Aufbringen ist vom Auftragnehmer zu bestätigen. Grundsätzlich gelten für sämtliche verwendeten Baustoffe sowie Bauteile die Anforderungen der BauONW in der jeweils neusten Fassung. Alle dort geforderten Nachweise und Prüfzeugnisse, gegebenenfalls auch Einzelnachweise und Einzelabnahmen, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Rechtzeitig vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer die Leistungen (Untergründe, Unterkonstruktionen, etc.) des Vorunternehmers eigenverantwortlich abzunehmen. Eine spätere Einrede hinsichtlich diesbezüglicher Mängel (Risse, ungenügend feste bzw. feuchte Untergründe, etc.) und daraus resultierenden Nachforderungen oder Terminverschiebungen, welche sich aus der Versäumnis dieser Überprüfung ergeben, werden vom Auftraggeber nicht anerkannt. Beanstandungen an Vorleistungen anderer Unternehmer sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Der Auftragnehmer hat auf Aufforderung der Bauleitung die Nachweise der geforderten Werte über die Einhaltung der neuesten Forderungen und Richtlinien hinsichtlich des Brand-, Schall- und Wärmeschutzes zu erbringen, sofern diese seinen Leistungsbereich betreffen. Hierfür anfallende Kosten, einschließlich der Gebühren gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Eventuell auftretende Bewegungen und Verformungen der Massivbauteile und der Fassade (maximale Durchbiegung von Decken, Ausknickungen von Stützen usw.) sind vorher mit der Bauleitung zu klären, um diese durch "gleitende Anschlüsse" abzufangen. Der Auftragnehmer haftet für seine Leistungen.
Der Auftragnehmer hat nach bauseits zur Verfügung gestellten Plänen und Angaben, entsprechende Ausführungspläne, Werkszeichnungen und Ersatzteillisten anzufertigen, aus denen Konstruktion, Material, Profile, Verbindungen und andere Details deutlich ersichtlich sind. Erst nach Genehmigung und Freigabe dieser Pläne darf mit der Ausführung begonnen werden.
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Ort / Datum)(Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift Auftragnehmer)
Allgemeine Vorbemerkungen
Kaufmännische Vorbemerkungen Kaufmännische Vorbemerkungen
Sämtliche Angebotspreise verstehen sich, soweit es in den Leistungsbeschreibungen nicht ausdrücklich anders angegeben ist, einschließlich. Lieferung und gebrauchsfertigem Einbau aller Materialien und Zubehörteile, sowie Vorhaltung und Lagerung von Materialhilfsstoffen, Abstützungen, Gerüsten und Werkzeugen.
Der Kalkulation liegen folgende Stundenlohnsätze einschl. sämtlicher Zuschläge und Wegekosten zu Grunde:
1. Facharbeiter:ǀ__________ǀ €./je Std.
2. Helfer:ǀ__________ǀ €./je Std.
Diese Lohnsätze sind für alle eventuell notwendig werdenden, von der Bauleitung schriftlich anzuordnenden zusätzlichen Arbeiten verbindlich.
Die Herausnahme einzelner Positionen oder Titel aus dem Leistungsverzeichnis ohne Veränderung der Einheitspreise bleibt vorbehalten, ohne dass der AN Anspruch auf entgangenen Gewinn geltend machen kann.
Der AN hat bei Kolonnenwechsel die Zustimmung der Bauleitung des AG einzuholen. Falls Zustimmung erfolgt, weist der AN die Kolonne selbst ein. Bei eigenmächtigem Wechsel der Kolonnen trägt der AN die Kosten für evtl, erforderlich werdenden Abriss, Ersatz etc.
Für die Durchführung der Arbeiten hat der AN folgendes eingeplant:
1. Arbeitsstunden:ǀ__________ǀ Stunden
2. Arbeitskräfte:ǀ__________ǀ Personen
3. Arbeitstage:ǀ__________ǀ Tage
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vom AG beauftragten SiGe-Koordinator angeforderten notwendigen Unterlagen im Rahmen des Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz ordnungsgemäß zu bearbeiten und zu übergeben.
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Auftragnehmer alle Bedingungen dieser Vorbemerkungen, sowie die besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen der Firma Jakob Durst GmbH & Cie., Talstrasse 24, 41199 Mönchengladbach an, die dort auch einzusehen sind.
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Ort / Datum)(Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift Auftragnehmer)
Kaufmännische Vorbemerkungen
Objektbeschreibung Objektbeschreibung
Das Baugrundstück befindet sich in:
Stadt: Mönchengladbach hinter den Gerichten
Adresse: Rheinbahnstraße 9+11, 41063 Mönchengladbach
Das Grundstück ist ausschließlich von der Rheinbahnstraße erreichbar.
Es handelt sich um ein Parkhaussystem Goldbeck feuerverzinkte Stahlkonstruktion ausgefacht mit Fertigbetonelementen.
Die Stahlkonstruktion ist verschraubt. Sämtliche Rohdungsarbeiten erfolgen bauseits.
Vor Abgabe des Angebotes ist der Bieter verpflichtet die Baustelle zu besichtigen und die näher gekennzeichneten bereits vorhandenen Zeichungen oder sonstige Unterlagen für die Ausführung maßgebenden Unterlagen einzusehen. Dazu hat sich der Bieter auch bei den zuständigen Behörden/ Firmen über Art und Lage der Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Telefon, Wasser, usw.) und den Entwässerungsleitungen zu erkundigen.
Zur Besichtung der Baustelle ist eine Terminabsprache und Schlüsselübergabe mit unserem Vergabe- Team erforderlich.
Bei Auftragserteilung ist ein Entsorgungskonzept ohne Zusatzkosten vorzuweisen.
Anlagen
1. Lageplan
2. Ausug aus dem Bodengutachten
3. Fotodokumentation
Objektbeschreibung
01 Abbruch- Und Rückbauarbeiten
01
Abbruch- Und Rückbauarbeiten
01.0001 Baustelleneinrichtung - pauschal - Baustelleneinrichtung, hierzu gehören u.a. der An- und Abtransport für:
die Abbrucharbeiten erforderlichen Geräte, Maschinen
Unterkunftscontainer
Toiletten- und Waschcontainer
Materialcontainer
Bauzaun
Die Baustelleneinrichtung ist im Einvernehmen mit der Bauleitung des Auftraggebers entsprechend den örtlichen Verhältnissen vor Beginn durchzuführen.
Wasserversorgung
Wasserstandrohr der Stadt Mönchengladbach gehört zum Auftragsumfang des Auftragnehmers
Stromversorgung
Stromaggregat gehört zum Auftragsumfang des Auftragnehmers.
Bauzaun
Der Bauzaun ist als offener Zaun aus Bauzaunsteckelementen umlaufend an den Grundstücksgrenzen umlaufend als Sicherung zu errichten und für die gesamte Buazeit vorzuhalten. Dieser darf erst nach Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung abgezogen werden. Im Bereich zu angrenzenden Nachbarn sind diese mit einer blickdichten weißen Bespannung zu versehen.
Nach Beendigung der Abbrucharbeiten ist die Baustelle zu räumen.
01.0001
Baustelleneinrichtung - pauschal -
L
1.00
psch
01.0002 Rückbaustatik Erstellen einer prüffähigen Rückbaustatik sofern erforderlich.
Die Rückbaustatik ist innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Auftragserteilung aufzustellen und in 4-facher Ausfertigung an den AG zu übergeben.
01.0002
Rückbaustatik
O
L
1.00
psch
01.0003 Sicherungsmaßnahme - pauschal - Vor Beginn der Abbrucharbeiten sind alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen gemäß den geltenden den technischen Regeln und den behördlichen Auflagen durchzuführen und aufrechtzuerhalten.
Hierzu zählen insbesondere:
Absicherung des Baufeldes durch Bauzäune, Absperrungen und Warnbeschilderung,
Einrichtung und Kennzeichnung von Schutz- und Sicherheitsbereichen,
Maßnahmen zum Schutz angrenzender Gebäude, Verkehrsflächen und Personen
Kontrolle und Instandhaltung der Sicherungseinrichtungen während der gesamten Abbruchphase.
Die Kosten beinhalten sämtliche Materialien, Auf- und Abbau sowie die laufende Unterhaltung der Sicherungseinrichtungen bis zur vollständigen Freigabe des Baufeldes.
01.0003
Sicherungsmaßnahme - pauschal -
L
1.00
psch
01.0004 Entkernung - pauschal - Vor Beginn der Abbrucharbeiten sind sämtliche Entkernungsarbeiten im Bestandsgebäude fachgerecht durchzuführen. Hierbei sind alle nichttragenden Bauteile und Einbauten vollständig zu entfernen.
Die Entkernung umfasst insbesondere:
Ausbau und Entfernung von Innenwänden, Unterdecken, Boden- und Wandbelägen, abgehängten Decken und sonstigen Ausbau- und Verkleidungselementen,
Ausbau von Türen, Fenstern, Einbauten, Möbeln, Geländern und sonstigen Ausstattungsteilen,
Demontage und Ausbau sämtlicher haustechnischer Anlagen (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Sprinkler, Aufzüge usw.) einschließlich Leitungen, Kanälen, Schächten
Trennung und sortenreine Erfassung der anfallenden Materialien gemäß den geltenden Vorschriften zur Abfalltrennung und -entsorgung,
Transport und fachgerechte Entsorgung oder Verwertung der Ausbau- und Abbruchmaterialien nach den Vorgaben der Nachweisverordnung bzw. der örtlichen Behörden,
Reinigung der verbleibenden Rohbaukonstruktion als Vorbereitung für den anschließenden Abbruch.
Die Arbeiten sind staub- und lärmmindernd auszuführen. Alle gesetzlichen Sicherheits-, Umwelt- und Entsorgungsbestimmungen sind einzuhalte
01.0004
Entkernung - pauschal -
L
1.00
psch
01.0005 Abbrucharbeiten komplett mit Entsorgung - pauschal - Abbruch des bestehenden Parkhauses einschließlich fachgerechter Entsorgung aller anfallenden Materialien. Die Arbeiten sind unter Beachtung der statischen, sicherheitstechnischen und umweltrechtlichen Anforderungen durchzuführen.
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
Vollständiger Abbruch der aufgehenden Baukonstruktionen aus Stahlbeton, Mauerwerk, Stahlbauteilen, einschließlich Fundamenten und Bodenplatten,
Zerkleinerung und Sortierung des anfallenden Abbruchmaterials nach Materialarten (z. B. Beton, Mauerwerk, Metall, Holz, Asphalt, Kunststoff usw.),
Abtransport und fachgerechte Entsorgung oder Verwertung der Materialien gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen,
Zwischenlagerung, Wiegen und Dokumentation der Abfallmengen sowie Vorlage der Entsorgungsnachweise,
Herstellung einer ebenen, sauberen und verkehrssicheren Oberfläche nach Abschluss der Abbrucharbeiten.
Die Arbeiten sind erschütterungsarm, staub- und lärmmindernd auszuführen.
01.0005
Abbrucharbeiten komplett mit Entsorgung - pauschal -
L
1.00
psch