Abbrucharbeiten
MG, Rheinbahnstraße
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Allgemeine Angaben Allgemeine Angaben Als Vertragsgrundlage für die Ausführung der Arbeiten, Lieferungen und unentgeltlich zu bewirkender Neben­leistungen gelten die in der Leistungsbeschreibung eingefügten Allgemeinen, Zusätzlichen, Tech­nischen und Besonderen Vertragsbedingungen. Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des Abgabetermins Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich. Alle Einzelpreise (EP) sind Netto in EUR mit maximal zwei Nachkommastellen einzutragen. Ein Bieterangabenverzeichnis kann Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung sein. Angaben oder Ausprägungen sind dort vollständig und kompakt einzutragen. Änderungen oder Alternativen zu diesem Leistungsverzeichnis haben nur dann Gültigkeit, wenn Sie schriftlich vereinbart werden. Unterschrift/ Stempel sind auf der Seite 'Zwei' und der "LV-Zusammenfassung" erforderlich. Legen Sie Ihrem Angebot eine gültige Freistellungsbescheinigung (Bauabzugssteuer) bei. Legen Sie Ihrem Angebot einen vollständigen und aktuellen Eignungsnachweis (z.B. PQ) bei. Anlagen sind Ausschreibungsbestandteil. Nur vollständige Angebotsabgaben können berücksichtigt werden. Skontovereinbarung: gemäß Bauvertrag Vertragsstrafe: gemäß Bauvertrag Sicherheit / Gewährleistung: gemäß Bauvertrag Abzüge Netto: Bauleistungsversicherung: 0,6 % Umlagen / Baureinigung: 0,9 % Baustrom, -wasser, Sonstiges: 1,0 % Zusätzlich zur PDF-Datei erhalten Sie dieses Leistungsverzeichnis auch als Austauschdatei. Austauschformat: GAEB 90/ 2000/ XML 3.1/ 3.2 (Datenart 81/ 83) GAEB-Struktur der Ordnungszahlen (Gliederung): '1122PPPPI' Die Angebotsabgabe im Format GAEB 84 ist erwünscht.
Allgemeine Angaben
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Hinweise Das Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses erfolgt kostenlos und unverbindlich. Es gelten die für das Ge­werk bzw. der ausgeschriebenen Leistung zuzuordnenden anerkannten Regeln der Technik, DIN-Normen bzw. DIN-EN-Normen, VDE-Vorschriften, RAL- und Gütebestimmungen, sowie gesetzliche Bestimmungen, Verordnungen und Hinweise etc. in der jeweils gültigen, aktuellen Fassung, sowie die neuesten Vor­schrif­ten der Berufsgenossenschaften und Berufsverbände, des Gewerbeaufsichtsamtes, des technischen Über­wachungs­vereins, die Bauordnung des Landes, sowie die Unfallverhütungsvorschriften. Bei den Arbeiten sind die aktuelle Verordnung über Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen (BaustellV), die Sonder-Sicherheitsvorschriften des Gemeinde-Unfallverbandes für öffentliche Gebäude, sowie even­tu­ell gesonderte Werksvorschriften zu beachten und einzuhalten. Die Baustelle, insbesondere Gerüste anderer Firmen und ähnliches, betritt der Auftragnehmer, seine Mit­arbeiter und die von ihm beauftragten Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Auf eventuelle Män­gel hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich hinzuweisen. Stoffe und/oder Einbauteile, die nach den behördlichen Vorschriften einer Zulassung bedürfen, müssen amt­lich zugelassen sein und den Zulassungsbedingungen entsprechen. Stoffe für die weder DIN-Normen bestehen noch eine amtliche Zulassung vorgeschrieben ist, dürfen nur mit der Zustimmung des Auf­trag­gebers verwendet werden. Für die Ausführung gelten alle der Leistung zugeordneten gesetzlichen Hinweise, Bestimmungen und Ver­ordnungen, soweit sie nicht bereits oben angeführt wurden. Das Einrichten der Baustelle erfolgt nach dem freien Ermessen des Auftragnehmers in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit der Bauleitung. Hierzu ge­hört auch das Räumen der Baustelle und Wiederherstellen des ursprünglichen Zustandes nach Fertig­stellung der vertraglichen Leistung (Straßen und Gehwegflächen sind eingeschlossen). Nach Beendigung der Bauzeit bzw. auf Anordnung der Bauleitung sind alle Bauteile des Leistungs­be­reiches des Auftragnehmers gründlich nach Vorschrift der Herstellerfirma zu säubern und zu übergeben. Sämtliche übrigen Bauteile sind schonend zu behandeln, vor Verschmutzungen und Beschädigung zu schützen, falls erforderlich abzudecken und sofort nach Beendigung der Arbeiten zu säubern. Der Auf­trag­nehmer haftet für seine Leistungen bis zur Abnahme (siehe VOB). Der von den eigenen Arbeiten herrührende Schutt bzw. Abfall ist auf Kosten des Auftragnehmers um­welt­gerecht zu beseitigen und der Bau besenrein zu übergeben. Die sich daraus ergebenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Nicht beseitigte Verunreinigungen werden auf Kosten des Auftragnehmers entfernt. Die nachfolgend beschriebenen Leistungen basieren auf der Leistungsbeschreibung, sowie den derzeit vorliegenden Ausführungsplänen, alle darin erkennbaren Leistungen, die zur funktions- und abnahme­fä­higen Fertigstellung der Arbeiten erforderlich sind, sind im Auftrag enthalten, auch wenn sie nicht ge­son­dert im LV beschrieben sind. Eventuell auftretende Unstimmigkeiten sind der Bauleitung rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen und mit dieser zu klären. Für die einzelnen Abschnitte der Ausführung hat der Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Auf­trags­erteilung einen verbindlichen Zeitplan aufzustellen und dem Auftraggeber zur Abstimmung und Ge­nehmigung vorzulegen. Aus diesem Zeitplan sollen die Zwischentermine ersichtlich sein. Der Auftragnehmer ist bei der Ausführung verpflichtet, die Koordination mit den anderen Gewerken zu gewährleisten, bei denen Kontakte zu seinem Leistungsumfang vorhandensind, damit eine nahtlose Zu­sammenarbeit erfolgen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine außervertraglichen Arbeiten, wie z.B. Arbeiten auf Kunden­wunsch auszuführen, ohne dass diese genehmigt sind. Diese Arbeiten setzen immer die schriftliche Bestellung des Auftraggebers voraus. Für die Ausführung der Arbeiten, einschließlich aller Nebenleistungen wie Aufmaß, Abrechnung usw. gilt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in ihrer jeweils neuesten Ausgabe. Die Arbeiten sind entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien der verschiedenen Hersteller- und Liefer­firmen auszuführen. Vor Abnahme sind auf Verlangen des Auftraggebers oder einer Behörde alle Prüf­zeugnisse, Erstinbetriebnahmebescheinigungen, Konformitätserklärungen, sowie eventuell geforderte Abnahmen durch Sachverständige etc. vorzulegen. Sind verschiedene Prüfungsverfahren zugelassen, kann der Auftraggeber die Prüfung nach dem Verfahren seiner Wahl verlangen. Kosten für diese vor­ge­nannten Prüfungen, einschließlich eventuell entstehender Lohnkosten des Auftragnehmers sind in die An­gebotspreise einzukalkulieren und somit abgegolten. Die Nichtvorlage der vorgenannten Unterlagen vor der bzw. den Abnahmen stellt einen wesentlichen Mangel nach VOB/B § 1 Satz 3 dar. Für alle Leistungen obliegt dem Auftragnehmer die Beweispflicht der Güteeigenschaften entsprechend VOB/B § 13 Satz 1. Bei Abgabe eines Nebenangebotes muß der Auftragnehmer den Nachweis erbringen, dass die an­ge­bo­te­nen Leistungen in Qualität und Eignung, sowie technischer, funktionaler und gestalterischer Hinsicht min­destens die Anforderungen der Leistungsbeschreibung bzw. des Leistungsverzeichnisses des Auf­trag­ge­bers erfüllen. Weiterhin hat der Auftragnehmer alle erforderlichen Angaben hinsichtlich der Ausführung bzw. Material- oder Fabrikatswahl schriftlich anzuzeigen. Die Gliederung des Nebenangebotes muss der des Leistungs­verzeichnisses des Auftraggebers entsprechen, so daß die Angebotspreise der einzelnen Leistungs­ab­schnitte direkt vergleichbar sind. Auf Wunsch des Auftraggebers sind Produktbeschreibungen, Muster, Zeichnungen und gegebenenfalls Prüfzeugnisse der zur Verwendung kommenden Baustoffe und/oder Bauelemente in ausreichender Zahl und Größe kostenfrei vorzu-legen. Diese bedürfen in jedem Fall der Freigabe durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist aufgefordert, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungspositionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu über­prüfen. Darüber hinaus gehende, nach Ansicht des Auftragnehmers sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen, Ergänzungen, Lieferungen und Leistungen, sowie etwaige Unwirtschaftlichkeiten bestimmter Ausführungsarbeiten bzw. Methoden oder sonstige technische Bedenken, sind bei Angebotsabgabe schrift­lich anzuzeigen und mit dem Auftraggeber zu klären. Eventuelle Schriftwechsel mit Behörden oder anderen Stellen im Zusammenhang mit diesem Bauvorhaben sind nur über den Auftraggeber zulässig. Der Auftragnehmer hat auf Verlagen im Rahmen seiner vertrag­lichen Leistung das Personal des Auftraggebers bzw. Bauherrn in der Bedienung und Wartung der von ihm gelieferten oder erstellten baulichen Anlagen einzuweisen und darüber eine entsprechende Niederschrift anzufertigen. Sofern verkehrspolizeiliche Maßnahmen erforderlich werden, sind diese mit den zuständigen Behörden abzustimmen und genehmigen zu lassen. Die entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise ein­zu­kal­ku­lieren und werden nicht gesondert vergütet. Einheitspreise Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe seines Angebotes vom Zustand der Baustelle, der Zuwegung, der Möglichkeit der Baustelleneinrichtung und von allen sonstigen die Preisbildung und Preishöhe beein­fluss­enden Umständen zu überzeugen, da Mehrkosten wegen Unkenntnis der Einzelheiten nicht vergütet werden, insbesondere wird auf VOB/B §13 Satz 1 verwiesen. Alle Einheitspreise beziehen sich auf fertige Arbeiten, einschließlich aller Nebenarbeiten, auch wenn diese nicht gesondert aufgeführt sind. Hierzu gehört ebenfalls, dass alle Kostenfaktoren in den Einheitspreisen enthalten sind, unberücksichtigt ob sie besonders aufgeführt sind oder nach DIN 18299 Ziff. 4.2 ff (Be­son­dere Leistungen) besonders zu erwähnen wären. Im Einheitspreis sind die Lieferung aller benötigten Bau­stoffe und sonstigen Materialien, deren Transport, die Kosten für die Einrichtung der Baustelle (Auf- und Abbau), die Vorhaltung, den An- und Abtransport der erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Baustoffe, Arbeits- und Schutzgerüste (auch Gerüste, deren Arbeitsbühne 2,00m über Fußboden liegen), sowie eventuell er­ford­erliche Aufenthaltsräume und/oder Lagerräumen, sowie alle sonstigen zur Fertigstellung der Bau­leis­tung erforderlichen Komponenten, einschließlich eventueller Erschwerniszulagen einzukalkulieren. Die Lieferung von Mustern und Proben, sowie das Erstellen von Ausführungsplänen, Werkszeichnungen und/oder Verlegeplänen auf Grundlage von Zeichnungen oder anhand örtlicher Maße, ist in die Einheits­preise einzurechnen und wird nicht besonders vergütet. Ausführung Bei der Ausführung hat sich der Auftragnehmer genau an den Meterriß zu halten oder die genaue Höhe von der Bauleitung zu erfragen. Alle Höhenangaben sind vor Arbeitsbeginn gemeinsam mit der örtlichen Bau­leitung abzustimmen. Alle Höhen werden gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung durchgeführt. Über die gemeinsamen maßlichen Festlegungen hat der Auftragnehmer ein Protokoll zu fertigen und der Bau­lei­tung zur Genehmigung vorzulegen. Für alle Arbeiten gilt grundsätzlich DIN 18202 Zeile 7. Schäden und Differenzen, die durch das Nichtbeachten entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Unabhängig von den vor Montage- bzw. Arbeitsbeginn zu erbringenden Nachweisen hat der Auftragnehmer entsprechende Muster und Proben der zu verwendenden Materialien bzw. Bauteile beizubringen. Für diese Elemente dürfen nur Originalteile verwendet werden. Die Bauleitung entscheidet nach der Freigabe, ob diese Muster Teil der Gesamtleistung werden. Eine Vergütung für Musterelemente bzw. Proben erfolgt nicht. Werkstoffproben jeder Art können zu jeder Zeit an jeder Stelle durch die Bauleitung bzw. auf deren Ver­an­las­sung entnommen werden. Erforderliche Untersuchungen sowie Nachbesserungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die toxische Unbedenklichkeit der verwendeten Materialien, deren Beschichtungen bzw. Behandlungen etc. nach dem Einbau bzw. dem Aufbringen ist vom Auftragnehmer zu bestätigen. Grund­sätz­lich gelten für sämtliche verwendeten Baustoffe sowie Bauteile die Anforderungen der BauONW in der jeweils neusten Fassung. Alle dort geforderten Nachweise und Prüfzeugnisse, gegebenenfalls auch Einzel­nachweise und Einzelabnahmen, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Rechtzeitig vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer die Leistungen (Untergründe, Unter­konstruk­tionen, etc.) des Vorunternehmers eigenverantwortlich abzunehmen. Eine spätere Einrede hinsichtlich diesbezüglicher Mängel (Risse, ungenügend feste bzw. feuchte Untergründe, etc.) und daraus re­sul­tier­en­den Nachforderungen oder Terminverschiebungen, welche sich aus der Versäumnis dieser Überprüfung ergeben, werden vom Auftraggeber nicht anerkannt. Beanstandungen an Vorleistungen anderer Unter­nehmer sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat auf Aufforderung der Bauleitung die Nachweise der geforderten Werte über die Ein­haltung der neuesten Forderungen und Richtlinien hinsichtlich des Brand-, Schall- und Wärmeschutzes zu erbringen, sofern diese seinen Leistungsbereich betreffen. Hierfür anfallende Kosten, einschließlich der Ge­bühren gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Eventuell auftretende Bewegungen und Verformungen der Massivbauteile und der Fassade (maximale Durch­biegung von Decken, Ausknickungen von Stützen usw.) sind vorher mit der Bauleitung zu klären, um diese durch "gleitende Anschlüsse" abzufangen. Der Auftragnehmer haftet für seine Leistungen. Der Auftragnehmer hat nach bauseits zur Verfügung gestellten Plänen und Angaben, entsprechende Aus­führungspläne, Werkszeichnungen und Ersatzteillisten anzufertigen, aus denen Konstruktion, Material, Profile, Verbindungen und andere Details deutlich ersichtlich sind. Erst nach Genehmigung und Freigabe dieser Pläne darf mit der Ausführung begonnen werden. __________________________________________________________________________________________ Ort / Datum)(Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift Auftragnehmer)
Allgemeine Vorbemerkungen
Kaufmännische Vorbemerkungen Kaufmännische Vorbemerkungen Sämtliche Angebotspreise verstehen sich, soweit es in den Leistungsbeschreibungen nicht ausdrücklich anders angegeben ist, einschließlich. Lieferung und gebrauchsfertigem Einbau aller Materialien und Zu­behörteile, sowie Vorhaltung und Lagerung von Materialhilfsstoffen, Abstützungen, Gerüsten und Werk­zeugen. Der Kalkulation liegen folgende Stundenlohnsätze einschl. sämtlicher Zuschläge und Wegekosten zu Grunde: 1. Facharbeiter:ǀ__________ǀ €./je Std. 2. Helfer:ǀ__________ǀ €./je Std. Diese Lohnsätze sind für alle eventuell notwendig werdenden, von der Bauleitung schriftlich an­zu­ord­nen­den zu­sätz­lichen Arbeiten verbindlich. Die Herausnahme einzelner Positionen oder Titel aus dem Leistungsverzeichnis ohne Veränderung der Einheitspreise bleibt vorbehalten, ohne dass der AN Anspruch auf entgangenen Gewinn geltend machen kann. Der AN hat bei Kolonnenwechsel die Zustimmung der Bauleitung des AG einzuholen. Falls Zustimmung erfolgt, weist der AN die Kolonne selbst ein. Bei eigenmächtigem Wechsel der Kolonnen trägt der AN die Kosten für evtl, erforderlich werdenden Abriss, Ersatz etc. Für die Durchführung der Arbeiten hat der AN folgendes eingeplant: 1. Arbeitsstunden:ǀ__________ǀ Stunden 2. Arbeitskräfte:ǀ__________ǀ Personen 3. Arbeitstage:ǀ__________ǀ Tage Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vom AG beauftragten SiGe-Koordinator angeforderten not­wen­digen Unterlagen im Rahmen des Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz ordnungsgemäß zu be­ar­beiten und zu übergeben. Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Auftragnehmer alle Bedingungen dieser Vorbemerkungen, sowie die be­son­deren und zusätzlichen Vertragsbedingungen der Firma Jakob Durst GmbH & Cie., Talstrasse 24, 41199 Mönchengladbach an, die dort auch einzusehen sind. __________________________________________________________________________________________ Ort / Datum)(Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift Auftragnehmer)
Kaufmännische Vorbemerkungen
Objektbeschreibung Objektbeschreibung Das Baugrundstück befindet sich in: Stadt: Mönchengladbach hinter den Gerichten Adresse: Rheinbahnstraße 9+11, 41063 Mönchengladbach Das Grundstück ist ausschließlich von der Rheinbahnstraße erreichbar. Es handelt sich um ein Parkhaussystem Goldbeck feuerverzinkte Stahlkonstruktion ausgefacht mit Fertigbetonelementen. Die Stahlkonstruktion ist verschraubt. Sämtliche Rohdungsarbeiten erfolgen bauseits. Vor Abgabe des Angebotes ist der Bieter verpflichtet die Baustelle zu besichtigen und die näher ge­kenn­zeichneten bereits vorhandenen Zeichungen oder sonstige Unterlagen für die Ausführung maß­gebenden Unterlagen einzusehen. Dazu hat sich der Bieter auch bei den zuständigen Be­hör­den/ Firmen über Art und Lage der Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Telefon, Wasser, usw.) und den Entwässerungsleitungen zu erkundigen. Zur Besichtung der Baustelle ist eine Terminabsprache und Schlüsselübergabe mit unserem Vergabe- Team erforderlich. Bei Auftragserteilung ist ein Entsorgungskonzept ohne Zusatzkosten vorzuweisen. Anlagen 1. Lageplan 2. Ausug aus dem Bodengutachten 3. Fotodokumentation
Objektbeschreibung
01 Abbruch- Und Rückbauarbeiten
01
Abbruch- Und Rückbauarbeiten
01.0001 Baustelleneinrichtung - pauschal - Baustelleneinrichtung, hierzu gehören u.a. der An- und Ab­trans­port für: die Abbrucharbeiten erforderlichen Geräte, Maschinen Unterkunftscontainer Toiletten- und Waschcontainer Materialcontainer Bauzaun Die Baustelleneinrichtung ist im Einvernehmen mit der Bau­lei­tung des Auftraggebers entsprechend den örtlichen Ver­hält­nis­sen vor Beginn durchzuführen. Wasserversorgung Wasserstandrohr der Stadt Mönchengladbach gehört zum Auftrag­sumfang des Auftragnehmers Stromversorgung Stromaggregat gehört zum Auftragsumfang des Auftrag­neh­mers. Bauzaun Der Bauzaun ist als offener Zaun aus Bauzaunsteckelementen umlaufend an den Grundstücksgrenzen umlaufend als Siche­rung zu errichten und für die gesamte Buazeit vorzuhalten. Dieser darf erst nach Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung abgezogen werden. Im Bereich zu angrenzenden Nachbarn sind diese mit einer blickdichten weißen Bespannung zu ver­sehen. Nach Beendigung der Abbrucharbeiten ist die Baustelle zu räumen.
01.0001
Baustelleneinrichtung - pauschal -
L
1.00
psch
01.0002 Rückbaustatik Erstellen einer prüffähigen Rückbaustatik sofern erforderlich. Die Rückbaustatik ist innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Auf­tragserteilung aufzustellen und in 4-facher Ausfertigung an den AG zu übergeben.
01.0002
Rückbaustatik
O
L
1.00
psch
01.0003 Sicherungsmaßnahme - pauschal - Vor Beginn der Abbrucharbeiten sind alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen gemäß den geltenden den technischen Regeln und den behördlichen Auflagen durchzuführen und aufrechtzuerhalten. Hierzu zählen insbesondere: Absicherung des Baufeldes durch Bauzäune, Absperrungen und Warnbeschilderung, Einrichtung und Kennzeichnung von Schutz- und Sicherheitsbereichen, Maßnahmen zum Schutz angrenzender Gebäude, Verkehrsflächen und Personen Kontrolle und Instandhaltung der Sicherungseinrichtungen während der gesamten Abbruchphase. Die Kosten beinhalten sämtliche Materialien, Auf- und Abbau sowie die laufende Unterhaltung der Sicherungseinrichtungen bis zur vollständigen Freigabe des Baufeldes.
01.0003
Sicherungsmaßnahme - pauschal -
L
1.00
psch
01.0004 Entkernung - pauschal - Vor Beginn der Abbrucharbeiten sind sämtliche Entkernungsarbeiten im Bestandsgebäude fachgerecht durchzuführen. Hierbei sind alle nichttragenden Bauteile und Einbauten vollständig zu entfernen. Die Entkernung umfasst insbesondere: Ausbau und Entfernung von Innenwänden, Unterdecken, Boden- und Wandbelägen, abgehängten Decken und sonstigen Ausbau- und Verkleidungselementen, Ausbau von Türen, Fenstern, Einbauten, Möbeln, Geländern und sonstigen Ausstattungsteilen, Demontage und Ausbau sämtlicher haustechnischer Anlagen (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Sprinkler, Aufzüge usw.) einschließlich Leitungen, Kanälen, Schächten Trennung und sortenreine Erfassung der anfallenden Materialien gemäß den geltenden Vorschriften zur Abfalltrennung und -entsorgung, Transport und fachgerechte Entsorgung oder Verwertung der Ausbau- und Abbruchmaterialien nach den Vorgaben der Nachweisverordnung bzw. der örtlichen Behörden, Reinigung der verbleibenden Rohbaukonstruktion als Vorbereitung für den anschließenden Abbruch. Die Arbeiten sind staub- und lärmmindernd auszuführen. Alle gesetzlichen Sicherheits-, Umwelt- und Entsorgungsbestimmungen sind einzuhalte
01.0004
Entkernung - pauschal -
L
1.00
psch
01.0005 Abbrucharbeiten komplett mit Entsorgung - pauschal - Abbruch des bestehenden Parkhauses einschließlich fachgerechter Entsorgung aller anfallenden Materialien. Die Arbeiten sind unter Beachtung der statischen, sicherheitstechnischen und umweltrechtlichen Anforderungen durchzuführen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: Vollständiger Abbruch der aufgehenden Baukonstruktionen aus Stahlbeton, Mauerwerk, Stahlbauteilen, einschließlich Fundamenten und Bodenplatten, Zerkleinerung und Sortierung des anfallenden Abbruchmaterials nach Materialarten (z. B. Beton, Mauerwerk, Metall, Holz, Asphalt, Kunststoff usw.), Abtransport und fachgerechte Entsorgung oder Verwertung der Materialien gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen, Zwischenlagerung, Wiegen und Dokumentation der Abfallmengen sowie Vorlage der Entsorgungsnachweise, Herstellung einer ebenen, sauberen und verkehrssicheren Oberfläche nach Abschluss der Abbrucharbeiten. Die Arbeiten sind erschütterungsarm, staub- und lärmmindernd auszuführen.
01.0005
Abbrucharbeiten komplett mit Entsorgung - pauschal -
L
1.00
psch