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Allgemeine Baubeschreibung MFW - Wohnquartier "Klingengraben"
4 Mehrfamilienhäuser
Haus A, Flst. 568/33
Haus B, Flst. 568/32
Haus C, Flst. 561/4
Haus D, Flst. 568/34 + 568/41
Im Klingengraben / In den Krummäckern
73054 Eislingen/ Fils
Beim geplanten BV handelt es sich um eine Wohnbebauung mit Tiefgarage.
Das Projekt besteht aus 4 Häusern:
Drei Mehrfamilienhäuser (Haus A, C und D) jeweils bestehend aus vier oberirdischen Geschossen, in monolithischer Bauweise, mit Tiefgarage/Unterkellerung aus Stahlbeton. Flachdachkonstruktion mit extensiver Dachbegrünung/Bekiesung.
Ein Mehrfamilienhaus (Haus B) bestehend aus vier oberirdischen Geschossen in Holzbauweise mit einer Bodenplatte aus Stahlbeton.
Insgesamt werden 73 Wohneinheiten, ein Quartiersraum und 80 Stellplätze erstellt, davon 44 innerhalb der Tiefgaragen in Haus A und D. Die Wohnungsgrößen variieren zwischen 1,5-Zimmer- und 4,5-Zimmer-Wohnungen.
Alle Häuser sind oberirdisch barrierefrei zu erreichen. Die Wohneinheiten der Erd. und Regelschosse sind barrierefrei gemäß § 35 LBO Abs. 1 / DIN 18040-2 herzustellen (siehe Planeintrag Grundrisse).
Die Wohngebäude werden als Komplettleistung inklusive aller Haupt- und Nebenleistungen unter Einhaltung aller Normen voll funktionsfähig erstellt.
Allgemeine Baubeschreibung
ATV ATV
Die Erstellung des Angebotes durch den AN erfolgt kostenlos und ohne jede Verpflichtung für Gustav Epple - auch dann, wenn die Angebotserstellung Planleistungen oder Berechnungen des AN erforderlich werden.
Darüber hinaus gelten,
die anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard für die Leistungen,
die VOB B/C, soweit in den vorrangigen Vertragsunterlagen dem gegenüber keine abweichenden Regelungen getroffen wurden,
die Zulassungen und Werksvorschriften der Herstellerfirmen.
Für alle weiteren vertraglichen Inhalte gilt das Verhandlungsprotokoll
Die beschriebenen Leistungen sind als fix und fertige, vollumfängliche und funktionsfähige Leistung zu verstehen.
Alle LV-Positionen sind zu bepreisen.
Positionen, die mit 0,00€ ohne Erläuterung bepreist sind, werden als "inklusive / ohne Mehrpreis" gewertet.
Sofern eine Position nicht bepreist werden kann, ist zwingend ein kurzer nachvollziehbarer Kommentar zur entsprechenden Position im Angebot beizufügen.
ATV
ZTV ZTV
Für die Leistungen dieses Gewerkes gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten, ATV DIN 18357 Beschlagarbeiten sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB, BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks ift Rosenheim GmbH RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e.V. VFF: Verband Fenster + Fassade
Alle Nebenleistungen gem. VOB/C bzw. der DIN 18299, wie z.B. die Lieferung und Vorhaltung aller zur Erbringung der Leistung notwendigen Maschinen, Geräte und Werkzeuge, sind in die Positionen einzurechnen.
Werk- und Montageplanung
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:
Statische Bemessung der Scheibenstärken (angegebene Glasstärken sind nur als Gestaltungsvorschlag zu sehen) Nachweise statischer, Brandschutz-, Schallschutz- Wärmeschutz- und Sicherheitstechnischer Art Bemessung der Konstruktionen auf Eigen und Verkehrslasten einschließlich der Unterkonstruktion und Verankerung Erstellung von Ansichts- und Schnittzeichnungen im Maßstab 1:1 bis 1:20 von allen Elementen mit Vermaßung und Angabe der Aufschlagrichtung Erforderlichenfalls Bohrungen zur Verlegung von bauseitigen ELT-Anschlüssen unter Berücksichtigung des Wärmeschutzes und der Winddichtigkeit
Vorleistungsprüfung
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der AG unverzüglich zu verständigen.
Soweit eine sichtbar gerasterte oder durch Fugen unterteilte Fassade zur Ausführung gelangt, müssen Aufmaß und Montage von Türen und Fenstern streng nach dem vom Fassadenbauervorgegebenen Raster erfolgen, da in der Rasterteilung der Fassade keine wesentlichen späteren Korrekturen mehr zur Anpassung der Fassadenbekleidung an nicht maßgerecht eingesetzte Tür- und Fensterelemente möglich sind. Insoweit trägt der AN die Verantwortung für den maßlich korrekten Einbau und die richtige Elementgröße seiner Bauelemente in Abstimmung auf das Fassadenraster.
Lieferung und Montage
Bei allen Positionen ist die Herstellung, Materiallieferung und Montage eingeschlossen, sofern in den beschriebenen Positionen keine anderen Angaben erfolgt sind.
Gerüste
Für die Montage der Anlagen wird durch den AG ein Fassadengerüst vorgehalten.
Arbeitsreihenfolge
Sollten Teilleistungen in zeitlich versetzten Abständen oder in verschiedenen Gebäuden / Gebäudeteilen / Ebenen zur Ausführung kommen, sind diese Aufwendungen mit dem Einheitspreis abgegolten.
Die Arbeitsfolge der einzelnen Leistungen wird durch den AG festgelegt. Mehrkosten entstehen dem AG dadurch nicht.
Objektdokumentation
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen. Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Wartungsangebot
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder-leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
Ausführung und Konstruktion - Allgemeines
Gleichwertige Konstruktionen müssen sich auf folgende Merkmale beziehen:
Konstruktionstiefe Ansichtsbreiten und Wandstärken der Profile Bauphysikalische Werte Anordnung und Funktion der Beschläge und Dichtungen Art der Eckverbindung und Einbau von Sprossen, Kämpfern und Glasleisten etc.
Größere senkrecht und alle waagerecht liegenden Blechflächen sind rückseitig mit einem spritzbaren Anti-Dröhnbelag, mindestens 3mm dick, zu versehen.
Die Verankerungs- / Unterkonstruktionen sind grundsätzlich verdeckt auszuführen.
Die Erstreinigung von Fenstern, besonders das Entfernen von Kleber- und Versiegelungsrückständen sowie Schutzfolien innen und außen, gehören zum Leistungsumfang des AN. Ebenso sind die Fälze von allen Verunreinigungen (besonders Bohrrückständen) zu säubern.
Vom AG sind keine gesonderten Leistungsbeschreibungen oder Vergaben für die Gewerke "Verglasungsarbeiten" und "Beschlagarbeiten" vorgesehen. Daher sind alle Leistungen zum Ersteinbau von Fenstern und Türen vom AN grundsätzlich einschließlich kompletter Beschläge und Verglasungen auszuführen.
Anforderungen an die Konstruktion
Windwiderstandsfähigkeit
Soweit nicht vom AG angegeben, ist die Windwiderstandsfähigkeit gemäß EN 12211 und EN 12210 sowie unter Beachtung der DIN 18055 .Kriterien für die Anwendung von Fenstern und Außentüren nach DIN EN 14351-1 und die DIN EN 1991-1-4 Eurocode 1" vom AN zu berücksichtigen.
Schlagregendichtigkeit und Luftdurchlässigkeit
Soweit nicht angegeben, ist die Schlagregendichtheit gemäß DIN EN 1027 und DIN EN 12208, die Fugendurchlässigkeitgemäß DIN EN 1026 und DIN EN 12207 vom AN zu berücksichtigen.
Wärmeschutz
Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht abweichend festgelegt, gelten die aktuelle Energieeinsparverordnung, die DIN 4108 und die Richtlinien der Bauregelliste A. Für einen wärmetechnisch verbesserten Randverbund ist gemäß DIN 4108-4 ein Korrekturwert von -0,1 W/m2K anzunehmen, sofern dieser Wert nicht bereits bei der Berechnung oder Prüfung des Fensters berücksichtigt wurde. Alle Isolierverglasungen erhalten, unabhängig vom objektbezogenen Wärmeschutznachweis, verbesserte Glasrandverbünde zur Kondensatvermeidung im Scheibenrandbereich als Mindeststandard.
Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit
Wird der Baukörperanschluss abweichend von DIN 4108, Beiblatt 2 ausgeführt, muss für den raumseitigen Bereich der Baukörperanschlussausbildung der Fenster die Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit gemäß DIN 4108-2 durch Angabe des in diesem Bereich erreichten Temperaturfaktors fRsi nachgewiesen werden. Der Temperaturfaktor fRsi soll mindestens > 0,70 betragen. Die Anforderungen der RAL-Einbaurichtlinie (innen dampfdicht, im Übergang wärmegedämmt und außen winddicht und diffusionsoffen) sind für die Baukörperanschlüsse zu beachten.
Schallschutz
Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht an anderer Stelle konkret festgelegt, gilt grundsätzlich Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719 bzw. erhöhter Schallschutz nach DIN 4109 als Mindestschallschutzqualität für Außentüren und Fenster.
Stöße von mehrteiligen Fenstern, Fensterbändem oder Fensterelementen, an die eine Raumtrennwand anschließt, sind schalltechnisch zu trennen (zu entkoppeln).
Der AN weist unaufgefordert die Einhaltung der geforderten Schallschutzwerte für die Fenstersysteme, wie auch für die Verglasungen nach. Die Vorhaltemaße von i. d. R. mind. 2 dB (bei zu öffnenden Elementen), bzw. mind. 1 dB (bei festverglasten Elementen) als Differenz zwischen Prüfstandswerten und zu erwartenden Baustellenwerten sind bei den Nachweisen für Rahmensysteme, Verglasungen/Ausfachungen wie auch die Gesamtsysteme in den Nachweisen zu beachten und auszuweisen.
Mechanische Festigkeit
Soweit nicht abweichend angegeben, sind die Dauerfunktion gemäß DIN EN 12400 und die Widerstandsfähigkeit gegen Vertikallasten und statische Verwindung gemäß DIN EN 13115 entsprechend der jeweils notwendigen Klasse vom AN zu berücksichtigen.
Einbruchhemmung
Werden in dieser Ausschreibung Anforderungen an die Einbruchhemmung von Bauteilen gestellt, müssen geprüfte Bauteile eingesetzt werden. Die Einstufung der bei den angebotenen Bauteilen zur Anwendung kommenden Gläser ist vor Ausführung durch ein gültiges Prüfzeugnis nach DIN EN 356 nachzuweisen.
Ist eine Einbruchhemmung nach Einbruch-Widerstandsklassen gefordert, so bezieht diese sich auf die Bandgegenseiten des Elements, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben.
Mindestanforderung an die Einbruchhemmung von nachfolgend als "einbruchhemmend" bezeichneten Fenstern und Fenstertüren ist RC2 nach DIN EN 1627.
Werkstoffe
Stahl
Stahlprofile müssen, sofern nicht abweichend beschrieben, aus allgemeinen Baustählen nach EN 10025 mit der Werkstoffbezeichnung S235 nach EN 10027-1 bestehen.
Edelstahlprofile müssen, sofern nicht abweichend beschrieben, den Eigenschaften der Werkstoff-Nr. 1.4401 entsprechen. Die Profile und deren Schweißverbindungen müssen gegenüber den auftretenden Einwirkungen ausreichend stabil sein.
Unzulässige Verformungen und Zwängungsspannungen sowie Lasten aus der umgebenden Konstruktion sind auszuschließen.
Alle Stahlteile, die nach ihrem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen feuerverzinkt werden. Alle anderen Stahlteile müssen mindestens einen einfachen Korrosionsschutz erhalten. Er muss mit Zinkauflagen gemäß EN ISO 14713 ausgeführt werden.
Verbindungs- und Befestigungsmittel sowie Verankerungselemente und -mittel, die nicht aus Aluminium bestehen, mittel- oder unmittelbar der Atmosphäre/Korrosionsangriff ausgesetzt sind und für Wartungen nicht zugänglich sind, sind grundsätzlich in rostfreiem Edelstahl auszuführen.
Kunststoff
Die Herstellung der Kunststoffprofile muss durch eine anerkannte Prüfstelle fremdüberwacht werden. Der äußere sichtbare Profilmantel muss eine durchgehend gleichmäßige Farbe und Oberfläche aufweisen. Die Profile müssen frei von Fremdkörpern, Lunkern, Rissen, Blasen und anderen Fehlstellen sein. Profile müssen in ihren Güteanforderungen den Werten der RAL-GZ 695 entsprechen. Profile müssen eine Kennzeichnung aufweisen. Das RAL-Gütezeichen gilt als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen.
Dichtungsprofile
Dichtungsprofile dürfen keine flüchtigen Weichmacher enthalten. Sie müssen ihre Eigenschaften im vorgesehenen Temperaturbereich beibehalten und im Außenbereich witterungsbeständig sein. Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen. Alle Dichtungen sind in Ecken auf Gehrung zu schneiden und zu verschweißen, das einfache Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig.
Profilausbildung
Soweit nicht an anderer Stelle abweichend angegeben, sind Mitteldichtungssysteme (MD) anstelle von Anschlagdichtungssystemen (AD) vorzuziehen, flächenbündige Rahmenprofile sollen nur auf ausdrückliche Anforderung verwendet werden, das Regelprofil ist ein Versatzprofil mit gerundeten Glaskanten. Kunststoffprofile sollen mindestens 6 Hohlkammern aufweisen. Alle Rahmenverbindungen sind verschweißt mit vertieft verschliffener Schweißnaht anzubieten.
Falzausbildung/ -dichtungen
Falze und Profilnuten, in die Niederschlagwassereindringen kann oder in denen sich Tauwasser bildet, sind möglichst verdeckt auszuführen und nach außen zu entwässern bzw. zu entlüften. Dichtungen sind in den Rahmenecken als auf Gehrung geschnittene und verschweißte Dichtungen auszuführen, das Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig.
Glasleisten
Bei Befestigung der Glashalteleisten von Kunststoffrahmensystemen ist bei vorgefertigten Dichtprofilen ein gleichmäßiger Anpressdruck über die gesamte Länge sicherzustellen. Glashalteleisten sind in den Ecken dicht zu stoßen und müssen austauschbar sein.
Außenliegende, der Witterung ausgesetzte Glashalteleisten sind dem AG rechtzeitig vor Ausführung anzugeben; die Zustimmung des AG zur Lage der Glashalteleisten ist vom AN einzuholen.
Sonnenschutzglas
Sonnenschutzglas ist als "Weißglas" mit - gemessen an den Sonnenschutzeigenschaften größtmöglichem technischen Lichtwert einzusetzen.
Einscheibensicherheitsglas
Einscheibensicherheitsglas (ESG) ist, auch wenn in den Leistungspositionen nicht ausdrücklich so bezeichnet, stets mit Hitzetest (ESG-H) auszuführen.
absturzsichernde und splitterschützende Verglasung
Eine einbauort- und nutzungsspezifische Gefährdungsanalyse dazu, ob Splitter- oder absturzsichernde Verglasungen erforderlich sind, obliegt dem AN als Teil seiner Werkstatt- und
Montageplanung.
Soweit Verglasungen absturzsichernde Funktionen zukommen, sind die Verglasungen vom AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung ebenso wie die Befestigungs- und Lasteinleitpunkte der Verglasungen in die Bauelemente und/oder -konstruktion vom AN entsprechend prüffähig statisch zu bemessen.
Floatglas und Weißglas
Ist nachstehend Weißglas beschrieben, so verstehen sich hierunter Gläser mit einem geringeren Eisenoxidanteil als 200 ppm, Gläser mit höherem Eisenoxidanteil erfüllen nicht die Anforderungen an Weißglas. Alle übrigen zum Einsatz gelangenden Gläser (Floatglas und Produkte hieraus) dürfen keinen höheren Eisenoxidanteil als 500 ppm aufweisen; Verglasungen mit höherem Eisenoxidanteil sind unzulässig.
Der AN belegt die Einhaltung dieser Anforderungen durch Glas-Chargenuntersuchungen im Rahmen der Eigenkontrolle IPC.
Befestigung
Die Verankerung der Fenster erfolgt im Rohbau mittels zugelassener Verankerungsmittel. Es dürfen nur Befestigungs-, Verankerungs- und Verbindungsmittel aus nichtrostendem Material verwendet werden. Anker sind aus nichtrostendem Stahl nach DIN EN 10088-1 "Verzeichnis der nicht rostenden Stähle"- herzustellen. Der AN prüft mit Objektaufmaß die Öffnungsgrößen und resultierenden Fugenbreiten, um seine Befestigungsmittel erforderlichenfalls gegen Abscheren bei größeren Fugenbreiten zu dimensionieren.
Bei der Anordnung der notwendigen Verankerungen und Konsolen ist zwingend darauf zu achten, dass Dichtungsbahnen nicht durchdrungen werden dürfen. Die Verankerung am Bau muss die temperaturbedingte Verformung spannungsfrei aufnehmen können.
Die eingesetzten Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren.
Anschweißplatten sind rechtzeitig vom AN zum bauseitigen Einbau in Stahlbetonbauteile zu liefern.
Die Befestigung muss mechanisch erfolgen; Schäume, Kleber o. Ä. sind nicht zu verwenden.
Anschlussfugen zum Baukörper
Es sind ausschließlich nur RAL-gütegesicherte Abdichtungs- und Fugenbaustoffe vorzusehen.
Der AN wird die Anschlüsse seiner Bauelemente an Mauerwerkslaibungen ausschließlich an glatten, vollflächigen Laibungen vornehmen. Findet der AN auf der Baustelle unebene, profilierte oder offene Grifftaschen oder Hohlkammern aufweisende Laibungen vor, weist der AN den AG hierauf rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der Fenstermontage hin und meldet Bedenken gegen die Ausführung an.
Sofern keine Angaben zum Material der Dämmstoffe angegeben sind, sind diese unter Beachtung der Beanspruchung und Anforderungen vom AN zu wählen.
Beschläge
Bei Balkontüren sind grundsätzlich ein Schnäpper mit Zuziehgriff auszuführen.
Für Kippflügel müssen zusätzlich zum Oberlichtbeschlag Fangscheren vorgesehen werden, welche die Kippbewegung des Flügels nach dem Aushängen der Öffnungsschere begrenzen (Fangstellung) und Durchschlagen verhindern.
Stulpflügel sind mit verdeckt liegender Handhebelbedienung auszustatten. Kantenriegelverschlüsse sind nicht zugelassen.
Beschläge von Drehkippfenstern sind prinzipiell mit Fehlbedienungssperre auszuführen.
Außenfensterbänke
Für Außenfensterbänke ist in den Fensterprofilen stets ein Fensterbankfalz vorzusehen.
Fensterbleche aus Titanzink oder Kupfer erhalten seitliche Aufkantungen mit verlöteten hinteren Ecken sowie vordere Abkantungen mit Rückkantungen. Fensterbleche aus Aluminium sind mit seitlicher und hinterer Aufkantung sowie verschweißten Ecken auszuführen, gesteckte Endkappen sind nur zulässig, wenn ausdrücklich im Leistungstext beschrieben.
Alle Fensterbänke sind mit unterseitiger Anti-Dröhn-Beschichtung und in einem Mindestgefälle von 5° auszuführen. Soweit Fensterbänke rückseitig verschraubt sind und ihr Unterschnitt seitlich eingeputzt ist, ist eine unterseitige Befestigung mit Bitumenkleber zulässig.
Fensterbleche dürfen nicht unmittelbar auf Mauerwerk aufgesetzt werden, sie müssen eine unterseitige Wärmedämmung in gesamter Laibungstiefe erhalten. Soweit die Wärmedämmung nicht wie vorgegeben ausführbar ist, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung mit.
Fensterbleche bis 1,90 m Länge sind stets ungeteilt auszuführen. Die Teilung breiterer Fensterbänke muss unter Bezugnahme auf die Rahmenteilung der Fensterelemente erfolgen und geschieht nicht unter dem Aspekt der Verschnittoptimierung des AN. Alle Fensterbleche sind mit zwängungsfreier Dehnungsmöglichkeit an den Stirnseiten zu montieren.
Werden Fensterbleche montiert, solange Fassadenputz- und Anstricharbeiten noch nicht abgeschlossen sind, so sind sie vom AN unmittelbar nach der Montage mit einer Flüssiglatexbeschichtung als Oberflächenschütz zu versehen, soweit sie nicht durch Kunststofffolien vollflächig geschützt sind.
ZTV
01 Fensterelemente
01
Fensterelemente
01.01 Fenster / Fenstertüren
01.01
Fenster / Fenstertüren
01.03 Ergänzende Ausführungen
01.03
Ergänzende Ausführungen
02 Wartungsvertrag
02
Wartungsvertrag
02.01 Wartungsvertrag
02.01
Wartungsvertrag
03 Sonstiges
03
Sonstiges
03.01 Sonstiges
03.01
Sonstiges