Kunstofffenster
MFH Singen-Bohlingen - Zur Kapelle 2
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LV LEISTUNGSBESCHREIBUNG-KOSTENBERECHNUNG VOM: Dienstag, 29.07.2025 ABGABETERMIN: schnellstmöglich, 19.12.2025 gerne auch früher BETREFF: Kunststofffenster Neubau eines Mehrfamilienhaus mit 11 Wohneinheiten Zur Kappele 2 78224 Singen-Bohlingen AUSFÜHRUNG: Beginn steht noch nicht fest nach Vereinbarung PLANUNG UND Hausbau Huber GmbH BAULEITUNG: In Neustückern 7 78351 Ludwigshafen-Bodman Tel. 07773 - 93230 - info@hausbau-huber.de ANSPRECHPARTNER Armin Parschau E-Mail: aparschau@hausbau-huber.de Mobil: 0171/1742240 die Zuschlagsfrist läuft mit dem 30. Kalendertag nach Eröffnung des Angebots ab. Bis zum Ablauf der Frist bleibt der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Zuschlag wird durch den Auftraggeber erteilt. Angebot in Euro.......................................................................... inkl. 19 % MwSt. ........................................,den................................... .................................................................... Bieter, Stempel und Unterschrift
LV
Allgemeine Vorbemerkungen: Allgemeine Vorbemerkungen: Lage Bauvorhaben: Zur Kapelle 2 78224 Singen-Bohlingen Projektbeschreibung: In der Straße - Zur Kapelle 2 - in Singen-Bohlingen entsteht ein Ersatzneubau in Form eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten und mit einer Tiefgarage. Grundlage der Projektierung bildet die Planung durch das Ingenieurbüro Dipl.-Ing.(FH) Markus TRess, bearbeitet durchLothar Pallaske welche eine Bebauung des Grundstücks mit einem 3-geschossigen Baukörpern mit Laubengangerschließung inkl. ausgebautem Dachgeschoss und Tiefgarage vorsieht. Das Bauvorhaben wird nach dem GEG 2024 geplant und wird als Effizienzhaus 55 und den Vorgaben des Planers erstellt. Bauwerk: Das Gebäude wird in Massivbauweise mit Dämmziegeln und einer Putzfassade ausgeführt, das Untergeschoss als Stahlbeton-Konstruktion mit außenseitiger Schwarzabdichtung. Das Gebäude erhält ein Satteldach aus einer Holzkonstruktion mit Eindeckung aus Betonziegeln. Die Balkone werden als schlüsselfertige Module aus einer Aluminiumkonstruktion geliefert und erhalten einen Plattenbelag und eine Absturzsicherung aus VSG-Glas. Kunststofffenster mit Rollläden zur Verschattung. Die Geschosse sind mit 1-läufigen Treppen, Laubengänge und einer Aufzugsanlage erschlossen. Die Wohnungen erhalten einen Zementestrich mit Fußbodenheizung. Bodenbeläge als Fliese, Vinyl oder Beschichtung. Der Laubengang und die Treppen werden aus hydrophobierten Fertigteilen ohne Belag ausgeführt. Die Absturzsicherung wird aus einem verzinkten Flachstahl Staketengeländer ausgeführt. Jedes Treppenhaus wird mit einem Aufzug über alle Geschosse erschlossen. Das Mauerwerk und Betonoberflächen im EG bis DG sind verputzt, im UG bleiben die Wände schalrein und erhalten keinen Anstrich. Die TG erhält eine OS11-BEschichtung. Eckdaten: 11 Wohneinheiten 9 Tiefgaragenplätze (NF: 221,59 m²), 8 Außenstellplätze Termine und Fristen: Vorgesehener Beginn der Arbeiten: KW 44 - 45 Geplante Dauer der Arbeiten: 1 Wochen Beginn der gesamten Baumaßnahme: 2026 Geplante Dauer der gesamten Baumaßnahme:  20 Monate Zuständigkeiten: Bei Rückfragen zum Leistungsverzeichnis wenden Sie sich bitte an Herr Armin Parschau Tel. 0171/1742240 aparschau@hausbau-huber.de Anlagen: Werkplanung Dipl-Ing. (FH) Markus Tress
Allgemeine Vorbemerkungen:
Allgemeine Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbestimmungen Auftragsführung Bauwasser-/Baustrom und WC wird vom AG gestellt. Verrechnung der Kosten anteilig 0,6% der Schlussrechnungssumme. Der AG schließt eine Bauwesenversicherung ab, Verrechnung der Kosten anteilig 0,3% der Schlussrechnungssumme. Sicherheitseinbehalte bei Abschlagszahlungen, Vertragserfüllungseinbehalt 10,00 % vom kumulierten Rechnungsbetrag. Bei der Schlussrechnung, Gewährleistungseinbehalt 5,00% vom Bruttoschlussrechnungsbetrag auf die Dauer von 6 Jahren. Gewährleistungsbürgschaften müssen nach VOB unbefristet ausgestellt werden. Für die Abnahme des Gewerks hat eine förmliche Abnahme stattzufinden. Gewährleistungsdauer: 6 Jahre Stundenlohnarbeiten/Regiearbeiten sind werktäglich der Bauleitung zur Freigabe vorzulegen. Rechnungen sind entweder in digitaler Form oder analog in 1-facher Ausfertigung beim Auftraggeber einzureichen. Elektronischer Rechnungseingang: rechnungen@hausbau-huber.de Abschlagszahlungen sind als kumulierte Rechnungen inkl. den dazugehörigen Aufmaß und Abrechnungsunterlagen (Skizzen, Massenblätter, etc.) fortlaufend zu stellen. Liefer-, Wiegescheine, etc. müssen in Kopie beigelegt werden. Die Bauleitung obliegt der Firma Hausbau Huber GmbH. Die Fachbauleitung nach LBO übernimmt AN / Bieter. Der Bauherr hat auf Grundlage der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 (BaustellV) einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt, der für das vorliegende Bauvorhaben einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt hat. Die Angaben im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und den mitgeltenden Unterlagen müssen von allen am Bauvorhaben Beteiligten berücksichtigt werden. Die Einhaltung der darin festgelegten Regelungen werden von der Bauleitung und vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator kontrolliert. Bei der Durchführung der beschriebenen Arbeiten sind sämtliche Bestimmungen, die der Arbeitssicherheit dienen, zu beachten. Ein eingeschalteter Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator wird die Einhaltung überwachen. Ein SIGE-Plan wird auf der Baustelle hinterlegt und ist ebenfalls zu beachten. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Überstunden, Nachtarbeit sowie Arbeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind nur nach Genehmigung des AG zugelassen. Der AN ist verantwortlich für die Einholung der ggf. erforderlichen öffentlich rechtlichen Zustimmung. Hat der AN diese Arbeitszeiten zu verantworten (z. B. bei Terminverzug), gehen alle damit verbundenen Mehraufwendungen und Genehmigungsgebühren zu seinen Lasten. Neben-, Alternativangebot: Sind zulässig, jedoch nur bei gültigem Hauptangebot. Im Nebenangebot sind eindeutige Bezüge zu den betreffenden Positionen im Leistungsverzeichnis herzustellen. Änderungen bzw. unvollständiges Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses können zum Ausschluss führen. Bedenken gegen die Art der vorgesehenen Ausführung sind dem Angebot schriftlich beizulegen. VOB Die Ausschreibung erfolgt gem. Maßgabe der VOB Teil B: ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN für die Ausführung von Bauleistungen VOB Teil C: ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV) für Bauleistungen Die VOB (jeweils aktuelle Ausgabe ist zu beachten!) ist im Beuth Verlag GmbH Berlin Wien Zürich erschienen und kann über den Buchhandel bezogen werden. 1. Allgemein 1.1. Grundlage für die Ausführung aller Leistungen: Grundlage für die Ausführung aller Leistungen ist die VOB/C, mit allen in diesen Normen angegebenen Zusatznormen und Bestimmungen in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. Dies gilt auch für Normentwürfe. Weiterhin gelten die LBO / AVO- Landesbauordnung / Ausführungsordnung (neueste Fassung), sowie die Richtlinien und technischen Anschlussbedingungen des zuständigen EVU in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. 2. Stoffe und Bauteile 2.1. Siehe Ziffer 2 der jeweiligen DIN-Norm 2.2. Fabrikate: Die geforderten Fabrikats- und Typenangaben, Leistungsdaten und Abmessungen sind eindeutig und zweifelsfrei anzugeben. 2.3. Gleichwertigkeit: Werden andere als im Leistungsverzeichnis beschriebene Produkte angeboten, muss die Gleichwertigkeit dieser Produkte hinsichtlich Qualität, Eigenschaften und Optik und Funktion nachgewiesen werden. 3. Ausführung 3.1. Prüfung Planunterlagen Der Auftragnehmer überprüft vor Beginn der ihm obliegenden Arbeiten alle ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und informiert bei Unstimmigkeiten die Bauleitung/Fachplanung. Die Prüfung bezieht sich auf Übereinstimmungen mit den tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle, dem letzten Stand der Bauzeichnungen. Es darf nur nach freigebenen Plänen mit aktuellem Index gearbeitet werden. Bei Widersprüchen zwischen den Plänen (z.B. Werkplanung und Architektenplanung) ist Rücksprache mit dem AG zu halten. 3.2. Ausführungsunterlagen Vom Auftragnehmer sind folgende Ausführungsunterlagen zu erstellen: - Abschriften oder Kopien der Originalangebote (1-fach) - Berechnung, soweit ergänzend erforderlich, in prüffähiger Form - Detailzeichnungen (2-fach), soweit erforderlich - Montageunterlagen und andere Unterlagen, entsprechend der VOB/C, Ziffer 3.1.2, sind in prüffähiger Form, rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zur Freigabe an den Fachplaner einzureichen. Durch den Freigabevermerk ist die Gewährleistung des Auftragsnehmers nicht eingeschränkt. - Mitzuliefernde Unterlagen nach VOB/C, Ziffer 3.7 3.3. Koordination Der Auftragnehmer hat eine Abstimmung mit den ihn berührenden Gewerken vorzunehmen. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. 3.4. Bemusterung Vor Ausführung der Leistungen sind die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate ohne besondere Vergütung zu bemustern. Dies gilt auch für Musterinstallationen. Ersatzfabrikate sind zugelassen wenn sie gleichwertig und vorher von der Bauleitung genehmigt sind. 4. Nebenleistungen Folgende Leistungen sind ergänzend zu Ziffer 4.1 der VOB/C, Nebenleistungen und in die Einheitspreise einzurechnen: Das Erstellen der Unterlagen laut Punkt 3.2 In den vertraglichen Leistungen sind, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes bestimmt ist, ohne besondere Vergütung eingeschlossen: Der Schutz und jegliche Haftung für alle am Bau oder im Gelände gelagerten Materialien und Geräte, auch wenn diese bauseits geliefert werden. Evtl. Arbeitsunterbrechungen aus mangelnder Zusammenarbeit mit sonstigen beteiligten Firmen. Die Sauberhaltung des Bauwerks von Schutt, Materialresten etc. getrennt nach den anfallenden Reststoffen in Containern während der Bauzeit. Volle Container sind Zug um Zug abzufahren. Anlegen von Musterflächen zur Entscheidungsfindung für den Auftraggeber, welche Beschichtung zur Ausführung kommen soll. Bei Benutzung von im Angebot nicht zur Benutzung ausgewiesenen Wegen, Grundstücken und Anlagen hat der Auftragnehmer etwaige an ihn gestellte Forderungen und Ansprüche selbst zu befriedigen. Gerüstarbeiten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers entsprechend VOB. Die Ausführungsunterlagen sind vor Ausführungsbeginn vom Auftragnehmer umfassend zu prüfen. Bei Unstim- migkeiten ist die örtliche Bauüberwachung umgehend diesbezüglich zu informieren. Ausführungsunterlagen die seitens des Auftragnehmers erstellt werden, sind vor Beginn der Arbeiten der örtlichen Bauüberwachung zu übergeben und benötigen einer Genehmigung des Auftraggebers. 5. Schutzmaßnahmen Alle erforderlichen Einrichtungen zum Schutz der Umwelt, des öffentlichen Verkehrs, der Bauteile, Installationen und der Arbeitnehmer sind vorzunehmen, in die EP mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Beschädigungen und Verschmutzungen von Fahrbahnen, Nebenflächen und Bauteilen sind zu vermeiden. Anfallende bzw. gemeldete Schäden sind auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. Dies gilt insbesondere auch für Zufahrtsbereiche der Baustelle. Alles anfallende Abbruchgut, Staub, Wasser und Strahlgut ist aufzufangen und durch den Auftragnehmer auf seine Kosten zu entsorgen. Die instand zu setzenden Bauwerksteile, Verkehrsflächen, Nebenflächen usw. sind bei Verschmutzungen und/oder Beschädigung auf Kosten des Auftragnehmers in ihren ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen. Dabei sind alle Leistungen wie Abplanungen, Abdichtungsmaßnahmen, Wasserführungen, Absaugeinrichtungen, Reinigungsarbeiten und die Entsorgung in die EP einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Alle Einrichtungen, die den Umweltschutz, Arbeitsschutz und Schutz Dritter betreffen, sind in die EP einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. 6. Nachträge Sind Arbeiten auszuführen, die im LV nicht enthalten sind, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, vor Inangriffnahme der fraglichen Arbeiten auf der Grundlage der Einheitspreise des Hauptangebotes mit dem Auftraggeber eine schriftliche Preisvereinbarung abzuschließen, welche Vertragsbestandteil wird. Es ist zu beachten, dass ein ausreichender Vorlauf für die Beauftragung einzuhalten ist. Besteht Übereinstimmung darüber, dass eine Leistung nur über ein Nachtragsangebot abgerechnet werden kann, so ist dessen Einheitspreis durch folgende Unterlagen zu belegen: - Kalkulation der neuen Leistung auf der Grundlage der Urkalkulation - Nachweis der Zuschläge aufgrund der Urkalkulation - Kalkulation für ähnliche vertragliche Leistungen oder Teilarbeiten - Nachweis der Stoffkosten Sofern solche Arbeiten nicht vor Inangriffnahme angezeigt werden, verfällt der Anspruch des Auftragnehmers auf eine Vergütung bzw. die Vergütung wird einseitig von der Bauleitung festgelegt. 7. Baustellenerkundung Der Auftragnehmer bestätigt, dass er das Baufeld besichtigt und eventuell auftretende und dadurch verursachte erschwerte Verhältnisse bei der Bildung der Einheitspreise berücksichtigt hat. 8. Aufmaß und Abrechnung Das Aufmessen der Leistungen erfolgt grundsätzlich nach den Ausführungszeichnungen gemeinsam mit der Bauleitung. Soweit Leistungen später nicht mehr zugänglich und messbar sind, hat der Auftragnehmer rechtzeitig die Bau- leitung zu verständigen. Aufmaßblätter müssen beiderseits anerkannt werden. Eine Rechnungsstellung einschließlich Abschlagsrechnungen ohne Massenermittlung ist nicht zugelassen. Arbeiten auf Nachweis bedürfen der Beauftragung durch die Bauleitung. Nachträglich erfolgt keine Anerkennung. Rapporte sind spätestens einen Tag nach der Ausführung der Taglohnarbeiten zur Unterschrift der Bauleitung vorzulegen. Rechnungen sind entweder in digitaler Form oder analog in 1-facher Ausfertigung beim Auftraggeber einzureichen. Abschlagszahlungen sind als kumulierte Rechnungen inkl. den dazugehörigen Aufmaß und Abrechnungsunterlagen (Skizzen, Massenblätter, etc.) fortlaufend zu stellen. 9. Reinhaltung der Baustelle Jede Verunreinigung von Straßen und Gehwegen außerhalb der Bauabschnitte sind umgehend zu beseitigen. Bei Auf- und Abladearbeiten sind die verwendeten Fahrzeuge zu säubern, der auf die Straße gefallene Schmutz ist umgehend zu entfernen. Das gilt auch, wenn Straßen durch abzufahrenden Bauaushub o.ä. verschmutzt werden. Verunreinigungen und Beschädigungen der Grünflächen sind zu vermeiden. Beschädigungen die durch den Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer verursacht werden, sind auf Kosten des Auftragnehmers wieder zu beheben. Die gesamte Baustelle ist sauber zu halten. Es dürfen keine Baumaterialien, Verpackungen, Isolierstoffe, Kabel etc. hinterlassen werden. Es ist darauf zu achten, dass keine Flüssigkeiten und sonstigen Stoffe, die auf der Baustelle verwendet werden, in den Untergrund gelangen. 10. Eigenüberwachung Die Überwachung durch das ausführende Unternehmen (Eigenüberwachung) ist von der qualifizierten Führungskraft des Unternehmens zu planen und von einer verantwortlichen Fachkraft  durchzuführen. 11. Revisionsunterlagen Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer die gesamten Revisionsunterlagen bestehend aus: - Technische Merkblätter der verwendeten Materialien - Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Materialien - Ggfs. Betriebsanweisungen - Pflege- und Reinigungs-, und Wartungsarbeiten - Bautagebuch - Sämtliche durch den Auftragnehmer durchgeführten Prüfungen/Messungen dem Auftraggeber spätestens 2 Wochen vor Abnahme der Gesamtleistung in 2- facher Ausfertigung jeweils in Papierform als auch digital zu übergeben. 12. Brandschutzdokumentation Die im Brandschutzkonzept - falls vorliegend - ausgewiesenen Brandabschnitte müssen durch Brandschutzvorkehrungen vor einem möglichen Brandüberschlag gesichert werden („F90"). Sollte kein Brandschutzkonzept vorliegen so sind die allgemein bekannten Brandabschnitte gegen einen möglichen Brandüberschlag zu sichern. Die Dokumentation über die getroffenen/verbauten Brandschutzvorkehrungen sollte folgende Punkte beinhalten: Produktunterlagen, Digitale Bilder der eingebauten Brandschutzvorkehrungen (gegebenenfalls von beiden Seiten), mit Bezeichnung des Einbauorts, - Konformitätserklärung und bauaufsichtliche Zulassung (AbZ/AbP) - Unterschriebene Übereinstimmungserklärung Die Erstellung der Brandschutzdokumentation ist bei den Revisionsunterlagen einzupreisen und diesen anbzw. beizufügen. 13. Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte arbeitstäglich zu führen und dem Auftraggeber oder dem mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten/Ingenieur spätestens wöchentlich zu übergeben. Inhalte und Angaben sind vor Ausführungsbeginn mit dem Auftraggeber oder mit dem Bauüberwacher abzustimmen. 14. Baustelleneinrichtungsflächen BE-Flächen stehen in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung. Abstimmung mit der Bauleitung erforderlich. Sanitär-Container werden vom AG gestellt. 15. Schlechtwetter Sämtliche Mehrkosten, insbesondere für Überstunden, Mehrschichtenbetrieb, Schlechtwetter, Arbeiten bei Frost und Schneefall, Sicherung aller Bauteile und Baustoffe gegen Schäden durch Sturm, Tagwasser, Frost und Schnee sind in die Einheitspreise einzurechnen. 16. Baustelleneinrichtung/Baukran: Falls nicht explizit aufgeführt, ist in die Einheitspreise die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren, diese wird nicht gesondert vergütet. Dies meint u.a. das Einrichten und Räumen der Baustelle mit An- und Abfuhr, sowie Vorhalten der zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Bauwagen für die Dauer der Arbeiten. Es wird vom AG kein Baukran zur Verfügung gestellt, sofern ein Transport jeglicher Art erforderlich ist, ist dieser vom AN zu organisieren und wird nicht gesondert vergütet. _______________________________________________________________________________________________ Unterschrift Bieter zur Anerkennung der Vorbemerkungen
Allgemeine Vertragsbedingungen
zusätzlichen technische Vertragsbedingungen zusätzlichen technische Vertragsbedingungen (ZTV) Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus: - DIN 18 355 Tischlerarbeiten - DIN 18 357 Beschlagarbeiten - DIN 18 358 Rollladenarbeiten - DIN 18 361 Verglasungsarbeiten - Technische Richtlinien des Glashandwerks Kunststofffenster (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) 1. Allgemeines 1.1 Der Auftragnehmer hat sämtliche Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-, EN- und ISO-Normen sowie nach den folgenden zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen auszuführen. 1.2 Es gelten insbesondere die folgenden technischen Regelwerke: DIN EN 14351-1: Fenster und Außentüren – Leistungseigenschaften DIN EN 12608: PVC-U-Profile – Klassifizierung DIN EN 12207 / 12208 / 12209 (Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit, Widerstand gegen Windlast) DIN 4108 (Wärmeschutz) DIN 18542 (Dichtstoffe und Fugendichtbänder) Leitfaden zur Montage von Fenstern und Haustüren (RAL-Montagerichtlinie) GEG / Gebäudeenergiegesetz (U-Werte) 1.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Ausführung alle Maße vor Ort zu prüfen und zu bestätigen. 2. Materialien und Konstruktion 2.1 Die Fensterprofile bestehen aus PVC gemäß DIN EN 12608, Profilklasse A (oder höher). 2.2 Die Verstärkungen erfolgen durch verzinkte Stahlarmierungen gemäß den statischen Erfordernissen und den Herstellerangaben. Mindeststärken sind einzuhalten. 2.3 Die Eckverbindungen sind thermisch verschweißt. Schweißnähte müssen sauber verarbeitet sein. 2.4 Dichtungen bestehen aus EPDM oder TPE, sind umlaufend, witterungsbeständig und austauschbar. 2.5 Die Anzahl der Profilkammern beträgt mindestens 5, bei Energiesparfenstern 6–7 Kammern. 3. Verglasung 3.1 Die Verglasung entspricht den Anforderungen des GEG2024 und den Angaben im LV (3-fach). Standardanforderung: Ug. ≤ 0,7 W/m²K (3-fach). 3.2 Bei bodentiefen Elementen ist Sicherheitsglas gemäß DIN 18008 (VSG/ESG) vorzusehen. 3.3 Der Randverbund ist als „warme Kante“ (Warm Edge) auszuführen, sofern nicht anders gefordert. 4. Beschläge 4.1 Es sind hochwertige Markenbeschläge mit umlaufender Pilzkopfverriegelung einzubauen. 4.2 Die Anforderungen an Einbruchhemmung entsprechen der im LV angegebenen Widerstandsklasse, mind. RC1N, optional RC2. 4.3 Alle Beschläge müssen wartungsarm und korrosionsbeständig sein. 4.4 Öffnungsbegrenzer, Kindersicherungen oder Zusatzriegel sind gemäß LV einzubauen. 5. Oberfläche / Farbe 5.1 Die Oberflächen entsprechen den Herstellerangaben und sind witterungs-, UV- und farbbeständig. 5.2 Folierungen und Farbgebungen erfolgen nach RAL oder NCS. Farbtöne sind projektbezogen festzulegen. 6. Montage 6.1 Die Montage erfolgt nach RAL-Montagerichtlinie: Innen: luftdicht Mitte: gedämmt Außen: schlagregendicht und diffusionsoffen 6.2 Die Befestigung erfolgt nach den statischen Anforderungen und dem Baukörper (Beton, Ziegel, Porenbeton, WDVS etc.). 6.3 Alle Anschlussfugen sind gemäß DIN 18542 auszuführen. 6.4 Der Ausbau und die fachgerechte Entsorgung der Altfenster gehören zum Leistungsumfang, wenn im LV vorgesehen. 7. Prüfungen, Nachweise und Dokumentation 7.1 Folgende Unterlagen sind vor bzw. nach Einbau zu übergeben: CE-Konformitätserklärung Prüfzeugnisse über U-Werte, Schlagregen- und Luftdichtheit Statiknachweise für große Elemente Montageprotokolle Pflege- und Wartungsanleitungen 7.2 Der Auftragnehmer hat die Funktionsfähigkeit der Fenster nach Montage nachzuweisen. 8. Abnahmebedingungen 8.1 Die Abnahme erfolgt nach visueller und funktionaler Prüfung. Toleranzen nach DIN 18202 und einschlägigen Normen. 8.2 Prüfung umfasst u. a.: Leichtgängigkeit der Beschläge Einhaltung der Flucht und Lotrechte Dichtheit der Fugen Verglasung frei von Kratzern und Beschädigungen 8.3 Festgestellte Mängel sind innerhalb der vereinbarten Fristen zu beheben. _______________________________________________________________________________________________ Unterschrift Bieter zur Anerkennung der Vorbemerkungen
zusätzlichen technische Vertragsbedingungen
1 Fensterbauarbeiten
1
Fensterbauarbeiten
Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Kunststofffenster mit dreifach Isolierglas Farbe: weiß Beschläge z. B. Roto oder gleichwertig Uw-Wert der Fenster 0,74 W/m²K Einbau mit Rollladenführungsschienen, einschl. zum System passenden und notwendigen Grundprofile. angebotenes Fabrikat: …………………………… Projektspezifische Angaben: Außenwände: Dämmziegel 36,5 cm Schneelast: Zone 1 nach DIN EN 1991-1-3 NA, H<505 m ü. NN: SK = 0,85 KN/m2 Windlast: Zone 2 nach DIN EN 1991-1-4 NA Erdbebenzone 2 Fußbodenaufbau: Erdgeschoss = 205mm Obergeschoss = 160 mm Dachgeschoss = 160 mm
Leistungsbeschreibung
2 Fenster KG
2
Fenster KG
2.1 Fenster, 1-flügelig, 1000x750 mm Fenster, 1-flügelig, 1000x750 mm liefern und montieren eines 1- flügeligen  Fenster Abmessungen : B  = 1000mm, H =750mm Flügel Dreh-Kipp (DK) ohne RL - Leisten mit Bankanschluss unten, innen bündig sowie Deckleisten weiß auf der Innenseite Einbauort:
2.1
Fenster, 1-flügelig, 1000x750 mm
2.00
St
3 Fenster Nordseite
3
Fenster Nordseite
3.1 Fenster, 1-flügelig, 885x965 mm Fenster, 1-flügelig, 885x965 mm liefern und montieren eines 1- flügeligen  Fenster Abmessungen : B  = 885mm, H = 965mm Flügel Dreh-Kipp (DK) mit Bankanschluss unten für Alu Fensterbank außen Steinbank innen Fenster. Nr.2, 4, 5, 7, 10, 12, 13, 15,
3.1
Fenster, 1-flügelig, 885x965 mm
8.00
St
3.2 Zulage für Glas Satinato Zulage für Glas Satinato zur vorh. Pos.
3.2
Zulage für Glas Satinato
8.00
Stk
3.3 Fenster 1-flügelig, 1135x965 mm Fenster 1-flügelig, 1135x965 mm liefern und montieren eines 1- flügeligen  Fenster Abmessungen : B  = 1135 mm, H = 965mm Flügel Dreh-Kipp (DK) mit Bankanschluss unten für Alu Fensterbank außen Steinbank innen Fenster Nr. 3, 6, 10, 14,
3.3
Fenster 1-flügelig, 1135x965 mm
4.00
Stk
3.4 Fenster,1-flügelig - Bodentiefes Fenster , 1010x2325 mm Fenster,1-flügelig - Bodentiefes Fenster , 1010x2325 mm liefern und montieren eines 1 - flügeligen bodentiefes Fenster Abmessungen : B  = 1010mm, H = 2325mm Flügel Dreh-Kipp (DK) unten mit Brüstungsverglasung als Festverglasung wegen Absturz -  verglast mit VSG Glas klar Querkämpfer, oberhalb Fenster Bodenaufbau 160 mm wie beschrieben im Obergeschoss mit Bankanschluss unten für Alu Fensterbank außen Fenster Nr. 9, 16,
3.4
Fenster,1-flügelig - Bodentiefes Fenster , 1010x2325 mm
2.00
Stk
3.5 Fenster, 1-flügelig - Bodentiefes Fenster, 1010x2325 mm Fenster, 1-lügelig - Bodentiefes Fenster, 1010x2325 mm liefern und montieren eines 1 - flügeligen bodentiefes Fenster Abmessungen : B  = 1010mm, H = 2325mm Flügel Dreh-Kipp (DK) unten mit Brüstungsverglasung als Festverglasung mit Standardverglasung - da im ERDGESCHOSS Querkämpfer, oberhalb Fenster Bodenaufbau 205 mm wie beschrieben im Erdgeschoss mit Bankanschluss unten für Alu Fensterbank außen Fenster Nr. 1, 8,
3.5
Fenster, 1-flügelig - Bodentiefes Fenster, 1010x2325 mm
2.00
Stk
3.6 Absturzsichernde Montage des Fensterelements – Obergeschoss Absturzsichernde Montage des Fensterelements – Obergeschoss Leistungsbeschreibung: Ausführen einer absturzsichernden Montage eines Fensterelements im Obergeschoss. Die Montage umfasst alle Maßnahmen zur Sicherstellung der Absturzsicherheit gemäß geltenden Normen und Herstellervorgaben. Leistungsumfang: Lieferung und fachgerechte Installation aller erforderlichen Sicherungselemente (z. B. Absturzsicherungen, Befestigungsanker, Konsolen oder bauaufsichtlich zugelassene Systeme). Montage ausschließlich im Bereich des Obergeschosses am kompletten Fensterrahmen. Herstellung einer dauerhaft tragfähigen Verbindung zwischen Fensterelement und Baukörper zur Gewährleistung der Absturzsicherheit. Kontrolle der tragenden Untergründe, ggf. notwendige Anpassungen oder Ausgleichsmaßnahmen. Justierung und Endbefestigung des Fensterelements unter Berücksichtigung aller statischen Anforderungen.
3.6
Absturzsichernde Montage des Fensterelements – Obergeschoss
2.00
Stk
3.7 Zulage für vorh. Pos. Zulage für vorh. Pos. Zulage zur vorh. Pos. Erstellung eines statischen Nachweises über die Tragfähigkeit der verwendeten Befestigungsmittel (z. B. Schrauben, Konsolen, Dübel) einschließlich Befestigungsuntergrund.
3.7
Zulage für vorh. Pos.
2.00
St
4 Fenster West- und Ostseite
4
Fenster West- und Ostseite
4.1 Fenster, 1-flügelig , 1010x1325 mm Fenster, 1-flügelig , 1010x1325 mm liefern und montieren eines 1- flügeligen  Fenster Abmessungen : B  = 1010mm, H = 1325mm Flügel Dreh-Kipp (DK) mit Bankanschluss unten für Alu Fensterbank außen Steinbank innen Fenster West Nr. 17, 19, 21, 23, Fenster Ost Nr. 25, 27, 28, 30,
4.1
Fenster, 1-flügelig , 1010x1325 mm
8.00
Stk
4.2 Fenster, 2-flügelig , 1635x1325 mm Fenster, 2-flügelig , 1635x1325 mm liefern und montieren eines 2 - flügeligen  Fenster Abmessungen : B  = 1635mm, H = 1325mm 2 teilige Aufteilung (symmetrisch) Flügelaufteilung rechts: Dreh (D) links: Dreh-Kipp (DK) mit Bankanschluss unten für Alu Fensterbank außen Steinbank innen Fenster West Nr. 18, 20, 22, Fenster Ost Nr.24, 26, 29,
4.2
Fenster, 2-flügelig , 1635x1325 mm
6.00
Stk
5 Fenster Südseite
5
Fenster Südseite
5.1 Fenster, 2-flügelig , 1510x1325 mm Fenster, 2-flügelig ,  1510x1325 mm liefern und montieren eines 2 - flügeligen  Fenster Abmessungen : B  = 1510mm, H = 1325mm 2 teilige Aufteilung (symmetrisch) Flügelaufteilung links: Dreh (D) rechts: Dreh-Kipp (DK) mit Bankanschluss unten für Alu Fensterbank außen Steinbank innen Fenster Süd Nr. 31, 33, 36, 38, 35, 41, 44, 45,
5.1
Fenster, 2-flügelig , 1510x1325 mm
8.00
Stk
6 Balkontüre Südseite
6
Balkontüre Südseite
6.1 Fenster, 3-flügelig - Bodentiefes Fenster, 2510x2325 Fenster, 3-flügelig - Bodentiefes Fenster, 2510x2325 liefern und montieren eines 3 - flügeligen bodentiefes Fenster Abmessungen : B  = 2510mm, H = 2325mm 3-teilige Aufteilung (symmetrisch) Flügelaufteilung links: Festverglasung (FV) mittig: Dreh  (D) rechts: Dreh-Kipp (DK) Bodenaufbau 205 mm wie beschrieben im Erdgeschoss mit Bankanschluss unten für Alu Fensterbank außen Fenster Süd Nr. 32, 34, 35, 37,
6.1
Fenster, 3-flügelig - Bodentiefes Fenster, 2510x2325
4.00
Stk
6.2 Fenster, 3-flügelig - Bodentiefes Fenster, 2510x2325 Fenster, 3-flügelig -  Bodentiefes Fenster, 2510x2325 liefern und montieren eines 3 - flügeligen bodentiefes Fenster Abmessungen : B  = 2510mm, H = 2325mm 3-teilige Aufteilung (symmetrisch) Flügelaufteilung links: Festverglasung (FV) mittig: Dreh  (D) rechts: Dreh-Kipp (DK) Bodenaufbau 160 mm wie beschrieben im OG und DG mit Bankanschluss unten für Alu Fensterbank außen Fenster Süd Nr. 40, 42, 43, 45, 47, 48, 49, 50,
6.2
Fenster, 3-flügelig - Bodentiefes Fenster, 2510x2325
8.00
Stk
6.3 Kunststoff-Balkonschiebetür 2510 × 2325 mm Kunststoff-Balkonschiebetür 2510 × 2325 mm Liefern und fachgerechtes Montieren einer Balkonschiebetür aus Kunststoff als [Hebe-Schiebetür (HST) / Parallel-Schiebe-Kipp-Tür (PSK)], lichte Elementgröße ca. 2510 × 2325 mm (B × H). Die Türelemente dienen als Zugang zu Balkon/Terrasse und erfüllen die Anforderungen  an Wärme-, Schall- und Einbruchschutz gemäß geltenden Normen und Herstellervorgaben.
6.3
Kunststoff-Balkonschiebetür 2510 × 2325 mm
O
1.00
Stk
6.4 Thermisch getrennte Aluminiumschwelle 20 mm, barrierefrei (Fenster) Thermisch getrennte Aluminiumschwelle 20 mm, barrierefrei (Fenster) Position (Mehrpreis): Aufpreis für eine thermisch getrennte, barrierefreie Aluminiumschwelle 20 mm für PVC-Fensterelemente anstelle der Standardschwelle. Ausführung nach DIN   18040 (Barrierefreiheit) und den Systemvorgaben des Fensterherstellers.
6.4
Thermisch getrennte Aluminiumschwelle 20 mm, barrierefrei (Fenster)
13.62
m
6.5 Rahmenverbreiterung oben Rahmenverbreiterung oben Rahmenverbreitung oben für den Vorbaurollladen Höhe 100 mm, Länge 2510 mm Fenster Süd Nr. 47, 48, 49, 50,
6.5
Rahmenverbreiterung oben
4.00
Stk
7 Zusatzarbeiten
7
Zusatzarbeiten
7.1 Fensterfalzlüfter (FFL) Liefern und fachgerechtes Einbauen eines Fensterfalzlüfters zur kontrollierten Grundlüftung gemäß DIN 1946-6. Der Falzlüfter ist in das Fensterfalzsystem zu integrieren und ermöglicht eine permanente, schallreduzierte Basishinterlüftung ohne Beeinträchtigung der Bedienbarkeit des Fensters. Fensterfalzlüfter (FFL) Liefern und fachgerechtes Einbauen eines Fensterfalzlüfters zur kontrollierten Grundlüftung gemäß DIN 1946-6. Der Falzlüfter ist in das Fensterfalzsystem zu integrieren und ermöglicht eine permanente, schallreduzierte Basishinterlüftung ohne Beeinträchtigung der Bedienbarkeit des Fensters. 2 Lüfterklappen am Flügelüberschlag montiert (Beschlags unabhängig), 1 Stk Breite 200 mm, Oberfläche wie Dichtung, Bei geschlossenem Fenster ist der Lüfter nicht sichtbar. Luftaustausch ohne Zugluft, nicht regelbar, die Luft tritt über eine Austauschdichtung im Bereich der äußeren Rahmendichtung ein.
7.1
Fensterfalzlüfter (FFL) Liefern und fachgerechtes Einbauen eines Fensterfalzlüfters zur kontrollierten Grundlüftung gemäß DIN 1946-6. Der Falzlüfter ist in das Fensterfalzsystem zu integrieren und ermöglicht eine permanente, schallreduzierte Basishinterlüftung ohne Beeinträchtigung der Bedienbarkeit des Fensters.
49.00
Stk
7.2 Führungsschienen Außenrevision Kunststoff foliert Führungsschienen Außenrevision Kunststoff foliert in Kunststoff Oberfläche  foliert wie Fenster, Grundkörper in weiß liefern und montieren.
7.2
Führungsschienen Außenrevision Kunststoff foliert
170.00
m
7.3 Abrolltraverse AR Kunststoff braun Abrolltraverse AR Kunststoff braun Abrolltraverse für Außenrevision in Kunststoff,;Oberfläche weiß
7.3
Abrolltraverse AR Kunststoff braun
80.00
m
7.4 Außenfensterbank Außenfensterbank Liefern und montieren von Außenfensterbänken (Tiefe 195/ 210 mm, KF 400) in Aluminium, Oberfläche in E6/EV1 eloxiert, inkl. Bordprofil in Kunststoff grau federnd gelagert (KF 400)
7.4
Außenfensterbank
80.00
m
7.5 Bordprofil Bordprofil Liefern und montieren von Bordprofil BF 4006 in Aluminium federnd gelagert mit Dichtset, Oberfläche EV1 für Position 7.4
7.5
Bordprofil
104.00
Stk
7.6 Fensterbankabdichtung Fensterbankabdichtung Liefern und montieren eines Fensterbankdichtung in schwarz selbstklebend
7.6
Fensterbankabdichtung
80.00
m
7.7 Abdichtungsfolie unter Außenfensterbank Abdichtungsfolie unter Außenfensterbank Liefern und montieren von Abdichtungsfolie unter Außenfensterbank Selbstklebender, feuchtevariabler Folienverbund mit haftstarker, wetterfester Spezial-Selbstklebung zur dauerhaften Befestigung. Die starke Vlieskaschierung schützt die Membran vor Witterungs- und mechanischer Beanspruchung. Das Folienband ist überputzbar. Montage außen unter der Fensterbank vom Fensterrahmen bis zur Mauerkante, sodass eine 2. Entwässerungsebene entsteht. inkl. Primer und unter Außenfensterbank montiert Illbruck ME501 Twinn Aktiv HI VV In verschiedenen Ausladungen, je nach Ausladung der Fensterbank. Oberfläche schwarz
7.7
Abdichtungsfolie unter Außenfensterbank
80.00
m
8 Sicherheitsausführung
8
Sicherheitsausführung
8.1 Zulage Zulage Sicherheit LC2 N Mehrpreis: LC2N (Sicherheitsstufe über den Beschlag), Pilzverriegelung mit 5-12 Sicherheitsschließstücken , Ausführung nur Sicherheitsbeschlag mit Anbohrschutz im Griffbereich, ein abschließbarer Griff (100Nm) ist vorgeschrieben (wird separat verrechnet), eine Verglasung mit dem Sicherheitsglas P4A ist bei RC2 vorgeschrieben (wird separat verrechnet). Die Sicherheitsstufe wird nach den Vorgaben hergestellt und die Montage nach den Richtlinien ausgeführt. Das Gesamtsystem ist jedoch nicht geprüft. Abrechnung nach Flügelanzahl
8.1
Zulage
O
1.00
Stk
8.2 Zulage Zulage Glasanbindung RC PVC Verklebung des Glases mit dem Glasfalz sowie zusätzlicher Stahlkern im Flügel,
8.2
Zulage
O
1.00
Stk
9 Regiearbeiten
9
Regiearbeiten
9.1 Facharbeiterstunden Facharbeiterstunden
9.1
Facharbeiterstunden
10.00
h