Elektroarbeiten
MFH (21WE) + Kita + TG, LEV, Von-Ketteler-Straße
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LEISTUNGSVERZEICHNIS Art der Leistung:   KGR 440+450 | Elektrotechnische Anlagen Bauvorhaben:   Neubau eines Mehrfamilienhauses    (5 WE + 10 WE + 6 WE)    mit 4-zügiger Kita und Tiefgarage    Von-Ketteler-Straße    51371 Leverkusen Bauherr:   Firma    Paeschke GmbH    Elisabeth-Selbert-Straße 9    40764 Langenfeld Fachplanung:   rapita Ingenieur GmbH & Co.KG    Ingenieurbüro für Technische Gebäudeausrüstung    An der Eickesmühle 22    41238 Mönchengladbach    Fon +49 (0) 2166/940 399-0 · Fax 940 399-25    www.rapita.de · info@rapita.de Firma, Anschrift und Telefonnummer des Bieters:   ________________________    ________________________    ________________________ (mit Firmenstempel)    (vom Bieter auszufüllen)   (geprüfte Summe) Angebotssumme netto:   EURO ________________   EURO ________________ + 19 % MwSt.:   EURO ________________   EURO ________________ Angebotssumme Brutto:   EURO ________________   EURO ________________    =====================   ===================== 1. Zusätzliche technische Vertragsbedingungen 1.1 Angebotsgrundlagen Alle Angebote und Kostenanschläge sowie sonstige Vorarbeiten, wie z.B. Muster / Materialproben, deren Größe und Menge im Leistungsverzeichnis beschrieben sind, sind für den Auftraggeber (AG) kostenlos. Mit der Abgabe des Angebotes hält sich der Anbieter für drei Monate, beginnend am Tag des Angebotseinganges an sein Angebot gebunden. Der Bieter bekennt mit Abgabe des Angebotes, dass er sich über die örtlichen und alle sonstigen Verhältnisse, die für die Durchführung seiner Leistung maßgebend sind, informiert hat. Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe über das Projekt und die geplanten technischen Konzeptionen beim Fachplaner umfassend informieren. Mit seiner Unterschrift erkennt der AN an, dass die in den Vorbemerkungen enthaltenen Regelungen Vertragsbestandteil werden, und dass eigene Geschäfts-, Vertrags-, Zahlungs- oder Lieferbedingungen des AN keine Gültigkeit haben und zwar dann nicht, wenn in dem Angebot des AN oder sonstigen Schriftstücken des AN auf sie Bezug genommen wird. Fehlt im Angebot die Eintragung des vom Bieter gewählten Fabrikates, so ist das in der Beschreibung angeführte Fabrikat für die Ausführung bindend und wird zum Vertragsbestandteil. 1.2 Leistungsumfang Alle Anlagen sind grundsätzlich komplett erstellt, montiert, verdrahtet und betriebsbereit einreguliert. Sie sind nach dem neuesten Stand der Technik mit allem erforderlichen Zubehör, welches für die einwandfreie Funktion der Anlagen sowie zur Erreichung des vorgesehenen Funktions- und Nutzeffektes notwendig ist zu errichten. Auch wenn dieses Zubehör und notwendige Nebenleistungen bzw. Ausstattungen in der Beschreibung nicht eigens aufgeführt sind. Der Bieter hat sämtliche für Inhalt, Art, Umfang und Ausführung der Leistungen und für die Bestimmungen des Preises maßgeblichen Unterlagen, Daten und Umstände, soweit sie ihm übergeben bzw. zugänglich gemacht werden, auf die Richtigkeit, Übereinstimmung, Klarheit, Vollständigkeit und Ausführbarkeit zu überprüfen. Hierzu gehört auch, dass der Bieter die Lage, Beschaffenheit, Zugänglichkeit und sonstige Gegebenheiten und Verhältnisse der Baustelle einschließlich Baugrundverhältnisse, Vorhandensein und Lage von Leitungen und Kabeln, Zustand des etwa begonnen oder vorhandenen Baus, vorhandene Leistungen anderer Unternehmer, die auf Inhalt, Art, Umfang und Ausführung der Vertragsleistung und auf die Bestimmung des Preises Einfluss haben können, in zumutbarer Weise überprüft. Der Bieter hat insoweit bereits bei Angebotsabgabe etwaige Unrichtigkeiten, Unstimmigkeiten, Lücken und sonstige Mängel sowie Einwände und Bedenken zur Klärung bzw. Ergänzung schriftlich mitzuteilen. In den Preisen müssen neben allen stoff- und lohngebundenen Kosten auch enthalten sein: Einrichtung und Räumung der Baustelle, Gestellung von Personal- und Materialcontainern, Gestellung aller erforderlichen Geräte, Gerüste, Maschinen und Hebewerkzeuge Transport und Verpackung, Sicherung des Materials und der Werkzeuge gegen Diebstahl, Verlust und Beschädigung technische und kaufmännische Projektbearbeitung sowie Unternehmer-Zuschläge für Wagnis und Gewinn dieser technischen Vertragsbedingungen sowie aller anderen Vertragsbestandteile Fabrikatsänderungen nach Auftragserteilung dürfen während der gesamten Bauzeit ohne wichtigen Grund vom Bieter nicht vorgenommen werden. Werden Fabrikatsänderungen aus einem wichtigen Grund wie z. B. der Konkurs des Herstellerwerkes erforderlich, so ist die Bauleitung hierüber umgehend schriftlich zu informieren, in Zusammenarbeit mit der Bauleitung und dem Fachingenieur ein alternatives Fabrikat zu wählen und schriftlich zum Vertragsbestandteil zu erklären. 1.3 Vergütung Siehe Vorbemerkungen der Fa. Paeschke. 1.4 Ausführungsfristen Siehe Vorbemerkungen der Fa. Paeschke. 1.5 Abschlagszahlungen Siehe Vorbemerkungen der Fa. Paeschke. 1.6 Stundenlohnarbeiten Soweit Arbeiten im Stundenlohn ausgeführt werden sollen, ist dies vor Beginn der jeweiligen Leistung schriftlich zu vereinbaren. Die Vergütung der vereinbarten Stundenlohnarbeiten, die alle lohngebundenen Kosten sowie Auslösungen, Fahrtkosten etc. enthalten, erfolgt entsprechend § 15 (1) VOB/B gemäß den im LV aufgeführten Stundensätzen, die bei Abschluss des Bauvertrages als vereinbart gelten. Die Stundenzettel über die vereinbarten Stundenlohnarbeiten sind spätestens 3 Tage nach Ausführung der Arbeiten dem beauftragten Veranlassers zur Anerkennung vorzulegen bzw. diesen per Telefax zu übermitteln sind. 1.7 Vertragsstrafe Siehe Vorbemerkungen der Fa. Paeschke. 1.8 Sicherheitsleistung Siehe Vorbemerkungen der Fa. Paeschke. 1.9 Abnahme Die fertiggestellten Leistungen bedürfen in jedem Fall einer förmlichen Abnahme, auch wenn vorher oder im laufe der Bauzeit Teile der Gesamtleistung in Benutzung genommen worden sind. Der AN hat die Beendigung der Gesamtleistung und die Fertigstellung von Teilen der Gesamtleistung rechtzeitig schriftlich anzuzeigen und die Abnahme oder Teilabnahme zu beantragen. Die bei der Abnahme ggfs. festgestellten mangelhaften Leistungen sind nach Beseitigung der Mängel ebenfalls förmlich abzunehmen. 1.10 Revisionsunterlagen Der Auftragnehmer hat rechtzeitig bei der Bauleitung die letztgültigen Baubestandspläne zur Anfertigung seiner Revisionszeichnungen anzufordern. Nach erfolgter Installation sind vom AN Bestandsunterlagen anzufertigen und zu übergeben. Diese sind in beschrifteten Ordnern entsprechend dem jeweiligen Gewerk zu liefern. 1.11 Gewährleistung Die Verjährungsfrist für die Gewährleistung beträgt 5 Jahre und 8 Monate nach VOB/B. Die Frist beginnt ausschließlich mit der förmlichen Abnahme der Gesamtleistung. 2. Technische Vorbemerkungen 2.1 Allgemeines Für die zu erbringenden Leistungen der zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen erfolgt, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung in besonderen Positionen anders vereinbart, keine gesonderte Vergütung. 2.1.1 Bauleiter Es wird vereinbart, dass der  AN während der Bauzeit einen ständigen Bauleiter stellt. Dieser ist u. a. dafür verantwortlich, dass dieAusführung der Bauarbeiten entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen, den anerkannten Regeln der Technik sowie den Bauvorlagen erfolgt. Des weiteren ist der Bauleiter für die ordnungsgemäße Einrichtung und den sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle sowie für die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen verantwortlich. 2.1.2 Gerüste, Bühnen und Kräne In die Einheitspreise sind grundsätzlich alle zur Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten erforderlichen Gerüste, Arbeitsbühnen, Kräne, Autokräne, Aufzüge etc. einzurechnen. Dies gilt auch, wenn hierauf nicht jeweils extra in der Leistungsposition hinweisen wird. 2.1.3 Baureinigung Dem Unternehmer obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18 299 und den einschlägigen gewerkespezifischen Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen (VOB/C). Kommt der Auftragnehmer dem innerhalb einer angemessenen ihm gesetzten Frist nicht nach, ist der Auftraggeber zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeteiligung auf Kosten des Auftragnehmers berechtigt. 2.2 Besondere Vertragliche Pflichten des Auftragnehmers Der AN hat sich vor Ausführungsbeginn mit allen infrage kommenden Ver- und Entsorgungsbetrieben in Verbindung zu setzten und sich über die Lage etwaiger Leitungstrassen usw. zu unterrichten. Der AN hat, wenn im Leistungsverzeichnis nicht anders erwähnt, sämtliche erforderlichen und ihn betreffenden Prüfzeugnisse bzw. Nachweise auf seine Kosten beizubringen; anfallende Kosten für behördliche Abnahmen trägt der AG. Der AN hat die normale Arbeitszeit ohne besondere Vergütung zu verlängern, wenn es die Einhaltung der vereinbarten Termine erfordert, wenn die Terminüberschreitung vom AN zu vertreten ist, einschließlich evtl. hierfür notwendiger behördlichen Genehmigungen. Vom AN sind unaufgefordert und arbeitstäglich Bautagesberichte an die örtliche Bauleitung abzugeben, in denen der Arbeitseinsatz nach Art und Zahl der Beschäftigten, sowie die am jeweiligen Tag erbrachten Leistungen bezeichnet sein müssen. Bei der Durchführung des Bauvorhabens und der Beseitigung von Schutt, Abfall usw. sind die Bestimmungen des Umweltschutzes zu beachten. 2.3 Bemusterung von Anlagenteilen Auf Aufforderung müssen Anlagenteile vor der Montage zur Bemusterung zur Verfügung gestellt werden. Diese Anlagenteile werden vom Auftraggeber bestimmt und dem Auftragnehmer bekannt gegeben. Die Bemusterung wird in der Regel nur für technische Einbauteile gefordert, über deren Ausführungsart (z.B. Farbgebung) bis zur Auftragsvergabe Unklarheit bestand bzw. denen sich der Bauherr die endgültige Entscheidung vorbehalten hat. Darüber hinaus werden Bemusterungen von Anlagenkomponenten vorgenommen, bei denen der Bieter von der Leistungsbeschreibung abweichende Herstellerfabrikate angeboten hat bzw. Zum Einbau vorschlägt. 2.4 Ausführungsgrundlage 2.4.1 Ausführungsbestimmungen Die Ausführung der heizungs-, lüftungs- und sanitärtechnischen Anlage erfolgt nach den anerkannten Regelnder Technik unter Berücksichtigung aller einschlägigen Normen, Richtlinien und Vorschriften sowie gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen. Insbesondere sind zu beachten: DIN 18 299 DIN 18 300 DIN 18 306 DIN 18 379 DIN 18 380 DIN 18 381 DIN 18 382 TAB des zuständigen Versorgungsunternehmens Landesbauordnung sowie die im Bauschein aufgeführten Auflagen Auflagen der Gewerbeaufsicht Brandverhütungsvorschriften und feuerpolizeiliche Auflagen Arbeitsstätten-Richtlinien Vorschriften der Berufsgenossenschaften 2.4.2 Abstimmung mit anderen Gewerken Der Aufbau der Technikzentralen, die Leitungsführung usw. ist auf Grundlage der Planungsunterlagen mit den Gewerken aller AN (Sanitär, Heizung, Lüftung, Elektro) in allen Teilen abzustimmen. Vor der Montage einzelner Abschnitte hat der AN eine Abstimmung über Montageablauf und Ausführungsdetails mit den beteiligten AN herbeizuführen. Änderungen jeglicher Art, auch Änderungen bei anderen Gewerken und bauliche Maßnahmen, die auf ungenügende oder unterlassene Koordination zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des AN. Der Auftragnehmer hat sich mit seinen Leistungen dem übrigen Bauablauf anzupassen. Einzelunterbrechungen bzw. Wechsel des Montageortes sind in Kauf zu nehmen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen. 2.4.3 Schallschutz Es wird besonders auf die Einhaltung des Schallschutzes nach DIN 4109 hingewiesen. Entsprechende Maßnahmen bzw. Einrichtungen (sofern sie in der Beschreibung nicht extra erwähnt wurden) sind zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzurechnen. Bei Schallschutzanforderungen sind Rohrleitungen im Bereich der Durchführungen und vor der Durchführung mit mind. 1 m langer Dämmung (Dicke mind. 30 mm) und Hartmantel zur Vermeidung von Schallnebenwegübertragungen zu versehen. 2.5 Montagen Angaben und Nachprüfung aller für den Einbau der Anlagen erforderlichen Arbeiten auf fach- und maßgerechte  Ausführung. Sämtliche Maße sind eigenverantwortlich vor Ort zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind sofort der Bauleitung mitzuteilen. Zum Schutz der Anlagenteile auf der Baustelle ist vom AN ein Schutz während und nach beendeter Montage bis zur Inbetriebnahme anzubringen. Vor der Abnahme beschädigte oder verschmutzte Anlagenteile, Farbanstriche etc. sind vom AN wieder herzurichten, gleich wer diesen Mangel verursacht hat. Der AN hat während der gesamten Bauzeit für einen ausreichenden Schutz seiner montierten Geräte, Aggregate etc. zu sorgen. Beschädigungen, die auf unzureichenden Schutz zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des AN, wenn dem Verursacher nicht grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Sämtliche Ausschnitte in den Trockenbauwänden für die Leitungsführung ist zu berücksichtigen und wird durch das jeweilige Gewerk eigenständig hergestellt. 2.6 Montagezeichnungen Der Auftragnehmer hat die Montagepläne umgehend nach Auftragserteilung zu erstellen. Er hat dafür zu sorgen, daß alle an der Erstellung der Gesamtanlagen beteiligten Firmen, die zur einwandfreien Funktion der Anlagen notwendigen Unterlagen erhalten. Das gilt besonders für Angaben für Heiz- und Kühlleistungen, Druckverluste für Wärmetauscher und Regelventile, elektrische Anschlußwerte, Lage der Anschlüsse usw.. Grundsätzlich dürfen Arbeiten nur mit freigegebenen Montageplänen begonnen werden. Die Montagepläne sind 3-fach zu erstellen Ein Freigabevermerk entbindet den AN jedoch nicht von seiner in vollem Umfang geltenden Verantwortung für die sach- und fachgerechte Ausführung sowie von seiner Koordinationspflicht mit den übrigen Gewerken. Die Montagepläne sind nach Auftragserteilung zu erstellen und laufend zu ergänzen, sofern Details erst später festgelegt oder verändert werden. Kosten für Fehlmontagen, die durch Nichtbeachtung geänderter Bauausführungszeichnungen entstehen, trägt der AN. Bei der Anfertigung der Montagepläne sind die neusten Zeichnungen des Architekten, des Nutzers zu berücksichtigen. 2.7 Bau- und Technik-Besprechungen An den vom Auftraggeber angesetzten Besprechungen hat der für den Bauablauf und die Leistungserfüllung zuständige Sachbearbeiter und bei Bedarf auch der Fachbauführer des Auftragnehmers teilzunehmen. Ort und Uhrzeit werden jeweils rechtzeitig mitgeteilt. Eine schriftliche Einladung erfolgt in der Regel nicht. Die Namen des Sachbearbeiters und des Fachbauführers sind schriftlich der Oberbauleitung mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat entsprechend § 75 LBO der Oberbauleitung einen erfahrenen Fachbauführer zu benennen, der für die Ausführung der Arbeiten sowie Einhaltung der Sicherungs- und Schutzmaßnahmen zuständig, verantwortlich und jederzeit auf der Baustelle erreichbar ist, außerdem hat der Auftragnehmer einen Projektleiter zu benennen, der von seiner Qualifikation her Ingenieur sein muss. Werbung in Form von Firmenschildern an Gerüsten, Bauzäunen usw. ist generell unzulässig. 2.8 Nach- und Subunternehmerregelung Die Einschaltung von Nach- und Subunternehmern ist nur mit schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. Bei Auftragserteilung sind etwaige Subunternehmer zu benennen, da diese vom AG schriftlich genehmigt werden müssen. Voraussetzung ist, dass den etwaigen Subunternehmern die voll inhaltlichen Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen usw. zur Kenntnis gebracht wurden. 2.9 Sicherungsmaßnahmen Bei allen Ausführungen und Bauleistungen sind die einschlägigen Richtlinien, Merkblätter und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und einzuhalten; sie werden Vertragsbestandteil und somit nicht gesondert vergütet. Der AN hat im Rahmen seiner Arbeiten alle zur Sicherung der Baustelle sowie für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten erforderlichen Maßnahmen unter eigener Verantwortung zu treffen. Der AN und dessen verantwortlicher Fachbauleiter bzw. Baustellenleiter hat dafür Sorge zu tragen, dass Gefahrenbereiche , welche durch die Ausführung der Arbeiten entstehen, nicht betreten werden; dieses gilt insbesondere nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit. Gefahrenbereiche sind sorgfältig zu sichern und abzusperren, sowie als solche zu kennzeichnen, auch innerhalb des Gebäudes. Bei eventueller Beeinträchtigung des öffentlichen Straßenbereiches sind zur Regelung des Personen- und Straßenverkehrs ggfls. Posten einzusetzen. 2.10 Nachtragsangebote Sollten im Laufe der Bauzeit erforderliche oder zusätzliche Leistungen notwendig oder angeordnet werden, so ist innerhalb einer Woche nach deren Bekanntwerden ein Nachtragsangebot zur Prüfung und Genehmigung einzureichen. Das Nachtragsangebot soll in Anlehnung an die EP-Liste aufgestellt werden und muß folgendes beinhalten: ausführliche Begründung für die Notwendigkeit der Leistungsänderung oder Zusatzleistung die zur Ausführung kommende Leistung mit Angabe der Spezifikation, Qualitätsstandard, Fabrikat- oder Typenbezeichnung usw. die zur Ausführung kommenden Massen der Einzelleistungen mit Einheitspreisen und Endsummen eine Mehr- oder Minderkostenaufstellung der entfallenen und geänderten oder zusätzlichen Leistungen Die Preise sind auf der Kalkulationsgrundlage der EP der hauptvertraglichen Arbeiten zu ermitteln. Der Auftragnehmer darf mit den Arbeiten erst beginnen, wenn die entsprechende Nachbeauftragung vorliegt. Sollte der AN trotz fehlender Freigabe die Installationen bereits ausgeführt haben, so hat der AG anrecht auf kostenlose Demontage der Leistungen. 2.11 Inbetriebnahme und Übergabe an den Betreiber Die Anlagenteile sind so einzustellen, daß die geforderten Funktionen und Leistungen erbracht und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden. Der hydraulische Abgleich ist so vorzunehmen, daß bei bestimmungsgemäßem Betrieb, also z.B. auch nach Raumtemperaturabsenkung oder Betriebspausen der Heizanlage, alle Wärmeverbraucher entsprechend ihrem Wärmebedarf mit Heizwasser versorgt werden. Die Einstellung ist zur Abnahme vorzunehmen. Die endgültige Einstellung ist in der ersten Heizperiode bei einer durch die Witterung vorgegebenen Belastung von min. 50% der max. Belastung vorzunehmen. Voraussetzung für die endgültige Einstellung ist, daß das Gebäude fertiggestellt. Das Bedienungs- und Wartungspersonal für die Anlage ist durch den Auftragnehmer einmal einzuweisen. Die Funktionsprüfung der Gesamtanlage ist im Rahmen eines Probebetriebes durchzuführen. Sie umfaßt die Sicherheitseinrichtungen die Feuerungs- bzw. Beheizungseinrichtungen die Regel- und Schalteinrichtungen den hydraulischen Abgleich Schmutzfänger und Filter sind nach dem Probebetrieb zu reinigen. Eine Grundreinigung (besenrein) der Heizzentralen und Hausanschlußraums ist vorzunehmen. Sämtliche Apparate, Kessel, Speicher, Rohrleitungen usw. sind von leicht anhaftendem Montage- und Bauschmutz zu reinigen. 2.12 Abnahme Die fertiggestellten Leistungen bedürfen in jedem Fall einer förmlichen Abnahme, auch wenn vorher oder im laufe der Bauzeit Teile der Gesamtleistung in Benutzung genommen worden sind. Der AN hat die Beendigung der Gesamtleistung und die Fertigstellung von Teilen der Gesamtleistung rechtzeitig schriftlich anzuzeigen und die Abnahme oder Teilabnahme zu beantragen. Die bei der Abnahme ggfs. festgestellten mangelhaften Leistungen sind nach Beseitigung der Mängel ebenfalls förmlich abzunehmen. 2.13 Revisionsunterlagen Der Auftragnehmer hat rechtzeitig bei der Bauleitung die letztgültigen Baubestandspläne zur Anfertigung seiner Revisionszeichnungen anzufordern. Nach erfolgter Installation sind vom AN Bestandsunterlagen anzufertigen und zu übergeben. Diese sind in beschrifteten Ordnern entsprechend dem jeweiligen Gewerk zu liefern.
LEISTUNGSVERZEICHNIS
1 Kita Stark- und Schwachstromanlagen
1
Kita Stark- und Schwachstromanlagen
1. 1 Niederspannungsverteilungen
1. 1
Niederspannungsverteilungen
1. 2 Steigeleitungen
1. 2
Steigeleitungen
1. 3 Verlegesysteme
1. 3
Verlegesysteme
1. 4 Kabel und Leitungen Starkstrom
1. 4
Kabel und Leitungen Starkstrom
1. 5 Installationsgeräte
1. 5
Installationsgeräte
1. 6 Sonnenschutzanlage
1. 6
Sonnenschutzanlage
1. 7 Beleuchtungsanlage
1. 7
Beleuchtungsanlage
1. 8 Sicherheitsbeleuchtung
1. 8
Sicherheitsbeleuchtung
1. 9 Potentialausgleich / Erdung
1. 9
Potentialausgleich / Erdung
2 Kita-Schwachstromanlagen
2
Kita-Schwachstromanlagen
2. 1 Telekommunikationstechnik
2. 1
Telekommunikationstechnik
2. 2 Beh. - Rufanlage
2. 2
Beh. - Rufanlage
2. 3 Gegensprechanlage
2. 3
Gegensprechanlage
3 Kita-Brandwarnanlage Kita
3
Kita-Brandwarnanlage Kita
Die Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung der Brandwarnanlage muss entsprechend der allgemeinen technischen Vorbemerkungen und der objektspezifischen Leistungsbeschreibung erfolgen. Jede Abweichung ist als Alternativangebot anzugeben. Bei den im Titel genannten Leistungen sind die jeweils jetzigen gültigen Normen zu beachten. Das ist verbindlich für die allgemeinen technischen Normen der Elektrotechnik und für die speziellen Normen und Richtlinien aus dem Bereich der Brandmeldetechnik. Nachfolgend einige Normen und Richtlinien aus dem Bereich der Brandmeldetechnik. DIN 14675 DIN VDE 0833 DIN VDE 0815 EN 54 DIN 14661 DIN 14662 VdS 2095 TAB der Feuerwehr und/oder der zuständigen Behörde LAR des Bundeslandes DIBt Die Baugenehmigung einschließlich der gesamten Auflage und das Brandschutzgutachten sind zu beachten. Vor Abnahme durch den Auftraggeber sind die Abnahmen eines Sachverständigen erforderlich. Die schriftlichen Bestätigungen der mängelfreien Brandwarnanlage sind dabei vorzulegen. Alle für die Abnahmen erforderlichen Leistungen sind in den Einheitspreisen enthalten und werden nicht besonders vergütet. Einsatz von Kleinmaschinen, sämtliche Dübel, Schrauben, Befestigungsmaterialien, sowie alles Kleinmaterial, welches zur betriebsfertigen Montage der o.g. Komponenten gehört ist mit dem Einzheitspreis abgegolten. Alle Geräte benötigen eine Prüfbescheinigung des VdS oder einer gleichwertigen Prüfstelle. Jedes Gerät muss in der Systemanerkennung des angebotenen Brandmeldesystems gelistet sein. Das im Angebot aufgeführte System hat die VdS-Systemanerkennung mit der Nummer: ------------------------------------------------------- ------------------ Die eingesetzten Geräte benötigen die Gleichwertigkeit zum europäischen Bauprodukt. Eine Übergangsfrist für schon verabschiedete EN-Normen ist für die Auswahl der Geräte nicht zulässig. Die Konformität der im System verwendeten Bestandteile und die angewendeten Optionen müssen nach EN 54 geprüft und bestätigt werden. Die Umsetzung der Brandwarnanlage entsprechend eines Brandschutzkonzeptes nach DIN VDE V 0826-2 ist entsprechend der DIN 14675 zu dokumentieren und zur Freigabe vorzulegen. Die Erstellung aller Dokumente zur Ausführungsplanung sowie für die Abnahme und die Funktionsprüfungen sind entsprechend DIN 14675 vorzunehmen und den Unterlagen beizufügen. Nach Erstellung sind diese dem Auftraggebe oder seinem Stellvertreter zur Freigabe vorzulegen. Eine besondere Vergütung für die zusätzliche Erstellun auf einen Datenträger - z.B. CD - erfolgt nicht. Der Anbieter ist nach DIN VDE V 0826-2 als Fachfirma zertifiziert unter der ------------------------------------------------------- ------------------ (Bitte die Zertifizierungsanerkennung angeben) Leitfabrikat: Esser by Honeywell Alle nachfolgenden Bauteile sind von einem Hersteller und einem Anlagensystem anzubieten. Angebotenes Fabrikat: Angebotener Typ:
Die Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und
3.__. 10 Brandwarnrzentrale mit Bedienfeld Brandmelderzentrale in teilmodularer Einschubtechnik zum Einsatz als Einzelzentrale oder in Zentralennetzwerken. Ausführung im geschlossenen Wandgehäuse mit eingebautem Anzeige- und Bedienfeld. Ausbau für max. 2 Modulsteckplätze. Typenbeschreibung Brandmelderzentrale: Kombinierbare Ring-/Stichleitungstechnik mitdezentraler Intelligenz Frei konfigurierbare Funktionalität der eingesetztenModule Erhöhte Verfügbarkeit durch Notredundanzfunktion der Ringmodule Integrale Notredundanz für Überwachungsflächen bis 48.000 m² oder mehr als 512 Brandmelder Schnittstellen: essernet®, USB, Ethernet, 2 x RS485, TTY Betrieb von ringbusversorgten Alarmgebern (optisch / akustisch / Sprache) in verschiedenen Alarmierungsbereichen via esserbus®-PLus Kaskadierbare Energieversorgung bis 450 W gemäß EN 54-4 Länge der Ringleitung (esserbus®) bis zu 3,5 km Betrieb von verschiedenen Eingangs-/ Ausgangs- Buskopplern Integrierte Schnittstellen zum Betrieb der erforderlichen Feuerwehrperipherie, z.B. Feuerwehranzeigetableau, Feuerwehrbedienfeld Ereignisspeicher mit 10.000 Einträgen Betrieb von VdS-anerkannten Funkkomponenten mit komfortabler Feldstärkemessung Parametrierung, Kalibrierung und Programmierung direkt via USB Galvanische Trennung der Ringe möglich Moduleinbau im laufenden Betrieb möglich Anzeige- und Bedienfeld mit farbfähigem 5,7"-TFT- Display Kapazitive Tastatur zur berührungssensitivenBedienung Programmgesteuertes Nachtdesign mit interaktivem Tastaturmenü Nennspannung:230 V AC Nennfrequenz:50 Hz bis 60 Hz Nennstrom:0,8 A Ausgangsspannung:24 V DC Ruhestrom ca. 192 mA (Grundausbau ohne Bedienteil) Strom für ext. Verbraucher 3 A Akkukapazität 2 x 12 V / 12 Ah (max. 4 x 12 V / 24 Ah) Umgebungstemperatur:-5 °C bis 45 °C Schutzart:IP 30 Gehäuse ABS, 10% glasfaserverstärkt, V - 0 Farbe grau, ähnlich Pantone 538 Gewicht ca. 6,5 kg Abmessungen B: 450 mm H: 320 mm T: 185 mm
3.__. 10
Brandwarnrzentrale mit Bedienfeld
1.00
St
3.__. 20 Ringleitungsmodul Baugruppe zum Einbau in den zusätzlichen Steckplatz der Zentrale.Anschluss von einer Ringleitung, max. 127 Elemente komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern, montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 20
Ringleitungsmodul
2.00
St
3.__. 30 Ausgangsmodul im Gehäuse Zum Einsatz in Ringleitungssystemen zur Anschaltung von Brandschutzeinrichtungen. Ein Rückmeldeeingang Ein potenzialfreier Relaisausgang komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern, montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 30
Ausgangsmodul im Gehäuse
2.00
St
3.__. 40 Erweiterungsgehäuse für Akkus 12V/24Ah Gehäuse zur Aufnahme von 2 Akkumulatoren 12 V /24 Ah. komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern, montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 40
Erweiterungsgehäuse für Akkus 12V/24Ah
1.00
St
3.__. 50 Batterie (12 V, 24 Ah, VdS) Notstromakku zur Notstromversorgung der Zentrale oder einer externen Stromversorgung. Aufladbare, gasdichte säurefreie Bleibatterie für die Notstromversorgung. Die Akkumulatoren entsprechen der Norm DIN VDE 0833-1 für Gefahrenmeldeanlagen und sind VdS-zugelassen. komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern, montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 50
Batterie (12 V, 24 Ah, VdS)
2.00
St
3.__. 60 FW-Info- und Bediensystem, Format A3, sep. Schließung Touchscreen Anzeige- und Bedienteil (uP) für vorgenannten BWA abgesetzte  Feuerwehr-Anlaufstelle zum Einbau von Feuerwehrperipherie und zur Aufbewahrung von Feuerwehr-Laufkarten. Typenbeschreibung: Einbauplatz für Feuerwehr-Bedienfeld Einbauvorrichtung für Übertragungseinrichtung Für bis 100 Feuerwehr-Laufkarten DIN A4 getseckt LED Leuchtanzeige je Laufkarte Gehäuse mit zentraler Türöffnung Kastenschloss für Profil-Halbzylinder Separate Türöffnung rechts über CL1-Schließung, Tür mit Beschriftung "Feuerwehr-Laufkarten" Kabelkanal zur sauberen Leitungsverlegung komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern, montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 60
FW-Info- und Bediensystem, Format A3, sep. Schließung
1.00
St
3.__. 70 Feuerwehrlaufkarte A3 / A4 Feuerwehrlaufkarte in Ausführung nach DIN 14675 und/oder Vorgaben der örtlichen Feuerwehr. Typenbeschreibung: Papierformat DIN A3 quer Für jede Meldergruppe Ausgelegt als schwerer weißer Zeichenkarton Eingeschweißt in reißfeste PVC-Hülle, laminiert Reiter als Ordnungssystem nach Vorgabe Zeichnungssymbole und Ausführung nach Vorgabe komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern, montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 70
Feuerwehrlaufkarte A3 / A4
25.00
St
3.__. 80 Hinweisschild BMZ Hinweisschild nach DIN 4066 als Klebefolie mit Beschriftung "Brandmelderzentrale" oder "BMZ" oder DIN-gerechtem Symbol.
3.__. 80
Hinweisschild BMZ
1.00
St
3.__. 90 Meldersockel Zur Aufputzmontage in trockenen Räumen, inkl eines Beschriftungsfelds zur Melderkennzeichnung. komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern, montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 90
Meldersockel
52.00
St
3.__. 100 Mehrfachsensormelder O²T in ZWD Mehrfachsensormelder zur Detektion der Brandkenngrößen Rauch und Wärme zum Einsatz in Ringleitungssystemen Montage in der Zwischendecke komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern, montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 100
Mehrfachsensormelder O²T in ZWD
35.00
St
3.__. 110 Mehrfachsensormelder O²T mit akkustischem Siganl Mehrfachsensormelder zur Detektion der Brandkenngrößen Rauch und Wärme zum Einsatz in Ringleitungssystemen mit Sockelsirene komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern, montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 110
Mehrfachsensormelder O²T mit akkustischem Siganl
40.00
St
3.__. 120 Druckknopfmelder im Gehäuse, rot mit Glasscheiobe Druckknopfmelder in kompakten Ausführung mit Meldergehäuse, mit Softadresskodierung, Alarmspeicherung und Alarmanzeigen. Anschlussmöglichkeit für Standardmelder. Ohne Busanbindung arbeitet der Melder wie ein Standard-Handmelder. Der Leitungstrenner ist im Handmelder integriert. flache Bauform Steckbare Anschlussklemmen Optionale Stützpunktklemmen Dreifache Schlüsselfunktion (Testen, Öffnen, Rücksetzen) liefern und betriebsfertig montieren.
3.__. 120
Druckknopfmelder im Gehäuse, rot mit Glasscheiobe
20.00
St
3.__. 130 Ersatzglasscheibe rot Handmeldergehäuse 7047XX/7048XX, große Bauform,VPE=10STK Glasscheibe DIN 14655 - G 80 x 80 mm, Dünnglas 0,9 mm dick. Mit aufgedruckten Kreisringvierteln rot RAL 3000. Für alle ESSER Druckknopfmelder und Springknopfmelder. Hinweis: VPE = 10 Stk.
3.__. 130
Ersatzglasscheibe rot Handmeldergehäuse 7047XX/7048XX, große Bauform,VPE=10STK
O
1.00
St
3.__. 140 Wärmedifferentialmelder Zur Detektion der Brandkenngröße Wärme zum Einsatz in Ringleitungssystemen. komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern, montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 140
Wärmedifferentialmelder
O
1.00
St
3.__. 150 Montageadapter für Zwischendecken Der Montageadapter wird zur schnellen und sicheren Befestigung von Sockeln, Signalgebern, Melderparallelanzeigen etc. an abgehängten Deckensystemen verwendet. komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern, montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 150
Montageadapter für Zwischendecken
O
1.00
St
3.__. 160 Melderkennzeichnung Deckenhöhe bis 3,40m Schild zur dauerhaften Kennzeichnung des Melders gemäß AB FW.Resopal, gefräst, bis zu einer Raumhöhe von 3,40m. komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern, montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 160
Melderkennzeichnung Deckenhöhe bis 3,40m
1.00
St
3.__. 170 Melderkennzeichnung in Zwischendecken Schild zur dauerhaften Kennzeichnung des Melders gemäß AB FW.Resopal, gefräst, zur Zwischendeckenmarkierung komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern, montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 170
Melderkennzeichnung in Zwischendecken
1.00
St
3.__. 180 Melderkennzeichnung Handfeuermelder Schild zur dauerhaften Kennzeichnung des Melders gemäß AB FW.Resopal, gefräst, rund 40mm, Schriftgröße 15mm komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern, montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 180
Melderkennzeichnung Handfeuermelder
O
1.00
St
3.__. 190 Dokumentation Ausführungsunterlagen nach VDE 0833 und DIN 14675. Die Dokumentation ist in Form einer Bedienungsanweisung zusammenzustellen (DIN A4). Installationsplan mit eingezeichneten Grenzen des Sicherungsbereiches, Alarmierungsbereiche, Nutzungsart der Melderbereiche, Bezeichnung der zugeordneten Meldergruppen. Meldergruppenverzeichnis Liste der Anlagenteile Blockdiagramm das eine Zuordnung für Benennung und Numerierung der Melderbereiche, Meldergruppen und Melder enthält Anlagenbeschreibung bestehend aus: Meldergruppenverzeichnis Liste der Anlagenteile Hinweise für besondere Melder Verknüpfung zwischen den Alarmzuständen der Meldergruppen
3.__. 190
Dokumentation
1.00
psch
3.__. 200 Erstellung Werk- und Montageplanung Ausführungsunterlagen nach VDE 0833 und DIN 14675. Die Werk- und Montageplanung sind in Papierform farbig anzufertigen und zu übergeben. Neben der Papierform sind alle Unterlagen als Dateien in einem Austauschformat dem AG zur Verfügung zu stellen. Die Dokumentation ist parallel zur Ausführung der Bauleistung zu erstellen und fortzuschreiben. Bis spätestens 14 Werktage vor Beginn der Ausführungsarbeiten der Bauleistung ist die geprüfte, freigegebene Dokumentation komplett vom Auftragnehmer an den Auftraggeber zu übergeben. Die Dokumentation beinhaltet: - Grundrisszeichnungen Maßstab 1:100 und 1:50 - Schemata der gesamten Anlage - Bemusterungskatalog der Bauteile - Melder- und Meldergruppenverzeichnis Die Unterlagen zur Abnahme gemäß den gewerkespezifischen Anhängen Hochbau sind spätestens am Tag der Abnahme zu übergeben.
3.__. 200
Erstellung Werk- und Montageplanung
1.00
psch
3.__. 210 Beistellen von Personal für Abnahme Beistellen von Fachpersonal für die Sachverständigenabnahme aller nachrichtentechnischen Anlagen, Vergütung des Sachverständigen durch den AG.
3.__. 210
Beistellen von Personal für Abnahme
1.00
psch
3.__. 220 Inbetriebnahme Inbetriebnahme der kompletten Brandmeldeanlage mit folgenden Leistungen: Prüfung der Anlage Einspielen der Software und Hochfahren der Anlage Überprüfen der angeschlossenen Geräte Einweisung des Betriebspersonals Erstellen eines Prüfprotokolls Erstellen eines Übergabeprotokolls
3.__. 220
Inbetriebnahme
32.00
psch
3.__. 230 Betreiberabnahme Abnahme der Brandmeldeanlage mit dem Betreiber. Erstellung und Klärung aller benötigten Dokumente und die Zurverfügungstellung eines sach- und ortskundigen Technikers für die Zeit der Abnahme. Übergabe der erforderlichen technischen Dokumentation.
3.__. 230
Betreiberabnahme
1.00
St
3.__. 240 Feuerwehrabnahme Abnahme der Brandmeldeanlage mit der Feuerwehr. Erstellung und Klärung aller benötigten Dokumente und die Zurverfügungstellung eines sach- und ortskundigen Technikers für die Zeit der Abnahme. Übergabe der erforderlichen technischen Dokumentation.
3.__. 240
Feuerwehrabnahme
1.00
St
3.__. 250 Schlüsseldepot Schlüsseldepot zum schnellen und gewaltfreien Objektzugang durch die Feuerwehr im Brandfall. Typenbeschreibung: Entspricht VdS 2105 Wandtresor aus Edelstahl, Stärke 5 mm Wand- oder Säulenmontage Äußere Tür mit Durchbohrschutz und Heizung Türöffner mit Rückmeldekontakt Mikroschalter für Außentürüberwachung Innere Tür mit VdS-Umstellschloss für Generalschlüssel der Feuerwehr Aufnahme für den Objektschlüssel mit Objektschlüselüberwachung (OSÜ) Überwachung von bis zu vier Objektschlüsseln Inklusive Blendrahmen, Montageflansch, Hilfszylinder Schlüsselplombe, Montagedübel und 10 m Anschlusskabe Technische Daten: Betriebsspannung: 24 V DC Stromaufnahme Depot: 150 mA Stromaufnahme Heizung: 150 mA Schutzart: IP 44 Abmessungen: (H x B x T) 170 x 190 x 157 mm Gehäuse: Edelstahl (1.4301) komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern, montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 250
Schlüsseldepot
1.00
St
3.__. 260 Freischaltelement für Profilzylinder Freischaltelement für Profilzylinder Freischaltelement (VdS G103055) zur Auslösung der BMA durch die Feuerwehr mit einem bauseitig einzubauenden Profilhalbzylinder; VdS: G103055 Aufnahmevorrichtung für bauseitigen Profilhalbzylinders mit Sicherheitsschrauben verschraubt und Spezialschraubendreher Regenschutzrosette mit 2 Höhenausgleichsscheiben Abriebfeste Kennzeichnung mit "F" VdS Anerkennungsnummer: G103055 Einbauabmessungen: D=65 mm, T= 100 mm Frontabmessungen B/H/T: 80/80/16 mm Gewicht: ca. 2kg komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern, montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 260
Freischaltelement für Profilzylinder
1.00
St
Vorbemerkungen: ------------------------ Absetzen, Einführen und Auflegen, d.h. die Preise müssen die Verlegung und das betriebsfertige Anschliessen beinhalten. Die Befestigung der Leitungen hat grundsätzlich isoliert zu erfolgen. Eventueller Mehraufwand beim Absetzen, Einführen und Auflegen der Leitungen mit Schirm sind in den EP bei Leitungen abgeschirmt zu berücksichtigen. Bei Unterputzverlegung ist eine Putzüberdeckung von 15 mm einzuhalten. Bei AP-Montage hat die Befestigung der Schellen mit Kunststoffdübeln und Holzschrauben zu erfolgen (mind. 3 Stck/m). Leitungsverlegung innerhalb der Ständerwände sind grundsätzlich mit den Fachfirmen zeitlich abzusprechen und zu koordinieren. Fräsarbeiten in Beton/Mauerwerk sind mittels geeigneter Werkzeuge als Montageschlitz zur Aufnahme von Installationsleitungen oder Leerrohren zu erstellen. Anfallender Schutt ist eigenständig zu beseitigen. Sämtliche nachfolgend beschriebene Anlagen und Einrichtungen verstehen sich (sofern nicht extra erwähnt) liefern, montieren und betriebsbereit anschließen einschl. allen notwendigen Nebenarbeiten systemgebundenem Zubehör sowie Kleinmaterialien. Anteil der Fräsarbeiten: - 70 % Ständerwerk - 20 % Mauerwerk - 10 % Beton Ansonsten erfolgt die Befestigung der Leitungen innerhalb der abgehängten Decke im EG / OG über entsprechende Sammelhalter bzw. Kabelbügel zur Aufnahme von 8 bzw. 40 Leitungen. Alle Kabel / Leitungen sind an beiden Enden dauerhaft zu beschriften. Vor genannte Leistungen sind in die EP einzukalkulieren.
Vorbemerkungen:
Alle Leitungen sind Mischverlegung in den Verlegearten in Zwischendeckemit Sammelhalter oder Kabelbügeln, auf Putz in Abhang-/ Zwischendecken auf Kabelträger wie Kabelrinne bzw. Kabeltrasse, Gitterrine, Brüstungskanal, im offenen Fußbodenkanal, in GK-Wänden und Holzkonstruktionen zu verlegen und in die EP einzukalkulieren Die nachfolgend genannten Installationskabel sind frei Verwendungsstelle zu liefern, sowie sach- und fachgerecht zu verlegen. Die Kabel und Leitungen müssen zusammen mit dem gewählten Hersteller des Kabelverlegesystemes ( z.B. Kabelrinne ) ein positives Prüfzeugnis gemäß DIN 4102 aufweisen. Es sind Mischpreise zu kalkulieren:
Alle Leitungen sind Mischverlegung
Die Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung der Brandmeldeanlage erfolgt bauseits. Vom AN Elektroinstallation sind die Kabel / Leitungen gemäß Vorgabe Kabelzugliste Gewerk Brandmeldeanlage zu verlegen. Vor Beginn der Ausführungsarbeiten sind die aktuellenen Kabelzuuglisten abzufragen und die Leitungsverlkegung zu koordinieren.
Die Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und
3.__. 270 Metall-KabelklammerfEinzelverlegung BMA Kabel Kabelklammer, für Einzelverlegung bis 4 BMA Leitungen bis 4x2x0,8 Metall  inkl. Befestigungsmaterial zur Montage an Betondecke / Unterzügen
3.__. 270
Metall-KabelklammerfEinzelverlegung BMA Kabel
1,000.00
St
3.__. 280 Brandmeldekabel JE-H(ST)H 2 x 2 x 0,8 E30 Brandmeldekabel JE-H(ST)H 2 x 2 x 0,8 E30 Fernmelde-Sicherheitskabel nach DIN VDE 0815 mit verbessertem Verhalten im Brandfall und integrietem Funktionserhalt nach DIN 4102, Teil 12, liefern und verlegen mit systemgebundener Einzelschelle an Betonwänden bzw. Decken Steigeschächten oder Fluren unter Verwendung geprüfter Metalldübel/Schrauben, Schellenbefestigung max. 300incl. Klein- und Befestigungszubehör liefern, verlegen und  beidseitig betriebsfertig anschließen. Erforderliches Klein- / Befestigungsmaterial ( Schellen, Schrauben, Dübel, Kabelbinder),  Hilfskonstruktionen, Abdeckungen sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren.
3.__. 280
Brandmeldekabel JE-H(ST)H 2 x 2 x 0,8 E30
864.00
m
3.__. 290 Brandmeldekabel JE-H(ST)H 4 x 2 x 0,8 E30 Brandmeldekabel JE-H(ST)H 4 x 2 x 0,8 E30 Fernmelde-Sicherheitskabel nach DIN VDE 0815 mit verbessertem Verhalten im Brandfall und integrietem Funktionserhalt nach DIN 4102, Teil 12, liefern und verlegen mit systemgebundener Einzelschelle an Betonwänden bzw. Decken Steigeschächten oder Fluren unter Verwendung geprüfter Metalldübel/Schrauben, Schellenbefestigung max. 300 incl. Klein- und Befestigungszubehör liefern, verlegen und  beidseitig betriebsfertig anschließen. Erforderliches Klein- / Befestigungsmaterial (Schellen, Schrauben, Dübel, Kabelbinder..), Hilfskonstruktionen, Abdeckungen sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren.
3.__. 290
Brandmeldekabel JE-H(ST)H 4 x 2 x 0,8 E30
100.00
m
3.__. 300 Brandmeldekabel J-H(ST)H 2 x 2 x 0,8 Brandmeldekabel  halogenfrei J-HST)H 2 x 2 x 0,8 incl. Klein- und Befestigungszubehör liefern, verlegen und beidseitig betriebsfertig anschließen. Erforderliches Klein- / Befestigungsmaterial ( Schellen, Schrauben, Dübel, Kabelbinder..). Auf Kabelpritschen, in Kabelrinne, in vorhandene Schutzrohre und Installationskanale bzw. Brüstungskanal. Liefern einschließlich Kleinteile, beidseitig anschließen und Klemmenmaterial betriebsfertig montieren.
3.__. 300
Brandmeldekabel J-H(ST)H 2 x 2 x 0,8
864.00
m
3.__. 310 Brandmeldekabel J-H(ST)H 4 x 2 x 0,8 Brandmeldekabel  halogenfrei J-HST)H 4 x 2 x 0,8 incl. Klein- und Befes incl. Klein- und Befestigungszubehör liefern, verlegen und beidseitig betriebsfertig anschließen. Erforderliches Klein- / Befestigungsmaterial ( Schellen, Schrauben, Dübel, Kabelbinder..). Auf Kabelpritschen, in Kabelrinne, in vorhandene Schutzrohre und Installationskanale bzw. Brüstungskanal. Liefern einschließlich Kleinteile, beidseitig anschließen und Klemmenmaterial betriebsfertig montieren.
3.__. 310
Brandmeldekabel J-H(ST)H 4 x 2 x 0,8
100.00
m
4 MFH-Stark- und Schwachstromanlagen
4
MFH-Stark- und Schwachstromanlagen
4. 1 Niederspannungsschaltanlagen
4. 1
Niederspannungsschaltanlagen
4. 2 Steigeleitungen
4. 2
Steigeleitungen
4. 3 Kabellverlegesysteme
4. 3
Kabellverlegesysteme
4. 4 Niederspannungsinstallationsgeräte
4. 4
Niederspannungsinstallationsgeräte
4. 5 Kabel und Leitungen Starkstrom
4. 5
Kabel und Leitungen Starkstrom
4. 6 Beleuchtungsanlage
4. 6
Beleuchtungsanlage
4. 7 Brandschutzarbeiten
4. 7
Brandschutzarbeiten
4. 8 Blitzschutz- und Erdungsanlagen Potentialausgleich
4. 8
Blitzschutz- und Erdungsanlagen Potentialausgleich
5 MFH-Schwachstromanlagen
5
MFH-Schwachstromanlagen
Anlagenbeschreibung ----------------------------- Folgende Anlagenteile sind in diesem Titel beschrieben: Klingel-/Sprechanlage Audio von der Haustür zur Wohnung / Mieteinheit TV - Anlage bestehend aus Schalterdosen, Leerrohr zum/vom Medienverteiler (Leitungsnetz wird durch einen vom Bauherren beauftragten Provider eingezogen) Daten-/Telefonnetz bestehend aus Schalterdosen, Leerrohr zum/vom Medienverteiler (Leitungsnetz wird durch einen vom Bauherren beauftragten Provider eingezogen) Die Kommunikationsversorgung für Daten/Telefon wie auch TV-Empfang der einzelnen Gebäudeteile erfolgt durch einen seitens des Bauherrn zu beauftragendem Dienstleister (Fa. NetCologne). Dieser erstellt auf seine Kosten die jeweiligen erforderlichen Hausanschlüsse (je Treppenaufgang ein Anschluss im ELT-Technikraum). Für die Verteilung der durch den Dienstleister später in den Gebäuden zu installierenden Leitungen wird bauseits ein sternförmiges Leerrohrsystem vom jeweiligen ELT-Technikraum im EG zu den einzelnen Wohnungen vorgesehen. In jeder Wohnung wird ein Medienverteilerschrank installiert. In jedem ELT-Technikraum EG (HA-ELT & Medien) ist ein entsprechender Freiraum für durch den Dienstleister zu installierende Gebäudeverteiler für Daten und TV vorgesehen. Für jeden Gebäudeverteiler wird ein bauseitiger Stromanschluss installiert. Innerhalb der Wohnungen wird wiederum eine sternförmige Leerrohrinstallation einschließlich Unterputzdosen und Rahmen/Abdeckungen passend zum gewählten Schalterprogramm vorgesehen. Das Einziehen der erforderlichen Daten- bzw. Koaxialleitungen in das vom AN Elektro installierte Leerrohrsystem, sowie die Montage der Daten- und TV-Enddosen in den bauseitigen uP-Dosen in den Wohnungen und die Inbetriebnahme des gesamten Systems erfolgt später durch den beauftragten Dienstleister. Das Mehrfamilienhaus erhält eine Audiosprechanlage. Im Eingangsbereich ist ein Klingeltastenfeld einschließlich Mikrofon- und Lautsprechermodulen angeordnet. Jede Wohnung erhält im Eingangsbereich eine Audiowohnungsstation, sowie im Treppenhaus  einen Klingeltaster. Die Anordnung der zentralen Steuerkomponenten für die Audio-Sprechanlage erfolgt jeweils in der UV-Allgemein. Der Einbau einer Brandmeldeanlage (BMA) ist nicht vorgesehen. Entsprechend den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes sind Heimrauchmelder in den Wohnungen in allen Schlaf- und Wohnräumen, sowie Fluren vorzusehen. Diese werden ausschließlich planerisch berücksichtigt. Die Lieferung und Montage der Heimrauchmelder erfolgt eigentümerseitig durch einen externen Dienstleister.
Anlagenbeschreibung
5. 1 Such- und Signalanlagen
5. 1
Such- und Signalanlagen
5. 2 Medien- und Antennenanlagen
5. 2
Medien- und Antennenanlagen
5. 3 Datenübertragungsnetze
5. 3
Datenübertragungsnetze
6 Außenanlagen Elektroinstallation
6
Außenanlagen Elektroinstallation
6. 1 Niederspannungskabel und -leitungen
6. 1
Niederspannungskabel und -leitungen
6. 2 Beleuchtungsanlage
6. 2
Beleuchtungsanlage
7 Sonstiges für technische Anlagen
7
Sonstiges für technische Anlagen
7. 1 Stemmarbeiten
7. 1
Stemmarbeiten
7. 2 Tagelohnarbeiten
7. 2
Tagelohnarbeiten
7. 3 Sonstiges
7. 3
Sonstiges