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Net total EUR
1.) Projektkurzbescheibung 1.) Projektkurzbescheibung
Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit insgesamt 4 Wohneinheiten,
Der Inhalt dieses Leistungsverzeichnis sind die Arbeiten für Starkstrom, Beleuchtung, Informationstechnik,
Das zu bebauende Grundstück befindet sich auf der Straße
Neuhausstrasse 2 in Frankfurt am Main.
2.) Hinweis zum Baustellenbetrieb
Das Baufeld liegt in einem Wohngebiet. Die Baustellenabläufe sind
entsprechend zu koordinieren
und eventuelle Erschwernisse zu berücksichtigen.
Entsprechende Maßnahmen, Vorkehrungen, Sicherheitseinrichtungen und
Rücksichtnahme
auf die Nachbarn und Anwohner sind in die Einheitspreise einzurechnen
und werden nicht
gesondert vergütet.
Sämtliche auf dem Baugrundstück angrenzenden Parkplätze, Straßen und
Grünflächen sind
während der gesamten Bauzeit von Bauschmutz freizuhalten und für den
Verkehr zugänglich
zu halten.
Aus den Baumaßnahmen dürfen keinerlei Einschränkungen für die umliegende
Bebauung resultieren.
Sämtliche evtl. erforderliche Maßnahmen oder Mehraufwendungen zur
Vermeidung von
Einschränkungen für die umliegende Nutzung - wie z.B. der Einsatz von
besonders geräuscharmen
Maschinen und Bautechniken oder ständige Reinigung der angrenzenden
Verkehrsflächen für die
Benutzer und zur Vermeidung von Verletzungsrisiken - sind Gegenstand der
Leistungen des Bieters
und eigenverantwortlich von diesem zu erbringen.
Das volle Haftungsrisiko für die Verkehrssicherungspflicht der
Baustellenbereiche obliegt dem Bieter
im Rahmen der vereinbarten Bauleistung. Sämtliche Arbeiten sind generell
so auszuführen, dass die
zu schützenden bzw. zu erhaltenden Bauteile und/oder Baustoffe nicht
zerstört bzw. beschädigt
werden. Hiermit evtl. erforderliche Maßnahmen oder Mehraufwendungen sind
Gegenstand
der Leistungen des Bieters und eigenverantwortlich von diesem zu
erbringen.
3.) Hinweis Besichtigung
Für die Kalkulation der nachfolgend beschriebenen Leistungen ist es
erforderlich,
sich vor Ort ein eigenes Bild über die gegebenen örtlichen Verhältnisse
und
Zufahrtsmöglichkeiten zu machen .
Eine Besichtigung des Baugebiets ist jederzeit möglich, bei Fragen zum
Projekt
wenden Sie sich bitte an den Projektleiter und Vertreter des Bauherrn.
Im Auftragsfall werden Nachträge, die aus Unkenntnis der örtlichen Lage
und Gegebenheiten
resultieren, nicht akzeptiert, dies bezieht sich insbesondere auf die
Baustelleneinrichtung- und
die gesamte Materiallogistik.
Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, das er die
Örtlichkeiten besichtigt hat.
1.) Projektkurzbescheibung
Besondere Angebots- und Vertragsbedingungen Besondere Angebots- und Vertragsbedingungen
Die Leistung des AN umfasst alle notwendigen Maßnahmen zur
gebrauchsfertigen und funktionstüchtigen Herstellung der Baumaßnahme.
Die rechtzeitige Koordination von Leistungen der Versorger für die
Neuverlegung von Leitungstrassen in den öffentlichen Bereichen und die
Herstellung der Versorgungsanschlüsse für das Bauvorhaben ist
wahrzunehmen. Die Anträge für die Medienver- und -entsorgung sind
rechtzeitig vorzubereiten, dem AG zur Unterzeichnung vorzulegen und
einzureichen. Sollte der AG diesbezüglich im Vorfeld bereits selbst
tätig geworden sein, sind die angemeldeten Anschlusswerte durch den AN
im Ergebnis der eigenen Planung auf Gültigkeit zu überprüfen und ggf. zu
korrigieren.
Basierend auf den übermittelten Unterlagen hat der AN
eigenverantwortlich alle erforderlichen Planungsleistungen zu erbringen,
die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Dies impliziert
Änderungswünsche des AG oder der Mieter des Objektes während der
Bauphase.
Alle Planungs- und Ausführungsleistungen sind unter Berücksichtigung
nachstehender Vorschriften in der aktuell gültigen Fassung zu erbringen,
wobei die Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rangfolge
erhebt:
- Landesbauordnung
- Vorschriften der Bauaufsichtsbehörde, Auflagen der
Baugenehmigung
- Vorschriften der Ver-/Entsorgungsbetriebe
- Vorschriften der Feuerwehr bzw. des vorbeugenden
Brandschutzes
- Vorschriften des Gewerbeaufsichtsamtes
- Vorschriften des Hygiene- /Veterinäramtes
- Unfallverhütungsvorschriften
- Arbeitsstättenverordnung
- Verkaufsstättenverordnung NRW
- Verdingungsordnungen VOB, VOL
- VDE-Vorschriften
- DIN / EN-Normen
- VDI Richtlinien
- VdS/CEA Richtlinie
- Telekommunikationsordnung (TKO)
- Energieeinsparverordnung (EnEV)
- Brandschutzkonzept,
- Schalltechnisches Fachgutachten,
- Immissionsschutzrechtliche Stellungnahmen
- Schallschutzgutachten
- weitere Projektgutachten (z. B. zu Schallemissionen).
Besondere Angebots- und Vertragsbedingungen
Vergütung und Kalkulation Vergütung und Kalkulation
Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die
nach den Positionen a. - e. in vorherigem Abschnitt zur vertraglichen
Leistung gehören. Dazu gehören auch Insgemeinkosten für Material- und
Werkzeugtransport frei Baustelle. Frachtvorlagen und Verpackungen,
Fahrtkosten, Auslösung und das Gestellen von Gerüsten sowie
Montageleitung und Anträge und Gebühren bei TÜV und Behörden.
In die Angebotspreise sind, wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben,
alle Stoffe und Zubehörteile einzukalkulieren, die zur Funktion
notwendig sind.
Die angebotenen Preise sind in "EURO" und als Nettopreise anzugeben.
Die Vertragspreise bleiben für die vereinbarten Fertigstellungsfristen
unverändert ohne Rücksicht auf Lohnerhöhungen und
Materialpreissteigerungen. Preis- steigerungen, die durch
Fristüberschreitung des Auftragnehmers entstehen, gehen zu seinen
Lasten.
Entgegen VOB Teil B, § 2.3. behalten die vertraglichen Einheitspreise
auch dann Gültigkeit, wenn die ausgeführten Massen um mehr als 10 v. H.
von den ausgeschriebenen abweichen. Werden durch Änderung des
Bauentwurfes oder andere Umstände die Grundlagen des Preises für eine im
Vertragfestgelegte Leistung geändert, so ist ein neuer Preis zu
vereinbaren. Die Vereinbarung wird vor der Ausführung getroffen.
Nachtragsangebote für neue oder erweiterte Leistungen müssen auf
Grundlage des Hauptangebotes erstellt werden und bedürfen zur Ausführung
der schriftlichen Beauftragung durch den Bauherrn. Kalkulationsnachweise
sind unaufgefordert beizulegen. Leistungen, die der Auftragnehmer ohne
Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Vertrag ausführt,
werden nicht vergütet. Der Auftragnehmer hat sie auf Verlangen
unverzüglich zu beseitigen; sonst geschieht es auf seine Kosten.
Die Beschaffung von Bauwasser, Baustrom, sowie die Beseitigung von
Abfällen sind Nebenleistungen des Auftragsnehmers, wofür er Kosten und
Verantwortung zu tragen hat. Sofern der Bauherr die Bereitstellungs- und
Verbrauchskosten veranlasst und die Kosten verauslagt, ist er
berechtigt, diese Aufwendungen gegen die Ansprüche des Auftragnehmers
anteilig aufzurechnen.
Vergütung und Kalkulation
Die Fertigstellung ist dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Die Die Fertigstellung ist dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Die
förmliche Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber oder seinen
Beauftragten. Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur
Beseitigung verweigert werden.
Alle Rohrleitungen, Kanäle etc. sind vor Abnahme zu reinigen. Weiterhin
sind alle Schutzfolien zu entfernen.
Für die gesamte Dauer der Abnahmen und Prüfungen sind sowie
Hilfsmaterialien ohne zusätzliche Berechnung zu stellen.
Alle vom AN gelieferten und montierten Geräte und Materialien werden
durch den AG und/oder dessen Vertreter förmlich abgenommen. Die
förmliche Abnahme und damit die Übernahme der Anlagen erfolgt erst nach
Beseitigung aller vorher bekannten Mängel.
Der AN ist verpflichtet, für alle nach TPrüfVO abnahmepflichtigen
Anlagen Sachverständigenabnahmen durchzuführen. Erst nach mängelfreier
Sachver- ständigenabnahme findet die förmliche Abnahme statt. Eine
Inbetriebnahme oder frühere Nutzung ersetzt keinesfalls die Abnahme.
Der AN stellt sicher dass die förmliche Abnahme, als auch dessen
Vorbegehungen und alle Abnahmen mit Sachverständigen nach TPrüfVOdurch
fachkundiges Personal begleitet werden (mindestens Fachbauleitung des
AN)
Die Lieferungen und Leistungen des AN gelten als abgenommen, wenn die
Abnahme gemäß Verfahren der Abnahme durchgeführt wurde und dabei
folgende Bedingungen erfüllt waren:
a) die Gesamtheit der vertraglichen Lieferungen und Leistungen des AN
betriebsfertig ist, die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit
Mängeln behaftet ist;
b) die Erfüllung der Garantiewerte durch Messungen nachgewiesen ist und
die Anlagen, soweit erforderlich, einreguliert sind;
c) die einwandfreie Funktion der Lieferungen und Leistungen durch den AN
vorgeführt wurde und die Betriebssicherheit durch den AN gewährleistet
wird.
Voraussetzung zur Abnahme
Der AN wird die Abnahmebereitschaft seiner Lieferungen und Leistungen
-unter Nachweis der Voraussetzungen a) bis h) - schriftlich anzeigen und
zeitlich mit dem AG und der Bauüberwachung abstimmen. Als Nachweis der
Abnahmefähigkeit müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
a) Erklärung, dass seine Lieferungen und Leistungen gemäß des
Vertragesabnahmebereit sind;
b) Erklärung, dass die vertraglichen Lieferungen und Leistungen des AN
insgesamt betriebsfertig erstellt sind;
c) Erklärung, dass für alle Anlagen der erfolgreiche Probebetrieb
stattgefunden und alle Funktionsprüfungen durchgeführt wurden (Übergabe
der Protokolle);
d) Erklärung, dass für alle Anlagen die bestimmungsmäßige Inbetriebnahme
nach Einregulierung durchgeführt wurde, mit Beleg durch Protokolle;
e) Erklärung, dass alle notwendigen Messungen zum Nachweis der
vertraglichen Leistungswerte durchgeführt und protokolliert sind, mit
Vorlage der Protokolle;
f) Vorlage der vollständigen Betriebsbeschreibungen, Bedienungs- und
Wartungsanweisungen, Revisionszeichnungen und Schaltschemata etc.
g) Erklärung, dass das Bedienpersonal des AG in die bestimmungsgemäße
Betriebsführung aller Anlagen eingewiesen wurde;
h) Vorlage aller notwendigen behördlichen und Sachverständigen (TÜV, VdS
etc.) Abnahmen. Diese müssen erfolgreich abgeschlossen sein.
Der AN hat für alle bei der Abnahme erforderlichen Prüfungen und
Messungen die erforderlichen Prüfgeräte, Materialien, Werkzeuge und
entsprechendes Personal zu stellen.
Die Kosten für v.g. Unterlagen sind in den Einheitspreisen zu
berücksichtigen. Ohne Vorlage dieser Unterlagen besteht kein Anspruch
auf Abnahme und Zahlung der Schlussrechnung. Alle Schadensfolgen durch
verspätete oder unzureichende Vorlage dieser Unterlagen gehen zu Lasten
des Auftragnehmers.
Kosten für eventl. Nachabnahmen gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Verweigerung der Abnahme
Weisen die Lieferungen und Leistungen des AN zum Zeitpunkt der
Abnahmebegehung in Bezug auf Vollständigkeit, Funktion oder
Betriebssicherheit einen wesentlichen Mangel auf, kann der AG die
Abnahme verweigern. Auch eine Vielzahl von Mängeln kann insoweit als
"wesentlicher Mangel" gewertet werden.
Muss eine Abnahme oder Messung wiederholt werden, aus Gründen, die der
AN zu vertreten hat, so trägt der AN die dem AG durch die
Objektüberwachung dadurch entstehenden Kosten. Wiederholte Begehungen
der Objektüberwachung nach Abnahme im Rahmen der Mängelbeseitigung sind
für den AN kostenpflichtig.
Einweisung von Betriebs- und Wartungspersonal Der Auftragnehmer hat
durch seine Fachingenieure dem Betriebs- und Wartungspersonal des AG die
Funktion der gelieferten und installierten Anlagen zu erläutern und
anhand eines besonderen Programmes die Einweisung vorzunehmen.
Das Einweisungsprogramm ist vom Auftragnehmer anzufertigen und dem
Bauherrn rechtzeitig (i. d. R. 21 Kalendertage) vor Beginn der
Einweisungszeit in geschriebener Form vorzulegen. Die Einweisung muss
gründlich durchgeführt werden, damit das Personal in der Lage ist,
selbständig Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten zur Aufrechterhaltung
des Betriebes ohne fremde Hilfe durchführen zu können.
Das Einweisungsprogramm muss folgende Punkte umfassen:
- Erklärung und Unterweisung von Funktion und Bedienung von Anlagen und
Anlagenteilen
- Einweisung in zu treffende Maßnahmen bei Störungsfällen einzelner
Anlagenteile undüber deren Behebung
- Einweisung in die betriebsmäßig durchzuführenden Wartungs- und
Kontrollmaßnahmen in allen zum Leistungs- umfang gehörenden Anlagen
- Unterweisung in die einschlägigen Unfallverhütungs- vorschriften im
Allgemeinen und im Hinblick auf die zu betreuenden Anlagen.
Über die durchgeführte Unterweisung, die während der
Inbetriebsetzungszeit bis zum Tage der Übergabe der Anlage zu erfolgen
hat, ist dem Auftraggeber eine Niederschrift zu liefern, die vom
Nutznießer der Anlagen zu unterzeichnen ist.
In der Niederschrift sind alle Punkte der vorgenommenen Einarbeitung zu
vermerken. Die Einarbeitung und Einweisung des Betriebspersonals muss
durch einen Fachingenieur erfolgen. Die Zeitdauer richtet sich nach den
Erfordernissen.
Die Fertigstellung ist dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Die
Ausführungsfristen Ausführungsfristen
Die Ausführungsfristen werden beim Abschluss des Vertrages vereinbart.
Ist eine solche Vereinbarung nicht erfolgt, so gelten die vom
Auftraggeber später bekanntgegebenen Fristen als Vertragsfristen, soweit
ihnen der Auftragnehmer nicht binnen 12 Werktagen widerspricht.
Ausführungsfristen
Stundenlohnarbeiten bedürfen eines schriftlichen Auftrages durch den Stundenlohnarbeiten bedürfen eines schriftlichen Auftrages durch den
Bauherrn. Andere anfallende Stunden werden nicht vergütet. Diese
Arbeiten sind täglich auf Nachweiszetteln in doppelter Ausführung dem
Architekten oder dem Fachingenieur vorzulegen. Er erhält eine
Ausfertigung. Nur Stunden, in denen wirklich gearbeitet wurde, werden
anerkannt, nicht Pausen, Feiertage, Schlechtwetterzeiten usw. Bei
ungenügender Arbeitsleistung bleiben Abzüge vorbehalten. Ebenso bleibt
vorbehalten die nachträgliche Prüfung, ob die nachgewiesene Leistung in
Angebotspositionen enthalten und damit abgegolten ist.
Anzugeben sind die Stundensätze für Arbeiten in der Regelzeit:
Zeitraum: von ...............Uhr bis .............Uhr
Hilfkraft: .................................... €/Std
Fachkraft: ................................. €/Std
Meister: .................................... €/Std
Anzugeben sind die Stundensätze für Arbeiten nach der Regelzeit:
Zeitraum: von ................Uhr bis .............Uhr
Hilfkraft: .................................... €/Std
Fachkraft: ................................. €/Std
Meister: .................................... €/Std
Anzugeben sind die Stundensätze für Arbeiten am Wochenende:
Zeitraum: von .................Uhr bis .............Uhr
Hilfkraft: ..................................... €/Std
Fachkraft: .................................. €/Std
Meister: ..................................... €/Std
Stundenlohnarbeiten bedürfen eines schriftlichen Auftrages durch den
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zur Regelung des Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zur Regelung des
Arbeitsschutzes auf der Baustelle geltenden Gesetze, Verordnungen sowie
das berufsgenossenschaftliche Vorschriftenwerk zu beachten.
Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten eine
Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation (siehe
Arbeitsschutzgesetz bzw. EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG) vorzulegen.
Entsprechend der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf
Baustellen (BaustellV vom 10.06.98 bzw. EG-Richtlinie 92/57/EWG) ist für
die Planung der Ausführung und die Ausführungsphase vom Bauherrn ein
Koordinator bestellt. Dieser erstellt den gemäß BaustellV für o.g.
Bauvorhaben erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und
eine Baustellensicherheitsordnung, koordiniert die Umsetzung der
geplanten Schutzmaßnahmen während der Ausführung und veranlasst die
ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsverfahren. Die Hinweise des
Koordinators zu erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaß-
nahmen sind zu berücksichtigen. Die Regelungen des Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplanes und der Baustellensicherheitsordnung sind zu
beachten!
Widersprüche gegen die aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
ergebenden Maßnahmen sind unverzüglich (schriftlich formlos) unter
Darstellung einer gleichwertigen Sicherheit gewährleistenden
Ersatzmaßnahme anzuzeigen.
Vom Auftragnehmer ist ein für den Arbeitsschutz in seinem Bereich
Verantwortlicher zu benennen. Dieser ist für die Einhaltung der
Arbeitsschutzvorschriften durch die ihm unterstellten Arbeitskräfte
(einschließlich der Arbeitskräfte seiner Subunternehmer, vgl. BGV A 1 §
6, UVV "Grundsätze der Prävention") zuständig. Er steht weiterhin dem
Koordinator (nach BaustellV) als Ansprechpartner zur Verfügung, setzt
dessen Forderungen nach Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der
Beschäftigten um und nimmt an den vom Koordinator im Bedarfsfall
einberufenen Sicherheitsbesprechungen teil. Für den Verhinderungsfall
muss ein Vertreter benannt werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zur Regelung des
Die Anlieferung bei reinen Lieferungen ist dem Bauherrn bzw. der Die Anlieferung bei reinen Lieferungen ist dem Bauherrn bzw. der
Bauleitung rechtzeitig durch den Auftragnehmer anzukündigen.
Übernahmezeitpunkt und Adresse sind zu vereinbaren. Die Transportgefahr
geht zu Lasten des Lieferanten.
Ausreichende Haftpflichtversicherung ist die Auftrags- voraussetzung.
Deckungszusage und -summe sind für die ganze Bauzeit nachzuweisen.
Eine Weitergabe der beauftragten Leistung ist nur mit Zustimmung des
Auftraggebers möglich. Ausgenommen sind jedoch Teilleistungen, für die
der Betrieb des Auftrag- nehmers nicht eingerichtet ist. Die Weitergabe
ist dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Die vertraglichen
Verpflichtungen des Auftragnehmers bleiben unberührt.
Schutz benachbarter Anlagen Benachbarte Anlagen und Bauwerke sind
grundsätzlich gegen Beschädigung und Einwirkung durch den
Baustellenbetrieb, wie Bodenaushub, Fahrverkehr, Lagerung und
dergleichen zu schützen. Hierzu gehört auch der Schutz gegen Überflutung
bei Wasserhaltung und gegen Rückstau bei Niederschlägen.
Folgende Leistungen sind außerdem im Leistungsumfang des AN enthalten:
Tägliches Reinigen auf der Baustelle Arbeits- und Lagerbereich.
Eigene abschließbare Schuttcontainer.
Kosten für Förder- und Hebezeuge aller Art zur Einbringung von
Anlagenteilen ins Gebäude bis hin zu den jeweiligen Aufstellungsorten
Nachprüfung der Qualität von Medien aus Nebengewerken, die zum Betrieb
der vom Auftragnehmer zu erstellenden Leistungen notwendig sind,
Ergänzende Abstimmungen mit den Genehmigungsrelevanten Behörden
Ergänzende Abstimmungen mit den Versorgungsunternehmen.
Beseitigung aller, durch den AN verursachten, Schutt- und
Verpackungsmaterialien, Materialresten usw., einschl. Abtransport und
ordnungsgemäßer Endlagerung bzw. Vernichtung.
Keine "wilde Parkerei" auf der Baustraße oder im Baustellenbereich.
Parken nur mit Zustimmung der Bau- leitung.
Bautagebuch:
Führung eines Bautagebuches ist Pflicht. Die Tagesberichte sind täglich
zu erstellen und wöchentlich der örtlichen Bauleitung vorzulegen.
Einstemmen aller Kreuzungspunkte H/ S/ E im Bodenbereich unter
Berücksichtigung der Mindestbetondeckung und des erforderlichen
Fußbodenaufbaus incl. Säubern und Schuttbeseitigung.
Kleinere Stemmarbeiten, wie zum Erstellen von Anschlussleitungen oder
Nachstemmen vorhandener Durchbrüche
Schachtfreigabe: Der AN meldet die vollständige Fertigstellung der
Schachtinstallation in schriftlicher Form dem AG frei und lädt
rechtzeitig vor Schließen der Schächte zur Inaugenscheinnahme der
Schachtinstallation ein. Der AN erstellt zudem eine Checkliste/
Fotodokumentation der Schachtmontagen.
In Bereichen mit einer Dämmung an der Decke, müssen die Befestigungen
mit Spezialdübel bzw. mit Abstandshalter ausgeführt werden! Bei der
Installation ist besondere Rücksicht auf die vorhandene Dämmung zu
nehmen. Eventuelle Beschädigungen werden auf Kosten des AN beseitigt.
Dem AN obliegt die Koordinationspflicht der Trassenverläufe zwischen den
Gewerken, der Gebäudekonstruktion und eventueller Mietereinbauten. Die
vorgegeben lichten Mindest- raumhöhen gem. den übergebenenen
Baubeschreibungen dürfen nicht unterschritten werden.
Nachweis und Prüfung
Der AN hat die Einhaltung der angegebenen akustischen Grenzwerte sowie
der technischen Parameter als Mindestanforderung zu gewähren und
außerdem durch Messung zu belegen. Um die Erfüllung der
Schallschutzanforderungen sowie der Brandschutzanforderungen gem. DIN
4102 sicherzustellen sind vom AN Untersuchungen bzw. Gutachten über die
ausgeführten Arbeiten von anerkannten Sachverständigen durchzuführen.
Die mängelfreien Protokolle sind vor der Abnahme dem AG, oder dessen
Erfüllungsgehilfen zu übergeben. Die entsprechenden Kosten trägt der AN.
Die Anlieferung bei reinen Lieferungen ist dem Bauherrn bzw. der
Hinweise zum Brandschutz/Funktionserhalt Hinweise zum Brandschutz/Funktionserhalt
Hinsichtlich des Brandschutzes wird insbesondere hingewiesen auf das
Brandschutzkonzept, das nach folgenden Richtlinien erstellt wird:
- brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen
- brandschutztechnische Anforderungen an
Lüftungsanlagen
- Brandschutzgutachten
- DIN 4102.
Leitungsanlagen mit Funktionserhalt sind als zertifizierte
Konstruktionen auszuführen. Die bauaufsichtlichen Zulassungsbescheide
sind spätestens mit Vorlage der Werkstatt- und Montageplanung beim AG
zur Kenntnisnahme vorzulegen und später in den Revisionsunterlagen zu
dokumentieren.
Leitungstrassen durch Bauteile mit erhöhter Feuerwider- standsdauer sind
grundsätzlich mit bauaufsichtlich zertifizierten Durchführungen
auszustatten. Die bau- aufsichtlichen Zertifizierungsunterlagen der
gewählten Produkte sind spätestens mit Vorlage der Werkstatt- und
Montageplanung einzureichen und später in den Revisionsunterlagen zu
dokumentieren.
Auf die gemeinsame Nutzung von Durchbrüchen durch brandschutztechnisch
qualifizierte Bauteile für unter- schiedliche Trassen (z. B.
Lüftungsleitungen, wasser- führende Leitungen und Elektrokabel) ist zu
verzichten, es sei denn, dass zugelassene Kombischottsysteme zum Einsatz
kommen. Im Rahmen der Montageplanung sind die notwendigen
Trassenabstande der einzelnen Medien so zu berücksichtigen, dass der
Einbau zertifizierter Schottungssysteme möglich wird. Beim Einbau von
Brand- schutzklappen der Lüftungstechnik sind insbesondere die
Herstellerrichtlinien und Vorgaben zum Wandeinbau zu beachten. Bei
Durchführungen von Elektroleitungen ist auf die max. zulässigen
Bündelpressen zu achten.
Hinweise zum Brandschutz/Funktionserhalt
Ausführungsunterlagen/ Montagepläne/ Brandschutz- unterlagen/ Ausführungsunterlagen/ Montagepläne/ Brandschutz- unterlagen/
Revisionsunterlagen
Die Ausführungspläne werden dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber zur
Verfügung gestellt. Die Planlieferung erfolgt entsprechend dem
Baufortschritt. Die Pläne sind vom Auftragnehmer unentgeldlich zu
Montageplänen zu ergänzen.
Planinhalte, Maße, Dimensionen und Leistungsverzeichnisse sind vom
Auftragnehmer zu prüfen; auf Unstimmigkeiten oder zu befürchtende Mängel
und Bedenken hat er das Büro IBS schriftlich hinzuweisen. Die
Anerkennung der Auftragnehmerpläne durch den Auftraggeber befreit den
Auftragnehmer nicht von der vollen Gewährleistung für seine Leistungen.
Mindestens 14 Tage vor Beginn der Ausführung sind dem Auftraggeber
folgende Unterlagen in 1-facher Ausfertigung farbig geplottet sowie
einfach auf USB Stick als *.dwg- Format vorzulegen und in den Datenraum
ThinkProject hochzuladen:
a. Montagepläne
Grundrisse im Maßstab 1:50 (Zentralen und Knotenpunkte nach Aufforderung
in einem größeren Maßstab) Alle Anlagenteile sind maßstäblich
darzustellen und mit Bezugsmaßen zum Baukörper zu bemaßen. Die
Montagepläne sind auf Grundlage der Planungsunterlagen des Auftraggebers
und somit des beauftragen Planers zu erstellen.
In den Montageplänen sind die Rohrleitungen vermaßt einzutragen.
b. alle zur Ausführung erforderlichen Berechnungen, nach den
Berechnungsgrundlagen des Planers, wie z.B.: Rohrnetzberechnung
Trinkwasser Berechnung des Zirkulationswassernetzes.
c. Strang- und Schaltschemen Planinhalte, Maße, Dimensionen und
Leistungsbeschreibungen sind vom Auftragnehmer zu prüfen. Auf
Unstimmigkeiten oder zu befürchtende Mängel und Bedenken hat er das Büro
IBS schriftlich hinzuweisen. Die Anerkennung der Auftragnehmerpläne
durch den Auftraggeber befreit den Auftragnehmer nicht von der vollen
Gewährleistung für seine Leistungen.
Freigabe von Planunterlagen
Der AN hat einen Terminplan zum Ablauf der Montageplanung und Ausführung
zu erstellen und vorzulegen.
Soweit die Pläne die Installationen bzw. Ausstattungen in vermieteten
Bereichen betreffen, ist im Vorfeld die Freigabe des Mieters einzuholen
und durch dessen Unterschrift auf den Unterlagen zu dokumentieren.
Pläne, Schemata, etc. sind zur Sicherstellung einer guten Lesbarkeit
farbig anzulegen. Dabei sind alle zur Beurteilung der Unterlagen
notwendigen Informationen bereitzustellen. Dies betrifft neben
Berechnung- unterlagen beispielsweise auch Detailabstimmungen mit
Mietern, welche zu protokollieren und dem AG zur Kenntnis zu geben sind.
Die Planfortschreibung hat der AN durch Indizierung und
Änderungstabellen mit stichpunktartiger Nennung der Anpassungen auf den
jeweiligen Unterlagen zu dokumentieren.
Sollte die Montageplanung mangelhaft sein und wiederholt zu Freigabe
vorgelegt werden müssen, ist an das Büro IBS für die wiederholte
Bearbeitung eine Aufwandsentschädigung durch den AN zu entrichten.
Unterlagen zur Brandschutzabnahme:
Durch den Auftragnehmer sind vor Brandschutzabnahme mit den
Sachverständigen bzw. Brandschützer folgende Unterlagen zu übergeben:
- Fachbauleitererklärung
- Übereinstimmungserklärungen für jedes eingebaut
System (Brandschutzdurchführung, etc.)
- Prüfzeugnisse für jedes brandschutztechnisch wirksam
eingebaute System
- Einbauvorschriften für jedes Eingebaute System mit
Fotodokumentation der tats. ausgeführten Brandschutz-
durchführung. In Form eines Schottkatasters mit
Darstellung der Brandschutzdurchführungen in
Grundriss und Bezeichnung der Fotos entsprechend
hinsichtlich der Zugehörigkeit.
- Planungsunterlagen ( Grundrisse ) indem jede Position
der eingebauten Systeme eingetragen ist. Hierzu ist
auf den Planungsunterlagen eine entsprechende Legende
mit Angabe der Art, Prüfzeugnisnummer etc. anzugeben.
Revisionspläne:
Als Bestandspläne sind vom Auftragnehmer zu fertigen gem. den
zusätzlichen
technischen Vorbemerkungen
- Grundrissinstallationszeichnungen M 1:50
- Übersichtsschaltbilder bzw. Blockschaltbilder
- Strangschemata
- Funktionsschaltbilder
- Aufstellplan
- Anlagenbeschreibung
- Bedienungsanweisungen
- Fehlerbehebungsliste
- Tabelle mit Wartungsintervallen bzw. Wartungsaufwand
- Geräte- und Ersatzteillisten mit Liefernachweis
- Leistungsmessprotokolle
- Druck- bzw. Spülprotokolle
- Einweisungsprotokolle des Bedienungspersonals
- Gebrauchsabnahme
- Fachbauleiterbescheinigungen
In die Grundrisspläne und Strangschemen sind für elektrisch berührte
Teile die Datenpunktnummer der Gebäudeleittechnik einzutragen. Die
Eintragungen müssen in Abstimmung mit dem Auftragnehmer MSR-Technik
erfolgen. Des Weiteren sind alle Einstellwerte an Armaturen und Geräte
nach Einregulierung der Anlagen einzutragen. Bestandspläne sind 3-fach,
in Ordnern sortiert zusammenzustellen und zu übergeben. Zusätzlich zur
genannten Dokumentation in Papierform muss die Übergabe der kompletten
Revisionsunterlagen in digitaler Form und in deutscher Sprache erfolgen.
Der Auftragnehmer hat mit Vorlage der Schlussrechnung dem Auftraggeber
digitale Bestandsunterlagen zu übergeben. Pläne/ CAD-Dateien (DWG/ DXF)
und im PDF-Format. Die Revisionspläne müssen neben den CAD-Formaten im
Format PDF übergeben werden. Sie müssen über den Acrobat-Reader lesbar
und navigierbar sein. Die Pläne müssen aus dem Format PDF druckbar/
plottbar sein. CAD-Formate (DXF, DWG) müssen inklusive der festgelegten
PPT-, PCP-, CFG-, und CTB- Dateien (Stiftzuweisungen, Referenzen) sowie
der Plot-Funktionen maßstabgetreu im Vektorformat unter Beibehaltung der
Strichstärken und Strichfarben übergeben werden. Textdokumente /
Berechnungen /Protokolle im PDF-Format Textdokumente, wie
Systembeschreibungen, Montage und Bedienungs- und Wartungsanleitungen,
Materiallisten, Protokolle, Anlagenbilder usw. müssen als PDF-Format
aufbereitet und übergeben werden. Dabei sind die Funktionen,
Volltextrecherchierbarkeit, Standardnavigation-Rücksprung zum
Inhaltsverzeichnis.
Wartungsangebot
- Für die Wartungsarbeiten ist mit den Revisions- unterlagen ein
Prüfbuch entsprechend den Forderungen der DIN - Normen und
VDI-Richtlinien zu erstellen übergeben. Dies ist jedoch bereits 4 Wochen
vor Übergabe auszuführen.
- Herstellerunterlagen mit Inhaltsverzeichnis, Prospekte,
Anlagenbeschreibungen, Bedienungs- und Wartungsanweisungen und - soweit
erforderlich Ersatzteilaufstellung und Revisionszeichnungen.
Eine Fabrikatsliste ist gemäß dem neuesten Stand der Ausführung
vorzulegen.
Schaltbilder der Anlagentechnik in der Zentrale:
Mehrfarbige Tafel in dauerhafter Ausführung hinter Kunststoff
eingeschweißt mit Leichtmetallrücken und -Rahmen, sowie mit
Befestigungsmaterial, oder als gleichwertige Ausführung in Resopal- oder
mehr- schichtigem Kunststoff, geprägt, zur Anbringung als Wand- oder
Standmontage in Zentralen.
Format / Größe:bis DIN A 0
Der Plan und die Beschriftung (mit Legende) müssen Anlagen über
Funktion, alle wichtigen Anlagendaten, Leistungen, Volumenströme,
Temperaturen, Typen- bezeichnungen, Dimensionen, Schaltungen,
Soll-Werte, Messstellen, Kontrolleinrichtungen, Überwachungs- funktionen
und die Betriebsmittelkennzeichnung enthalten, desgl.
Fließrichtungspfeile an Leitungen.
Vor der Herstellung des Schaltbildes ist der Bauleitung ein
entsprechender 1:1 Plan zur Genehmigung einzureichen. Alle vor
beschriebenen Paus- und Kopierkosten der Prüfläufe und Planverteilung
sind durch den AN zu berücksichtigen. Die Freigabe der Schlussrechnung
erfolgt erst nach vollständiger Vorlage der o.g. Unterlagen.
Darüber hinaus sind vom Tag der Abnahme Zählerprotokolle inkl.
Zählerstruktur ("Zählerbaum") für alle Messeinrichtungen in den
Revisionunterlagen mit folgenden Angaben beizufügen:
- Versorgungsbereich
- Einbauort
- Zählertyp
- Zählernummer
- Zählerstand
- Zähleradresse
- Wandlerfaktoren.
Ausführungsunterlagen/ Montagepläne/ Brandschutz- unterlagen/
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
für die Gewerke der Kostengruppe 440 + 450
Geltungsbereich
Die ZTV gelten zusätzlich zu den Bestimmungen der VOB/C DIN 18 299.
Alle in diesen ZTV oder in weiteren gewerkespezifischen ZTV genannten
Vorschriften und Regelwerken gehören zum Leistungsumfang des AN.
Die einzelnen Leistungen sind in die Einheitspreise des AN
einzukalkulieren
und werden Vertragsbestandteil.
Folgende Kurzbezeichnungen werden verwendet:
AG - Auftraggeber
AN - Auftragnehmer
IB - Ingenieurbüro
1. Besondere Leistungen
Folgende Leistungen sind besondere Leistungen und gehen über die
VOB Teil C hinaus, sind als separate Positionen ausgeschreiben und
werden Vertragsbestandteil.
- Erstellung der kompletten Montage- und Revisionsunterlagen
- Erstellung aller Antrags- und Genehmigungsunterlagen bei den
zuständigen Behörden, soweit diese nicht vom AG erbracht werden.
- Kosten für durchzuführende Abnahmen durch TÜV, VDS, Gutachter,
sowie die erforderlichen Prüfungen .
- Auf Wunsch des AG durchzuführende Bemusterung
- Einweisen des Bedienungspersonals.
- Koordination und Absprache mit den örtlichen Behörden.
- Eigenverantwortliche Qualitätskontrolle der zur Verwendung
vorgesehenen Betriebsmittel.
- Überprüfung und Einhaltung der Schutzmaßnahmen
gemäß VDE.
- Leistungsmessungen einschließlich hierfür zu erstellender Protokolle.
- Inbetriebnahme, Betreiben und Überwachen der Anlagen
für die Einregulierung, Probebetrieb,
- Erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der AN selbst zu
beschaffen.
- Die Beschaffung diebstahlsicherer und verschließbarer Räume
ist Sache des AN.
- Nachstemmen von Schlitz- und Durchbrüchen jeder Art sowie Bohrungen
für Befestigungen.
Wird durch die Bauleitung die Räumung der Lager- und Arbeitsräume
angeordnet,
so ist dem unverzüglich nachzukommen.
2. Grundlagen
Dem AN werden zur Erstellung der Montagepläne sowie zur Berechnung und
endgültigen Dimensionierung die Ausführungsspläne des IB, auf
Datenträger
bzw. per Datenfernübertragung zur Verfügung gestellt.
Auf der Grundlage dieser vorgenannten Unterlagen und der
Leistungsbeschreibung erstellt der AN die komplette Montageplanung
gemäß VOB mit allen zur Ausführung erforderlichen Berechnungen
und Dimensionierungen.
Die Kosten sind in das Gesamtangebot einzurechnen.
Die Zeichnungen und Unterlagen des AN sind in einer solchen
Ausführlichkeit
zu erstellen, dass der AG die vom AN beabsichtigte Ausführung
zweifelsfrei
erkennen kann.
Für die Erstellung der Montageunterlagen sind zu berücksichtigen:
- Die Leistungsbeschreibung
- Die zur Ausführung freigegebenen Architekten- und
Statikpläne
- Die Abstimmung der Anlagenteile hinsichtlich der
Betriebssicherheit, Funktionstüchtigkeit, und Wirtschaftlichkeit.
- Die Koordination mit sämtlichen am Bau beteiligten Gewerken;
- Bestimmungen der örtlichen Ver- und Entsorgungsunternehmen.
- VDS-Richtlinien sowie alle einschlägigen Regeln der Technik
- VDE-,VDEW-, DIN- Normen und EN- Richtlinien
- TAB des zuständigen EVU
- ELT- Bau Verordnung
- Leitungsanlagen- Richtlinie LAR
- Unfallverhütungsvorschriften
- Auflagen des TÜV und des Gewerbeaufsichtsamtes
Befähigungsnachweis
Der Anbieter muss mit der Angebotsabgabe nachweisen, dass er Anlagen
in der vorliegenden Konzeption und in dem geforderten Umfang bereits
in gleichartigen Bauvorhaben ausgeführt hat (kurze Beschreibung der
Objekte, Ausführungsjahr, Bausumme sowie Referenz).
Genügt dem Bauherrn der Nachweis der Leistungsfähigkeit
des Bieters nicht, so ist er berechtigt, das Angebot nicht zu
berücksichtigen.
Dies gilt insbesondere für die Einsatzmöglichkeit von Planungs- und
Montagepersonal in Bezug auf die Festlegung der Auftragsabwicklung im
Terminplan.
Beschreibung der Einzelleistungen
Der Auftraggeber behält sich eine Besichtigung der einzubauenden
Aggregate, Materialien und Geräte beim Auftragnehmer bzw. auf
dessen Prüfstand vor, gegebenenfalls werden vom Auftraggeber
Fabrikate und damit Qualitätsstandards vorgeschrieben.
Mit den in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben über Bauteil,
Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und
Ablauf bis zu der fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der
anerkannten
Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften,
als beschrieben.
Es sind nur normgerechte und aus gängigen, laufenden
Herstellungsprogrammen stammende Bauelemente zu verwenden,
die noch mindestens 10 Jahre nach Schlussabnahme
der haustechnischen Anlagen erhältlich sind.
Ausschreibungsart und Kennzeichen im Leistungsverzeichnis
Alle fehlenden technischen Daten sowie Fabrikat- und
Typenangaben müssen vom Anbieter ausgefüllt werden.
Die Stellen sind mit .............*.gekennzeichnet.
Die vorgegebenen Fabrikats- und Typenangaben wurden mit
dem Bauherrn vor Ausschreibung abgestimmt und sind unbedingt bei der
Kalkulation zu berücksichtigen.
Dem Angebot sind ausführliche Beschreibungen und Spezifikationen
der jeweiligen Anlagen und Geräte beizufügen.
Bemusterung / Montagemuster
Vor Bestellung, von in Nutzräumen sichtbaren Teilen,
ist unbedingt Rücksprache mit dem Auftraggeber erforderlich.
Auf Anforderung müssen Anlagenteile von der Bestellung,
Herstellung und Montage zur Bemusterung zur Verfügung gestellt
werden.
Diese Anlagenteile werden vom Auftraggeber bestimmt und
dem Auftragnehmer bekannt gegeben.
Mustermontagen sind, wenn sie der Auftraggeber verlangt,
für den Auftraggeber zu erstellen.
Nach Besichtigung und Freigabe durch den Auftraggeber
wird die Mustermontage für die festgelegten Bereiche Grundlage
der Ausführung.
3. Planungsunterlagen zur Montage und Ausführung der Leistungen
Die Ausführungsplanung wird über den Planserver des Auftraggebers
bereitgestellt. Die Aktualität der Pläne ist mittels QR-Codes auf den
Plänen
überprüfbar.
Übergabe und Vorlage der Unterlagen:
Generell erfolgt die Montage nur nach vom AG zur Montage freigegebenen
mit Freigabevermerk versehenen Zeichnungen.
Folgen aus der Nichtbeachtung dieser Festlegung hat der AN selbst
zu vertreten.
Die Vorlage sämtlicher Unterlagen erfolgt 3- fach nach Gewerken
getrennt und in Farbe zusätzlich sind die Planunterlagen auf dem
Planserver einzustellen.
1 Exemplar mit Prüfvermerk AN
2 Exemplare AG
- Die Lieferung der Unterlagen ist entsprechen den
Terminvereinbarungen einzuhalten.
- Die für die komplette Erstellung der Unterlagen notwendigen
Klärungen sind vom Auftragnehmer von den Beteiligten
zu erwirken.
- Grundsätzlich sind Änderungen gegenüber den
Ausführungszeichnungen nur mit vorheriger Zustimmung
der Bauleitung möglich.
Die kompletten Unterlagen sind bis spätestens drei Wochen vor
Montagebeginn zur Prüfung einzureichen.
- Installationszeichnungen (Maßstab 1:50)
Elektroinstallation, Beleuchtung und Meldetechnik mit
Eintragungen aller Stromkreise für elektrotechnische
Verbraucher, Liniennummern für die meldetechnischen
Anlagen, Lage und Dimensionierung aller Kabeltrassen
und Kanäle.
Abgestimmte Höhenlagen der Trassen Installationsgeräte,
Einbaumaße und Deckenausschnitte für alle
Deckeneinbauten.
- Detailzeichnungen
über Konstruktion und den Aufbau sowie Ansichtspläne
für alle MS- und NS- Verteiler mit Eintragungen aller
technischen Werte Abmessungen und
Konstruktionsmerkmale.
- Übersichts- und Steigeleitungspläne
aller elektrotechnischen Anlagen als Übersichtsplan mit
Darstellung aller Zentralen, und Verteiler Geschoß-
oder bereichsweise einschl. aller Verteilernummern,
welche deckungsgleich mit den Installationsplänen sind.
- Blockschaltbilder aller meldetechnischen Anlagen
als Übersichtsplan mit Darstellung aller Zentralen,
Verteiler und Melder geschoss- oder bereichsweise
einschl. Liniennummern, welche deckungsgleich mit den
Installationsplänen sind.
- Dimensionierung aller Kabel und Leitungen
in den Blockschaltbildern.
Je Anlage sind die Melder in den Plänen einzeln
darzustellen mit genauer Bezeichnung der Linie (Bus)
und des einzelnen Melders.
- Aufbau-, Übersichts- und Stromlaufpläne
für alle NS- Unterverteilungen mit Angabe der
Verteilergrößen, Anzahl der Klemmleisten, Bezeichnung
der einzelnen Klemmen mit Angabe der Kabel- und
Adernnummern.
- Berechnungen
für die Auslegung aller Kabel und Leitungen,
(Zuleitungen) Selektivitätsberechnungen,
Kurzschlussberechnungen, Nachweis der Kompensation,
Beleuchtungsberechnungen, Auslegung aller Kabel
und Leitungen der Telekommunikation und EDV-
Übertragung, Auslegung der Brandmelder in den
Bereichen einschl. den zugehörigen Zentralengrößen
mit Leistungsangaben.
- Verteiler-, Aufbau- und Klemmenbelegungspläne
für alle Meldetechnischen Anlagen mit Angabe der
Verteilergrößen, Anzahl der Klemmleisten, Bezeichnung
der einzelnen Klemmen mit Angabe der Kabel- und
Adernnummern für die gesamte Telekommunikations-
und EDV- Verkabelung mit Angabe der Verteilergrößen,
Anzahl der Klemmleisten, Bezeichnung der
einzelnen Klemmen und Anschlussdosen mit Angabe
der Kabel- und Adernnummern.
Sonstige vom AN zu erstellende und unaufgefordert vorzulegende
Unterlagen:
- Prüf- bzw. Zulassungsbescheinigung, bei Anlagen und
Anlagenteilen, die einer Zulassung oder Prüfung
unterliegen.
- Genehmigungs- und Prüfungsanträge bei Anlagen und
Anlagenteilen, die für die Ausführung, Betrieb und
Gebrauch einem behördlich vorgeschriebenen
Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen.
Bauleitung
Der AN erbringt für die einzelnen Gewerke die örtliche Fachbauleitung.
Die Koordination und die Leistungsdokumentation sind dem AG in
regelmäßig stattfindenden Baubesprechungen darzulegen.
Führt der AN Leistungen anhand ungeprüfter Montagepläne durch,
so erfolgt dies in voller Verantwortung des AN.
Die Montagezeichnungen sind vom AN fortlaufend entsprechend
der tatsächlichen Montage zu berichtigen.
Nach Fertigstellung der Gesamtanlage sind vom AN die
endgültigen Revisions- und Bestandspläne anzufertigen.
Die Bestandspläne müssen eine vollständige Wiedergabe der
gesamten vom Anbieter gelieferten Anlagen einschl. der zur Funktion
notwendigen bauseitigen Lieferung bzw. Erstellung in leicht
erkennbarer Form enthalten.
4. Ausführung, Herstellung, Montage
Allgemeines
Die Montage erfolgt nur nach genehmigten Montageunterlagen.
Die Folgen einer eventuellen Nichtbeachtung wird der Auftragnehmer
allein vertreten.
Die Anordnung der Anlagenteile ist so zu wählen, daß eine gute
Zugänglichkeit zu den bedienenden Anlagenteilen, eine leichte
gefahrlose Bedienbarkeit gewährleistet ist und ferner ausreichender
Platz zur Durchführung von Reparaturen und zum Ausbau von
Teilen zur Verfügung steht.
Die Mindestgröße- und Lage von Einbringöffnungen für die
Auswechslung von Anlagenteilen, die bauseits bereits vorgegeben
sind, müssen vom Auftragnehmer geprüft und falls erforderlich
neu angegeben werden.
Reichen die in den Bauplänen ausgewiesenen Räume und
Schächte für die ordnungsgemäße Unterbringung und Installation
der technischen Anlagen nicht aus, so ist der Auftraggeber bzw.
die örtl. Bauleitung hiervon rechtzeitig zu unterrichten.
Zum Schutz der gefährdeten Anlagenteile auf der Baustelle ist
vom Auftragnehmer eine Schutzummantelung während und nach
beendeter Montage anzubringen, die erst unmittelbar vor
Inbetriebnahme vom Auftragnehmer abzunehmen und von der
Baustelle zu entfernen ist.
Vor der Abnahme sind vom AN verursachte Beschädigungen oder
Beschmutzungen der Farbanstriche
wieder herzurichten.
Offene Anlagenteile sind bei jeglicher Montageunterbrechung durch
geeignete Maßnahmen zu verschließen.
Vorkehrungen gegen das Eindringen von Fremdteilen, Schmutz etc.
sind zu treffen.
Die Anlagenteile sind vor dem Eindringen Unbefugter zu sichern.
Der Auftragnehmer muss alle von ihm verlegten Rohrleitungen, Kanäle,
Kabeltrassen, Geräte usw. nach erstellter Montage, jedoch noch vor
Anbringung von Dämmmaterial oder Verkleidung gründlich vom
Bauschmutz reinigen.
Beschädigte Grund- und Rostschutzanstriche sind vor Aufbringung
von Dämmmaterialien oder Verkleidungen zu erneuern.
Später verdeckt liegende Rohre, Kanäle, Kabelpritschen
usw. sind offen zu halten, bis die ent-sprechenden technischen
Prüfungen und Freigabe für die nachfolgenden Gewerke Dritter
erfolgt ist.
Ausnahmen sind nur mit Einwilligung der örtlichen Bauführung
möglich.
Vor der Inbetriebnahme sind durch den Auftragnehmer die
notwendigen Prüfungen nach den geltenden Vorschriften und
Bestimmungen / VDE, Vds, RGA, EVU durchzuführen bzw.
zu veranlassen.
Über die Prüfergebnisse sind vom Auftragnehmer Protokolle
anzufertigen.
Zu den Prüfungen ist der Auftraggeber bzw. dessen
Beauftragter hinzuzuziehen.
Ausrüstung und Installation
Die Befestigung von Anlageteilen an Rohbauelementen
(Stahlbetondecken, Fußböden, Wänden usw.) darf nur mit
zugelassenen Dübeln erfolgen.
Zulassungsbescheinigungen über die für die Montage
vorgesehenen Dübelhauben sind vom Auftragnehmer
unaufgefordert vor Montagebeginn der örtl. Bauleitung
vorzulegen.
Schussbolzen sind nicht zulässig
(Schussapparate dürfen grundsätzlich nicht verwendet
werden).
Soweit der Baukörper aus einer Stahlkonstruktion besteht,
dürfen zur Befestigung ohne Genehmigung des Prüfstatikers
keine Bohrungen oder Schweißungen in bzw. an statisch tragenden
Teilen durchgeführt werden.
In solchen Fällen sind ggf. Aufhängklammern vorzusehen.
Die Verwendung von Gips als Befestigungsmaterial ist
nicht gestattet, mit Ausnahme in Gips-wänden.
Nur mit Nägeln gehaltene Leitungen werden nicht abgenommen.
Alle geschlossen verlegten Leerrohre sind, unabhängig
von der Verwendungsart, mit einem nichtrostenden Zugdraht von
mind. 1,0 mm Durchmesser zu versehen.
Schaltschrank- Klemmen und Verdrahtung
Als Abgangsklemmen sind Schaltanlagen-Reihenklemmen auf
Tragschienen nach DIN 46 277 in kriechstromfester Ausführung
nach T 4, DIN 55 480, zu verwenden.
Jede Seite einer Klemme darf nur mit einer Ader belegt werden.
Klemmen, die auch bei ausgeschaltetem Hauptschalter
unter Spannung stehen, sind besonders zu kennzeichnen.
Für den N- Anschluss sind N-Trennklemmen zu verwenden.
Für den PE-Anschluss (Schutzleiter) sind Schutzleitklemmen
zu verwenden.
Für den GLT- Anschluss sind Prüftrennklemmen, beidseitig
schraubbar, zu verwenden.
N-und PE-Klemmen sind eindeutig zu beschriften.
Leitungen mit verschiedenen Spannungen sind innerhalb
des Schaltschrankes verschiedenfarbig zu installieren und zu
kennzeichnen.
Die Verdrahtung ist mit flexiblem Leitungsmaterial (H 07 V-K)
auszuführen.
Massive Leitungen sind nicht zugelassen.
Alle Klemmen und sämtliche Einbauteile wie Sicherungen,
Sicherungsautomaten, Luftschütze, Relais, Trafos, Regler etc.
sind mit der genauen Schaltplanpositionsbe-zeichnung zu versehen.
Die Schilder sind auf der Montageplatte neben der über
den Geräten anzubringen.
Steckbare Geräte oder Baugruppen sind doppelt zu
beschriften, erstens der Sockel auf der Montageplatte und
zweitens die Steckeinheit selber.
Alle Fronttafelgeräte sind mit gravierten Resopalschildern
zu kennzeichnen, aus denen die genaue Funktion des Gerätes
erkennbar ist.
Reservevorhaltung in Schaltschränken
In allen Schaltschränken und Unterverteilungen sind folgende
Platz- und Leistungsreserven vorzuhalten:
- 30 % Gerätereserve für Erweiterungen von
zusätzlichen Stromkreisen und
Anlagen einschl. Innenverdrahtungen und Klemmen
- 20 % Platzreserve für Erweiterungen von
zusätzlichen Einbaugeräten und
Sicherungen Platzreserve für die zugehörigen Klemmen
5. Revisionsunterlagen
Zur Abnahme sind Vorabzüge der Revisionsunterlagen als Konzepte
mit gültigen Handeintragungen in den Installationsplänen (M 1:50),
und Schemata sowie ein Satz Grundrisspläne (DIN A3) mit allen
Raumbezeichnungen in 1- facher Ausfertigung vorzulegen.
Die endgültigen Revisionsunterlagen sind vom AN 4 Wochen
nach der Abnahme dem AG 3-fach und 3x auf Datenträger (USB-Speicher) zu
übergeben.
Die Unterlagen sind mit allen technischen und funktionellen
Angaben zu versehen und erfassen den Endzustand der
ausgeführten Anlagen nach der Abnahme.
Die Zeichnungen können auf der Basis der Montagezeichnungen
erstellt werden.
Alle Revisionsunterlagen sind in Ordnern einzuheften und mit
einheitlichen Rückenschildern zu bezeichnen.
Die Bezeichnung und Nummerierung der Ordner ist rechtzeitig
mit dem AG abzustimmen.
Die Revisionsunterlagen umfassen im einzelnen:
Datenträger (USB-Speicher)
für alle Planunterlagen, Beschreibungen Datenformat
nach Abstimmung mit dem AG.
Farbpausen
gefaltet und mit Lochverstärkern, abgeheftet in Ordnern,
beschriftet nach Angaben des AG.
Betriebs-, Bedienungs-, und Wartungsanweisungen
geordnet nach Anlagen, Bauteilen usw., in Ordnern
sortiert und beschriftet, nach Angabe des AG.
Schalt- und Übersichtspläne
geordnet nach Anlagen, Verteilungen usw., in Ordnern
abgeheftet, beschriftet und sortiert nach Angaben des AG.
Herstellerverzeichnis
Nachweis aller eingebauten Materialien, Verteiler mit
Einbaugeräten und
Leuchtmittel mit Bezugsquellennachweis
(Name, Adresse und Tel. Nr. des nächstliegenden
Händlers) in Ordnern
abgeheftet,
beschriftet und sortiert nach Angabe des Bauherrn.
Nachweise
für die Auslegung aller Kabel und Leitungen (Zuleitungen)
Isolationsmessprotokolle Protokolle zum Nachweis der
Selektivität und Kurzschlussberechnungen
Nachweis der Kompensation
Abnahmebescheinigung
Bescheinigung der Abnahme durch den TÜV oder / und
Bauordnungsamt, beschriftet und sortiert nach Angabe
des Bauherrn
6. Kalkulationshinweis / Leistungsgrenzen
Die Elektrozuleitung zu den einzelnen Gewerke-
Schaltschränken ist im Leistungs-umfang Gewerk
Elektrotechnik enthalten.
Die interne Verkabelung des jeweiligen Gewerkes und die
Aufschaltung auf die GLT ist wenn im LV nicht separat
ausgewiesen im Leistungsumfang GLT- Technik enthalten.
Die im LV beschriebenen Leistungen sind zu liefern, montieren
und betriebsfertig anzuschließen einschl. allem erforderliche
Zubehör, Befestigungs- und Einbaumaterialien und Inbetriebnahme
auch mit Fremdgewerken.
Hierzu zählen auch Abstimmungsgespräche und Freigaben
mit allen Versorgern, Behörden und dem TÜV, welche zur
Inbetriebnahme der Gesamtbaumaßnahme erforderlich werden.
7. Abnahme
Behördliche und Sachverständigen Abnahmen
Der Auftragnehmer sichert zu, bei Anlagen und Anlagenteilen,
die gemäß den Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien
einem Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen,
das Verfahren termingerecht zu beantragen und einzuleiten.
Dies gilt für die Genehmigung, Abnahmeprüfung sowie den
Nachweis der Einhaltung der Vorschriften, Bestimmungen
und Richtlinien für Ausführung, Betrieb und Gebrauch
solcher Anlagen und Anlagenteile durch:
- Erlaubnis-, Zulassungs- und Aufsichtsbehörden
- Technische Überwachungsorganisation (TÜV)
- Örtlich zuständige Dienststellen für Ver- und
Entsorgung,
- Verband der Sachversicherer (Vds)
Die Einleitung des jeweils vorgeschriebenen Verfahrens
erfolgt durch die vom Auftragnehmer erstellten Genehmigungs-
und Prüfanträge.
Die Gebühren für die vorgeschriebenen Genehmigungen und
Abnahmeprüfungen durch den TÜV, VDS und sonstige
Sicherheitsorganisationen trägt der Auftragnehmer und
sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Förmliche Abnahme nach VOB
Die Leistung ist in jedem Fall förmlich abzunehmen der
AN hat die Abnahme gegebenenfalls auch Teilabnahme,
rechtzeitig schriftlich zu beantragen( § 12) VOB Teil B.
Kein Anlagenteil darf vor Abnahme durch den Bauherrn
bzw. dessen Beauftragten in Betrieb genommen werden.
Für Nichteinhaltung dieser Festlegung und daraus
resultierender Schäden trägt der Verursacher die volle
Verantwortung.
Ebenfalls haftet er für Folgeschäden an anderen Gewerken.
8. Entsorgung / Baureinigung
Der Unternehmer hat die Baustelle täglich zu reinigen,
den Bauschutt in eigenen Containern
zu sammeln und von der Baustelle regelmäßig zu
entfernen und entsorgen zu lassen.
Sämtliche Verpackungsmaterialien sind kostenlos
zurückzunehmen und vom Auftragnehmer zu entsorgen.
Eine Zwischenlagerung oder Entsorgung auf der Baustelle
kann nicht erfolgen.
Bei Nichteinhaltung werden alle anfallenden Kosten dem
Verursacher in Rechnung gestellt.
10. Anerkennung
Der Auftragnehmer erklärt sich mit der Abgabe des
Angebotes ausdrücklich bereit, die im Leistungsverzeichnis
genannten Arbeiten mit allen Nebenleistungen
auszuführen, auch wenn diese in den Zeichnungen oder im
Ausschreibungstext nicht ersichtlich sind.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Mit der Unterschrift wird vereinbart bzw. festgelegt, dass die Mit der Unterschrift wird vereinbart bzw. festgelegt, dass die
vorbeschriebenen Leistungen in den Vertragsbedingungen und in den
technischen Beschreibungen Vertragsbestandteil, und somit in die
Einheitspreise einzukalkulieren sind.
Anerkannt:
......................................................
(Datum) (Stempel und Unterschrift des Bieters)
Mit der Unterschrift wird vereinbart bzw. festgelegt, dass die
01 Hoch- und Mittelspannungsschaltanlagen
01
Hoch- und Mittelspannungsschaltanlagen
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Niederspannungsanlagen
02
Niederspannungsanlagen
02.01 Zähleranlage
02.01
Zähleranlage
02.02 Elektrounterverteilungen Wohnungen
02.02
Elektrounterverteilungen Wohnungen
03 Niederspannungsinstallationsanlagen
03
Niederspannungsinstallationsanlagen
03.01 Verlegesysteme Untergeschoss
03.01
Verlegesysteme Untergeschoss
03.02 Verlegesysteme Allgemein und Außen
03.02
Verlegesysteme Allgemein und Außen
03.03 Installationsgeräte
03.03
Installationsgeräte
03.04 Sprechanlage
03.04
Sprechanlage
03.05 Schalterdosen, Verteilerk.,Decken und Wandauslaßdose
03.05
Schalterdosen, Verteilerk.,Decken und Wandauslaßdose
04 Kabel und Leitungen
04
Kabel und Leitungen
Hinweis: Für die Verlegung von Kabeln und Leitungen auf Schellen
ist ein Schellenabstand von 20 - 25 mal dem
Kabeldurchmesser einzuhalten. Oberhalb von
Zwischendecken ist ein Abstand von 60 - 70 cm möglich.
Bei Aufputzmontage sind Kabel und Leitungen bis
1,8 m über OKFFB mit Kunststoffpanzer- oder
Stahlpanzerrohr zu schützen. In mechanisch gefährdeten
Bereich z.B. Steigetrassenfußpunkte sind zusätzliche
Schutzmaßnahmen wie Antrittbleche vorzusehen.
Der Schellenabstand für stabile Kunststoff- und
Stahlrohre darf nicht größer als max. 1,5 m sein.
Für flexibles Rohr ist der Abstand in Abhängigkeit
von der Flexibilität des Rohres festzulegen.
In Kabelkanälen und auf Kabelbahnen sind alle Kabel
und Leitungen ausgerichtet zu verlegen. Auf waagerechten
Kabelbahnen sind Befestigungen mit PVC-Bandagen
o. ä. im Abstand von 1 m vorzunehmen. Bei senkrechten
Bahnen sind KSV-Schellen mit Gegenwanne (Abstand
ca. 300 mm) zu verwenden.
Bei senkrechten Bahnen sind KSV-Bügelschellen mit
Gegenwanne (Abstand ca. 300 mm) zu verwenden.
Die Kabel und Leitungen sind grundsätzlich in einer
Länge, also ohne Verbindungsmuffen zu verlegen.
Ausnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung der
Bauleitung.
Alle Kabel und Leitungen sind sowohl auf den Rinnen als
auch in Kanälen an Decken oder Wänden, im Doppelboden
oder in der abgehängten Decke ordnungsgemäß
ausgerichtet, nebeneinander, mit gegenseitigem Abstand,
insbesondere bei Leistungskabeln zu verlegen, so daß
eine gute Belüftung gewährleistet ist.
An sämtlichen Raumeintritts- und -austrittsstellen sind
sämtliche Kabel und Leitungen mit Bezeichnungsschildern
Start/Zielpunkt dauerhaft zu kennzeichnen.
Abtrommeln, Ausziehen, Ausmessen der erforderli-
chen Längen, Verlegen der Leitungen und der
Adern, Befestigung des Leitungsendes und der
Adern sowie Lieferung und Anbringen von beschrif-
teten Bezeichnungsstreifen an beiden Leitungs- /
Kabelenden ist sind die Einheitspreise ist sind die
Einheitspreise einzukalkulieren. Bei Geräten ist das
Liefern, Montieren und Anschließen einzukalkulieren.
Sämtliche Klein- und Befestigungsmaterialien sind in
den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Anschlüsse an Verteilungen, Geräten, usw. sowie an
bauseitigen Geräten sind komplett mit den
erforderlichen Kleinteilen wie Kabelschuhen, Iso-Band,
Beschriftungen und Befestigungsmaterial, Nebenarbeiten
wie Absetzen und Biegen der Kabelenden zu errichten.
Anschlüsse von Kabel und Leitungen an Geräten wie
Schalter, Steckvorrichtungen, Leuchten, Abzweigdosen,
Rangierverteiler, Verteilungen, Gewerkeschränke, etc.
sind in die Einheitspreise dieser Geräte, einschl.
allen Nebenleistungen, einzukalkulieren und werden
nicht gesondert vergütet.
Der Verschnitt von Kabeln und Leitungen wird nicht
aufgemessen und vergütet.
Alle Kabel und Leitungen sind mit Leitern aus Kupfer
komplett zu liefern und betriebsfertig zu verlegen und
anzuschließen.
Hinweis:
Verlegung: Kabel und Leitungen Mischverlegung
Verlegung in Steigeschächten, abgehängten Decken, Leichtbauwänden, Kabelbahnen, Rohrverlegung,
Erhöhter Aufwand durch die erschwerte Zugänglichkeit des Steigeschachtes sind bei den Einheitspreisen der Kabel und Leitungen einzukalkulieren. Der Steigeschacht wird nicht komplett geöffnet. Es wird auf jeder Etage jeweils eine Revisionsöffnung hergestellt.
Installation gemäß DIN/VDE 0100-520.
Verlegung:
Kabel und Leitungen Untergeschoss
Kabel und Leitungen Untergeschoss
04.01 Kabel und Leitungen Untergeschoss
04.01
Kabel und Leitungen Untergeschoss
04.02 Kabel und Leitungen Allgemein und Außen
04.02
Kabel und Leitungen Allgemein und Außen
04.03 Kabel und Leitungen Wohnungen
04.03
Kabel und Leitungen Wohnungen
04.04 Potentialausgleich
04.04
Potentialausgleich
05 BK Anlage
05
BK Anlage
05.01 Breitbandkabelanlage
05.01
Breitbandkabelanlage
06 Beleuchtungsanlagen
06
Beleuchtungsanlagen
06.01 Leuchten und Lampen Untergeschoss
06.01
Leuchten und Lampen Untergeschoss
06.02 Leuchten und Lampen Allgemein und Außen
06.02
Leuchten und Lampen Allgemein und Außen
07 Sonstiges zu KG 440
07
Sonstiges zu KG 440
07.01 Brandschutzmaßnahmen
07.01
Brandschutzmaßnahmen
07.02 Schlitz und Durchbrüche
07.02
Schlitz und Durchbrüche
07.03 Dokumentation / Einweisungen
07.03
Dokumentation / Einweisungen
07.04 Stundensätze
07.04
Stundensätze