Elektroarbeiten
Neuhaußstr. 2
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1.) Projektkurzbescheibung 1.) Projektkurzbescheibung Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit insgesamt 4 Wohneinheiten, Der Inhalt dieses Leistungsverzeichnis sind die Arbeiten für Starkstrom, Beleuchtung, Informationstechnik, Das zu bebauende Grundstück befindet sich auf der Straße Neuhausstrasse 2 in Frankfurt am Main. 2.) Hinweis zum Baustellenbetrieb Das Baufeld liegt in einem Wohngebiet. Die Baustellenabläufe sind entsprechend zu koordinieren und eventuelle Erschwernisse zu berücksichtigen. Entsprechende Maßnahmen, Vorkehrungen, Sicherheitseinrichtungen und Rücksichtnahme auf die Nachbarn und Anwohner sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Sämtliche auf dem Baugrundstück angrenzenden Parkplätze, Straßen und Grünflächen sind während der gesamten Bauzeit von Bauschmutz freizuhalten und für den Verkehr zugänglich zu halten. Aus den Baumaßnahmen dürfen keinerlei Einschränkungen für die umliegende Bebauung resultieren. Sämtliche evtl. erforderliche Maßnahmen oder Mehraufwendungen zur Vermeidung von Einschränkungen für die umliegende Nutzung - wie z.B. der Einsatz von besonders geräuscharmen Maschinen und Bautechniken oder ständige Reinigung der angrenzenden Verkehrsflächen für die Benutzer und zur Vermeidung von Verletzungsrisiken - sind Gegenstand der Leistungen des Bieters und eigenverantwortlich von diesem zu erbringen. Das volle Haftungsrisiko für die Verkehrssicherungspflicht der Baustellenbereiche obliegt dem Bieter im Rahmen der vereinbarten Bauleistung. Sämtliche Arbeiten sind generell so auszuführen, dass die zu schützenden bzw. zu erhaltenden Bauteile und/oder Baustoffe nicht zerstört bzw. beschädigt werden. Hiermit evtl. erforderliche Maßnahmen oder Mehraufwendungen sind Gegenstand der Leistungen des Bieters und eigenverantwortlich von diesem zu erbringen. 3.) Hinweis Besichtigung Für die Kalkulation der nachfolgend beschriebenen Leistungen ist es erforderlich, sich vor Ort ein eigenes Bild über die gegebenen örtlichen Verhältnisse und Zufahrtsmöglichkeiten zu machen . Eine Besichtigung des Baugebiets ist jederzeit möglich, bei Fragen zum Projekt wenden Sie sich bitte an den Projektleiter und Vertreter des Bauherrn. Im Auftragsfall werden Nachträge, die aus Unkenntnis der örtlichen Lage und Gegebenheiten resultieren, nicht akzeptiert, dies bezieht sich insbesondere auf die Baustelleneinrichtung- und die gesamte Materiallogistik. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, das er die Örtlichkeiten besichtigt hat.
1.) Projektkurzbescheibung
Besondere Angebots- und Vertragsbedingungen Besondere Angebots- und Vertragsbedingungen Die Leistung des AN umfasst alle notwendigen Maßnahmen zur gebrauchsfertigen und funktionstüchtigen Herstellung der Baumaßnahme. Die rechtzeitige Koordination von Leistungen der Versorger für die Neuverlegung von Leitungstrassen in den öffentlichen Bereichen und die Herstellung der Versorgungsanschlüsse für das Bauvorhaben ist wahrzunehmen. Die Anträge für die Medienver- und -entsorgung sind rechtzeitig vorzubereiten, dem AG zur Unterzeichnung vorzulegen und einzureichen. Sollte der AG diesbezüglich im Vorfeld bereits selbst tätig geworden sein, sind die angemeldeten Anschlusswerte durch den AN im Ergebnis der eigenen Planung auf Gültigkeit zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Basierend auf den übermittelten Unterlagen hat der AN eigenverantwortlich alle erforderlichen Planungsleistungen zu erbringen, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Dies impliziert Änderungswünsche des AG oder der Mieter des Objektes während der Bauphase. Alle Planungs- und Ausführungsleistungen sind unter Berücksichtigung nachstehender Vorschriften in der aktuell gültigen Fassung zu erbringen, wobei die Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rangfolge erhebt: - Landesbauordnung - Vorschriften der Bauaufsichtsbehörde, Auflagen der   Baugenehmigung - Vorschriften der Ver-/Entsorgungsbetriebe - Vorschriften der Feuerwehr bzw. des vorbeugenden   Brandschutzes - Vorschriften des Gewerbeaufsichtsamtes - Vorschriften des Hygiene- /Veterinäramtes - Unfallverhütungsvorschriften - Arbeitsstättenverordnung - Verkaufsstättenverordnung NRW - Verdingungsordnungen VOB, VOL - VDE-Vorschriften - DIN / EN-Normen - VDI Richtlinien - VdS/CEA Richtlinie - Telekommunikationsordnung (TKO) - Energieeinsparverordnung (EnEV) - Brandschutzkonzept, - Schalltechnisches Fachgutachten, - Immissionsschutzrechtliche Stellungnahmen - Schallschutzgutachten - weitere Projektgutachten (z. B. zu Schallemissionen).
Besondere Angebots- und Vertragsbedingungen
Vergütung und Kalkulation Vergütung und Kalkulation Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach den Positionen a. - e. in vorherigem Abschnitt zur vertraglichen Leistung gehören. Dazu gehören auch Insgemeinkosten für Material- und Werkzeugtransport frei Baustelle. Frachtvorlagen und Verpackungen, Fahrtkosten, Auslösung und das Gestellen von Gerüsten sowie Montageleitung und Anträge und Gebühren bei TÜV und Behörden. In die Angebotspreise sind, wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben, alle Stoffe und Zubehörteile einzukalkulieren, die zur Funktion notwendig sind. Die angebotenen Preise sind in "EURO" und als Nettopreise anzugeben. Die Vertragspreise bleiben für die vereinbarten Fertigstellungsfristen unverändert ohne Rücksicht auf Lohnerhöhungen und Materialpreissteigerungen. Preis- steigerungen, die durch Fristüberschreitung des Auftragnehmers entstehen, gehen zu seinen Lasten. Entgegen VOB Teil B, § 2.3. behalten die vertraglichen Einheitspreise auch dann Gültigkeit, wenn die ausgeführten Massen um mehr als 10 v. H. von den ausgeschriebenen abweichen. Werden durch Änderung des Bauentwurfes oder andere Umstände die Grundlagen des Preises für eine im Vertragfestgelegte Leistung geändert, so ist ein neuer Preis zu vereinbaren. Die Vereinbarung wird vor der Ausführung getroffen. Nachtragsangebote für neue oder erweiterte Leistungen müssen auf Grundlage des Hauptangebotes erstellt werden und bedürfen zur Ausführung der schriftlichen Beauftragung durch den Bauherrn. Kalkulationsnachweise sind unaufgefordert beizulegen. Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet. Der Auftragnehmer hat sie auf Verlangen unverzüglich zu beseitigen; sonst geschieht es auf seine Kosten. Die Beschaffung von Bauwasser, Baustrom, sowie die Beseitigung von Abfällen sind Nebenleistungen des Auftragsnehmers, wofür er Kosten und Verantwortung zu tragen hat. Sofern der Bauherr die Bereitstellungs- und Verbrauchskosten veranlasst und die Kosten verauslagt, ist er berechtigt, diese Aufwendungen gegen die Ansprüche des Auftragnehmers anteilig aufzurechnen.
Vergütung und Kalkulation
Die Fertigstellung ist dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Die Die Fertigstellung ist dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Die förmliche Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber oder seinen Beauftragten. Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden. Alle Rohrleitungen, Kanäle etc. sind vor Abnahme zu reinigen. Weiterhin sind alle Schutzfolien zu entfernen. Für die gesamte Dauer der Abnahmen und Prüfungen sind sowie Hilfsmaterialien ohne zusätzliche Berechnung zu stellen. Alle vom AN gelieferten und montierten Geräte und Materialien werden durch den AG und/oder dessen Vertreter förmlich abgenommen. Die förmliche Abnahme und damit die Übernahme der Anlagen erfolgt erst nach Beseitigung aller vorher bekannten Mängel. Der AN ist verpflichtet, für alle nach TPrüfVO abnahmepflichtigen Anlagen Sachverständigenabnahmen durchzuführen. Erst nach mängelfreier Sachver- ständigenabnahme findet die förmliche Abnahme statt. Eine Inbetriebnahme oder frühere Nutzung ersetzt keinesfalls die Abnahme. Der AN stellt sicher dass die förmliche Abnahme, als auch dessen Vorbegehungen und alle Abnahmen mit Sachverständigen nach TPrüfVOdurch fachkundiges Personal begleitet werden (mindestens Fachbauleitung des AN) Die Lieferungen und Leistungen des AN gelten als abgenommen, wenn die Abnahme gemäß Verfahren der Abnahme durchgeführt wurde und dabei folgende Bedingungen erfüllt waren: a) die Gesamtheit der vertraglichen Lieferungen und Leistungen des AN betriebsfertig ist, die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Mängeln behaftet ist; b) die Erfüllung der Garantiewerte durch Messungen nachgewiesen ist und die Anlagen, soweit erforderlich, einreguliert sind; c) die einwandfreie Funktion der Lieferungen und Leistungen durch den AN vorgeführt wurde und die Betriebssicherheit durch den AN gewährleistet wird. Voraussetzung zur Abnahme Der AN wird die Abnahmebereitschaft seiner Lieferungen und Leistungen -unter Nachweis der Voraussetzungen a) bis h) - schriftlich anzeigen und zeitlich mit dem AG und der Bauüberwachung abstimmen. Als Nachweis der Abnahmefähigkeit müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: a) Erklärung, dass seine Lieferungen und Leistungen gemäß des Vertragesabnahmebereit sind; b) Erklärung, dass die vertraglichen Lieferungen und Leistungen des AN insgesamt betriebsfertig erstellt sind; c) Erklärung, dass für alle Anlagen der erfolgreiche Probebetrieb stattgefunden und alle Funktionsprüfungen durchgeführt wurden (Übergabe der Protokolle); d) Erklärung, dass für alle Anlagen die bestimmungsmäßige Inbetriebnahme nach Einregulierung durchgeführt wurde, mit Beleg durch Protokolle; e) Erklärung, dass alle notwendigen Messungen zum Nachweis der vertraglichen Leistungswerte durchgeführt und protokolliert sind, mit Vorlage der Protokolle; f) Vorlage der vollständigen Betriebsbeschreibungen, Bedienungs- und Wartungsanweisungen, Revisionszeichnungen und Schaltschemata etc. g) Erklärung, dass das Bedienpersonal des AG in die bestimmungsgemäße Betriebsführung aller Anlagen eingewiesen wurde; h) Vorlage aller notwendigen behördlichen und Sachverständigen (TÜV, VdS etc.) Abnahmen. Diese müssen erfolgreich abgeschlossen sein. Der AN hat für alle bei der Abnahme erforderlichen Prüfungen und Messungen die erforderlichen Prüfgeräte, Materialien, Werkzeuge und entsprechendes Personal zu stellen. Die Kosten für v.g. Unterlagen sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Ohne Vorlage dieser Unterlagen besteht kein Anspruch auf Abnahme und Zahlung der Schlussrechnung. Alle Schadensfolgen durch verspätete oder unzureichende Vorlage dieser Unterlagen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Kosten für eventl. Nachabnahmen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Verweigerung der Abnahme Weisen die Lieferungen und Leistungen des AN zum Zeitpunkt der Abnahmebegehung in Bezug auf Vollständigkeit, Funktion oder Betriebssicherheit einen wesentlichen Mangel auf, kann der AG die Abnahme verweigern. Auch eine Vielzahl von Mängeln kann insoweit als "wesentlicher Mangel" gewertet werden. Muss eine Abnahme oder Messung wiederholt werden, aus Gründen, die der AN zu vertreten hat, so trägt der AN die dem AG durch die Objektüberwachung dadurch entstehenden Kosten. Wiederholte Begehungen der Objektüberwachung nach Abnahme im Rahmen der Mängelbeseitigung sind für den AN kostenpflichtig. Einweisung von Betriebs- und Wartungspersonal Der Auftragnehmer hat durch seine Fachingenieure dem Betriebs- und Wartungspersonal des AG die Funktion der gelieferten und installierten Anlagen zu erläutern und anhand eines besonderen Programmes die Einweisung vorzunehmen. Das Einweisungsprogramm ist vom Auftragnehmer anzufertigen und dem Bauherrn rechtzeitig (i. d. R. 21 Kalendertage) vor Beginn der Einweisungszeit in geschriebener Form vorzulegen. Die Einweisung muss gründlich durchgeführt werden, damit das Personal in der Lage ist, selbständig Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten zur Aufrechterhaltung des Betriebes ohne fremde Hilfe durchführen zu können. Das Einweisungsprogramm muss folgende Punkte umfassen: - Erklärung und Unterweisung von Funktion und Bedienung von Anlagen und Anlagenteilen - Einweisung in zu treffende Maßnahmen bei Störungsfällen einzelner Anlagenteile undüber deren Behebung - Einweisung in die betriebsmäßig durchzuführenden Wartungs- und Kontrollmaßnahmen in allen zum Leistungs- umfang gehörenden Anlagen - Unterweisung in die einschlägigen Unfallverhütungs- vorschriften im Allgemeinen und im Hinblick auf die zu betreuenden Anlagen. Über die durchgeführte Unterweisung, die während der Inbetriebsetzungszeit bis zum Tage der Übergabe der Anlage zu erfolgen hat, ist dem Auftraggeber eine Niederschrift zu liefern, die vom Nutznießer der Anlagen zu unterzeichnen ist. In der Niederschrift sind alle Punkte der vorgenommenen Einarbeitung zu vermerken. Die Einarbeitung und Einweisung des Betriebspersonals muss durch einen Fachingenieur erfolgen. Die Zeitdauer richtet sich nach den Erfordernissen.
Die Fertigstellung ist dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Die
Ausführungsfristen Ausführungsfristen Die Ausführungsfristen werden beim Abschluss des Vertrages vereinbart. Ist eine solche Vereinbarung nicht erfolgt, so gelten die vom Auftraggeber später bekanntgegebenen Fristen als Vertragsfristen, soweit ihnen der Auftragnehmer nicht binnen 12 Werktagen widerspricht.
Ausführungsfristen
Stundenlohnarbeiten bedürfen eines schriftlichen Auftrages durch den Stundenlohnarbeiten bedürfen eines schriftlichen Auftrages durch den Bauherrn. Andere anfallende Stunden werden nicht vergütet. Diese Arbeiten sind täglich auf Nachweiszetteln in doppelter Ausführung dem Architekten oder dem Fachingenieur vorzulegen. Er erhält eine Ausfertigung. Nur Stunden, in denen wirklich gearbeitet wurde, werden anerkannt, nicht Pausen, Feiertage, Schlechtwetterzeiten usw. Bei ungenügender Arbeitsleistung bleiben Abzüge vorbehalten. Ebenso bleibt vorbehalten die nachträgliche Prüfung, ob die nachgewiesene Leistung in Angebotspositionen enthalten und damit abgegolten ist. Anzugeben sind die Stundensätze für Arbeiten in der Regelzeit: Zeitraum: von ...............Uhr bis .............Uhr Hilfkraft: .................................... €/Std Fachkraft: ................................. €/Std Meister: .................................... €/Std Anzugeben sind die Stundensätze für Arbeiten nach der Regelzeit: Zeitraum: von ................Uhr bis .............Uhr Hilfkraft: .................................... €/Std Fachkraft: ................................. €/Std Meister: .................................... €/Std Anzugeben sind die Stundensätze für Arbeiten am Wochenende: Zeitraum: von .................Uhr bis .............Uhr Hilfkraft: ..................................... €/Std Fachkraft: .................................. €/Std Meister: ..................................... €/Std
Stundenlohnarbeiten bedürfen eines schriftlichen Auftrages durch den
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zur Regelung des Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zur Regelung des Arbeitsschutzes auf der Baustelle geltenden Gesetze, Verordnungen sowie das berufsgenossenschaftliche Vorschriftenwerk zu beachten. Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation (siehe Arbeitsschutzgesetz bzw. EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG) vorzulegen. Entsprechend der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV vom 10.06.98 bzw. EG-Richtlinie 92/57/EWG) ist für die Planung der Ausführung und die Ausführungsphase vom Bauherrn ein Koordinator bestellt. Dieser erstellt den gemäß BaustellV für o.g. Bauvorhaben erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und eine Baustellensicherheitsordnung, koordiniert die Umsetzung der geplanten Schutzmaßnahmen während der Ausführung und veranlasst die ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsverfahren. Die Hinweise des Koordinators zu erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaß- nahmen sind zu berücksichtigen. Die Regelungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und der Baustellensicherheitsordnung sind zu beachten! Widersprüche gegen die aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ergebenden Maßnahmen sind unverzüglich (schriftlich formlos) unter Darstellung einer gleichwertigen Sicherheit gewährleistenden Ersatzmaßnahme anzuzeigen. Vom Auftragnehmer ist ein für den Arbeitsschutz in seinem Bereich Verantwortlicher zu benennen. Dieser ist für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften durch die ihm unterstellten Arbeitskräfte (einschließlich der Arbeitskräfte seiner Subunternehmer, vgl. BGV A 1 § 6, UVV "Grundsätze der Prävention") zuständig. Er steht weiterhin dem Koordinator (nach BaustellV) als Ansprechpartner zur Verfügung, setzt dessen Forderungen nach Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten um und nimmt an den vom Koordinator im Bedarfsfall einberufenen Sicherheitsbesprechungen teil. Für den Verhinderungsfall muss ein Vertreter benannt werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zur Regelung des
Die Anlieferung bei reinen Lieferungen ist dem Bauherrn bzw. der Die Anlieferung bei reinen Lieferungen ist dem Bauherrn bzw. der Bauleitung rechtzeitig durch den Auftragnehmer anzukündigen. Übernahmezeitpunkt und Adresse sind zu vereinbaren. Die Transportgefahr geht zu Lasten des Lieferanten. Ausreichende Haftpflichtversicherung ist die Auftrags- voraussetzung. Deckungszusage und -summe sind für die ganze Bauzeit nachzuweisen. Eine Weitergabe der beauftragten Leistung ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Ausgenommen sind jedoch Teilleistungen, für die der Betrieb des Auftrag- nehmers nicht eingerichtet ist. Die Weitergabe ist dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Auftragnehmers bleiben unberührt. Schutz benachbarter Anlagen Benachbarte Anlagen und Bauwerke sind grundsätzlich gegen Beschädigung und Einwirkung durch den Baustellenbetrieb, wie Bodenaushub, Fahrverkehr, Lagerung und dergleichen zu schützen. Hierzu gehört auch der Schutz gegen Überflutung bei Wasserhaltung und gegen Rückstau bei Niederschlägen. Folgende Leistungen sind außerdem im Leistungsumfang des AN enthalten: Tägliches Reinigen auf der Baustelle Arbeits- und Lagerbereich. Eigene abschließbare Schuttcontainer. Kosten für Förder- und Hebezeuge aller Art zur Einbringung von Anlagenteilen ins Gebäude bis hin zu den jeweiligen Aufstellungsorten Nachprüfung der Qualität von Medien aus Nebengewerken, die zum Betrieb der vom Auftragnehmer zu erstellenden Leistungen notwendig sind, Ergänzende Abstimmungen mit den Genehmigungsrelevanten Behörden Ergänzende Abstimmungen mit den Versorgungsunternehmen. Beseitigung aller, durch den AN verursachten, Schutt- und Verpackungsmaterialien, Materialresten usw., einschl. Abtransport und ordnungsgemäßer Endlagerung bzw. Vernichtung. Keine "wilde Parkerei" auf der Baustraße oder im Baustellenbereich. Parken nur mit Zustimmung der Bau- leitung. Bautagebuch: Führung eines Bautagebuches ist Pflicht. Die Tagesberichte sind täglich zu erstellen und wöchentlich der örtlichen Bauleitung vorzulegen. Einstemmen aller Kreuzungspunkte H/ S/ E im Bodenbereich unter Berücksichtigung der Mindestbetondeckung und des erforderlichen Fußbodenaufbaus incl. Säubern und Schuttbeseitigung. Kleinere Stemmarbeiten, wie zum Erstellen von Anschlussleitungen oder Nachstemmen vorhandener Durchbrüche Schachtfreigabe: Der AN meldet die vollständige Fertigstellung der Schachtinstallation in schriftlicher Form dem AG frei und lädt rechtzeitig vor Schließen der Schächte zur Inaugenscheinnahme der Schachtinstallation ein. Der AN erstellt zudem eine Checkliste/ Fotodokumentation der Schachtmontagen. In Bereichen mit einer Dämmung an der Decke, müssen die Befestigungen mit Spezialdübel bzw. mit Abstandshalter ausgeführt werden! Bei der Installation ist besondere Rücksicht auf die vorhandene Dämmung zu nehmen. Eventuelle Beschädigungen werden auf Kosten des AN beseitigt. Dem AN obliegt die Koordinationspflicht der Trassenverläufe zwischen den Gewerken, der Gebäudekonstruktion und eventueller Mietereinbauten. Die vorgegeben lichten Mindest- raumhöhen gem. den übergebenenen Baubeschreibungen dürfen nicht unterschritten werden. Nachweis und Prüfung Der AN hat die Einhaltung der angegebenen akustischen Grenzwerte sowie der  technischen Parameter als Mindestanforderung zu gewähren und außerdem  durch Messung zu belegen. Um die Erfüllung der Schallschutzanforderungen sowie der Brandschutzanforderungen gem. DIN 4102 sicherzustellen sind vom AN Untersuchungen bzw. Gutachten über die ausgeführten Arbeiten von anerkannten Sachverständigen durchzuführen. Die mängelfreien Protokolle sind vor der Abnahme dem AG, oder dessen Erfüllungsgehilfen zu übergeben. Die entsprechenden Kosten trägt der AN.
Die Anlieferung bei reinen Lieferungen ist dem Bauherrn bzw. der
Hinweise zum Brandschutz/Funktionserhalt Hinweise zum Brandschutz/Funktionserhalt Hinsichtlich des Brandschutzes wird insbesondere hingewiesen auf das Brandschutzkonzept, das nach folgenden Richtlinien erstellt wird: - brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen - brandschutztechnische Anforderungen an   Lüftungsanlagen - Brandschutzgutachten - DIN 4102. Leitungsanlagen mit Funktionserhalt sind als zertifizierte Konstruktionen auszuführen. Die bauaufsichtlichen Zulassungsbescheide sind spätestens mit Vorlage der Werkstatt- und Montageplanung beim AG zur Kenntnisnahme vorzulegen und später in den Revisionsunterlagen zu dokumentieren. Leitungstrassen durch Bauteile mit erhöhter Feuerwider- standsdauer sind grundsätzlich mit bauaufsichtlich zertifizierten Durchführungen auszustatten. Die bau- aufsichtlichen Zertifizierungsunterlagen der gewählten Produkte sind spätestens mit Vorlage der Werkstatt- und Montageplanung einzureichen und später in den Revisionsunterlagen zu dokumentieren. Auf die gemeinsame Nutzung von Durchbrüchen durch brandschutztechnisch qualifizierte Bauteile für unter- schiedliche Trassen (z. B. Lüftungsleitungen, wasser- führende Leitungen und Elektrokabel) ist zu verzichten, es sei denn, dass zugelassene Kombischottsysteme zum Einsatz kommen. Im Rahmen der Montageplanung sind die notwendigen Trassenabstande der einzelnen Medien so zu berücksichtigen, dass der Einbau zertifizierter Schottungssysteme möglich wird. Beim Einbau von Brand- schutzklappen der Lüftungstechnik sind insbesondere die Herstellerrichtlinien und Vorgaben zum Wandeinbau zu beachten. Bei Durchführungen von Elektroleitungen ist auf die max. zulässigen Bündelpressen zu achten.
Hinweise zum Brandschutz/Funktionserhalt
Ausführungsunterlagen/ Montagepläne/ Brandschutz- unterlagen/ Ausführungsunterlagen/ Montagepläne/ Brandschutz- unterlagen/ Revisionsunterlagen Die Ausführungspläne werden dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Planlieferung erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Die Pläne sind vom Auftragnehmer unentgeldlich zu Montageplänen zu ergänzen. Planinhalte, Maße, Dimensionen und Leistungsverzeichnisse sind vom Auftragnehmer zu prüfen; auf Unstimmigkeiten oder zu befürchtende Mängel und Bedenken hat er das Büro IBS schriftlich hinzuweisen. Die Anerkennung der Auftragnehmerpläne durch den Auftraggeber befreit den Auftragnehmer nicht von der vollen Gewährleistung für seine Leistungen. Mindestens 14 Tage vor Beginn der Ausführung sind dem Auftraggeber folgende Unterlagen in 1-facher Ausfertigung farbig geplottet sowie einfach auf USB Stick als *.dwg- Format vorzulegen und in den Datenraum ThinkProject hochzuladen: a. Montagepläne Grundrisse im Maßstab 1:50 (Zentralen und Knotenpunkte nach Aufforderung in einem größeren Maßstab) Alle Anlagenteile sind maßstäblich darzustellen und mit Bezugsmaßen zum Baukörper zu bemaßen. Die Montagepläne sind auf Grundlage der Planungsunterlagen des Auftraggebers und somit des beauftragen Planers zu erstellen. In den Montageplänen sind die Rohrleitungen vermaßt einzutragen. b. alle zur Ausführung erforderlichen Berechnungen, nach den Berechnungsgrundlagen des Planers, wie z.B.: Rohrnetzberechnung Trinkwasser Berechnung des Zirkulationswassernetzes. c. Strang- und Schaltschemen Planinhalte, Maße, Dimensionen und Leistungsbeschreibungen sind vom Auftragnehmer zu prüfen. Auf Unstimmigkeiten oder zu befürchtende Mängel und Bedenken hat er das Büro IBS schriftlich hinzuweisen. Die Anerkennung der Auftragnehmerpläne durch den Auftraggeber befreit den Auftragnehmer nicht von der vollen Gewährleistung für seine Leistungen. Freigabe von Planunterlagen Der AN hat einen Terminplan zum Ablauf der Montageplanung und Ausführung zu erstellen und vorzulegen. Soweit die Pläne die Installationen bzw. Ausstattungen in vermieteten Bereichen betreffen, ist im Vorfeld die Freigabe des Mieters einzuholen und durch dessen Unterschrift auf den Unterlagen zu dokumentieren. Pläne, Schemata, etc. sind zur Sicherstellung einer guten Lesbarkeit farbig anzulegen. Dabei sind alle zur Beurteilung der Unterlagen notwendigen Informationen bereitzustellen. Dies betrifft neben Berechnung- unterlagen beispielsweise auch Detailabstimmungen mit Mietern, welche zu protokollieren und dem AG zur Kenntnis zu geben sind. Die Planfortschreibung hat der AN durch Indizierung und Änderungstabellen mit stichpunktartiger Nennung der Anpassungen auf den jeweiligen Unterlagen zu dokumentieren. Sollte die Montageplanung mangelhaft sein und wiederholt zu Freigabe vorgelegt werden müssen, ist an das Büro IBS für die wiederholte Bearbeitung eine Aufwandsentschädigung durch den AN zu entrichten. Unterlagen zur Brandschutzabnahme: Durch den Auftragnehmer sind vor Brandschutzabnahme mit den Sachverständigen bzw. Brandschützer folgende Unterlagen zu übergeben: - Fachbauleitererklärung - Übereinstimmungserklärungen für jedes eingebaut   System (Brandschutzdurchführung, etc.) - Prüfzeugnisse für jedes brandschutztechnisch wirksam   eingebaute System - Einbauvorschriften für jedes Eingebaute System mit   Fotodokumentation der tats. ausgeführten Brandschutz-   durchführung. In Form eines Schottkatasters mit   Darstellung der Brandschutzdurchführungen in   Grundriss und Bezeichnung der Fotos entsprechend    hinsichtlich der Zugehörigkeit. - Planungsunterlagen ( Grundrisse ) indem jede Position   der eingebauten Systeme eingetragen ist. Hierzu ist   auf den Planungsunterlagen eine entsprechende Legende   mit Angabe der Art, Prüfzeugnisnummer etc. anzugeben. Revisionspläne: Als Bestandspläne sind vom Auftragnehmer zu fertigen gem. den zusätzlichen technischen Vorbemerkungen - Grundrissinstallationszeichnungen M 1:50 - Übersichtsschaltbilder bzw. Blockschaltbilder - Strangschemata - Funktionsschaltbilder - Aufstellplan - Anlagenbeschreibung - Bedienungsanweisungen - Fehlerbehebungsliste - Tabelle mit Wartungsintervallen bzw. Wartungsaufwand - Geräte- und Ersatzteillisten mit Liefernachweis - Leistungsmessprotokolle - Druck- bzw. Spülprotokolle - Einweisungsprotokolle des Bedienungspersonals - Gebrauchsabnahme - Fachbauleiterbescheinigungen In die Grundrisspläne und Strangschemen sind für elektrisch berührte Teile die Datenpunktnummer der Gebäudeleittechnik einzutragen. Die Eintragungen müssen in Abstimmung mit dem Auftragnehmer MSR-Technik erfolgen. Des Weiteren sind alle Einstellwerte an Armaturen und Geräte nach Einregulierung der Anlagen einzutragen. Bestandspläne sind 3-fach, in Ordnern sortiert zusammenzustellen und zu übergeben. Zusätzlich zur genannten Dokumentation in Papierform muss die Übergabe der kompletten Revisionsunterlagen in digitaler Form und in deutscher Sprache erfolgen. Der Auftragnehmer hat mit Vorlage der Schlussrechnung dem Auftraggeber digitale Bestandsunterlagen zu übergeben. Pläne/ CAD-Dateien (DWG/ DXF) und im PDF-Format. Die Revisionspläne müssen neben den CAD-Formaten im Format PDF übergeben werden. Sie müssen über den Acrobat-Reader lesbar und navigierbar sein. Die Pläne müssen aus dem Format PDF druckbar/ plottbar sein. CAD-Formate (DXF, DWG) müssen inklusive der festgelegten PPT-, PCP-, CFG-, und CTB- Dateien (Stiftzuweisungen, Referenzen) sowie der Plot-Funktionen maßstabgetreu im Vektorformat unter Beibehaltung der Strichstärken und Strichfarben übergeben werden. Textdokumente / Berechnungen /Protokolle im PDF-Format Textdokumente, wie Systembeschreibungen, Montage und Bedienungs- und Wartungsanleitungen, Materiallisten, Protokolle, Anlagenbilder usw. müssen als PDF-Format aufbereitet und übergeben werden. Dabei sind die Funktionen, Volltextrecherchierbarkeit, Standardnavigation-Rücksprung zum Inhaltsverzeichnis. Wartungsangebot - Für die Wartungsarbeiten ist mit den Revisions- unterlagen ein Prüfbuch entsprechend den Forderungen der DIN - Normen und VDI-Richtlinien zu erstellen übergeben. Dies ist jedoch bereits 4 Wochen vor Übergabe auszuführen. - Herstellerunterlagen mit Inhaltsverzeichnis, Prospekte, Anlagenbeschreibungen, Bedienungs- und Wartungsanweisungen und - soweit erforderlich Ersatzteilaufstellung und Revisionszeichnungen. Eine Fabrikatsliste ist gemäß dem neuesten Stand der Ausführung vorzulegen. Schaltbilder der Anlagentechnik in der Zentrale: Mehrfarbige Tafel in dauerhafter Ausführung hinter Kunststoff eingeschweißt mit Leichtmetallrücken und -Rahmen, sowie mit Befestigungsmaterial, oder als gleichwertige Ausführung in Resopal- oder mehr- schichtigem Kunststoff, geprägt, zur Anbringung als Wand- oder Standmontage in Zentralen. Format / Größe:bis DIN A 0 Der Plan und die Beschriftung (mit Legende) müssen Anlagen über Funktion, alle wichtigen Anlagendaten, Leistungen, Volumenströme, Temperaturen,  Typen- bezeichnungen, Dimensionen, Schaltungen, Soll-Werte, Messstellen, Kontrolleinrichtungen, Überwachungs- funktionen und die Betriebsmittelkennzeichnung enthalten, desgl. Fließrichtungspfeile an Leitungen. Vor der Herstellung des Schaltbildes ist der Bauleitung ein entsprechender 1:1 Plan zur Genehmigung einzureichen. Alle vor beschriebenen Paus- und Kopierkosten der Prüfläufe und Planverteilung sind durch den AN  zu berücksichtigen. Die Freigabe der Schlussrechnung erfolgt erst nach vollständiger Vorlage der o.g. Unterlagen. Darüber hinaus sind vom Tag der Abnahme Zählerprotokolle inkl. Zählerstruktur ("Zählerbaum") für alle Messeinrichtungen in den Revisionunterlagen mit folgenden Angaben beizufügen: -    Versorgungsbereich -    Einbauort -    Zählertyp -    Zählernummer -    Zählerstand -    Zähleradresse -    Wandlerfaktoren.
Ausführungsunterlagen/ Montagepläne/ Brandschutz- unterlagen/
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Gewerke der Kostengruppe 440 + 450 Geltungsbereich Die ZTV gelten zusätzlich zu den Bestimmungen der VOB/C DIN 18 299. Alle in diesen ZTV oder in weiteren gewerkespezifischen ZTV genannten Vorschriften und Regelwerken gehören zum Leistungsumfang des AN. Die einzelnen Leistungen sind in die Einheitspreise des AN einzukalkulieren und werden Vertragsbestandteil. Folgende Kurzbezeichnungen werden verwendet: AG  -       Auftraggeber AN      -       Auftragnehmer IB   -  Ingenieurbüro 1. Besondere Leistungen Folgende Leistungen sind besondere Leistungen und gehen über die VOB Teil C hinaus, sind als separate Positionen ausgeschreiben und werden Vertragsbestandteil. -  Erstellung der kompletten Montage- und Revisionsunterlagen -  Erstellung aller Antrags- und Genehmigungsunterlagen bei den zuständigen Behörden, soweit diese nicht vom AG erbracht werden. -  Kosten für durchzuführende Abnahmen durch TÜV, VDS, Gutachter, sowie die erforderlichen Prüfungen . -  Auf Wunsch des AG durchzuführende Bemusterung -  Einweisen des Bedienungspersonals. -  Koordination und Absprache mit den örtlichen Behörden. -  Eigenverantwortliche Qualitätskontrolle der zur Verwendung vorgesehenen Betriebsmittel. -  Überprüfung und Einhaltung der Schutzmaßnahmen gemäß VDE. -  Leistungsmessungen einschließlich hierfür zu erstellender Protokolle. -  Inbetriebnahme, Betreiben und Überwachen der Anlagen für die Einregulierung, Probebetrieb, -  Erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der AN selbst zu beschaffen. -  Die Beschaffung diebstahlsicherer und verschließbarer Räume ist Sache des AN. -  Nachstemmen von Schlitz- und Durchbrüchen jeder Art sowie Bohrungen für Befestigungen. Wird durch die Bauleitung die Räumung der Lager- und Arbeitsräume angeordnet, so ist dem unverzüglich nachzukommen. 2.  Grundlagen Dem AN werden zur Erstellung der Montagepläne sowie zur Berechnung und endgültigen Dimensionierung die Ausführungsspläne des IB, auf Datenträger bzw. per Datenfernübertragung zur Verfügung gestellt. Auf der Grundlage dieser vorgenannten Unterlagen und der Leistungsbeschreibung erstellt der AN die komplette Montageplanung gemäß  VOB mit allen zur Ausführung erforderlichen Berechnungen und Dimensionierungen. Die Kosten sind in das Gesamtangebot einzurechnen. Die Zeichnungen und Unterlagen des AN sind in einer solchen Ausführlichkeit zu erstellen, dass der AG die vom AN beabsichtigte Ausführung zweifelsfrei erkennen kann. Für die Erstellung der Montageunterlagen sind zu berücksichtigen: -  Die Leistungsbeschreibung -   Die zur Ausführung freigegebenen Architekten- und Statikpläne -  Die Abstimmung der Anlagenteile hinsichtlich der Betriebssicherheit, Funktionstüchtigkeit, und Wirtschaftlichkeit. -  Die Koordination mit sämtlichen am Bau beteiligten Gewerken; -  Bestimmungen der örtlichen Ver- und Entsorgungsunternehmen. -   VDS-Richtlinien sowie alle einschlägigen Regeln der Technik -   VDE-,VDEW-,  DIN- Normen und EN- Richtlinien -   TAB des zuständigen EVU -   ELT- Bau Verordnung -   Leitungsanlagen- Richtlinie LAR -  Unfallverhütungsvorschriften -  Auflagen des TÜV und des Gewerbeaufsichtsamtes Befähigungsnachweis Der Anbieter muss mit der Angebotsabgabe nachweisen, dass er Anlagen in der vorliegenden Konzeption und in dem geforderten Umfang bereits in gleichartigen Bauvorhaben ausgeführt hat (kurze Beschreibung der Objekte, Ausführungsjahr, Bausumme sowie Referenz). Genügt dem Bauherrn der Nachweis der Leistungsfähigkeit des Bieters nicht, so ist er berechtigt, das Angebot nicht zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die Einsatzmöglichkeit von Planungs- und Montagepersonal in Bezug auf die Festlegung der Auftragsabwicklung im Terminplan. Beschreibung der Einzelleistungen Der Auftraggeber behält sich eine Besichtigung der einzubauenden Aggregate, Materialien und Geräte beim Auftragnehmer bzw. auf dessen Prüfstand vor, gegebenenfalls werden vom Auftraggeber Fabrikate und damit Qualitätsstandards vorgeschrieben. Mit den in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben über Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und Ablauf bis zu der fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, als beschrieben. Es sind nur normgerechte und aus gängigen, laufenden Herstellungsprogrammen stammende Bauelemente zu verwenden, die noch mindestens 10 Jahre nach Schlussabnahme der haustechnischen Anlagen erhältlich sind. Ausschreibungsart und Kennzeichen im Leistungsverzeichnis Alle fehlenden technischen Daten sowie Fabrikat- und Typenangaben müssen vom Anbieter ausgefüllt werden. Die Stellen sind mit .............*.gekennzeichnet. Die vorgegebenen Fabrikats- und Typenangaben wurden mit dem Bauherrn vor Ausschreibung abgestimmt und sind unbedingt bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Dem Angebot sind ausführliche Beschreibungen und Spezifikationen der jeweiligen Anlagen und Geräte beizufügen. Bemusterung / Montagemuster Vor Bestellung, von in Nutzräumen sichtbaren Teilen, ist unbedingt Rücksprache mit dem Auftraggeber erforderlich. Auf Anforderung müssen Anlagenteile von der Bestellung, Herstellung und Montage zur Bemusterung zur Verfügung gestellt werden. Diese Anlagenteile werden vom Auftraggeber bestimmt und dem Auftragnehmer bekannt gegeben. Mustermontagen sind, wenn sie der Auftraggeber verlangt, für den Auftraggeber zu erstellen. Nach Besichtigung und Freigabe durch den Auftraggeber wird die Mustermontage für die festgelegten Bereiche Grundlage der Ausführung. 3.  Planungsunterlagen zur Montage und Ausführung der Leistungen Die Ausführungsplanung wird über den Planserver des Auftraggebers bereitgestellt. Die Aktualität der Pläne ist mittels QR-Codes auf den Plänen überprüfbar. Übergabe und Vorlage der Unterlagen: Generell erfolgt die Montage nur nach vom AG zur Montage freigegebenen mit Freigabevermerk versehenen Zeichnungen. Folgen aus der Nichtbeachtung dieser Festlegung hat der AN selbst zu vertreten. Die Vorlage sämtlicher Unterlagen erfolgt 3- fach nach Gewerken getrennt und in Farbe zusätzlich sind die Planunterlagen auf dem Planserver einzustellen. 1 Exemplar mit Prüfvermerk AN 2 Exemplare AG -  Die Lieferung der Unterlagen ist entsprechen den Terminvereinbarungen einzuhalten. -  Die für die komplette Erstellung der Unterlagen notwendigen Klärungen sind vom Auftragnehmer von den Beteiligten zu erwirken. -  Grundsätzlich sind Änderungen gegenüber den Ausführungszeichnungen nur mit vorheriger Zustimmung der Bauleitung möglich. Die kompletten Unterlagen sind bis spätestens drei Wochen vor Montagebeginn zur Prüfung einzureichen. -  Installationszeichnungen (Maßstab 1:50) Elektroinstallation, Beleuchtung und Meldetechnik mit Eintragungen aller Stromkreise für elektrotechnische Verbraucher, Liniennummern für die meldetechnischen Anlagen, Lage und Dimensionierung aller Kabeltrassen und Kanäle. Abgestimmte Höhenlagen der Trassen Installationsgeräte, Einbaumaße und Deckenausschnitte für alle Deckeneinbauten. -  Detailzeichnungen über Konstruktion und den Aufbau sowie Ansichtspläne für alle MS- und NS- Verteiler mit Eintragungen aller technischen Werte Abmessungen und Konstruktionsmerkmale. -  Übersichts- und Steigeleitungspläne aller elektrotechnischen Anlagen als Übersichtsplan mit Darstellung aller Zentralen, und Verteiler Geschoß- oder bereichsweise einschl. aller Verteilernummern, welche deckungsgleich mit den Installationsplänen sind. - Blockschaltbilder aller meldetechnischen Anlagen als Übersichtsplan mit Darstellung aller Zentralen, Verteiler und Melder geschoss- oder bereichsweise einschl. Liniennummern, welche deckungsgleich mit den Installationsplänen sind. - Dimensionierung aller Kabel und Leitungen in den Blockschaltbildern. Je Anlage sind die Melder in den Plänen einzeln darzustellen mit genauer Bezeichnung der Linie (Bus) und des einzelnen Melders. -  Aufbau-, Übersichts- und Stromlaufpläne für alle NS- Unterverteilungen mit Angabe der Verteilergrößen, Anzahl der Klemmleisten, Bezeichnung der einzelnen Klemmen mit Angabe der Kabel- und Adernnummern. -  Berechnungen für die Auslegung aller Kabel und Leitungen, (Zuleitungen) Selektivitätsberechnungen, Kurzschlussberechnungen, Nachweis der Kompensation, Beleuchtungsberechnungen, Auslegung aller Kabel und Leitungen der Telekommunikation und EDV- Übertragung, Auslegung der Brandmelder in den Bereichen einschl. den zugehörigen Zentralengrößen mit Leistungsangaben. -  Verteiler-, Aufbau- und Klemmenbelegungspläne für alle Meldetechnischen Anlagen mit Angabe der Verteilergrößen, Anzahl der Klemmleisten, Bezeichnung der einzelnen Klemmen mit Angabe der Kabel- und Adernnummern für die gesamte Telekommunikations- und EDV- Verkabelung mit Angabe der Verteilergrößen, Anzahl der Klemmleisten, Bezeichnung der einzelnen Klemmen und Anschlussdosen mit Angabe der Kabel- und Adernnummern. Sonstige vom AN zu erstellende und unaufgefordert vorzulegende Unterlagen: - Prüf- bzw. Zulassungsbescheinigung, bei Anlagen und Anlagenteilen, die einer Zulassung oder Prüfung unterliegen. - Genehmigungs- und Prüfungsanträge bei Anlagen und Anlagenteilen, die für die Ausführung, Betrieb und Gebrauch einem behördlich vorgeschriebenen Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen. Bauleitung Der AN erbringt für die einzelnen Gewerke die örtliche Fachbauleitung. Die Koordination und die Leistungsdokumentation sind dem AG in regelmäßig stattfindenden Baubesprechungen darzulegen. Führt der AN Leistungen anhand ungeprüfter Montagepläne durch, so erfolgt dies in voller Verantwortung des AN. Die Montagezeichnungen sind vom AN fortlaufend entsprechend der tatsächlichen Montage zu berichtigen. Nach Fertigstellung der Gesamtanlage sind vom AN die endgültigen Revisions- und Bestandspläne anzufertigen. Die Bestandspläne müssen eine vollständige Wiedergabe der gesamten vom Anbieter gelieferten Anlagen einschl. der zur Funktion notwendigen bauseitigen Lieferung bzw. Erstellung in leicht erkennbarer Form enthalten. 4. Ausführung, Herstellung, Montage Allgemeines Die Montage erfolgt nur nach genehmigten Montageunterlagen. Die Folgen einer eventuellen Nichtbeachtung wird der Auftragnehmer allein vertreten. Die Anordnung der Anlagenteile ist so zu wählen, daß eine gute Zugänglichkeit zu den bedienenden Anlagenteilen, eine leichte gefahrlose Bedienbarkeit gewährleistet ist und ferner ausreichender Platz zur Durchführung von Reparaturen und zum Ausbau von Teilen zur Verfügung steht. Die Mindestgröße- und Lage von Einbringöffnungen für die Auswechslung von Anlagenteilen, die bauseits bereits vorgegeben sind, müssen vom Auftragnehmer geprüft und falls erforderlich neu angegeben werden. Reichen die in den Bauplänen ausgewiesenen Räume und Schächte für die ordnungsgemäße Unterbringung und Installation der technischen Anlagen nicht aus, so ist der Auftraggeber bzw. die örtl. Bauleitung hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Zum Schutz der gefährdeten Anlagenteile auf der Baustelle ist vom Auftragnehmer eine Schutzummantelung während und nach beendeter Montage anzubringen, die erst unmittelbar vor Inbetriebnahme vom Auftragnehmer abzunehmen und von der Baustelle zu entfernen ist. Vor der Abnahme sind vom AN verursachte Beschädigungen oder Beschmutzungen der Farbanstriche wieder herzurichten. Offene Anlagenteile sind bei jeglicher Montageunterbrechung durch geeignete Maßnahmen zu verschließen. Vorkehrungen gegen das Eindringen von Fremdteilen, Schmutz etc. sind zu treffen. Die Anlagenteile sind vor dem Eindringen Unbefugter zu sichern. Der Auftragnehmer muss alle von ihm verlegten Rohrleitungen, Kanäle, Kabeltrassen, Geräte usw. nach erstellter Montage, jedoch noch vor Anbringung von Dämmmaterial oder Verkleidung gründlich vom Bauschmutz reinigen. Beschädigte Grund- und Rostschutzanstriche sind vor Aufbringung von Dämmmaterialien oder Verkleidungen zu erneuern. Später verdeckt liegende Rohre, Kanäle, Kabelpritschen usw. sind offen zu halten, bis die ent-sprechenden technischen Prüfungen und Freigabe für die nachfolgenden Gewerke Dritter erfolgt ist. Ausnahmen sind nur mit Einwilligung der örtlichen Bauführung möglich. Vor der Inbetriebnahme sind durch den Auftragnehmer die notwendigen Prüfungen nach den geltenden Vorschriften und Bestimmungen / VDE, Vds, RGA, EVU durchzuführen bzw. zu veranlassen. Über die Prüfergebnisse sind vom Auftragnehmer Protokolle anzufertigen. Zu den Prüfungen ist der Auftraggeber bzw. dessen Beauftragter hinzuzuziehen. Ausrüstung und Installation Die Befestigung von Anlageteilen an Rohbauelementen (Stahlbetondecken, Fußböden, Wänden usw.) darf nur mit zugelassenen Dübeln erfolgen. Zulassungsbescheinigungen über die für die Montage vorgesehenen Dübelhauben sind vom Auftragnehmer unaufgefordert vor Montagebeginn der örtl. Bauleitung vorzulegen. Schussbolzen sind nicht zulässig (Schussapparate dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden). Soweit der Baukörper aus einer Stahlkonstruktion besteht, dürfen zur Befestigung ohne Genehmigung des Prüfstatikers keine Bohrungen oder Schweißungen in bzw. an statisch tragenden Teilen durchgeführt werden. In solchen Fällen sind ggf. Aufhängklammern vorzusehen. Die Verwendung von Gips als Befestigungsmaterial ist nicht gestattet, mit Ausnahme in Gips-wänden. Nur mit Nägeln gehaltene Leitungen werden nicht abgenommen. Alle geschlossen verlegten Leerrohre sind, unabhängig von der Verwendungsart, mit einem nichtrostenden Zugdraht von mind. 1,0 mm Durchmesser zu versehen. Schaltschrank- Klemmen und Verdrahtung Als Abgangsklemmen sind Schaltanlagen-Reihenklemmen auf Tragschienen nach DIN 46 277 in kriechstromfester Ausführung nach T 4, DIN 55 480, zu verwenden. Jede Seite einer Klemme darf nur mit einer Ader belegt werden. Klemmen, die auch bei ausgeschaltetem Hauptschalter unter Spannung stehen, sind besonders zu kennzeichnen. Für den N- Anschluss sind N-Trennklemmen zu verwenden. Für den PE-Anschluss (Schutzleiter) sind Schutzleitklemmen zu verwenden. Für den GLT- Anschluss sind Prüftrennklemmen, beidseitig schraubbar, zu verwenden. N-und PE-Klemmen sind eindeutig zu beschriften. Leitungen mit verschiedenen Spannungen sind innerhalb des Schaltschrankes verschiedenfarbig zu installieren und zu kennzeichnen. Die Verdrahtung ist mit flexiblem Leitungsmaterial (H 07 V-K) auszuführen. Massive Leitungen sind nicht zugelassen. Alle Klemmen und sämtliche Einbauteile wie Sicherungen, Sicherungsautomaten, Luftschütze, Relais, Trafos, Regler etc. sind mit der genauen Schaltplanpositionsbe-zeichnung zu versehen. Die Schilder sind auf der Montageplatte neben der über den Geräten anzubringen. Steckbare Geräte oder Baugruppen sind doppelt zu beschriften, erstens der Sockel auf der Montageplatte und zweitens die Steckeinheit selber. Alle Fronttafelgeräte sind mit gravierten Resopalschildern zu kennzeichnen, aus denen die genaue Funktion des Gerätes erkennbar ist. Reservevorhaltung in Schaltschränken In allen Schaltschränken und Unterverteilungen sind folgende Platz- und Leistungsreserven vorzuhalten: -  30 % Gerätereserve für Erweiterungen von zusätzlichen Stromkreisen und Anlagen einschl. Innenverdrahtungen und Klemmen -  20 % Platzreserve für Erweiterungen von zusätzlichen Einbaugeräten und Sicherungen Platzreserve für die zugehörigen Klemmen 5. Revisionsunterlagen Zur Abnahme sind Vorabzüge der Revisionsunterlagen als Konzepte mit gültigen Handeintragungen in den Installationsplänen (M 1:50), und Schemata sowie ein Satz Grundrisspläne (DIN A3) mit allen Raumbezeichnungen in 1- facher Ausfertigung vorzulegen. Die endgültigen Revisionsunterlagen sind vom AN 4 Wochen nach der Abnahme dem AG 3-fach und 3x auf Datenträger (USB-Speicher) zu übergeben. Die Unterlagen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben zu versehen und erfassen den Endzustand der ausgeführten Anlagen nach der Abnahme. Die Zeichnungen können auf der Basis der Montagezeichnungen erstellt werden. Alle Revisionsunterlagen sind in Ordnern einzuheften und mit einheitlichen Rückenschildern zu bezeichnen. Die Bezeichnung und Nummerierung der Ordner ist rechtzeitig mit dem AG abzustimmen. Die Revisionsunterlagen umfassen im einzelnen: Datenträger (USB-Speicher) für alle Planunterlagen, Beschreibungen Datenformat nach Abstimmung mit dem AG. Farbpausen gefaltet und mit Lochverstärkern, abgeheftet in Ordnern, beschriftet nach Angaben des AG. Betriebs-, Bedienungs-, und Wartungsanweisungen geordnet nach Anlagen, Bauteilen usw., in Ordnern sortiert und beschriftet, nach Angabe des AG. Schalt- und Übersichtspläne geordnet nach Anlagen, Verteilungen usw., in Ordnern abgeheftet, beschriftet und sortiert nach Angaben des AG. Herstellerverzeichnis Nachweis aller eingebauten Materialien, Verteiler mit Einbaugeräten und Leuchtmittel mit Bezugsquellennachweis (Name, Adresse und Tel. Nr. des nächstliegenden Händlers) in Ordnern abgeheftet, beschriftet und sortiert nach Angabe des Bauherrn. Nachweise für die Auslegung aller Kabel und Leitungen (Zuleitungen) Isolationsmessprotokolle Protokolle zum Nachweis der Selektivität und Kurzschlussberechnungen Nachweis der Kompensation Abnahmebescheinigung Bescheinigung der Abnahme durch den TÜV oder / und Bauordnungsamt, beschriftet und sortiert nach Angabe des Bauherrn 6.   Kalkulationshinweis / Leistungsgrenzen Die Elektrozuleitung zu den einzelnen Gewerke- Schaltschränken ist im Leistungs-umfang Gewerk Elektrotechnik enthalten. Die interne Verkabelung des jeweiligen Gewerkes und die Aufschaltung auf die GLT ist wenn im LV nicht separat ausgewiesen im Leistungsumfang GLT- Technik enthalten. Die im LV beschriebenen Leistungen sind zu liefern, montieren und betriebsfertig anzuschließen einschl. allem erforderliche Zubehör, Befestigungs- und Einbaumaterialien und Inbetriebnahme auch mit Fremdgewerken. Hierzu zählen auch Abstimmungsgespräche und Freigaben mit allen Versorgern, Behörden und dem TÜV, welche zur Inbetriebnahme der Gesamtbaumaßnahme erforderlich werden. 7. Abnahme Behördliche und Sachverständigen Abnahmen Der Auftragnehmer sichert zu, bei Anlagen und Anlagenteilen, die gemäß den Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien einem Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen, das Verfahren termingerecht zu beantragen und einzuleiten. Dies gilt für die Genehmigung, Abnahmeprüfung sowie den Nachweis der Einhaltung der Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien für Ausführung, Betrieb und Gebrauch solcher Anlagen und Anlagenteile durch: -  Erlaubnis-, Zulassungs- und Aufsichtsbehörden -  Technische Überwachungsorganisation (TÜV) -  Örtlich zuständige Dienststellen für Ver- und Entsorgung, -  Verband der Sachversicherer (Vds) Die Einleitung des jeweils vorgeschriebenen Verfahrens erfolgt durch die vom Auftragnehmer erstellten Genehmigungs- und Prüfanträge. Die Gebühren für die vorgeschriebenen Genehmigungen und Abnahmeprüfungen durch den TÜV, VDS und sonstige Sicherheitsorganisationen trägt der Auftragnehmer und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Förmliche Abnahme nach VOB Die Leistung ist in jedem Fall förmlich abzunehmen der AN hat die Abnahme gegebenenfalls auch Teilabnahme, rechtzeitig schriftlich zu beantragen( § 12) VOB Teil B. Kein Anlagenteil darf vor Abnahme durch den Bauherrn bzw. dessen Beauftragten in Betrieb genommen werden. Für Nichteinhaltung dieser Festlegung und daraus resultierender Schäden trägt der Verursacher die volle Verantwortung. Ebenfalls haftet er für Folgeschäden an anderen Gewerken. 8. Entsorgung / Baureinigung Der Unternehmer hat die Baustelle täglich zu reinigen, den Bauschutt in eigenen Containern zu sammeln und von der Baustelle regelmäßig zu entfernen und entsorgen zu lassen. Sämtliche Verpackungsmaterialien sind kostenlos zurückzunehmen und vom Auftragnehmer zu entsorgen. Eine Zwischenlagerung oder Entsorgung auf der Baustelle kann nicht erfolgen. Bei Nichteinhaltung werden alle anfallenden Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt. 10. Anerkennung Der Auftragnehmer erklärt sich mit der Abgabe des Angebotes ausdrücklich bereit, die im Leistungsverzeichnis genannten Arbeiten mit allen Nebenleistungen auszuführen, auch wenn diese in den Zeichnungen oder im Ausschreibungstext nicht ersichtlich sind.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Mit der Unterschrift wird vereinbart bzw. festgelegt, dass die Mit der Unterschrift wird vereinbart bzw. festgelegt, dass die vorbeschriebenen Leistungen in den Vertragsbedingungen und in den technischen Beschreibungen Vertragsbestandteil, und somit in die Einheitspreise einzukalkulieren sind. Anerkannt: ...................................................... (Datum) (Stempel und Unterschrift des Bieters)
Mit der Unterschrift wird vereinbart bzw. festgelegt, dass die
01 Hoch- und Mittelspannungsschaltanlagen
01
Hoch- und Mittelspannungsschaltanlagen
01.01 Baustelleneinrichtung
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Baustelleneinrichtung
02 Niederspannungsanlagen
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Niederspannungsanlagen
02.01 Zähleranlage
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Zähleranlage
02.02 Elektrounterverteilungen Wohnungen
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Elektrounterverteilungen Wohnungen
03 Niederspannungsinstallationsanlagen
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Niederspannungsinstallationsanlagen
03.01 Verlegesysteme Untergeschoss
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Verlegesysteme Untergeschoss
03.02 Verlegesysteme Allgemein und Außen
03.02
Verlegesysteme Allgemein und Außen
03.03 Installationsgeräte
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Installationsgeräte
03.04 Sprechanlage
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Sprechanlage
03.05 Schalterdosen, Verteilerk.,Decken und Wandauslaßdose
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Schalterdosen, Verteilerk.,Decken und Wandauslaßdose
04 Kabel und Leitungen
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Kabel und Leitungen
Hinweis: Für die Verlegung von Kabeln und Leitungen auf Schellen ist ein Schellenabstand von 20 - 25 mal dem Kabeldurchmesser einzuhalten. Oberhalb von Zwischendecken ist ein Abstand von 60 - 70 cm möglich. Bei Aufputzmontage sind Kabel und Leitungen bis 1,8 m über OKFFB mit Kunststoffpanzer- oder Stahlpanzerrohr zu schützen. In mechanisch gefährdeten Bereich z.B. Steigetrassenfußpunkte sind zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Antrittbleche vorzusehen. Der Schellenabstand für stabile Kunststoff- und Stahlrohre darf nicht größer als max. 1,5 m sein. Für flexibles Rohr ist der Abstand in Abhängigkeit von der Flexibilität des Rohres festzulegen. In Kabelkanälen und auf Kabelbahnen sind alle Kabel und Leitungen ausgerichtet zu verlegen. Auf waagerechten Kabelbahnen sind Befestigungen mit PVC-Bandagen o. ä. im Abstand von 1 m vorzunehmen. Bei senkrechten Bahnen sind KSV-Schellen mit Gegenwanne (Abstand ca. 300 mm) zu verwenden. Bei senkrechten Bahnen sind KSV-Bügelschellen mit Gegenwanne (Abstand ca. 300 mm) zu verwenden. Die Kabel und Leitungen sind grundsätzlich in einer Länge, also ohne Verbindungsmuffen zu verlegen. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung der Bauleitung. Alle Kabel und Leitungen sind sowohl auf den Rinnen als auch in Kanälen an Decken oder Wänden, im Doppelboden oder in der abgehängten Decke ordnungsgemäß ausgerichtet, nebeneinander, mit gegenseitigem Abstand, insbesondere bei Leistungskabeln zu verlegen, so daß eine gute Belüftung gewährleistet ist. An sämtlichen Raumeintritts- und -austrittsstellen sind sämtliche Kabel und Leitungen mit Bezeichnungsschildern Start/Zielpunkt dauerhaft zu kennzeichnen. Abtrommeln, Ausziehen, Ausmessen der erforderli- chen Längen, Verlegen der Leitungen und der Adern, Befestigung des Leitungsendes und der Adern sowie Lieferung und Anbringen von beschrif- teten Bezeichnungsstreifen an beiden Leitungs- / Kabelenden ist sind die Einheitspreise ist sind die Einheitspreise einzukalkulieren. Bei Geräten ist das Liefern, Montieren und Anschließen einzukalkulieren. Sämtliche Klein- und Befestigungsmaterialien sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Anschlüsse an Verteilungen, Geräten, usw. sowie an bauseitigen Geräten sind komplett mit den erforderlichen Kleinteilen wie Kabelschuhen, Iso-Band, Beschriftungen und Befestigungsmaterial, Nebenarbeiten wie Absetzen und Biegen der Kabelenden zu errichten. Anschlüsse von Kabel und Leitungen an Geräten wie Schalter, Steckvorrichtungen, Leuchten, Abzweigdosen, Rangierverteiler, Verteilungen, Gewerkeschränke, etc. sind in die Einheitspreise dieser Geräte, einschl. allen Nebenleistungen, einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Der Verschnitt von Kabeln und Leitungen wird nicht aufgemessen und vergütet. Alle Kabel und Leitungen sind mit Leitern aus Kupfer komplett zu liefern und betriebsfertig zu verlegen und anzuschließen.
Hinweis:
Verlegung: Kabel und Leitungen Mischverlegung Verlegung in Steigeschächten, abgehängten Decken, Leichtbauwänden, Kabelbahnen, Rohrverlegung, Erhöhter Aufwand durch die erschwerte Zugänglichkeit des Steigeschachtes sind bei den Einheitspreisen der Kabel und Leitungen einzukalkulieren. Der Steigeschacht wird nicht komplett geöffnet. Es wird auf jeder Etage jeweils eine Revisionsöffnung hergestellt. Installation gemäß DIN/VDE 0100-520.
Verlegung:
Kabel und Leitungen Untergeschoss
Kabel und Leitungen Untergeschoss
04.01 Kabel und Leitungen Untergeschoss
04.01
Kabel und Leitungen Untergeschoss
04.02 Kabel und Leitungen Allgemein und Außen
04.02
Kabel und Leitungen Allgemein und Außen
04.03 Kabel und Leitungen Wohnungen
04.03
Kabel und Leitungen Wohnungen
04.04 Potentialausgleich
04.04
Potentialausgleich
05 BK Anlage
05
BK Anlage
05.01 Breitbandkabelanlage
05.01
Breitbandkabelanlage
06 Beleuchtungsanlagen
06
Beleuchtungsanlagen
06.01 Leuchten und Lampen Untergeschoss
06.01
Leuchten und Lampen Untergeschoss
06.02 Leuchten und Lampen Allgemein und Außen
06.02
Leuchten und Lampen Allgemein und Außen
07 Sonstiges zu KG 440
07
Sonstiges zu KG 440
07.01 Brandschutzmaßnahmen
07.01
Brandschutzmaßnahmen
07.02 Schlitz und Durchbrüche
07.02
Schlitz und Durchbrüche
07.03 Dokumentation / Einweisungen
07.03
Dokumentation / Einweisungen
07.04 Stundensätze
07.04
Stundensätze