Erdbau- und Entwässerungsarbeiten
Meurer
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Auftrags LV Erdbauarbeiten / Entw ä sserungsarbeiten Bauvorhaben: Meurer Talhofstr. 12 82205 Gilching 1545 Ausf ü hrungszeitraum: 01.09.2026 - 30.09.2026,                                                               sowie nach Abruf durch den Bauleiter. Angebotsabgabe bis zum: 23.07.2026                                        sp ä ter eingehende Angebote k ö nnen nicht mehr ber ü cksichtigt werden. Zuschlagfrist Ende: 03.08.2026 Die Bauleitung erfolgt ü ber die Niederlassung Dachau, zus ä ndiger Bauleiter ist: Herr S. Grieger  Tel.: 0172 2094695 F ü r Fragen wenden Sie sich bitte an: Matthias Wand Massivhaus GmbH J.Geiger 0152 25774062 j.geiger@wand-massivhaus.de Mit freundlichen Gr üß en J.Geiger Angebots- und Auftragsbe- A. Alle Festlegungen in diesem dingungen Leistungsverzeichnis gehen den Bedingungen der VOB (unter A. 3. und A.4.) vor und werden zum Bestandteil des abzuschlie ß enden Bauvertrages. A. 1. die umseitigen "Besonderen Vertragsbedingungen" des Leistungsverzeichnisses A. 2. die "Zus ä tzlichen Technischen Vorschriften" des Leistungsverzeichnisses A. 3. die "Allgemeinen Vertragsbedingungen" f ü r die Ausf ü hrung von Bauleistungen VOB/B, DIN 1961 in der bei Angebotsabgabe g ü ltigen Fassung A. 4. die "Allgemeinen Technischen Vorschriften" f ü r Bauleistungen VOB Teil C: neueste Fassung A. 5. die beim Generalunternehmer vorliegenden Pl ä ne sowie vorgelegte Material- und Ausf ü hrungsmuster A. 6. die einschl ä gigen DIN-Vorschriften - neueste Fassung - f ü r die zu liefernden und zu verarbeitenden Stoffe und deren Zul ä ssigkeit nach den jeweiligen Erfordernissen A. 7. die einschl ä gigen VDE-Vorschriften und Ausf ü hrungsregeln. zu beachten und einzuhalten B Unfallverh ü tungsvorschriften, Bauarbeiterschutzbestimmungen, Ger ü stordnung, Vorschriften der Aufsichtsbeh ö rden, baurechtliche Bestimmungen, Feuer-, Gewerbe-, Verkehrs- und Gesundheits sind: polizeiverordnungen, ö rtliche Vorschriften, Vorschriften des Bau- und Nachbarrechts, technische Bedingungen der Strom-, Gas- und Wasserlieferwerke sowie des Telegrafenbauamtes, der Stadtwerke und Verkehrsbetriebe Weitere Vertragsbestandteile – Angebots- und Vertragsbedingungen f ü r Bauleistungen und -lieferungen 1. Vertragsbestandteile und 4.5 Bautageb ü cher hat der Vertragsgrundlagen, g ü ltig Auftragnehmer auf Anforderung bei zu f ü hren und davon etwaigen Widerspr ü chen in dem Fachplaner t ä glich folgender Reihenfolge: Durchschriften zu ü bergeben. Die Berichte m ü ssen 1.1 der Bauvertrag mit den alle Angaben enthalten, die f vorgenommenen Eintragungen; Ä ü r die Bauausf ü hrung und nderungen Abrechnung von und Nebenabrede sollen aus Bedeutung sind, insbesondere Beweisgr ü nden schriftlich ü ber Behinderungen. erfolgen 1.2 die hier vorliegenden 4.6 Muster und Proben von allen Angebots- und Werkstoffen und Vertragsbedingungen Einrichtungsgegenst ä nden 1.3 die Leistungsbeschreibung, sind auf Anforderung sowie die ihr zugrunde rechtzeitig dem Fachplaner liegenden Zeichnungen zur Genehmigung 1.4 etwaige "Zus ä tzliche unentgeltlich vorzulegen. Vom Vertragsbedingungen" Auftraggeber genehmigte Proben oder Muster 1.5 etwaige `Zus ä tzliche sind zur Abnahme vorzuhalten. Technische Vertragsbedingungen" 1.6 VOB Teil C: "Allgemeine 4.7 Pr ü fung : Erforderliche Technische Baustoffpr ü fungen hat der Vertragsbedingungen f ü r Auftragnehmer auch ohne Bauleistungen" in der bei besondere Anweisung auf seine Vertragsabschlu ß g ü ltigen Kosten durch staatlich Fassung anerkannte 1.7 VOB Teil B: "Allgemeine Pr ü fstellen durchf ü hren Vertragsbedingungen f ü r die zu lassen, wobei die Ausf ü hrung von Entscheidung der Pr ü fstelle f ü r Bauleistungen" ihn verbindlich ist. Er darf nur Baustoffe und -verfahren anwenden, f ü r die 1.8 das BGB, insbesondere die eine ordnungsgem äß e Bestimmungen ü ber den Zulassung vorliegt. Werkvertrag 1.9 etwaige Allgemeine Gesch ä 4.8 Der Einsatz von ftsbedingungen des Subunternehmern Auftragnehmers (Nachunternehmer) bedarf der werden nicht schriftlichen Genehmigung des Vertragsbestandteil und zwar Auftraggebers. auch dann nicht, wenn der Auftragnehmer in sp ä teren 5.-7. Siehe §§ 5 - 11 VOB/B. Schreiben auf sie hinweist. 2. Verg ü tung 8. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jegliche Ä nderungen, 2.1 Auftragserweiterungen und - ä die Auswirkungen auf die nderungen, insbesondere zus ä erteilte tzliche Freistellungsbescheinigung gem. §§ 48 ff. und im Vertrag nicht EstG haben k ö nnen, vorgesehene Leistungen, mitzuteilen. Wird die werden nur verg ü tet, Freistellungsbescheinigung wenn der Auftragnehmer vor widerrufen, kann der der Ausf ü hrung die Auftraggeber den Vertrag aus Mehrkosten angek ü ndigt wichtigem Grund ohne und diese Leistungen anbietet Einhaltung einer Frist k ü und wenn der Auftraggeber ndigen. Im Ü brigen gilt § dann den VOB/B. Auftragnehmer ausdr ü cklich 9. - 11. Siehe §§ 9 – 11 VOB/B. beauftragt. Dies gilt auch f ü r nicht mit dem Vertragsgegenstand in 12. Abnahme, M ä ngelr ü ge : Zusammenhang stehenden Hierf ü r gilt § 12 VOB/B mit Leistungen. Ein folgender Ma ß gabe: Mehrverg ü tungsanspruch kann 12.1 Verlangt der Auftragnehmer jedoch geltend gemacht die f ö rmliche Abnahme, hat werden, wenn die der Auftraggeber vom Auftraggeber getroffenen sie binnen 12 Werktagen nach Erweiterungen bzw. Ä Fertigstellung der nderungen  ganz Gesamtleistung offensichtlich zu Mehrkosten vorzunehmen, soweit nichts f ü hren m ü ssen. anderes vereinbart wird. Der Auftraggeber 2.2 Auftragsminderung : Der kann jedoch die Abnahme so Auftrag kann dem Umfang nach lange verweigern, wie die vermindert Leistung werden. Einzelne Positionen k wesentliche M ä ngel aufweist. ö nnen entfallen. § 2 Nr. 3 VOB/B gilt unber ü hrt. 2.3 Auf Mengen ü berschreitungen 12.2 Ist die Leistung fertig gegen ü ber der gestellt und hat der Leistungsbeschreibung Auftraggeber die Leistung in (Leistungsverzeichnis) hat Benutzung genommen, so gilt der Auftragnehmer vor der die Abnahme nach Ablauf von Ausf ü hrung 12 Werktagen nachhaltig hinzuweisen. nach Beginn der Benutzung als stillschweigend erfolgt, es sei denn, der 2.4 Vertragspreise bleiben unver Auftraggeber erkl ä rt ausdr ä ndert ohne R ü cksicht auf ü cklich, dass er die Abnahme bis zur Beseitigung Lohnerh ö hungen oder bestimmter wesentlicher M ä Materialpreissteigerungen. ngel ablehnt, oder es sei denn, dass er diese 2.5 Wird ausdr ü cklich eine bereits anl ä sslich einer Lohn- oder vorhergehenden schriftlichen Stoffpreisgleitklausel M ä ngelr ü ge vereinbart, so ist der Auftragnehmer vorsorglich abgelehnt hatte. verpflichtet, die Lohn- bzw. Materialpreis ä nderung sp ä testens binnen zwei 12.3 Erfolgt eine stillschweigende Wochen nach Eintreten der Ä Abnahme nach vorstehender nderung anzuzeigen. Bestimmung, 2.6 Giftm ü ll und Problemm ü ll, sind Vorbehalte wegen die bei seiner bekannter M ä ngel oder wegen Vertragsleistung anfallen, Vertragsstrafen vom hat der Auftragnehmer auf Auftraggeber innerhalb der jeden Fall auf eigene Kosten genannten 12 Werktage geltend ordnungsgem äß zu machen, zu entsorgen. sofern sie nicht schon vorher vorsorglich schriftlich angemeldet wurden. 2.7 Die Angebots- und 12.4 Technische Abnahmen durch den Vertragspreise gelten f ü r Architekten, Sonderfachplaner die fertige Leistung oder bzw. Lieferung frei sonstigen Dritten sowie ö Bau-/Verwendungsstelle ffentlich-rechtliche Abnahmen einschlie ß lich Abladen, durch Beh ö rden Verpackung und Entsorgung des stellen keine rechtsgesch ä Verpackungsmaterials. ftliche Abnahme dar. Zu dieser ist ausschlie ß lich 3. Ausf ü hrungsunterlagen. Es der Auftraggeber berechtigt. gilt § 3 VOB/B mit folgender Ma ß gabe: 3.1 Ausf ü hrungspl ä ne m ü ssen 13. Gew ä hrleistung und Verj ä den Freigabevermerk des hrung : Es gilt § 13 VOB/13, Fachplaners sofern im Vertrag tragen. Sie sind f ü r den nicht ausdr ü cklich etwas Auftragnehmer verbindlich. anderes vereinbart wurde. Planinhalte, Ma ß e, Dimensionen und 14. Abrechnung : Die Leistungsverzeichnisse sind Schlussrechnung ist vierfach vom Auftragnehmer zu mit allen erforderlichen pr ü fen; auf Unstimmigkeiten Unterlagen zur Pr ü fung an oder zu bef ü rchtende M ä den mit der Pr ü fung der ngel und/oder Bedenken Schlussrechnung hat er den Auftraggeber Beauftragten und einfach an unverz ü glich und den Auftraggeber einzureichen. schriftlich hinzuweisen. Dem Fachplaner ist eine Abschrift Projektnummer und zu ü bermitteln. Vertragsdatum, sowie Planlieferungen erfolgen erhaltene Abschlagszahlungen entsprechend dem sind aufzuf ü hren. Im Ü Baufortschritt. brigen gilt § 14 VOB/B. 3.2 Unterlagen ü ber technische 15. Stundenlohnarbeiten werden Anlagen, Installationen o. nur verg ü tet, wenn sie ä., die der (gem. Ziffer 2.1 Auftragnehmer nicht selbst dieses Vertrages) ausdr ü erstellt hat, sondern von cklich vom Auftraggeber Herstellerseite angeordnet worden sind. unentgeltlich erlangt hat, Im Ü brigen gilt § 15 VOB/B. sind sp ä testens bei Abnahme unentgeltlich dem Auftraggeber zu ü 16. Zahlungen. Es gilt § 16 bergeben. VOB/13 mit folgender Ma ß gabe: R ü ckforderungen 3.3 Dem Auftragnehmer ist es aus Ü berzahlung ( §§ 812 ff. untersagt, ihm im Rahmen der BGB) kann der Auftraggeber Erf ü llung seiner stellen. Der Leistungspflicht ü bergebene Auftraggeber ist insoweit Pl ä ne, Zeichnungen und berechtigt, die Berechnungen Auftragnehmerrechnung auch anderweitig zu verwenden, zu nach der Bezahlung durch eine verwerten oder zu ver ä ndern. Pr ü finstanz nachpr ü fen zu lassen. Im 4. Ausf ü hrung. Soweit im Ü brigen gilt § 16 VOB/B Vertrag nicht ausdr ü cklich einschl. § 16 Nr. 3 VOB/B etwas anderes ver- betreffend einbart ist, gilt § 4 VOB/B Schlusszahlung. mit folgender Ma ß gabe: 4.1 Schadens- und Unfallverh ü 17. Sicherheitsleistung. Es gilt tung : Der Auftragnehmer hat § 17 VOB/B. f ü r seine Leistungen alle 18. Sonstige rechtliche Sicherheitsvorkehrungen zu Regelungen. Es gilt § 18 treffen, um Personen- und VOB/B. Ferner gilt: Sachschaden abzuwenden. Vor, 18.1 Das Aufma ß erfolgt gemeinsam w ä hrend und nach der Arbeit durch den Fachplaner zusammen sowie mit dem in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer. Verdeckte Auftragnehmer von sich aus f Teile sind rechtzeitig auf zu ü r alle messen. Die Schadensverh ü tungsma ß Messurkunde ist durch den nahmen zu sorgen, wie Auftragnehmer auf seine Abschrankungen, Kosten leicht pr ü fbar Beleuchtung, Gel ä nder, gem äß den Angebotspositionen Fangger ü ste, Absteifungen, zu erstellen. Warntafeln, Brandverh ü tung, 18.2 Forderungsabtretungen sind Sturmsicherung aller Gegenst unzul ä ssig. ä nde, Vorschriftsm äß igkeit von elektrischen Ger ä ten, 18.3 F ü r Arbeitsgemeinschaften Leitungen usw. M ä ngel an gilt: Die Mitglieder der der Baustelle, auch an Arbeitsgemeinschaft Ger ä ten, Ger ü sten usw. haben beim Angebots- bzw. anderer Auftragnehmer hat der Vertragsabschluss eine Benutzer zu Mitgliedsfirma beanstanden. Der federf ü hrend schriftlich zu Auftragnehmercstellt den allen Rechtshandlungen mit Auftraggeber ausdr ü cklich Wirkung f ü r und frei von Schadensersatzanspr ü gegen die Arbeitsgemeinschaft chen, die er im Zusammenhang zu bevollm ä chtigen. Der mit seinen Auftraggeber kann Leistungen oder Lieferungen aus wichtigem Grund bis zum zu vertreten hat. Ablauf der Gew ä hrleistungsfrist von der 4.2 Schutz seiner ausgef ü hrten Arbeitsgemeinschaft die Leistungen auch gegen Bestimmung einer anderen Wasser-, Frost-, federf ü hrenden Firma Sturm- und Wintersch ä den verlangen. Alle Mitglieder sowie gegen Besch ä digung, der Arbeitsgemeinschaft Korrosion und haften gesamtschuldnerisch. Verschmutzung obliegt dem 18.4 Die Anlieferung bei reinen Auftragnehmer ohne Aufpreis Lieferungen ist dem bis zur Auftraggeber bzw. Abnahme. Ebenso obliegt ihm Fachplaner rechtzeitig anzuk ohne Aufpreis Entfernung von ü ndigen. Ü bernahmezeitpunkt Schnee und -adresse und Eis, soweit f ü r seine sind zu vereinbaren. Die Leistungen n ö tig. Transportgefahr geht zu Lasten des Lieferanten. 4.3 Leitungen im Erdreich und in 18.5 Ausreichende Bauteilen hat der Haftpflichtversicherung ist Auftragnehmer zu die Auftragsvoraussetzung. beachten und zu sch ü tzen, Deckungszusagen und -summe bevor er dort Arbeiten sind f ü r die ganze Bauzeit vornimmt. nachzuweisen. 4.4 Ein Polier oder Vorarbeiter 18.6 Gerichtsstand : Es gilt der des AN, der fachlich und pers Gerichtsstand des Sitzes ö nlich geeignet und deutschsprachig des Auftraggebers als ist, muss w ä hrend vereinbart. dergesamten Arbeitszeit anwesend sein. Er darf nur abgezogen werden, wenn mit dem bauf ü hrenden Bauleiter des AG eine 18.7 Rechtsunwirksamkeit von Vereinbarung ü ber eine Vertragsteilen ber ü hrt die geeignete Ersatzperson ü brigen nicht. erfolgt ist. Auf Anforderung hat der Auftragnehmer einen Fachbauleiter nach den jeweils geltenden ö ffentlich-rechtlichen Bestimmungen einzusetzen, sofern im Vertrag vereinbart. Recyclingverpflichtung/Bauschu ttentsorgung Im Rahmen der Umweltzertifizierung unseres Unternehmens haben wir uns verpflichtet, k ü nftig alle recycelbaren Baustoffe einer umweltgerechten Verwertung zuzuf ü hren. Dies betrifft insbesondere S ä mtliche Kartonagen, (Pack-)Papiere, Einwegpaletten etc. S ä mtliche Verpackungsstoffe und F ü llstoffe (z. B. Folien, Styroporchips, Luftpolsterfolien etc.) S ä mtliche D ä mmstoffe und D ä mmstoffreste S ä mtliche Kunststoffteile, Kunststoffrohre und Ä hnliches Es gilt somit als vereinbart, dass der AN diese Stoffe selbst entsorgen und der Industrieentsprechend der g ü ltigen R ü cknahmeverpflichtungen wieder zuf ü hren. Der Auftragnehmer hat von seinen Arbeiten herr ü hrende Verunreinigungen (Abf ä lle, Verpackungsmaterialien, Schutt, Schmutz und dergleichen) ohne besondere Aufforderungen des Auftraggebers am Ende jedes Arbeitstages, jedoch sp ä testens jede Woche bis Freitagmittag, 12.00Uhr zu beseitigen, das hei ß t, zu sammeln, abzufahren und fachgerecht zu entsorgen. Nach dem w ö chentlichen Einsatz, jedoch sp ä testens Freitags, ist die Baustelle besenrein und frei von Verunreinigungen (z. B. Putz-, M ö rtel-, Stein-, Ziegel- und Betonresten etc) zu verlassen. Container zur Entsorgung aller o. g. Materialien werden vom Auftraggeber nicht gestellt. F ü r ordnungsgem äß e Trennung und den Abtransport dieser Stoffe ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich. Sind Verunreinigungen vom AN innerhalb dieser Vertragsfrist nicht beseitigt, ist der Auftraggeber berechtigt, dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zu setzen und im Falle des fruchtlosen Verstreichens dieser Nachricht die Verunreinigungen selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Die nachgewiesenen Kosten hierf ü r tr ä gt der AN. Eine Entsorgungspauschale wird nicht mehr erhoben. Eigene Werbetafeln oder Hinweisschilder des Auftragnehmers auf der Baustelle sind untersagt und werden ggf. auf Kosten des Nachunternehmers entsorgt
Auftrags LV Erdbauarbeiten / Entw ä sserungsarbeiten
Bei dem Leistungsumfang und Mengen der folgenden Gründungsvarianten wurde von einem Bei dem Leistungsumfang und Mengen der folgenden Gr ü ndungsvarianten wurde von einem  ebenem Baugrund mit  20 - 30 cm starken Oberboden sowie darunter befindlichen tragf ä higem Baugrund der Bodenklasse 2 - 5 ausgegangen. F ü r die Planung, Kalkulation und Abrechnung von Erdarbeiten jedweder Art werden die anstehenden Sedimente und Gesteine nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen f ü r Bauleistungen (ATV) in der Vergabe- und Vertragsordnung f ü r Bauleistungen (VOB) nach Bodenklassen eingeteilt. F ü r Erd- und Felsarbeiten gem äß ATV DIN 18300 gelten die in dieser DIN enthaltenen Bodenklasseneinstufungen. Bodenklasse 1: Oberboden Bodenklasse 2: Flie ß ende Bodenarten Bodenklasse 3: Leicht l ö sbare Bodenarten Bodenklasse 4: Mittelschwer l ö sbare Bodenarten Bodenklasse 5: Schwer l ö sbare Bodenarten Bodenklasse 6: Leicht l ö sbarer Fels und vergleichbare Bodenarten Bodenklasse 7: Schwer l ö sbarer Fels Zur Abrechnung der Aushubmengen sowie Transport und Entsorgungsmassen nach Aufma ß kommen die Mengen des gewachsenen Bodens, gemessen am ausgehobenen Rauminhalt der Fundamente oder Baugrube. F ü r die Entsorgten Erdmassen und Stoffe sind mit dem Aufma ß die Entsorgungsnachweise mit Wiegescheine der Kippstellen nachzuweisen.
Bei dem Leistungsumfang und Mengen der folgenden Gründungsvarianten wurde von einem
Die angebotenen Einheitspreise gelten für für alle Baustellen der Die angebotenen Einheitspreise gelten f ü r f ü r alle Baustellen der Matthias Wand Massivhaus GmbH      und      Wand Wohnbau GmbH mit Sitz in 99084 Erfurt, Anger 23. Die Baustellen befinden sich in den Lankreisen: - Pfaffenhofen a.d.Ilm - Freising - Erding - Dachau - F ü rstenfeldbruck - M ü nchen - Starnberg - Ebersberg - Rosenheim -Landsberg am Lech und angrenzend sowie Stadt M ü nchen. Bitte Landkreise f ü r die keine Ausf ü hrung angeboten wird streichen.
Die angebotenen Einheitspreise gelten für für alle Baustellen der
Die Erdarbeiten sind gemäß DIN 18300 sowie die Entwässerungs- Kanalarbeiten gemäß DIN Die Erdarbeiten sind gem äß DIN 18300 sowie die Entw ä sserungs- Kanalarbeiten gem äß  DIN 18306 auszuf ü hren. Dar ü ber hinaus sind alle zutreffenden Sicherheits,- und Arbeitschutz- Vorschriften zu beachten sowie die Kosten zur Einhaltung bei der Durchf ü hrung der Arbeiten in die Einheitspreise einzurechnen. Die Entw ä sserungs- Kanalarbeiten sind dar ü ber hinaus, gem äß Vorschriften der zust ä ndigen Abwasserbetriebe der Gemeinden auszuf ü hren. Der Anbieter verpflichtet sich, sich eigenverantwortlich ü ber die geforderte Ausf ü hrung am Bauort zu informieren und Abweichungen zum nachfolgendem Leistungsverzeichnis dem AG rechtzeitig vor Arbeitsbeginn anzuzeigen.
Die Erdarbeiten sind gemäß DIN 18300 sowie die Entwässerungs- Kanalarbeiten gemäß DIN
01 Erdbau und Entwässerung
01
Erdbau und Entwässerung
01. 1 Baustelleinrichtung für den An- und Abtransport Baustelleinrichtung f ü r den An- und Abtransport der Baumaschinen und Ger ä te, eventuell notwendige Absprerrungen der Baugrube und Gr ä ben auf dem Baugrundst ü ck sowie sonstige Aufwendungen. Die  Baustellentoilette wird bauseits gestellt.
01. 1
Baustelleinrichtung für den An- und Abtransport
1.00
psch
Achtung: Achtung: Der Aushub erfolgt in einem B ö schungswinkel von 60 ° Der Arbeitsraum betr ä gt von aussen Keller Rohwand 60cm. Sollte sich w ä hrend der Ausf ü hrung herausstellen das der B ö schungswinkel auf 45 ° erweitert werden muss (z.b. lockere Schichten) so erfolgt dies erst nach R ü cksprache mit der Bauleitung!" Hinweis: Es ist darauf zu achten, dass auf dem bereits fertiggestellten Pflasterbelag der gemeinschaftlichen Zufahrtsstra ß e keine Besch ä digungen entstehen. S ä mtliche Sicherungs-, Schutz- und S ä uberungsarbeiten sind in die Kalkulation einzubeziehen und werden nicht gesondert verg ü tet. Eventuelle Besch ä digungen sind durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten fachgerecht zu beheben und der urspr ü ngliche Zustand ist wiederherzustellen.
Achtung:
01. 2 Oberboden in unterschiedlicher Stärke lösen und seitlich lagern. Oberboden in unterschiedlicher St ä rke l ö sen und seitlich lagern. Entfernung der Lagerstelle: bis 20 m Abtragsdicke im Mittel: ca. 30 cm Bodenklasse: 1
01. 2
Oberboden in unterschiedlicher Stärke lösen und seitlich lagern.
226.00
01. 3 Erdaushub einer Baugrube bis 3,50 m tief Erdaushub einer  Baugrube bis 3,50 m tief  Erdstoff l ö sen und seitlich lagern. Entfernung der Lagerstelle: bis 20 m Bodenklasse: 2-4 Lagerfl ä che: Nachbargrundst ü ck
01. 3
Erdaushub einer Baugrube bis 3,50 m tief
304.31
01. 4 Gründungssohle der Baugrube Gr ü ndungssohle der Baugrube mit geeignetem Ger ä t nachverdichten und gerades Planum  +/- 2 cm zur Sollh ö he herstellen.
01. 4
Gründungssohle der Baugrube
92.00
01. 5 Erschwerter Aushub BKL5-6 Zuschlag f ü r Aushub der Bodenklasse 5-6 laut Bodengutachten. Zum Standardaushub Bodenklasse 1-4
01. 5
Erschwerter Aushub BKL5-6
O
1.00
02 Einbau Polster mit Verfüllung
02
Einbau Polster mit Verfüllung
02. 1 Verfüllen Arbeitsräume mit Schotter Liefern und einbauen von Schottermaterial  0/32 , Verdichtungsf ä higes Material in den Arbeitsr ä umen der Baugrube einschl. lagenweisem verdichten (30cm). Sp ä tere Setzungen sollen ausgeschlossen sein. Einbaubereich: kompletter Arbeitsraum
02. 1
Verfüllen Arbeitsräume mit Schotter
135.79
02. 2 Vefüllen der Arbeitsräume mit Lagermaterial Aufnehmen, einbauen und  verdichten von  seitl. auf dem Grundst ü ck gelagertem Aushubmaterial in die Arbeitsr ä ume der Baugrube.
02. 2
Vefüllen der Arbeitsräume mit Lagermaterial
W
20.00
02. 3 Deltafolie Delta MS mit zus ä tzlicher Gleitfolie gem äß den Verarbeitungsrichtlinien mit ausreichender Ü berlappung anbauen. Technische Werte: Druckfestigkeit 250 kn/m ² Dr ä nkapazit ä t ca. 5,3 l/sek/m
02. 3
Deltafolie
130.88
02. 4 Aufnehmen, einbauen und verdichten von seitl. auf dem Grundstück gelagertem Aufnehmen, einbauen und  verdichten von  seitl. auf dem Grundst ü ck gelagertem Aushubmaterial in die Arbeitsr ä ume der Baugrube.
02. 4
Aufnehmen, einbauen und verdichten von seitl. auf dem Grundstück gelagertem
O
50.00
02. 5 Einschotterungsfläche vorbereiten Liefern und einbauen und verdichten von Frostschutzmaterial als tragf ä higen Unterbau mit Schottermaterial 0/45. Im Bereich sp ä terer Oberfl ä chenbefestigungen. Einbaust ä rke: bis 50 cm Die Fl ä chen werden in der  Bauzeit als Abstell und Lagerplatz genutzt. Einbauort: Lagerfl ä che Garage / Carport ca. 20 m2
02. 5
Einschotterungsfläche vorbereiten
10.00
02. 6 Baugrube abhängen mit PE-Folie Baugrube abh ä ngen mit PE-Folie Nach Herstellung der Baugrube, ist Die Baugrubenb ö schung fachgerecht mit einer Folie ab zu h ä ngen und zu sichern, und im Zuge der Verf ü llarbeit wieder zu entfernen und zu entsorgen.
02. 6
Baugrube abhängen mit PE-Folie
142.50
02. 7 Bauzeitige Wasserhaltung Eine bauzeitige Wasserhaltung ist erforderlich (VOB - Vorgaben) nach Vorgaben Bodengutachten. W ä hrend der gesamten Bauausf ü hrung ist eine Wasserhaltung einzurichten und zu betreiben, um eine trockene und sichere Baugrube bzw. Baustelle zu gew ä hrleisten. Die Wasserhaltung dient zur Ableitung von anfallendem Oberfl ä chen- und ggf. Schichtenwasser. Typische Ma ß nahmen umfassen u. a.: -Offene Wasserhaltung mittels Gr ä ben und/oder Pumpen -Einrichtung und Betrieb von Drainagesystemen -Einbau von Pumpens ü mpfen zur Wasseraufnahme und ableitung -Regelm äß ige Kontrolle und Anpassung der Wasserhaltungsma ß nahmen an den Baufortschritt -R ü ckbau s ä mtlicher Einrichtungen nach Abschluss der Arbeiten -incl. Beh ö rdliche Genehmigungen Hinweis: die Ausf ü hrung erfolgt nur nach vorheriger Freigabe der Bauleitung.
02. 7
Bauzeitige Wasserhaltung
O
1.00
psch
02. 8 Baustraße bzw. Lagerfläche und Kranplatz Herstellen einer Baustra ß e bzw. Lagerfl ä che und Kranstellplatz inkl. Oberbodenab trag bis 30 cm und Einbau einer Tragschicht aus Schotter 0/45 50cm und profilgerechtes, lagenweises verdichten. Den Oberboden seitlich lagern. Kranstellplatz ca. 6x6m = 36qm Baustra ß e     ca. 10x3m =30qm Abrechnung erfolgt nach Lieferscheinen. Lieferscheine werden in Tonnen angegeben. Umrechnungsfaktor 1,7 Tonnen = 1m3. Es wird von ebenem Baugrund ausgegangen und 20 - 30 cm Oberboden sowie darunter tragf ä higem Baugrund Bodenklasse 2 - 5. Alle Arbeiten gem äß DIN 18300. siehe Skizze:
02. 8
Baustraße bzw. Lagerfläche und Kranplatz
33.00
03 Regen- und Schmutzwasserleitung
03
Regen- und Schmutzwasserleitung
03. 1 Regen- und Schmutzwasserentwässerungsleitungen DN 100 Regen- und Schmutzwasserentw ä sserungsleitungen  bestehend aus PVC KG 2000 Rohr DN 100 liefern einschl. B ö gen, bis 1,50 tief in steinfreien Sand eingebettet verlegen auf dem Grundst ü ck. Einschlie ß lich Rohrgr ä ben herstellen Bodenklasse=1-4 , nach der Rohrverlegung  setzungsfrei verf ü llen mit Schotter 0/64 und verdichten. Die Fallleitungen sind 20cm ü ber dem geplanten Gel ä nde zu f ü hren, Rohrenden und Ö ffnungen sind mit einem einseitigen Deckel zu verschliessen. Der ü bersch ü ssige Erdstoff des Aushubes verbleibt auf dem Grundst ü ck. Der Aushub erfolgt mit der kleinsm ö glichen Baggerschaufel Inklusive aller erforderlichen Nebenleistungen
03. 1
Regen- und Schmutzwasserentwässerungsleitungen DN 100
63.30
m
03. 3 TV-Inspektion eines vorhandenen Kanalschachtes TV-Inspektion eines vorhandener angeschlossener Leitung Ausf ü hrung einer Kamerabefahrung (TV-Inspektion) eines vorhandenen Schmutzwasserleitung- mit angeschlossener Leitung DN 150 zur Stra ß e. Zustandserfassung und Ü berpr ü fung der Funktionsf ä higkeit. Leitungsl ä nge ca. 5,20m -Reinigung der Leitung und  (falls erforderlich, zur Inspektion notwendig) -Kamerabefahrung mit schwenkbarer TV-Kamera gem äß DIN EN 13508-2 -Aufzeichnung der Inspektion mit Farbbildkamera und Speicherung in digitalem Format -Anfertigung eines detaillierten Inspektionsprotokolls inkl. Lageplan, L ä ngenangaben, Gef ä lledaten, sichtbaren Sch ä den oder Ablagerungen -Bewertung nach DIN 1986-30 / DWA-M 149-3 - Ü bergabe der vollst ä ndigen Dokumentation (digital und ggf. in Papierform) Besonderheiten: -Zugang ü ber vorhandenen Leitung (Art und Lage siehe Plan) -Durchf ü hrung in Abstimmung mit der Bauleitung bzw. zust ä ndigem Entw ä sserungstr ä ger -Ggf. beengte Zug ä nglichkeit oder Verkehrsfl ä che – Sicherung nach RSA und UVV durch AN Leistung inkl.: -Anfahrt, R ü stzeiten, Ger ä teeinsatz, Reinigungsarbeiten -Erforderliche Nebenleistungen zur vollst ä ndigen Erf ü llung der Aufgabe Planauszug:
03. 3
TV-Inspektion eines vorhandenen Kanalschachtes
5.20
m
03. 7 Rohr-Rigolen-Versickerung Liefern und fachgerechtes Herstellen einer Rohr-Rigolen-Versickerung gem äß Variante 1 des Baugrundgutachtens (Projekt W250227-4A und den technischen Anforderungen des DWA-Arbeitsblatts A 138 sowie DWA-A 138-1 (Okt. 2024). Technische Ausf ü hrung gem äß Bodengutachten Anlage 2: Rigolenbreite: 1,00 m Rigolenh ö he: 1,70 m Tiefenlage: 0,80 – 2,50 m u. GOK (Frostschutztiefe ≥ 0,80 m) Erforderliche Rigolenl ä nge: 5,40 m Speichervolumen: 5,39 m ³ Versickerung nur ü ber Rigolensohle Leistungsumfang: Herstellung der Baugrube f ü r die Rigole unter Ber ü cksichtigung von Bodenklasse 3 – 4 nach DIN 18300, einschlie ß lich aller erforderlichen Sicherungsma ß nahmen, Wasserhaltung, Nebenarbeiten und fachgerechter Entsorgung bzw. Wiederverf ü llung des Bodens. Aushub seitlich lagern, Mutterboden getrennt absetzen. Aufbau/Einbau der Rigole (von unten nach oben): Planum herstellen, ggf. mit Geotextil trennen. Rigolenk ö rper aus Filterkies 8/32 mm, lagenweise verdichtet, H = 1,70 m, abgedeckt mit Filtervlies ≥ 150 g/m ². Sickerrrohre DN 300 (PVC-U oder PE-HD, gelocht) mittig in der Rigole verlegen, Gef ä lle ca. 0,5 %. Anschlussleitung an die Entw ä sserung mit allen erforderlichen Formst ü cken und Dichtungen. Abdeckung der Rigole mit Geotextil zur Vermeidung von Feinstoffeintrag. Verf ü llung ü ber Rigole mit Sand/Feinkies 2/8 mm bis ca. 0,30 m ü ber Rigolendecke, danach verdichtungsf ä hige Verf ü llung mit Schotter 0/64 mm lagenweise bis Oberkante Gel ä nde. Besondere Hinweise: Zulauf mind. 0,80 m unter Gel ä nde zur Gew ä hrleistung der Frostsicherheit. Mindestabstand zu Geb ä uden und Grundst ü cksgrenzen: ≥ 1,5 × Einbindetiefe des Fundaments, au ß erhalb der Arbeitsraumverf ü llung. Rigolenverf ü llmaterial ist mit Geotextil abzudecken. Entw ä sserung talseitig anordnen, Beeintr ä chtigungen angrenzender Grundst ü cke vermeiden. Ma ß e und Lagen gem äß Werk- und Entw ä sserungsplanung einhalten.
03. 7
Rohr-Rigolen-Versickerung
1.00
St
03. 8 Absetzschacht zur Rohr-Rigolen-Versickerung A bsetzschacht zur Rohr-Rigolen-Versickerung gem äß Planvorgabe und Bodengutachten (Projekt W250227-4A, Variante 1): Absetzschacht DN 1000 aus Betonfertigteilen, inkl. Schachtabdeckung KLD nach DIN EN 124, Klasse T1, komplett montiert und betriebsfertig. Einbautiefe ca. 2,60 m unter Gel ä nde. Leistungsumfang: Herstellung der Baugrube unter Ber ü cksichtigung von Bodenklasse 3 – 4 nach DIN 18300, einschlie ß lich aller erforderlichen Sicherungsma ß nahmen, Wasserhaltung und Nebenarbeiten. Lieferung und Einbau des Schachtes DN 1000 mit Dichtungssystem nach DIN 4034 T1. Herstellung des Zulaufs und Ablaufs einschlie ß lich aller erforderlichen Formst ü cke und Dichtungen (PVC-U DN 150 oder entsprechend der Entw ä sserungsplanung). Herstellung der Schachtsohle mit Gef ä lle zum Ablauf, Sedimentfang ≥ 0,3 m. Montage der Schachtabdeckung KLD auf Gel ä ndeoberkante, h ö henm äß ig anpassbar. Anschlussleitung zur Rigole (DN 300) fachgerecht einbinden und abdichten. Verf ü llung der Baugrube mit verdichtungsf ä higem Material (Schotter 0/64 mm) lagenweise verdichtet bis OK Gel ä nde. Besondere Hinweise: Ansetzkante ca. 1,0 m. Absetzschacht dient der Vorreinigung des Niederschlagswassers vor Einleitung in die Rigole. Zulauf- und Ablaufh ö hen nach Werkplanung einhalten. Mindestabstand zum Grundwasser nach DWA-A 138 beachten. Entw ä sserung talseitig anordnen, Beeintr ä chtigung angrenzender Grundst ü cke vermeiden. Planauszug:
03. 8
Absetzschacht zur Rohr-Rigolen-Versickerung
1.00
St
03. 9 Kontrollschacht D= 1,00 m, Einbautiefe bis 3,25m Kontrollschacht D= 1,00 m Liefern und einbauen von 1 Kontrollschacht, Einbautiefe bis 3,25 m bis BKL1-4 incl. Putzst ü ck, incl. Aushubarbeiten, incl. Verf ü llung mit RC Material. Deckel: Gu ß /Beton, LKW befahrbar. Der ü bersch ü ssige Erdstoff des Aushubes wird abgefahen, siehe separate Position Inklusive aller erforderlichen Nebenleistungen.
03. 9
Kontrollschacht D= 1,00 m, Einbautiefe bis 3,25m
1.00
St
03. 12 Schutzrohr für Medienzuführung DN 100 HAR bis Carport Leerrohr liefern und im Arbeitsraum einbauen, Durchmesser 100mm  von HAR bis zum Carport/Garage. Das Leerrohr erh ä lt im HAR eine Ringraummdichtung um zu vermeiden, dass Wasser eindringt. Leerrohr im HAR Wand bis OK Belag Carport. In der Betonwand ist vom Rohbauer eine Doppelmuffe zum Anschlu ß vorgesehen. Rohrl ä nge gesamt = 5.50lfm Abbl. ä hnlich Absprache mit Bauleitung erforderlich
03. 12
Schutzrohr für Medienzuführung DN 100 HAR bis Carport
1.00
Stüc
Entwässerung und der Versickerungsschacht ist vor verfüllen abnehmen zu lassen Entw ä sserung und der Versickerungsschacht/Rigolen sind vor verf ü llen abnehmen zu lassen, bei Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der zust ä ndigen Beh ö rde. Etwaige Ausf ü hrungsgrundlagen sind aus der Ortssatzung zu entnehmen.
Entwässerung und der Versickerungsschacht ist vor verfüllen abnehmen zu lassen
03. 13 Druckprobe der Leitungen Druckprobe der Leitungen (SW)  und Abnahme durch die Gemeinde. Das Abnahmeprotokoll und der Dichtigkeitsnachweis / Druckprotokoll ist den AG sofort nach der Abnahme zu ü bergeben.
03. 13
Druckprobe der Leitungen
1.00
psch
04 Sonstige Positionen
04
Sonstige Positionen
04. 1 Ringerder lt. VDE Richtlinien Ringerder lt. VDE Richtlinien (bei Haus mit Keller) Rundstahl aus Edelstahl Material: V4A Werkstoffnummer: 1.4571 liefern  und fachgerecht als geschlossener Ring auf die Aushubsohle im Bereich des sp ä teren Hauses legen. Dies ist vor Schotterpolstereinbau zu erbringen. Es sind diagonal an den Hausecken 2 Anschlussfahnen ca.1,50 m  Lang nach oben zu f ü hren. Diese werden sp ä ter vom Rohbauer Fachgerecht an den Fundamenterder angeschlossen. Es ist eine Dokumentation incl. Pr ü fung der Erdungsanlage gem äß DIN 18014-2014-03 zu f ü hren. Die entsprechende DIN und Verlegeanleitungen sind zu beachten. Die Dokumentation des Fundamenterder und des Ringerders muss laut beiliegendem Formblatt komplett ausgef ü llt und unterschrieben werden. Beispielbild:
04. 1
Ringerder lt. VDE Richtlinien
46.00
m
05 Transport und Entsorgung
05
Transport und Entsorgung
05. 1 Erdstoff laden abtransportieren und entsorgen Aushubmassen f ü r Baugrube, Entw ä sserung, Sickerschacht und Einschotterung (Z 0,0) im Zug des Aushebens laden abtransportieren und entsorgen, einschl. Kippgeb ü hr. Es werden ca. 40m3 Humus f ü r g ä rtnerische Zwecke gelagert, soweit vorhanden. Erdmaterial 1,00 m3 = 1,7 Tonnen F ü r die Entsorgten Erdmassen und Stoffe sind mit dem Aufma ß die Entsorgungsnachweise mit Wiegescheine der Kippstellen nachzuweisen.
05. 1
Erdstoff laden abtransportieren und entsorgen
406.00
t
05. 2 Event. Mehrkosten bei Vorhandensein von Erdstoff mit Verunreinigungen Z1.0 Event. Mehrkosten bei Vorhandensein von Erdstoff mit Verunreinigungen gem äß Erdstoffklasse Z1.0 (anstatt Erdstoffklasse Z 0.0 = ohne Verunreinigungen gem äß BWV). Kosten f ü r eine ggf. geforderte Erdstoffanalyse durch ein unabh ä ngiges Unternehmen, inkl. Laborauswertung (Pr ü fbericht) zur externen Beprobung des gewonnene Material und f ü r einen event. notw. Zwischenlagerplatz sind  hier nicht enthalten. Bei Erfordernis Abrechnung auf Nachweis
05. 2
Event. Mehrkosten bei Vorhandensein von Erdstoff mit Verunreinigungen Z1.0
O
1.00
t
Die vorbeschriebenen Leistungen und Mengen wurden vom Auftragnehmer mit den Ausf ü hrungsunterlagen verglichen und auf Vollst ä ndigkeit sowie fachgerechter Ausf ü hrbarkeit gepr ü ft. Alle in den Pl ä nen dargestellten und beschriebenen Leistungen sind in dem vorliegenden Leistungsverzeichnis in Menge und Qualit ä t erfasst. Die Abrechnung aller Leistungen erfolgt nach einem von unserem Bauleiter gepr ü ften und freigegebenen Aufma ß sowie den vereinbarten Einheitspreisen. Stundenzettel sind w ö chentlich bzw. innerhalb der n ä chsten drei Werktage der Folgewoche vom Bauleiter durch seine Unterschrift best ä tigen zu lassen, sp ä ter vorgetragene Stundenzettel werden nicht anerkannt und nicht verg ü tet. Dieses Auftrags-LV gilt nur in Verbindung mit dem zu schlie ß enden Bauvertrag. Wir best ä tigen hiermit verbindlich die Auftragsausf ü hrung wie angefordert. 01.09.2026 - 30.09.2026 sowie nach Abruf durch den Bauleiter Ort / Datum........................................ Unterschrift Auftragnehmer.................................................................
Die vorbeschriebenen Leistungen und Mengen wurden vom Auftragnehmer mit den Ausf ü hrungsunterlagen verglichen und auf Vollst ä ndigkeit sowie fachgerechter Ausf ü hrbarkeit gepr ü ft. Alle in den Pl ä nen dargestellten und beschriebenen Leistungen sind in dem vorliegenden Leistungsverzeichnis in Menge und Qualit ä t erfasst.