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Bill of Quantities
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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Auftrags LV Erdbauarbeiten / Entw ä sserungsarbeiten
Bauvorhaben: Meurer
Talhofstr. 12
82205 Gilching
1545
Ausf ü hrungszeitraum: 01.09.2026 - 30.09.2026,
sowie nach Abruf durch den Bauleiter.
Angebotsabgabe bis zum: 23.07.2026
sp ä ter eingehende Angebote k ö nnen nicht mehr ber ü cksichtigt werden.
Zuschlagfrist Ende: 03.08.2026
Die Bauleitung erfolgt ü ber die Niederlassung Dachau, zus ä ndiger Bauleiter ist:
Herr S. Grieger Tel.: 0172 2094695
F ü r Fragen wenden Sie sich bitte an:
Matthias Wand Massivhaus GmbH
J.Geiger
0152 25774062
j.geiger@wand-massivhaus.de
Mit freundlichen Gr üß en
J.Geiger
Angebots- und Auftragsbe- A. Alle Festlegungen in diesem
dingungen Leistungsverzeichnis gehen
den Bedingungen der VOB
(unter A. 3.
und A.4.) vor und werden zum
Bestandteil des abzuschlie ß
enden Bauvertrages.
A. 1. die umseitigen "Besonderen
Vertragsbedingungen" des
Leistungsverzeichnisses
A. 2. die "Zus ä tzlichen
Technischen Vorschriften" des
Leistungsverzeichnisses
A. 3. die "Allgemeinen
Vertragsbedingungen" f ü r
die Ausf ü hrung von
Bauleistungen VOB/B, DIN 1961
in der bei Angebotsabgabe g ü
ltigen Fassung
A. 4. die "Allgemeinen Technischen
Vorschriften" f ü r
Bauleistungen VOB Teil C:
neueste Fassung
A. 5. die beim Generalunternehmer
vorliegenden Pl ä ne sowie
vorgelegte Material- und Ausf
ü hrungsmuster
A. 6. die einschl ä gigen
DIN-Vorschriften - neueste
Fassung - f ü r die zu
liefernden und zu
verarbeitenden
Stoffe und deren Zul ä
ssigkeit nach den jeweiligen
Erfordernissen
A. 7. die einschl ä gigen
VDE-Vorschriften und Ausf ü
hrungsregeln.
zu beachten und einzuhalten
B
Unfallverh ü tungsvorschriften, Bauarbeiterschutzbestimmungen, Ger ü stordnung, Vorschriften der
Aufsichtsbeh ö rden, baurechtliche Bestimmungen, Feuer-, Gewerbe-, Verkehrs- und Gesundheits sind:
polizeiverordnungen, ö rtliche Vorschriften, Vorschriften des Bau- und Nachbarrechts, technische
Bedingungen der Strom-, Gas- und Wasserlieferwerke sowie des Telegrafenbauamtes, der Stadtwerke
und Verkehrsbetriebe
Weitere Vertragsbestandteile –
Angebots- und
Vertragsbedingungen f ü r
Bauleistungen und -lieferungen
1. Vertragsbestandteile und 4.5 Bautageb ü cher hat der
Vertragsgrundlagen, g ü ltig Auftragnehmer auf Anforderung
bei zu f ü hren und davon
etwaigen Widerspr ü chen in dem Fachplaner t ä glich
folgender Reihenfolge: Durchschriften zu ü bergeben.
Die Berichte m ü ssen
1.1 der Bauvertrag mit den alle Angaben enthalten, die f
vorgenommenen Eintragungen; Ä ü r die Bauausf ü hrung und
nderungen Abrechnung von
und Nebenabrede sollen aus Bedeutung sind, insbesondere
Beweisgr ü nden schriftlich ü ber Behinderungen.
erfolgen
1.2 die hier vorliegenden 4.6 Muster und Proben von allen
Angebots- und Werkstoffen und
Vertragsbedingungen Einrichtungsgegenst ä nden
1.3 die Leistungsbeschreibung, sind auf Anforderung
sowie die ihr zugrunde rechtzeitig dem Fachplaner
liegenden Zeichnungen zur Genehmigung
1.4 etwaige "Zus ä tzliche unentgeltlich vorzulegen. Vom
Vertragsbedingungen" Auftraggeber genehmigte
Proben oder Muster
1.5 etwaige `Zus ä tzliche sind zur Abnahme vorzuhalten.
Technische
Vertragsbedingungen"
1.6 VOB Teil C: "Allgemeine 4.7 Pr ü fung : Erforderliche
Technische Baustoffpr ü fungen hat der
Vertragsbedingungen f ü r Auftragnehmer auch ohne
Bauleistungen" in der bei besondere Anweisung auf seine
Vertragsabschlu ß g ü ltigen Kosten durch staatlich
Fassung anerkannte
1.7 VOB Teil B: "Allgemeine Pr ü fstellen durchf ü hren
Vertragsbedingungen f ü r die zu lassen, wobei die
Ausf ü hrung von Entscheidung der Pr ü fstelle
f ü r
Bauleistungen" ihn verbindlich ist. Er darf
nur Baustoffe und -verfahren
anwenden, f ü r die
1.8 das BGB, insbesondere die eine ordnungsgem äß e
Bestimmungen ü ber den Zulassung vorliegt.
Werkvertrag
1.9 etwaige Allgemeine Gesch ä 4.8 Der Einsatz von
ftsbedingungen des Subunternehmern
Auftragnehmers (Nachunternehmer) bedarf der
werden nicht schriftlichen Genehmigung des
Vertragsbestandteil und zwar Auftraggebers.
auch dann nicht, wenn der
Auftragnehmer in sp ä teren 5.-7. Siehe §§ 5 - 11 VOB/B.
Schreiben auf sie hinweist.
2. Verg ü tung 8. Der Auftragnehmer ist
verpflichtet, dem
Auftraggeber jegliche Ä
nderungen,
2.1 Auftragserweiterungen und - ä die Auswirkungen auf die
nderungen, insbesondere zus ä erteilte
tzliche Freistellungsbescheinigung
gem. §§ 48 ff.
und im Vertrag nicht EstG haben k ö nnen,
vorgesehene Leistungen, mitzuteilen. Wird die
werden nur verg ü tet, Freistellungsbescheinigung
wenn der Auftragnehmer vor widerrufen, kann der
der Ausf ü hrung die Auftraggeber den Vertrag aus
Mehrkosten angek ü ndigt wichtigem Grund ohne
und diese Leistungen anbietet Einhaltung einer Frist k ü
und wenn der Auftraggeber ndigen. Im Ü brigen gilt §
dann den VOB/B.
Auftragnehmer ausdr ü cklich 9. - 11. Siehe §§ 9 – 11 VOB/B.
beauftragt. Dies gilt auch f
ü r nicht mit dem
Vertragsgegenstand in 12. Abnahme, M ä ngelr ü ge :
Zusammenhang stehenden Hierf ü r gilt § 12 VOB/B mit
Leistungen. Ein folgender Ma ß gabe:
Mehrverg ü tungsanspruch kann 12.1 Verlangt der Auftragnehmer
jedoch geltend gemacht die f ö rmliche Abnahme, hat
werden, wenn die der Auftraggeber
vom Auftraggeber getroffenen sie binnen 12 Werktagen nach
Erweiterungen bzw. Ä Fertigstellung der
nderungen ganz Gesamtleistung
offensichtlich zu Mehrkosten vorzunehmen, soweit nichts
f ü hren m ü ssen. anderes vereinbart wird. Der
Auftraggeber
2.2 Auftragsminderung : Der kann jedoch die Abnahme so
Auftrag kann dem Umfang nach lange verweigern, wie die
vermindert Leistung
werden. Einzelne Positionen k wesentliche M ä ngel aufweist.
ö nnen entfallen. § 2 Nr. 3
VOB/B gilt unber ü hrt.
2.3 Auf Mengen ü berschreitungen 12.2 Ist die Leistung fertig
gegen ü ber der gestellt und hat der
Leistungsbeschreibung Auftraggeber die Leistung in
(Leistungsverzeichnis) hat Benutzung genommen, so gilt
der Auftragnehmer vor der die Abnahme nach Ablauf von
Ausf ü hrung 12 Werktagen
nachhaltig hinzuweisen. nach Beginn der Benutzung als
stillschweigend erfolgt, es
sei denn, der
2.4 Vertragspreise bleiben unver Auftraggeber erkl ä rt ausdr
ä ndert ohne R ü cksicht auf ü cklich, dass er die Abnahme
bis zur Beseitigung
Lohnerh ö hungen oder bestimmter wesentlicher M ä
Materialpreissteigerungen. ngel ablehnt, oder es sei
denn, dass er diese
2.5 Wird ausdr ü cklich eine bereits anl ä sslich einer
Lohn- oder vorhergehenden schriftlichen
Stoffpreisgleitklausel M ä ngelr ü ge
vereinbart,
so ist der Auftragnehmer vorsorglich abgelehnt hatte.
verpflichtet, die Lohn- bzw.
Materialpreis ä nderung
sp ä testens binnen zwei 12.3 Erfolgt eine stillschweigende
Wochen nach Eintreten der Ä Abnahme nach vorstehender
nderung anzuzeigen. Bestimmung,
2.6 Giftm ü ll und Problemm ü ll, sind Vorbehalte wegen
die bei seiner bekannter M ä ngel oder wegen
Vertragsleistung anfallen, Vertragsstrafen vom
hat der Auftragnehmer auf Auftraggeber innerhalb der
jeden Fall auf eigene Kosten genannten 12 Werktage geltend
ordnungsgem äß zu machen,
zu entsorgen. sofern sie nicht schon vorher
vorsorglich schriftlich
angemeldet wurden.
2.7 Die Angebots- und 12.4 Technische Abnahmen durch den
Vertragspreise gelten f ü r Architekten, Sonderfachplaner
die fertige Leistung oder
bzw. Lieferung frei sonstigen Dritten sowie ö
Bau-/Verwendungsstelle ffentlich-rechtliche Abnahmen
einschlie ß lich Abladen, durch Beh ö rden
Verpackung und Entsorgung des stellen keine rechtsgesch ä
Verpackungsmaterials. ftliche Abnahme dar. Zu
dieser ist ausschlie ß lich
3. Ausf ü hrungsunterlagen. Es der Auftraggeber berechtigt.
gilt § 3 VOB/B mit folgender
Ma ß gabe:
3.1 Ausf ü hrungspl ä ne m ü ssen 13. Gew ä hrleistung und Verj ä
den Freigabevermerk des hrung : Es gilt § 13 VOB/13,
Fachplaners sofern im Vertrag
tragen. Sie sind f ü r den nicht ausdr ü cklich etwas
Auftragnehmer verbindlich. anderes vereinbart wurde.
Planinhalte, Ma ß e,
Dimensionen und 14. Abrechnung : Die
Leistungsverzeichnisse sind Schlussrechnung ist vierfach
vom Auftragnehmer zu mit allen erforderlichen
pr ü fen; auf Unstimmigkeiten Unterlagen zur Pr ü fung an
oder zu bef ü rchtende M ä den mit der Pr ü fung der
ngel und/oder Bedenken Schlussrechnung
hat er den Auftraggeber Beauftragten und einfach an
unverz ü glich und den Auftraggeber einzureichen.
schriftlich hinzuweisen. Dem
Fachplaner ist eine Abschrift Projektnummer und
zu ü bermitteln. Vertragsdatum, sowie
Planlieferungen erfolgen erhaltene Abschlagszahlungen
entsprechend dem sind aufzuf ü hren. Im Ü
Baufortschritt. brigen gilt § 14 VOB/B.
3.2 Unterlagen ü ber technische 15. Stundenlohnarbeiten werden
Anlagen, Installationen o. nur verg ü tet, wenn sie
ä., die der (gem. Ziffer 2.1
Auftragnehmer nicht selbst dieses Vertrages) ausdr ü
erstellt hat, sondern von cklich vom Auftraggeber
Herstellerseite angeordnet worden sind.
unentgeltlich erlangt hat, Im Ü brigen gilt § 15 VOB/B.
sind sp ä testens bei Abnahme
unentgeltlich
dem Auftraggeber zu ü 16. Zahlungen. Es gilt § 16
bergeben. VOB/13 mit folgender Ma ß
gabe: R ü ckforderungen
3.3 Dem Auftragnehmer ist es aus Ü berzahlung ( §§ 812 ff.
untersagt, ihm im Rahmen der BGB) kann der Auftraggeber
Erf ü llung seiner stellen. Der
Leistungspflicht ü bergebene Auftraggeber ist insoweit
Pl ä ne, Zeichnungen und berechtigt, die
Berechnungen Auftragnehmerrechnung auch
anderweitig zu verwenden, zu nach der Bezahlung durch eine
verwerten oder zu ver ä ndern. Pr ü finstanz nachpr ü fen zu
lassen. Im
4. Ausf ü hrung. Soweit im Ü brigen gilt § 16 VOB/B
Vertrag nicht ausdr ü cklich einschl. § 16 Nr. 3 VOB/B
etwas anderes ver- betreffend
einbart ist, gilt § 4 VOB/B Schlusszahlung.
mit folgender Ma ß gabe:
4.1 Schadens- und Unfallverh ü 17. Sicherheitsleistung. Es gilt
tung : Der Auftragnehmer hat § 17 VOB/B.
f ü r seine
Leistungen alle 18. Sonstige rechtliche
Sicherheitsvorkehrungen zu Regelungen. Es gilt § 18
treffen, um Personen- und VOB/B. Ferner gilt:
Sachschaden abzuwenden. Vor, 18.1 Das Aufma ß erfolgt gemeinsam
w ä hrend und nach der Arbeit durch den Fachplaner zusammen
sowie mit dem
in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer. Verdeckte
Auftragnehmer von sich aus f Teile sind rechtzeitig auf zu
ü r alle messen. Die
Schadensverh ü tungsma ß Messurkunde ist durch den
nahmen zu sorgen, wie Auftragnehmer auf seine
Abschrankungen, Kosten leicht pr ü fbar
Beleuchtung, Gel ä nder, gem äß den Angebotspositionen
Fangger ü ste, Absteifungen, zu erstellen.
Warntafeln,
Brandverh ü tung, 18.2 Forderungsabtretungen sind
Sturmsicherung aller Gegenst unzul ä ssig.
ä nde, Vorschriftsm äß igkeit
von elektrischen Ger ä ten, 18.3 F ü r Arbeitsgemeinschaften
Leitungen usw. M ä ngel an gilt: Die Mitglieder der
der Baustelle, auch an Arbeitsgemeinschaft
Ger ä ten, Ger ü sten usw. haben beim Angebots- bzw.
anderer Auftragnehmer hat der Vertragsabschluss eine
Benutzer zu Mitgliedsfirma
beanstanden. Der federf ü hrend schriftlich zu
Auftragnehmercstellt den allen Rechtshandlungen mit
Auftraggeber ausdr ü cklich Wirkung f ü r und
frei
von Schadensersatzanspr ü gegen die Arbeitsgemeinschaft
chen, die er im Zusammenhang zu bevollm ä chtigen. Der
mit seinen Auftraggeber kann
Leistungen oder Lieferungen aus wichtigem Grund bis zum
zu vertreten hat. Ablauf der Gew ä
hrleistungsfrist von der
4.2 Schutz seiner ausgef ü hrten Arbeitsgemeinschaft die
Leistungen auch gegen Bestimmung einer anderen
Wasser-, Frost-, federf ü hrenden Firma
Sturm- und Wintersch ä den verlangen. Alle Mitglieder
sowie gegen Besch ä digung, der Arbeitsgemeinschaft
Korrosion und haften gesamtschuldnerisch.
Verschmutzung obliegt dem 18.4 Die Anlieferung bei reinen
Auftragnehmer ohne Aufpreis Lieferungen ist dem
bis zur Auftraggeber bzw.
Abnahme. Ebenso obliegt ihm Fachplaner rechtzeitig anzuk
ohne Aufpreis Entfernung von ü ndigen. Ü bernahmezeitpunkt
Schnee und -adresse
und Eis, soweit f ü r seine sind zu vereinbaren. Die
Leistungen n ö tig. Transportgefahr geht zu
Lasten des Lieferanten.
4.3 Leitungen im Erdreich und in 18.5 Ausreichende
Bauteilen hat der Haftpflichtversicherung ist
Auftragnehmer zu die Auftragsvoraussetzung.
beachten und zu sch ü tzen, Deckungszusagen und -summe
bevor er dort Arbeiten sind f ü r die ganze Bauzeit
vornimmt. nachzuweisen.
4.4 Ein Polier oder Vorarbeiter 18.6 Gerichtsstand : Es gilt der
des AN, der fachlich und pers Gerichtsstand des Sitzes
ö nlich
geeignet und deutschsprachig des Auftraggebers als
ist, muss w ä hrend vereinbart.
dergesamten Arbeitszeit
anwesend sein. Er darf nur
abgezogen werden, wenn mit
dem bauf ü hrenden
Bauleiter des AG eine 18.7 Rechtsunwirksamkeit von
Vereinbarung ü ber eine Vertragsteilen ber ü hrt die
geeignete Ersatzperson ü brigen nicht.
erfolgt ist. Auf Anforderung
hat der Auftragnehmer einen
Fachbauleiter
nach den jeweils geltenden ö
ffentlich-rechtlichen
Bestimmungen einzusetzen,
sofern im Vertrag vereinbart.
Recyclingverpflichtung/Bauschu
ttentsorgung
Im Rahmen der
Umweltzertifizierung unseres
Unternehmens haben wir uns
verpflichtet, k ü nftig alle
recycelbaren Baustoffe
einer umweltgerechten
Verwertung zuzuf ü hren. Dies
betrifft insbesondere
S ä mtliche Kartonagen,
(Pack-)Papiere,
Einwegpaletten etc.
S ä mtliche Verpackungsstoffe
und F ü llstoffe (z. B.
Folien, Styroporchips,
Luftpolsterfolien etc.)
S ä mtliche D ä mmstoffe und
D ä mmstoffreste
S ä mtliche Kunststoffteile,
Kunststoffrohre und Ä hnliches
Es gilt somit als vereinbart,
dass der AN diese Stoffe
selbst entsorgen und der
Industrieentsprechend der g ü
ltigen R ü
cknahmeverpflichtungen wieder
zuf ü hren. Der Auftragnehmer
hat von seinen Arbeiten herr
ü hrende Verunreinigungen
(Abf ä lle,
Verpackungsmaterialien,
Schutt, Schmutz und
dergleichen) ohne besondere
Aufforderungen des
Auftraggebers am Ende jedes
Arbeitstages, jedoch sp ä
testens jede Woche bis
Freitagmittag, 12.00Uhr zu
beseitigen, das hei ß t, zu
sammeln, abzufahren und
fachgerecht zu entsorgen.
Nach dem w ö chentlichen
Einsatz, jedoch sp ä testens
Freitags, ist die Baustelle
besenrein und frei von
Verunreinigungen (z. B.
Putz-, M ö rtel-, Stein-,
Ziegel- und Betonresten etc)
zu verlassen.
Container zur Entsorgung
aller o. g. Materialien
werden vom Auftraggeber nicht
gestellt. F ü r ordnungsgem
äß e Trennung und den
Abtransport dieser Stoffe ist
der Auftragnehmer selbst
verantwortlich. Sind
Verunreinigungen vom AN
innerhalb dieser
Vertragsfrist nicht
beseitigt, ist der
Auftraggeber berechtigt, dem
Auftragnehmer eine
angemessene Nachfrist zu
setzen und im Falle des
fruchtlosen Verstreichens
dieser Nachricht die
Verunreinigungen selbst oder
durch Dritte beseitigen zu
lassen. Die nachgewiesenen
Kosten hierf ü r tr ä gt der
AN.
Eine Entsorgungspauschale wird nicht mehr erhoben.
Eigene Werbetafeln oder Hinweisschilder des Auftragnehmers auf der Baustelle sind untersagt und werden ggf. auf Kosten des Nachunternehmers entsorgt
Auftrags LV Erdbauarbeiten / Entw ä sserungsarbeiten
Bei dem Leistungsumfang und Mengen der folgenden Gründungsvarianten wurde von einem Bei dem Leistungsumfang und Mengen der folgenden Gr ü ndungsvarianten wurde von einem ebenem Baugrund mit 20 - 30 cm starken Oberboden sowie darunter befindlichen tragf ä higem Baugrund der Bodenklasse 2 - 5 ausgegangen.
F ü r die Planung, Kalkulation und Abrechnung von Erdarbeiten jedweder Art werden die anstehenden Sedimente und Gesteine nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen f ü r Bauleistungen (ATV) in der Vergabe- und Vertragsordnung f ü r Bauleistungen (VOB) nach Bodenklassen eingeteilt.
F ü r Erd- und Felsarbeiten gem äß ATV DIN 18300 gelten die in dieser DIN enthaltenen Bodenklasseneinstufungen.
Bodenklasse 1: Oberboden Bodenklasse 2: Flie ß ende Bodenarten Bodenklasse 3: Leicht l ö sbare Bodenarten Bodenklasse 4: Mittelschwer l ö sbare Bodenarten Bodenklasse 5: Schwer l ö sbare Bodenarten Bodenklasse 6: Leicht l ö sbarer Fels und vergleichbare Bodenarten Bodenklasse 7: Schwer l ö sbarer Fels
Zur Abrechnung der Aushubmengen sowie Transport und Entsorgungsmassen nach Aufma ß kommen die Mengen des gewachsenen Bodens, gemessen am ausgehobenen Rauminhalt der Fundamente oder Baugrube.
F ü r die Entsorgten Erdmassen und Stoffe sind mit dem Aufma ß die Entsorgungsnachweise mit Wiegescheine der Kippstellen nachzuweisen.
Bei dem Leistungsumfang und Mengen der folgenden Gründungsvarianten wurde von einem
Die angebotenen Einheitspreise gelten für für alle Baustellen der Die angebotenen Einheitspreise gelten f ü r f ü r alle Baustellen der
Matthias Wand Massivhaus GmbH und Wand Wohnbau GmbH
mit Sitz in 99084 Erfurt, Anger 23.
Die Baustellen befinden sich in den Lankreisen:
- Pfaffenhofen a.d.Ilm
- Freising
- Erding
- Dachau
- F ü rstenfeldbruck
- M ü nchen
- Starnberg
- Ebersberg
- Rosenheim
-Landsberg am Lech
und angrenzend sowie Stadt M ü nchen.
Bitte Landkreise f ü r die keine Ausf ü hrung angeboten wird streichen.
Die angebotenen Einheitspreise gelten für für alle Baustellen der
Die Erdarbeiten sind gemäß DIN 18300 sowie die Entwässerungs- Kanalarbeiten gemäß DIN Die Erdarbeiten sind gem äß DIN 18300 sowie die Entw ä sserungs- Kanalarbeiten gem äß DIN 18306 auszuf ü hren. Dar ü ber hinaus sind alle zutreffenden Sicherheits,- und Arbeitschutz- Vorschriften zu beachten sowie die Kosten zur Einhaltung bei der Durchf ü hrung der Arbeiten in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Entw ä sserungs- Kanalarbeiten sind dar ü ber hinaus, gem äß Vorschriften der zust ä ndigen Abwasserbetriebe der Gemeinden auszuf ü hren.
Der Anbieter verpflichtet sich, sich eigenverantwortlich ü ber die geforderte Ausf ü hrung am Bauort zu informieren und Abweichungen zum nachfolgendem Leistungsverzeichnis dem AG rechtzeitig vor Arbeitsbeginn anzuzeigen.
Die Erdarbeiten sind gemäß DIN 18300 sowie die Entwässerungs- Kanalarbeiten gemäß DIN
01 Erdbau und Entwässerung
01
Erdbau und Entwässerung
01. 1 Baustelleinrichtung für den An- und Abtransport Baustelleinrichtung f ü r den An- und Abtransport der Baumaschinen und Ger ä te, eventuell notwendige Absprerrungen der Baugrube und Gr ä ben auf dem Baugrundst ü ck sowie sonstige Aufwendungen.
Die Baustellentoilette wird bauseits gestellt.
01. 1
Baustelleinrichtung für den An- und Abtransport
1.00
psch
Achtung: Achtung:
Der Aushub erfolgt in einem B ö schungswinkel von 60 °
Der Arbeitsraum betr ä gt von aussen Keller Rohwand 60cm.
Sollte sich w ä hrend der Ausf ü hrung herausstellen das der B ö schungswinkel
auf 45 ° erweitert werden muss (z.b. lockere Schichten) so erfolgt dies erst nach R ü cksprache mit der Bauleitung!"
Hinweis:
Es ist darauf zu achten, dass auf dem bereits fertiggestellten Pflasterbelag der gemeinschaftlichen Zufahrtsstra ß e keine Besch ä digungen entstehen.
S ä mtliche Sicherungs-, Schutz- und S ä uberungsarbeiten sind in die Kalkulation einzubeziehen und werden nicht gesondert verg ü tet.
Eventuelle Besch ä digungen sind durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten fachgerecht zu beheben und der urspr ü ngliche Zustand ist wiederherzustellen.
Achtung:
01. 2 Oberboden in unterschiedlicher Stärke lösen und seitlich lagern. Oberboden in unterschiedlicher St ä rke l ö sen und seitlich lagern.
Entfernung der Lagerstelle: bis 20 m
Abtragsdicke im Mittel: ca. 30 cm
Bodenklasse: 1
01. 2
Oberboden in unterschiedlicher Stärke lösen und seitlich lagern.
226.00
m²
01. 3 Erdaushub einer Baugrube bis 3,50 m tief Erdaushub einer Baugrube bis 3,50 m tief Erdstoff l ö sen und seitlich lagern.
Entfernung der Lagerstelle: bis 20 m
Bodenklasse: 2-4
Lagerfl ä che:
Nachbargrundst ü ck
01. 3
Erdaushub einer Baugrube bis 3,50 m tief
304.31
m³
01. 4 Gründungssohle der Baugrube Gr ü ndungssohle der Baugrube mit geeignetem Ger ä t nachverdichten und gerades Planum +/- 2 cm zur Sollh ö he herstellen.
01. 4
Gründungssohle der Baugrube
92.00
m²
01. 5 Erschwerter Aushub BKL5-6 Zuschlag f ü r Aushub der Bodenklasse 5-6 laut
Bodengutachten. Zum Standardaushub Bodenklasse 1-4
01. 5
Erschwerter Aushub BKL5-6
O
1.00
m³
02 Einbau Polster mit Verfüllung
02
Einbau Polster mit Verfüllung
02. 1 Verfüllen Arbeitsräume mit Schotter Liefern und einbauen von Schottermaterial 0/32 , Verdichtungsf ä higes Material in den Arbeitsr ä umen der Baugrube einschl. lagenweisem verdichten (30cm). Sp ä tere Setzungen sollen ausgeschlossen sein.
Einbaubereich: kompletter Arbeitsraum
02. 1
Verfüllen Arbeitsräume mit Schotter
135.79
m³
02. 2 Vefüllen der Arbeitsräume mit Lagermaterial Aufnehmen, einbauen und verdichten von seitl. auf dem Grundst ü ck gelagertem Aushubmaterial in die Arbeitsr ä ume der Baugrube.
02. 2
Vefüllen der Arbeitsräume mit Lagermaterial
W
20.00
m³
02. 3 Deltafolie Delta MS mit zus ä tzlicher Gleitfolie
gem äß den Verarbeitungsrichtlinien mit ausreichender Ü berlappung anbauen.
Technische Werte: Druckfestigkeit 250 kn/m ²
Dr ä nkapazit ä t ca. 5,3 l/sek/m
02. 3
Deltafolie
130.88
m²
02. 4 Aufnehmen, einbauen und verdichten von seitl. auf dem Grundstück gelagertem Aufnehmen, einbauen und verdichten von seitl. auf dem Grundst ü ck gelagertem Aushubmaterial in die Arbeitsr ä ume der Baugrube.
02. 4
Aufnehmen, einbauen und verdichten von seitl. auf dem Grundstück gelagertem
O
50.00
m³
02. 5 Einschotterungsfläche vorbereiten Liefern und einbauen und verdichten von Frostschutzmaterial als tragf ä higen Unterbau mit Schottermaterial 0/45.
Im Bereich sp ä terer Oberfl ä chenbefestigungen.
Einbaust ä rke: bis 50 cm
Die Fl ä chen werden in der Bauzeit als Abstell und Lagerplatz genutzt.
Einbauort:
Lagerfl ä che Garage / Carport ca. 20 m2
02. 5
Einschotterungsfläche vorbereiten
10.00
m³
02. 6 Baugrube abhängen mit PE-Folie Baugrube abh ä ngen mit PE-Folie
Nach Herstellung der Baugrube, ist
Die Baugrubenb ö schung fachgerecht mit
einer Folie ab zu h ä ngen und zu sichern,
und im Zuge der Verf ü llarbeit wieder zu entfernen und
zu entsorgen.
02. 6
Baugrube abhängen mit PE-Folie
142.50
m²
02. 7 Bauzeitige Wasserhaltung Eine bauzeitige Wasserhaltung ist erforderlich (VOB - Vorgaben) nach Vorgaben Bodengutachten.
W ä hrend der gesamten Bauausf ü hrung ist eine Wasserhaltung einzurichten und zu betreiben, um eine trockene und sichere Baugrube bzw. Baustelle zu gew ä hrleisten. Die Wasserhaltung dient zur Ableitung von anfallendem Oberfl ä chen- und ggf. Schichtenwasser.
Typische Ma ß nahmen umfassen u. a.:
-Offene Wasserhaltung mittels Gr ä ben und/oder Pumpen
-Einrichtung und Betrieb von Drainagesystemen
-Einbau von Pumpens ü mpfen zur Wasseraufnahme und ableitung
-Regelm äß ige Kontrolle und Anpassung der Wasserhaltungsma ß nahmen an den Baufortschritt
-R ü ckbau s ä mtlicher Einrichtungen nach Abschluss der Arbeiten
-incl. Beh ö rdliche Genehmigungen
Hinweis:
die Ausf ü hrung erfolgt nur nach vorheriger
Freigabe der Bauleitung.
02. 7
Bauzeitige Wasserhaltung
O
1.00
psch
02. 8 Baustraße bzw. Lagerfläche und Kranplatz Herstellen einer Baustra ß e bzw. Lagerfl ä che und Kranstellplatz
inkl. Oberbodenab trag bis 30 cm und Einbau einer Tragschicht aus Schotter 0/45 50cm und profilgerechtes, lagenweises verdichten.
Den Oberboden seitlich lagern.
Kranstellplatz ca. 6x6m = 36qm
Baustra ß e ca. 10x3m =30qm
Abrechnung erfolgt nach Lieferscheinen. Lieferscheine werden in Tonnen angegeben.
Umrechnungsfaktor 1,7 Tonnen = 1m3.
Es wird von ebenem Baugrund ausgegangen und 20 - 30 cm
Oberboden sowie darunter tragf ä higem Baugrund Bodenklasse
2 - 5.
Alle Arbeiten gem äß DIN 18300.
siehe Skizze:
02. 8
Baustraße bzw. Lagerfläche und Kranplatz
33.00
m³
03 Regen- und Schmutzwasserleitung
03
Regen- und Schmutzwasserleitung
03. 1 Regen- und Schmutzwasserentwässerungsleitungen DN 100 Regen- und Schmutzwasserentw ä sserungsleitungen bestehend aus PVC KG 2000 Rohr DN 100 liefern einschl. B ö gen, bis 1,50 tief in steinfreien Sand eingebettet verlegen auf dem Grundst ü ck.
Einschlie ß lich Rohrgr ä ben herstellen Bodenklasse=1-4 , nach der Rohrverlegung setzungsfrei verf ü llen mit Schotter 0/64 und verdichten.
Die Fallleitungen sind 20cm ü ber dem geplanten Gel ä nde zu f ü hren, Rohrenden und Ö ffnungen sind mit einem einseitigen Deckel zu verschliessen.
Der ü bersch ü ssige Erdstoff des Aushubes verbleibt auf dem Grundst ü ck.
Der Aushub erfolgt mit der kleinsm ö glichen Baggerschaufel
Inklusive aller erforderlichen Nebenleistungen
03. 1
Regen- und Schmutzwasserentwässerungsleitungen DN 100
63.30
m
03. 3 TV-Inspektion eines vorhandenen Kanalschachtes TV-Inspektion eines vorhandener angeschlossener Leitung
Ausf ü hrung einer Kamerabefahrung (TV-Inspektion) eines vorhandenen Schmutzwasserleitung- mit angeschlossener Leitung DN 150 zur Stra ß e. Zustandserfassung und Ü berpr ü fung der Funktionsf ä higkeit. Leitungsl ä nge ca. 5,20m
-Reinigung der Leitung und (falls erforderlich, zur Inspektion notwendig)
-Kamerabefahrung mit schwenkbarer TV-Kamera gem äß DIN EN 13508-2
-Aufzeichnung der Inspektion mit Farbbildkamera und Speicherung in digitalem Format
-Anfertigung eines detaillierten Inspektionsprotokolls inkl. Lageplan, L ä ngenangaben, Gef ä lledaten, sichtbaren Sch ä den oder Ablagerungen
-Bewertung nach DIN 1986-30 / DWA-M 149-3
- Ü bergabe der vollst ä ndigen Dokumentation (digital und ggf. in Papierform)
Besonderheiten:
-Zugang ü ber vorhandenen Leitung (Art und Lage siehe Plan)
-Durchf ü hrung in Abstimmung mit der Bauleitung bzw. zust ä ndigem Entw ä sserungstr ä ger
-Ggf. beengte Zug ä nglichkeit oder Verkehrsfl ä che – Sicherung nach RSA und UVV durch AN
Leistung inkl.:
-Anfahrt, R ü stzeiten, Ger ä teeinsatz, Reinigungsarbeiten
-Erforderliche Nebenleistungen zur vollst ä ndigen Erf ü llung der Aufgabe
Planauszug:
03. 3
TV-Inspektion eines vorhandenen Kanalschachtes
5.20
m
03. 7 Rohr-Rigolen-Versickerung Liefern und fachgerechtes Herstellen einer Rohr-Rigolen-Versickerung gem äß Variante 1 des Baugrundgutachtens (Projekt W250227-4A und den technischen Anforderungen des DWA-Arbeitsblatts A 138 sowie DWA-A 138-1 (Okt. 2024).
Technische Ausf ü hrung gem äß Bodengutachten Anlage 2:
Rigolenbreite: 1,00 m Rigolenh ö he: 1,70 m Tiefenlage: 0,80 – 2,50 m u. GOK (Frostschutztiefe ≥ 0,80 m) Erforderliche Rigolenl ä nge: 5,40 m Speichervolumen: 5,39 m ³ Versickerung nur ü ber Rigolensohle Leistungsumfang:
Herstellung der Baugrube f ü r die Rigole unter Ber ü cksichtigung von Bodenklasse 3 – 4 nach DIN 18300, einschlie ß lich aller erforderlichen Sicherungsma ß nahmen, Wasserhaltung, Nebenarbeiten und fachgerechter Entsorgung bzw. Wiederverf ü llung des Bodens.
Aushub seitlich lagern, Mutterboden getrennt absetzen.
Aufbau/Einbau der Rigole (von unten nach oben):
Planum herstellen, ggf. mit Geotextil trennen. Rigolenk ö rper aus Filterkies 8/32 mm, lagenweise verdichtet, H = 1,70 m, abgedeckt mit Filtervlies ≥ 150 g/m ². Sickerrrohre DN 300 (PVC-U oder PE-HD, gelocht) mittig in der Rigole verlegen, Gef ä lle ca. 0,5 %. Anschlussleitung an die Entw ä sserung mit allen erforderlichen Formst ü cken und Dichtungen. Abdeckung der Rigole mit Geotextil zur Vermeidung von Feinstoffeintrag. Verf ü llung ü ber Rigole mit Sand/Feinkies 2/8 mm bis ca. 0,30 m ü ber Rigolendecke, danach verdichtungsf ä hige Verf ü llung mit Schotter 0/64 mm lagenweise bis Oberkante Gel ä nde. Besondere Hinweise:
Zulauf mind. 0,80 m unter Gel ä nde zur Gew ä hrleistung der Frostsicherheit. Mindestabstand zu Geb ä uden und Grundst ü cksgrenzen: ≥ 1,5 × Einbindetiefe des Fundaments, au ß erhalb der Arbeitsraumverf ü llung. Rigolenverf ü llmaterial ist mit Geotextil abzudecken. Entw ä sserung talseitig anordnen, Beeintr ä chtigungen angrenzender Grundst ü cke vermeiden. Ma ß e und Lagen gem äß Werk- und Entw ä sserungsplanung einhalten.
03. 7
Rohr-Rigolen-Versickerung
1.00
St
03. 8 Absetzschacht zur Rohr-Rigolen-Versickerung A bsetzschacht zur Rohr-Rigolen-Versickerung gem äß Planvorgabe und Bodengutachten (Projekt W250227-4A, Variante 1):
Absetzschacht DN 1000 aus Betonfertigteilen, inkl. Schachtabdeckung KLD nach DIN EN 124, Klasse T1, komplett montiert und betriebsfertig.
Einbautiefe ca. 2,60 m unter Gel ä nde.
Leistungsumfang:
Herstellung der Baugrube unter Ber ü cksichtigung von Bodenklasse 3 – 4 nach DIN 18300, einschlie ß lich aller erforderlichen Sicherungsma ß nahmen, Wasserhaltung und Nebenarbeiten. Lieferung und Einbau des Schachtes DN 1000 mit Dichtungssystem nach DIN 4034 T1. Herstellung des Zulaufs und Ablaufs einschlie ß lich aller erforderlichen Formst ü cke und Dichtungen (PVC-U DN 150 oder entsprechend der Entw ä sserungsplanung). Herstellung der Schachtsohle mit Gef ä lle zum Ablauf, Sedimentfang ≥ 0,3 m. Montage der Schachtabdeckung KLD auf Gel ä ndeoberkante, h ö henm äß ig anpassbar. Anschlussleitung zur Rigole (DN 300) fachgerecht einbinden und abdichten. Verf ü llung der Baugrube mit verdichtungsf ä higem Material (Schotter 0/64 mm) lagenweise verdichtet bis OK Gel ä nde. Besondere Hinweise:
Ansetzkante ca. 1,0 m. Absetzschacht dient der Vorreinigung des Niederschlagswassers vor Einleitung in die Rigole. Zulauf- und Ablaufh ö hen nach Werkplanung einhalten. Mindestabstand zum Grundwasser nach DWA-A 138 beachten. Entw ä sserung talseitig anordnen, Beeintr ä chtigung angrenzender Grundst ü cke vermeiden. Planauszug:
03. 8
Absetzschacht zur Rohr-Rigolen-Versickerung
1.00
St
03. 9 Kontrollschacht D= 1,00 m, Einbautiefe bis 3,25m Kontrollschacht D= 1,00 m
Liefern und einbauen von 1 Kontrollschacht, Einbautiefe bis 3,25 m
bis BKL1-4 incl. Putzst ü ck, incl. Aushubarbeiten, incl. Verf ü llung mit
RC Material.
Deckel: Gu ß /Beton, LKW befahrbar.
Der ü bersch ü ssige Erdstoff des Aushubes wird abgefahen,
siehe separate Position
Inklusive aller erforderlichen Nebenleistungen.
03. 9
Kontrollschacht D= 1,00 m, Einbautiefe bis 3,25m
1.00
St
03. 12 Schutzrohr für Medienzuführung DN 100 HAR bis Carport Leerrohr liefern und im Arbeitsraum einbauen, Durchmesser 100mm von HAR bis zum Carport/Garage.
Das Leerrohr erh ä lt im HAR eine
Ringraummdichtung um zu vermeiden, dass Wasser eindringt.
Leerrohr im HAR Wand bis OK Belag Carport.
In der Betonwand ist vom Rohbauer eine Doppelmuffe zum Anschlu ß vorgesehen.
Rohrl ä nge gesamt = 5.50lfm
Abbl. ä hnlich
Absprache mit Bauleitung erforderlich
03. 12
Schutzrohr für Medienzuführung DN 100 HAR bis Carport
1.00
Stüc
Entwässerung und der Versickerungsschacht ist vor verfüllen abnehmen zu lassen Entw ä sserung und der Versickerungsschacht/Rigolen sind vor verf ü llen abnehmen zu lassen, bei Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der zust ä ndigen Beh ö rde.
Etwaige Ausf ü hrungsgrundlagen sind aus der Ortssatzung zu entnehmen.
Entwässerung und der Versickerungsschacht ist vor verfüllen abnehmen zu lassen
03. 13 Druckprobe der Leitungen Druckprobe der Leitungen (SW) und Abnahme durch die Gemeinde.
Das Abnahmeprotokoll und der Dichtigkeitsnachweis / Druckprotokoll ist den AG sofort nach der Abnahme zu ü bergeben.
03. 13
Druckprobe der Leitungen
1.00
psch
04 Sonstige Positionen
04
Sonstige Positionen
04. 1 Ringerder lt. VDE Richtlinien Ringerder lt. VDE Richtlinien (bei Haus mit Keller)
Rundstahl aus Edelstahl Material: V4A Werkstoffnummer: 1.4571 liefern und fachgerecht als geschlossener Ring auf die Aushubsohle im Bereich des sp ä teren Hauses
legen.
Dies ist vor Schotterpolstereinbau zu erbringen.
Es sind diagonal an den Hausecken 2 Anschlussfahnen ca.1,50 m Lang nach oben zu f ü hren. Diese werden sp ä ter vom Rohbauer
Fachgerecht an den Fundamenterder angeschlossen.
Es ist eine Dokumentation incl. Pr ü fung der Erdungsanlage gem äß
DIN 18014-2014-03 zu f ü hren. Die entsprechende
DIN und Verlegeanleitungen sind zu beachten.
Die Dokumentation des Fundamenterder und des Ringerders muss laut beiliegendem Formblatt
komplett ausgef ü llt und unterschrieben werden.
Beispielbild:
04. 1
Ringerder lt. VDE Richtlinien
46.00
m
05 Transport und Entsorgung
05
Transport und Entsorgung
05. 1 Erdstoff laden abtransportieren und entsorgen Aushubmassen f ü r Baugrube, Entw ä sserung, Sickerschacht und Einschotterung (Z 0,0) im Zug des Aushebens laden abtransportieren und entsorgen, einschl. Kippgeb ü hr.
Es werden ca. 40m3 Humus f ü r g ä rtnerische
Zwecke gelagert, soweit vorhanden.
Erdmaterial 1,00 m3 = 1,7 Tonnen
F ü r die Entsorgten Erdmassen und Stoffe sind mit dem Aufma ß die Entsorgungsnachweise mit Wiegescheine der Kippstellen nachzuweisen.
05. 1
Erdstoff laden abtransportieren und entsorgen
406.00
t
05. 2 Event. Mehrkosten bei Vorhandensein von Erdstoff mit Verunreinigungen Z1.0 Event. Mehrkosten bei Vorhandensein von Erdstoff mit Verunreinigungen gem äß Erdstoffklasse Z1.0
(anstatt Erdstoffklasse Z 0.0 = ohne Verunreinigungen
gem äß BWV).
Kosten f ü r eine ggf. geforderte Erdstoffanalyse durch ein unabh ä ngiges Unternehmen, inkl. Laborauswertung (Pr ü fbericht) zur externen Beprobung des gewonnene Material und f ü r einen event. notw. Zwischenlagerplatz sind hier
nicht enthalten.
Bei Erfordernis Abrechnung auf Nachweis
05. 2
Event. Mehrkosten bei Vorhandensein von Erdstoff mit Verunreinigungen Z1.0
O
1.00
t
Die vorbeschriebenen Leistungen und Mengen wurden vom Auftragnehmer mit den Ausf ü hrungsunterlagen verglichen und auf Vollst ä ndigkeit sowie fachgerechter Ausf ü hrbarkeit gepr ü ft. Alle in den Pl ä nen dargestellten und beschriebenen Leistungen sind in dem vorliegenden Leistungsverzeichnis in Menge und Qualit ä t erfasst.
Die Abrechnung aller Leistungen erfolgt nach einem von unserem Bauleiter gepr ü ften und freigegebenen Aufma ß sowie den vereinbarten Einheitspreisen.
Stundenzettel sind w ö chentlich bzw. innerhalb der n ä chsten drei Werktage der Folgewoche vom Bauleiter durch seine Unterschrift best ä tigen zu lassen, sp ä ter vorgetragene Stundenzettel werden nicht anerkannt und nicht verg ü tet.
Dieses Auftrags-LV gilt nur in Verbindung mit dem zu schlie ß enden Bauvertrag.
Wir best ä tigen hiermit verbindlich die Auftragsausf ü hrung wie angefordert.
01.09.2026 - 30.09.2026
sowie nach Abruf durch den Bauleiter
Ort / Datum........................................
Unterschrift Auftragnehmer.................................................................
Die vorbeschriebenen Leistungen und Mengen wurden vom Auftragnehmer mit den Ausf ü hrungsunterlagen verglichen und auf Vollst ä ndigkeit sowie fachgerechter Ausf ü hrbarkeit gepr ü ft. Alle in den Pl ä nen dargestellten und beschriebenen Leistungen sind in dem vorliegenden Leistungsverzeichnis in Menge und Qualit ä t erfasst.