To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
07 Tischlerarbeiten
07
Tischlerarbeiten
V - Besondere Hinweise Tischlerarbeiten BESONDERE HINWEISE TISCHLERARBEITEN
1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus DIN 18355 - Tischlerarbeiten sowie den DIN-Vorschriften für Bauteile, Elemente und Material, insbesondere DIN 18357 - Beschlagarbeiten und DIN 18055 - Fenster.
Für die Ausführung der Tischlerarbeiten sind ergänzend zu den DIN-Bestimmungen auch die Richtlinien des Instituts für Fenstertechnik e.V. in Rosenheim sowie die Angaben der RAL- RG 424/1 Holzfenster, Gütesicherung der Gütegemeinschaft Holzfenster e.V., anzuwenden. Bei Widersprüchen haben diese Richtlinien Vorrang vor den DIN-Vorschriften.
Für die Befestigung von Fensterwänden ist DIN 18056 entsprechend anzuwenden. Im Hinblick auf statische Anforderungen bei Fenstern sind zu beachten:
DIN 1055 Teil 3 und 4- (für Wind- und Horizontalkräfte)
DIN 18056- (für Vertikalkräfte auf Riegel bei zu öffnenden Fenstern)
Weiter sind zu beachten:
DIN 4102-Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4108-Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109-Schallschutz im Hochbau einschl. Berichtigung 8/92 sowie Beiblatt 1 und 2
DIN 7863-Nichtzellige Elastomer- Dichtprofile im Fenster- und Fassadenbau
DIN 18203-3-Toleranzen im Hochbau; Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen
DIN 18358-Rollladenarbeiten /Sonnenschutzanlagen
DIN 18360-Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten
DIN 18361-Verglasungsarbeiten
DIN 18363-Maler und Lackierarbeiten
DIN 18364-Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten
DIN 18540-Abdichten von Außenwandfugen
DIN 18545-2-Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen; Dichtstoffe, Bezeichnung, Anforderung, Prüfung
DIN 52460-Fugen- und Glasabdichtungen
DIN 68140-Keilzinkenverbindung von Holz
DIN EN 438-1-Dekorative Hochdruck- Schichtpressstoffplatten (HPL)
2 Vorleistungen und Baufreiheit
Das Schaffen der erforderlichen Höhenbezugspunkte ist Sache des Auftraggebers.
3 Baustelleneinrichtung
Die Kosten für die nicht vom Auftraggeber bereitgestellte Baustelleneinrichtung sind in die Preise einzurechnen. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung.
Werden Gerüste bauseits bereitgestellt, so können sie unter der Voraussetzung der Verkehrssicherheit vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt werden. Müssen vorhandene Schutzvorrichtungen zur Ausführung der Arbeiten entfernt werden so sind diese nach Beendigung der Arbeiten vorschriftsgemäß wiederherzustellen.
4 Kostenabgrenzung
Die Kosten für den Verbrauch von Strom und Wärmeenergie sind Bestandteil der Preise. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet.
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften:
alle Anschlüsse an das Mauerwerk einschl.. Fugendichtung und Verleistung, alle Falzdichtungen sind in die Preise einzurechnen.Etiketten, Klebestreifen und Schutzüberzüge bzw. -markierungen sind vor der Übergabe kostenlos zu entfernen.Das Justieren von Beschlägen, das Gangbarmachen der Fenster und Türen nach Abschluss der- Malerarbeiten ist in die Preise einzurechnen.
5 Abfallbeseitigung
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial u. dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall, insbesondere für asbesthaltige Baustoffe bei Abbruch, sind streng einzuhalten.
Werden Container bauseits bereitgestellt erfolgt eine Umlage der Kosten, deren Höhe zuvor mit dem Auftragnehmer vereinbart wird.
Das Einfüllen in Arbeitsräume ist untersagt.
Schleifarbeiten sind nur bei Verwendung von Absaugvorrichtungen zulässige.
Die Entsorgung von Abfällen, Abbruchmassen und Bauschutt umfasst die Verwertung entsprechend den Vorschriften bzw. die erforderlichen Maßnahmen des Einsammeln, Beförderns, Behandelns und Lagerns entsprechend den Vorschriften und behördlichen Auflagen.
6 Verbindung zu anderen Gewerken
In Absprache mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der Gewerke
GerüstarbeitenAbbrucharbeitenMauerarbeitenNaturwerksteinarbeitenBetonwerksteinarbeitenZimmer- und HolzbauarbeitenKlempnerarbeitenPutz- und StuckarbeitenFliesen- und PlattenarbeitenBeschlagarbeitenRollladen- und SonnenschutzarbeitenMetallbau- und SchlosserarbeitenVerglasungsarbeitenMaler- und LackierarbeitenTrockenbauarbeitenzu beachten.
7 Allgemeine Angaben zur Bauausführung
Bei Fenstern und Türen ist zu beachten:
Bei Verglasungen, die in den Auftragsbereich der Tischlerarbeiten fallen, sind zusätzlich zu den entsprechenden DIN-Bestimmungen auch die Vorschriften der Isolierglashersteller zu beachten.Soweit Detailskizzen und Ansichtspläne dem Leistungsverzeichnis beiliegen, dienen diese der Darstellung der Fenster- und Türteilung und der Öffnungsart als Anhaltspunkte für die Angebotsbearbeitung.Zeichnungen zu wesentlichen Details der Fensterkonstruktionen und der Anschlüsse zum Baukörper sind vom Auftragnehmer vor Arbeitsaufnahme nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber vorzulegen. Wenn nicht anders festgelegt oder aus Detailzeichnungen ersichtlich, sind die Holzquerschnitte unter Beachtung von DIN 68121 vom Hersteller der Fenster zu bemessen. Sie richten sich nach dem Platzbedarf für Glas und Beschläge sowie nach den Anforderungen.Die Fenster- und Türkonstruktionen, einschließlich der Verbindungselemente, müssen alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen können.Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen.Keilverzinkungen im Außenbereich sind unzulässig.Die Befestigung der Fenster und Türen im Außenbereich soll durch Schrauben erfolgen. Der Auftragnehmer soll sich darüber informieren, welche Befestigungsmöglichkeiten einzukalkulieren sind.Profilierungen an Fenstern im Außenbereich sind so zu gestalten, daß anfallendes Niederschlags- oder Schwitzwasser abgeleitet wird. Kanten der Profile sind mit kleinstem Radius abzurunden (ca. 2 mm).Entwässerungsöffnungen sind in ausreichender Anzahl herzustellen.Falls Blechabdeckungen der äußeren Fensterbänke - auch bei bauseitiger Ausführung - vorgesehen sind, ist das durch einen entsprechenden Unterschnitt im unteren Blendrahmenteil zu berücksichtigen.Unterschiedliche Werkstoffe und Lieferformen (z. B. Profile, Bleche, Bänder) sind entsprechend den Anforderungen an das Erscheinungsbild aufeinander abzustimmen. Bei mehreren Ausführungsarten ist die Entscheidung des Architekten herbeizuführen.Die Anschlüsse an den Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen an Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz und Fugenbewegungen entsprechen. Die Fugen zwischen Wand und Blendrahmen sind mit Dämmmaterial entsprechend auszufüllen. Wärmebrücken im Bereich der Fensterbänke sind zu vermeiden Herausgetretener Schaum ist nach der Erhärtung bündig abzugleichenNach dem Einbau der Fenster und äußeren Sohlbänke, Abdeckungen, Putzgesimse und nach Abschluss der Einputzarbeiten sind - soweit nach der Konstruktion erforderlich - die Anschlussfugen ringsum mit einem elastischen Dichtstoff, der überstreichbar sein muss, zu versiegeln.Der Dichtstoff muss weitgehend alterungsbeständig, witterungsresistent und mit den berührten Baustoffen verträglich sein.Leichtmetalleloxierte oder polierte Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder restlos zu entfernen.Malerarbeiten dürfen durch die Beschlagsarbeiten nicht erschwert -werden. Dem Auftragnehmer steht es frei, Beschläge - soweit technisch möglich - erst nach Abschluss der Malerarbeiten einzubauen. Das Öffnen und Schließen der Fenster muss in jedem Fall möglich sein.Schlösser und Beschläge sind vor Ausführung der Arbeiten als Muster vorzulegen.Nicht mehr zugängliche Bauteile aus Stahl sind in verzinkter Ausführung einzubauen. Kontaktkorrosion ist auszuschließen.Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und - soweit zulässig - zu ölen.Beschlagteile müssen so ausgeführt sein, daß sie die Funktion der Fenster/Türen auf Dauer sicherstellen. Sie müssen einen ausreichenden Schutz gegen Fehlbedienung aufweisen. Bei Kippbeschlägen größerer Fenster ist ein unbeabsichtigtes Kippen der Flügel von der Lüftungs- in die Reinigungsstellung mit absoluter Sicherheit auszuschließen.Einfache Basküleverschlüsse erfülIen diese Bedingung nicht. Die Möglichkeit der Wartung der Beschläge muss gegeben sein.Falze zur Aufnahme von Verglasungen müssen bei Verwendung von Mehrscheiben-Isolierglas auch den Einbaurichtlinien der Isolierglashersteller entsprechen.Die Glasdicken sind unter Berücksichtigung der Anforderung an den Schall- und Wärmeschutz sowie an die Windbelastungen nach den Vorschriften der Glashersteller gemäß der Tabelle zur Ermittlung der Beanspruchungsgruppe zur Verglasung von Fenstern herausgegeben vom Institut für Fenstertechnik e.V., Rosenheim, einzuhaltenWird im Leistungsverzeichnis eine Beanspruchungsgruppe ohne Bezug auf eine Norm vorgegeben, so richtet sich die Ausführung nach vorgenannter Tabelle.Glastüren oder verglaste durchsichtige Türen erhalten einen deutlich sichtbaren Klebestreifen gemäß Nr. 4.2.8 D1N 1836 1, der vom Auftraggeber entfernt wird.Vor dem Einbau der Fenster aus Holz muss der Anstrich auf den sichtbaren Flächen und im Anschlussbereich zum Baukörper eine Schichtdicke von 30 Mikrometern haben. Alle anderen Flächen müssen einen Grundanstrich erhalten. Die Schichtdicke des fertigen Anstriches muss auf den sichtbar bleibenden Flächen im Mittel bei Lasuren 60 Mikrometer und bei deckendem Anstrich 100 Mikrometer betragen, falls die Elemente oberflächenfertig zu liefern sind.Sind Glashalteleisten aus Metall oder Holz vorgesehen, so erfolgt die Befestigung raumseitig mit nichtrostenden Stiften oder Schrauben.Dichtstoffe dürfen nach DIN 52460 keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen nach DIN 52452 mit den angrenzenden Stoffen verträglich sein. PU-Schaum muss frei von FCKW sein.Bekleidungen und Verleistungen sind an den Ecken mit Gehrungsschnitt zu stoßen. Sie müssen aus dem gleichen Material wie die Einbauelemente bestehen und die gleiche Oberflächenbehandlung aufweisen.Die Öffnungen zum Dampfdruckausgleich müssen folgende Mindestquerschnitte haben: Schlitze 5 mm x 20 mm oder Bohrungen Durchmesser 8 mm. Ihr Abstand untereinander darf 600 mm nicht überschreiten. Sie müssen so angeordnet sein dass kein Niederschlags- und Reinigungswasser eindringen kann.Befestigungsschrauben sind zu versenken und mit Dübeln abzudecken.Dichtungsprofile dürfen keine flüchtigen Weichmacher enthalten. Sie müssen ihre Eigenschaften im vorgesehenen Temperaturbereich beibehalten und im Außenbereich witterungsbeständig sein.Werden für Schalldämmzwecke Bodendichtungen an Türen gefordert, so sind diese nachstellbar anzubringen. Das Nachstellen muss ohne Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des Fußbodenbelages ist zu erfragen. Lippendichtungen sollen nicht ausschließlich parallel verstellbar sein.
Allgemeines:
Anleimer sind zum Feuchtigkeitsausgleich gemeinsam mit dem Grundmaterial einzulagern. Es sollen Hölzer mit stehenden Jahresringen verwendet werden. Das Bündigfräsen darf erst - in Abhängigkeit vom verwendeten Leim - nach 1 bis 2 Tagen erfolgen.Vor dem Furnieren sind Toleranzen zwischen Rohling und An- bzw. Umleimern auszugleichen, um Fehlverleimungen auszuschließen.Vor dem Beizen sind die Flächen zweimal zu schleifen (Körnung 120 und 150). Der Schleifstaub ist unbedingt zu beseitigen. Flecken und Leimdurchschläge sind gründlich zu entfernen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in die Verarbeitungsvorschriften des Beizmittelherstellers Einsicht zu nehmen. Beizarbeiten an einem Element dürfen nicht unterbrochen werden.Wenn nicht anders ausgeschrieben, sind Lösungsmittelbeizen zu verwenden.Kettendübelungen sind unzulässig.
V - Besondere Hinweise Tischlerarbeiten
Türen Anforderungen gem. Türliste Die Anforderungen an die Türen sind in der beiliegenden Türliste spezifiziert und zu beachten!
Türen Anforderungen gem. Türliste
07.01 Neue Türen
07.01
Neue Türen
07.02 Vorhandene Türen ändern
07.02
Vorhandene Türen ändern
07.03 Stundensätze
07.03
Stundensätze