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Leistung: Vergabeeinheit 3.120
Metallbauarbeiten,
gemäß DIN 18.360
Fenster,
Pfosten-Riegel-Fassaden, Fassadenbekleidung,
äußerer
Sonnenschutz, innerer Blendschutz
Projekt: 9 9 9 7 C P C
Hermann-Blenk-Straße 41
38106 Braunschweig
Leistung: Vergabeeinheit 3.120
1 Baubeschreibung
Grundstücksbezeichnung:
9997 CPC
Hermann-Blenk-Straße 41
38106 Braunschweig
Flur: 6, Flurstücke: 299/15, 299/12, 408/4, 295/13
und 296/14
Gemarkung Waggum, Gemeinde Braunschweig Stadt
1.1 Beschreibung der Baumaßnahme
Am südlichen Standort Campus Forschungsflughafen
Braunschweig ist für die Technische Universität
Braunschweig der Forschungsneubau CPC geplant.
Das Grundstück wird aktuell durch die TU Braunschweig
genutzt und stellt im Wesentlichen eine Brachfläche
dar. Derzeit befindet sich auf dem Baufeld die
Versuchshalle CLB, ein Parkplatz mit 76 Stellplätzen
für das NFF sowie eine PoP-Station der BS-NetzAG. Die
PoP-Station befindet sich am nordwestlichen Rand, ist
jedoch nicht Teil des Planungsauftrags.
Der Neubau CPC erstreckt sich über zwei Gebäudeteile
und besteht aus Büro und Technikum, in dem
experimentell gearbeitet wird. Beide Gebäudeteile sind
über einen Verbindungsbaukörper miteinander verbunden
und bilden somit einen Gesamtkomplex. Das Gebäude ist
nicht öffentlich zugänglich.
Für den Gebäudeteil Technikum sind zwei Vollgeschosse
und zusätzlich ein halbes Geschoss für die
Technikzentrale vorgesehen.
Für das Bürogebäude sind vier Vollgeschosse (EG bis
3.OG) und ein zurückgesetztes Staffelgeschoss für die
Technikzentrale vorgesehen.
1.2 Baugrundstück
Das 12.584 m2 große Grundstück hat einen rechteckigen
Zuschnitt. Es grenzt nördlich an den öffentlichen
Straßenraum. Westlich befinden sich die Baustelle des
Neubaus ZESS, östlich schließen bebaute Flächen mit
Bürogebäude an und im Süden grenzt die Autobahn
A2direkt an das Grundstück.
Das vorgesehene Grundstück befindet sich direkt an der
Hermann-Blenk-Straße 41, die Platzierung des Gebäudes
ist im Osten und füllt die Hälfte des Grundstücks
aus. In der westlichen Hälfte des Grundstücks ist ein
Parkplatz mit 93 Parkplätzen vorgesehen, die Zufahrt
erfolgt über die Hermann-Blenk-Straße.
Das Grundstück weist einen Höhenunterschied von ca.
2,0 m auf.
Die umgebende Bebauung ist durch Büro- und
Forschungsbauten der 90-er und 2000-er Jahre geprägt.
1.3 Gebäudebeschreibung Neubau
Die zentrale Zielsetzung des Forschungsneubaus "Center
for Circular Production of Next Batteries and Fuel
Cells CPC" ist die Erforschung und Entwicklung eines
nachhaltigen Kreislaufes bei der Herstellung, Nutzung
und Wiederverwertung von Batterien und
Brennstoffzellen. Hierfür soll im geplanten Neubau ein
interdisziplinäres Team aus instituts- und
fachübergreifenden Arbeitsgruppen angesiedelt werden.
Die Ausführung des Neubaus erfolgt vom UG bis zum 3.OG
in Massivbauweise. Aufgrund eines geringwertigen
Baugrunds wird zur Reduzierung der Lasten das 4.OG
/(Technikzentrale Büro) und das 1.OG (Technikzentrale
Trockenraum) als "leichte " Stahlkonstruktion
hergestellt.
In den Regelgeschossen werden die Decken als
unterzugsfreie, punktgestützte Flachdecken in
Stahlbeton ausgeführt. Dies ermöglicht eine hohe
Flexibilität im Hinblick auf die Leitungsführung der
technischen Gewerke und gewährleistet mögliche
Nutzungsänderungen.
Der vertikale Lastabtrag erfolgt über Stützen und
Wandscheiben, die im Regelfall bis auf die Gründung
durchgeführt werden. Im Bereich Außenwand ist eine
Lochfassade aus Stahlbeton vorgesehen.
Die Unterteilung der Geschosse erfolgt durch
nichttragende Trennwände aus Gipsplatten.
Es wird eine Flachgründung sowie in einigen Bereichen
Streifenfundamente geplant. Aufgrund der
Grundwassersituation ist die Bodenplatte aus WU-Beton
konzipiert.
Das Gebäude erhält ein 1,5-geschossiges Foyer, von dem
Bürogebäude und Technikum erschlossen werden. Darüber
hinaus soll es als Ort der Information für
Mitarbeiter:innen und Gäste dienen. Sowohl statische
Informationstafeln als auch elektronische Medien wie
interaktive Bildschirme sollen möglich sein.
Um in die oberen Geschosse zu gelangen, bedient man
sich der Treppenhäuser 1-4 und des Personenaufzuges,
der vom Foyer aus erreichbar ist.
Der Eingangsbereich erhält eine lichtdurchflutete
Pfosten-Riegel-Konstuktion. Beide Gebäudeteile
erhalten eine Lochfassade, welche mit einer
hinterlüfteten Aluminiumfassade aus einzelnen
Kassetten bekleidet wird.
Bezugs- und Kenngrößen
OKFF Erdgeschoss - +/- 0,00 m = + 82,23 m
Brutto-Rauminhalt - 45.800 m3
Bruttogrundfläche - 9.350 m2
Bebaute Fläche - 3.175 m2
Max. Bauwerkshöhe Neubau + Technikgeschoss - + 22.00 m
OK Attika Neubau - + 18.00 m
Max. Fußbodenhöhe der ständig genutzten Räume - +
11.45 m (3.OG)
1 Baubeschreibung
2 Angaben zur Baustelle
Vereinfachte Schreibweise: AG= Auftraggeber, AN=
Auftragnehmer
2.1 Sichtung der Örtlichkeiten
Anlässlich der Campus Lage und der Nähe zur Autobahn
A2 wird dem AN empfohlen, sich vor
Angebotsunterbreitung ein Bild von den Örtlichkeiten
der Baustelle zu machen.
Im Zuge einer Vorabmaßnahme wurde das Baufeld beräumt
und die bestehenden Parkplätze wurden auf den
westlichen Teil des Grundstücks verlegt.
2.2 Baustelleneinrichtung
Aufgrund der Baustellensituation gibt es seitens des
AG Vorgaben, was die Baustelleneinrichtung betrifft.
Der beigelegte Baustelleneinrichtungsplan regelt u.a.
folgende Punkte:
- Zu- und Ausfahrt Baustelle
- Flächenmanagement
- Entsorgung (Abfälle, Abfallmanagement)
- Bürocontainer
- Erste-Hilfe-Container
- Sanitärcontainer
- Baustrom und Bauwasser
und wird Vertragsgrundlage. Der AN ist verpflichtet
sich, an die Gegebenheiten zu halten und diese
umzusetzen.
Die Zufahrten, die Be- und Entladezonen der
öffentlichen Bereiche und auch innerhalb der
Baustelleneinrichtung, sind nach Verschmutzung durch
Befahren mit eigenen Baufahrzeugen im sauberen Zustand
zu halten.
2.3 Fassadengerüst
Bauseits wird für alle Arbeiten an der Fassade ein
Arbeits- und Schutzgerüst zur Verfügung gestellt.
2.4 Beeinträchtigungen und Ruhephase im Baubetrieb
Die Arbeiten werden auf dem Campusgelände und anderen
Forschungseinrichtungen in unmittelbar angrenzenden
Gebäuden durchgeführt.
Der AN verpflichtet sich daher, ohne besondere
Vergütung Störungen auf der Baustelle, die von der
Erfüllung seiner Leistung ausgehen, auf ein Mindestmaß
zu beschränken. Insbesondere sind alle Möglichkeiten
zur Minderung von Lärm-, Staub- und anderer Emissionen
auszuschöpfen.
2.5 Lärm und Erschütterungen
Grundsätzlich sind die erschütterungs- und lärmärmsten
Verfahren anzuwenden bzw. ist alles Unumgängliche auf
das technisch machbare Mindestmaß zu reduzieren, um
Schäden an Bebauung, Mensch und Tier zu vermeiden.
Alle Arbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerken,
Grenzbebauungen, Leitungen sowie Verkehr und
Lagerungen im Nahbereich der Böschungen sind mit
besonderer Vorsicht auszuführen.
2.6 Umweltschutz und Baustellenbetrieb
Die Belästigungen im Baustellenbereich, an/auf den
Zufahrtstraßen durch Lärm, Staubentwicklung o.ä. sind
bei den Arbeiten und Transporten auf das unvermeidbare
Maß zu beschränken.
Auf die TRGS 559 (Mineralischer Staub) und deren
Einhaltung wird ausdrücklich verwiesen.
2.7 Vorhandene Anlagen, Kabel und Leitungen
Auf dem Flurstück 408/4 besteht ein Leitungsrecht
zugunsten der Braunschweiger Versorgungs-AG. Die
Leitungen dürfen nicht überbaut oder umgelegt werden.
Ein Schutzstreifen mit 2 m Breite gemäß B-Plan ist
einzuhalten. Falls eine temporäre bzw. Teilüberbauung
erforderlich sein sollte, sind vorab die Hinweise und
Vorgaben von BS-Energy zu berücksichtigen.
Gegebenfalls ist eine direkte Abstimmung mit dem
Auftraggeber und BS-Energy erfordlich. Die Hinweise
und Vorgaben von BS-Energy werden diesem Dokument
beigefügt.
2.8 Baustrom, -wasser, Baustellenbeleuchtung
Baustrom und Bauwasser stehen an Übergabepunkten gemäß
Zeichnung Baustelleneienrichtungsplan auf dem
Baustellengelände zur Verfügung.
Die Beleuchtung des vorhanden Parkplatzes sowie der BE
wird durch den AG sichergestellt. Die
Arbeitsplatzbeleuchtung liegt im Verantwortungsbereich
des AN.
2.9 Baustellencontainer
Durch den AG werden die Platzverhältnisse in einem
Baustelleneinrichtungsplan wiedergegeben. Hier sind
Flächen wie Baustraße, 8 Stück Büro-, 2 Stück Sanitär-
und 1 Stück Sanitätscontainer etc. geregelt. Für die
AN Gewerke stehen keine Container zur Verfügung.
Lediglich die Nutzung des Sanitärcontainers ist
vorgesehen.
Nutzung der Sanitärcontainer:
1 Stück Sanitärcontainer ausschließlich für die
örtliche Bauleitung
1 Stück Sanitärcontainer ausschließlich für die
ausführenden Firmen (AN)
2.10 Lager- und Parkflächen
Es sind Lagerflächen und Flächen für die BE der
ausführenden Firmen vorhanden.
Parkflächen für Mitarbeiter des AN werden auf dem
Baustellengelände nicht zur Verfügung gestellt.
2.11 Anlaufbesprechung
Nach Auftragsterteilung wird grundsätzlich eine
Anlaufbesprechung durchgeführt, in der u.a. eine
Unterweisung in den Bauablauf widergegeben wird. Nach
der Anlaufbesprechung sind gemäß Vorgabe des
Auftraggebers wöchentliche Besprechungen wahrzunehmen.
2.12 Bautagesberichte
Der AN ist verpflichtet, unterschriebene
Bautageberichte täglich zu führen und dem AG eine
Ausfertigung zu überlassen. Die Bautagesberichte sind
vom AN in DIN A4 einmal wöchentlich, im Rahmen der
wöchentlich stattfindenden Baubesprechung für die
Vorwoche beim AG einzureichen.
2.13 Kräne, Hebezeuge
Kräne und Hebezeuge stehen bauseits nicht zur
Verfügung sondern müssen, soweit erforderlich, mit
einkalkuliert werden. Die Kranstandorte sind nicht
festgelegt. Kranaufstellung in Abstimmung mit dem AG.
Kranstandorte sind gehehmigen zu lassen. Die Krane
müssen eine zugelassene Befeuerung als Warnleuchten
für Luftfahrthindernisse erhalten.
Alle für die Aufstellung der Kräne getroffenen
Maßnahmen, wie Fundamente, sind nach dem Abbau der
Kräne vollständig rückzubauen. Der Aufbau und
Änderungen der Baustellenkräne sowie Einsätze von
Autokränen sind gemäß beiliegender Anlage, siehe
Antrag auf luftverkehrsrechtliche Zustimmung, an die
zuständige Behörde mit einem Vorlauf von 6 Wochen
einzureichen. Desweiteren ist die Objektüberwachung
des Auftraggebers hierüber zu informieren.
2.14 Materialentsorgung
Sämtliches Material, dass nicht wiederverwendet werden
kann, muss vom Auftragnehmer gemäß den gesetzlichen
Vorschriften verwertet oder entsorgt werden. Über die
Verwertung oder Entsorgung sind Nachweise anzufertigen
(Verwendungs-Nachweise und Wiegescheine). Diese
Dokumentation ist umgehend dem Auftraggeber zu
übergeben. Aufwendungen der Fahrtstrecken zur Deponie
und die Deponiegebühren sind
in den Einheitspreisen bzw. Pauschalen enthalten. Der
Bieter teilt dem Auftraggeber den Namen der
Deponiestätte mit. Die Entsorgungsnachweise sind dem
Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
2.15 Bauschutt / Baureinigung
Das Verbrennen von Verpackungsresten und anderen
Baustellenabfällen auf dem Baugrundstück ist
strengstens untersagt. Der Auftragnehmer muss seine
Baustellenabfälle, Verpackungen unter Einhaltung der
aktuellen Abfallgesetzgebung selbst ordnungsgemäß
entsorgen. Die Objektüberwachung des Auftraggebers ist
berechtigt, sich die entsprechenden Nachweise vorlegen
zu lassen. Vorgefundene Verunreinigungen,
Zurücklassungen von Verpackungen, Abbruchmaterial etc.
werden nach einmaliger Fristsetzung von max. 2
Werktagen durch den Auftraggeber zu Lasten des
Verursachers beseitigt.
2 Angaben zur Baustelle
3 Zusätzliche allgemeine Angaben zur Ausführung
3.1 Allgemeine Anforderungen
a) Allgemeine Angaben
Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses sind:
- Metallbauarbeiten der Fassaden, mit
Fensterelementen, einer Pfosten-Riegel-Fassade
und einer vorgehängten hinterlüfteten Fassade mit
Bekleidung aus Alu-Blechen
- äußerer Sonnenschutz
- innerer Blendschutz und Verdunklungsanlagen innen
Ausführung gemäßgemäß DIN 18.360
Größe und Form des Gebäudes ist den beigefügten
Anlagen zu entnehmen.
Bei der Ausführung sind VOB/C, einschlägige DIN
Vorschriften, Technische Merkblätter,
Ausführungsrichtlinien des Handwerks und techn.
Angaben und Empfehlungen der Materialhersteller zu
beachten.
Die Arbeiten sind nach dem neuesten Stand der Technik
auszuführen. Es gelten die technischen Angaben,
Richtlinien und Zulassungen der Materialhersteller.
b) Unterlagen
Vor Beginn der Arbeiten hat der AN folgende Unterlagen
dem AG vorzulegen:Planung der FugenTerminplanbei
Erfordernis: Antrag Mitteilung eines temporären
Luftfahrthindernisses
c) Umweltschutz beim Baustellenbetrieb
Die Belästigung im Baustellenbereich, an/auf
Zufahrtsstraßen durch Lärm, Staubentwicklung o.ä. sind
bei den Arbeiten und Transporten auf das unvermeidbare
Maß zu beschränken. Es sind die erschütterungs- und
lärmärmsten Verfahren anzuwenden. Alle Arbeiten in
unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Grenzbebauungen sind
mit besonderer Vorsicht auszuführen.
d) SiGe-Koordinator
Gemäß der Baustellenverordnung hat der AG einen
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator eingeschaltet.
Den Anweisungen des Koordinierenden (gilt auch für
Festlegungen im SiGe-Plan) ist Folge zu leisten. Die
getroffenen Vereinbarungen sind einzuhalten. Im Zuge
der Koordination gemäß Baustellenverordnung
verpflichtet sich der AN vor Beginn der Arbeiten, dem
Si-Ge-Ko folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
- Namensliste der Ersthelfer und der
Aufsichtsführenden, die auf der Baustelle eingesetzt
werden sollen
- Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gem.
Arbeitsschutzgesetz
- Dokumentierte Unterweisungen
- Instandhaltungs- und Prüfnachweise der
Arbeitsmittel, soweit diese durch Vorschriften der BG
oder andere
Vorschriften gefordert werden
e) Abstimmung mit Anderen
Der AN hat sich mit anderen am Bau Beteiligten
abzustimmen. Anderen ausführenden Firmen ist Zutritt
zur Baustelle zu gewähren. Grundsätzlich gilt, dass
allen anderen am Bau Beteiligten die notwendigen An-
und Abfahrten sowie die Ausführung deren Arbeiten
ermöglicht werden muss.
Zudem sind technologische Abhängigkeiten zu anderen
Gewerken zu beachten. Dies kann zu in Abschnitte
unterteilter Erbringung von in einer Position
beschriebenen Leistungen führen.
f) Verkehrsicherung
Jeder AN hat eigenständig für eine geordnete und
gefahrlose An- und Abfahrt der Baustelle zu sorgen.
Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens der Straße
Hermann-Blenk-Straße und der beengten
Baustellensituation, ist bei jedem Passieren der
Baustellentore eigenes Personal als Sicherungsposten
mit Warnweste gekennzeichnet, aufzustellen bzw. es
sind die Vorgaben im Baulogistikhandbuch einzuhalten.
g) Nachweise
Geforderte Nachweise zur Abgabe des Angebotes siehe
Formblatt 211 "Aufforderung zur Abgabe eines
Angebotes".
h) Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die bei den
auszuführenden Arbeiten anzuwendenden Arbeitsschutz-
und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden.
Aufwendungen für Arbeitsschutzmaßnahmen sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
i) Beeinträchtigungen und Ruhephasen im Baubetrieb
Die im Hinweis 2 "Angaben zur Baustelle" und in den
Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen (WBVB)
aufgeführten Vorgaben zu den Beeinträchtigungen und
Ruhephasen im Baubetrieb sind einzuhalten und bei der
Kalkulation aller Einheitspreise zu berücksichtigen.
Aufgrund dieser Forderung werden keine nachträglichen
Verlängerungen der Bauzeiten akzeptiert.
j) Brandschutz
Bei feuergefährlichen Arbeiten, besonders Schweiß- und
Trennschleifarbeiten sowie der Verwendung von
entzündlichen Stoffen sind besondere
Sicherheitsmaßnahmen, wie das Bereitstellen von
Feuerlöschern einzuhalten. Der Auftragnehmer hat eine
Brandwache durchzuführen. Die Arbeiten sind beim AG
anzumelden.
k) Feuer und gesundheitsgefährliche Arbeiten
Die Verwendung gefährlicher entzündlicher und
explosiver Stoffe ist nur zulässig, wenn diese
unvermeidbar ist. Sie muss der Objektüberwachung des
AG und dem SiGeKo gemeldet und von diesen genehmigt
werden.
l) Gefährliche Stoffe
Stoffe und Bauteile müssen deutschen behördlichen
Vorschriften entsprechen. Es ist erklärtes Ziel des
Auftraggebers, keine Stoffe zu verwenden, deren Inhalt
ganz oder teilweise als gefährlicher Stoff in der
Gefahrenverordnung aufgeführt sind.
m) Messungen
Die zur Durchführung der eigenen Leistungen sind
erforderlichen Messungen vom AN zu erbringen.
Alle Maße und Stückzahlen sind vor Ausführung am Bau
selbstverantwortlich zu prüfen.
3.2 Technische Anforderungen
a) Aufmaß, Maße und Bautoleranzen
Maßangaben im Leistungsverzeichnis verstehen sich als
Circa Maße. Mit Beginn der Arbeiten sind vom AN, die
für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen
Vermessungsarbeiten auszuführen. Messprotokolle des
Auftragnehmer sind auf Anforderung dem Auftraggeber
vorzulegen.
b) Prüfzeugnisse
Vor Bestellung der einzubauenden Materialien sind dem
Auftraggeber unaufgefordert die entsprechenden
technischen Merkblätter und Prüfzeugnisse vorzulegen.
c) Planunterlagen
Die zur Ausführung der Leistung erforderlichen
Planunterlagen werden dem AN vom AG 1-fach in
Papierform und 1-fach digital (pdf bzw. dwg) auf die
Projektplattform zur Verfügung gestellt.
d) Prüflauf Werkstattplanung
Vom AN sind hierfür Zeichnungen anzufertigen. Diese
sind in Abstimmung mit dem AG und auf Grundlage der
Ausführungsplanung und den am Bau genommenen Maße zu
erstellen. Mit der Ausführung darf erst begonnen
werden, auf Grundlage der vom AG freigegebenen Pläne
mit dem Vermerk: "Zur Ausführung freigegeben".
Vom AN vorgelegte Pläne erhalten folgenden
Freigabestatus:
- Status A: Freigabe zur Ausführung (=
gleichgestellter Plan)
- Status B: Freigabe zur Ausführung unter
Berücksichtigung der Prüfeinträge des AG
- Status C: Keine Freigabe, Wiedervorlage erforderlich
Ein mit Status B freigegebener Plan entbindet den AN
nicht von der Vorlage gleichgestellter Pläne beim AG.
3.3 Ausführung
a) Personalbenennung
Der AN benennt rechtzeitig vor Ausführungsbeginn den
verantwortlichen Bauleiter und Polier. Einen
Personalwechsel hat der AN dem AG rechtzeitig
anzuzeigen.
b) Genehmigungen
Alle Behördengenehmigungen, wie Luftfahrtbehörde,
Sondernutzung öffentlicher Straßenraum, falls
erforderlich, und die zur Ausführung der
Vertragsleistungen erforderlich werden, sind vom AN
einzuholen. Damit verbundene Gebühren werden auf
Nachweis vergütet.
c) Baufristenplan
Der AN hat auf Grundlage des ihm vom AG übergebenen
Bauzeitenplan einen Detailauflaufplan über seine
Vertragsleistungen zu erstellen und innerhalb von 14
Kalendertagen ab Bauanlaufgespräch dem AG zur Prüfung
zu übergeben.
d) Leistungsbeschreibung
Alle im Langtext vermerkten Hinweise auf die
Ausführungsbeschreibungen, die beigefügten Zeichnungen
oder auf die Zusätzlichen Angaben für das
Leistungsverzeichnis sind verbindlich und zu
berücksichtigen.
3.4 Projektplattform, Firmenwerbung
a)Projektplattform
Folgende Vorgaben für die internetbasierende
Projektplattform gelten als vereinbart und sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Der AG errichtet eine Plattform zur digitalen
Planverwaltung und Dokumentenverwaltung. Die
diesbezüglichen vom AG vorgegebenen Richtlinien sind
vom AN verbindlich einzuhalten. Erklärtes Ziel des AG
ist, dass alle Projektbeteiligten jederzeit Zugriff
auf alle für sie relevanten Dokumente und
Informationen haben, diese effektiv verteilen und
freigeben können. Der gesamte relevante Plan- und
Dokumentenaustausch, wird über die Projektplattform
durchgeführt.
Der AN ist verpflichtet, die im gegenständlichen
Projekt verwendete internetbasierte Projektplattform
zu nutzen und laufend für die Planung, Information,
Dokumentation, etc. einzusetzen. Die
Zugriffsmodalitäten, Rechte, Einsicht-Möglichkeiten,
etc. werden in Abstimmung mit der Projektleitung (PL)
geregelt bzw. festgelegt.
Die Nutzung ist für den AN kostenfrei.
b) Verbot von Firmenwerbung auf zugänglichen Flächen
Es ist untersagt, an allen zugänglichen Flächen, wie
Bauzaun, Kran, etc., Firmenwerbung anzubringen.
3 Zusätzliche allgemeine Angaben zur Ausführung
4. Dokumentation
Der Auftragnehmer schuldet eine lückenlose
Dokumentation aller ausgeführter Leistungen als
Revisionsunterlage und zur Beurteilung der
Vertragsübereinstimmungen seiner Leistungen.
Sämtliche Ausführungs- Werkstattpläne inkl.
Schriftverkehr, alle erforderlichen Informationen,
Produktbeschreibungen und Nachweise sind 2 Wochen vor
Abnahme der Leistungen zu übergeben.
Die Unterlagen sind auf Datenträger mit
Inhaltsverzeichnis aufzubereiten. Die Daten sind auf
die Datenplattform hochzuladen.
Hierbei müssen die alle Unterlagen den letzten Stand
beinhalten, der zur Ausführung freigegeben wurde.
Es sind gängige Datenformate einzusetzen:
- CAD erstellte Planunterlagen im CAD-Format als
DWG-/DXF- und PDF-Dateien
- Tabellenkalkulationen und Listen im EXCEL Format als
XLS-Dateien
- Textdokumente und Beschreibungen im WORD-Format als
doc-Dateien oder als PDF-Dateien
Folgende Unterlagen sind zu übergeben:
- Fertigungs- und Montagezeichnungen
- Revisionspläne, insbesondere aller technischen
Anlagen mit Funktionsbeschreibung
- Nutzungs- und Wartungsanweisungen, Zulassungen für
Baustoffe und Bauarten, Ersatzteil- und
Fabrikatslisten, Prüfbücher, Sicherheitsdatenblätter
- Prüfzeugnisse
- Entsorgungsnachweise
- Fachbauleitererklärung / Übereinstimmungserkärung
Der Aufbau der Dokumentation muss übersichtlich und
verständlich gestaltet werden. Um dies zu erreichen,
sind die Dokumentationsunterlagen bereits mit der
technischen Auftragsabwicklung beginnend und
sukzessive begleitend zu erstellen.
Der AN hat hierzu 6 Wochen nach Auftragserteilung in
Abstimmung mit dem AG ein Konzept erstellen.
4. Dokumentation
20.00 Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Die Auftragsabwicklung und die Ausführung nach Regel
der Technik, der ATV/ VOB/C neueste Fassung.
Nachfolgende Richtlinien und Normen sind zusätzlich zu
berücksichtigen und Bestandteil des Auftrags.
DIN EN 14351 Produktnorm für Fenster und Türen
DIN EN 13830 Produktnorm für Vorhangfassaden
DIN 18008 Glas im Bauwesen
DIN 18040 Barrierefreies Bauen
DIN 18516-1 Außenwandbekleidungen, Anlage 2.6/11
Brandsperren
DIN 18531 Abdichtung von Dächern, Balkonen etc.
DIN 18533 Abdichten von erdberührenden Bauteilen
DIN EN 62305 Blitzschutz
Arbeitsstättenrichtlinie (ASR)
20.01 Werkstatt und Montageplanung
Der AN hat vor Fertigungsbeginn Zeichnungen und
Beschreibungen für sämtliche nach Titel und
LV-Positionen beschriebene Leistungen zu erstellen.
Der Auftraggeber hat diese mit seinem Prüfvermerk auf
Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
zurückzugeben. Die Planung bedarf der Prüfung durch
den Architekten.
In der Werk -und Montageplanung sind in
Positionsplänen (Außenansichten) anzugeben und
zuzuordnen. In den Details der Werk -und
Montageplanung sind alle die zur Verwendung kommenden
Produkte, Materialien und Oberflächen mit
Beschichtungsqualität sowie Beschichtungsfarbe
anzugeben bzw. bei Stahlteilen die
Korrosionsschutzwahl. Bei Edelstahl die
Werkstoffnummer, bei Blechen die Materialdicke in mm.
Entsprechende Produkt- und Materialinformationen und
Nachweise sind beizulegen. Die mandatierten
Leistungseigenschaften der Produktnorm an das System
sind zu erfüllen. Aus den zeichnerischen Darstellungen
müssen Konstruktionen, Maße, Einbau, Befestigung,
Bauanschlüsse und Einbaufolge erkennbar sein.
In den Zeichnungen des AN ist grundsätzlich die
tatsächliche Ausführung der beauftragten Leistung
anzugeben bzw. darzustellen. Der Montageablauf bzw.
Folge müssen planerisch nachvollziehbar sein.
Detailschnitte der Fassade sind im Maßstab 1:1 auf DIN
A0 zu erstellen.
Die Planung ist digital zur Prüfung bei der
Objektplanung einzureichen.
Die erstellten Planunterlagen sind in einem
Planverzeichnis des AN zu führen und nach
Fertigstellung der Leistung dem AG in Papierform und
digital zu übergeben.
Aus den Planprüfungen und Abstimmungen sich ergebende
Plankorrekturen sind kostenneutral vom AN in seine
Werkstatt -und Montageplanung einzuarbeiten. Die
Einarbeitung des Planrücklaufs ist nicht Plan-Index
abhängig. Für die Durchsicht der Planunterlagen durch
den AG ist eine Frist von min. 15 Werktage zu
berücksichtigen.
20.02 Nachweise
Auf einfachen Hinweis sind folgende Nachweise
unverzüglich vorzulegen:
- Ersthelfer, in genügender Anzahl und aktuellem
Schulungsstand, gemäß ArbSchG und Gelbe Mappe der BauBG
- Gefährdungsanalyse für die Tätigkeiten auf dieser
Baustelle, gemäß ArbSchG
- Geräteliste
20.03 Qualitätssicherung / Nachweise - CE-Kennzeichnung
Profilsystem, Zubehörteile, Dichtungen,
Sonnenschutzanlagen und Beschläge der
Aluminiumfassadenrahmen / Fenster und
Türkonstruktionen müssen jeweils zu einem System eines
Systemherstellers gehören oder vom Systemhersteller
zugelassen sein. Die Konstruktionen müssen nach den
Richtlinien des Systemherstellers geplant und
gefertigt werden. Der Nachweis der Qualitätsmerkmale
nach CE-Konformität DIN EN 13830 für Fassaden bzw. EN
14351 -1 für Fenster und Türkonstruktionen, sind aus
einer Systemproduktfamilie herzustellen. Die
CE-Kennzeichnung ist eine EU-Richtlinie. Die
Konformitätsnachweise des Systemgebers sind
vorzulegen, gelten jedoch nicht als CE-Kennzeichnung
für das Endprodukt. Die CE-Kennzeichnung des
Endproduktes unterliegt dem Verarbeiter, also AN und
besteht aus einer Ersttypenprüfung, einer werkseigenen
Produktkontrolle und einer Erstinspektion. Die
mandatierten Leistungseigenschaften sind entsprechend
der Produktnorm nachzuweisen, das gilt auch für
Sonderkonstruktionen aus nicht geregelten Bauteilen.
Das CE-Zeichen wird auf Endprodukte angebracht und
bezieht sich nicht auf die Bauausführung / Montage.
Die CE-Kennzeichnung ist zwingend vorgeschrieben und
ist als System für alle gesetzlich bindend, die ihre
Produkte in der EU vertreiben wollen. Durch die
CE-Kennzeichnung wird bestätigt, dass die
Leistungseigenschaften des Endproduktes die gesetzlich
geregelten Anforderungen an den Verwendungszweck
erfüllen.
20.04 Stahltragwerke
Für die Ausführung von Tragwerken aus Stahl und
Aluminium gilt die DIN EN 1090-1 bis -3.
20.05 Technisches Regelwerk Vorschriften, Normen,
Richtlinien.
Es gelten jeweils die aktuellsten Ausgaben der
entsprechenden Vorschriften, DIN-Normen ( wenn diese
nicht älter als 5 Jahre sind) sowie die einzelnen
Vorschriften der LBO und Arbeitsstättenrichtlinien,
ebenso die Regeln der Technik.
Güterichtlinien für Beschlag RAL - RG 607/3
ETAG 002- Bekanntmachung der Leitlinie für die
europäische technische Zulassung für geklebte
Glaskonstruktionen.
TRLV -Technische Richtlinien für linienförmige
Verglasung.
Alle technischen Produktspezifikationen wurden unter
Berücksichtigung von Vorgaben und Bedingungen des DIN
(Deutschen Institut für Normung e.V.) und der
europäischen Normung entwickelt. Daraus können sich im
Einzelfall Abweichungen zu ausländischen Normen
ergeben.
Ein Vergleich mit den entsprechenden nationalen Normen
ist von den Verarbeitern auf jeden Fall vorzunehmen.
Europäische Normen gleichen Gegenstandes gelten
gleichrangig.
Richtlinien der Gemeinde-Unfallversicherer z. B. - Bau
und Ausrüstung VDI-Richtlinie 2719,
"Schalldämmung von Fenstern" Richtlinie für den
Nachweis der Standsicherheit von
Metall-Kunststoff-Verbundprofilen vom Institut für
Bautechnik, Berlin
Richtlinie für ein Gütezeichen für anodisch erzeugte
Oxydschichten auf Aluminium, die in der Architektur
Anwendung finden (EURAS/EWAA)´Güte- und
Prüfvorschriften der Gütegemeinschaft für die
Stückbeschichtung von Bauteilen e.V. Franziskanergasse
6, 73525 Schwäbisch Gmünd (GSB)
Einbauvorschriften, Empfehlungen und besondere
Hinweise der Isolierglashersteller.
Technische Richtlinien des Glashandwerkes - Institut
des Glashandwerks für Verglasungstechnik und
Fensterbau, Hadamar.
Zu beachten ist die Bauordnung des zuständigen
Bundeslandes und eventuelle Ergänzungen durch die
örtliche Genehmigungsbehörde.
Zur Beurteilung der Verarbeitungsgüte sind die
Verarbeitungsrichtlinien des Systemherstellers
heranzuziehen.
Sind diese nicht ausreichend, gelten die Richtlinien
der Gütegemeinschaft für Aluminiumfenster (RAL-
RG636/1) für nicht geregelte Bereiche.
20.06 Toleranzen, Metallbau - Fassadenbau,
Aufmaßkontrolle
Die Montage der Elemente hat lot- und fluchtgerecht zu
erfolgen.
Die Planung erfolgt nach theoretischen Maßen. Der AN
hat seine Konstruktion im Anschlußbereich so
auszulegen, dass ein Toleranzbereich nach DIN 18202
,Toleranzen im Bauwesen Tabelle 1, aufgenommen werden
kann.
Der AN ist verpflichtet je nach Rohbaufortschritt ein
baubegleitendes Kontrollaufmaß seiner Leistungen
eigenverantwortlich durchzuführen.
Ausführung nach theoretischen Maßen unter
Berücksichtigung des Kontrollaufmaßes.
Sollten Toleranzen ermittelt werden die außerhalb der
DIN liegen, so ist dieses bei der Bauleitung bzw.
Objektplanung anzumelden um eine weitere
Vorgehensweise bzw. Ausführung gemeinsam abzustimmen.
In Abstimmung der Planung und baubegleitenden
Vermessung, hat der AN eigenverantwortlich,
kostenneutral sein Fugenraster (Achsen und
Höhenpunkte) zu ermitteln bzw. abzutragen und in jedem
Geschoss in ausreichender Anzahl unveränderbar zu
kennzeichnen. Meterrisse sowie Bauachsen werden je
Geschoss durch das Gewerk Rohbau unveränderbar
angebracht.
Abhängig von der örtlichen Aufmaßkontrolle mit
erhöhtem Toleranzbereichen sind ggf. kostenneutral
Fassadenpassfelder bzgl. Fertigungsbreite- und Höhe
einzuleiten.
20.07 Bemessung
Die Bemessung der Materialdicken, Verglasungen,
Verankerungen, Befestigungs- und Verbindungsmittel
sind im Rahmen seiner Werk- und Montageplanung
eigenverantwortlich durch den AN zu ermitteln und
nachzuweisen.
20.08 Montageanweisungen
Der AN ist verpflichtet für seine Montagearbeiten,
Inbezugnahme auf die Art und Abfolge schriftliche
Montageanweisungen zu erstellen und vor Montagebeginn
der örtlichen Bauleitung und dem
Sicherheitsbeauftragten vorzulegen. Die
Montageanweisungen enthalten alle erforderlichen
sicherheitstechnischen Angaben, die zur Erfüllung der
Montageleistung gehören. Die sicherheitstechnischen
Angaben können je nach Schwierigkeitsgrad der
Montagearbeit sein:
- Art der Hebezeuge
- die Gewichte der Teile,
- das Lagern der Teile,
- die Anschlagpunkte der Teile,
- das Anschlagen der Teile an Hebezeuge,
- das Transportieren und die beim Transport
einzuhaltende Transportlage,
- der Einbau der zur Montage erforderlichen
Hilfskonstruktion,
- die Reihenfolge der Montage und das Zusammenfügen
der Bauteile,
- die Tragfähigkeit der einzusetzenden Hebezeuge.
- die Vertikallasten an den einzelnen Lagen der
Arbeitsgerüste
Die Montage der ausgeschriebenen Arbeiten erfolgt über
ein bauseitiges Außengerüst.
Der AN hat ein Montagekonzept zu entwickeln und in
seinen Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Angabe erforderlicher Maßnahmen:
- zur Gewährleistung der Tragfähigkeit und
Standsicherheit von Bauwerk und Bauteilen, auch
während der einzelnen Montagezustände,
- zur Erstellung von Arbeitsplätzen und deren Zugänge,
- gegen Abstürzen oder Abrutschen Beschäftigter bei
der Montage,
- gegen Herabfallen von Gegenständen
Der AN hat Übersichtszeichnungen oder -Skizzen mit dem
vorzusehenden Arbeitsablauf und Folge und deren Zugang
und Transportwege kostenneutral zu erstellen.
20.09 Arbeitsgerüste
Zur Montage der Fassadenelemente, Verglasung,
VHF-Fassaden und Sonnenschutz sind Arbeits-
Schutzgerüste erforderlich, welche der AG zur
Verfügung stellt.
20.10 Einbringöffnungen in der Fassade
Material-Einbringöffnungen sind vorgesehen:
EG
Pfosten-Riegel-Fassade Achse 1/G-F
Tore Achse G'/7-8 und G'/10-11
Tür Achse 14/B'-C'
1.OG
Tore Achse G'/10-10
Tür Achse 14/B'-B'
1.OG - 3.OG
Fenster Achse 4/L-M
Die entsprechenden Fassadenelemente sind deshalb zu
einem späteren Zeitpunkt einzusetzen.
20.11 Fassadenelemente / Transport
Die ausgeschriebenen Fassadenelemente liegen in ihrer
Montageflucht als Lochfenster- bzw.
Pfosten-Riegel-Elemente, eingestellt vor den
betonierten Außenwänden des Gebäudes. Das Einbringen
der Fassadenelemente erfolgt von außen, über Hebezeug
(Mobilkräne) und Sauganlagen über das Außengerüst bzw.
den bauseitigen Bauaufzug am Gerüst. Es sind
grundsätzlich nur werkseitig vorgefertigte
Lochfensterelemente zugelassen.
20.12 Hebezeuge / Mobilkräne
Sämtliche Hebezeuge, Hebebühnen, mobile Autokräne und
sonstige Hilfsgerätschaften, die zur Montage der
Fassade erforderlich sind, hat der AN
eigenverantwortlich in seinem Auftrag bereitzustellen.
Die hierfür anfallenden Kosten sind in die
Einheitspreise einzurechnen.
Der BE-Plan ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Die vorgesehenen Material-Einbringöffnungen sind zu
berücksichtigen.
Das Terminieren, Organisieren und Einbestellen von
mobilen Autokränen ist Sache des AN.
Der Termin-Ablauf ist zwingend erforderlich, um
Behinderungen anderer am Bau Tätigen zu vermeiden.
20.13 Dehnungen, Bewegungen
Der AN hat nachfolgend in seiner Ausführung zu
berücksichtigen: Einflüsse aus der vorhandenen
Rohbaukonstruktion, wie Kriechen, Schwinden,
Temperatureinflüsse und verschiedene Setzungen des
Baukörpers.
Es müssen alle Konstruktionen und Befestigungen so
ausgebildet werden, dass nach den Regeln der Technik
eine geräuscharme, einwandfreie Dehnungsmöglichkeit
gegeben ist und die sich aus verschiedenen Einflüssen
ergebenden Längenänderungen, ohne Beeinträchtigung der
Bauteile und Fassadendichtigkeit bleiben.
Bauteile, die bei Längenbewegungen, Ausdehnung
aufeinander gleiten, müssen über zwischengelegte
Kunststofffolien verfügen.
20.14 Blitzschutzmaßnahmen
Die Fassaden werden in das Blitzschutzsystem
integriert. Der AN hat nachfolgende Maßnahmen zu
berücksichtigen und in Abstimmung mit der Fachplanung
auszuführen.
Die Fassaden sind im Potentialausgleich leitend
miteinander verbunden.
Die Bleche sind für das bauseitige Blitzschutzsystem
mit entsprechenden Bohrungen vorzusehen.
Nach Merkblatt VFF FA.01
Bei den Fassadenelementen der Glaswände / VHF, sind
alle Einzelkomponenten mittels geprüften, flexiblen
Überbrückungsbändern nach EN 50164-1, Typgeprüft,
Prüfklasse N, leitend miteinander zu verbinden.
Die Anordnung der Überbrückungsbänder erfolgt in den
Kreuzungs- und Endpunkten der Riegel, Andruckprofile
und an den Stoßbereichen der vertikalen Pfosten -
Andruckprofile mittels Verschraubung.
Ansonsten wie VFF Merkblatt FA01.
Der AN hat einzukalkulieren, dass er am Fußpunkt die
Blitzschutzleitung mitzuliefern und diese bis zum
bauseitigem Erdungsanschluss anzuschließen hat.
Blitzschutz bei vorgehängten, hinterlüfteten
Blechfassaden.
Leitende Fassadenbekleidung auf leitende
Fassadenunterkonstruktion nach Merkblatt FVHF-Focus
14.1.
Die vormontierten Unterkonstruktionen sind verdeckt,
leitend miteinander zu verbinden.
Horizontal verlegte Leitung bestehend aus Aluminium,
Rückseitig zu Alu-U-Profil befestigt mit
Anschlussleitung zum bauseitigen Erdungsanschluss.
Der AN ist verpflichtet seine gesamten
Blitzschutzmaßnahmen mit dem Fachplaner Elektro
abzustimmen.
Die Fangspitzen sowie die Fangleitungen der
Blitzschutzanlagen sind Leistungen Gewerk Elektro.
Es sind sämtliche Anschlusspunkte der Fassade an die
Erdungsfestpunkte am Rohbau zu dokumentieren.
Der AN hat die leitende Verbindung der einzelnen
Fassadenbauteile durch eine sachkundige Person
nachzuweisen und mit Anfertigung eines Messprotokolls
zu dokumentieren.
Sämtlich zuvor beschriebene Blitzschutzmaßnahmen und
Dokumentationen erhalten eine eigene LV Pos.
20.15 Preisinhalte
Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet.
In die Preise sind einzurechnen:
- witterungsbedingte Erschwernisse, mit denen bei
Abgabe des Angebots während der Ausführungszeit
normalerweise gerechnet werden muss
- Verbrauch von Energie und Gasen
- ständige Reinigung der durch die eigenen Arbeiten
verschmutzten Straßen und Wege sowie der Gerüste
- Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder
technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen
Arbeiten
- Umsetzen von Maschinen und Geräten
- Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten des
Arbeitsbereiches
- Brandschutztechnische Maßnahmen beim Brennschneiden
20.16 Abrechnung
Für die Abrechnung sind vom AN nachvollziehende
Mengenberechnungen auf Grundlage von Aufmaß und
Werkstattzeichnungen vorzulegen. Das Aufmaß muss die
zugehörige Abschlagsrechnungsnummer aufweisen
und ist kumulierend aufzustellen. Das Aufmaß ist mit
Bearbeitungsdatum zu unterschreiben.
Wenn in den Positionen nicht anders angegeben, gelten
grundsätzlich für die Abrechnung des AN die nach
Werkstatt- und Montageplanung festgelegten
Fassaden/Elementabmessungen einschl. sämtlicher für
das Gewerk erforderlichen umlaufenden inneren und
äußeren Anschlüssen und Unterkonstruktionen.
Bei Blechbekleidungen ist maßgebend für die
Abrechnung, die äußere sichtbare Fläche der Bekleidung.
20.17 Handmuster
Nach Auftragserteilung hat der AN dem AG folgende
Teile zur Bemusterung und Freigabe vorzulegen, als
Handmuster vorgesehen:
3-fach Wärmeschutz-Isolierglas
Sonnenschutzverglasung
VHF Aluminiumblech 4 mm
VHF - Aluminium-Strukturfassade
Alle Glasmuster mit geschliffenen Kanten.
Vom AN sind nach Vorgabe der Projektleitung bis zu 5
Farbgrenzmuster zu erstellen und zur Freigabe bei der
Projektleitung vorzulegen.
Alle Mustervorlagen sind in DIN A3 auszuführen. Bei
Profilen bis 500 mm Länge.
Muster erhalten eine eigene LV Position.
20.00 Zusätzliche technische Vorbemerkungen
30.00 Legende der Bezeichnungen
kg = Kilogramm
km= Kilometer
km2= Quadratkilometer
l= Liter
m= Meter
m2= Quadratmeter
m3= Kubikmeter
Mt= Monat
psch= pauschal
St= Stueck
t= Tonne
TP= Tagespauschale
Wo= Woche
Nachl.= Nachlaß
für kombinierte Abrechnungseinheiten
(Einh).
Bei Vorhaltung oder Instandhaltung ist
die Abrechnungs-
einheit das Produkt aus Mengen- und
Zeiteinheit:
mMt= Meter x Monate
mWo= Meter x Wochen
md= Meter x Tage
m2Mt= Quadratmeter x Monate
m2Wo= Quadratmeter x Wochen
m2d= Quadratmeter x Tage
m3Mt= Kubikmeter x Monate
m3Wo= Kubikmeter x Wochen
m3d= Kubikmeter x Tage
StMt= Stueck x Monate
StWo= Stueck x Wochen
Std= Stueck x Stunden
Abkürzungen für
technische/physikalische Einheiten:
C= (Grad) Celsius
V= Volt
A= Ampere
cm= Zentimeter
mm= Millimeter
cm2= Quadratzentimeter
g/m2= Gramm pro Quadratmeter
kg= Kilogramm
kg/m= Kilogramm pro Meter
kg/m2= Kilogramm pro Quadratmeter
kg/m3= Kilogramm pro Kubikmeter
k/N= Kilogramm pro Newton (= 0,1 Mp -
siehe auch 'N')
kN m = Kilonewtonmeter (= 0,1 Mp m -
siehe auch 'N')
N= Newton,
abgeleitete SI-Einheit der Kraft für
bisher kp (= Kilopond)
1 kp = 9,80665 N =
ca. 10 N = ca. 0,01 kN
1 N = ca. 0,1 kp
kN= Kilonewton
für sonstige Begriffe:
AG= Auftraggeber
AN= Auftragnehmer
BT= Bauteil
NN= Normal-Null
NW= Nennweite
RAL= Ausschuss fuer Lieferbedingungen
und Guetesicherung.
CE= Konformitätsnachweis für
Bauprodukte
AT=Arbeitstage
fachbezogene Abkürzungen:
EP= Elementposition
DK= Dreh-Kipp Beschlag
D= Dreh-Beschlag
BF= Beschlag Fenster
BT= Beschlag Tür
TRLV= Technische Richtlinien für linienförmige
Verglasung
TRPV= Technische Richtlinien für punktförmig gehaltene
Verglasung
ZiE= Zustimmung im Einzelfall
ABP=Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeunigs
GT= Glastypen Beschreibung
GP= Glaspaneel Beschreibung
BP= Blechpaneel Beschreibung
EF= Einsatzfenster in Pf/Ri Fassade
ET= Einsatztür
UK= Unterkonstruktionen Fassade Fußpunkt
OK= Unterkonstruktion Fassade Kopfpunkt
SO= seitliche Fassadenanschlüsse
ABP= Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
30.00 Legende der Bezeichnungen
40.00 Technische Vorbemerkungen Fassadenarbeiten
40.00.01 Allgemein
In den einzelnen Positionen sind jeweils alle
Arbeiten, Materialien und Aufwendungen zu erfassen und
einzukalkulieren welche die vertraglich vereinbarte
Erstellung der Gesamtleistung gewährleisten.
Der AN hat für alle Gewerke die seine Leistungen
berühren, eine rechtzeitige Koordinierung zu
veranlassen. Die nach den Ausführungsunterlagen
genannten Massen, Maße und sonstige Angaben sind vor
der Erstellung seiner Leistungen vom AN am Bau zu
überprüfen.
Nachträgliche Zuschnitte an bereits
oberflächenbehandelten Unterkonstruktionen bzw.
Blechverkleidungen sind zu vermeiden.
Sämtliche Zulassungen und allgemeine bauaufsichtliche
Prüfzeugnisse bzgl. der Absturzsicherheit,
Wärmeschutz, Brandschutz sowie Feuchteschutz sind vor
Beginn der Bauausführung zu übergeben.
Bei den angebotenen Leistungen handelt es sich um
Komplettleistungen des AN einschl. sämtlicher
Anschlüsse, Verankerungen jeweils den technischen
Anforderungen entsprechend.
Bauteile, die nach der Montage nicht mehr zugänglich
sind oder eine Kontrolle oder Wartung ausgeschlossen
sind bzw. im Außenbereich, oder unzugänglich im
Innenbereich liegen, müssen aus nicht rostenden
Materialien hergestellt werden.
Es ist sind grundsätzlich reinigungsfreundliche
Materialien einzusetzen.
Die Reinigungsanweisungen sind in der Dokumentation zu
übergeben.
40.00.02 Objektprofile und Profillängen
Die ausgeschriebenen Fensterelemente erhalten
außenliegende Raffstoreanlagen. Bei den
Führungsschienen der Anlagen handelt es sich um ein
Objektprofil, welches die Lamellenführung übernimmt
sowie die Aufnahme der Alu-Strukturfassade welche vor
den opaken Wänden als VHF steht.
Am Mittelpfosten der Fenster erhalten wir eine
außenliegende Lisene 60x155 mm, mit eingepressten
beidseitigen Nuten zur Aufnahme der
Jalousieführungsschienen.
Profil zur Fensterseite ausgebildet als Deckleiste,
aufgeklemmt auf vormontierte Druckleisten mit
zusätzlichen Edelstahlklammern zur Schraubsicherung.
Profile werkseitig auf Fensterrahmen aufgeklemmt.
Anschluss zur Außenfensterbank mit 3° Schrägschnitt.
Aluminium Außenfensterbank verläuft durchgehend auch
über die opaken Wände, es handelt sich um ein
Objektprofil mit einer Ausladung von 240 mm.
Auf der Unterseite mit werkseitig aufgespritzter
Anti-Dröhn-Beschichtung.
Äußerer Anschluss VHF zum Jalousiekasten, ist ein
Objektprofil in Z-Form welches über
Gewindeschweißbolzen aufgeschraubt wird, als kleinere
Fensterbank wie zuvor beschrieben. Beide Varianten mit
Aufnahmenut für Rillenstoßbleche aus dem Montagestoß.
40.00.03 Technische Sonderregelungen
Hat der AN Produkte angeboten für die eine ZiE bzw.
ABP für die geplante technische Umsetzung notwendig
ist, so hat er diese unaufgefordert vor
Fertigungsbeginn einzuleiten, das Prüfprotokoll bzw.
ZiE ist dem AG in der Dokumentation zu übergeben.
Der AN trägt die anfallenden Kosten, erhält eine
eigene Position.
40.00.04 Funktionsprüfung
Vor der Abnahme hat der AN auf eigene Veranlassung
sämtliche Fenster und Türen auf Funktionstüchtigkeit
und Verwendungszweck zu überprüfen.
Eine Funktionsprüfung der außenliegenden, elektrischen
Jalousien und Vollverdunkelungsanlagen sind mit den
Systemlieferanten (Probelauf) durchzuführen.
Funktionsprüfung der kraftbetätigten Türen und Fenster
mit Systemlieferanten und Objektleitung der
Vorort-Elektrofirma sowie Kontrolle der
Öffnungskontakte. Der AN hat über die Funktionsprüfung
ein Protokoll zu erstellen und der Bauleitung vor der
Abnahme zu übergeben.
Sämtliche Anschlüsse und Übergänge hat der AN vor
Abnahme mit dem AN Elektro gemeinsam zu überprüfen.
40.00.05 Luftdichtigkeit- Blower-Door-Test.
Der AN hat die Fassade so zu planen und auszuführen,
dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche,
einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig
gemäß DIN 4108-7, neuster Fassung, nach Regel der
Technik, abgedichtet ist.
Nach Abschluss der Baumaßnahme wird auf Veranlassung
des AG, eine Luftdichtigkeitsprüfung
(Blower-Door-Test) nach DIN EN 13829 durch den AN
durchgeführt. Erhält eine eigene LV Pos.
40.00.06 Materialien
a) Gesundheitsgefährdende Stoffe
Der AN hat sicherzustellen, dass nur zugelassene
Baustoffe, Kleber, Kunststoffe verwendet werden, die
kein PCP, PCB, Formaldehyd, Dioxin, asbesthaltige
Materialien, oder andere für Menschen schädliche
Stoffe enthalten.
b) Bauteile aus Aluminiumprofilen
Sämtliche Aluminiumprofile müssen hochkorrosionsfest,
warm ausgehärtet und zum Eloxieren bzw.
Farbbeschichten geeignet sein. Als hochwärmegedämmte
zweischalige Systemprofile für den Einsatz als
Einsatzfenster bzw. Türelemente.
Der AN hat sicherzustellen, dass die von ihm
angebotenen und verarbeiteten Aluminiumbauteile von
Lieferanten stammen, die der A/U/F Initiative,
Recycling im Bausektor, angehören, oder einen
gleichwertigen schlüssigen produktspezifischen
Recyclingprozess (PRP) nachweisen können. Es ist
sicherzustellen dass Produktionsabfälle und
demontierte Elemente (Sanierungsbau) aus Aluminium dem
Verwertungsprozess, für die Herstellung von Fenster-
und Fassadenprofilen zurückgeführt werden.
c) Aluminiumbleche
Für Aluminiumbleche ist die Legierung AIMg 1 nach DIN
573 und DIN EN 485 in Eloxalqualität zu verwenden. Die
Blechdicke ist nach statischen Anforderungen zu
dimensionieren jedoch min 2-3mm bzw. 4mm bei
VHF-Fassaden. Bei Fassadenblechen ist auf eine
einheitliche Walzrichtung im eingebauten Zustand zu
achten.
d) Stahlbleche für Unterkonstruktionen
Es kommen Stahlbleche zur Ausführung, nach DIN 1623
bzw. DIN EN 10142, DIN EN 10147. Als Unterkonstruktion
der Bandfassaden. Die Bleche sind grundsätzlich nach
werkseitiger Bearbeitung, Kanten, Bohren, etc.
feuerzuverzinken. Um den Verzug zu vermeiden, sind
nachfolgende Hinweise zu beachten. Hinweis zur
Stahlzusammensetzung: Klasse 3 Eignung für das
Schmelztauverzinken gemäß DIN EN 10025-2. Der
Siliziumgehalt kann zwischen 0,14 und 0,25 betragen
und der Phosphorgehalt sollte < 0,035% sein.
e) Stahlteile / Konstruktionen
Allgemeine Normstähle haben der DIN 18801 Stahlbau im
Hochbau, Mindestqualität nach DIN EN 10025 und
Feuerverzinkung DIN EN ISO 1461 zu entsprechen. Nach
statischen Erfordernissen. Die Stahlkonstruktionen
sind nach anerkannten Regeln des Stahlbaus auszuführen.
Hierfür sind sämtliche für den Stahlbau in Frage
kommenden Normen und Vorschriften maßgebend sowie
Abspannungen, Hilfsunterstützungen und dergleichen.
Werkstoff: Stahl S 235 JR. Der Werkstoff und seine
Festigkeitsklasse sowie die durch den AN
durchgeführten Bemessungen, Abmessungen und
Querschnitte werden in den durch den AN erbrachten,
statischen Berechnungen angegeben und nachgewiesen.
f) Schweißverbindungen
Die Grundlagen für die Metallschweißprozesse sind in
der DIN 1910-100:2008-02 und ISO/TR 25901-3:2016-3
definiert. Stumpfstoßschweißungen sind nach
Möglichkeit zu vermeiden. Blechstöße sind mit
einseitig aufgeschweißten Stoßblechen zu hinterlegen.
Grundsätzlich sind sämtliche einzubauende Stahlteile
nach werkseitiger Bearbeitung feuerzuverzinken.
Entsprechend sind fertigungstechnische Aspekte zu
berücksichtigen.
Die Schweißnähte müssen sauber hergestellt werden und
dürfen keine Poren oder Einbrandkerben aufweisen. Es
dürfen keine Schweißschlacken auf den Schweißnähten
zurück bleiben, da diese zu Verzinkungsfehlern führen.
Die fertigungsbedingte Eigenspannung beim
Schweißvorgang ist niedrig zu halten um
Spannungsspitzen, die zur Verformung führen, zu
vermeiden.
Beim Schweißen von Blechen sind diese zu versteifen,
über Abkantungen um so der Bildung von Beulen und
Verwerfungen entgegen zu wirken. Das Schweißen nach
dem Feuerverzinken sollte vermieden werden.
g) Schrauben- Dübel- Befestigungen
Bei Verschraubungen und Verdübelungen von Anbauteilen
sind grundsätzlich nur bauaufsichtlich zugelassene
Verschraubungs-/ Verbindungs-/ Verdübelungs- und
Ankersysteme einzusetzen. Grundsätzlich aus nicht
rostenden Stählen.
Im Außenbereich der VHF-Fassaden, zur Vermeidung von
Wärmebrücken sind druckfeste Thermozwischenlagen
einzusetzen. Die Zulassungskriterien des Brandschutzes
an den VHF-Fassaden sind zu beachten.
h) Kontaktstellen
Beim Zusammenbau von verschiedenen Materialien, muss
an den Berührungsstellen durch Zwischenlagen eine
Kontaktkorrosion ausgeschlossen werden. Dafür sind
entsprechende Zwischenlagen auch bei Überlappungen und
Dehnungsausgleich erforderlich. Auch bei gleitenden
Materialien sind Folienzwischenlagen zur Vermeidung
von Ausdehnungsgeräuschen erforderlich.
i) Edelstahl
Einbauteile aus Edelstahl, nach allgemeiner
bauaufsichtlichen Zulassung Z-30.3-6. Grundsätzlich
gilt: sämtliche außenliegende Halterung der
Unterkonstruktionen der vorgehängten, hinterlüfteten
Fassaden, Schwertbefestigungen und sonstige
Halterungen.
Sowie in unzugänglichen Bereichen auch auf der
Innenseite welche nur durch erschwerte Bedingungen
kontrollierbar sind und im Bedarfsfall nur mit sehr
großem Aufwand saniert werden können, wenn nicht
anders beschrieben, ausschließlich aus Chrom- Nickel-
Molybdän- Stähle gem. EN 10088-1, Widerstandsklasse
III Werkstoffnr. 1.4401 auszuführen. Die
Edelstahlbodenrinnen einschließlich oberer
Rosteindeckung sowie Absturzstangen vor
Fensterelementen und Bodenschwellen bei Türen,
Anprallschutz in Widerstandsklasse II Werkstoffnr.
1.4301.
j) Dichtungen und Dichtungsmittel
Die Konstruktion der Fassade ist auf die
ausschließliche Anwendung trockener, dauerelastischer
Dichtungen zu entwickeln. Konstruktion und
Baukörperanschlüsse sind mit Anschlussfolien
auszuführen. Stöße sowie Eckausbildungen überlappend
verklebt. In Ausnahmefällen können dauerelastische
Dichtungsmassen zur Anwendung kommen. Sollten diese
die Dampfdiffusion gewährleisten, so sind hierfür nur
zugelassene Bauprodukte anzuwenden.
Abdichtungen mit ozon-witterungs-wartungsbeständigen,
temperaturfesten Materialien ausführen.
BNB Anforderung an Kleb- und Dichtstoffe zur
Herstellung der Luftdichtheit an Fassade innen und
außen:
- Chlorparaffine < 0,1% (siehe Anlage 2, A)
- Emicode oder VOC < 10 g/l
- für PU-Klebstoffe zusätzlich: TCEP < 0,1% (siehe
Anlage 2, C
k) Fensterrahmendichtungen
Die Dichtungen der Fenster- und Türelemente in
Qualität EPDM. Die Mitteldichtung der Fensterflügel
als eckvulkanisierter Dichtungsrahmen, die innere
Anschlagdichtung des Überschlagflügels, umlaufend an
einer Stoßstelle verklebt. Die innere
Glaseinrolldichtung press zwischen die
Glashalteleisten eingerollt. Verklebung der
Dichtungsstöße an der Mitteldichtung sind nicht
zugelassen.
l) Verglasungs-/ Dichtprofile
Der Einbau der Verglasung erfolgt von innen und von
außen. In Abhängigkeit einer schubfreien Verbindung
der Profilseiten untereinander, wird eine
Trockendichtung angeordnet. Die Dichtungsprofile
müssen entsprechend dem Verwendungszweck geformt und
eingestellt sein. Sie müssen die erforderliche Anzahl
an Lippen und eine überstehende Schulter besitzen.
Innere und äußere Verglasungsdichtprofile aus EPDM.
Äußere Glasdichtung grundsätzlich eckvulkanisiert bei
Fenstersystemen, bei Pfosten/Riegelsystemen außen mit
Dichtungsformteil an den Kreuzübergängen.
Die inneren Verglasungsdichtprofile haben die
Dampf-Diffusionsdichtigkeit der Konstruktion von innen
nach außen, sowie die Dichtigkeit gegen Niederschlag
und Schlagregen von außen nach innen zu erbringen.
Die innere Verglasungsdichtung bei
Pfosten/Riegelfassaden als eckvulkanisierter Rahmen.
Die Pressleistenstöße Druck- und Deckleisten müssen
eine vollständige dichte EPDM-Hinterlappung erhalten,
auch an Druck- und Deckleisten die auf 45°Gehrung
geschnitten sind.
m) Türrahmendichtungen
Dreiseitig verlaufende Anschlagdichtung als
Lippendichtung der Qualität EPDM im Flügel und Rahmen
der Profile, an den Ecken umlaufend eingeklemmt, ohne
Dichtungsstoß. Bodenanschluss, im Sockelprofil mit
Anschlag gegen Edelstahlbodenschwelle bzw. mit
absenkbarer Bodendichtung.
n) Konstruktionsentwässerungen
Bei den ausgeschriebenen Fassaden- Fensterelementen,
Ganz-Aluminium, erfolgt die Entwässerung der
Konstruktion grundsätzlich feldweise (Einzel -
Glasfalzbereich) über Druck- und Deckleisten, jeweils
unterhalb der Riegeldeckleiste über Langschlitze nach
außen.
Bei Einsatzelementen mit verdecktliegendem Flügel
(Ganz-Alu) unterhalb des äußeren angepressten Stegs
des Rahmenprofils, verdecktliegend über Schlitze nach
außen.
Stirnseitiges Schlitzen der Rahmenprofile ist nicht
zulässig. Über Pfosten unten nach außen bzw. über
Formstücke nach außen ist nicht zulässig.
Die Systemgeber verfügen über die beschriebene
Entwässerungsart der feldweisen Entwässerung, der AN
hat sich bereits in der Angebotsphase mit seinem
Systemgeber abzustimmen. Die fertigungsbedingten
Mehraufwändungen an zusätzlichen Dichtteilen und
Bearbeitungszeiten hat der AN in seiner Kalkulation zu
berücksichtigen und in die Einheitspreise einzurechnen.
o) Druckleisten-Verschraubung
Die Alu-Pressleisten bei Pfosten/Riegelfassaden werden
mit der inneren Tragekonstruktion durch eine
durchlaufende Kunststoffdistanzleiste aus
glasfaserverstärktem Polyamid und Schraubverbindung in
die Tragkonstruktion verschraubt. Der Anpressdruck
erfolgt über die benannte Verschraubung und zwischen
Glas und Pressleiste eingerollte
EPDM-Verglasungsdichtung.
Für die Verschraubung sind Edelstahlschrauben
Innensechskant DIN 7984- mit niedrigem Kopf und
Edelstahl EPDM-Dichtscheiben zu verwenden.
Schraubenabstand je nach Systemgeber max. 250 mm.
p) Rahmenverbindungen/ Profilstöße/ Verbindungsecken
Die Profilverbindungen (T-Verbinder, Eckverbinder)
sind grundsätzlich aus und mit systemgebundenen
Verbindungselementen auszuführen, sie bestehen aus
Aluminium mit Schraubverbindungen. Sämtliche
Verbindungsstellen sind ohne Versätze der
Verbindungsfugen und ohne Grate auszuführen.
Verbindungen zwischen metallischen Werkstoffen bzw.
zwischen Aluminium- und Stahlkonstruktion müssen so
beschaffen sein, dass durch materialspezifisch
bedingte Längenänderungen keine unzulässigen
Spannungen und Verformungen auftreten. Beim
Zusammenbau ist durch Zwischenlagen eine
Kontaktkorrosion auszuschließen.
Die maximal auftretende Belastung aus Eigengewicht,
Wind und Soglasten müssen über die Kreuz- und
T-Verbindungen in die Tragkonstruktion eingeleitet
werden können. Grundsätzlich gilt für Rahmen- und
Flügelverbindungen, Kreuz- und T-Stöße eingelegter
Aluminium Eckwinkel und T-Verbinder im Klebeverbund
mit Eckaussteifung und mechanischer Aussteifung.
Riegelanschlüsse an den Pfosten sind sorgfältig
abzudichten. Grundsätzlich ist eine Verbindungstechnik
zu wählen welche alle relevanten Belastungen
einwandfrei und dauerhaft ohne
Funktionseinschränkungen übernimmt und übertragen kann.
Die vom AN gewählten Rahmenverbindungen sind durch die
CE-Kennzeichnung bzw. durch Prüfung von einem
anerkannten Prüfinstitut nachzuweisen. Sichtbare
Schrauben an den Verbindungsstellen sind nicht
zulässig.
q) Wärmegedämmte Ausführung / Profilauswahl
Bei den ausgeschriebenen Fenstern, Türen und Fassaden
handelt es sich um hochwärmegedämmte, thermisch
getrennte Aluminiumsystemprofile mit hoher Anforderung
an den Wärmedurchgangskoeffizient.
Bei wärmegedämmten Profilen sind nur solche zulässig,
bei denen die Innen- und Außenschalen durch
Wärmedämmprofile durchgehend kraft -und formschlüssig
miteinander verbunden sind. Die Profile müssen die
auftretenden Beanspruchungen gemäß DIN EN 1990 nach
DIN EN 1991 inkl. der zugeordneten nationalen Anhängen
sicher abtragen. Die dabei zwischen Innen -und
Außenschalen auftretenden Schubkräfte müssen vom
Verbund zuverlässig übertragen werden. Die vom
Systemhersteller angegebenen wirksamen
Trägheitsmomente (Ix) sind, unter Berücksichtigung der
DIBT Richtlinie für thermisch getrennte Profile, für
die Auswahl zu berücksichtigen. Das Prinzip der
Wärmedämmung ist für die gesamte Konstruktion
einzuhalten. Alle Verbundprofile der Fenster- und
Türsysteme sind mindestens als Dreikammersystem (zwei
Hohlprofile plus Verbundzone) auszuführen. Die
ausgewiesenen Wärmedurchgangskoeffizienten der Profile
(Uf) sind durch Berechnung nach DIN EN ISO 10007-2
nachzuweisen.
r) Innenliegendes Stahlrohr Tragwerk
Treppenhausfassaden-Flurabschlüsse erhalten auf der
Innenseite ein Tragwerk aus lasergeschnittenen und
lasergeschweißten, scharfkantigen Stahlkastenprofilen,
bestehend aus gestrahltem Baustahl.
Herstellerqualifikation nach DIN 18800-7, Kastenprofil
nach DIN EN 10219. Baustahl nach statischen
Erfordernissen S235/S275
s) Fassadeneindichtung innen
Die inneren umlaufenden Fassadenanschlüsse zum Rohbau
sind luftdicht über dampfdiffusionsdichte
Anschlussfolien herzustellen, nach DIN 4108. Im
Stoßbereich überlappend und gegen den Rohbau verklebt.
Stärke der Folie 0,8mm.
Wasserdampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke min.
Sd > 200m, nach DIN EN ISO 12572. Erdberührende innere
Bodenanschlüsse mit Fußbodenaufbau über Gussasphalt,
sind keine Anschlussfolien zu verwenden sondern
selbstklebende Aluminiumbandfolie.
t) Fassadeneindichtung außen
Die äußeren umlaufenden Fassadenanschlüsse zum Rohbau
sind wasser- und winddicht über dampfdiffusionsoffene
Anschlussfolien herzustellen, nach DIN 4108. Im
Stoßbereich überlappend und gegen den Rohbau verklebt.
Im oberen Anschlussbereich quer zusätzlich auf
Folienlänge mechanisch gesichert
(Aluminium-Klemmschiene). Stärke der Folie 0,8mm.
Wasserdampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke min.
Sd <10m, nach DIN EN ISO 12572.
u) Fassadenabdichtung außen, erdberührend
Fassaden - und Türabdichtung im erdberührenden Bereich
sind Leistung AN Fassade nach DIN 18533 gegen
Bodenfeuchte, aufstauendes Sickerwasser und drückendes
Wasser. Es sind nur solche Abdichtungssysteme
einzusetzen welche für den beschriebenen
Verwendungszweck über eine Prüfung und Zulassung
verfügen.
Flüssigkeitsabdichtung mit hoher Beanspruchung z.B. 2K
PUR, abdichten der Flächen mit einer lösemittelfreien,
zweikomponentigen, vliesverstärkten Abdichtung in
mehrlagiger, homogener Ausführung. Basis
mehrkomponentiges Hartz, Schichtdicke min. 2 mm,
Polyestervlies bis 200g min. 50 mm überlappend
verlegt. UV-stabil und Wurzelfest.
v) Anti-Dröhn-Beschichtung
Alle Bekleidungen aus Blechen z.B. Außenfensterbänke,
Attiken, etc. erhalten auf der Unterseite eine
aufgespritzte Anti-Dröhn-Beschichtung >60% der
Blechgrundfläche. Geklebte Anti-Dröhnmatten sind nicht
zugelassen.
40.00.07 Schnittstellen mit Folgegewerken
Elektroarbeiten:
Fensterelemente erhalten einen außenliegenden
Sonnenschutz, bestehend aus elektrisch betriebenen
Raffstoreanlagen. Weiter erhalten die Fassadenelemente
teilweise einen motorisch betriebenen inneren
Blendschutz bzw. Vollverdunkelung. Ab dem Motorantrieb
Steckerkupplung mit Kabelpeitschenverlängerung von 15
m durch die Fassadenkonstruktion verdecktliegend
geführt bzw. durch eingelegte Leerrohre nach innen
geführt eingedichtet zusammengerollt als Übergabepunkt
Gewerk Elektro.
Bei innen liegendem Blendschutz bis 15m Kabelpeitschen
verdeckt geführt bis Anschluss Elektroverteilerdose
dort eingerollt als Übergabepunkt Gewerk Elektro.
Die Sonnenschutzsteuerung und deren Steuergeräte ist
nicht Bestandteil der Leistungen AN Fassade, diese
gehören zur Leistung AN Elektro.
Eingangstüren und Zugänge teilweise mit
Öffnungsüberwachung. Auch hier hat der AN entsprechend
seinem Systemgeber alle Voraussetzungen für die
Antriebsanschlüsse Lstg. Elektro zu schaffen. Die
Kabel sind verdecktliegend in den Fassaden und
Türkonstruktion zu verziehen. Kabellängen bis zu
Übergabepunkt von
einer Länge 15 m. Die vorgesehenen Kontakte werden vom
AN Elektro geliefert.
Abdichtungsarbeiten:
Dacheindichtung am Übergang zur Dachrandattika:
Auf den Betonbrüstungskronen der Attikaanschlüsse hat
der AN Fassade vor der Montage der
Attikaunterkonstruktion/Attikablech eine wasserdichte
Folie umlaufend nach der Werkstatt -und Montageplanung
des AN zu verlegen.
Fassadengerüst:
Erfolgt bauseits. Der AN kann für sein Montagekonzept
von folgenden Gerüsten ausgehen:
Büro, Verbindungsgang, Technikum
Arbeits- und Schutzgerüste als längenorientierte
Fassadengerüste mit Dachfanggerüst, Breitenklasse W09,
Lastklasse 4, H2.
Gerüst mit 300 mm Gerüstauslegern (Konsolen) zur
Wandseite.
Rücksprung Dachfläche
Arbeits- und Schutzgerüste als längenorientierte
Fassadengerüste mit Dachfanggerüst, Breitenklasse W06,
Lastklasse 3, H2.
Bauaufzug
Im Bereich Achse L-M mit Plattform Lastklasse 6 für
die Ebenen EG - 3.OG.
40.00 Technische Vorbemerkungen Fassadenarbeiten
40.01 Statische und bauphysikalische Anforderungen
40.01.01 Bemessung statischer Nachweise
Die geltenden statisch, erforderlichen Bemessungen und
Nachweise sind eigenverantwortlich vom AN rechnerisch
zu ermitteln bzw. bestimmen und in prüffähiger Form
beim Prüfstatiker einzureichen. Verglasungen
unterliegen der DIN 18008-1 bis 4. Der AN hat
insbesondere die Klimalasten nach DIN 18008-2 Abs. 7.5
zu berücksichtigen und rechnerisch nachzuweisen. Auch
bei Scheibengrößen kleiner 1,6 m², insbesondere der
Nachweis bei klimatischem Glasstress. Ebenso ist der
Nachweis zu erbringen bei absturzsichernden
Verglasungen. Die Zeitschiene der Prüfungsdauer ist zu
berücksichtigen bzw. im Vorfeld mit dem AG abzustimmen.
Die Gebühren des Prüfstatikers trägt der AG.
Der AN bestätigt mit der Abgabe seines Angebotes, das
er bei der Bemessung und Kalkulation der
ausgeschriebenen Leistungen (Konstruktion der
Gebäudeform, Gebäudehöhe, zu berücksichtigten
Windlasten sowie alle weiterhin wirkenden Belastungen
in seinen Kalkulationsberechnungen berücksichtigt
hat). Statische Bedenken sind spätestens mit der
Angebotsabgabe schriftlich durch den AN dem AG
mitzuteilen.
Statische Anforderungen:
Nachfolgende Anforderungen an die Fenster/ Türen/
Fassadenkonstruktionen, hinterlüftete VHF-Fassaden
müssen die Konstruktionen des AN erfüllen:
Die Konstruktion des AN, einschließlich der
Verbindungselemente, müssen alle planmäßig auf sie
einwirkende Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des
Baukörpers abgeben können. Rahmenteile müssen so
dimensioniert werden, dass die Verformung dieser unter
vorgegebener Lasteinwirkung standhält und nicht zur
Beschädigung der Konstruktion sowie anderen
Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit führt.
Die Anschlussteile der Konstruktionen zum Rohbau sind
so auszubilden, dass alle daraus entstehenden
Verformungen zwängungsfrei aufgenommen werden. Die in
den Ausschreibungsdetails gewählten Profile sind
gestalterisch festgelegt. Alle Bauteile sind vom AN
geeignet zu dimensionieren und rechnerisch
nachzuweisen.
Sofern gestalterisch stärkere Profile geplant sind,
sind diese Dimensionen auszuführen. Die
Außenabmessungen der Profile dürfen auch aufgrund von
statischen Anforderungen nicht verändert werden, da
diese geometrischen Zwängen unterliegen. Mögliche
Lösungen sind z.B. das Verstärken von Profilen mit
Stahleinschieblingen oder die Änderung der
Materialstärke.
Lastannahme:
Bauort: 38106 Braunschweig
Horizontale Nutzlast, Holmlast wirkend auf
Brüstungshöhe = 1,0 kN/m
Windlasten DIN 1991-1-4:2010-12
Windlastzone 2
Schneelastzone 2
Geländekategorie 2/3
Gebäudehöhe - Attika + 16.00 m Büro bzw. + 15.00 m
Technikum
über OKFFB/EG/ + - 0,00 = + 82.23 m ü.NN
Gebäudeabmessung: 98 x 46 m
Gebäudeform rechteckiger Stahlbetonbau, mit
Erdgeschoss, Untergeschoss und 3 Obergeschossen +
Dachaufbauten
Die Ausführung der Betonbrüstungen erfolgt nach der
ASR A2.1 Abschnitt 5.1, bzw. mit absturzsicherer
Verglasung bei zu geringer Betonbrüstungshöhe.
40.01.02 Technische Angaben zur Verglasung
Für linienförmig gelagerte Verglasungen gilt für
Standsicherheits- und Durchbiegenachweise DIN 18008.
Die Scheiben müssen wasser-, luft- und diffusionsdicht
eingebaut werden.
Der AN ist verpflichtet, dem AG vor dem Einbau des
Glases durch ein Prüfzeugnis der Lieferfirma
nachzuweisen, dass das angelieferte Glas nach Güte und
Dicke vertragsmäßig ist. Sämtliche Verglasungen sollen
unter den verschiedenen Windbelastungen völlig
wetterfest sein.
Die Abstandhalter der Isolierglasscheiben, zur
Verbesserung der Psi-Werte und der Erreichung der
geforderten Uw/Ucw-Werte, sind aus Kunststoff mit
einer gas- und wasserdampfdichten Hightechfolie, als
Randverbund bei 3-fach Isolierverglasungen
einzusetzen, Farbe schwarz. Zur Ausführung kommen
Wärmeschutzisolierverglasungen kombiniert mit
Sonnenschutzfunktion und Teilbereiche mit
Absturzsicherheit.
40.01.03 Hinweise an den Wärmeschutz
Verglaste Fassaden -und Fensterkonstruktionen und
Türen aus hochwärmegedämmten Aluminiumprofilen.
Vorgestellte hinterlüftete Fassaden mit
Außenwanddämmung. Entsprechend der Forderungen an den
Wärmeschutz hat der AN nur solche Fassadensysteme,
Verglasungen, Dämmungen und Unterkonstruktionen
einzusetzen und zu verarbeiten, die über eine
allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügen und für
den geforderten, ausgeschriebenen Wärmeschutz geeignet
sind.
Um die Energieeffizienz zu erreichen sind Wärmebrücken
zu vermeiden. Die Luftdichtigkeit ist sicherzustellen.
Die Konstruktionen und Anschlüsse, sowie
Füllungselemente sind bereits in der Planung
konstruktiv einzuarbeiten.
40.01.04 Anforderungen an den Wärmeschutz
Wärmeschutz für den geplanten Neubau, auf der
Grundlage der EnEV 2014 §4 Absatz 4, (Unverändert auch
bei der EnEV 2016). Bei Neubauten und
nicht-Wohngebäude ist der Sommerliche
Mindestwärmeschutz Nach DIN 4108-2 einzuhalten.
Die Bewertung der Klassifizierung erfolgt nach DIN EN
14501.
- Ausführung der wärmeumschließenden
Bauteilkonstruktionen (VHF, Anschlüsse etc.), mit
außenliegender Mineralwolldämmung. Grundsätzlich ist
mit einer vlieskaschierten Mineralwolldämmung A1,
Wärmeleitgruppe nach Angabe LV bzw. Bauphysik,
Schmelzpunkt 1000° zu kalkulieren
Es ist eine wärmebrückenfreie Unterkonstruktion
vorzumontieren, Wärmebrückenzuschlag Uwb 0,05 W/m²K
Der Korrekturwert für die Wärmebrückenwirkung der
Fassadenunterkonstruktion / Fassadenbekleidung, darf
in der Summe der Vorgabe Bauphysik nicht überschreiten.
Die hochwertigen, thermisch getrennten
Befestigungselemente der vorgehängten Fassade sind mit
einem Zuschlag von max. 25% im U-Wert berücksichtigt.
Ferner sind Dämmstoffhalter als mechanische Sicherung
nach DIN 18516-1 für die außenliegende Wärmedämmung
vorzusehen.
40.01.05 Anforderung an die Luftdichtigkeit:
Alle Fugen in der wärmeübertragenden Umfassungsfläche
sind entsprechend den anerkannten Regeln der Technik
dauerhaft luftundurchlässig abzudichten nach DIN
4108-2 und 7.
Die Fugendurchlässigkeit der außenliegenden Fenster,
Türen und Fassaden der Klasse 4 nach DIN EN 12207-1.
40.01.06 Nachweise zum Wärmeschutz
Im Zuge der Werkstattplanung hat der AN eine
Katalogauflistung zu erstellen, für den Nachweis der
Produktspezifikation in Bezug auf den Wärmeschutz nach
DIN 4108. Es wird tabellarisch aufgelistet mit
Fabrikatsangabe und Hersteller.
Im Einzelnen der Wärmedurchgangskoeffizient DIN EN ISO
10077-1. Für thermisch getrennte Fenster- und
Fassadenprofile. In der Werkstattplanung ist enthalten:
Uf-Werte des von ihm vorgesehenen Systems
Aluminium Pfosten-Riegelfassaden, Einsatzfenster und
Türen.
Uf der Rahmenprofile gemäß DIN EN ISO 10077-2: 2012-06
+ Berichtigung 10/2012
Im Einzelnen der Wärmedurchgangskoeffizient DIN EN ISO
10077-1. Für Wärmeschutz- und
Sonnenschutz-Isolierverglasungen.
Ug-Wert der Verglasung, nach DIN EN 673
Glasrandverbund: wärmetechnisch verbesserter
Abstandshalter mit einem längenbezogenen
Wärmedurchgangskoeffizient gemäß DIN EN ISO 10077-1
mit Hersteller-Nachweisführung.
PSI<= 0,036 W/mK
Uw der Gesamtfassade gemäß DIN EN ISO 10077-1: 2006-12
bzw. Ucw der Vorhangfassaden gemäß DIN EN ISO 12631:
2013-01
Im Einzelnen der Wärmedurchgangskoeffizient nach DIN
4108-10. Für Außendämmung aus Mineralwolle der
vorgestellten hinterlüfteten Fassaden.
Ud-Wert der Außendämmung (VHF)
Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung gemäß DIN EN
410: 1998-12 bzw. technischer Produktspezifikation
g-Wert der Verglasung, nach EN 410
Lichttransmission, nach EN 410
Der AN hat die Fassade so zu planen und auszuführen:
Alle Fugen in der wärmeübertragenden Umfassungsfläche
entsprechend den anerkannten Regeln der Technik
dauerhaft luftdurchlässig abzudichten nach DIN 4108-2
und 7. Die Fugendurchlässigkeit der außenliegenden
Fenster, Türen und Fassaden der Klasse 4 nach DIN EN
12207-1.
Die erforderlichen Maßnahmen sind im Zuge der
Werkstatt -und Montageplanung detailliert darzustellen.
Anforderungen an Fenster/ Fassaden und Außentüren nach
DIN 18055 neuste Fassung.
40.01.07 Anforderung Fassaden/Fenster
-Wärmedurchgangskoeffizient
Hochwärmegedämmte Fenster -und Fassadenprofile mit
3-fach Wärmeschutz-Isolierverglasung und
Blechpaneelfüllungen.
Uw/Ucw <= 0,9 W/m²K
Ganzaluminium-Türelemente aus hochwärmegedämmten
Profilsystemen mit 3-fach
Wärmeschutz-Isolierverglasung bzw. Blechpaneelen.
Ud <= 1,2 W//m²K
Außenwand Dämmung, VHF-Blechfassaden
Mineralwolle nach DIN EN 13162/DIN 18165-1/DIN EN
13501-1 WLG 032, Stärke 200 mm, vlieskaschiert A1
/1000°, mit Gütesiegel "Blauer Engel".
40.01.08 Anforderung an den Schallschutz
Mindestanforderung an alle Fenster und Fassaden
einschließlich Anschlüsse. An allen Fassadenflächen
unabhängig vom Flächenanteil und Lage einschließlich
Verglasung. Vom AN sind im Zuge seiner Planung die
Prüfzeugnisse und Zulassungen seines Systemgebers
beizulegen.
Die entsprechenden Einlagen zu Erreichung der
geforderten Werte sind werkseitig bereits einzubauen.
Bewertetes Schalldämmmaß der am Bau betriebsfertig
eingebauten Fassaden einschl. Verglasung:
R'w 35 bis 49 dB.
40.01.09 Anforderung an den Brandschutz
Sämtliche Konstruktionsteile aus Aluminium und Stahl
sowie Wärmedämmung müssen, soweit im
Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich etwas anderes
beschrieben ist, der Baustoffklasse A1 nach DIN 4102
nicht brennbar, entsprechen. Ausnahme sind die
Sonnenschutzbehänge und Antidröhnbeschichtungen. Die
äußere Wärmedämmung der hinterlüfteten, vorgehängten
Fassaden; nicht brennbar, Baustoffklasse A 1,
Schmelzpunkt = 1000 ° Celsius. Flure und
Dachrandbereiche, sowie sämtliche umlaufende
Anschlüsse zu den Betonwänden, Decken, Brüstungen der
Lochfassaden ausgedämmt mit Mineralwolle (A1).
Dem baulichen Brandschutz entsprechend der
Landesbauordnung sowie eventuellen Ergänzungen durch
die örtliche Genehmigungsbehörde ist Rechnung zu
tragen.
40.01.10 Brandsperren für VHF-Fassaden
Zur Leistung des AN gehört das Herstellen, Liefern und
Montieren von Brandsperren nach DIN 18516-1, Anlage
2.6/11 bzw. Absatz 4.4. Die Brandsperren sind nach
Abstimmung mit Brandschutzgutachter auszuführen.
40.01.11 Anforderung an die Schlagregendichtigkeit und
Luftdurchlässigkeit
Die Ermittlung der Mindestklassifizierung von
Fenstern, Türen und Fassaden erfolgt unter
Berücksichtigung der Einbauhöhen, der Gebäudelage und
Windbeanspruchung. Folgende Kennwerte gelten als
Mindestanforderung bei der Auslegung der Fenster- und
Fassadenkonstruktionen. Gemäß EnEV Gebäude mit mehr
als 2 Vollgeschossen. Folgende Werte sind
Mindestanforderungen:
Mandatierte Leistungseigenschaften nach Produktnorm
DIN EN 14351-1 für Fenster- und Türelemente
Luftdurchlässigkeit lt. DIN EN 12207
Schlagregendichtigkeit lt. DIN EN 12208
Widerstandsfähigkeit bei Windlast lt. EN 12210
Mechanische Beanspruchung lt. DIN EN 13115
Dauerfunktion lt. DIN EN 12400
Mandatierte Leistungseigenschaften nach Produktnorm
DIN EN 13830 für Fassaden
Luftdurchlässigkeit lt. DIN12152
Schlagregendichtigkeit lt. DIN 12154
Widerstandsfähigkeit bei Windlast lt. EN 13116
Die Einbaulage der Fenster, Türen und Fassaden ist
grundsätzlich im Außenbereich. Somit nicht geschützt,
es gilt die höchste Beanspruchungsklasse. Es müssen
Produkte verwendet werden, die den Anforderungen
entsprechen und für die entsprechende
Prüfungszeugnisse vorliegen.
40.01.12 Anforderung an den Feuchtigkeitsschutz
(Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit)
Die Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit seiner
Konstruktionen und deren Baukörperanschlüsse
(Wärmebrücken) ist durch den AN nachzuweisen. Es sind
nur zugelassene Dichtungssysteme einzusetzen. Auf der
Innenseite eine dampfdiffusionsdichte sd>=150
Anschlussfolie, auf der Außenseite eine
dampfdiffusionsoffene, wind- und wasserdichte Folie.
40.01 Statische und bauphysikalische Anforderungen
40.02 Oberflächen
40.02.01 Allgemein
Die zur Ausführung kommenden Farbtöne werden anhand
der Farbmuster seitens des AG festgelegt. Der
Glanzgrad und der Farbton der Mustervorlage in
glänzend, seidenglänzend und matt. Es kommen RAL
Farbtöne zur Ausführung, Pulverbeschichtung.
Sämtliche einzubauende Fassaden, Einsatzfenster und
Türen aus Aluminium / Stahl bekommen eine
Farbbeschichtung auf der Innen- und Außenseite. Alle
sichtbaren Oberflächen müssen eine einheitliche Güte
und Qualität aufweisen.
Die komplette Beschichtung ist bei allen Bauteilen
bereits werkseitig vorzunehmen. Anbauteile wie
Fensterbänke, Leibungszargen, Lamellen und
Z-Lamellensysteme sowie optisch sichtbare
Unterkonstruktionen, wie Lamellenrahmen etc. sind nach
werkseitiger Bearbeitung zu beschichten. Sichtbare
blanke Schnittoberflächen sind nicht zulässig. Der AN
hat für alle Einbauteile entsprechende Schutzmaßnahmen
der beschichteten Oberflächen bei Transport, Montage
sowie während der Bauzeit vorzusehen. Vor der
Reinigung müssen die Schutzmaßnahmen seitens des AN
nach Anweisung der Bauleitung entfernt und entsorgt
werden.
Aus Gründen des Umweltschutzes soll die Beschichtung
der Aluminium-Systemprofile und der werkseitig zu
beschichteten Aluminiumfassadenbauteile, Bleche etc.
nur in einer Beschichtungsanlage erfolgen, die die
Anforderungen der 31.BIMSchV (TA-Luft) erfüllt und
über eine entsprechende Abluftreinigungsanlage
verfügt. Der Beschichtungsbetrieb ist verpflichtet,
diesen Nachweis zu erbringen.
40.02.02 Aluminiumteile außen
Sämtliche sichtbaren Oberflächen der
Aluminium-Lochfenster, Pfosten-Riegel-Fassaden,
Aluminiumtüren, Raffstorelamellen, Absturzstangen,
etc. erhalten auf der Außenseite eine hochwetterfeste
Pulverbeschichtung
auf Polyesterbasis, gem. QUALICOAT / GSB Richtlinien.
Die Farbbeschichtung ist im elektrostatischen
Pulververfahren auszuführen. Die Beschichtung hat
grundsätzlich nach erfolgter Bearbeitung zu erfolgen.
Ausgenommen hiervon sind nur Schnittflächen von
Profilen, welche mechanisch verbunden werden, so dass
die Schnittflächen nicht mehr sichtbar sind und durch
die feste Zusammenfügung mit Dichtmasse oder Kleber
einen dauerhaften Korrosionsschutz aufweisen.
Vorbehandlung:
GSB geprüfte und freigegebene chromfreie
Vorbehandlung. Der zu beschichtende Untergrund muss
frei von Oxidiationsprodukten, Zunder-, Öl-, Fett
-oder Trennmittelrückständen sein.
Es ist ein auf den Untergrund abgestimmtes geprüftes
Vorbehandlungsverfahren zwingend vorgeschrieben.
Der Prozess ist zu überwachen und zu dokumentieren.
Aluminium: Chromfreie Vorbehandlung mit dokumentiertem
Prozessablauf.
Vorschriften und Verarbeitungsrichtlinie des
Herstellers speziell für die Perlglimmereffekte
beachten.
Qualitätsanforderung: Zertifizierung nach QUALICOAT
min. Klasse 2 bzw. Masterqualität/min. Florida 3
Jahre, geeignet für die Bewitterungsklasse C4 nach GSB
für sehr hohe UV-Belastung mit folgenden
Mindestanforderungen zu verwenden.
Farbton: mittel getönt, DB703 matt
40.02.03 Aluminiumteile Innenseite
Sämtliche sichtbaren Oberflächen der
Aluminium-Lochfenster, Pfosten-Riegel-Fassaden,
Aluminiumtüren, innere Laibungszargen etc. erhalten
auf der Innenseite eine hochwertige Pulverbeschichtung
auf Polyesterbasis gem. QUALICOAT / GSB Richtlinien.
Verarbeitung nach den Anweisungen des Herstellers des
Beschichtungsmaterials, sowie nach den Richtlinien der
Gütegemeinschaft für stückbeschichtete
Bauelemente.e.V..
Die Beschichtung darf nur von einem Unternehmen
durchgeführt werden, das Inhaber des Gütezeichens ist
und regelmäßig von einem neutralen Sachverständigen
überprüft wird.
Die Isolier-Verbundstege bleiben unbeschichtet. Die
Qualitätsanforderung richtet sich nach RAL RG 631,
Schichtstärke 50 - 80my.
Um ein homogenes Beschichtungsergebnis zu erzielen,
von Farboberflächen auf Profilen und Blechen ist die
Beschichtung bei einem Hersteller durchzuführen, um
ein optisch gleiches Ergebnis zu erzielen.
Farbton: weiß, RAL 9010, Glanzgrad seidenmatt
40.02.04 Aluminiumteile Eloxal
Die VHF Blech, Strukturfassade, Fensterlaibungen,
äußere Fensterbänke, Jalousieführungsschienen erhalten
eine dekorative Eloxaloberfläche.
Anforderung nach DIN 17611 ist zu erfüllen,
Schichtdickenklasse 20 my.
Die Anodisation muss für die Außenanwendung geeignet
sein, nach EURAS/Qualanod.
Oberflächenbehandlung: E6 (chemische Vorbehandlung -
beizen)
Farbton: mittel getönt, im Eloxalfarbton C31
(Leichtbronze) und C32 (Hellbronze)
40.02.05 Innenliegende tragende Stahlprofile
Die tragenden, lasergeschnittenen und
lasergeschweißten Stahlprofile sind mit einer
Duplex-Beschichtung bestehend aus Feuerverzinkung und
einer Nassfarbbeschichtung durchzuführen.
Sofern in den Leistungspositionen die Beschichtung von
feuerverzinkten Stahlkonstruktionen (Duplex-Systeme)
als Korrosionsschutz gefordert wird, ist diese wie
folgt auszuführen:
Allgemeine Ausführung von Duplex-Systemen nach DIN EN
ISO 12944 oder gleichwertig. Die Verbände-Richtlinie
"Korrosionsschutz von Stahlbauten - Duplex-Systeme"
ist zu beachten. Für die Beanspruchung ist ein
enstprechender Korrosionsschutz (C3) mit langer
Schutzdauer (L) vorzusehen. Eine Herstellererklärung
über die Eigenschaften ist vorzulegen.
Oberflächenvorbereitung
Reinigung mit Dampfstrahlgerät oder bei kleinen
Flächen abscheuern mit Kunststoffvlies, mit warmem
Wasser unter Zugabe von Ammoniak und eines
handelsüblichen Netzmittel ohne Glanzhärter. Den
entstehenden Schaum 10 min einwirken lassen, dann
weiterschleifen bis der Schaum grau wird, anschließend
mit klarem Wasser abwaschen und trocknen lassen. Für
eine optisch bessere Oberfläche wird die verzinkte
Fläche mit vermindertem Druck und feinem Strahlgut im
Sinne einer Oberflächenaufrauung gestrahlt.
Beschichtungssystem, bestehend aus:
Grundbeschichtung auf Epoxidharzbasis oder
gleichwertiger Art, und Deckbeschichtung
auf Polyurethan- oder Polyesterbasis oder
gleichwertiger Art
Farbton: weiß, RAL 9010
40.02.06 Feuerverzinkung
Sämtliche Stahlprofile als Hohl- oder Halbzeug oder
gekanteten Blechen zur Herstellung von
Unterkonstruktionen - Schwellen/Zargen, Halter,
Konsolen sind nach werkseitiger Bearbeitung (Stanzen,
Bohren, Schweißen,) mit einem Korrosionsschutz auf der
Basis einer Feuerverzinkung gemäß DIN EN ISO 1461
auszuführen. Bauschweißungen sollten vermieden werden.
Wenn Baustellenschweißungen zum Einsatz kommen, so
sind die Schweißnähte zu reinigen und mit einer
2-fachen Kaltverzinkung vor Korrosion zu schützen. Der
Einsatz von sendzimirten Korrosionsschutz-Oberflächen
an Stahlhalbzeugen oder Blechtafeln ist nicht zulässig.
40.02.06 Aluminiumunterkonstruktionen der VHF Fassaden
Grundsätzlich gilt, sämtliche zuvor montierten
Unterkonstruktionen der VHF Fassaden (zweite
Oberflächen Sichtebene) in den Außenbereichen, sind in
Pulverlack auf Polyurethan oder Polyesterbasis zu
beschichten, Farbton schwarz. Das betrifft auch die
sichtbaren Unterkonstruktionen in der Fugenbreite.
40.02.07 Edelstahlprofile - Bleche
Sichtbare Edelstahloberflächen gebeizt.
Edelstahltürschwellen gebeizt, mit Rutschfestigkeit
R11.
40.02 Oberflächen
40.03 Fenster -und Türbeschläge
Zur Verwendung kommen ausschließlich RAL-geprüfte und
zugelassene Objektsystembeschläge,
Material Edelstahl.
Geliefert und montiert, mit allen zur einwandfreien
Funktion erforderlichen Bestandteilen.
Fenstergriffe / Türdrücker/ Türgriffe: von einer
Modellreihe, nach Mustervorlage.
Bei Flügelhöhen die außerhalb der Richtlinien des
Systemgebers liegen, sind Sondermaßnahmen
erforderlich, die der AN mit seinem Systemgeber
abzustimmen hat. Die Funktionalität und Gewährleistung
muss sichergestellt sein.
Fensterbeschläge
BF1 Einhand-Dreh-Kipp-Beschlag
Verdecktliegend eingebaute Beschlagsteile,
einschließlich Betätigungsgetriebe. Drehbänder
ebenfalls verdeckt und nicht sichtbar mit
Fehlbedienungssicherung. Umlaufende
Mehrfachverriegelung des Flügels für erhöhten Regen,
Luftdichtigkeit und Sicherheit. Verdecktliegend
eingebauter, gebremster Öffnungsbegrenzer mit
variabel, stufenlos einstellbarer Öffnungsbegrenzung,
maximale Öffnungsweite 90°.
Höhenlage des Handhebels nach Vorgabe AG.
Griffe aus Edelstahl. Fein matt nach DIN 17440,
Werkstoffnr. 1.4301,
mit ovaler Rosette und 4 Punkt Kugelraster,
dauerhafter Gleichlauf.
Türbeschläge
Sämtliche Türbeschläge sind in den Leistungspositionen
der Türen enthalten.
40.03 Fenster -und Türbeschläge
40.04 Verglasung -und Füllelemente
Die zuvor beschriebenen wärmeschutz- bauphysikalischen
Anforderungen sind bei Wärmeschutz-Isolierverglasungen
mit Sonnenschutzfunktion sowie bei den Paneelfüllungen
bindend einzuhalten.
Es dürfen nur Produkte eingesetzt werden die
nachweislich die Anforderungen erfüllen und über
entsprechende Prüfzeugnisse verfügen. Für die Qualität
der Isoliergläser ist die DIN EN 1279 Teil 1-6
maßgebend.
Einzelne Glasscheibendicken der Isolierglaseinheit,
unter Berücksichtigung der Scheiben - Formatgrößen,
nach Statik des AN auf der Grundlage der DIN 18008
unter Berücksichtigung der Klimalasten auch bindend
bei Gläsern unter 1,6 m².
Zur Ausführung kommen grundsätzlich 3-fach
Wärmeschutz-Isolierverglasungen mit
Sonnenschutzfunktion.
Scheibenzwischenraum (SZR) nach Zulassung des
Glasherstellers.
Es gilt für sämtlich transparente Verglasungen:
Ausführung mit wärmetechnisch verbessertem Randverbund
(Psi 0,036 W/mK), Farbe schwarz.
Rückenüberdeckung am Randverbund, mit gesteckten
Randverbundecken.
Bestehend aus einem hochisolierenden
Composite-Kunststoff mit Edelstahlfolie oder
metallbeschichteten Kunststoff-Folien.
Absturzsicherheit an die Verglasung wird nur teilweise
gestellt, der Nachweis erfolgt über rechnerischen
Nachweis, ZiE oder ABP. Es wird auf die
Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.1 (Ausgabe 2015)
verwiesen.
Innenfensterbank: bauseits.
Bei Verwendung von Einscheiben-Sicherheitsglas ist
grundsätzlich ESG-H einzusetzen. Bei Verwendung von
Verbundsicherheitsglas ist eine PVB-Folie nach
statischen Erfordernissen einzusetzen.
Bei den Paneelfüllungen, als Blechpaneel, ist eine
Mineralwolle einzusetzen WLG 032 (A1). Mit
wärmetechnisch verbessertem, dampfdichten Randverbund.
Folgende Randbedingungen zum Sommerlichen Wärmeschutz
sind bei der Verglasung nicht-Wohngebäude einzuhalten:
Die Zuordnung der Gesamtenergiedurchlassgrades ist in
den Glastypen GT hinterlegt, bzw. ist im einzelnen mit
dem Bauphysiker in der Planungsphase abzustimmen.
GT1
3-fach Wärmeschutzisolierglas mit Sonnenschutzfunktion
(neutral) nach DIN 18008-4 mit Anforderung an die
Absturzsicherheit.
Mit wärmetechnisch verbessertem Abstandshalter
(schwarz) nach EN ISO 10077-1.
Ug-Wert <= 0,6 W/m²K - nach EN 673
Gasfüllung Argon
G-Wert >= 0,32 nach EN 410
Schallschutz= R'w 40-44 dB
Vierseitige Lagerung über Glasleisten bzw. Druck -und
Deckleisten.
Aufbau von innen nach außen:
ESG-H
SZR
Float
SZR
VSG aus ESG-H
GT1.1
3-fach Wärmeschutzisolierglas mit Sonnenschutzfunktion
(neutral) nach DIN 18008-4 mit Anforderung an die
Absturzsicherheit.
Mit wärmetechnisch verbessertem Abstandshalter
(schwarz) nach EN ISO 10077-1.
Ug-Wert <= 0,6 W/m²K - nach EN 673
Gasfüllung Argon
G-Wert >= 0,32 nach EN 410
Schallschutz= R'w 40-44 dB
Vierseitige Lagerung über Glasleisten bzw. Druck -und
Deckleisten.
Aufbau von innen nach außen:
ESG-H
SZR
Float
SZR
VSG aus Float
GT1.2
3-fach Wärmeschutzisolierglas mit Sonnenschutzfunktion
(neutral) nach DIN 18008-4 mit Anforderung an die
Absturzsicherheit.
Mit wärmetechnisch verbessertem Abstandshalter
(schwarz) nach EN ISO 10077-1.
Ug-Wert <= 0,6 W/m²K - nach EN 673
Gasfüllung Argon
G-Wert >= 0,32 nach EN 410
Schallschutz= R'w 45-49 dB
Vierseitige Lagerung über Glasleisten bzw. Druck -und
Deckleisten.
Aufbau von innen nach außen:
ESG-H
SZR
Float
SZR
VSG aus ESG-H
GT1.3
3-fach Wärmeschutzisolierglas mit Sonnenschutzfunktion
(neutral) nach DIN 18008-4 mit Anforderung an die
Absturzsicherheit.
Mit wärmetechnisch verbessertem Abstandshalter
(schwarz) nach EN ISO 10077-1.
Ug-Wert <= 0,6 W/m²K - nach EN 673
Gasfüllung Argon
G-Wert >= 0,32 nach EN 410
Schallschutz= R'w 45-49 dB
Vierseitige Lagerung über Glasleisten bzw. Druck -und
Deckleisten.
Aufbau von innen nach außen:
ESG-H
SZR
Float
SZR
VSG aus Float
GT2
3-fach Wärmeschutzisolierglas mit Sonnenschutzfunktion
(neutral) nach DIN 18008-4 ohne Anforderung an die
Absturzsicherheit.
Mit wärmetechnisch verbessertem Abstandshalter
(schwarz) nach EN ISO 10077-1.
Ug-Wert <= 0,6 W/m²K - nach EN 673
Gasfüllung Argon
G-Wert >= 0,32 nach EN 410
Schallschutz= R'w 40-44 dB
Vierseitige Lagerung über Glasleisten bzw. Druck -und
Deckleisten.
Aufbau von innen nach außen:
ESG-H
SZR
Float
SZR
ESG-H
GT2.1
3-fach Wärmeschutzisolierglas mit Sonnenschutzfunktion
(neutral) nach DIN 18008-4 ohne Anforderung an die
Absturzsicherheit.
Mit wärmetechnisch verbessertem Abstandshalter
(schwarz) nach EN ISO 10077-1.
Ug-Wert <= 0,6 W/m²K - nach EN 673
Gasfüllung Argon
G-Wert >= 0,32 nach EN 410
Schallschutz= R'w 45-49 dB
Vierseitige Lagerung über Glasleisten bzw. Druck -und
Deckleisten.
Aufbau von innen nach außen:
ESG-H
SZR
Float
SZR
ESG-H
GT2.2
3-fach Wärmeschutzisolierglas mit Sonnenschutzfunktion
(neutral) nach DIN 18008-4 ohne Anforderung an die
Absturzsicherheit.
Mit wärmetechnisch verbessertem Abstandshalter
(schwarz) nach EN ISO 10077-1.
Ug-Wert <= 0,6 W/m²K - nach EN 673
Gasfüllung Argon
G-Wert >= 0,32 nach EN 410
Schallschutz= R'w 35-39 dB
Vierseitige Lagerung über Glasleisten bzw. Druck -und
Deckleisten.
Aufbau von innen nach außen:
ESG-H
SZR
Float
SZR
ESG-H
GT2.3
3-fach Wärmeschutzisolierglas mit Sonnenschutzfunktion
(neutral) nach DIN 18008-4 ohne Anforderung an die
Absturzsicherheit.
Mit wärmetechnisch verbessertem Abstandshalter
(schwarz) nach EN ISO 10077-1.
Ug-Wert <= 0,6 W/m²K - nach EN 673
Gasfüllung Argon
G-Wert >= 0,32 nach EN 410
Schallschutz= R'w 35-39 dB
Vierseitige Lagerung über Glasleisten bzw. Druck -und
Deckleisten.
Aufbau von innen nach außen:
Float
SZR
Float
SZR
Float
GT3
3-fach Wärmeschutzisolierglas mit Sonnenschutzfunktion
(neutral) nach DIN 18008-4 ohne Anforderung an die
Absturzsicherheit.
Mit wärmetechnisch verbessertem Abstandshalter
(schwarz) nach EN ISO 10077-1.
Ug-Wert <= 0,6 W/m²K - nach EN 673
Gasfüllung Argon
G-Wert >= 0,32 nach EN 410
Schallschutz= R'w 40-44 dB
Vierseitige Lagerung über Glasleisten bzw. Druck -und
Deckleisten.
Aufbau von innen nach außen:
Float
SZR
Float
SZR
Float
GT3.1
3-fach Wärmeschutzisolierglas mit Sonnenschutzfunktion
(neutral) nach DIN 18008-4 ohne Anforderung an die
Absturzsicherheit.
Mit wärmetechnisch verbessertem Abstandshalter
(schwarz) nach EN ISO 10077-1.
Ug-Wert <= 0,6 W/m²K - nach EN 673
Gasfüllung Argon
G-Wert >= 0,32 nach EN 410
Schallschutz= R'w 35-39 dB
Vierseitige Lagerung über Glasleisten bzw. Druck -und
Deckleisten.
Aufbau von innen nach außen:
Float
SZR
Float
SZR
Float
GT3.2
3-fach Wärmeschutzisolierglas mit Sonnenschutzfunktion
(neutral) nach DIN 18008-4 ohne Anforderung an die
Absturzsicherheit.
Mit wärmetechnisch verbessertem Abstandshalter
(schwarz) nach EN ISO 10077-1.
Ug-Wert <= 0,6 W/m²K - nach EN 673
Gasfüllung Argon
G-Wert >= 0,32 nach EN 410
Schallschutz= R'w 45-49 dB
Vierseitige Lagerung über Glasleisten bzw. Druck -und
Deckleisten.
Aufbau von innen nach außen:
Float
SZR
Float
SZR
Float
GT4
3-fach Wärmeschutzisolierglas mit Sonnenschutzfunktion
(neutral) nach DIN 18008-4 mit Anforderung an die
Absturzsicherheit, Anforderung RC2.
Mit wärmetechnisch verbessertem Abstandshalter
(schwarz) nach EN ISO 10077-1.
Ug-Wert <= 0,6 W/m²K - nach EN 673
Gasfüllung Argon
G-Wert >= 0,32 nach EN 410
Schallschutz= R'w 35-39 dB
Vierseitige Lagerung über Glasleisten bzw. Druck -und
Deckleisten.
Aufbau von innen nach außen:
ESG-H
SZR
Float
SZR
VSG aus Float (P4A)
GT5
3-fach Wärmeschutzisolierglas mit Sonnenschutzfunktion
(neutral) nach DIN 18008-4 mit Anforderung an die
Durchsturzsicherheit, Anforderung RC2.
Mit wärmetechnisch verbessertem Abstandshalter
(schwarz) nach EN ISO 10077-1.
Ug-Wert <= 0,6 W/m²K - nach EN 673
Gasfüllung Argon
G-Wert >= 0,32 nach EN 410
Schallschutz= R'w 35-39 dB
Vierseitige Lagerung über Glasleisten bzw. Druck -und
Deckleisten.
Aufbau von innen nach außen:
VSG aus Float
SZR
Float
SZR
VSG aus Float (P4A)
GT6
3-fach Wärmeschutzisolierglas mit Sonnenschutzfunktion
(neutral) nach DIN 18008-4 ohne Anforderung an die
Absturzsicherheit, Anforderung RC2.
Mit wärmetechnisch verbessertem Abstandshalter
(schwarz) nach EN ISO 10077-1.
Ug-Wert <= 0,6 W/m²K - nach EN 673
Gasfüllung Argon
G-Wert >= 0,32 nach EN 410
Schallschutz= R'w 40-44 dB
Vierseitige Lagerung über Glasleisten bzw. Druck -und
Deckleisten.
Aufbau von innen nach außen:
Float
SZR
Float
SZR
VSG aus Float (P4A)
GT6.1
3-fach Wärmeschutzisolierglas mit Sonnenschutzfunktion
(neutral) nach DIN 18008-4 ohne Anforderung an die
Absturzsicherheit, Anforderung RC2.
Mit wärmetechnisch verbessertem Abstandshalter
(schwarz) nach EN ISO 10077-1.
Ug-Wert <= 0,6 W/m²K - nach EN 673
Gasfüllung Argon
G-Wert >= 0,32 nach EN 410
Schallschutz= R'w 40-44 dB
Vierseitige Lagerung über Glasleisten bzw. Druck -und
Deckleisten.
Aufbau von innen nach außen:
ESG-H
SZR
Float
SZR
VSG aus ESG-H (P4A)
BP1
Aluminiumblechpaneel 2-Schalig.
Bestehend aus:
Außen Aluminiumblech 2mm
Innen Aluminiumblech 2mm
werkseitig zum Aluminium-Blechpaneel verpresst.
dazwischenliegende Mineralfaserdämmung A2 WLG032 50
mm, DIN EN 13162
Eingesetzter, umlaufender, druckfester, dampfdichter
Randverbund.
Als komplett vorgefertigtes Blechpaneel.
Einbaustärke min. 54 mm.
Oberfläche:
Innen und außen beschichtet,
Up 0,6 W/m²K
GP1
Glaspaneel 2-Schalig.
Bestehend aus:
Außen ESG-H 6mm, auf Ebene 2 farbemailiert
Innen Aluminiumblech 2mm
dazwischenliegende Mineralfaserdämmung A2 WLG032 50
mm, DIN EN 13162
Eingesetzter, umlaufender, druckfester, dampfdichter
Randverbund.
Einbaustärke min. 54 mm.
Oberfläche:
Innen und außen beschichtet,
Up 0,6 W/m²K
40.04 Verglasung -und Füllelemente
40.05 Anforderungen an Profilbausysteme
40.05.01 Wärmegedämmte Aluminiumfenster
Die ausgeschriebenen Einsatzfenster bestehen aus
hochwärmegedämmten Aluminium-Systemprofilen. In
Bautiefen nach statischen und bauphysikalischen
Anforderungen, jedoch min. 75 mm Rahmenbautiefe, als
werkseitig vorgefertigte Elemente.
Sollte nach LV Pos. Anforderungen nach RC2 hinterlegt
sein, so sind die Maßnahmen nach Systemgeber am
kompletten Element umzusetzen.
Typ EF01
Einflügliges Einsatzfenster (Dreh-Kippflügel), äußere
Glasdichtung, Mitteldichtung und die innere
Glasdichtung als eckvulkanisierte Rahmen.
Vierseitige Lagerung.
Fensterrahmen-Flügel vorgerichtet für eine 3-fach
Wärmeschutzisolierverglasung.
Abmessung nach Detail und Gebäudeansicht.
40.05.02 Wärmegedämmte Aluminiumtüren
Die ausgeschriebenen Einsatztüren und Türelemente
bestehen aus hochwärmegedämmten
Aluminium-Systemprofilen. Grundsätzlich in Bautiefen
nach statischen und bauphysikalischen Anforderungen,
jedoch min. 75 mm Rahmenbautiefe, als werkseitig
vorgefertigte Elemente.
Einschließlich sämtlicher Funktionsbeschläge und
Bodenschwellen. Eingestellt als Tür-Element in
Pfosten/Riegelfassade, mit Einspannrahmen abgestimmt
auf die daneben stehenden Verglasungsstärken oder als
Türelemente in Rohbauöffnung eingestellt.
40.05.03 Stahl-Aluminium
Pfosten-Riegel-Aufsatzkonstruktion
Hochwärmegedämmte, selbsttragende
Stahl-Aluminiumsysteme mit innenliegenden tragenden
Fassadenpfosten und Riegel aus lasergeschnittenen und
lasergeschweißten scharfkantig zusammen gesetzten
Stahlrohrprofilen.
Zur Außenseite mit einer hochwärmegedämmten
System-Aufsatzkonstruktion, Ansichtsbreite der
Pfosten-Riegel-Fassade 60 mm. Alu-Aufsatzkonstruktion
auf das innere Stahl-Tragwerk, nach Vorgabe des
Systemgebers, z.B. über Setzbolzen, nach Zulassung
befestigt.
40.05.05 Absturzstangen vor Fensteröffnungen.
Bedingt der niedrigen Brüstungshöhen werden vor den
Fensteröffnungen werkseitig auf die Fensterrahmen zur
Außenseite systemgebundene und zugelassene
Edelstahl-Absturzstangen nach ASR aufmontiert.
Rahmenbreite 660 mm, Edelstahlrundrohre nach Statik
AN, 20mm, Oberfläche pulverbeschichtet (hwf), je
Fensterrahmen 2 St. übereinander horizontal verlegte
Absturzstangen an jeder Fensteröffnung, verdeckt
Befestigt. Ausgerichtet für die Holmlast von 1,0 kN/m,
im 3. OG.
40.05 Anforderungen an Profilbausysteme
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.1 Zusätzliche Baustelleneinrichtung
1.1
Zusätzliche Baustelleneinrichtung
2 Aluminium-Lochfenster
2
Aluminium-Lochfenster
2.1 Büro-Gebäude
2.1
Büro-Gebäude
2.2 Technikum-Gebäude
2.2
Technikum-Gebäude
2.3 Fenster-Magnetkontakte
2.3
Fenster-Magnetkontakte
3 Stahl-Alu-Pfosten-Riegel EG
3
Stahl-Alu-Pfosten-Riegel EG
3.1 Büro - Gebäude
3.1
Büro - Gebäude
4 Stahl-Kassettenwand
4
Stahl-Kassettenwand
4.1 Stahl-Kassettenwand Technikum Achse G´
4.1
Stahl-Kassettenwand Technikum Achse G´
5 Türen und Tore
5
Türen und Tore
5.1 Türen
5.1
Türen
5.2 Tore
5.2
Tore
6 Vorgehängte, hinterlüftete Fassaden
6
Vorgehängte, hinterlüftete Fassaden
6.1 Aluminium Strukturfassade
6.1
Aluminium Strukturfassade
6.2 Aluminium Glattblech
6.2
Aluminium Glattblech
6.3 Kleineisenteile
6.3
Kleineisenteile
7 äußerer Sonnenschutz, innerer Blendschut
7
äußerer Sonnenschutz, innerer Blendschut
7.1 außenliegender Raffstore
7.1
außenliegender Raffstore
7.2 innenliegender Blendschutz
7.2
innenliegender Blendschutz
7.3 innenliegende Vollverdunkelung
7.3
innenliegende Vollverdunkelung
8 Statische, bauphysikalische Nachweise
8
Statische, bauphysikalische Nachweise
8.1 Planung, Nachweise
8.1
Planung, Nachweise
9 Sonstiges, Bautüren
9
Sonstiges, Bautüren
9.1 Provisorisches Schließen, Bautür
9.1
Provisorisches Schließen, Bautür
9.2 Blitzschutz
9.2
Blitzschutz
9.3 Muster
9.3
Muster
10 Stundenlohnarbeiten
10
Stundenlohnarbeiten
10.1 Stundenlohnarbeiten
10.1
Stundenlohnarbeiten
Das Material wird für ein technisch und optisch
hochwertiges Bauvorhaben verwendet, es muss diesen
Ansprüchen auch im eingebauten Zustand gemäß den
anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Bitte bieten Sie nur Produkte mit CE-Kennzeichnung
nach EN 1090-1 und Ü-Kennzeichnung nach DIN
18807 an. Bei Lieferung der Produkte sind die
entsprechenden Nachweise zu übergeben.
Es gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen
(auch für künftige Rechtsgeschäfte miteinander),
die Sie auf unserer Homepage www.harmsen-komtec.de
unter der Rubrik Unternehmen finden, und die
wir Ihnen auf Wunsch auch gerne in gedruckter Form
o.ä. zur Verfügung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
HARMSEN KOMTEC GMBH
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sich an Christopher Lucas, Tel.: 0 59 45 / 99 50 - 37
Ihr Angebot schicken Sie bitte an: Fax-Nr.: 0 59 45 /
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Das Material wird für ein technisch und optisch