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Der Bauherr beabsichtigt auf dem Baugrundstück in Wörni
tz den Neubau eines Fachmarktzentrums.
Es gilt die:
Vom Vermieter:
- Allgemeine Baubeschreibung (Teil A) und vorhabenbezog
ene Baubeschreibung (Teil B),
Stand 27.10.2025
von den einzelenen Mietern:
- NKD Baubeschreibung, Stand 27.03.2025
- TAKKO Baubeschreibung, Stand 11.12.2023
- Rossmann Baubeschreibung, Stand 01.06.2024
Das Gebäude ist eingeschossig. Es ist mit einem Flachda
ch, mit ca. 2° Gefälle versehen.
Der Auftraggeber behält sich die titelweise Vergabe vor
.
Die Übergabe des Objekts erfolgt Mitte Oktober 2026.
Die Preise sind Festpreise für die gesamte Bauzeit.
Bau- und Konstruktionsbeschreibung
Abmessungen:
Außenmaß Markt: ca. 50,40 m x 47,90 m
Attikahöhe: bis +7,625 m
Dachneigung: ca. 2°
Der Markt wird in geschlossener Bauweise erstellt.
Bewehrte Bodenplatte: Belastung 10 KN/m²
Aussenwände: Ziegelmauerwerk 36,5 cm d
ick oder
Fertigteil Innenwände: Ziegelmauerwerk,
Dacheindeckung: Nagelbrettbinder mit Holzsc
halung
Abdichtung: PVC-Abdichtung
Lastannahmen:
Windlasten: EN 1991
Schneelastzone: 2
Schneelasten ist vom AN zu prüfen und ggf. auszufüllen
(EN 1991)
Geländehöhe über NN: ca. 460 m ü NN
Feuerwiderstandsklasse:
Tragkonstruktion:
Mauerwerk: F30 - F90
Decke: F30
VERTRAGSGRUNDLAGEN
Es gilt die VOB in den Teilen B und C, soweit nachfolge
nd nichts anderes ausgesagt wird. Die einschlägigen DIN
-Vorschriften, sowie anerkannten Regeln der Technik, so
wie Einhaltung der Auflagen gemäß SiGe-Plan sind zu bea
chten.
Alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und Auf
lagen der einschlägigen Regierungs-Verwaltungs- und Auf
sichtsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland. Im be
sonderen sind dies:
- UVV der zuständigen Berufsgenossenschaften
- Arbeitsstätten- Verordnung und -Richtlinien,
- Immissionsschutzgesetz
- Gewerbeordnung
- Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe
- DIN-Normen
- VDE- Bestimmungen VDI-Richtlinien.
Die genannten Vertragsgrundlagen gelten in der vorstehe
nd aufgeführten Reihenfolge, vor allem bei sich widersp
rechenden Aussagen. Der vorliegenden Angebotsbedingunge
n geben nicht alle Regelungsinhalte wieder. Die Nichter
wähnung bedeutet nicht den Verzicht (wie z.B. Versicher
ungen u.a.), vielmehr gelten die genannten Unterlagen e
rgänzend, soweit sie den zu schließenden Vertrag nicht
widersprechen oder diesen einschränken.
Jegliche Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AN (wie z
.B. Verkaufs- oder Lieferbedingungen) werden nicht Vert
ragsbestandteil.
ABRECHNUNG
Die Abrechnung erfolgt nach ausgeführten Mengen zu Einh
eitspreisen (Einheitspreisvertrag) gemäß den unter Punk
t 2 dieses Schreibens genannten Leistungsverzeichnissen
und Angeboten. Diese Preise umfassen insbesondere auch
alle Leistungen, die gegebenfalls in der Realisierung
vorgesehen, in Art und Umfang bei Unterzeichnung des vo
rliegenden Vertrages aber nicht bestimmt sind.
Höhere oder tiefere Preise bei Drittlieferanten, Lohnve
ränderungen und der- gleichen berechtigen nicht zur Anp
assung des Preises zugunsten oder zu Lasten des AN.
Eine Ausnahme von dieser Regel bilden Bestellungsänderu
ngen, welche dem Haupt- auftraggeber und dem AG jederze
it zustehen. Dadurch bedingte Mehr- oder Minderpreise w
erden gesondert vereinbart. Eine Reduktion des Leistung
s- umfanges aufgrund einer Bestellungsänderung gibt im
übrigen dem AN keinen Anspruch auf Entschädigung.
Die im Leistungsverzeichnis des AG angegebenen Massen s
ind ca. Massen. Entsprechende Mehrungen bzw. Minderunge
n bei den Massen berechtigen den AN nicht, die Einheits
preise dementsprechend zu korrigieren. Die im Leistungs
- verzeichnis angegebenen Preise des AN sind Einheitsfe
stpreise.
GEWÄHRLEISTUNG
Der AN leistet Gewähr für, Erstklassige und fachgerecht
e Ausführung aller Arbeiten nach dem neuesten Stand der
Technik unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften
, Bestimmungen und Normen Verwendung nur einwandfreier,
für die vorliegenden Verhältnisse bestgeeigneter Werks
toffe. Lieferung nur neuer Teile.
Die Gewährleistung richtet sich nach der VOB/B, jedoch
mit erweiterter Frist auf 63 Monate und beginnt nach er
folgter, vorbehaltloser Abnahme durch den Hauptauftragg
eber und Behebung sämtlicher Mängel.
Die Arbeiten verstehen sich, wenn nichts anderes beschr
ieben, inkl. Lieferung der Materialien ein- schließlich
Zubehör sowie deren fachgerechte Verarbeitung bzw. Ein
bau.
Die alleinige Verantwortung für die Vertragserfüllung,
d.h. die Erreichung der geschuldeten Qualitätsziele ble
ibt jedoch bei dem AN.
Der AG überträgt dem AN die Bauausführung, Bauüberwachu
ng, Bauleitung und Abnahme- mitwirkung für die gesamten
Liefer- und Leistungsumfänge.
BAUAUSFÜHRUNG
Sicherheit Der AN hat auf eigene Kosten und Verantwortu
ng auf der Baustelle für Sicherheit und Ordnung im Rahm
en der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu so
rgen. Der AN trägt die alleinige Verantwortung für die
ordnungsgemäße Ausführung seiner Bauleistungen. Im Inte
resse des allgemeinen Unfallschutzes behält sich der AG
vor, unsachgemäße Einrichtungen aus dem Verkehr zu zie
hen.
Sauberkeit Abfälle und Schutt, die durch Arbeiten des A
N anfallen, sind durch den AN zu verbringen.
Bei Nichteinhaltung der Sauberkeit auf bzw. um die Baus
telle werden die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des
AN nach vorheriger Mahnung vom AG veranlasst. Der AN h
aftet auch bei Diebstahl für die vom AN gestellten Mate
rialien, Werkzeuge usw. selbst.
Bitte benutzen Sie nach Möglichkeit die Gliederung unse
res Leistungs- Verzeichnisses als Grundlage für Ihr Ang
ebot.
Verantwortlich im Hause HD- Bau ist für:
Die Ausschreibung/ Vergabe:
Frau Lisa Schott
Tel. 09643 / 20692 - 221
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Bitte ergänzen Sie vor Rücksendung die nachfolgenden An
gaben:
Angebotsbearbeiter: . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . .
Der Bauherr beabsichtigt auf dem Baugrundstück in Wörni
01 Leichtmetall
01
Leichtmetall
01.01 Leichtmetall NKD
01.01
Leichtmetall NKD
01.02 Leichtmetall TAKKO
01.02
Leichtmetall TAKKO
01.03 Leichtmetall Rossmann
01.03
Leichtmetall Rossmann
01.04 Regiearbeiten
01.04
Regiearbeiten