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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Projektidee
Die geplante kleine Schulmensa dient als zentraler Treffpunkt für
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und unterstützt die ganztägige
Nutzung des Schulstandortes. Ziel ist es, einen funktionalen,
freundlichen und nachhaltigen Ort für die tägliche Essensversorgung zu
schaffen, der zugleich Aufenthaltsqualität und Gemeinschaft fördert.
Architektur und Gestaltung
Der eingeschossige Neubau zeichnet sich durch eine klare, moderne
Architektursprache aus. Großzügige Glasfassaden öffnen den Innenraum zum
Außenbereich und sorgen für viel Tageslicht sowie eine helle, einladende
Atmosphäre. Das auskragende Dach bietet Witterungsschutz und betont die
horizontale Gliederung des Baukörpers. Die Kombination aus transparenten
Fassadenflächen, warmen Materialtönen und einer ruhigen Formsprache fügt
sich harmonisch in die bestehende Schulanlage ein.
Raumkonzept und Nutzung
Die Mensa ist für eine überschaubare Anzahl von Nutzern konzipiert und
ermöglicht eine flexible Nutzung. Der Speiseraum bietet ausreichend
Platz für gemeinsames Essen sowie für informelle Aufenthalte außerhalb
der Essenszeiten. Durch die offene Gestaltung sind gute Übersicht, kurze
Wege und eine angenehme Akustik gewährleistet. Die Ausgabeküche ist
funktional angebunden und unterstützt einen effizienten Ablauf während
der Essenszeiten.
Außenraum und Einbindung
Der Baukörper ist in eine begrünte Außenanlage eingebettet.
Pflanzflächen und niedrige Sträucher strukturieren den Übergang zwischen
Gebäude und Freiflächen und schaffen eine freundliche Umgebung. Die
direkte visuelle Verbindung zwischen Innen- und Außenraum stärkt den
Bezug zur Natur und trägt zu einem positiven Raumgefühl bei.
Adresse
Neubau einer Mensa für die Reinhold - Maier - Schule mit Ortsverwaltung
in Schorndorf Weiler
David-Wolleber-Straße 3
73614 Schorndorf- Weiler
1. ALLGEMEINES
1.1 Abkürzungen
AN = Auftragnehmer, Nachunternehmer/Subunternehmer, Bieter
AG = Auftraggeber, Generalunternehmer
1.2 Grundlagen
Diese AVL gelten als besondere Vertragsbedingung, ergänzend zu den AGB
des Auftraggebers und der VOB.
Sollten einzelne Bestimmungen der Leistungsbeschreibung unwirksam
werden, bleiben die übrigen verbindlich.
2. KALKULATIONSHINWEISE
2.1 Allgemeines
Die Druckkosten sowie sonstige Kosten der Erstellung des Angebotes sind
Sache des Bieters und werden nicht vergütet.
Das Angebot ist vorrangig im Datenaustausch-Format GAEB 2000 p.84 oder
GAEB 90 d.84 bei dem AG einzureichen. Alternativ dazu ist das Angebot im
PDF-Format oder in Papierform einzureichen.
Zur Wahrung einer einheitlichen Verdingungsunterlage darf der Text des
Leistungsverzeichnisses nicht verändert werden. Bei willkürlichen
Änderungen der Texte des Leistungsverzeichnisses behält sich die
ausschreibende Stelle ausdrücklich vor, derartige Angebote auszusondern
und vom Zuschlag auszuschließen. Die Bieter können aber nach anderen
Ausführungsarten oder Stoffen suchen, wobei die Gestaltungsabsicht sowie
die technische Qualität der vorliegenden Planung nicht verändert werden
darf. Dies ist in einer als Nebenangebot gekennzeichneten, gesonderten
Anlage zu tun.
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung des
Baugeländes Klarheit über die Örtlichkeiten zu verschaffen.
Die Entscheidung zur Anwendung der einzelnen Positionen aus der
Leistungsbeschreibung trifft die örtliche Bauleitung des AG, d.h., es
besteht kein Anspruch auf die Anwendung der beschriebenen Positionen und
Teilleistungen.
Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Massen basieren auf einer
groben Schätzung. Abweichungen von den genannten Massen sind zu
erwarten und berechtigen nicht zu Preisänderungen, auch für den Fall,
dass einzelne Positionen gänzlich entfallen. Sämtliche Preise gelten
Abschnitts- und bauteilübergreifend.
Der AG hat einen internetbasierten Projektraum eingerichtet. Dieser
dient der Dokumentation und dem Austausch von Dokumenten und
Planunterlagen.
Der AG stellt dem AN die notwendigen Zugänge zum Projektraum zur
Verfügung. Alle zur Ausführung durch den AG erstellten Planunterlagen
sind bzw. werden im Projektraum abgelegt und sind dort
eigenverantwortlich durch den AN zu entnehmen. Die Vervielfältigung in
Papierform und die Kostenübernahme dafür liegen im Verantwortungsbereich
des AN.
Der Auftragnehmer muss die ihm übergebenen Ausführungsunterlagen
unverzüglich nach Einstellung in den Projektraum auf Vollständigkeit und
Richtigkeit prüfen. Die Planungsunterlagen stellen die
formal-gestalterischen Anforderungen an die Konstruktion und die
technischen Anlagen dar. Auch wenn die Unterlagen vom Auftraggeber
gestellt werden, trägt der AN die Verantwortung für die fachgerechte
Ausführung.
Sämtliche vom AN erstellen Unterlagen, Montagepläne usw., sind vom AN in
den Projektraum einzustellen. Nach Freigabe stellt der AN den
aktuellsten Stand ggfs. korrigiert dem AG nochmals zu Verfügung.
Zur Qualitätssicherung der Gesamtbaumaßnahme und zu deren Dokumentation
hat der AG ein online basiertes Tool, Docma MM, zur Mängelbeseitigung
und Dokumentation eingerichtet.
Der AN wird für die Ihm angekündigten Mängel die Dokumentation über das
eingerichtete Tool eigenständig vornehmen.
2.2 Vollständigkeit der angebotenen Leistung
Der AN muss als Fachfirma bei der Kalkulation die Beschreibung der
verlangten Leistung auf Ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und
Eindeutigkeit überprüfen. Falls erforderlich, muss er auf einem Beiblatt
seine Berichtigungen, Erläuterungen oder Ergänzungen einreichen.
2.3 Medienversorgung auf der Baustelle
Der AG stellt die Abwasser-, Wasser- und Stromversorgung ab einem
zentralen Übergabepunkt zur Verfügung und sorgt für die erforderlichen
WC-Einrichtungen, Beleuchtungen der Verkehrswege.
2.4 Angebotsinhalte
Grundsätzlich müssen die angebotenen Preise der einzelnen Positionen und
Titel, die fertige Vertragsleistung einschließlich aller erforderlichen
Vor-, Neben- und Nachleistungen beinhalten.
Die Lieferung der benötigten Stoffe sowie Materialien, Antransport- und
Abtransport sowie horizontalen und vertikalen Transporte auf der
Baustelle bis zu Verwendungsstelle ist ebenfalls einzukalkulieren.
Weiterhin sind die erforderlichen Hebezeuge, Gerüste und Werkzeugkosten
einzukalkulieren.
Auch wenn Leistungen nicht ausdrücklich oder besonders im Einzelnen
nicht erwähnt werden, jedoch zur sach- und fachgerechten Herstellung der
vollständigen Leistung erforderlich sind, um die in den AVL, TVL, bzw.
allg. Baubeschreibung angeführten Angaben und Anforderungen zu erfüllen,
sind diese im Angebot einzukalkulieren..
In die Angebotspreise sind darüber hinaus folgende Leistungen
einzurechnen, soweit nicht in separaten Positionen ausgeschrieben und
für die Leistungserbringung des AN erforderlich sind:
- Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Prüfungen,
Zulassungen, Genehmigungen, Nachweise
und Abnahmen die vom AN eigenverantwortlich veranlasst werden müssen,
sowie deren Durchführung.
- Einhalten der Ordnung auf der Baustelle und den Zufahrtswegen; hierzu
gehört auch die umgehende
Beseitigung von Verunreinigungen.
- Bauleitung: Die Anwesenheit eines deutschsprachigen bauführenden
Ingenieurs, Meisters, Obermonteurs
oder Vorarbeiters, der alle Arbeiten überwacht und bei
Baubesprechungen den AN verantwortlich vertritt
und als LBO-Fachbauleiter bestellt wird.
- Bauschuttentsorgung: Die vollständige Entsorgung des enstehenden
Bauschutts samt aller dafür
erforderlichen Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge- und
Entsorgungsgebühren inkl. freie Rücksendung
notwendiger Verpackung usw.,
- Umlagerung: Die Umlagerung von Baustoffen, Baugeräten bei Erfordernis
sind zu berücksichtigen.
Bei zeitlich abschnittsweiser Durchführung der Leistung, insbesondere
auch bei Leistungen geringen Umfangs, entsprechend den örtlichen
Gegebenheiten oder anderen sich ergebenden Notwendigkeiten, kann vom AN
aus Unterbrechung usw. kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung
abgeleitet werden. Die Abrechnung der zeitlich versetzten Leistungen
erfolgt gemäß der LV-Position ohne Zuschlag.
Die Angebotspreise sind grundsätzlich Festpreise über die angegebene
Vertragslaufzeit.
2.5 Fabrikate
In der Regel gelten die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate
als Leitfabrikate zur Definition der geforderten optischen und
qualitativen Eigenschaften. Soweit im LV die Möglichkeit besteht, ein
gleichwertiges Fabrikat anzubieten sind vom Bieter die angebotene
Fabrikate auszufüllen bzw. zu ergänzen. Der Nachweis der
Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate obliegt dem AN.
Alternativen können nur anerkannt werden, sofern diese formal und
fachtechnisch mit dem Inhalt der Leistungsbeschreibung gleichwertig sind
und keine zusätzlichen Kosten für den AG nach sich ziehen. Gelingt der
Gleichwertigkeitsnachweis dem AN nicht, gelten die vom Bieter
eingesetzten Einheitspreise für die vom Auftraggeber geforderten
Fabrikate und Typen.
Sofern der AN Bedenken gegen die vorgesehene und beschriebene Art der
Ausführung oder gegen zu verwendende Materialien, Konstruktionen usw.
hat, ist er verpflichtet diese mit seiner Begründung und ggf.
Alternativvorschlägen mit entsprechenden Kostenangaben bei
Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen oder den Angebotsunterlagen als
gesondertes Schriftstück beizufügen.
3. AUSFÜHRUNGSHINWEISE
3.1 Abrechnungshinweise
Eine Abrechnung kann ausschließlich auf der Grundlage der vom AN
gefertigten und von der Bauleitung abgezeichneten Aufmaße erfolgen.
Diese sind stets so rechtzeitig dem AG zur Genehmigung vorzulegen, dass
die vorgesehene Abrechnung ungehindert erfolgen kann. Abrechnungen ohne
nachvollziehbare und unterschriebene Aufmaße werden zurückgewiesen.
3.2 Tagelohnarbeiten
An dieser Stelle wird auf die VOB §15 Nr. 3 verwiesen. Die Taglohnzettel
sind unmittelbar spätestens am darauffolgenden Tag bei der Bauleitung
einzureichen. Bei verspätet eingereichten Taglohnzettel findet die VOB
§15 Nr. 5 Anwendung.
Die Taglohnzettel müssen detaillierten Angaben über die Leistungen und
die Lage im Gebäude enthalten. Sie müssen vollständig und prüfbar sein,
wobei alle Lohn- und Materialanteile erkennbar ausgewiesen sein müssen.
Sollte die Prüfbarkeit nicht gegeben sein, behält sich der AG das Recht
vor, die Taglohnzettel zurückzuweisen.
Bei Vergütung von Leistungen, die von der Bauleitung des AG auf Nachweis
in Auftrag gegeben werden, werden Aufwendungen gem. § 15 Nr.1, Abs. 2
VOB/B nicht gesondert vergütet. Es wird die tatsächliche Arbeitszeit auf
der Baustelle ohne An- und Abfahrten vergütet.
Die ausgewiesenen Stundensätze gelten grundsätzlich für alle Gewerke
dieses Leistungsverzeichnisses. Bei der Abrechnung gelten die
vereinbarten Auftragskonditionen.
3.3 Umlagen
Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen:
Nebenkostenumlage, gesamt: 1,8 % (für Strom 0,6% / Wasser 0,6% /
Sanitäreinrichtungen 0,6%)
Bauleistungsversicherung: 0,5 %
Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der
Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht.
Projektidee
Allgemein technische Hinweise
In den EPs ist zu berücksichtigen:
1. Es gelten die allgemein anerkannten Regeln der
Technik
als geschuldet. Alle Positionen verstehen sich, so
nicht anders
beschrieben, als liefern, transportieren, montieren
und in
Betrieb nehmen.
2. Der AG behält sich vor, Positionen des LVs, die noch
nicht in Auftrag gegeben wurden (Preisanfrage- und
Alternativpositionen), im Zuge des Baufortschritts zu
den
angebotenen Einheitspreisen nachträglich an den AN zu
vergeben.
3. Alle behördlichen Anmeldungen im Rahmen der
Ausführung
sind mit den Einheitspreisen abgegolten,
ausschließlich der
behördlichen Gebühren.
4. Der AN erhält bei der Projektübergabe eine
Ausführungsplanung. Auf deren Basis erstellt er seine
Montageplanung. Der AN ergänzt erforderlichenfalls
die vorliegende Ausführungsplanung für die
Montageplanung. Der AN übergibt die Montageplanung
dem AG und stimmt diese mit ihm und den allen
Beteiligten
ab. Erst nach der Freigabe der eingereichten Unterlagen
kannmit der Montage begonnen werden. Die Montage darf
ausschließlich anhand vom AG geprüften Plänen erfolgen.
5. Der Anbieter ist verpflichtet, die amtlichen
Nachweise
für die von ihm angebotenen Brandschutzmaßnahmen vor
Ausführungsbeginn vorzulegen.
Amtliche Nachweise können sein:
Prüfzeugnis, Prüfbescheid und allgemeine
bauaufsichtliche
Zulassung (ABZ) bzw. allgemeines bauaufsichtliches
Prüfzeugnis (ABP).
Für die Bestandsunterlagen sind entsprechende
Auflistungen
des eingebauten Brandschutzes, mit Typ, Ort, lfd.-Nr.
und
den Grundrissen mit Eintragungen vorzulegen.
Die Einbauanleitungen der Brandschutzeinrichtungen
sind vor
Beginn der Montage der Bauleitung zu übergeben. Es
dürfen
keine Einrichtungen eingebaut werden deren ABP/ABZ
nicht auf
der Baustelle sind.
6. Alle zur Installation vorgesehenen Teile sind zu
bemustern.
Die Bemusterung ist vom Bieter bzw. AN zeitlich so
frühzeitig
anzumelden, dass der AG, Bauherr und deren
Vertretungen Zeit
haben, den Termin einzuordnen und wahrzunehmen.
Der Bauablauf darf nicht gestört werden. Es dürfen nur
freigegebene Teile eingebaut werden. Bei gleichartigen
Gegenständen, z.B. Schaltschränke, Schaltgeräte,
Bezeichnungsschilder, Pumpen, Armaturen usw. sind
einheitliche Fabrikate zu verwenden.
7. Von anderen Firmen einzubauende und vom Unternehmer
zu
liefernde Materialien müssen unaufgefordert und
rechtzeitig mit
genauen Montagerichtlinien an die ausführende Firma
übergeben werden. Der Auftragnehmer hat eine Abstimmung
mit den ihn berührenden Gewerken vorzunehmen.
8. Baustelleneinrichtung
An- und Abtransport, Auf- und Abbau der
Baustelleneinrichtung
für die gesamte im Leistungsverzeichnis beschriebene
Baumaßnahme, mit allen zur Durchführung der Arbeiten
erforderlichen Maschinen und
Geräten, Montagegerüsten, Leitern, Personalunterkünften
gemäß Arbeitsstättenverordnung sowie den notwendigen
Baustoff- und Werkzeugdepots.
9. Während aller Arbeiten des ANs auf der Baustelle
muss
ein deutschsprechender Vertreter des ANs anwesend
sein,
der bevollmächtigt ist, Anordnungen der Bauleitung
entgegenzunehmen und der weisungsberechtigt die
erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann. Er nimmt an
den wöchentlichen Bauleiterbesprechungen teil und darf
nur
mit Zustimmung des AGs ausgetauscht werden. Sofern ein
Zusammenarbeiten mit dem Bauleiter oder anderen
Arbeitnehmern des ANs nicht zumutbar ist, kann der AG
die sofortige Ablösung verlangen.
10. Alle erforderlichen Koordinationen und Abstimmungen
mit den Versorgern für die Hausanschlüsse sind
durchzuführen,
einschl. Vorbereitung der Versorgungsanträge. Für alle
Anträge
zur Ver- und Entsorgung des Gebäudes sowie deren
Durchsetzung ist der AN verantwortlich. Ihm obliegt die
Koordination zwischen und mit den privaten und
öffentlichen
Ver- und Entsorgern aller Gewerke bis hin zur
Inbetriebnahme
der jeweiligen Anlagen.
11. Der AG ist von anstehenden Prüfungen und
Inbetriebnahmen rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.
Vom AN sind Prüfungen so frühzeitig anzumelden, dass
der
AG Zeit hat, den Termin einzuordnen und wahrzunehmen.
Eine bloße Übergabe von Prüfberichten und / oder
Protokollen
ist, ohne Genehmigung des AGs, als nichtig vereinbart.
Alle
daraus entstehenden Aufwendungen zur Wiederholung gehen
zu Lasten des AN, auch daraus erwachsende
Baustellenbehinderungen und Anfahrten.
12. Einweisung in Anlagenbedienung
Das Bedienungspersonal ist in die Bedienung der Anlage
und der Anlagendokumentation einzuweisen.
Die Einweisung muss sich der Auftragnehmer vom Bauherrn
bzw. dessen Vertreter schriftlich bestätigen lassen.
Geeignetes
Einweisungspersonal ist vom Auftragnehmer zur Verfügung
zu stellen.
13. Sofern nicht anders angegeben sind
Revisionsunterlagen
nach VDI 6026 in 1-facher Ausfertigung in Ordner
geordnet
mit Inhaltsangabe dem AG zu übergeben. Zusätzlich sind
die
Unterlagen 1-fach auf CD (Textteil als PDF-Datei,
Pläne als
PDF- und DWG-Datei) zu übergeben. Die
Bestandsunterlagen
sind im wesentlichen 6 Wochen vor der Abnahme, als
Prüfexemplar mit der Abnahmebeantragung 1-fach
einzureichen.
INHALTSVERZEICHNIS
1. Ordner-Inhaltsverzeichnis, Raumnummernplan,
Anlagenverwaltung
2. Planungsgrundlagen Anlagenbeschreibung,
Anlagenschemata, Rohrnetzberechnung
3. Auflistung Revisionspläne, Bestandszeichnungen
mit Schnitten, Detailzeichnungen, Strang- bzw.
Schaltschemata. Die jeweiligen Brandschottungen
sind entsprechend in den Plänen einzuzeichnen,
zu nummerieren und auch bildlich zu katalogisieren.
Die Dokumentation ist Bestandteil der vom AN
einzureichenden Dokumentation.
4. Fabrikatslisten, Ersatzteilliste mit Typenangabe und
Bezugsquelle, Gerätekarten, Herstellerunterlagen mit
Kennzeichnung der eingesetzten Komponenten,
Kennlinien der eingebauten Komponenten
5. Bedienungs- und Wartungsanweisung (ausführlich
am Ende der Auflistung), Wartungsvorschriften,
Wartungstermine, Störungsbeschreibung mit
Beseitigungshinweise
6. Abnahmebescheinigungen, Einweisungsbescheinigung,
Abnahmeprotokoll mit Mängelliste, Bescheinigung über
die Einhaltung der DVGW- und DIN Normen,
Bescheinigung über die Einhaltung nach VBG,
Bauartenzulassungen
7. Mess-, Spül- und Druckprobenprotokolle
8. Errichterbescheinigung
9. Für den Betrieb der Anlagen erforderliche
Softwarestände
14. Bedienungs- und Wartungsanweisung
Der Wartungsumfang ist in einer Inspektionstabelle
aufzulisten.
Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen, welche
ausschließlich in deutscher Sprache erstellt sind,
sollen
Aussagen entsprechend folgender Gliederung machen:
14.1 Anlagenbeschreibung
- Anlagencharakterisierung mit Ortsbestimmung
- Garantiewerte
- Betriebsdaten
- Installationsdaten
- anlagenspezifische Merkmale
14.2 Bedienungsanweisung
- Funktion und Lage der Bedienungsorgane
- Bedienungsreihenfolge in Abhängigkeit der
Betriebsweise, Anzeige-, Steuer-, Schalt-,
Schutz- und Regelgeräte
- Erläuterung der Sicherheitseinrichtungen
- Anweisungen für Betriebsunterbrechungen
- wirtschaftlichste Betriebsart
14.3 Wartungsanweisung
- Erläuterung der Störmeldung
- Fehlersuchtabelle (Diagnosesystem)
- Schmier- und Dichtungsarbeiten
- Spezialwerkzeuge
- Eigenschaften von Betriebsmitteln
(Bei Bedarf auch Sicherheitsdatenblätter)
- behördliche Kontrollen und Prüfungen
- Art und Zeitfolge der Überwachung
(Inspektionstabelle)
14.4 Ersatzteilaufstellung
- Reserveeinrichtungen
- Verschleißteile
- Ersatzteilliste mit Angaben des Herstellers,
Auslieferungslagers und des Kundendienststützpunktes
mit Anschrift und Telefon-Nr., Typ- bzw.
Fabrikation- Nr.,
Größe, Leistung, Bestelldaten usw.
Allgemein technische Hinweise
1 KG 443 Niederspannungsschaltanlagen
1
KG 443 Niederspannungsschaltanlagen
1. 1 KG 443.1 Niederspannungshauptverteiler
1. 1
KG 443.1 Niederspannungshauptverteiler
2 KG 444 Niederspannungsinstallationsanlag
2
KG 444 Niederspannungsinstallationsanlag
2. 1 KG 444.1 Unterverteiler
2. 1
KG 444.1 Unterverteiler
2. 2 KG 444.4 Kabel und Leitungen
2. 2
KG 444.4 Kabel und Leitungen
2. 3 KG 444.6 Verlegesysteme
2. 3
KG 444.6 Verlegesysteme
2. 4 KG 444.7 Installationsgeräte
2. 4
KG 444.7 Installationsgeräte
3 KG 445 Beleuchtungsanlagen
3
KG 445 Beleuchtungsanlagen
3. 1 KG 445.1 Allgemeinbeleuchtung
3. 1
KG 445.1 Allgemeinbeleuchtung
3. 2 KG 445.2 Sicherheitsbeleuchtung
3. 2
KG 445.2 Sicherheitsbeleuchtung
3. 3 KG 445.3 Außenbeleuchtung
3. 3
KG 445.3 Außenbeleuchtung
4 KG 446 Potentialausgleich
4
KG 446 Potentialausgleich
0015 Vorbemerkung
[0015]
Vorbemerkung
E
Erdungsleitungen (NYM/NYY-grün/gelb) auf Kabelrinnen
Kanälen, Steigetrassen, in Zwischendecken mit
Kabelhalterung
(Abstand max. 0,60 m) zu verlegen bzw. in Leerrohre
einzuziehen. Erdungsleitungen (NYM, NYY) sind am Anfang
und am Ende mit Markierungsband (grün/gelb) nach DIN
40705
zu umwickeln. Anschlussstellen im Erdreich sind mit
Bitumenlack zu streichen und mit Densoband zu
umwickeln.
Erdungsleitungen (NYM/NYY-grün/gelb) auf Kabelrinnen
4.__. 10 NYY 1 x 4 mm² NYY 1 x 4 mm²
liefern und betriebsfertig montieren
4.__. 10
NYY 1 x 4 mm²
100.00
m
4.__. 20 NYY 1 x 6 mm² NYY 1 x 6 mm²
liefern und betriebsfertig montieren
4.__. 20
NYY 1 x 6 mm²
120.00
m
4.__. 30 NYY 1 x 16 mm² NYY 1 x 16 mm²
liefern und betriebsfertig montieren
4.__. 30
NYY 1 x 16 mm²
80.00
m
4.__. 40 NYY 1 x 50 mm² NYY 1 x 50 mm²
liefern und betriebsfertig montieren
4.__. 40
NYY 1 x 50 mm²
20.00
m
4.__. 50 PA-Schiene schwere Ausführung mit ca. 7 Anschl. PA-Schiene schwere Ausführung mit ca. 7 Anschl.
Potentialausgleichsschiene in schwerer Ausführung mit
ca. 7 Anschlussmöglicheiten, komplett mit allem Zubehör
einschl. Beschriftung
liefern und betriebsfertig montieren
4.__. 50
PA-Schiene schwere Ausführung mit ca. 7 Anschl.
2.00
St
4.__. 60 PA-Schiene schwere Ausführung mit ca. 15 Anschl. PA-Schiene schwere Ausführung mit ca. 15 Anschl.
Potentialausgleichsschiene in schwerer Ausführung mit
ca.15
Anschlussmöglicheiten, komplett mit allem Zubehör
einschl.
Beschriftung
liefern und betriebsfertig montieren
4.__. 60
PA-Schiene schwere Ausführung mit ca. 15 Anschl.
1.00
St
4.__. 70 Anschlüsse der Potentialausgleichsleitungen Anschlüsse der Potentialausgleichsleitungen an
metallene
Gegenstände, Serverschränke, Doppelboden, Türzargen,
Bodeneinläufe, Geländer usw. einschl. des notwendigen
Schellen- oder Schraubmaterials.
liefern und betriebsfertig montieren
4.__. 70
Anschlüsse der Potentialausgleichsleitungen
12.00
St
4.__. 80 Rohrleitungen bis DN 50 mit Rohrschellen an Erdungsleitung Rohrleitungen bis DN 50 mit Rohrschellen an
Erdungsleitung
anschließen
liefern und betriebsfertig montieren
4.__. 80
Rohrleitungen bis DN 50 mit Rohrschellen an Erdungsleitung
2.00
St
4.__. 90 Rohrleitungen über DN 50 mit Rohrschellen an Erdungsleitung Rohrleitungen über DN 50 mit Rohrschellen an
Erdungsleitung
anschließen
liefern und betriebsfertig montieren
4.__. 90
Rohrleitungen über DN 50 mit Rohrschellen an Erdungsleitung
2.00
St
4.__. 100 Kombi-Überspannungsableiter Typ 1 +2 Kombi-Überspannungsableiter Typ 1 + 2
als anschlussfertige Kombi-Ableiter, für einphasige
TNS-Systeme Nennspannung AC: 230V
max. Ableitstoßstrom: 25kA, Anzahl der Ports: 1
Gehäusewerkstoff aus Thermoplast, Farbe Rot,
Montage auf Hutschiene, Einbaumaße. 2TE
Schutzart IP-20, einschließlich Kuststoff-Schutzgehäuse
mit integrierter Hutschiene, für den Schutz einer
230V-Anschlussleitung zur Versorgung von Komponenten
im Außenbereich, Montage in Nähe der Kabeldurchführung
in den Außenbereich,
liefern und betriebsfertig montieren
Fabrikat: Dehn
Typ: DSH TN 255 + Kunststoffgehäuse
Artikel-Nr.: 941 200
oder gleichwertig
4.__. 100
Kombi-Überspannungsableiter Typ 1 +2
2.00
St
4.__. 110 Kombi-Überspannungsableiter Überspannungsableiter als Kombi-Ableitermodul
mit life-check zum Schutz für Fernmeldeleitung
mit 2 Doppeladern. Life-check erkennt thermische
und elektrische Überlastzustände nach denen der
Ableiter auszutauschen ist.
Nennspannung 180V
Nennstrom: 0,75A
Blitzstoßstrom: 10kA
Blitzstoßstrom pro Ader 2,5kA
Schutzart IP-20
als anschlussfertige Kompletteinheit, bestehend aus
Basisteil
und gesteckten Schutzmodulen, Gehäusewerkstoff aus
Thermoplast, Farbe Gelb, Montage auf Hutschiene,
Einbaumaße. 2TE, einschließlich Kuststoff-Schutzgehäuse
mit integrierter Hutschiene, für den Schutz von
Informations-
u. Fernmeldetechnischen/Sicherheitstechnischen
Komponenten
im Aussenbereich, Montage in Nähe der
Kabeldurchführung in
den Außenbereich,
liefern und betriebsfertig montieren
Fabrikat: Dehn
Typ: BTX ML4 BD 180 + Kunststoffgehäuse
Artikel-Nr.: 920 347
oder gleichwertig
4.__. 110
Kombi-Überspannungsableiter
2.00
St
4.__. 120 Kombi-Überspannungsableiter Cat-7-Kabel Kombi-Überspannungsableiter Cat-7-Kabel
zum Schutz für Fernmeldeleitung Kat 7
Nennspannung 48V
Nennstrom: 1A
Blitzstoßstrom: 10kA
Schutzart IP-10
Gehäusewerkstoff aus Zinkgruckgusst, Farbe Blank
Montage auf Hutschiene, Einbaumaße. 2TE, bErdung
über Hutschiene, einschließlich Kuststoff-Schutzgehäuse
mit integrierter Hutschiene, für den Schutz einer Kat-/
Anschlussleitung zur Versorgung von Komponenten,
in der Außenanlage. Montage in Nähe der
Kabeldurchführung in
den Außenbereich,
liefern und betriebsfertig montieren
Fabrikat: Dehn
Typ: DPA M CLE RJ45B 48 + Kunststoffgehäuse
Artikel-Nr.: 929 121
oder gleichwertig
4.__. 120
Kombi-Überspannungsableiter Cat-7-Kabel
O
2.00
St
5 KG 448 Sonstige Leistungen
5
KG 448 Sonstige Leistungen
5. 1 KG 448.1 Brandschutz
5. 1
KG 448.1 Brandschutz
5. 2 KG 448.7 Stemm- und Bohrarbeiten
5. 2
KG 448.7 Stemm- und Bohrarbeiten
5. 3 SV-Abnahme, Einweisungen, Revisionsunter
5. 3
SV-Abnahme, Einweisungen, Revisionsunter
6 KG 452 Such- und Signalanlagen
6
KG 452 Such- und Signalanlagen
6. 1 KG 452.1 Sprechanlage
6. 1
KG 452.1 Sprechanlage
6. 2 Notruf Behinderten-WC
6. 2
Notruf Behinderten-WC
7 Sonnenschutzanlagen
7
Sonnenschutzanlagen
Sonnenschutz (Allgemein)
Die Sonnenschutzanlage wird über den EIB gesteuert.
Die erforderlichen EIB-Komponenten (Motorsteuergeräte,
Jalousieaktoren, Wetterstation etc.) sind im Titel
Installationsgeräte ausgeschrieben.
Sonnenschutz (Allgemein)
7.__. 10 Kupplung Stak 3 Kupplung Stak 3
Als Gegenstück für den am Anschlusskabel des bauseits
gelieferten Antriebsmotors befindlicher Stecker
(genauer Typ
nach Angabe der Sonnenschutzfirma).
Fertig montiert und angeschlossen.
Typ: Kupplung STAK3
Art.Nr.: 04726
oder gleichwertig
7.__. 10
Kupplung Stak 3
18.00
Stk
7.__. 20 Steckverbindung für Motoren herstellen Steckverbindung für Motoren herstellen
Herstellen der Steckverbindungen für die
Jalousie-Motoren, inkl.
liefern der jeweils zugehörigen Kupplung und der beiden
Stecker, sowie systembedingtem Zubehör.
Steckverbindung betriebsfertig montieren und
anschließen.
7.__. 20
Steckverbindung für Motoren herstellen
18.00
Stk
7.__. 30 Inbetriebnahme Inbetriebnahme
der Anlage durch Fachpersonal zusammen mit der
Installationsfirma. Einführung in die Bedienung der
Sonnenschutzsteuerung.
7.__. 30
Inbetriebnahme
1.00
Stk
8 KG 457 Übertragungsnetze
8
KG 457 Übertragungsnetze
8. 1 KG 457.1 Passives Datennetz
8. 1
KG 457.1 Passives Datennetz