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01 Raumlufttechnische Anlagen (KG 430)
01
Raumlufttechnische Anlagen (KG 430)
01.__.0010 Raumlufttechnische Anlagen (KG 430) Die Planung und Errichtung der raumlufttechnischen Anlagen hat entsprechend den gültigen Normen und Vorschriften zu erfolgen, hier im Besonderen der DIN 1946 sowie der VDI 6023. Alle Innenbereiche der Gebäude müssen ausreichend belüftet werden. Maßgebend ist jeweils die zum Abnahmetermin gültige Fassung des jeweiligen Regelwerks.
Es muss in jedem Fall sichergestellt werden, dass die erforderlichen Luftwechselraten eingehalten werden.
Die Anforderung der einzelnen Räume sowie der zu erbringende Luftwechsel und die Regelung ist dem Raumbuch (Anlage 6b) zu entnehmen.
Zur Sicherstellung der Luftqualität werden die Räume entsprechend dem Raumbuch mit einer mechanischen Lüftung versehen.
Es sollen zwei zentrale RLT-Geräte mit einem Wärmerückgewinnungsgrad von min. 80 % vorgesehen werden.
Beide finden ihren Platz auf dem Dach. Ein Gerät versorgt den Bereich der Mensa inklusive Nebenräume. Das zweite Gerät ist für die Spül- und Auslieferungsküche inklusive Nebenräume vorzusehen.
Anfallendes Kondensat ist an den nächstmöglichen Anschlusspunkt im Schmutzwassernetz zu führen.
Die Zuluft ist den einzelnen Räumlichkeiten isotherm zuzuführen. Hierfür sind jeweils Heizregister vorzusehen. Diese können mittels einer eigenen Wärmepumpe oder an die Heizung versorgt werden.
Bei der Montage der Armaturen, Apparate, Schalter und Geräte ist grundsätzlich auf eine einwandfreie Zugänglichkeit zur Wartung, bei der Bedienung und bei etwaigen Auswechselungsarbeiten zu beachten.
Lüftungskanäle sind entsprechend der Luftdichtigkeitsklasse C auszuführen und verwindungsfrei herzustellen. Schallübertragungen sind durch elastische Auflagen wirksam zu verhindern. Material zur Aufhängung und Befestigung ist in verzinkter Qualität zu verwenden. Es sind ausreichend Inspektions- und Reinigungsöffnungen einschließlich Deckel mit Gummiabdichtung und Schnellverschlussschrauben auszuführen. Auch Sanitärräume sind über diese Lüftungs-anlagen mechanischen zu Be- und Entlüften. Jede Art von Rohren und Kanälen ist vor dem Einbau gründlich zu reinigen. Bei Montageunterbrechungen sind die Enden mit Schutzkappen zu versehen.
Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Die Nebenräume und Sanitärräume werden über Tellerventile be- und entlüftet. In den Sani-tärräumen werden die Ablufteinlässe der Räume platziert, die Zuluft erfolgt über Überströmung aus dem anliegenden Flur- und Waschbereich. Die restlichen Räume wie Umkleiden und Flure sollen angepasst an die gewählte Beleuchtung mit runden oder eckigen Drallauslässen aus-gestattet werden. Zur Verringerung von Geräuschübertragungen zwischen den einzelnen Nutzungseinheiten sind Telefonieschalldämpfer einzusetzen.
Die Lüftungsanlagen werden in den Betriebszeiten des Gebäudes auf einer Grundlüftungs-stufe angeschaltet. Die Regulierung der Luftmenge erfolgt über Luftqualitätssensoren im Zuluftkanal und Feuchtefühlern in den Ablufträumen.
Die Querung von Brandabschnitten erfolgt mit bauaufsichtlich zugelassenen Brandschutzklap-pen. Dabei ist der Schutz vor Übertragung von Feuer und Rauch zu gewährleisten. Brand-schutzklappen sind mit motorischem Antrieb auszuführen und so anzuordnen, dass die Wartung uneingeschränkt erfolgen kann.
Die Anforderungen an die Brandmelde- oder Brandwarnanlage sowie an die Rauch- und Brandüberwachung in Lüftungskanälen hat den Vorgaben der ent-sprechenden Vorschriften zu entsprechen. Die Anforderungen des Brandschutz-konzepts sind umzusetzen.
Das RLT-Gerät für die Küche muss für fetthaltig Abluft ausgelegt sein.
Die Lüftungsgeräte sind Druckkonstant geregelt auszuführen.
01.__.0010
Raumlufttechnische Anlagen (KG 430)
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