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Net total EUR
21 Dachabdichtungs- und Dachdeckerarbeiten
21
Dachabdichtungs- und Dachdeckerarbeiten
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht an
ders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Grupp
e folgende Regelungen:
1. Arbeitsdurchführung
Die Arbeiten sind gemäß Terminplan bzw. in gemeinsamer
Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen. Bei eine
m Unterbruch der Arbeiten (Tagesleistung) ist die verle
gte Wärmedämmung mit geeigneten Maßnahmen (Überkleben m
it einer Lage Dachabdichtung, etc.) vor Durchnässung zu
schützen. Die hierfür entstehenden Mehraufwendungen si
nd im Einheitspreis einkalkuliert.
2. Standardausführung:
Im Folgenden sind Dachabdichtungsarbeiten in Standardau
sführung auf mineralischen und metallischen Untergründe
n beschrieben.
Dachabdichtungsarbeiten auf Untergründen aus Holzwerkst
offen und brennbaren Dämmstoffen sind in Aufzahlungspos
itionen beschrieben.
3. Nutzungsdauer:
Im Folgenden sind Dächer der Nutzungskategorie K 2 und
K 3 beschrieben.
K 2: geplante Nutzungsdauer bis 20 Jahre (z.B. für Wohn
- und Bürogebäude)
K 3: geplante Nutzungsdauer bis 30 Jahre (z.B. für öffe
ntliche Gebäude)
4. Statisch relevante Informationen
Für die Auslegung der Befestigung der Dachabdichtung si
nd die jeweiligen Landesnormen zu berücksichtigen. Vom
Auftraggeber werden zusätzlich zu berücksichtigende Nut
zlasten angegeben.
5. Dachneigung:
Alle Positionen gelten ohne Unterschied der Dachneigung
bis 20 Grad.
6. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistun
gen gemäß Norm) in die Einheitspreise einkalkuliert:
Ausführung:
Untergrund - Vorbehandlung, insbesondere das Entfetten
bei Haftanstrichen auf profiliertem Blech (z.B. Trapezb
lech)
das lose Verlegen von Schleppstreifen bei Hochzügen, ei
nschließlich einseitiges Heften oder Verkleben
beim lose Verlegen von Dampfsperrschichten bei Dachbahn
en aus Kunststoff das Verkleben oder Verschweißen der S
toß- und Nahtüberdeckungen, einschließlich etwaiger pun
ktweiser Befestigungen auf dem Untergrund und der luftd
ichte Anschluss an die aufgehenden Bauteile
Arbeitsdurchführung
Vor Beginn der Isolierarbeiten sind Betongrate, Rippen
und hervorstehende spitze Steinchen zu entfernen, Dacho
berfläche besenrein abkehren, evtl. trocknen.
Der zu isolierende Untergrund ist auf seine ausreichend
e Erhärtung und Oberflächentrockenheit zu prüfen. Die h
ierfür anfallenden Kosten sind im Einhaitspreis einkalk
uliert.
Dampfsperre
Die Dampfsperre muss faltenfrei verlegt werden, die Stö
ße sind gemäß Herstellervorschrift zu überlappen und mi
t geeignetem Material zu verkleben. Wenn nicht anders a
ngegeben ist die Dampfsperre am Dachrand und bei Dachdu
rchdringungen bis mindestens zur Oberkante der Wärmedäm
mung hochzuführen.
Die Dampfsperre ist mit der Dachhaut zu verbinden, um e
in abgeschlossenes dampfdichtes Dämmpaket zu erhalten.
Die Dampfsperre muss als Notabdichtung funktionieren un
d während der Bauphase bereits eine 1. Abdichtung des G
ebäudes gewährleisten können. Die Notabdichtung ist ebe
nso wie die Dachabdichtung bis auf die (Roh-)Attika hoc
hzuführen, sämtliche Anschlüsse an aufgehende Bauteile
sind entsprechend abzudichten.
Während der Bauphase ist eine Ableitung der anfallenden
Regenwässer von der Notabdichtung zu gewährleisten. Di
e Regenwässer sind außerhalb des Gebäudes abzuleiten. E
in Eintritt in das Gebäude ist zu vermeiden. Hierfür no
twendige Ableitmaßnahmen sind in die einheitspreise ein
zurechnen.
Wärmedämmstoffe
Für die Herstellung von Wärmedämmschichten können Faser
dämmstoff, Dämmstoffe aus Holzwolle, organische oder an
organische Stoffe zur Anwendung kommen. Der zur Anwendu
ng gelangende Baustoff ist in der jeweiligen Position b
eschrieben. Diese müssen in trockenem Zustand eingebaut
werden.
Bitumen-Dichtungsbahn
Das zur Verwendung gelangende Produkt muss in allen Pun
kten der DIN EN 13707 (ÖNORM EN 13707) entsprechen. Zur
Anwendung dürfen nur mit Glasgewebe verfestigte Elasto
merbitumen kommen. Die Bahnen müssen an der Oberseite m
it feinem Sand bestreut und an der Unterseite mit einer
Schnellschweißfolie versehen sein. Besonders erwähnt s
ei die UV- und Hagelbeständigkeit, Schrumpffreiheit, so
wie Wurzelfestigkeit. Weiters sind die Vorschriften bez
üglich Funkenflug und Brandschutz zu beachten und einzu
halten. Die Abdichtung hat den Anforderungen einer hart
en Bedachung zu entsprechen.
Längs- und Querstöße sind zu überlappen und thermisch z
u verschweißen. Alle Schweißnähte sind mech. auf ihre D
ichtheit zu prüfen.
Die Abdichtung muss bei Außentemperaturen von 5°C bis 3
5° einwandfrei verarbeitbar (schweißbar) sein.
Mechanische Befestigung
Die mech. Befestigung hat mittels vorgelochten Befestig
ungsprofilen zu erfolgen. Die geeigneten Befestiger und
deren Anzahl per lfm schreibt der jeweilige Produkther
steller vor, diese sind genau einzuhalten. Dies gilt fü
r Feld-, Rand- und Eckbereiche. Grundsätzlich sind die
Befestigungsprofile mit einer Abdichtungsbahn abzudecke
n und mit der Dachhaut thermisch zu verschweißen. Die B
reite der Streifen, die Verlegeart usw. schreibt der Pr
odukthersteller vor und diese sind genau einzuhalten. A
lle hierfür anfallenden Kosten sind im EP einkalkuliert
.
Rohreinfassungen
Grundsätzlich sind Rohreinfassungen mit der Dachhaut th
ermisch zu verschweißen.
Eckausbildungen
Das Ausbilden von Ecken und Kanten in der Dachabdichtun
g mit entsprechenden Formteilen wird nicht gesondert ve
rgütet und ist im Einheitspreis einkalkuliert.
Zuschnitte
Sämtliche erforderlichen Zuschnitte sind in die Einheit
spreis einzurechnen.
7. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
Abgerechnet wird die belegte oder abgedichtete Fläche o
hne Übergriff.
Auch beim Zusammenstoß von waagrechten und lotrechten A
bdichtungen (Hochzüge) werden Übergriffe nicht gesonder
t vergütet.
Wenn Flächen zusammenstoßen, ist von der Schnittlinie z
u messen, auch wenn der Übergang durch Keile oder Hohlk
ehlen hergestellt wird.
Die Dachabdichtung wird auf Grund der Rohbaumaße, getre
nnt nach den verschiedenen Arten und Stoffen berechnet.
Öffnungen bis 2,50 m2 Einzelgröße werden überrechnet, ü
ber 2,50 m2 abgezogen.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht an
21.01 Baustelleneinrichtung
21.01
Baustelleneinrichtung
21.10 Instandsetzungsarbeiten bei Dachabdichtu
21.10
Instandsetzungsarbeiten bei Dachabdichtu
21.22 Dampfsperre
21.22
Dampfsperre
21.30 Wärmedämmschichten bei Dachabdichtungsar
21.30
Wärmedämmschichten bei Dachabdichtungsar
21.35 Dachabdichtungen
21.35
Dachabdichtungen
21.37 Abdichten von Dachdurchbrüchen und Rohrd
21.37
Abdichten von Dachdurchbrüchen und Rohrd
21.40 Zusätzliche Leistungen, Aufkantungen, An
21.40
Zusätzliche Leistungen, Aufkantungen, An
21.43 Dachbelag, Kies, Schutzbeton, Dachbegrün
21.43
Dachbelag, Kies, Schutzbeton, Dachbegrün
21.45 Dachentwässerung und Dacheinläufe
21.45
Dachentwässerung und Dacheinläufe
21.50 Absturzsicherungen
21.50
Absturzsicherungen
21.90 Regieleistungen Dachdeckerarbeiten
21.90
Regieleistungen Dachdeckerarbeiten
46 Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Lichtb
46
Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Lichtb
Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Lichtbänd
1. Wärmedurchgangskoeffizient:
Die jeweils angegebenen Wärmedurchgangskoeffizienten (U
-Werte) werden nicht überschritten.
2. Standardfarbe:
Standardfarben nach Wahl des Auftraggebers beziehen sic
h auf Farben, für die der Hersteller keinen Aufpreis ve
rrechnet.
Auf Anforderung des Auftraggebers werden Unterlagen übe
r die zur Wahl stehenden Standardfarben vorgelegt.
3. Baustelleneinrichtung
In die Einheitspreise sind sämtliche Kosten für die ent
sprechende Baustelleneinrichtung und den über die gesam
te Baudauer notwendigen Baustellenbetrieb einzurechnen.
Dies beinhaltet insbesondere auch das Einrichten, Vorha
lten, Umsetzen und Räumen von geeigneten Geräten, Hebeg
eräten und Hilfsgeräten sowie Gerüstungen zur Ausführun
g über die Dauer der Arbeiten.
Mehrmalige Anreise und Unterbrechungen werden nicht ges
ondert vergütet.
4. Geltende Normen
Für die Herstellung, Ausführung und Anwendung von geeig
neten Produkten und Materialien, sowie Abrechnung, Abwi
cklung der Arbeiten usw. sind die einschlägigen DIN in
der jeweiligen Fassung maßgeblich. Außerdem sind die La
ndesbauordnung und die feuerpolizeilichen Vorschriften
genau zu beachten.
5. Naturmaße
Die Kosten für die Naturmaßnahmen, die zur Herstellung
der Konstruktionen, sowie deren Auflagerpunkte notwendi
g sind, sind in die Einheitspreise einzurechnen. Hilfes
tellung durch die Bauherrschaft bzw. durch andere am Ba
u beschäftigte Professionisten kann nicht erwartet werd
en.
Der AN hat zeitgerecht vor Beginn der Arbeiten anläßlic
h einer Rohbauabnahme der ÖBA sämtliche Abweichungen de
r Rohbaumaße von den Planmaßen schriftlich mitzuteilen,
da sonst alle Korrekturarbeiten zu seinen Lasten gehen
. Für die Bestimmung der genauen Höhenlage der Konstruk
tionen sind ausschließlich die vom Auftraggeber hergest
ellten Höhenfixpunkte zu verwenden. Das Herstellen der
für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten notwen
digen Waagrisse ist vom AN ohne gesonderte Vergütung du
rchzuführen, und zwar auch dann, wenn diese Arbeiten oh
ne Verschulden des AN mehrmals durchzuführen sind.
6. Abweichungen in der Ausführung
Diese sind nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber ges
tattet.
Konstruktionszeichnungen, die der Auftraggeber selbst b
eistellt sind zu überprüfen, solche die der AN selbst a
nfertigt sind dem Auftraggeber zur Genehmigung vorzuleg
en.
7. Grundsätzliche Ausführung
Die Ausführung der Arbeiten hat nach den anerkannten Re
geln und dem derzeitigen Stand der Technik zu erfolgen.
Es gelten die entsprechenden Normen, die Arbeitsrichtl
inien und Regeln der Berufsfachverbände sowie die anwen
dungstechnischen Bestimmungen der Hersteller- und Liefe
rwerke von Profilen, Befestigungsmitteln, Dichtungen et
c.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei textlichen Untersc
hieden zwischen dem Leistungsverzeichnis und den Normen
der Wortlaut des LV maßgebend ist.
8. Montage
Die Montage der Lichtkuppeln erfolgt auf einer bauseits
vorhandenen oder in diesem Leistungsverzeichnis ausges
chriebenen Unterkonstruktion und ist korrosions- und st
urmsicher auszuführen. Gegen Abheben und Beschädigungen
durch Sturm sind entsprechende Maßnahmen zu treffen; d
ies gilt insbesonders auch während der Montage.
9. Materialien
Sämtliche Bauteile, Lichtkuppeln, Aufsatzkränze, Lüftun
gsrahmen, RWA-Kuppeln, Beschläge, Befestigungsmittel, D
ichtungen usw. sind aus geeigneten, den einschlägigen V
orschriften entsprechenden Materialien herzustellen und
den Erfordernissen entsprechend zu dimensionieren, sod
ass Schäden durch Sturm, Witterungseinflüsse, Korrosion
, Verwitterung und dgl. langfristig ausgeschlossen sind
.
10. Arbeitsdurchführung
Der Auftragnehmer hat auf Grund der Polierpläne des Arc
hitekten Verlege- und Montagepläne herzustellen (Steuer
leitungen, Tasterventile etc.). Diese sind vom Auftragg
eber zur Freigabe vorzulegen. Eventuelle Änderungen und
Korrekturen sind bis zur Freigabe durch den Auftraggeb
er ohne gesonderte Vergütung durchzuführen.
Die Kosten für eventuell von der ÖBA geforderte Materia
lprüfungen durch anerkannte Prüfanstalten werden nicht
gesondert vergütet.
Der Ablauf der Montagearbeiten erfolgt entsprechend dem
Terminplan, der spätestens zwei Wochen ab Auftragserte
ilung vorzulegen ist. Die Einhaltung der Einzeltermine,
die in diesem Plan aufscheinen, ist unumgänglich. Z.B.
Maßfestlegung, Materialanlieferung, Beginn der Montage
n, Fertigstellung der Arbeiten.
Der Auftragnehmer ist allein für die plangemäße Erfüllu
ng aller Einzeltermine verantwortlich und hat engsten K
ontakt mit der ÖBA zu halten. Verzögerungen aus mangeln
der Koordination hat der Auftragnehmer zu verantworten.
Die Abwicklung der Arbeiten hat in enger Abstimmung mit
den Herstellern der Trapezblech- und Spenglerarbeiten
zu erfolgen.
Direkte Terminvereinbarungen mit anderen auf der Bauste
lle tätigen Professionisten unter Umgehung der ÖBA sind
nicht zulässig. Daraus resultierende Schwierigkeiten m
üssen von den Betroffenen direkt verantwortet werden.
11. Gliederung
Die Plazierung der Lichtkuppeln ist aus den Plänen zu e
ntnehmen.
12. Wärmedämmung Aufsetzkranz
Der Sockel hat einen Wärmedurchgangskoeffizienten von m
ax. 0,94 W/m2K aufzuweisen, wobei nur nicht brennbares
Material zum Einsatz kommen darf.
13. Wärmedämmung der Lichtkuppel
Das Kuppelglas hat einen Wärmedurchgangskoeffizienten v
on max. 1,80 W/m2K aufzuweisen. Die Forderung bezieht s
ich grundsätzlich auf den mittleren U-Wert. Es dürfen a
ber auch lokal keine eigentlichen Wärmbrücken vorkommen
.
Der Wärmedurchgangskoeffizient ist durch eine Berechnun
g oder ein Attest nachzuweisen.
14. Korrosion
Kondensationserscheinungen infolge Taupunktunterschreit
ung können nicht völlig ausgeschlossen werden.
Es wird daher auf folgende Gefahren ausdrücklich hingew
iesen:
- Frisch gebildetes Schwitzwasser ist weich und sauerst
offreich und somit aggressiv;
- Bei Verwendung verschiedener Metalle muß Kontaktkorro
sion durch Bildung
galvanischer Elemente unbedingt vermieden werden;
Die Garantie des Bieters umfaßt auch die Korrosionsbest
ändigkeit aller Komponenten. Falls zur Erzielung eines
höheren Schalldämm-Maßes Stahlblech zum Einsatz kommt,
ist der Korrosionsschutz (Lackierung etc.) zu beschreib
en.
15. UV-Beständigkeit
Alle verwendeten Materialien müssen UV-beständig sein.
16. Aufsatzkränze / Stahlzargen
Die Dimensionierung der selbsttragenden Aufsatzkränze (
Stahlzargen) laut statischen Erfordernissen. Inklusive
allen notwendigen Versteifungselementen, wie Knotenble
che und Zugstangen. Auftretender Seitenschub ist in die
Konstruktion einzurechnen.
Wind- und Schneelasten sind gemäß den gültigen DIN zu b
erücksichtigen.
17. Brandrauchentlüftung
Automatische Auslösung der Lüfter über Brandmeldeanlage
, als 2-Melder-(Gruppen)- Abhängigkeit. Manuelle Auslös
ung der Lüfter von Hand über Feuernotauslösekästen und/
oder Druckknopfmelder: 1x je Rauchabschnitt (vor Ort).
Bei automatischer oder manueller Auslösung müssen gleic
hzeitig auch alle erforderlichen Zuluftnachströmöffnung
en automatisch angesteuert werden.
Thermische Einzelauslösung der Lüfter.
Pneumatikzylinder mit Endlagenverriegelung (in beiden R
ichtungen). Nach einer Notauslösung müssen die Lüfter g
eöffnet und verriegelt bleiben und können nur über das
Quittierungsventil im Pneumatikschaltkasten bzw. über e
ine zweite interne Auslösestation im Notschaltkasten zu
rückgesetzt werden.
18. Tägliche Lüftung
Steuerung der Lüfter erfolgt sowohl für die tägliche, n
atürlichen Lüftung als auch für die Brandrauchentlüftun
g über eine Pneumatiksteuerzentrale. Automatisches Schl
ießen der Lüfter bei Regen. Schaltschrankausführung in
Anlehnung an die DIN.
19. Systembeschreibung Steuerung
Die Aufteilung der Steuergruppen sowie die detaillierte
Spezifikation erfolgt gemäß den Positionstexten in die
sen Ausschreibungsunterlagen.
20. Notschaltkasten / Bedienstellen
Von den Behörden wird eine Beschriftung aller Notschalt
kästen gefordert, aus der hervorgeht, welche Geräte mit
diesem Notschaltkasten geöffnet werden können.
Zusätzlich ist ein Übersichtsplan im Bereich der Hauptb
edienstelle anzubringen, der die Lage des Gesamtgebäude
s darstellt und gleichzeitig eine Symbolik aufzeigt, au
s der hervorgeht, welche Lüfter wo platziert sind und w
o sich die Bedienstellen befinden.
21. Leistungen des Auftragnehmers
- Erstellung der detaillierten Ausführungspläne sowie K
oordination und Abstimmung
mit allen Beteiligten (Planer, örtliche Bauaufsicht, Pr
ofessionisten);
- Beistellen der Berechnungs- und Einreichunterlagen so
wie von Ausführungs- und
Einreichplänen für die Brandschutzbehörde;
- Anlieferung, Zusammenbau und Montage der Aufsatzkränz
e;
- Anlieferung, Zusammenbau und Montage der Oberlichtbän
der und Lichtkuppeln;
- Anlieferung, Zusammenbau und Montage der Lüftungs-/Br
andlüftungseinheiten;
- Montage der Steuereinheiten;
- Liefern und Verlegen der Druckluftleitungen;
- Betriebsbereite Montage von elektrotechnischen Teilen
aber ohne Anschluß an die
Stromversorgung;
- Beistellen der erforderlichen Arbeitsgerüste und/oder
Arbeitsbühnen;
- Inbetriebnahme, Einregulierung und Funktionskontrolle
der gesamten Rauch- und
Wärmeabzugsanlage (RWA Anlage) und Lichtkuppeln;
- Erwirken der Abnahme durch die zuständige Brandschutz
behörde oder einer
akkreditierten Prüf- und Überwachungsstelle inkl. Aufko
mmen für die
Begutachtungskosten.
22. Leistungen des Auftraggebers
- Erstellen der Dachöffnungen, Unterkonstruktionen und/
oder Auswechslungen für die Aufsatzkränze / Stahlzargen
;
- Einbinden (Isolierung, Verblechung und/oder Hochzug)
der Aufsatzkränze in die
Dachkonstruktion;
- Elektrotechnische Installationsarbeiten, Verlegung un
d Dimensionierung des
Kabelnetzes. Lieferung, Montage und Anschluss notwendig
er Abzweigdosen;
- Anschließen und Anklemmen aller elektrischen Einbaute
ile, Lüfterkomponenten,
Schaltgeräte und Schaltkästen;
- Einbinden der Steuerung der Rauch- und Wärmeabzugsanl
age in die vorhandene Brandmeldeanlage;
- Anschließen der Pneumatikschaltkästen an das bauseiti
ge Druckluftnetz (6-8 bar).
23. Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt 10 Jahre, gerechnet ab
der Abnahme, auf Arbeit und Material.
Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Lichtbänd
46.06 Lichtkuppeln und RWA Einrichtungen
46.06
Lichtkuppeln und RWA Einrichtungen