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LEISTUNGSVERZEICHNIS LEISTUNGSVERZEICHNIS Projekt 1504
28. Okt. 2026
Angebot: Innenputzarbeiten
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Projekt: Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 14 Wohnungen
Manforter Strasse 160
51373 Leverkusen
________________________________________________________________________
Bauherr: GBO Gemeinnütziger Bauverein Opladen
Düsseldorfer Str. 8a
51379 Leverkusen
Planung : Wirtz + Kölsch Planungsgesellschaft für Hochbau mbH
Alte Garten 60-62
51371 Leverkusen
Tragwerksplanung: 3KI GmbH
Bolzstr. 4
70173 Stuttgart
Fachplanung H/L/S, Elektro: Asholt-Jaschinger
Kämpchenstraße 7
51381 Leverkusen
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Angebotsabgabe : 13.11.2026, 12:00 Uhr
Ausführungszeitraum : 01.03.2027 - 31.03.2027
Angebotssumme : brutto ................................ EUR
geprüfte Summe : brutto ................................ EUR
Angebotenes Skonto bei Zahlung innerhalb von 12 Werktagen
............... %
__________________________________________________________
Ort/Datum :
........................................................................
Der Bieter :
........................................................................
Stempel/rechtsverbindliche Unterschrift
LEISTUNGSVERZEICHNIS
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN UND BAUBESCHREIBUNG ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN UND BAUBESCHREIBUNG
LV 20 - INNENPUTZARBEITEN (GIPSPUTZ)
I. Baubeschreibung und Ablauf:
Art der baulichen Anlage / das Bauprojekt
Der Gemeinnützige Bauverein Opladen plant die Errichtung eines
Mehrfamilienhauses mit 14 Wohneinheiten an der Manforter Straße 160 in
Leverkusen-Wiesdorf. Der Neubau wird voll unterkellert und wird 4
Vollgeschosse sowie eine Dachgeschossebene haben. Das Dachgeschoss ist
in Holzkonstruktion als Staffelgeschoss mit Satteldach geplant.
Das Gebäude wird in Massivbauweise, mit KS-Mauerwerkswänden und
Stahlbetondecken, erstellt. Der Keller wird als WU-Keller ausgebildet.
Nichttragende Wände, Vorsatzschalen sowie die Decken und Dachschrägen im
Dachgeschoss werden in Trockenbauweise erstellt. Die Außenwände werden
mit einem Wärmedämmverbundsystem mit Putzflächen ausgeführt.
Das Treppenhaus erhält einen behindertengerechten Aufzug. Die
Treppenläufe und Zwischenpodeste sind Stahlbeton-Fertigteile.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Innenputzarbeiten als
einlagiger Gipsputz auf Kalksandstein-Mauerwerk und
Stahlbeton. Verputzt werden:
- in den Wohnungen EG bis 3.OG die Wände aus Kalksandstein
(einschließlich einer Wand im Gäste-WC) und die Stahlbeton-
decken,
- im Treppenhaus vom Kellergeschoss bis zum Dachgeschoss die Wände, die
Decken sowie die Untersichten der Treppenläufe und Zwischenpodeste,
- im Dachgeschoss die Giebelwand (Stahlbeton) bis Unterkante Decke und
die Kalksandsteinwände auf der Wohnungsseite.
Nicht verputzt werden Trockenbauwände, Wandflächen hinter
Vorsatzschalen, die Decken im Dachgeschoss (Gipskarton) sowie im
Kellergeschoss alle Räume außerhalb des Treppenhauses (Mieterkeller,
Gänge, Hausanschlussräume, Trockenraum).
Die erforderlichen Innenputzarbeiten sind in dieser Ausschreibung
enthalten.
Ausführungsablauf - Ausführungstermine
Die Innenputzarbeiten erfolgen nach Fertigstellung des Rohbaus, nach
Einbau der Fenster und Fenstertüren sowie nach Abschluss der
Rohinstallationen (Elektro, Heizung, Sanitär) in den zu verputzenden
Flächen. Die Trockenbauarbeiten werden durch ein gesondertes Gewerk
ausgeführt. Die Koordination mit den Vor- und Nachgewerken
(insbesondere Fenster, Elektro, HLS, Trockenbau, Estrich) ist Sache des
AN und ist frühzeitig, spät. 2 Wochen vor Ausführung, mit der
Bauleitung abzustimmen.
Vor Beginn der Arbeiten hat der AN den Putzgrund nach VOB/C DIN 18350
zu prüfen. Bedenken (z. B. zu große Unebenheiten, zu feuchter oder
verschmutzter Untergrund, nicht geschlossene Schlitze, fehlende
Einbauteile) sind der Bauleitung vor Ausführung schriftlich
mitzuteilen. Mit Beginn der Arbeiten erkennt der AN den Putzgrund als
geeignet an.
Während der Ausführung und der Trocknung des Putzes müssen Raum- und
Bauteiltemperatur mindestens +5 °C betragen. Für ausreichende Lüftung
zur Trocknung ist zu sorgen, Zugluft und direkte Sonneneinstrahlung auf
frischen Putz sind zu vermeiden. Die Herstellervorgaben des
Putzsystems sind einzuhalten.
Als Ausführungszeitraum für die Innenputzarbeiten ist die Zeit vom
01.03.2027 bis 31.03.2027 vorgesehen.
Die Ablaufdetails werden in Absprache mit der Bauleitung und der
ausführenden Firma vor der Ausführung festgelegt. Ein detaillierter
Bauablaufplan (geschoss- bzw. wohnungsweise) ist von dem AN vor
Ausführung vorzulegen und genehmigen zu lassen.
Gerüste:
Arbeitsgerüste innerhalb der Wohnungen sowie für die Wandflächen im
Treppenhaus sind vom AN zu stellen und in die Einheitspreise
einzurechnen. Das Gerüst für den Deckenputz im Treppenhaus wird
bauseits gestellt.
Schutz angrenzender Bauteile:
Angrenzende Bau- und Anlagenteile sind vor Verschmutzung und
Beschädigung zu schützen. Das Abdecken und Abkleben von Fenstern,
Fenstertüren, Fensterband, Hauseingangselement, Zargen, Installationen
und Böden mit Folie ist nicht gesondert ausgeschrieben und in die
Einheitspreise der Putzpositionen (Titel 3) einzurechnen. Der Schutz
der Treppenläufe, Podeste und Geländeranschlüsse im Treppenhaus ist in
Pos. 3.3 einzurechnen. Putzreste sind unmittelbar zu entfernen.
Verschmutzungen und Beschädigungen durch den AN gehen zu dessen Lasten.
Baustellenzufahrt:
Die Materialanlieferung und Baustellenanlieferung erfolgt über die
rückseitige Zufahrt von der Straße "Leipziger Str.", ggf. auch von der
"Manforter Strasse" aus. Verschmutzungen o. Beschädigungen öffentlicher
u. nichtöffentlicher Wege, Straßen u. benutzter Flächen sind unmittelbar
nach Verschmutzung, zu Lasten des AN zu reinigen/wiederherzustellen.
Standort für Putzsilo und Mischtechnik nach Weisung der Bauleitung.
Wasser und Strom:
Wasser und Strom werden bauseits an je einer Übergabestelle
bereitgestellt. Die Weiterleitung zu den Verwendungsstellen ist Sache
des AN.
Bautagebuch / Aufmaß/Revisionspläne:
Der anbietende Unternehmer verpflichtet sich:
a) ein Bautagebuch mit täglichen Eintragungen aller wichtigen Ereignisse
und Vorkommnisse (u. a. Raumtemperaturen, Witterung, ausgeführte
Bereiche) zu führen und auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen.
b) Aufmaß für die Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt nach VOB/C
DIN 18350 (Putz- und Stuckarbeiten) unter Berücksichtigung der
Festlegungen in Teil III Nr. 9. Sämtliche aufgemessenen Maße,
örtlich oder aus den Plänen, sind laut den Aufmaßplänen einzusetzen.
Bei nicht sichtbaren Maßen sind Maßskizzen anzufertigen.
Fehlende Maße in den Aufmaßzeichnungen werden bei der Prüfung nicht
berücksichtigt. Grundsätzlich sollen die Leistungen auf Basis der
Ausführungspläne abgerechnet werden.
Angabe von Erzeugnissen und Arbeitsgängen:
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart,
Bauteil, Baustoff und Abmessung gelten auch der Herstellungsvorgang und
Ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten
Regeln der Technik und den Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen als
beschrieben. Die technischen Vorschriften der Produkthersteller sind zu
beachten. Alle Komponenten (Haftbrücke, Grundierung, Gipsputz, Profile,
Gewebe) müssen aufeinander abgestimmt sein und aus einem Putzsystem
stammen. Die angebotenen Produkte sind in den dafür vorgesehenen
Feldern anzugeben. Alternativen sind nur zulässig, wenn sie als
Zusatzangebot in einem Beiblatt zur Ausschreibung angeboten werden und
die Gleichwertigkeit nachgewiesen werden kann. Abgeänderte
Leistungsverzeichnisse / Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
Besondere Maßnahmen aus Gründen des Umweltschutzes:
Die Gesetze und Bestimmungen zum Umweltschutz sind zu beachten und
einzuhalten. Materialien und Produkte, die wie auch immer geartete,
umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe enthalten (z.B. Asbest,
schädliche Ausgasungen, etc.), dürfen nicht verwendet werden.
Verpackungen, Putzreste und sonstige Abfälle aus den Leistungen des AN
sind laufend zu beseitigen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu
entsorgen.
Ausführungsunterlagen
Die Bauausführung darf nur nach Plänen erfolgen, die zur Bauausführung
freigegeben sind. Alle mit dieser Anfrage übergebenen Unterlagen sind
noch nicht freigegeben. Sie haben den Status "Vorabzug" und dürfen für
die Ausführung nicht verwendet werden.
Dem AN werden im Vorfeld der Baumaßnahme freigegebene
Ausführungsunterlagen übergeben. Ausführungspläne (Grundrisse,
Schnitte, Details) werden in der Regel spätestens 10 Werktage vor
Ausführung in 2-facher Ausfertigung dem AN übergeben bzw. können bei dem
Architekten/Bauleitung abgeholt werden.
Auf dieser Basis hat der AN soweit erforderlich eigene
Montage-/Werkplanungen zu erstellen, auch wenn dies nicht ausdrücklich
in den Leistungstexten gefordert wird.
Höhenbezug
Maßgebend für Putzabschlüsse und Höhen sind die Meterrisse im
Gebäude. Diese werden bauseits angelegt.
II. Allgemeine Vorbemerkungen
1. Die Ausschreibung erfolgt beschränkt, ohne Verpflichtung für den
Auftraggeber
2. Bei der Auftragserteilung werden Vertragsbestandteile:
siehe beiliegenden Werkvertragsentwurf
3. Die Baustelleneinrichtung , An- und Abtransport und Vorhaltung aller
Geräte, Putzmaschinen, Silos, Einrichtungen sowie Arbeits- und
Schutzgerüste sind in den Einheitspreisen enthalten und werden nicht
gesondert vergütet, wenn sie nicht als gesonderte Position
ausgeschrieben sind bzw. bauseits gestellt werden (Gerüst Deckenputz
Treppenhaus).
Die Arbeiten sind abschnittsweise und in Abstimmung mit der Bauleitung
auszuführen. Feuchthalten der Putzflächen, Belüften der Räume sowie der
Schutz der eigenen Leistung vor Beschädigung bei Arbeitsunterbrechung
sind im EP enthalten. Maßnahmen gegen ungeeignete klimatische
Bedingungen (z. B. Beheizen, Einhausen, technische Trocknung) werden
nach Teil III Nr. 3 behandelt.
4. Vertretung des Auftraggebers (DIN 1961 §4, Abs.1.2, 1.3). Der mit der
Oberbauleitung betraute Architekt - sowie der örtliche Bauführer - sind
berechtigt, notwendige Anweisungen für die termin- und werkgerechte
Ausführung zu treffen, und das Hausrecht auf der Baustelle auszuüben.
Anweisungen und Handlungen aller am Bau beteiligten Führungskräfte, die
den Bauvertrag ändern, bedürfen der gegenseitigen Schriftform.
Der Architekt und sein Vertreter sind nicht berechtigt und verpflichtet,
in den Obliegenheiten des Unternehmers oder dessen Fachbauleiters
einzugreifen, die den Schutz der Leistung und der am Bau tätigen
Personen betreffen. Der Unternehmer hat keinen Anspruch auf Überwachung
seiner Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Architekten
oder seiner Vertretung.
5. Fachbauleiter: Für die unternehmerseitige Durchführung der Leistung
ist firmenseitig ein geeigneter Fachbauleiter zu benennen. Geschieht
dies aus eigener Veranlassung des Auftragnehmers nicht, so tritt dieser
unwiderruflich an diese Stelle. Die Pflichten des Bauleiters sind in der
Landesbauordnung - BauO NW- benannt.
Als Fachbauleiter wird benannt:
Name des Fachbauleiters:
........................................................................
............................................
Der vom Auftragnehmer benannte Fachbauleiter hat unaufgefordert an den
terminlich festgelegten Baubesprechungen (Jourfixe) teilzunehmen. Diese
finden in der Regel wöchentlich statt.
6. Der Bieter versichert, dass er eine ausreichende
Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und Mitglied der zuständigen
Fachinnung ist.
7. Zwischen- und Schlussrechnungen sind durch Aufmaße zu belegen und
mind. 2fach prüffähig einzureichen.
Die Schlussrechnung ist innerhalb von 6 Wochen nach Fertigstellung
prüffähig bei der Bauleitung einzureichen. Abschlagsrechnungen werden
auf Nachweis bis 90% der Leistung gewährt.
8. Über das Angebot hinausgehende Leistungen (VOB DIN 1961, §1 Abc. 1-4)
sind auf der Grundlage des Hauptangebotes vor Ausführung schriftlich
anzubieten. Im Zweifelsfall ist dem Bauherrn Einblick in die
Grundkalkulation zu gewähren. Über das Angebot hinausgehenden Leistungen
bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Bauherrschaft.
9. Durch die Abgabe des Angebots erkennt der Unternehmer an, dass er das
Angebot geprüft hat, ihm die Lage der Baustelle bekannt ist, sowie
Einsicht in die Planungsunterlagen genommen hat. Unklarheiten sind vor
Angebotsabgabe zu klären. Spätere Forderungen aus Unkenntnis hieraus
werden nicht berücksichtigt.
10. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. div. Materialien und
Leistungen selbst zu liefern. Hierfür, sowie für Mehr- und
Minderleistungen gegenüber den Massen des Angebotes - auch über 10%
hinaus - kann der Auftragnehmer keine Nachforderungen und auch keinen
entgangenen Gewinn geltend machen. Dasselbe gilt auch dann, wenn
Positionen des Angebotes bzw. Auftrages ganz entfallen.
11. Vor Baubeginn ist mit der Bauleitung ein Bauzeitenplan mit
verbindlichen Ausführungsfristen zu vereinbaren.
Für die Ausführung der Arbeiten werden ___________ Werktage benötigt.
(Bieterangabe)
12. Bedingt durch den Bauablauf können Unterbrechungen in der Ausführung
erforderlich sein, zusätzliche Forderungen können hieraus nicht
abgeleitet werden.
13. Zahlungsfristen beginnen beim Eingang der geprüften Rechnung beim
Bauherrn.
14. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre gemäß VOB/B, sie beginnt
mit der Abnahme - s. Werkvertrag -.
15. Die Bauleistungen gelten nur als abgenommen, wenn ein schriftlicher
Abnahmevertrag zwischen den Vertragspartnern abgeschlossen worden ist,
zu dem die Schlussabrechnung vorliegen muss und worin die Schlusszahlung
in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt ist. Eine stillschweigende
Abnahme oder Abnahme durch Ingebrauchnahme wird ausdrücklich
ausgeschlossen.
16. Vom Rechnungsbetrag werden in Abzug gebracht:
1. Sicherheitseinbehalt bei Abschlagszahlung: 10,00 %
2. Sicherheitsleistung für 5 Jahre nach VOB/B: 5,00 %
3. Anteilige Koste der Bauwesenversicherung: s.o.
4. Anteilige Kosten des Stromverbrauchs: s.o.
5. Anteilige Kosten des Wasserverbrauches: s.o.
6. Anteilige Kosten der Baureinigung s.o.
der geprüften Schlussrechnungssumme.
III. Technische Vorbemerkungen - ATV DIN 18350 "Putz- und
Stuckarbeiten" (VOB/C)
Dem Vertrag liegen die ATV DIN 18350 und ergänzend die ATV DIN 18299
"Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" in der bei
Angebotsabgabe gültigen Fassung zugrunde (Abschnittsnummern nachfolgend
nach Ausgabe 2019-09). Die nachfolgenden Punkte
fassen die für diese Leistung wichtigsten Regelungen zusammen und legen
fest, wie sie in diesem LV angewendet werden. Wo dieses LV ausdrücklich
etwas anderes regelt, gilt das LV (Abweichung nach Abschnitt 0.3).
1. Bedenken und Prüfung des Untergrundes (Abschnitt 3.1.1)
Der AN hat den Putzgrund vor Beginn zu prüfen und Bedenken nach § 4
Abs. 3 VOB/B schriftlich anzumelden, insbesondere bei
- ungeeignetem Untergrund (Ausblühungen, zu glatte oder ungleich
saugende Flächen, verschiedenartige Baustoffe), soweit dies nicht
bereits durch Positionen dieses LV berücksichtigt ist (z. B.
Haftbrücke, Grundierung, Gewebe bei Materialwechsel KS/Beton),
- Bauteiltemperaturen unter +5 °C,
- Unebenheiten über den Grenzwerten der DIN 18202,
- zu hoher Baufeuchte oder ungeeignetem Raumklima,
- fehlenden Bezugspunkten (Meterriss).
2. Toleranzen (Abschnitt 3.1.2)
Maßabweichungen und Ebenheit richten sich nach DIN 18202.
Unebenheiten, die nur im Streiflicht sichtbar werden, sind zulässig,
solange die Grenzwerte der DIN 18202 eingehalten sind.
Erhöhte Anforderungen an die Ebenheit nach DIN 18202, Tabelle 3,
Zeile 7 gelten ausschließlich für den Fliesenuntergrund in Bädern/WC
(Pos. 3.2); die dafür erforderlichen Leistungen (Abschnitt 4.2.24)
sind in Pos. 3.2 einzurechnen. Für alle übrigen Flächen gelten die
Grenzwerte der DIN 18202 ohne erhöhte Anforderungen.
3. Witterung und Raumklima (Abschnitt 3.1.3, 4.1.4, 4.2.9)
Bei Temperaturen unter +5 °C oder anderen ungeeigneten Bedingungen
sind in Abstimmung mit der Bauleitung besondere Maßnahmen zu treffen.
Feuchthalten der Putzflächen bis zum Abbinden und das Lüften der Räume
sind Nebenleistung. Heizen, Einhausen oder technische Trocknung werden
nur nach vorheriger schriftlicher Beauftragung gesondert vergütet und
nur, soweit die Notwendigkeit nicht vom AN zu vertreten ist.
4. Bewegungsfugen (Abschnitt 3.1.4)
Bewegungsfugen des Bauwerks sind im Putz mit gleicher
Bewegungsmöglichkeit zu übernehmen.
5. Profile und Gewebe (Abschnitt 3.1.5, 3.1.6)
Eckschutzschienen, Abschluss- und Anputzprofile müssen verzinkt oder
korrosionsbeständig sein, Gewebe alkalibeständig. Befestigungsmittel
müssen bei Arbeiten mit Gips und in Feuchträumen (Bäder/WC)
korrosionsbeständig sein.
6. Putzausführung und Oberflächenqualität (Abschnitt 3.2.1 bis 3.2.3)
Die Innenputze sind nach DIN 18550-2 bzw. DIN EN 13914-2 herzustellen.
Wohnungen, Dachgeschoss und Treppenhaus: Qualitätsstufe Q2, geglättet
(Pos. 3.1 und 3.3 bis 3.6). Bäder/WC: eben abgezogen, nicht geglättet,
als Fliesenuntergrund (Pos. 3.2). Die Qualitätsstufe Q3 wird nur über
die Bedarfsposition 3.16 auf Anordnung beauftragt (Abschnitt 3.2.3,
4.2.25).
7. Nebenleistungen - ohne gesonderte Vergütung (Abschnitt 4.1)
Insbesondere:
- Gerüste für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende Fläche
nicht höher als 3,50 m über der Standfläche des Gerüstes liegt,
einschließlich Ausgleich geneigter oder abgestufter Standflächen bis
40 cm (4.1.1, 4.1.2),
- Reinigen des Untergrundes (4.1.3),
- Feuchthalten und Belüften (4.1.4),
- Zubereiten des Mörtels einschließlich aller Geräte (4.1.5),
- Vorlegen vorgefertigter Oberflächen- und Farbmuster (4.1.6),
- An- und Beiputzarbeiten, die im Zuge der übrigen Putzarbeiten im
selben Geschoss ausgeführt werden können (4.1.7),
- Schutz angrenzender Bauteile durch loses Abdecken, Abhängen oder
Umwickeln (4.1.8).
8. Besondere Leistungen (Abschnitt 4.2)
Besondere Leistungen werden nur vergütet, wenn sie im LV als Position
enthalten sind oder vor Ausführung schriftlich beauftragt wurden.
a) Als eigene Positionen in diesem LV erfasst:
- Haftbrücke und Grundierung (4.2.14): Pos. 2.1, 2.2, 2.3,
- Gerüste für Flächen höher als 3,50 m über der Standfläche und über
den Treppenläufen (4.2.6, 4.2.7): in Pos. 3.3 (Wandputz Treppenhaus
einschl. Gerüst) und Pos. 3.6 (Untersichten) einzurechnen; das
Gerüst für den Deckenputz im Treppenhaus (Pos. 3.5) wird bauseits
gestellt,
- Anschlüsse an Trockenbauwände, Vorsatzschalen und GK-Decken sowie
an Treppenläufe und Podeste (4.2.18): Pos. 3.9, 3.10, 3.11, 3.12,
- Fugendichtungen (4.2.17): Pos. 3.19,
- Beiputzarbeiten, die nicht im Zuge der übrigen Putzarbeiten im selben
Geschoss ausgeführt werden können (4.2.35): Pos. 3.13 (Aufzugstüren),
Pos. 3.14 (Fensterbänke),
- Ausgleichen größerer Unebenheiten als nach DIN 18202 zulässig
(4.2.23): Pos. 3.15 (Mehrdicke),
- Zulage Q3 (4.2.25): Pos. 3.16,
- nachträgliches Herstellen von Teilflächen (4.2.22): Pos. 3.17, 3.18,
- Einbau von Profilen (4.2.19) sowie Gewebe/Bewehrung (4.2.15): Titel 4
(Putzprofile und Putzbewehrung).
b) Nicht als eigene Position ausgeschrieben - in die Einheitspreise
einzurechnen, ohne gesonderte Vergütung:
- Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, Abstoßen von
Betongraten und Überständen, Entfernen von Sinterschichten und
Trennmittelresten (4.2.12, 4.2.13, 4.2.14): in Pos. 2.1, 2.2 und 2.3,
- Abdecken und Abkleben von Fenstern, Fenstertüren, Fensterband,
Hauseingangselement, Zargen, Installationen und Böden mit Folie
(4.2.10): in die Putzpositionen des Titels 3,
- Schutz der Treppenläufe, Podeste und Geländeranschlüsse (4.2.10):
in Pos. 3.3,
- Kellenschnitte in allen lotrechten Innenecken zwischen verputzten
Massivwänden (KS/KS, KS/Beton) und am Übergang Wandputz/Deckenputz
(4.2.17): in die Wand- und Deckenputzpositionen 3.1 bis 3.5,
- Umputzen von Elektrodosen und kleineren Einbauteilen (4.2.18): in
die jeweilige Putzposition,
- Wandputz im Dachgeschoss: Giebelwand (Stahlbeton) von OKFFB bis
Unterkante GK-Decke bzw. GK-Dachschräge und KS-Wände wohnungsseitig
werden mit Pos. 3.1 abgerechnet; die Haftbrücke auf der Giebelwand
mit Pos. 2.1, die Grundierung der KS-Wände mit Pos. 2.3; die obere
Putzkante an GK-Decke/-Dachschräge mit Pos. 3.11.
c) Nicht im LV enthalten - nur nach vorheriger Anordnung der
Bauleitung:
- Schließen von Installationsschlitzen über 5 cm Breite (4.2.21):
Abrechnung als Stundenlohnarbeit (Titel 5) bzw. nach gesondertem
Nachtragsangebot; Schlitze bis 5 cm Breite werden im Zuge der
Putzarbeiten ohne gesonderte Vergütung mitverputzt,
- Maßnahmen nach Abschnitt 4.2.9 (Beheizen, Einhausen, technische
Trocknung), siehe Nr. 3.
9. Abrechnung (Abschnitt 5)
- Abgerechnet werden die behandelten bzw. hergestellten Flächen, bei
Innenflächen mit begrenzenden Bauteilen bis zu den sie begrenzenden,
ungeputzten Bauteilen; als begrenzende Bauteile gelten Rohwände,
Stützen, Rohdecken und Unterzüge (5.1, 5.2.1). In diesem LV wird
außerdem bis an Trockenbauwände, Vorsatzschalen und GK-Bekleidungen
gerechnet (Rohbaumaß).
- Die Leistungen werden nach Zeichnung (Rohbaumaß) ermittelt, soweit
nicht ein örtliches Aufmaß erforderlich ist (5.1).
- Abweichend von Abschnitt 5.2.1 werden die Wandhöhen von Oberkante
Fertigfußboden (OKFFB) bis Unterkante Rohdecke (UKRD) gerechnet.
- Maßgebend ist jeweils das größte, ggf. abgewickelte Bauteilmaß
(5.2.2).
- Leibungen werden unabhängig von ihrer Größe gesondert gerechnet
(5.2.3); in diesem LV nach Länge (Pos. 3.7).
- Untersichten der Treppenläufe werden nach der abgewickelten
(geneigten) Fläche gerechnet (5.2.2).
- Unregelmäßige Einzelflächen werden mit dem kleinsten umschriebenen
Rechteck gerechnet; Dreiecke und Trapeze mit ihren tatsächlichen Maßen
(5.2.6).
- Öffnungen und Nischen bis 2,5 m² Einzelgröße werden übermessen, wobei
die kleinsten Maße der Öffnung maßgebend sind; größere werden
abgezogen (5.3.1).
- Unterbrechungen der Fläche bis 30 cm Einzelbreite (z. B. Stützen,
Unterzüge, Podeste) werden übermessen (5.3.1).
- Bei Abrechnung nach Längenmaß werden Unterbrechungen bis 1 m
Einzellänge übermessen (5.3.2).
Anlagen:
- Anlage 1 Lageplan
- Anlage 1.2 Baustelleneinrichtungsplan
- Anlage 2 Grundriss KG
- Anlage 2.1 Grundriss EG
- Anlage 2.2 Grundriss 1.OG
- Anlage 2.3 Grundriss 2.OG
- Anlage 2.4 Grundriss 3.OG
- Anlage 2.5 Grundriss DG
- Anlage 3 Schnitt A-A
- Anlage 3.1 Schnitt B-B, C-C
- Anlage 4 Detail DT 01-02 Fensterband Treppenhaus
- Anlage 4.1 Detail DT 01-03 Fensteranschluss Brüstung
- Anlage 4.2 Detail DT 10-01 Treppenhaus
- Anlage 5 Eckschienenplan Innenputz
.-.Anlage 7 Bauzeitenplan
- Anlage 8 Muster Werkvertrag GBO 19Seiten
Der beigefügte Werkvertrag wird im Auftragsfalle abgeschlossen. Alle
dort aufgeführten Vertragsbedingungen gelten vorrangig und werden
Vertragsgrundlage.
Die als Anlagen beigefügten Pläne und Unterlagen dienen nur zur
Übersicht und sind keine Ausführungspläne.
Sämtliche Ausführungspläne können beim Bauherrn bzw. als
PDF-Dokumente eingesehen werden.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN UND BAUBESCHREIBUNG
01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
01
BAUSTELLENEINRICHTUNG
01.01 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung
Einrichten, Vorhalten und Räumen der
Baustelleneinrichtung für die Leistungen des AN
einschl. An- und Abtransport, Auf- und Abbau, Vorhalten
und Unterhalten aller für die vertragsgemäße Ausführung
erforderlichen Geräte, Putzmaschinen,
Silos/Mischtechnik, Werkzeuge und Kleingerüste. Lager-
und Arbeitsflächen nach Weisung der Bauleitung. Wasser
und Strom werden bauseits an je einer Übergabestelle
bereitgestellt; die Weiterleitung zu den
Verwendungsstellen ist einzurechnen. Die Entnahme von
Baustrom und Bauwasser aus den vorhandenen bauseitigen
Anschlüssen ist einzurechnen. Bauseitige
Meterrisse/Höhenmarken je Geschoss sind zu erhalten.
Angrenzende Bauteile sind zu schützen und sauber zu
halten. Schutt, Reste und Verpackungen sind laufend zu
beseitigen und fachgerecht zu entsorgen; nach Abschluss
der Putzarbeiten ist eine Baureinigung (besenrein) der
Arbeitsbereiche durchzuführen.
Gerüste: Arbeitsböcke/Bockgerüste innerhalb der
Wohnungen für Wand- und Deckenputz bis ca. 2,85 m
Raumhöhe sowie alle für die Wand- und Leibungsflächen
erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste (auch im
Treppenhaus/Treppenauge über alle Geschosse) stellt der
AN; sie sind in die jeweiligen Positionen einzurechnen.
Ausschließlich das Gerüst für den Deckenputz im
Treppenhaus (Pos. 03.7) wird bauseits gestellt.
01.01
Baustelleneinrichtung
L
1.00
psch
02 UNTERGRUNDVORBEREITUNG
02
UNTERGRUNDVORBEREITUNG
02.01 Haftbrücke auf Betonwänden Haftbrücke auf Betonwänden
Glatte, gering saugende Wandflächen aus Stahlbeton
(Ortbeton/Fertigteil) als Putzgrundvorbehandlung für
Gipsputz mit einer auf das Putzsystem abgestimmten,
alkalibeständigen, quarzsandgefüllten, emissionsarmen
Haftbrücke nach Herstellervorschrift vollflächig
vorbehandeln, Standzeiten einhalten.
Ort: Treppenhaus (Aufzugsschacht außen, Kelleraußenwand
TRH, Deckenauflagerbänder im Treppenauge, Drempel/Sturz
DG), Giebelwand DG. Stirnflächen und Leibungen sind in
den betreffenden Positionen einzurechnen.
angebotenes Produkt:
......................................... (vom Bieter
anzugeben)
02.01
Haftbrücke auf Betonwänden
140.00
m2
02.02 Haftbrücke auf Betondecken und Fertigteiluntersichten Haftbrücke auf Betondecken und Fertigteiluntersichten
Wie Pos. 02.4, jedoch auf Deckenuntersichten aus
Stahlbeton sowie auf Untersichten der
Fertigteil-Treppenläufe und -Zwischenpodeste.
Ort: Decken Wohnungen EG-3.OG (inkl. Bäder), Decken
Treppenhaus, Lauf- und Podestuntersichten.
angebotenes Produkt:
......................................... (vom Bieter
anzugeben)
02.02
Haftbrücke auf Betondecken und Fertigteiluntersichten
1,020.00
m2
02.03 Grundierung auf Kalksandstein-Mauerwerk Grundierung auf Kalksandstein-Mauerwerk
Stark bzw. ungleichmäßig saugende Wandflächen aus
Kalksandstein-Mauerwerk mit einer auf das
Gipsputzsystem abgestimmten Grundierung
(Saugfähigkeitsregulierung/Aufbrennsperre) im Spritz-
oder Rollverfahren nach Herstellervorschrift
vorbehandeln.
Ort: alle zu verputzenden KS-Wandflächen (Wohnungen,
Treppenhaus, DG). Leibungen sind in Pos. 03.9
einzurechnen.
angebotenes Produkt:
......................................... (vom Bieter
anzugeben)
02.03
Grundierung auf Kalksandstein-Mauerwerk
1,480.00
m2
03 GIPSPUTZ
03
GIPSPUTZ
03.01 Wandputz Gips, Wohnungen, Q2 Wandputz Gips, Wohnungen, Q2
Innenwandputz als einlagiger Maschinen-Gipsputz
liefern, lot- und fluchtgerecht aufbringen, abziehen
und glätten.
Putzgrund: Kalksandstein-Mauerwerk (Außenwände innen,
Wohnungstrennwände, tragende Innenwände)
Putzdicke: im Mittel ca. 15 mm (Gipsputz nach DIN EN
13279-1, früher Mörtelgruppe P IV)
Oberfläche: Qualitätsstufe Q2, geglättet, für
Tapete/Anstrich
Wandhöhen (Rohbau): EG 2,70 m, 1.-3.OG 2,64 m
Ort: alle Wohnungen EG-3.OG, alle Räume außer Bäder/WC
Verputzt werden ausschließlich Wandflächen aus
Kalksandstein-Mauerwerk und Stahlbeton;
Trockenbauwände, Vorsatzschalen und Wandflächen hinter
Vorsatzschalen werden nicht verputzt. Anschlüsse an
Trockenbau gesondert (Pos. 03.11-03.13).
Abrechnung nach Rohbaumaß gemäß VOB/C DIN 18350:
Öffnungen bis 2,5 m² Einzelgröße werden übermessen,
größere abgezogen; Leibungen gesondert (Pos. 03.9).
angebotenes Produkt:
......................................... (vom Bieter
anzugeben)
03.01
Wandputz Gips, Wohnungen, Q2
1,100.00
m2
03.02 Wandputz Gips, Gäste-WC 4-Zimmer-Wohnung, Q2 Wandputz Gips, Gäste-WC 4-Zimmer-Wohnung, Q2
Wie Pos. 3.1, jedoch ausschließlich auf einer Wand im Gäste-WC der 4-Zimmer-Wohnung: KS-Innenwand (Ostseite des Gäste-WC, Wand zu Wohnküche/Flur), Wandlänge 2,698 m.
Oberfläche: Qualitätsstufe Q2, geglättet, wie Pos. 3.1.
Wandhöhe (Abrechnung): Oberkante Fertigfußboden bis Unterkante
Rohdecke = 2,50 m.
Ort: Gäste-WC der 4-Zimmer-Wohnung im EG, 1.OG, 2.OG und 3.OG
(R01.07, R04.07, R07.07, R10.07).
Alle übrigen Wandflächen in Bädern und WCs werden nicht verputzt (Trockenbau bzw. Vorsatzschalen).
angebotenes Produkt:
......................................... (vom Bieter anzugeben)
03.02
Wandputz Gips, Gäste-WC 4-Zimmer-Wohnung, Q2
30.00
m2
03.03 Wandputz Gips, Treppenhaus KGDG, einschl. Gerüst Wandputz Gips, Treppenhaus KG-DG, einschl. Gerüst
Wie Pos. 03.1, jedoch im Treppenhaus vom Kellergeschoss
bis zum Dachgeschoss (im KG wird ausschließlich das
Treppenhaus verputzt; Mieterkeller, Gänge,
Hausanschlussräume und Trockenraum sind nicht
Gegenstand dieser Leistung).
Putzgrund: Kalksandstein-Mauerwerk und Stahlbeton
(Aufzugsschacht, Kelleraußenwand, Deckenauflager,
Drempel); Haftbrücke/Grundierung in Titel 02.
Wandhöhen: Podestbereiche geschossweise 2,31-3,00 m; im
Treppenauge durchgehend von OK Treppe KG bis UK oberste
Decke +14,45 bzw. bis UK GK-Dachschräge (ca. 15 m).
Einschließlich Stellen, Vorhalten, Umsetzen und Abbauen
aller erforderlichen Arbeits-, Fahr- und Schutzgerüste
im Treppenauge über alle Geschosse durch den AN;
Treppenläufe, Podeste und Geländeranschlüsse sind vor
Beschädigung und Verschmutzung zu schützen.
Aufzugstüröffnungen 1,18 × 2,28 m werden abgezogen;
Wohnungseingangs- und Kellertüren (≤ 2,5 m²,
Umfassungszargen) übermessen. Schalltechnische Trennung
zu Treppenläufen/Podesten in Pos. 03.14.
Oberfläche: Q2, geglättet, als Untergrund für die
spätere Glasgewebe-Tapezierung
angebotenes Produkt:
......................................... (vom Bieter
anzugeben)
03.03
Wandputz Gips, Treppenhaus KGDG, einschl. Gerüst
450.00
m2
03.04 Deckenputz Gips, Wohnungen EG3.OG, Q2 Deckenputz Gips, Wohnungen EG-3.OG, Q2
Innendeckenputz als einlagiger Maschinen-Gipsputz auf
Stahlbetondecken liefern, flucht- und waagerecht
aufbringen, abziehen und glätten, Oberfläche Q2.
Elektrodosen und kleinere Öffnungen sind ohne besondere
Vergütung zu umputzen.
Putzdicke: im Mittel ca. 15 mm
Raumhöhen (Rohbau): EG 2,70 m, 1.-3.OG 2,64 m
Ort: alle Räume der Wohnungen EG-3.OG einschl. Bäder/WC
und Abstellräume. Die Decken der Dachgeschosswohnungen
sind NICHT enthalten (GK-Abhangdecke, Trockenbau-LV).
Abrechnung nach Rohbaumaß gemäß VOB/C DIN 18350;
Deckenöffnungen bis 2,5 m² Einzelgröße werden nicht
abgezogen.
angebotenes Produkt:
......................................... (vom Bieter
anzugeben)
03.04
Deckenputz Gips, Wohnungen EG3.OG, Q2
900.00
m2
03.05 Deckenputz Gips, Treppenhaus, Gerüst bauseits Deckenputz Gips, Treppenhaus, Gerüst bauseits
Wie Pos. 03.6, jedoch im Treppenhaus: Untersichten der
Geschossdecken in den Podestbereichen KG-3.OG sowie
oberste Treppenhausdecke (Stahlbeton, UK +14,45). Das
Gerüst für den Deckenputz im Treppenhaus wird bauseits
gestellt und vorgehalten. Bereiche unter GK-Dachschräge
(Trockenbau-LV) sind nicht enthalten. Oberfläche Q2 als
Untergrund für Glasgewebe.
angebotenes Produkt:
......................................... (vom Bieter
anzugeben)
03.05
Deckenputz Gips, Treppenhaus, Gerüst bauseits
85.00
m2
03.06 Untersichten Treppenläufe und Zwischenpodeste putzen Untersichten Treppenläufe und Zwischenpodeste putzen
Untersichten der Fertigteil-Treppenläufe und
Fertigteil-Zwischenpodeste (EG-DG) mit Gipsputz wie
Pos. 03.6 lot- und fluchtgerecht verputzen, Oberfläche
Q2 als Untergrund für Glasgewebe, einschl. sauberer
Kantenausbildung (Eckschienen in Pos. 04.2) und der
erforderlichen Arbeitsgerüste/-bühnen (AN). Abrechnung
nach abgewickelter (geneigter) Untersichtfläche. Die
Untersicht der KG-Treppe liegt hinter der Abmauerung
und ist nicht enthalten.
angebotenes Produkt:
......................................... (vom Bieter
anzugeben)
03.06
Untersichten Treppenläufe und Zwischenpodeste putzen
37.00
m2
03.07 Leibungsputz an Fenstern und Fenstertüren Leibungsputz an Fenstern und Fenstertüren
Leibungen an Fenstern, Fenstertüren, Fensterband und
Hauseingangselement mit Gipsputz wie Pos. 03.1
verputzen, Leibungstiefe bis ca. 25 cm (KS 17,5 cm +
Anschluss an Rahmen in der Dämmebene), einschl.
Untergrundvorbehandlung, Anschluss an Anputzleiste und
Eckschutzschiene (diese in Pos. 04.1/04.2). Abrechnung
nach Länge der Leibung (DIN 18350 Abschn. 5).
03.07
Leibungsputz an Fenstern und Fenstertüren
225.00
m
03.08 Nachträgl. Beiputz an Stirnflächen b = 30 cm, Treppenhaus Nachträgliche Beiputzz an Stirnflächen b ≤ 30 cm, Treppenhaus
Deckenstirnseiten am Treppenauge, freie Seitenflächen
der Fertigteil-Treppenläufe und Stirnseiten der
Zwischenpodeste, Breite bis 30 cm, mit Gipsputz wie
Pos. 03.5 verputzen, einschl. Haftbrücke und
Kantenausbildung (Eckschiene in Pos. 04.2).
Die Arbeiten sind nach Verlegen des Bodenbelages auszuführen
03.08
Nachträgl. Beiputz an Stirnflächen b = 30 cm, Treppenhaus
15.00
m
03.09 Kellenschnitt Wandputz an Trockenbau, lotrecht Trennschnitt Wandputz an Trockenbau, lotrecht
Anschluss des Gipswandputzes an vorher erstellte
Trockenbauwände, Vorsatzschalen, Schachtbekleidungen
und Holzrahmenwände (lotrechte Anschlussfuge) durch
sauberen, geradlinigen Kellenschnitt bis auf den
Untergrund trennen; Putz darf die GK-Beplankung nicht
überdecken; GK-Kante vor Verschmutzung schützen,
Putzreste entfernen. Abrechnung je Anschluss nach
Anschlusshöhe.
03.09
Kellenschnitt Wandputz an Trockenbau, lotrecht
240.00
m
03.10 Kellenschnitt Deckenputz an Trockenbauwände Trennschnitt Deckenputz an Trockenbauwände
Anschluss des Gipsdeckenputzes an die Kopfanschlüsse
der vorher erstellten Trockenbauwände und
Vorsatzschalen (beidseitig der Wand) durch sauberen,
geradlinigen Kellenschnitt bis auf den Untergrund
trennen; GK-Beplankung nicht überputzen und vor
Verschmutzung schützen. Abrechnung nach Anschlusslänge
je Raumseite.
03.10
Kellenschnitt Deckenputz an Trockenbauwände
340.00
m
03.11 Putzanschluss an GK-Decke/-Dachschräge DG Putzanschluss an GK-Decke/-Dachschräge DG
Obere Putzkante des Wandputzes im Dachgeschoss
(Giebelwand, KS-Wände, Treppenhaus) an die GK-Decke
bzw. GK-Dachschräge (Trockenbau-LV) bzw. an die OK
Drempel geradlinig und sauber mit Kellenschnitt
ausbilden, Putz bis zur Unterkante der GK-Bekleidung
führen, GK nicht überputzen. Abrechnung nach
abgewickelter Länge der Putzkante.
03.11
Putzanschluss an GK-Decke/-Dachschräge DG
42.00
m
03.12 Schalltechnische Trennung Wandputz Treppenläufe/Podeste Schalltechnische Trennung Wandputz -
Treppenläufe/Podeste
In den Treppenhäusern gelten erhöhte
Schallschutzanforderungen. Der Wandputz darf keine
Verbindung mit den Fertigteil-Treppenläufen,
Zwischenpodesten und deren Auflagerkonsolen haben
(Körperschallbrücken). Leistung: Fugen zwischen
Lauf/Podest und Wand (Treppenhauswände, Aufzugsschacht,
Kelleraußenwand) vor Putzbeginn von Mörtel freihalten
bzw. reinigen, vorhandene Trennstreifen nicht
beschädigen, Putz ober- und unterseitig entlang
Lauf-/Podestprofil (Stufenprofil oberseitig) mit
selbstklebendem Trenn-/Abschlussprofil mit PE-Dichtband
bzw. sauberem Kellenschnitt bis auf den Untergrund
schalltechnisch trennen und mit dauerelastischem
Fugenabschluss ausbilden. Bauseits eingebaute
schalltechnische Entkopplungselemente
(Trittschalldämmlager) zwischen Lauf/Podest und Wand
dürfen nicht überbrückt werden; der Putz endet sauber
an der sichtbaren Vorderkante der Entkopplungsfuge.
Abrechnung nach Kontaktlänge Lauf/Podest zur Wand
(Läufe geneigt gemessen).
angebotenes Produkt:
......................................... (vom Bieter
anzugeben)
03.12
Schalltechnische Trennung Wandputz Treppenläufe/Podeste
70.00
m
03.13 Beiputzarbeiten an Aufzugstüren Beiputzarbeiten an Aufzugstüren
Beiputzen der Aufzugsschachttüren (Rohbauöffnung 1,18 ×
2,28 m) nach Einbau der Türzargen durch den
Aufzugshersteller, je Haltestelle (KG-DG).
03.13
Beiputzarbeiten an Aufzugstüren
O
6.00
St
03.14 Beiputzarbeiten an nachträglich eingebauten Fensterbänken Beiputzarbeiten an nachträglich eingebauten
Fensterbänken
Beiputzen nach Einbau der Natursteininnenfensterbänke
an den Brüstungsfenstern, je Fenster.
03.14
Beiputzarbeiten an nachträglich eingebauten Fensterbänken
O
4.00
St
03.15 Mehrdicke Gipsputz, je 5 mm Mehrdicke Gipsputz, je 5 mm
Zulage zu den Pos. 03.1-03.8 für Mehrdicken über die
mittlere Putzdicke hinaus auf Anordnung der Bauleitung,
Abrechnung je 5 mm zusätzlicher Schichtdicke.
03.15
Mehrdicke Gipsputz, je 5 mm
O
20.00
m2
03.16 Zulage Oberflächenqualität Q3 Zulage Oberflächenqualität Q3
Zulage zu den Pos. 03.1/03.5/03.6 zum Erreichen der
Oberflächenqualität Q3 auf Anordnung der Bauleitung.
03.16
Zulage Oberflächenqualität Q3
O
1.00
m2
03.17 Nachträgliches Putzen von Teilflächen bis 0,25 m² Nachträgliches Putzen von Teilflächen bis 0,25 m²
Nachträgliches Putzen von Teilflächen mit Gipsputz,
Einzelfläche bis 0,25 m², einschl.
Untergrundvorbehandlung.
03.17
Nachträgliches Putzen von Teilflächen bis 0,25 m²
O
1.00
St
03.18 Nachträgliches Putzen von Teilflächen über 0,25 bis 0,5 m² Nachträgliches Putzen von Teilflächen über 0,25 bis 0,5
m²
Wie Pos. 03.19, jedoch Einzelfläche über 0,25 bis 0,5
m².
03.18
Nachträgliches Putzen von Teilflächen über 0,25 bis 0,5 m²
O
1.00
St
03.19 Versiegeln von Putztrennfugen Versiegeln von Putztrennfugen
Putztrennfugen (Kellenschnitte/Anschlussfugen) mit
überstreichbarem, dauerelastischem Fugendichtstoff
einschl. Hinterfüllung schließen, Fugenränder abkleben,
Fugenbreite bis 10 mm.
03.19
Versiegeln von Putztrennfugen
O
1.00
m
04 PUTZPROFILE UND PUTZBEWEHRUNG
04
PUTZPROFILE UND PUTZBEWEHRUNG
04.01 Anputzleiste mit Dichtband an Fenster-/Türrahmen Anputzleiste mit Dichtband an Fenster-/Türrahmen
Anputzleiste aus PVC mit selbstklebendem PE-Dichtband,
Gewebeansatz und abreißbarer Schutz-/Klebelasche für
die Abdeckfolie liefern und an allen Anschlüssen des
Leibungsputzes an Blendrahmen von Fenstern,
Fenstertüren, Fensterband und Hauseingangselement
einbauen; geprüfte Schlagregen- und Luftdichtheit,
Profilbreite passend zur Putzdicke.
angebotenes Produkt:
......................................... (vom Bieter
anzugeben)
04.01
Anputzleiste mit Dichtband an Fenster-/Türrahmen
260.00
m
04.02 Eckschutzschiene, verzinkter Stahl Eckschutzschiene, verzinkter Stahl
Eckschutzschiene aus verzinktem Stahlblech mit
Streckmetallschenkeln für Gipsputz bis 15 mm,
Einzellänge bis 3,50 m, liefern und lot- und
fluchtgerecht an allen Außenkanten von
Fenster-/Fensterbandleibungen, Außenecken von
KS-Wandköpfen und Stirnflächen/Kanten am Treppenauge
einbauen und einputzen. NICHT an Kanten von Schächten
(Aufzugsschacht, Installationsschächte) und NICHT an
Türöffnungen mit Umfassungszargen (Wohnungseingangs-,
Kellertüren). Lage gemäß beiliegendem Eckschienenplan.
angebotenes Produkt:
......................................... (vom Bieter
anzugeben)
04.02
Eckschutzschiene, verzinkter Stahl
360.00
m
04.03 Putzabschlussprofil, verzinkter Stahl Putzabschlussprofil, verzinkter Stahl
Putzabschlussprofil aus verzinktem Stahlblech mit
Streckmetallschenkel und Putzabzugskante, für Putzdicke
10-15 mm, an freien Putzrändern auf Anordnung der
Bauleitung liefern und einbauen.
angebotenes Produkt:
......................................... (vom Bieter
anzugeben)
04.03
Putzabschlussprofil, verzinkter Stahl
O
1.00
m
04.04 Glasgittergewebe bei Materialwechsel, b bis 50 cm Glasgittergewebe bei Materialwechsel, b bis 50 cm
Alkalibeständiges Glasgittergewebe als Putzbewehrung
bei Materialwechsel Kalksandstein/Stahlbeton in einer
Wandebene (Deckenauflagerbänder in den KS-Wänden im
Treppenauge, Sturz/Drempel am Fensterband DG) in das
obere Putzdrittel einbetten, Breite bis 50 cm,
Überlappung zu den angrenzenden Bauteilen je mind. 15
cm, Stoßüberlappung mind. 10 cm.
angebotenes Produkt:
......................................... (vom Bieter
anzugeben)
04.04
Glasgittergewebe bei Materialwechsel, b bis 50 cm
20.00
m²
04.05 Gewebe-/Streckmetallüberspannung von Schlitzen, b bis 50 cm Gewebe-/Streckmetallüberspannung von Schlitzen, b bis
50 cm
Überspannen von geschlossenen Leitungsschlitzen und
rissgefährdeten Übergängen mit Glasgittergewebe bzw.
Putzträger (Streckmetall), Breite bis 50 cm, auf
Anordnung der Bauleitung.
04.05
Gewebe-/Streckmetallüberspannung von Schlitzen, b bis 50 cm
O
1.00
m
05 STUNDENLOHNARBEITEN
05
STUNDENLOHNARBEITEN
05.01 Facharbeiter Facharbeiter
Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters einschl. aller
Lohn- und Nebenkosten für nicht messbare Leistungen,
nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung.
Stundenlohnzettel sind spätestens am folgenden Werktag
zur Prüfung vorzulegen.
05.01
Facharbeiter
O
5.00
h
05.02 Helfer Helfer
Wie Pos. 05.1, jedoch Helfer.
05.02
Helfer
O
1.00
h