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Projektbeschreibung Neubau 6 Mehrfamilienhäuser Am langen Rain, Müllheim im Markgräflerland
Bei dem Bauprojekt LRM in Müllheim handelt es sich um den Neubau von sechs Mehrfamilienhäusern, aufgeteilt in zwei Baufelder mit insgesamt 84 Wohnungen und zwei Groß-Tiefgaragen.
Die 1- bis 4-Zimmer-Wohnungen werden als Mietwohnungen mit einem einheitlichen Ausstattungsstandard und barrierefrei gemäß DIN 18040-2 errichtet.
Die Wohnungen befinden sich in fünf überirdischen Geschossen.
Das Bauvorhaben liegt im Neubaugebiet „Am Langen Rain“ in Müllheim im Markgräflerland (Südbaden).
Projektkennzahlen:
Baufeld 1 Häuser C, D und E, jeweils mit 16 Wohnungen
Baufeld 2 Häuser F, G und H, jeweils mit 12 Wohnungen
Technische Daten:
Das Projekt wird nach dem KfW-40-Standard sowie unter Berücksichtigung der DGNB-Silber- und QNG-Zertifizierungen sowie der EU-Taxonomie-Konformität realisiert.
Alle Datenblätter der einzubauenden Materialien sind vorab einzureichen, um diese von der Zertifizierungsstelle freigeben zu lassen. Während der Arbeiten sind Konzepte zur Lärmvermeidung, Abfallentsorgung, Staubvermeidung sowie zum Bodenschutz einzuhalten.
Die Errichtung von PV-Anlagen auf den extensiv begrünten Dachflächen ist geplant.
Der Austausch der Pläne erfolgt über die kostenfreie, bauseits zur Verfügung gestellte Planplattform winplan 2.0.
Die Planung von Architektur, Tragwerk, HLSK und Elektro-Hauptrassen erfolgt in 3D.
Die Baugenehmigung liegt vor.
Projektbeschreibung
01 Schlosserarbeiten (Baufeld 1 & 2)
01
Schlosserarbeiten (Baufeld 1 & 2)
01.01 Geländer, Balkone, Terassen und Dachterassen
01.01
Geländer, Balkone, Terassen und Dachterassen
01.02 Außenanlage und Tiefgarage
01.02
Außenanlage und Tiefgarage
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
02.01 Stundenlohnarbeiten
02.01
Stundenlohnarbeiten
Information zur DGNB Zertifizierung Als Anhang finden Sie ein Informationsblatt über die DGNB-Zertifizierung.
Information zur DGNB Zertifizierung
ZTV Schlosserarbeiten ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Vorschriften / Richtlinien / Merkblätter
Für diesen Leistungsbereich gelten als Vertragsgrundlage:
- Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) in Ihrer jeweils neuesten Fassung
- Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen - ATV (VOB Teil C) in der jeweils neuesten Fassung
- Die Allgemein anerkannten Regeln der Technik in der bei Abnahme gültigen Fassung;
Hierzu gehören insbesondere die DIN-, EN und ISO-Normen, auch soweit sie nicht in der VOB Teil C benannt sind;
Hierzu gehören weiterhin:
a) Erlässe, Merkblätter und Richtlinien für den jeweiligen Leistungsbereich / Gewerk
b) Verarbeitungshinweise und Richtlinien der Material- und Produkthersteller sowie der Fachverbände und Gegemeinschaften
c) Zulassungen sowie Empfehlungen der Fachverbände und Arbeitskreise
d) die für das Bauvorhaben gültige Landesbauordnung mit allen zutreffende Durchführungsverordnungen
und Sonderbaurichtlinien
e) die Ausführungsrichtlinien der Bauaufsichtsbehörde, techn. Bestimmungen etc.
f) die für das Bauvorhaben vorliegende Baugenehmigung mit den hierzu erteilten Auflagen und
vorhandenen bautechnischen Nachweisen / Gutachten
g) die UVV der Berufsverbände
Allgemeine Ausführungshinweise
Grundlage des Angebotes sind dieses Leistungsverzeichnis und die Planunterlagen der Architekten und Fachingenieure.
Toleranzen
Es werden erhöhte Anforderungen an die Genauigkeit und die Ebenheit gefordert.
Untergrund und Vorleistungen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die zu bearbeitenden Flächen auf Eignung, ggf. haftungsminderde Stoffe und Einhaltung der geforderten Ebenheitstoleranzen zu überprüfen.
Über fehlerhafte Vorleistungen ist der AG zu informieren.
Alle Untergründe sind vor Beginn der Arbeiten so vorzubereiten, dass eine fachgerechte Ausführung aller Leistungen möglich ist.
Festlegung der Ausführungsklasse für Stahltragwerke (EUROCODE 3) nach DIN EN 1993
in EXC (execution class) 1 oder 2 oder 3 oder 4
Für die Ausführungsklasse gilt EXC 2 als vereinbart, wenn nichts anderes erwähnt wird.
Es ist zu überprüfen, ob die Klasse 1 ausreicht wird.
Muster
Farb- und Oberflächenmuster sind in einer solchen Größe anzusetzen, dass eine Beurteilung möglich ist.
Alle sich daraus ergebenden Kosten sind einzurechnen.
Besondere Hinweise
Für alle anzuführenden Leistungspositionen können kosten günstigere Sondervorschläge angeboten werden, sofern die gestellten Forderungen erfüllt und die Gestaltung nicht verändert wird.
Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes vorhandene Bedenken, die aus der Leistungsbeschreibung und den beigefügten Planunterlagen abzuleiten sind, dem Angebot beizufügen. Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistung und berechtigen nicht zu Nachforderungen.
Baustellenbedingte Arbeitsunterbrechungen, Veränderungen der vorgesehenen Arbeitsabschnitte oder Arbeitsbeschränkungen werden nicht besonders vergütet.
Generell sind Stahlteile mit einer Feuerverzinkung im Außenbereich zu versehen.
Die Konstruktionen sind so zu planen, daß Schweißverbindungen auf der Baustelle nicht notwendig werden. Kaltverzinkungen sind nicht zu gelassen.
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und
die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistung zu pauschalieren!
Grundsätzlich sind alle Leistungen fix und fertig auszuführen, soweit nicht in dem Leistungsverzeichniss anders beschrieben.
Der AN hat seine fertig gestellte Leistung während der weiteren Bauausführung, bis zur Abnahme, zu schützen.
Folgende Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten:
Der Bieter hat Werkstattzeichnungen rechtzeitig vor Fertigungsbeginn zur Prüfung vorzulegen, die Erstellung ist in die Einheitspreise einzurechnen.
statische Berechnungen
Die Baustelleneinrichtung ist Sache des Bieters.
Alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen
Nebenleistungen (z.B. Gerüste, Transporte, Zuschnitte, usw.)
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