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1 Allgemeine Projektbeschreibung 1 Allgemeine Projektbeschreibung
Adresse
Lohkamp 7
22117 Hamburg
Baubeschreibung
Neubau eines Wohngebäudes gem. Sonderwohnformen:
„Gemeinschaftliches Wohnen in einer Großraumwohnung"
- 1 Wohngemeinschaften mit 6 Einzelplätzen
- 2 Wohngemeinschaften mit je 8 Einzelplätzen
Der geplante Neubau verfügt über zwei Vollgeschosse und ein
Dachgeschoss mit einen Brutto Geschossfläche von ca. 884m².
Es ist eine Teilunterkellerung im nördlichen Teil des Neubaus
vorgesehen, welche notwendige Technik- und Abstellräume,
sowie Hauswirtschaftsräume umfasst. Im Treppenhaus ist ein
Personenaufzug geplant. Keller in WU Stahlbeton, Vollgeschosse
im Stahlbeton und Kalksandstein, Dachgeschoss aus Holz konstruiert.
1.2 Zielstellung
Der AG beabsichtigt, die Gebäude langfristig für
Vermietungszwecke im Eigenbestand zu halten.
2 Leistungen des Auftragnehmers
2.1 Bauleistungen
In den einzelnen Leistungs- und Funktionspositionen
werden die erforderlichen Arbeiten näher beschrieben.
Die Mengen sind durch den AG selbst zu ermitteln und zu
überprüfen
2.2 Mitteilungspflicht bei Unklarheiten
Die Überprüfung erfolgt durch den Bieter mit der
Angebotsabgabe.
Die Leistungsbeschreibung hat lediglich die Bedeutung
einer Kalkulationshilfe für den Bieter, begrenzt aber nicht seine
Leistungspflicht.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des
Bieters Unklarheiten, Lücken oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich darauf
hinzuweisen. Unterlässt der Bieter den Hinweis auf
erkannte oder erkennbare Unklarheiten, Lücken oder
Fehler, ist ein auf diese Punkte gestütztes Verlangen zusätzlicher
Vergütung ausgeschlossen, wenn der Bieter den Hinweis unterlassen hat und er die Unterlassung zu vertreten hat.
Alle etwaigen erschwerenden Umstände sind in den
vereinbarten Preisen berücksichtigt.
Spätere Einwendungen, die auf Unkenntnis und/oder auf
Unterlassung einer Rückfrage beruhen, sind ausgeschlossen.
2.3 Terminplan
Wird im Auftragsfall detailliert abgestimmt
2.4 Dokumentation Baufortschritt / Bautagebuch
Es ist seitens des AN täglich ein Bautagebuch zu führen
und nach Bedarf bzw. auf Verlangen dem AG zur Information vorzulegen.
2.5 Sonstige Koordination
Der AN hat an einer wöchentliche Bausitzung/Baubesprechung teilzunehmen, an der auch der AG berechtigt ist teilzunehmen.
Der AG ist berechtigt, die Zusammenarbeit auf der
Baustelle durch eigene Koordinierungsbesprechungen zu
steuern. Der AN ist zur Teilnahme an diesen
Besprechungen verpflichtet.
2.8 Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination
Den Weisungen des SiGeKo, als Bauherrenvertreter bzgl.
Sicherheits- und Gesundheitsschutz des Personals auf der Baustelle ist
Folge zu leisten.
Diese Leistung entbindet den AN nicht von seinen
Pflichten gegenüber der UVV, der BauBG und den innerbetrieblichen Anforderungen an Sicherheit auf Baustellen für seine Arbeitnehmer und seiner am Bau beteiligten Nachunternehmer.
Der AN hat für seine Mitarbeiter und seine
Nachunternehmer eigenverantwortlich
diese Pflichten gemäß BaustellV komplett wahrzunehmen
und seine ausführenden Unternehmen bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in den verschiedenen Bauphasen zu unterstützen, zu organisieren, zu koordinieren und zu beraten.
Der AN hat für seine eigenen Leistungen einen
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
mit den anzuwendenden Arbeitsschutzmaßnahmen vor
Einrichtung der Baustelle zu erstellen und diesen mit dem SiGeKo
abzustimmen.
1 Allgemeine Projektbeschreibung
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
1. Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der
Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig", immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
VOB - Teil C,
DIN EN 988,
DIN EN 10088,
DIN EN 10210,
DIN EN 10346,
DIN EN ISO 3834,
DIN EN ISO 4042,
DIN EN ISO 5817,
DIN EN ISO 8501-1
DIN EN ISO 8501,
DIN EN ISO 8503,
DIN EN ISO 8504,
DINEN ISO 13920,
DIN EN ISO 14713,
DIN EN ISO 14731,
DIN EN ISO 15607,
DIN EN ISO 15609-1,
DIN EN ISO 15611,
ISO 6362-4,
BGI588, MB 382, MB 405, MB 434,
MB 822, MB 823, VFF St.01, VFF St.02, VFF St.03,
2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die
amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder
allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung
zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit
erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der
Bauleitung zu übergeben
Bei geschweißten Bauteilen aus Edelstahl dürfen keine
Anlauffarben sichtbar sein.
3. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen,
Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist
untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein
Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen
funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit
Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der
Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind
geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu
treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit
Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu
erhaltener Bauteile sind Glasflächen, glasierte
Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug
gefährdete Oberflächen abzudecken.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem
Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende
Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um
gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten
Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat
der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die
erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit
Detailzeichnungen zu übergeben
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und
Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und
Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von
Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu
entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von
Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch
die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht
sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Gefahrenbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren
und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen
für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum
der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der
Bauleitung abzustimmen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen
Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit
der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen
oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus
festgestellt oder vermutet werden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall
Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das
Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen
(i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist
Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Befestigungen von schweren Bauteilen auf
Wärmedämm-Verbundsystemen dürfen nur mit wärmedämmenden
und druckfesten Stützkörpern, Konsolen oder sonstigen
für den Zweck geeigneten Bauteilen ausgeführt werden.
Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten
sind, soweit technisch möglich, vor dem Verzinken
auszuführen. Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind
bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern
anzuschmelzen. Analog ist bei durch die Verzinkung
unbeweglich gewordenen Bändern und anderen beweglichen
Teilen zu verfahren.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung seiner Leistungen immer
mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter
seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen
auch
- eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung,
sowie bei zulassungsrelevanten Bauteilen (z.B. Türen
mir Brandschutzanforderungen) die
- bauaufsichtlichen Zulassungen,
- Montageanweisung des Produktherstellers.
Besonderer Hinweis
Alle Stahlteile im Außenbereich feuerverzinkt
Technische Vorbemerkungen
01 Schlosserarbeiten
01
Schlosserarbeiten
01.01 Lohkamp 7a
01.01
Lohkamp 7a